Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10875 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
VPRRS 2011, 0413OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.11.2011 - 15 Verg 11/11
Ein Angebot, bei dem der Bieter einem Erklärungsirrtum unterliegt und das daher anfechtbar ist, stellt einen zwingenden Ausschlussgrund dar. Denn es versetzt den Bieter in die Lage, nach dem Eröffnungstermin und nach Bekanntgabe der Eckpunkte durch eine entsprechende "Klarstellung" zu reagieren und damit seine eigentlich schlechtere Bieterposition zu verbessern. Eine solche Vorgehensweise ist jedoch mit einem transparenten, alle Bieter gleich behandelnden Verfahren nicht vereinbar.
VolltextVPRRS 2011, 0412
LG Berlin, Urteil vom 05.12.2011 - 52 O 254/11
Auch bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte ist eine Rüge gegenüber der Vergabestelle vor dem Einlegen eines Rechtsmittels notwendig.
VolltextVPRRS 2011, 0409
VG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2011 - 1 K 8429/09
1. Für die Ermessensentscheidung über einen Widerruf und damit für den Beginn der Widerrufsfrist können grundsätzlich auch solche Umstände relevant sein, die aus anderen Gründen einen Widerruf rechtfertigen oder zu einer Reduzierung der Zuwendung durch Eintritt einer auflösenden Bedingung führen können.*)
2. Die Behörde kann die Widerrufsfrist nicht dadurch verlängern, dass sie trotz Anhörungsreife die Anhörung unterlässt oder unrichtig durchführt, obwohl ihr die maßgeblichen Fakten bekannt sind und sie zu einer Aufhebung aufdrängenden Einschätzung gelangt ist. Um dem Rechtsnachteil des § 48 Abs. 4 VwVfG NRW zu entgehen, muss sie in diesem Fall die Anhörung alsbald durchführen.*)
3. Ermittlungen der Behörde hinsichtlich solcher Umstände, die bereits aus objektiver ex-ante-Sicht im Zeitpunkt des Eingangs der Stellungnahme des Zuwendungsempfängers für eine abschließende Entscheidung über den Widerruf unbeachtlich sind, können den Fristbeginn nicht hinauszögern.*)
VolltextVPRRS 2011, 0408
VK Münster, Beschluss vom 21.07.2011 - VK 9/11
1. Forderung eines GS-Prüfsiegels für ein bestimmtes Produkt, ohne den Zeitpunkt der Vorlage festzulegen*)
2. GS-Prüfsiegel war auch kein "geforderter Nachweis" iSd § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A*)
3. Für das Nachfordern von Nachweisen gemäß § 15 Abs. 2 VOB/A reicht in der Regel eine Frist von sechs Tagen in Anlehnung an § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht aus.*)
VolltextVPRRS 2011, 0407
VK Münster, Beschluss vom 13.07.2011 - VK 8/11
1. Eine Vergabestelle darf eine Änderung der Vergabeunterlagen und eine Zurückversetzung in einen bestimmten Verfahrensstand während der Ausschreibung vornehmen. Abgrenzung zur Aufhebung der Ausschreibung.*)
2. Anforderungen an die Antragsbefugnis, wenn Mindestanforderungen in einer Teststellung nicht erfüllt werden.*)
VolltextVPRRS 2011, 0406
VK Münster, Beschluss vom 09.09.2011 - VK 10/11
Entscheidung über die Gebühren der Vergabekammer und die Aufwendungen für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung nach übereinstimmender Erledigungserklärung.*)
VolltextVPRRS 2011, 0405
VK Münster, Beschluss vom 19.10.2011 - VK 15/11
Prüfung der Vollständigkeit eines Angebotes, wenn auf Nachunternehmer Bezug genommen wird.*)
VolltextVPRRS 2011, 0404
OLG Rostock, Beschluss vom 10.11.2011 - 17 Verg 6/11
Das Oberlandesgericht hat im Anschluss an das Beschwerdeverfahren eine umfassende Kostenentscheidung, die sich auch auf die Kosten und Gebühren vor der Vergabekammer erstreckt, zu fällen.
