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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10875 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

VPRRS 2012, 0133
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Baukonzessionär ist öffentlicher Auftraggeber!

OLG München, Beschluss vom 05.04.2012 - Verg 3/12

1. Ein Baukonzessionär, der für das ihm übertragene Bauvorhaben an Dritte isolierte Planungsaufträge vergibt, ist öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 6 GWB.*)

2. Bei der Vergabe solcher Planungsleistungen hat der Baukonzessionär die allgemeinen und grundlegenden Regeln des Vergaberechts zu beachten.*)

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VPRRS 2012, 0132
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rücknahme der sofortigen Beschwerde: Kostenfestsetzung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2011 - Verg W 2/11

1. Wird die sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer zurückgenommen, können nicht nur die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten, sondern auch die im Verfahren vor der Vergabekammer angefallenen Kosten nach dem für das Beschwerdeverfahren geltenden Streitwert vom Rechtspfleger des Beschwerdegerichts festgesetzt werden, auch wenn der Vergabesenat weder eine Streitwertfestsetzung für das Vergabekammerverfahren vorgenommen noch eine Kostenentscheidung für dieses Verfahren getroffen hat.*)

2. Im Verfahren der Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss bestimmt sich die Beschwer nicht nach einzelnen Positionen, sondern nach der Differenz zwischen dem festgesetzten und dem zur Festsetzung angemeldeten Betrag. Verwandte Gebühren können ausgetauscht werden. Es ist deshalb zulässig, im Beschwerdeverfahren die in der Kostenfestsetzung unberücksichtigt gebliebene Geschäftsgebühr in vollem Umfang festzusetzen und die festgesetzte Verfahrensgebühr, auf die die Geschäftsgebühr anzurechnen ist, zu kürzen.*)

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VPRRS 2012, 0131
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ist losweise Vergabe nicht vorgesehen = Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.06.2010 - VK 1 -17/10

Die Geltendmachung einer Vergaberechtsverletzung, deren Korrektur lediglich die Rechtsposition eines Dritten verbessert und dem Antragsteller allenfalls die immaterielle Befriedigung verschafft, dass auch der von der Vergabestelle vorgesehene Zuschlagsaspirant nicht zum Zuge kommt, stellt eine Form unzulässiger Rechtsausübung

- auf der Ebene des materiellen Vergaberechts - dar, die einem Bieter nach dem die gesamte Rechtsordnung beherrschenden Wertungsgedanken des § 242 BGB versagt ist.

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VPRRS 2012, 0130
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
SektVO: Wann muss die Auskömmlichkeit eines Angebots geprüft werden?

VK Sachsen, Urteil vom 05.03.2012 - 1/SVK/003-12

1. Ein Vergabenachprüfungsverfahren hat sich in der Sache erst dann erledigt, wenn der Auftraggeber den gerügten Punkten inhaltlich abgeholfen hat. Führt der Auftraggeber lediglich eine Neuwertung durch, bei der nicht alle behaupteten Vergaberechtsverstöße beseitigt werden, kann der Antragsteller diese in dem Vergabenachprüfungsverfahren weiter verfolgen.*)

2. Eine Prüfung der Auskömmlichkeit eines Angebotes nach § 27 Abs. 1 Satz 1 SektVO ist nicht bereits dann veranlasst, wenn ein Bieter nicht vor Ort ansässig ist.*)

3. Eine Beschränkung der Zulassung von Nebenangeboten auf bestimmte Positionen des Leistungsverzeichnisses ist im Anwendungsbereich der Sektorenverordnung zulässig. Nebenangebote, die sich auf andere Positionen des Leistungsverzeichnisses beziehen, sind dann zwingend von der weiteren Wertung auszuschließen und dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Dies ergibt sich im Anwendungsbereich der SektVO aus den übergeordneten Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz.*)

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VPRRS 2012, 0129
ArzneimittelArzneimittel
Substitutionsverpflichtung nach § 129 Abs. 1 SGB V: Nur ein Fachlos?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2012 - Verg 103/11

1. Eine gesetzliche Substitutionsverpflichtung nach § 129 Abs. 1 SGB V stellt keine notwendige Bedingung für die "Zusammenfassung" verschiedener Präparate in einem Fachlos dar. Es reicht vielmehr aus, dass die Präparate in nicht unerheblichem Umfang als austauschbar angesehen werden.

2. Ob verschiedene "Varianten" von Arzneimitteln miteinander vergleichbar und austauschbar sind, entscheidet sich - wie bei der Marktabgrenzung üblich - nach der Auffassung der Nachfrageentscheider, hier der Ärzte oder der Apotheker.

3. Die Letztverantwortung des Arztes (und gegebenenfalls des Apothekers) für eine ordnungsgemäße Versorgung des Patienten und damit auch die therapeutisch begründete Auswahl eines bestimmten Präparats muss auch das Vergaberecht anerkennen.

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VPRRS 2012, 0128
ArzneimittelArzneimittel
Keine unbefristeten Rabattverträge im Pharmabereich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 58/11

1. Eine Konzern-Klausel des Inhalts, dass einem Konzernunternehmen Vertretungsmacht für sämtliche Konzernunternehmen zugebilligt wird, verstößt gegen den Grundsatz, dass unter bestimmten Umständen ein Konzernunternehmen auch ohne andere Konzernunternehmen, ja sogar im Wettbewerb mit anderen Konzernunternehmen, sich an einem Vergabeverfahren beteiligen darf.

2. Die unbefristete (wenn auch mit einem Kündigungsrecht versehene) Laufzeit eines Rabattvertrages mit pharmazeutischen Unternehmern ist mit § 130a Abs. 8 S. 6 SGB V (soll für eine Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen werden) und § 4 Abs. 7 EG-VOL/A (= Art. 32 Abs. 2 UA 4 Richtlinie 2004/18/EG: darf - von Ausnahmefällen abgesehen - vier Jahre nicht überschreiten) nicht vereinbar.

3. Mit § 19 Abs. 3 lit. e) EG VOL/A ist nicht zu vereinbaren, wenn auch verspätete Angebote angenommen werden können.

4. Ein "offenes" Verfahren, das die Möglichkeit vorsieht, dass die Bieter unter bestimmten Umständen Vorschläge für Abänderungen machen können, die zu Verhandlungen führen, stellt eine nicht zulässige Verfahrensart dar.

