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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10875 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

VPRRS 2011, 0067
DienstleistungenDienstleistungen
Zur Verpflichtung zur Einhaltung der Tariftreue

VK Lüneburg, Beschluss vom 15.05.2008 - VgK-12/2008

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0066
BestandssanierungBestandssanierung
Ermessen bei Erledigung durch Rücknahme des Nachprüfungsantrags

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2011 - Verg 62/10

Dass im Falle der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens durch Rücknahme des Nachprüfungsantrags die Möglichkeit einer Ermessensentscheidung der Vergabekammer im Hinblick auf die Verteilung der Verfahrenskosten eröffnet ist, folgt zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift, erschließt sich aber aus der Gesetzgebungshistorie.

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VPRRS 2011, 0065
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rückzahlungsanspruch bei Nichteinhaltung der Regelungen des VOB/A

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2010 - 23 U 173/09

1. Die Regelung von vergaberechtlichen Vorgaben in Zuwendungsbescheiden über Fördermittel als standardmäßig vorformulierte "Allgemeine Nebenbestimmungen" sind als Auflagen zu bewerten.

2. Diese Auflagen zur Einhaltung des Vergabeverfahrens nach der VOB sind nicht als Bedingungen formuliert, sondern als Aufforderungen zur Beachtung, bei deren Nichtbeachtung das Ermessen hinsichtlich einer eventuellen Rückforderung ausgeübt werden kann und muss.

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VPRRS 2011, 0064
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss formal fehlerhafter Angebote

VK Saarland, Beschluss vom 28.10.2010 - 1 VK 12/2010

1. Der zwingende Ausschluss formal fehlerhafter Angebote im VOF-Verfahren folgt aus dem Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 und Abs. 2 GVVB).*)

2. § 11 VOF trifft für die Frage des Ausschlusses aus formalen Gründen keine abschließende Regelung. Es würde den Grundprinzipien des Vergaberechts zuwiderlaufen, wollte man den öffentlichen Auftraggeber daran hindern, in der Bekanntmachung weitere Voraussetzungen zu nennen, bei deren Nichteinhaltung ein nicht leistungsfähiger Bewerber zwingend auszuschließen ist.*)

3. Zu den gemäß § 10 Abs. 3 VOF vorgesehenen Nachweisen über die finanzielle, wirtschaftliche oder fachliche Eignung gehört auch der Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (§ 12 Abs. 1 Buchst. a VOF).*)

4. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied für sich betrachtet die notwendige finanzielle, wirtschaftliche oder fachliche Eignung erbringen. Etwaige Absprachen zwischen den Bietern wirken nicht im Außenverhältnis und sind somit irrelevant. Fehlt ein entsprechender Nachweis eines Gemeinschaftsmitgliedes, so ist die gesamte Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren auszuschließen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Vorlage dieser Nachweise ist die Abgabe des Teilnahmeantrages.*)

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VPRRS 2011, 0063
BestandssanierungBestandssanierung
Zur Wichtung von Eignungs- und Bildung von Unterkriterien

VK Münster, Beschluss vom 25.01.2011 - VK 10/10

Werden Eignungskriterien gewichtet, so ist es der Vergabestelle ebenso wie bei den Zuschlagskriterien verwehrt, Unterkriterien zu bilden, ohne diese den Teilnehmern zuvor mitgeteilt zu haben.*)

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VPRRS 2011, 0062
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Darf Vergabestelle eigene Erfahrungen berücksichtigen?

VK Münster, Beschluss vom 16.12.2010 - VK 9/10

Eine Vergabestelle darf im Rahmen der Eignungsbeurteilung auch auf eigene Erfahrungen, die sie mit dem Unternehmen aus früheren Aufträgen gemacht hat, abstellen und diese bei der Wertung berücksichtigen.*)

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VPRRS 2011, 0061
DienstleistungenDienstleistungen
Änderung bestehender Altverträge ohne Beachten des Vergaberechts?