VolltextVPRRS 2011, 0403
OLG Köln, Urteil vom 14.03.2000 - 22 U 174/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2011, 0402
OLG Naumburg, Urteil vom 02.12.1997 - 9 U 325/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2011, 0401
OLG Köln, Urteil vom 29.04.1997 - 20 U 124/96
Ein Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo wegen Verstoßes gegen die Vergabevorschriften der VOB–A besteht trotz Bevorzugung eines teureren Angebotes nicht, wenn das billigere Angebot wegen unangemessener Preise - auch nur in wesentlichen abgeschlossenen Teilbereichen - und wegen vorsätzlich unrichtiger Angaben über den Personalbestand auszuschließen ist.*)
VolltextVPRRS 2011, 0399
OLG München, Urteil vom 09.11.1993 - 13 U 1716/93
Bei der Vergabe eines ausgeschriebenen Bauvorhabens kann in die Wertung der dritten Stufe das niedrigste Angebot gegenüber einem höheren Angebot zurückgesetzt werden, wenn letzteres aufgrund der technischen Qualifikationen des Bieters “annehmbarer” erscheint.
VolltextVPRRS 2011, 0398
OLG Köln, Urteil vom 28.04.1993 - 13 U 201/92
1. Sind an einen Unternehmer zwei Lose i. S. von § 4 Nr. 2 VOB/A vergeben worden, kann der Besteller berechtigt sein, das gesamte Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen, auch wenn der Unternehmer nur bezüglich eines Loses einen wichtigen Grund gesetzt hat.*)
2. Der öffentlichen Hand als Besteller ist es grundsätzlich unbenommen, erhöhte fachliche Anforderungen an die Vergabe der Leistung zu knüpfen, unabhängig davon, ob dies in DIN-Bestimmungen vorgesehen ist.*)
VolltextVPRRS 2011, 0397
OLG Hamm, Urteil vom 28.11.1991 - 21 U 33/91
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2011, 0396
VK Münster, Beschluss vom 23.09.2011 - VK 11/11
1. Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen ohne und mit Selbstbehaltsvarianten (Bedarfspositionen), wobei offen bleibt, welche Variante bezuschlagt werden soll.*)
2. Bei der Festsetzung der Inventarsummen für eine neue Ausschreibung muss nicht zwingend auf Empfehlungen der Versicherungsbranche zurückgegriffen werden.*)
3. Anforderungen an das Index-Verfahren bei der Preisanpassung.*)
VolltextVPRRS 2011, 0395
VK Münster, Beschluss vom 14.10.2011 - VK 14/11
1. Zum Umfang der Selbstbindung der Vergabestelle bei Verpflichtung zur Neuwertung der Angebote.*)
2. Preisnachlässe sind keine Nebenangebote, weil sie von den Vorgaben der Vergabeunterlagen nicht abweichen.*)
VolltextVPRRS 2011, 0394
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2011 - Verg 63/11
1. Ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs bei der Teilnahme verbundener Unternehmen an einem Ausschreibungsverfahren kann nicht ohne Weiteres darin gesehen werden, dass die Unternehmen über eine gemeinsame Konzernrechtsabteilung verfügen, auch wenn diese im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren tätig wird.
2. Der Vergabestelle ist es nicht verwehrt, im Rahmen von Vergabenachprüfungsverfahren erlangte Kenntnisse bei einer nur wenige Monate später durchgeführten erneuten Ausschreibung von Leistungen zu berücksichtigten.
VolltextVPRRS 2011, 0447
VK Arnsberg, Beschluss vom 05.10.2011 - VK 13/11
1. Zum Nachweis der wirtschaftlichen, technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft kann es sachlich gerechtfertigt sein, die Leistungsnachweise für jedes einzelne Bietergemeinschaftsmitglied zu fordern.*)
2. Der Auftraggeber ist nicht gehindert, im Rahmen des Beurteilungsspielraums zur Prognoseentscheidung bezüglich der hinreichenden Eignung einer Bietergemeinschaft auch Erfahrungen mit der Vorgängerfirma (Insolvenz) eines maßgeblichen Mitglieds mit einfließen zu lassen.*)
VolltextVPRRS 2011, 0393
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2008 - 23 U 57/08
1. Der Grundsatz, dass der Vertrag mit dem Vertretenen auch dann zu Stande kommt, wenn der bevollmächtigte Vertreter erkennbar im fremden Namen handelt, ohne die Person des Vertretenen zu benennen, der Vertretene aber individualisierbar ist, gilt auch bei Vertragsschlüssen mit der öffentlichen Hand (hier der Universität als Anstalt des öffentlichen Rechts).