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VPRRS 2012, 0127
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bericht eines nichtzugelassenen Prüfinstituts: Angebotsausschluss!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.05.2010 - VK 2-15/10

Der Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren ist begründet, wenn entgegen der in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben, ein anderes Prüfinstitut zur Erstellung eines ausführlichen Prüfungsberichtes beauftragt wurde.

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VPRRS 2012, 0126
DienstleistungenDienstleistungen
Übereinstimmende Erledigungserklärung: Erstattung von Aufwendungen?

BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - X ZB 3/11

a) Die Regelungen in § 128 Abs. 3 Satz 4 und 5 GWB in der durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (BGBl. I 2009 S. 779) erhaltenen Fassung sind dahin auszulegen, dass Gebühr und Auslagen der Vergabekammer bei anderweitiger Erledigung des Nachprüfungsverfahrens auch einem anderen Beteiligten als dem Antragsteller auferlegt werden können, wenn dies der Billigkeit entspricht, dass in Fällen der Antragsrücknahme oder anderweitigen Erledigung des Nachprüfungsverfahrens aber stets nur die Hälfte der Gebühr zu entrichten ist.*)

b) Wird das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer übereinstimmend für erledigt erklärt, kann eine Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten weiterhin nicht angeordnet werden.*)

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VPRRS 2012, 0125
BauvertragBauvertrag
Verzögerte Vergabe: Welche Kosten sind erstattungsfähig?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - U (Kart) 12/11

1. Personalvorhaltekosten des Auftragnehmers wegen verzögerter Zuschlagserteilung sind vom Auftraggeber nur dann zu ersetzen, wenn sich die Verzögerung als Verletzung einer Verhaltenspflicht darstellt. Das setzt voraus, dass der Auftragnehmer auf eine unmittelbar zu erwartende Beauftragung vertrauen darf.

2. Die Mitteilung der Absicht, das Angebot des Auftragnehmers annehmen zu wollen, begründet im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung keinen Vertrauenstatbestand. Der Auftragnehmer muss vielmehr damit rechnen, dass sich die Zuschlagserteilung aufgrund eines Nachprüfungsantrags verzögern kann.

3. Das Risiko, dass infolge einer Verzögerung des Vergabeverfahrens Material und Fremdleistungen zu höheren Preisen eingekauft werden müssen, trägt der Bieter.

4. Macht der Auftragnehmer Mehrkosten aus einer Vergabeverzögerung und aus Bauzeitverschiebungen aufgrund von Bauentwurfsänderungen geltend, ist eine gestaffelte Mehrkostenermittlung vorzunehmen.

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VPRRS 2012, 0124
ArzneimittelArzneimittel
Mehr-Partner-Modell vergaberechtlich unbedenklich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2012 - Verg 102/11

1. Eine gesetzliche Substitutionsverpflichtung nach § 129 Abs. 1 SGB V stellt keine notwendige Bedingung für die "Zusammenfassung" verschiedener Präparate in einem Fachlos dar.

2. Ob verschiedene "Varianten" von Arzneimitteln miteinander vergleichbar und austauschbar sind, entscheidet sich - wie bei der Marktabgrenzung üblich - nach der Auffassung der Nachfrageentscheider. Dies sind die Ärzte (gegebenenfalls auch die Apotheker).

3. Die Letztverantwortung des Arztes (und gegebenenfalls des Apothekers) für eine ordnungsgemäße Versorgung des Patienten und damit auch die therapeutisch begründete Auswahl eines bestimmten Präparats muss auch das Vergaberecht anerkennen.

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VPRRS 2012, 0123
DienstleistungenDienstleistungen
Losvergabe oder nicht?

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.03.2012 - 1 Verg 2/11

1. Bei Gebäudereinigungsleistungen ist die Glasreinigung ein eigenständiges Fachlos, das grundsätzlich gesondert vergeben werden muss.*)

2. Eine Teillosvergabe macht eine mögliche Fachlosvergabe nicht entbehrlich.*)

3. Zweckmäßigkeitserwägungen können ein Absehen von einer Losvergabe nicht rechtfertigen.*)

4. Nachteile, die üblicherweise mit einer Losvergabe verbunden sind, muss der Auftraggeber nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich hinnehmen.*)

5. Ist es wegen zahlreicher Unwägbarkeiten (nahezu) unmöglich, eine tatsachengestützte, halbwegs plausible Prognose über mögliche Zusatzkosten einer Losvergabe zu erstellen, gilt der gesetzliche Regelfall.*)

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VPRRS 2012, 0122
DienstleistungenDienstleistungen
Besonders niedrige Preise müssen erläutert werden!

EuGH, Urteil vom 29.03.2012 - Rs. C-599/10

1. Art. 55 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er gebietet, dass die nationale Regelung eine Bestimmung enthält, die im Wesentlichen vorsieht, dass, wenn ein Bewerber einen ungewöhnlich niedrigen Preis ansetzt, der öffentliche Auftraggeber ihn schriftlich auffordert, diesen zu erläutern. Es ist allein Sache des nationalen Richters, anhand des gesamten Akteninhalts zu überprüfen, ob die betreffenden Bewerber aufgrund der Aufforderung zur Erläuterung ihres Angebots dessen Zusammensetzung ausreichend darlegen konnten.*)

2. Art. 55 Richtlinie 2004/18/EG steht dem Standpunkt eines öffentlichen Auftraggebers entgegen, der meint, er sei nicht verpflichtet, vom Bewerber eine Erläuterung eines ungewöhnlich niedrigen Preises zu verlangen.*)

3. Art. 2 Richtlinie 2004/18/EG steht nicht einer Bestimmung des nationalen Rechts entgegen, die im Wesentlichen vorsieht, dass der öffentliche Auftraggeber die Bewerber schriftlich dazu auffordern kann, ihr Angebot zu erläutern, ohne allerdings irgendeine Änderung des Angebots zu verlangen oder zu akzeptieren. Bei der Ausübung des Ermessens, über das der öffentliche Auftraggeber somit verfügt, hat er die verschiedenen Bewerber gleich und fair zu behandeln, so dass am Ende des Verfahrens zur Auswahl der Angebote und im Hinblick auf das Ergebnis dieses Verfahrens nicht der Eindruck entstehen kann, dass die Aufforderung zur Erläuterung den oder die Bewerber, an den bzw. die sie gerichtet war, ungerechtfertigt begünstigt oder benachteiligt hätte.*)

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VPRRS 2012, 0121
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Anspruch auf rechtliches Gehör: Kein Recht auf positive Entscheidung!