VK Münster, Beschluss vom 18.11.2010 - VK 8/10

Bestehende Altverträge im Bereich von Rettungsdienstleistungen können nicht einfach unter Hinweis auf eine Ergänzung des Rettungsdienstbedarfsplans iSd RettG NRW ohne Beachtung des Vergaberechts geändert werden.*)

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VPRRS 2011, 0060
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Über die Vergabe von Aufträgen über Postdienstleistungen

VK Münster, Beschluss vom 20.01.2011 - VK 7/10

Verträge mit der Deutschen Post AG über die Freistempelung von Briefsendungen beinhalten auch das Recht zur Beförderung dieser Briefsendungen; diesbezüglich werden bei Einlieferung der Briefsendungen keine neuen Verträge abgeschlossen.*)

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VPRRS 2011, 0059
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Vergütung des Rechtsanwalts

VK Sachsen, Beschluss vom 01.02.2011 - 1/SVK/017-09

1. Der Gegenstandsstreitwert ist in einem Vergabeverfahren mit 5% der Bruttoauftrags- oder Bruttoangebotssumme anzusetzen.

2. Ein quasi fixer Ansatz von 2,3-fachen Gebühren in jedwedem Fall mündlicher Verhandlung vor der Vergabekammer - dem in § 112 Abs. 1 GWB gesetzlich vorgesehenen Regelfall - würde den vom Gesetzgeber mit Nr. 2300 VV RVG intendierten Spielraum unzulässig verengen.

3. Bei Nachprüfungsverfahren wird nach aktueller Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und Vergabepraxis der Vergabekammern bei Durchführung eines durchschnittlichen Verfahrens mit mündlicher Verhandlung regelmäßig die Festsetzung einer 2,0-fachen Gebühr anerkannt.

4. Beim Ermessensspielraum des Anwalts ist jedoch in der gerichtlichen Praxis davon auszugehen, dass eine Toleranzgrenze besteht. Damit ist ein anwaltlicher Gebührenansatz nur dann als unbillig anzusehen, wenn er um mehr als 20% von der gerichtlichen Vorstellung abweicht.

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VPRRS 2011, 0058
ArzneimittelArzneimittel
Impfstoffbeschaffung: Apotheker - kein öffentlicher Auftraggeber!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2011 - Verg 3/11

Die Entscheidung der Vergabestelle, eine bestimmte Beschaffung vorzunehmen, ist dem Vergabeverfahren vorgelagert. Im Vergabenachprüfungsverfahren wird nicht überprüft, ob das Beschaffungsvorhaben aus anderen als vergaberechtlichen Gründen rechtmäßig ist oder nicht, sondern lediglich die Umsetzung dieser Entscheidung anhand der vergaberechtlichen Vorgaben kontrolliert.

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VPRRS 2011, 0057
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Darf öffentlicher Auftraggeber Rechtsanwalt hinzuziehen?

OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011 - 13 Verg 17/10

1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber für das Verfahren vor der Vergabekammer als notwendig zu erklären ist.*)

2. Erfüllt der Auftraggeber die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 Satz 2 GWB, sind auch für das Beschwerdeverfahren die Umstände des Einzelfalls dafür maßgeblich, ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig war.*)

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VPRRS 2011, 0056
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Korrektes Nebenangebot

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.02.2011 - 1 Verg 1/11

1. Hat der Auftraggeber die technischen Leistungsmerkmale unter Verwendung von Normen genau und verständlich beschrieben und zudem vergaberechtswidrig auch noch ein Leitprodukt angegeben, ist auf eine angebotene Leistungsalternative § 9 Nr. 7 VOB/A 2006 (§ 7 Abs. 5 VOB/A 2009) und nicht § 9 Nr. 10 VOB/A 2006 (§ 7 Abs. 8 Satz 2 VOB/A 2009) anzuwenden.*)

2. Der Nachweis der Gleichwertigkeit im Sinne des § 9 Nr. 7 VOB/A 2006 (§ 7 Abs. 5 VOB/A 2009) ist nicht deshalb entbehrlich, weil es im Behördenapparat des Auftraggebers eine Person gibt oder geben könnte, die aufgrund eigener Sachkunde ohne entsprechende Angaben eines Bieters in der Lage wäre, die Frage der Gleichwertigkeit zu beurteilen.*)