2. Den im öffentlichen Interesse bestehenden Zuständigkeitsregeln der öffentlichen Hand darf nicht über die Anwendung von Rechtsscheintatbeständen (hier: Anscheinsvollmacht) ihre Wirkung genommen werden.
VolltextVPRRS 2011, 0392
VK Sachsen, Beschluss vom 20.09.2011 - 1/SVK/035-11
1. Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise, die bereits mit dem Angebot abzugeben waren und wird das Angebot nicht entsprechend Nummern 1 oder 2 ausgeschlossen, hat der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachzuverlangen. Nach dem Wortlaut von § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 ist diese Verpflichtung des Auftraggebers zwingend und zielt der Normsystematik nach ausschließlich auf Unterlagen ab, die bereits mit dem Angebot abzugeben waren. Unterlässt der Auftraggeber diese, im Gegensatz zu § 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 - nicht im Ermessen des Auftraggebers stehende Nachforderung, kommt ein Ausschluss des Angebots nicht in Betracht.*)
2. Soweit die Bewerbungsbedingungen lauten:
VolltextVPRRS 2011, 0391
VK Sachsen, Beschluss vom 31.08.2011 - 1/SVK/030-11
1. Der Landesgesetzgeber kann im Rahmen seiner Zuständigkeit Regelungen im Bereich des Vergaberechts zu den Anforderungen an den Leistungserbringer oder an ein Auswahlverfahren aufstellen, die jedoch nicht die bundesgesetzlichen Regelungen verdrängen, sondern allenfalls ergänzen können.*)
2. Wenn der Landesgesetzgeber Regelungen zur Ausgestaltung eines Auswahlverfahrens getroffen hat und diese per Gesetz wiederum aufhebt, so führt dies nicht dazu, dass die gemeinschafts- und bundesrechtlichen Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge ebenfalls ausgesetzt werden, denn das Vergaberecht oberhalb der Schwellenwerte liegt in der Regelungskompetenz des Bundes.*)
3. Eine zeitlich begrenzte Interimsvergabe an den ehemaligen Leistungserbringer kann ohne förmliches Vergabeverfahren zulässig sein, wenn dies aufgrund der Notwendigkeit der durchzuführenden Dienstleistung ausnahmsweise hinnehmbar erscheint.*)
4. Nach mehrmaliger zeitlich begrenzter oder vorhersehbarer Interimsvergabe an den ehemaligen Leistungserbringer ist eine weitere Vergabe an diesen ohne förmliches Verfahren nicht mehr hinnehmbar.*)
VolltextVPRRS 2011, 0390
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2011 - Verg 22/11
1. Einen Bieterschutz im Rechtssinne entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A 2006 nur, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Preisangebots fordert. Dazu zählen beispielhaft unangemessen niedrige Angebote, die in der zielgerichteten Absicht der Marktverdrängung abgegeben worden sind oder die zumindest die Gefahr begründen, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt verdrängt werden.
2. Ein Nebenangebot oder eine Variante liegt nur vor, wenn Gegenstand des Angebots ein von der in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehenen Leistung in technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht abweichender Bietervorschlag ist, d.h. der Inhalt des Angebots durch den Bieter gestaltet und nicht vom Auftraggeber vorgegeben ist.
3. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass Nebenangebote unzulässig sind, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist.
4. Aufgrund der gegenteiligen Ansicht des OLG Schleswig (IBR 2011, 351) legt das OLG Düsseldorf diese Frage dem BGH vor.
VolltextVPRRS 2011, 0389
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 - Verg 60/11
1. Erfüllt ein Bauprojekt alle Merkmale eines Großbauvorhabens, ist die Vorgabe einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit vergaberechtlich nicht als unangemessen oder mit dem Auftragsgegenstand nicht zusammenhängend zu beanstanden. Dies hat ungeachtet der Höhe der Auftragsumme auch in Bezug auf Betonstahl-Verlegearbeiten zu gelten. Armierungsarbeiten stellen bei der gebotenen funktionalen Betrachtung keine lediglich untergeordnete oder weniger wichtige Bauleistung dar. Sie betreffen die Tragfähigkeit des Bauwerks und sind im Baubetrieb in enger Verzahnung mit vorgehenden (z. B. Schalungsarbeiten) und darauf aufbauenden Bauleistungen (bspw. Betonierarbeiten) auszuführen.