OLG München, Beschluss vom 19.03.2012 - Verg 14/11

1. Sinn der Anhörungsrüge ist es, die Korrektur unanfechtbarer Entscheidungen durch das erkennende Gericht zu ermöglichen, wenn die Entscheidung auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs eines Verfahrensbeteiligten beruht. Der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs verlangt aber nicht, dass das erkennende Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf alle von den Verfahrensbeteiligten vorgebrachten Einwendungen eingeht; es ist vielmehr davon auszugehen, dass das Gericht auch ohne ausdrückliche Erwähnung jeder Einzelheit das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in seine Erwägungen einbezogen hat.

2. Noch weniger gibt der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs ein Recht darauf, dass das erkennende Gericht dem Vortrag und den Ansichten eines Verfahrensbeteiligten folgt und entsprechend entscheidet.

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VPRRS 2012, 0120
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Abfallbeseitigung: De-facto-Vergabe bei Gemeinwohlinteresse zulässig?

KG, Beschluss vom 29.02.2012 - Verg 8/11

1. Zur Hauptsacheerledigung eines Vergabenachprüfungsverfahrens sowie zur Erledigung eines in diesem Verfahren gestellten Akteneinsichtsantrages.*)

2. Das Akteneinsichtsrecht besteht gemäß § 111 GWB u.a. dann nicht, wenn der Vergabenachprüfungsantrag unzulässig ist und die zur Einsicht in Betracht kommenden Aktenbestandteile für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrags unerheblich sind.*)

3. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) ist Auftragsgeberin im Sinne des § 98 Nr. 2 2. Alt. GWB.*)

4. "Zur Beseitigung verpflichtet" i.S.d. § 16 Abs. 1 Satz 1 Krw-/AbfG ist nur derjenige, dem das Krw-/AbfG Abfallbeseitigungspflichten auferlegt.*)

5. Ein "Recht" auf Abfallüberlassung im Sinne des § 100 Abs. 2 Buchstabe g) GWB a.F. bzw. § 100a Abs. 3 GWB n.F. hat jemand, dem gegenüber ein anderer gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 Krw-/AbfG verpflichtet ist, den Abfall zu überlassen.*)

6. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist gemäß § 108 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GWB unzulässig, wenn er gegen eine De-facto-Vergabe gerichtet ist, die vom Antragsteller ohne konkret-aktuellen Tatsachenvortrag, d.h. ins Blaue hinein behauptet wird.*)

7. "Abfallüberlassung" i.S.d. § 13 Abs. 1 Satz 2 Krw-/AbfG erfordert, dass der Abfallbesitzer den Abfall zusammenträgt und so zur Verfügung stellt, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ohne weiteren Aufwand den Abfall einsammeln kann. Bei einem größeren Unternehmen mit mehreren räumlich getrennten Betriebsstätten ist Voraussetzung für das "Zusammentragen" des Abfalls nicht, diesen an einen einzigen zentralen Ort zu verbringen.*)

8. Eine interimsweise De-facto-Vergabe - bis zum Abschluss eines Vergabeverfahrens - ist vergaberechtsgemäß, wenn andernfalls dringende Allgemeinwohlinteressen in der Zwischenzeit nicht befriedigt würden. Diese Voraussetzung ist im Falle der Sicherung der Abfallbeseitigung erfüllt.*)

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VPRRS 2012, 0119
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Bestimmung des Auftragswerts

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.2012 - 1 VK 5/12

1. Zur Bestimmung des Erreichens oder Übersteigens des EU-Schwellenwerts muss der Auftraggeber den Auftragswert sorgfältig und nach objektiven Kriterien schätzen, wofür er auf die Vergütung der Leistung abzustellen hat, die am Markt zu erhalten ist.

2. Dem öffentlichen Auftraggeber kommt für die Schätzung des Auftragswerts ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden kann. Die Nachprüfungsinstanzen haben die Kostenschätzung eines Auftraggebers schon dann hinzunehmen, wenn sie auf Grund vorliegender und erkennbarer Daten als vertretbar erscheint.

3. Die fehlerhafte Dokumentation der Bestimmung des Auftragswerts allein kann in den Fällen, in denen keine EU-weite Ausschreibung erfolgt ist und die Überschreitung des Schwellenwertes zur Diskussion steht, einem Nachprüfungsantrag nicht zum Erfolg verhelfen. Vielmehr führt eine mangelhafte Dokumentation dazu, dass die Nachprüfungsinstanz anderweitig nachhaken und sich die Fakten verschaffen muss, um eine eigenständige Wertermittlung vornehmen und erkennen zu können, ob eine Überschreitung des Schwellenwertes vorliegt.

4. Bei der Beschaffung von Postdienstleistungen erscheint der Vergabekammer eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten für die Auftragswertprognose jedenfalls nicht als marktunüblich.

5. Bei der Beschaffung von Postdienstleistungen ist der öffentliche Auftraggeber nicht dazu gezwungen, seiner Kostenprognose die Preise der Deutschen Post AG zu Grunde zu legen, weil diese nach wie vor den Postdienstleistungsmarkt beherrscht. Er hat insoweit einen Beurteilungsspielraum und darf sich an bestehenden Erfahrungswerten orientieren.

6. Der öffentliche Auftraggeber ist weder gehalten, seiner Schätzung des Auftragswerts aus Sicherheitsgründen das zu erwartende teuerste Angebot zu Grunde zu legen, noch muss er sich an einem "mittleren" Angebot oder an einem Durchschnitt der zu erwartenden Angebotspreise orientieren.

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VPRRS 2012, 0118
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Falsche Verfahrensart gewählt: Widerruf der Förderung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.02.2012 - 12 A 1217/11

Werden Bauleistungen für ein gefördertes Projekt ohne zureichenden Grund statt im vorrangigen Offenen Verfahrens im Nichtoffene Verfahren vergeben, liegt darin ein schwerer Verstoß gegen die Vorschriften der VOB/A, der zu einer Rückforderung der Fördermittel führt.

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VPRRS 2012, 0117
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Keine Chance auf Zuschlag: Keine Antragsbefugnis!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2012 - Verg 107/11

Die Antragsbefugnis eines Antragstellers bei der sofortigen Beschwerde gem. § 107 Abs. 2 GWB ist nur dann gegeben, wenn er eine objektiv realistische Chance auf Erteilung eines Zuschlags hat.