2. Ein Nachunternehmer hat für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil.
3. Das Vertrauen auf ein vergaberechtswidriges Verhalten des Auftraggebers ist rechtlich nicht schützenswert.
4. Ein Bieter darf einen Nachunternehmer nicht gegen einen anderen austauschen. Auch eine nachträgliche Veränderung des Eigenleistungsanteils des Bieters ist nicht statthaft.
5. Falschangaben eines Nachunternehmers im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 g VOB/A 2009 sind dem Bieter zuzurechnen.
VolltextVPRRS 2011, 0388
VK Bund, Beschluss vom 24.11.2011 - VK 3-143/11
1. Unklarheiten eines Nebenangebots führen im Wege eines Erst-recht-Schlusses gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 b VOB/A i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A zu einem zwingenden Ausschluss des betroffenen Nebenangebots.
2. Eine Klarheit kann insoweit auch nicht über ein Aufklärungsgespräch gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A herbeigeführt werden, da eine Aufklärung nur im Sinne einer zusätzlichen Erläuterung im Rahmen des abgegebenen Angebots erfolgen, nicht aber der Heilung von Fehlern oder der sonstigen Nachbesserung des Angebots dienen darf.
VolltextVPRRS 2011, 0385
VK Bund, Beschluss vom 29.08.2011 - VK 1-105/11
Die Beschaffung von Laborgeräten mittels Herstellerlisten ist mangels produktneutraler Ausschreibung unzulässig.
VolltextVPRRS 2011, 0384
VK Lüneburg, Beschluss vom 23.06.2011 - VgK-20/2011
1. Unklare Formulierungen in den Vergabeunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2. Werden in den Vergabeunterlagen Nachweise vom Auftragnehmer gefordert, dürfen die Bieter davon ausgehen, dass diese Nachweise erst der bezuschlagte Auftragnehmer vorlegen muss.
3. Unterlässt ein Bieter es deshalb, diese Unterlagen bereits mit dem Angebot abzugeben, darf ein Ausschluss nicht erfolgen.
VolltextVPRRS 2011, 0383
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2011 - Verg 54/11
1. Vertragsbedingungen sind nicht bereits deswegen unzumutbar, weil nach früherer Rechtslage ein ungewöhnliches Wagnis vorlag.
2. Zur Zulässigkeit von Rahmenverträgen.
VolltextVPRRS 2011, 0382
VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2011 - VgK-50/2011
Zu der Frage, wie enge Teilnahmevoraussetzungen ein Auslober im Architektenwettbewerb stellen darf.
VolltextVPRRS 2011, 0381
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2011 - Verg 46/11
1. Anforderungen des Auftraggebers an die Leistung müssen in der Leistungsbeschreibung so eindeutig und erschöpfend formuliert sein, dass Bieter oder Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen und unzweideutig erkennen können, welchen genauen Anforderungen die Eignung unterliegt.
2. Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Umfangreiche Vorarbeiten und Recherchen, die eine Angebotskalkulation erst ermöglichen, darf die Ausschreibung dem Bieter nicht abverlangen. Die Leistungsbeschreibung muss zudem erschöpfend sein. Das ist der Fall, wenn sie keine Fragen offenlässt, wobei sich der erschöpfende Charakter bereits aus der Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung ergeben kann.
VolltextVPRRS 2011, 0380
VK Lüneburg, Beschluss vom 16.09.2011 - VgK-35/2011
1. Eine kann nicht parallel noch ein zweites Mal im gleichen Vergabeverfahren zum Gegenstand des erneuten Nachprüfungsantrages vor der Vergabekammer gemacht werden.
2. Vor einer Beschwerdeentscheidung des Vergabesenats können keine vollendeten Tatsachen entstehen und daher kein wirksamer Zuschlag erteilt werden.
3. Die Vergabestelle muss sich an die bekannt gemachten Zuschlagskriterien, die Unterkriterien und ihre Gewichtung halten.
VolltextVPRRS 2011, 0379
VK Sachsen, Beschluss vom 20.10.2011 - 1/SVK/039-11
1. Hat ein Bieter die von ihm erkannte Unklarheit einer Ausschreibung nicht unverzüglich gerügt und wird er wegen eines die Bedingungen abändernden Angebots ausgeschlossen, eröffnet ihm der Ausschluss eine neue Rügemöglichkeit in Bezug auf die Unklarheit.