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VPRRS 2012, 0116
Pflege- und VersorgungsleistungenPflege- und Versorgungsleistungen
Wie weit reicht das Auskunfts- und Prüfungsrecht der Vergabekammer?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2012 - Verg 2/12

Bei der Ausgestaltung des Auskunfts- und Prüfungsrecht des § 59 GWB hat die Vergabekammer einen weiten, nur auf die Einhaltung seiner Grenzen kontrollierbaren Ermessensspielraum, in den das Beschwerdegericht nicht in der Weise eingreifen kann, dass es der Vergabekammer die Durchführung bestimmter Ermittlungen vorgibt oder untersagt. Zur Annahme der Erforderlichkeit eines Auskunftverlangens genügt, wenn ein vertretbares Ermittlungskonzept vorliegt. Dies liegt vor, wenn von den Ergebnissen des Auskunftverlangens die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags abhängt.

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VPRRS 2012, 0115
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterschwellenvergabe: Rechtsschutz nicht nur bei Willkür!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2011 - 27 W 1/11

1. In einem Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte können den Bietern bei einer Verletzung von Vergaberegeln, denen der Auftraggeber unterworfen ist, Ansprüche auf Unterlassung eines Vertragsabschlusses zustehen.

2. Dieser Unterlassungsanspruch ist nicht auf willkürliche Handlungsweisen des Auftraggebers beschränkt und kann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden.

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VPRRS 2012, 0114
DienstleistungenDienstleistungen
Kosten bei Antragsrücknahme

VK Hamburg, Beschluss vom 30.08.2005 - VgK 2/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2012, 0113
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe eines Konzessionsvertrags über Wegenutzung: Rechtsweg?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.02.2012 - 11 B 1187/11

1. Eine Rechtsstreitigkeit betreffend das Vergabeverfahren zum Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 EnWG zur Nutzung kommunalen Wegeeigentums ist nicht von den Verwaltungsgerichten, sondern von den Zivilgerichten zu entscheiden.*)

2. Zu einem Einzelfall betreffend den vorläufigen Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach § 46 EnWG.*)

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VPRRS 2012, 0112
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine nachträgliche Abänderung von Eignungsnachweisen!

OLG München, Urteil vom 15.03.2012 - Verg 2/12

1. Zur Frage, unter welchen Umständen sich eine Vergabestelle nicht auf den Zugang einer Absage - Email berufen kann.*)

2. Gibt ein Einzelunternehmen ein Angebot ab, ist es nicht ohne weiteres zulässig, sich für einen geforderten Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren auf Umsätze dritter Unternehmen zu berufen.*)

3. Eine Abänderung einmal eingereichter Eignungsnachweise ist in der Regel nicht zulässig.*)

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VPRRS 2012, 0111
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an ein transparentes Leistungsverzeichnis

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012 - Verg 82/11

Zu den Anforderungen an ein transparentes und verständliches Leistungsverzeichnis.

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VPRRS 2012, 0110
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenwert des Beschwerdeverfahrens nach gesamter Vertragslaufzeit!

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.02.2012 - 2 Verg 14/11

1. Die Rücknahme der sofortigen Beschwerde nach § 116 GWB ist ohne Einwilligung des Verfahrensgegners wirksam.*)

2. Durch die Rücknahme der sofortigen Beschwerde verliert die Anschlussbeschwerde ihre Wirkung (§ 524 Abs. 4 ZPO analog).*)

3. Ist Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ein Verfahren, das auf den Abschluss eines Abfallentsorgungsvertrages mit zehnjähriger Laufzeit gerichtet ist, dann wird das für die Ermittlung des Kostenwertes des Beschwerdeverfahrens maßgebliche wirtschaftliche Interesse der Verfahrensbeteiligten durch diese Laufzeit des Vertrages geprägt. Die Vorschrift des § 3 Abs. 4 Nr. 2 Alt. 2 VgV steht der Festsetzung eines Kostenwerts auf der Grundlage der zu erwartenden Gesamtvergütung während der Vertragslaufzeit nicht entgegen.*)

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VPRRS 2012, 0109
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Aufstückeln einheitlicher öffentlicher Bauaufträge!

EuGH, Urteil vom 15.03.2012 - Rs. C-574/10

Wird die Sanierung eines Gebäudes in drei einzelne Verträge aufgeteilt, so ist der Gesamtwert dieser Verträge maßgelich für die Frage, ob die Sanierung öffentlich ausgeschrieben werden muss.

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VPRRS 2012, 0108
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabesperre: Keine besondere Ermächtigungsgrundlage erforderlich!

KG, Urteil vom 08.12.2011 - 2 U 11/11

1. Für eine Vergabesperre bedarf es keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigung.

2. Ein Auftraggeber kann ein konkretes Angebot jedenfalls dann beurteilungsfehlerfrei ausschließen, wenn der Bieter schwerwiegende Rechtsverstöße begangen hat und der Auftraggeber ihn deshalb zu Recht als unzuverlässig ansieht.

3. Insbesondere Rechtsverstöße von einigem Gewicht, die sich unmittelbar auf die Auftragsdurchführung beziehen, können die Grundlage für eine Vergabesperre sein. Für eine Vergabesperre außerhalb eines konkreten Vergabeverfahrens müssen die Umstände, auf die die Sperre gestützt wird, allerdings geeignet sein, den Ausschluss generell zu rechtfertigen. Dagegen ist es nicht erforderlich, dass sich die Unzuverlässigkeit aus besonders schweren Verfehlungen ergibt.