2. Bei der Ausschreibung von Planungsleistungen im Anwendungsbereich der HOAI ist zur Gewährleistung vergleichbarer Angebote eine Honorarzone durch den Auftraggeber vorzugeben.
3. Ob eine Ausschreibung missverständlich ist (hier: Vorgabe oder eigenständige Ermittlung der Honorarzone), richtet sich nicht nach Unschärfen im Detail, sondern nach dem Gesamteindruck von Vergabebekanntmachung und Ausschreibungsunterlagen unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts der fachkundigen Ausschreibungsadressaten und des Gebots einer vergabekonformen Auslegung.
VolltextVPRRS 2011, 0378
VK Bund, Beschluss vom 23.12.2010 - VK 1-133/10
Der Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, von den Bietern einen Nachweis hinsichtlich einer besonderen Qualifikation im Bereich des SGB II zu fordern. Dieser Nachweis kann auch neben dem Nachweis des Fachanwalts für Sozialrecht oder dem Teilnahmenachweis an einem Fachanwaltslehrgang für Sozialrecht gefordert werden. Hierbei besteht auch keine Bindung an die Anzahl von 60 Verfahren, die nach der Fachanwaltsordnung zur Erlangung des Fachanwalts für Sozialrecht nachgewiesen werden müssen. Jedoch muss die geforderte Anzahl an Referenzen verhältnismäßig sein, wovon bei einer Anzahl von 500 erstinstanzlichen Verfahren innerhalb eines Referenzzeitraums von zwei Jahren wohl nicht mehr auszugehen ist.
VolltextVPRRS 2011, 0377
VK Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2011 - VK 18/11
1. Stehen mehrere Unternehmen in einer Bietergemeinschaft, so kann der Nachprüfungsantrag auch von einem Mitglied der Bietergemeinschaft in Verfahrensstandschaft für die Gemeinschaft gestellt werden. Analog der im Zivilprozessrecht anerkannten Prozessstandschaft bedarf es dafür einer Ermächtigung durch die am Verfahren nicht teilnehmenden Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines schutzwürdigen Eigeninteresses der Antragstellerin.
2. Der Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht die Rechtsprechung des EuGH (EuGH, IBR 2010, 159) nicht entgegen.
3. Die Einbeziehung der Transportkosten im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist gerechtfertigt. Bei den Transportkosten handelt es sich um ein auftragsbezogenes, nämlich die umweltgerechte Entsorgung von Siedlungsabfällen betreffendes Kriterium.
4. Die Entsorgung der Restabfälle, d. h. deren Behandlung, Verwertung und Beseitigung, kann als Gesamtleistung vergeben werden.
VolltextVPRRS 2011, 0376
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.11.2006 - 11 Verg 4/06
Dokumentationsmängel im Vergabeverfahren können dazu führen, dass das Verfahren wiederholt werden muss.*)
VolltextVPRRS 2011, 0375
VK Brandenburg, Beschluss vom 13.05.2011 - VK 12/11
1. Eine Dienstleistungskonzession liegt vor, wenn es sich um einen Dienstleistungsauftrag handelt, dem Auftragnehmer das Recht zur Nutzung dieser Dienstleistung übertragen wird und der Auftragnehmer sein Entgelt von Dritten erhält und in irgendeiner Art und Weise ein wirtschaftliches Risiko trägt.
2. Der Abschluss eines Kooperationsvertrags zur Verbesserung des Entlassungsmanagements/ Einsatz von Hilfsmittelkoordinatoren stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1, 4 GWB dar; vielmehr ist die Leistungserbringung Dienstleistungskonzession einzuordnen.
3. Der Abschluss eines Vertrags über eine Dienstleistungskonzession unterliegt nicht dem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren.
VolltextVPRRS 2011, 0374
OLG München, Beschluss vom 03.11.2011 - Verg 14/11
1. Grundsätzlich steht die Wertung eines Funktionstestes der Vergabestelle als der Auftraggeberin zu. Sie beschafft und hat deshalb als Verantwortliche für das Ausschreibungsverfahren die Entscheidungshoheit darüber, ob die Anforderungen erfüllt sind oder nicht, wobei ihr ein Beurteilungsspielraum zur Verfügung steht.