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VPRRS 2012, 0107
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Alle Bieter müssen demselben Anforderungsprofil unterworfen sein!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.04.2011 - 1 VK LSA 57/10

1. Es ist von einer unzureichenden Information im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB zwecks Eingreifens einer Rechtsbehelfsfrist auszugehen, wenn der AG ausschließlich auf § 107 GWB mit den Abdruck der Absätze 1 und 2 hinweist.*)

2. Eine Beeinträchtigung drittschützender vergaberechtlicher Bestimmungen zu Lasten eines Bieters liegt vor, wenn er gezwungen wird mit Bietern zu konkurrieren, die einem anderen Anforderungsprofil unterworfen wurden. Bei schweren Verstößen ist trotz Präklusion eine Aufhebung des Vergabeverfahrens ausnahmsweise durch die Kammer möglich.*)

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VPRRS 2012, 0106
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOL/A: Keine Nachforderungspflicht bei fehlenden Unterlagen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.02.2012 - 21.VK-3194-43/11

1. Das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB i.V.m. §§ 8 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 8 VOL/A verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, die Kriterien so klar zu definieren, dass alle Bieter gleichermaßen erkennen, worauf es bei der Wertung der Angebote entscheidend ankommen wird. Die vorzulegenden Nachweise müssen nach Inhalt, Art und Zeitpunkt der Vorlage eindeutig gefordert worden sein. Die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers sind ggf. aus der objektiven Sicht eines verständigen, fachkundigen und mit der Ausschreibung vertrauten Bieters auszulegen.*)

2. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Dem steht der klare Wortlaut des § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A entgegen. Es liegt vielmehr im Ermessen des Auftraggebers, ob er fehlende Erklärungen oder Nachweise nachfordert. Es ist anerkannt, dass der Begriff "kann" im Vergaberecht dem Auftraggeber ein Ermessen einräumt. Eine Nachforderungspflicht ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass die entsprechende Regelung im Bereich der Bauaufträge ( § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ) zwingend ist.*)

3. Bei der inhaltlichen Eignungsprüfung, zu der auch die Prüfung der Zuverlässigkeit des Bieters gehört, hat der Auftraggeber eine Prognoseentscheidung darüber zu treffen, ob von dem betreffenden Bieter unter allen heranzuziehenden Gesichtspunkten eine einwandfreie und vertragsgemäße Auftragsdurchführung zu erwarten ist. Hierbei hat die VSt einen Beurteilungsspielraum, der im Vergabenachprüfungsverfahren nur beschränkt nachprüfbar ist. Unter anderem ist zu prüfen, ob der der Eignungsprüfung zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt und bei der Eignungsbewertung berücksichtigt worden ist, ob allgemeine Bewertungsmaßstäbe eingehalten worden sind und ob sachwidrige Erwägungen dabei eine Rolle gespielt haben. *)

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VPRRS 2012, 0105
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebot: Auftraggeber muss fehlende Angaben nachfordern!

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.02.2012 - 2 Verg 15/11

1. Verlangt der Auftraggeber, dass bei der Abgabe zugelassener technischer Nebenangebote die sich aus den Abweichungen zum Leistungsverzeichnis ergebenden Änderungen der Baustoffmengen nachvollziehbar erläutert werden, zählen diese zum Nebenangebot geforderten Angaben zu den Erklärungen i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A.*)

2. Ein Nebenangebot darf wegen des Fehlens dieser Angaben nicht ausgeschlossen werden, ohne dass der Auftraggeber dem Bieter nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A zuvor Gelegenheit zur nachträglichen Vorlage der Erklärungen binnen sechs Kalendertagen gegeben hat.*)

3. Die Pflicht des Auftraggebers zur Nachforderung fehlender Erklärungen ist auch im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm bei bloßen Erläuterungen zur Mengenkalkulation des seinem Inhalt nach feststehenden Nebenangebots nicht ausgeschlossen.*)

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VPRRS 2012, 0104
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mischkalkulation: Ausschluss des Angebots!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2011 - 1 VK 43/11

1. Eine Rüge auf der Grundlage einer bloßen Vermutung kann nicht verlangt werden.

2. Angebote, die die geforderten Preise nicht enthalten, sind grundsätzlich auszuschließen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. c VOB/A). Insbesondere fehlt es an der Angabe der geforderten Preise, wenn das Angebot auf einer Mischkalkulation beruht.

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VPRRS 2012, 0102
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nichtangabe abgeforderter Mengenangaben: Nachfrist!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.11.2011 - 1 VK LSA 31/11

Das Erfordernis zur Mengennennung in Nebenangeboten ist als eine Erklärung im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A mit der Folge einzustufen, dass vor einer Herausnahme des Nebenangebotes aus der Wertung wegen Nichtangabe abgeforderter Mengenangaben eine erfolglose Nachfristsetzung gegenüber dem säumigen Anbieter auftraggeberseitig erfolgen muss.*)

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VPRRS 2012, 0101
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
JadeWeserPort: Anspruch auf Konzessionsvertrag für Schleppdienste?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.03.2012 - 2 W 4/12

Eine Rechtsgrundlage für das Verlangen des den JadeWeserPort errichtenden öffentlichen Unternehmens, auf Abschluss von entgeltlichen Konzessionsverträgen für die Erbringung von Dienstleistungen für Seefahrzeuge (Schlepp- und Bugsierdienste), in Verbindung mit der vertraglichen Verpflichtung für die Reedereien, sich nur konzessionierter Unternehmen zu bedienen, ist nicht ersichtlich.*)

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VPRRS 2012, 0451
DienstleistungenDienstleistungen
Bedingungen und Modalitäten eines Vergabeverfahrens über Glücksspielkonzession

EuGH, Urteil vom 16.02.2012 - Rs. C-77/10

1. Die Art. 43 EG und 49 EG sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Effektivität sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat, der unionsrechtswidrig eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern von der Vergabe von Konzessionen für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeschlossen hat und diesen Verstoß durch Ausschreibung einer großen Zahl von neuen Konzessionen beheben will, verbieten, die von den bestehenden Betreibern erworbenen Geschäftspositionen u. a. durch das Vorschreiben von Mindestabständen zwischen den Einrichtungen der neuen Konzessionäre und denen der bestehenden Betreiber zu schützen. - Costa/Cifone.*)

2. Die Art. 43 EG und 49 EG sind dahin auszulegen, dass sie Sanktionen wegen Sammelns von Wetten ohne Konzession oder polizeiliche Genehmigung gegen Personen, die an einen Wirtschaftsteilnehmer gebunden sind, der von einer Ausschreibung unionsrechtswidrig ausgeschlossen worden war, auch nach der Neuausschreibung zur Behebung dieses Unionsrechtsverstoßes entgegenstehen, soweit diese Ausschreibung und die daraus folgende Vergabe neuer Konzessionen den rechtswidrigen Ausschluss des Wirtschaftsteilnehmers von der früheren Ausschreibung nicht wirksam behoben haben.*)

3. Aus den Art. 43 EG und 49 EG, dem Grundsatz der Gleichbehandlung, dem Transparenzgebot und dem Grundsatz der Rechtssicherheit folgt, dass die Bedingungen und Modalitäten eines Vergabeverfahrens wie des in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden und insbesondere Bestimmungen, die wie Art. 23 Abs. 2 Buchst. a und Abs. 3 des Mustervertrags zwischen der Amministrazione Autonoma dei Monopoli di Stato und dem Zuschlagsempfänger über die Konzession betreffend Glücksspiele in Bezug auf andere Ereignisse als Pferderennen den Entzug von nach einer solchen Ausschreibung vergebenen Konzessionen vorsehen, klar, genau und eindeutig formuliert sein müssen; dies zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts.*)

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VPRRS 2012, 0450
DienstleistungenDienstleistungen
Bedingungen und Modalitäten eines Vergabeverfahrens über Glücksspielkonzession

EuGH, Urteil vom 16.02.2012 - Rs. C-72/10

1. Die Art. 43 EG und 49 EG sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Effektivität sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat, der unionsrechtswidrig eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern von der Vergabe von Konzessionen für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeschlossen hat und diesen Verstoß durch Ausschreibung einer großen Zahl von neuen Konzessionen beheben will, verbieten, die von den bestehenden Betreibern erworbenen Geschäftspositionen u. a. durch das Vorschreiben von Mindestabständen zwischen den Einrichtungen der neuen Konzessionäre und denen der bestehenden Betreiber zu schützen. – Costa/Cifone.*)

2. Die Art. 43 EG und 49 EG sind dahin auszulegen, dass sie Sanktionen wegen Sammelns von Wetten ohne Konzession oder polizeiliche Genehmigung gegen Personen, die an einen Wirtschaftsteilnehmer gebunden sind, der von einer Ausschreibung unionsrechtswidrig ausgeschlossen worden war, auch nach der Neuausschreibung zur Behebung dieses Unionsrechtsverstoßes entgegenstehen, soweit diese Ausschreibung und die daraus folgende Vergabe neuer Konzessionen den rechtswidrigen Ausschluss des Wirtschaftsteilnehmers von der früheren Ausschreibung nicht wirksam behoben haben.*)

3. Aus den Art. 43 EG und 49 EG, dem Grundsatz der Gleichbehandlung, dem Transparenzgebot und dem Grundsatz der Rechtssicherheit folgt, dass die Bedingungen und Modalitäten eines Vergabeverfahrens wie des in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden und insbesondere Bestimmungen, die wie Art. 23 Abs. 2 Buchst. a und Abs. 3 des Mustervertrags zwischen der Amministrazione Autonoma dei Monopoli di Stato und dem Zuschlagsempfänger über die Konzession betreffend Glücksspiele in Bezug auf andere Ereignisse als Pferderennen den Entzug von nach einer solchen Ausschreibung vergebenen Konzessionen vorsehen, klar, genau und eindeutig formuliert sein müssen; dies zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts.*)

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VPRRS 2012, 0100
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügeverpflichtung nach § 107 Abs. 3 GWB auch weiterhin anwendbar!

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.01.2012 - 21.VK-3194-40/11

Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Anwendung des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB steht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28.01.2010 (IBR 2010, 159) nicht entgegen; jedenfalls dann nicht, wenn die Rüge nicht verspätet, sondern gar nicht erhoben wurde.*)

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VPRRS 2012, 0099
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlagskriterien: Umrechnungsformel ist bekannt zu geben!

VK Nordbayern, Beschluss vom 03.02.2012 - 21.VK-3194-42/11

1. Darf ein Auftraggeber wegen unheilbarer Mängel des Vergabeverfahrens keinem Bieter den Zuschlag erteilen, hat ein Bieter bei der Neuausschreibung der Leistung eine "zweite Chance". In einem solchen Fall ist der Bieter auch ohne wertbares eigenes Angebot antragsbefugt.*)

2. Die am Auftrag interessierten Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, bei der Vorbereitung ihrer Angebote nicht nur vom Bestehen, sondern auch von der Tragweite der Zuschlagskriterien Kenntnis zu nehmen. Zur Tragweite gehört nicht nur die Gewichtung selbst, sondern auch die Umrechnungsformel bei der Wertung - wie etwa zur Umrechnung der Angebotspreise in Punkte.*)

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VPRRS 2012, 0097
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Verhandlungsverfahren: Es zählt immer nur das letzte Angebot!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2012 - Verg W 1/12

1. Im Rahmen eines vergaberechtlichen Verhandlungsverfahrens gibt es immer nur ein gültiges Angebot eines jeden Bieters, das im Laufe des Verfahrens modifiziert und aktualisiert oder ausdrücklich unverändert aufrecht erhalten bleibt. Mit der Abgabe eines modifizierten Angebotes bringt der Bieter dem Erklärungsempfänger gegenüber zum Ausdruck, dass er das ursprüngliche Angebot nur in der modifizierten aktuellsten Fassung gegen sich gelten lassen möchte.

2. Zwar steht dem Sektorenauftraggeber grundsätzlich ein größerer Beurteilungsspielraum zu, jedoch ist es anerkannt, dass die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze des § 97 GWB, insbesondere das Transparenz- und das Gleichbehandlungsgebot, auch in Vergabeverfahren nach der SektVO entsprechend gelten.

3. Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist unzulässig, wenn sie eine wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S. von § 1 GWB darstellt. Maßgeblich ist, ob ein Unternehmer bereit ist, sich allein um die Auftragsvergabe zu bewerben oder ob dem wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännisch vernünftige Gründe entgegenstehen. In solchen Fällen ist von der Zulässigkeit der Bietergemeinschfat auszugehen.

4. Von einem ungewöhnlich niedrigen Preis ist auszugehen, wenn der angebotene Gesamtpreis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht, dass eine genauere Überprüfung nicht im Einzelnen erforderlich ist und die Unangemessenheit sofort ins Auge fällt. dazu kommen muss eine Marktverdrängungsabsicht.

5. Es liegt eine gegen das Vergaberecht verstoßende Wettbewerbsverfälschung und -verzerrung vor, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand eine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt aufnimmt, obwohl es dies nicht darf, und darin durch den öffentlichen Auftraggeber durch die Auftragsvergabe unterstützt wird.

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VPRRS 2012, 0096
DienstleistungenDienstleistungen
Muss eine Rüge ausdrücklich als solche bezeichnet werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2011 - Verg 81/11

1. Um als Rüge zu gelten, muss die fragliche Äußerung des späteren Antragstellers gegenüber der Vergabestelle nur erkennen lassen, dass er einen bestimmten Sachverhalt als Vergaberechtsverstoß ansieht und eine Abhilfe erwartet. Es dürfen keine hohen Anforderungen an den Wortlaut gestellt werden. Insbesondere muss eine Rüge nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

2. Die Rüge ist als geschäftsähnliche Handlung anzusehen. Für sie gilt deshalb u.a. § 130 BGB entsprechend. Zugang liegt vor, wenn das Rügeschreiben so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, von dessen Inhalt Kenntnis zu nehmen.