2. Voraussetzung für eine vergabekonforme Beurteilung ist jedoch grundsätzlich, dass anhand der von der Vergabestelle selbst aufgestellten Anforderungen der Test geprüft wird. Die formulierten Mindestanforderungen sind daher für jede einzelne Aufgabe, wie sie im LV aufgeführt sind, zunächst daraufhin zu überprüfen, wie sie zu verstehen und nach dem Empfängerhorizont eines fach- und sachkundigen Bieters auszulegen sind.
3. Selbst dann, wenn eine solche Auslegung nicht den Vorstellungen der Vergabestelle entsprechen sollte, darf im zivilrechtlichen Geschäftsverkehr grundsätzlich nur das objektiv nach außen Erklärte und nicht das hiervon abweichende subjektiv Gewollte berücksichtigt werden.
VolltextVPRRS 2011, 0373
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2011 - Verg 25/11
1. Eine Rügeobliegenheit kann nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB erst entstehen, wenn der Auftraggeber (vermeintlich) einen Verstoß gegen das Vergaberecht begangen hat, nicht bereits dann, wenn er einen Vergaberechtsverstoß in der Zukunft zu begehen droht.
2. Ist ein Wettbewerber nach Auffassung des späteren Antragstellers ungeeignet oder entspricht das Angebot des Wettbewerbers nicht der Leistungsbeschreibung, so begeht ein öffentlicher Auftraggeber erst dann einen Verstoß, wenn es das Angebot des Wettbewerbers trotz der (vermeintlichen) Mängel bei der Wertung nach § 19 EG VOL/A 2009 positiv zulässt.
3. Zur Inhaltlichen Klarheit von Mindestanforderungen.
4. Das Vergabenachprüfungsverfahren ist kein objektives Verfahren zur Überprüfung, ob das Vergabeverfahren in jeder Hinsicht rechtmäßig abgelaufen ist. Es dient vielmehr lediglich dem Schutz der Bieterchancen des Antragstellers.
VolltextVPRRS 2011, 0372
OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2011 - 13 Verg 6/11
1. Dem Auftraggeber steht gemäß § 16 Abs. 6 S. 1 VOL/A ein Beurteilungsspielraum zu, ob er ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung als ungewöhnlich niedrig einstuft.*)
2. Zur Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses für die Vergabeentscheidung.*)
3. Vergaberechtsfehler von Amts wegen aufzugreifen, kommt nur dann in Betracht, wenn ein Fehler vorliegt, der es unmöglich macht, das Vergabeverfahren fortzusetzen, z. B. weil eine vergaberechtskonforme Wertung der vorliegenden Angebote und ein entsprechender Zuschlag auf der Grundlage der vorliegenden Ausschreibung nicht möglich ist.*)
VolltextVPRRS 2011, 0371
VK Brandenburg, Beschluss vom 09.05.2011 - VK 10/11
Die Sektorenverordnung setzt die Sektorenrichtlinie (Richtlinie 2004/17/EG-SKR) um. Sie sollte nach den Erwägungen der Bundesregierung nur den Mindeststandard der Sektorenrichtlinie aufnehmen mit dem Ziel, durch die Neufassung der Vergabevorschriften im Sektorenbereich den Regelungsinhalt zu reduzieren. Wenn also der nationale Verordnungsgeber in der Sektorenverordnung bewusst auf den Mindeststandard der Sektorenrichtlinie übersteigende Reglementierungen verzichtet hat, kann keineswegs unterstellt werden, es lägen etwaig unbeabsichtigte Regelungslücken vor, die im Wege der Analogie zu schließen seien.
VolltextVPRRS 2011, 0370
VK Bund, Beschluss vom 21.04.2011 - VK 3-41/11
1. § 19 EG Abs. 2 VOL/A ist kein allgemeiner Korrekturtatbestand für jegliche Art formeller Fehler in Angeboten.
2. Der Nachforderungstatbestand ist vielmehr im Fall der fehlenden Unterschrift oder Signatur nicht anwendbar. Der Wortlaut der Norm bezieht sich auf "Erklärungen und Nachweise" und korrespondiert somit allein mit § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A, nicht aber mit den übrigen Ausschlusstatbeständen des § 19 EG Abs. 3 lit. b) - g) VOL/A.