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VPRRS 2012, 0095
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unterkostenangebot: § 19 EG Abs. 6 VOL/A ist bieterschützend!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.10.2011 - 2 VK LSA 05/11

1. Nach § 97 Abs. 1 GWB steht dem Bieter ein Anspruch auf ein transparentes Wettbewerbsverfahren zu. Dieses kann nicht gewährleistet werden, wenn die Regelungen der VOL/A EG nicht nachvollziehbar und auf alle Bieter im Sinne des § 97 Abs 2 GWB gleichermaßen angewendet werden. Anders als nach der herrschenden Meinung ist die Vorschrift des § 19 EG Abs. 6 VOL/A 2009 nach Auffassung der Vergabekammer uneingeschränkt bieterschützend.*)

2. Ein Bieter kann sich nicht zu seinem Vorteil auf ein angebliches Verbot berufen und gleichzeitig selbst dieses missachten.

3. Der Bieter trägt die Beweislast dafür, dass er trotz des niedrigen Angebots in der Lage ist, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen und die Bedenken des Auftraggebers zu zerstreuen.*)

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VPRRS 2012, 0094
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Freiwillige" europaweite Ausschreibung: Nachprüfung zulässig?

VK Hessen, Beschluss vom 08.02.2012 - 69d-VK-02/2012

Ein vom Gesetzgeber nicht vorgesehenes Rechtsschutzverfahren für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte kann nicht dadurch begründet werden, dass ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag unterhalb des Schwellenwerts europaweit ausschreibt.

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VPRRS 2012, 0093
DienstleistungenDienstleistungen
Beförderungsvertrag: Fahrplanänderung als Neuvergabe zu beurteilen!

VK Südbayern, Beschluss vom 31.01.2012 - Z3-3-3194-1-32-10/11

Sieht der einer Ausschreibung über die Busbeförderung von Schülern zu Grunde liegende Vertrag vor, dass Streckenführung, Haltestellen und Fahrzeiten genau einzuhalten sind und einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung auf eine abweichende Streckenführung, wird eine andere Leistung erbracht als ausgeschrieben war. Der Beförderungsvertrag über die geänderte Leistung ist dann nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB nichtig.

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VPRRS 2012, 0092
DienstleistungenDienstleistungen
Nichtprioritäre freiberufliche Leistungen: Kein unbefristeter Vertrag!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2011 - Verg 79/11

1. Dem Vergaberecht unterliegen nicht nur Liefer- und Dienstleistungsverträge als solche, sondern auch Rahmenvereinbarungen hierüber.

2. Das EU-Recht schreibt nicht vor, dass Aufträge zwingend in Form - dem Vergaberecht unterliegender - "öffentlicher Aufträge" zu vergeben sind, wenn eine rechtmäßige Alternative wie z.B. Dienstleistungskonzession besteht.

3. § 73c Abs. 3 S. 3 SGB V stellt eine vergaberechtliche Sondervorschrift dar. Der nationale Gesetzgeber ist im Rahmen der Richtlinie 2004/18/EG sowie der Grundfreiheiten des AEUV durchaus berechtigt, bereichsspezifisches Vergaberecht zu schaffen, welches den allgemeinen Regeln (u.a. der VOL/A und der VOF) vorgehen kann. Aus diesem Grunde ist das Vorliegen dieser Vorschriften im Vergabenachprüfungsverfahren zu prüfen.

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VPRRS 2012, 0091
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Ex-tunc Unwirksamkeit bei defacto-Vergabe: 6 Monate Ausschlussfrist

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - Verg W 14/11

Nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist eine defacto-Vergabe von Anfang an unwirksam, wenn die Unwirksamkeit im Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Mit Ablauf der Sechs-Monats-Frist ab Vertragsschluss ist der Vertrag - unabhängig davon, wann und ob überhaupt die Betroffenen Kenntnis von einen Verstoß des Auftraggebers erlangt haben - endgültig wirksam.

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VPRRS 2012, 0090
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kosten des Nachprüfungsverfahrens: Festsetzung durch Rechtspfleger?

OLG München, Beschluss vom 30.12.2011 - Verg 9/11

Der Rechtspfleger am Oberlandesgericht - als Beschwerdegericht - ist nicht verpflichtet, die im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entstandenen Kosten festzusetzen.*)

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VPRRS 2012, 0089
DienstleistungenDienstleistungen
Gebäudereiniger: Muss es immer ein Meister sein?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2011 - Verg 74/11

1. Das Interesse am Auftrag besteht auch ohne Angebotsabgabe, wenn und soweit die geltend gemachten Vergaberechtsverstöße geeignet sind, den Antragsteller an der Unterbreitung eines chancenreichen Angebots gehindert oder erheblich beeinträchtigt zu haben.

2. Als Eignungsnachweis kann eine Erklärung über das Vorliegen eines Meisterbriefs vergaberechtskonform nur gefordert werden, wenn dies durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist und ihm angemessen ist.

3. Ein Geselle ist nicht nur zur Ausführung von Anordnungen, sondern zu selbstständigen Entscheidungen in der Lage. Allein aus dem Umstand, dass die Grundreinigung einer Schule oder eines Verwaltungsgebäudes gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 GebrMstrV Arbeitsprobe einer Meisterprüfung sein kann, folgt nicht, dass ein Geselle - oder auch eine angelernte Hilfskraft - nicht in der Lage ist, in einer Leistungsbeschreibung angegebene Arbeitsschritte einer Grundreinigung, die jeder für sich keineswegs anspruchsvoll und Gegenstand der Ausbildung zum Gebäudereiniger sind, auszuführen.

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VPRRS 2012, 0088
DienstleistungenDienstleistungen
Freihändige Vergabe: Wann ist die Leistung besonders dringlich?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.12.2011 - Verg 73/11

1. Ein Nachprüfungsantrag ist nicht bereits deshalb unbegründet, weil sich der Vergabefehler möglicherweise nicht zum Nachteil des betroffenen Bieters ausgewirkt hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass durch die Verfahrensweise der Vergabestelle die Chancen des Bieters beeinträchtigt werden.