3. Eine fehlende Unterschrift oder Signatur darf daher nicht nachgefordert werden.
VolltextVPRRS 2011, 0369
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011 - Verg 38/11
1. Die Anforderung lediglich einer Zertifizierung nach DIN ISO 12647-2 ist vergaberechtswidrig. Sie entspricht nicht dem - auf Art. 49 der Richtlinie 2004/18/EG - beruhenden § 7 EG Abs. 10 VOL/A, wenn der Auftraggeber mit seiner Anforderung eine Zertifizierung durch eine Qualitätsstelle verlangt, die nicht - nur - europäische Zertifizierungsnormen anwendet.
2. § 7 EG Abs. 10 VOL/A ist abschließend.
VolltextVPRRS 2011, 0368
OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2011 - Verg W 12/11
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Einzelpositionen nur dann "unwesentlich" i. S. d. § 19 EG Abs. 2 Satz 2 2. Hs. VOL/A 2009 wären, wenn sie den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei einem solchen Verständnis der Vorschrift wäre der Begriff "unwesentlich" überflüssig und könnte ohne Weiteres gestrichen werden. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass der Verordnungsgeber hier einen nichtssagenden Begriff verwenden wollte.
VolltextVPRRS 2011, 0367
VK Bund, Beschluss vom 29.04.2011 - VK 1-34/11
1. Die VOL/A-EG sieht anders als § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (sechs Kalendertage) keine konkrete Vorlagefrist vor, vielmehr liegt diese im von der Vergabekammer zumindest eingeschränkt überprüfbaren Ermessen des öffentlichen Auftraggebers.
2. Die Frist muss angemessen sein und es ist bei ihrer Bemessung u.a. zu berücksichtigen, mit welchem Aufwand die nachgeforderte Erklärung beschafft werden kann.
3. Allerdings verhält es sich grundsätzlich auch nicht so, dass dem betreffenden Bieter eine so lange Frist eingeräumt werden muss wie ursprünglich im Rahmen der Angebotserstellung vorgesehen war. Durch die Nachforderung erhält der Bieter lediglich die erneute Chance, dieser Anforderung spätestens jetzt gerecht zu werden.
4. Der Bieter hatte daher bereits seit der Kenntnis der Bekanntmachung Möglichkeit und auch Veranlassung, zügig die geforderten CE-Erklärungen zu besorgen. Vor diesem Hintergrund kann auch eine Frist von knapp 21 Stunden zur Vorlage der CE-Konformitätserklärung ausreichend sein.
VolltextVPRRS 2011, 0366
VK Bund, Beschluss vom 24.05.2011 - VK 1-45/11
1. Zwar enthält § 8 EG VOL/A im Gegensatz zu seiner Vorgängervorschrift § 8 VOL/A 2006 keine explizite Regelung mehr, wonach dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden soll für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann (so noch § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOL/A 2006).
2. Da der öffentliche Auftraggeber jedoch weiterhin gemäß § 8 EG Abs. 1 VOL/A zu einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung verpflichtet ist, die alle Bieter im gleichen Sinne verstehen müssen und daher miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind, ist weiterhin als vergaberechtswidrig anzusehen, wenn für die Angebotskalkulation den Bietern ungewöhnliche Wagnisse aufgebürdet werden, die zu einer hinreichend unsicheren Kalkulationsgrundlage führen und damit eine Vergleichbarkeit der Angebote nicht mehr gegeben ist.
3. Dabei ist zu beachten, dass § 8 EG Abs. 1 VOL/A auch eine konkrete Ausprägung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes des § 97 Abs. 1 GWB und des Gleichbehandlungsgebots des § 97 Abs. 2 GWB darstellt und dass es dementsprechend auch um den Schutz eines fairen Wettbewerbs geht, der nur auf der Basis vergleichbarer Angebote gewährleistet ist.
VolltextVPRRS 2011, 0365
EuGH, Urteil vom 10.11.2011 - Rs. C-348/10
1. Die Richtlinie 2004/17/EG ist dahin auszulegen, dass ein "Dienstleistungsauftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. d dieser Richtlinie ein Vertrag ist, bei dem der Auftragnehmer nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Vertragsbestimmungen, die die Dienstleistungserbringung regeln, keinen wesentlichen Teil des auf dem öffentlichen Auftraggeber lastenden Risikos übernimmt. Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Vorgang bei Berücksichtigung seiner gesamten Merkmale als Dienstleistungskonzession oder öffentlicher Dienstleistungsauftrag einzustufen ist.*)
2. Art. 2d Abs. 1 Buchst. b Sektorenrechtsmittelrichtlinie 92/13/EWG findet auf öffentliche Aufträge, die vor dem Ablauf der Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2007/66/EG vergeben wurden, keine Anwendung.
VolltextVPRRS 2011, 0364
OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2011 - Verg W 10/11
1. § 107 Abs. 3 GWB schreibt für die Rüge eine bestimmte Form nicht vor, so dass die Rüge auch mündlich erhoben werden kann.*)
2. Ist der gesetzliche Vertreter des Auftraggebers gleichzeitig auch gesetzlicher Vertreter eines Mitgliedsunternehmens eines Bieters, kommt es für die Ordnungsgemäßheit der Rüge darauf an, ob sie ihm gegenüber in der Funktion als Auftraggebervertreter erhoben worden ist.*)
3. Sind seit der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bis zur Einreichung des Nachprüfungsantrages mehr als 15 Tage vergangen, ist der Nachprüfungsantrag nur dann unzulässig, wenn der Auftraggeber in der europaweiten Ausschreibung auf die Folgen einer Versäumung dieser Frist hingewiesen hat.*)
4. Stellt die Ausschreibung an die Bieter unerfüllbare Anforderungen - hier infolge einheitlicher Ausschreibung der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung "Unterstützungskasse" und "Direktversicherung" - leidet das Vergabeverfahren an einem so schwerwiegenden Mangel, dass eine Aufhebung der Ausschreibung unumgänglich ist.*)
VolltextVPRRS 2011, 0363
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2011 - Verg 90/11
Regelungen, die vergaberechtlich nach früherem Recht als Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses zu tadeln waren, lassen sich nach derzeit geltender Rechtslage (VOL/A 2009) in Einzelfällen allenfalls unter dem Gesichtspunkt der (Un-)Zumutbarkeit einer für Bieter kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstanden.
VolltextVPRRS 2011, 0362
VK Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2011 - VK 66/10
1. Während bei der Ermittlung der Anwendungsschwellen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge prinzipiell auf den Wert des einzelnen zu vergebenden Auftrages abgestellt wird und eine Zusammenfassung nur bei laufzeitbestimmten Verträgen infrage kommt, ist Anknüpfungspunkt im Baubereich der Gesamtauftragswert des zu realisierenden Projektes. Dabei sind die Aufträge einzurechnen, die in demselben technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.
2. Besteht zwischen dem zweiten und dem ersten Bauabschnitt kein funktionaler und auch zeitlicher Zusammenhang, weil die Maßnahmen des 2. Bauabschnitts weder technisch noch wirtschaftlich von dem bereits abgeschlossenen Projekt abhängen, sind die jeweiligen Auftragswerte der Bauabschnitte für die Berechnung des Schwellenwerts nicht zusammenzurechnen.
3. Kann der Bieter aus der Vergabebekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen klar erkennen, dass der Auftraggeber von einem Bauauftrag ausgeht, während der Bieter selbst von einen Lieferauftrag ausgeht, so ist ihm der Vergabeverstoß (falsche Wahl der Verfahrensart) positiv bekannt und er muss ihn bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen.
VolltextVPRRS 2011, 0361
VK Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2011 - VK 65/10
1. Erkannt sind Vergabeverstöße dann, wenn dem Bieter die Tatsachen, die einen möglichen Vergabeverstoß begründen, aus den ihm zugänglichen Unterlagen bewusst werden.
2. Werden dementsprechend beim Durchsehen/Durcharbeiten weiterer für die Teilnahme am Wettbewerb maßgeblicher Unterlagen Widersprüche durch den Bieter festgestellt, liegt bereits positive Kenntnis vor, die er in eine entsprechende Rüge umsetzen muss, will er seine Rechte für ein folgendes Nachprüfungsverfahren wahren.
3. Das Akteneinsichtsrecht ist nur in dem Umfang gegeben, in dem es zur Durchsetzung der Rechte der Antragstellerin aus § 97 Abs. 7 GWB erforderlich ist. Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall.
VolltextVPRRS 2011, 0360
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2011 - 9 S 1273/10
Die in Nr. 3.2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) enthaltene Verpflichtung, bei der Vergabe von Aufträgen die Abschnitte 1 der VOL bzw. VOB anzuwenden, stellt eine Auflage im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG dar, wenn sie zum Bestandteil des Zuwendungsbescheids gemacht wurde. Ein Verstoß hiergegen berechtigt zum (Teil-)Widerruf der Zuwendung.*)
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