2. Ohne eine eigene Markterkundung kann ein Auftraggeber nicht von der Leistungsfähigkeit nur bestimmter Bieter ausgehen.

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VPRRS 2012, 0087
DienstleistungenDienstleistungen
Anwaltsleistungen sind nach VOF auszuschreiben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.01.2012 - Verg 70/11

1. Anwaltsleistungen sind nach der VOF, nicht nach der VOL/A auszuschreiben.

2. Der Umstand, dass Anwaltsleistungen sog. nachrangige Dienstleistungen nach den Anhängen I B Kategorie 21 (Rechtsberatung) sind, hindert Nachprüfungsverfahren nach §§ 102 ff GWB nicht.

3. Angebote von Anwälten sind jedenfalls dann nicht als ungewöhnlich niedrig auszuschließen, solange sie sich innerhalb der Bandbreite einer zulässigen Rahmengebühr nach § 14 RVG halten, auch wenn dabei der Vergütungsrahmen nach unten ausgeschöpft worden ist.

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VPRRS 2012, 0086
DienstleistungenDienstleistungen
Vergaberecht gilt auch bei Rahmenvereinbarungen über Lieferverträge

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 57/11

1. Dem Vergaberecht unterliegen nicht nur Liefer- und Dienstleistungsverträge als solche, sondern auch Rahmenvereinbarungen hierüber.

2. Die Rahmenvereinbarung selbst muss nicht die Merkmale eines öffentlichen Auftrages im Sinne des Art. 1 Abs. 2 lit. a) der Richtlinie 2004/18/EG erfüllen. Es reicht aus, wenn die Verträge, die durch die Rahmenvereinbarungen inhaltlich festgelegt sind, als öffentlicher Auftrag anzusehen sind.

3. EU-Recht schreibe nicht vor, dass Aufträge zwingend in Form - dem Vergaberecht unterliegender - öffentlicher Aufträge zu vergeben seien, wenn eine rechtmäßige Alternative wie z.B. eine Dienstleistungskonzession bestehe.

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VPRRS 2012, 0085
DienstleistungenDienstleistungen
Gebäudereinigung: Bildung eines Fachloses "Glasreinigung" zulässig

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 52/11

1. Eine Fachlosvergabe ist die Regel, Gesamt- oder zusammenfassende Vergabe darf nach dem Willen des Gesetzgebers nur in Ausnahmefällen stattfinden.

2. Für die Feststellung, ob eine bestimmte Tätigkeit Gegenstand eines Fachloses ist, ist insbesondere von Belang, ob sich für spezielle Arbeiten mittlerweile ein eigener Markt herausgebildet hat.

3. Bei der Gebäudereinigung ist von einer Teilung in organisatorischer Hinsicht, im Hinblick auf Qualifikation und Entlohnung des eingesetzten Personals sowie im Marktauftritt und in der Wahrnehmung der Marktgegenseite in zwei voneinander getrennte Fachbereiche der Glas- und Unterhaltsreinigung auszugehen.

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VPRRS 2012, 0084
DienstleistungenDienstleistungen
EuGH: Zu den Aufgaben und der Effizienz von Strukturfonds

EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - Rs. C-465/10

1. Art. 23 Abs. 1, 3. Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 des Rates vom 19. 12. 1988 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 hinsichtlich der Koordinierung der Interventionen der verschiedenen Strukturfonds einerseits und zwischen diesen und den Interventionen der Europäischen Investitionsbank und der sonstigen vorhandenen Finanzinstrumente andererseits in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 2082/93 des Rates vom 20. 7. 1993 geänderten Fassung in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 des Rates vom 24. 6. 1988 über Aufgaben und Effizienz der Strukturfonds und über die Koordinierung ihrer Interventionen untereinander sowie mit denen der Europäischen Entwicklungsbank und der anderen vorhandenen Finanzinstrumente in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 2081/93 des Rates vom 20. 7. 1993 geänderten Fassung stellt unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine Rechtsgrundlage dar, die es den nationalen Behörden - ohne dass es einer Ermächtigung durch das nationale Recht bedarf - ermöglicht, einen im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gewährten Zuschuss in seiner Gesamtheit vom Begünstigten mit der Begründung zurückzufordern, dass dieser in seiner Eigenschaft als "öffentlicher Auftraggeber" im Sinne der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. 6. 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in der durch die Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. 6. 1993 geänderten Fassung die Vorschriften dieser Richtlinie über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zur Durchführung einer Aktion, für die er diesen Zuschuss erhalten hat, missachtet hat.*)

2. Es stellt eine "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. 12. 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften dar, wenn der öffentliche Auftraggeber, dem ein EFRE-Zuschuss gewährt wurde, bei der Vergabe des Auftrags zur Durchführung der bezuschussten Aktion die Vorschriften der Richtlinie 92/50 in der durch die Richtlinie 93/36 geänderten Fassung missachtet; dies gilt auch dann, wenn die zuständige nationale Behörde zum Zeitpunkt der Gewährung dieses Zuschusses wissen musste, dass der Begünstigte bereits darüber entschieden hatte, wen er mit der Durchführung der bezuschussten Aktion beauftragen würde.*)

3. Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in dem der Empfänger eines EFRE-Zuschusses in seiner Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber bei der Vergabe des Auftrags zur Durchführung der bezuschussten Aktion die Vorschriften der Richtlinie 92/50 in der durch die Richtlinie 93/36 geänderten Fassung über die Vergabe öffentlicher Aufträge missachtet hat,

-ist die in Rede stehende Unregelmäßigkeit als eine "andauernde Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 2988/95 anzusehen, so dass die dort für die Rückforderung des dem Begünstigten rechtswidrig gezahlten Zuschusses vorgesehene vierjährige Verjährungsfrist am Tag der Beendigung der Ausführung des rechtswidrig vergebenen öffentlichen Auftrags beginnt;

-stellt die Übermittlung eines Kontrollberichts, in dem die Missachtung der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge festgestellt und der nationalen Behörde deshalb die Rückforderung der gezahlten Beträge empfohlen wird, an den Zuschussempfänger eine hinreichend bestimmte Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 3 der Verordnung Nr. 2988/95 dar.*)

4. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verwehrt es den Mitgliedstaaten, im Rahmen der ihnen nach Art. 3 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2988/95 eingeräumten Befugnis auf die Rückforderung eines rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten Vorteils eine 30-jährige Verjährungsfrist anzuwenden.*)

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