3. Es ist Sache des Bieters, sein Nebenangebot so klar und deutlich abzufassen, dass der Auftraggeber allein aufgrund dieser Angaben nachprüfen kann, ob die Leistungsvariante den Mindestanforderungen in Sinne des § 25a Nr. 3 VOB/A 2006 (§ 16a Abs. 3 VOB/A 2009) genügt. Unklare oder widersprüchliche Angaben gehen zu Lasten des Bieters; der Auftraggeber ist nicht zu einer Aufklärung verpflichtet.*)

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VPRRS 2011, 0055
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Gerechtes Vergabeverfahren nur bei Abgabe von vergleichbaren Angeboten

VK Nordbayern, Beschluss vom 12.01.2011 - 21.VK-3194-47/10

1. Nach § 21 EG VOL/A-EG ist der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Bei der Wertung der Angebote berücksichtigen die Auftraggeber ausschließlich die Kriterien, die in den Vergabeun-terlagen genannt sind ( § 19 Abs. 8 EG VOL/A-EG ).*)

2. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren, ist nur zu erreichen, wenn in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebender Hinsicht vergleichbare Angebote abgegeben werden. Demzufolge ist jede in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Angabe so wie gefordert anzugeben. Ein dem nicht gerecht werdendes Angebot muss deshalb wegen Missachtung von § 16 Abs. 3 EG VOL/A-EG gemäß § 19 Abs. 3 Buchst. a EG VOL/A-EG zwingend ausgeschlossen werden.*)

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VPRRS 2011, 0054
RechtswegRechtsweg
Kostenfestsetzung durch OLG!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2010 - Verg 55/09

In der Beschwerdeinstanz ist das OLG auch zur Kostenfestsetzung hinsichtlich der Aufwendungen vor der Vergabekammer zuständig.

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VPRRS 2011, 0053
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen für die Einstufung als öffentlicher Auftraggeber

VK Brandenburg, Beschluss vom 07.12.2010 - VK 60/10

1. Bei einem öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB muss es sich um eine Einrichtung handeln, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, die Rechtspersönlichkeit besitzt und eng mit dem Staat, Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts verbunden sind. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (funktionaler Auftraggeberbegriff).

2. Für die Feststellung der überwiegenden Finanzierung ist nicht auf den konkret zu vergebenden Auftrag, sondern auf die Finanzierung der Einrichtung, der juristischen Person insgesamt, abzustellen, die öffentlicher Auftraggeber sein soll.

3. Eine juristische Person ist nur dann einem staatlichen Auftraggeber gleichzustellen, wenn die juristische Person derart staatsgebunden ist, dass zwischen der staatlichen Stelle und der juristischen Person praktisch kein Unterschied besteht. Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich die Möglichkeit der Beherrschung durch eine staatliche Stelle, entweder in finanzieller oder in personeller Hinsicht.

4. Die Anwendbarkeit des GWB bestimmt sich rein objektiv nach dem Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsmerkmale zur Auftraggebereigenschaft.

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VPRRS 2011, 0052
DienstleistungenDienstleistungen
Gemeinnützige private Kapitalgesellschaft = öffentiche Auftraggeberin!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2010 - VK 57/10

1. Eine gemeinnützige private Kapitalgesellschaft ist als öffentliche Auftraggeberin nach § 98 Nr. 2 GWB zu qualifizieren.

2. Die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB ohne mündliche Verhandlung als „offensichtlich unbegründet“ sollte die Ausnahme bleiben, die nur dann aus prozessökonomischen Gründen statthaft ist, wenn eine Verhandlung von vornherein unnötig und für das Ergebnis irrelevant erscheint, etwa wenn nach Durchsicht der Vergabeakten kein Zweifel mehr daran bestehen kann, dass es die von der Antragstellerin behaupteten Vergaberechtsverstöße tatsächlich nicht gibt.

3. Ein Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e) VOL/A kommt dann nicht in Betracht, wenn der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bieter zu vertreten sind.

4. Hat der Auftraggeber eine bestimmte Stelle für die Abgabe der Angebote benannt, muss das Angebot auch dort abgegeben werden.

5. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers müssen in einem separaten Prozess vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden.

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VPRRS 2011, 0051
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Zurückweisung ohne mündliche Verhandlung stets als Ausnahme!

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.10.2010 - VK 48/10

1. Erkennbar sind Vergaberechtsverstöße dann, wenn sich ihre Vergaberechtswidrigkeit bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt bereits aus den Vergabeunterlagen erschließt.

2. Die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB ohne mündliche Verhandlung als „offensichtlich unbegründet“ sollte die Ausnahme bleiben, die nur dann aus prozessökonomischen Gründen statthaft ist, wenn eine Verhandlung von vornherein unnötig und für das Ergebnis irrelevant erscheint, etwa wenn nach Durchsicht der Vergabeakten kein Zweifel mehr daran bestehen kann, dass es die von der Antragstellerin behaupteten Vergaberechtsverstöße tatsächlich nicht gibt.

3. Angebote, die die in den Verdingungsunterlagen aufgestellten Mindestanforderungen von vornherein nicht einhalten, sind auszuschließen. Der Auftraggeber ist nicht gehindert, auch noch in einem späteren Verfahrensstadium auf den zwingenden Ausschlussgrund zurückzugreifen.

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VPRRS 2011, 0050
DienstleistungenDienstleistungen
Drohender Schadenseintritt bei Verstoß gegen Chancengleichheit!

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.08.2010 - VK 39/10

1. Macht ein potenzieller Bieter geltend, dass durch unklare Verdingungsunterlagen ein Verstoß gegen die Chancengleichheit vorliegt, ist ein zumindest drohender Schadenseintritt im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ohne weiteres dargelegt.

2. Soweit ein Bieter, der zum Kreis derjenigen Unternehmen gehört, die zur Angebotsabgabe aufgefordert und somit am Verfahren beteiligt wurden, die Wahl und Durchführung des Verhandlungsverfahrens beanstandet, muß er darlegen, inwieweit durch die Wahl der Verfahrensart anstelle beispielsweise einer Öffentlichen Ausschreibung seine Zuschlagschancen beeinträchtigt worden sind.

3. Auch wenn das Verhandlungsverfahren nur geringen formalen Anforderungen unterliegt, muss sich der Auftraggeber an die wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts halten. Das gilt ausnahmslos für die Grundsätze des fairen Wettbewerbs, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung. Dies gilt auch für Verfahren, die die Vergabe nachrangiger Dienstleistungen zum Gegenstand haben.

4. Das Herstellen der Ausschreibungsreife beinhaltet, dass der Bieter vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe erkennen kann, auf welche Anforderungen der Auftraggeber besonderen Wert legt, um ein dem Beschaffungsbedarf entsprechendes Angebot zu erstellen.

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VPRRS 2011, 0049
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Wettbewerbsbeschränkung: Voraussetzungen des Angebotsausschlusses

VK Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2010 - VK 35/10

1. Voraussetzung für einen Angebotsausschluss als Folge einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung ist der gesicherte Nachweis, dass eine derartige Abrede in Bezug auf die konkrete Vergabe im Sinne und mit dem Zweck einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung getroffen worden ist. Reine Vermutungen auf getroffene Abreden erfüllen diesen Tatbestand nicht.

2. Referenzen dienen dazu, nachzuweisen, dass der Bieter über die notwendigen praktischen Erfahrungen verfügt, um den ausgeschriebenen Auftrag zur Zufriedenheit des Auftraggebers auszuführen. Erforderlich, aber auch ausreichend, ist die Vorlage solcher Referenzen, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass der betreffende Bieter über die für eine ordnungsgemäße Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügt. Alle Referenzen, die diese Anforderung erfüllen, sind Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen im Sinne der Referenzanforderung.

3. Telefonische Nachfragen sind ein zulässiges Mittel, um sich Gewissheit von der Leistungsfähigkeit eines Bieters zu verschaffen. Die Transparenz des Vergabeverfahrens erfordert, dass die telefonische Überprüfung der Referenzen zumindest stichwortartig mit Angaben zum Gesprächszeitpunkt, Gesprächspartner und Gesprächsgegenstand schriftlich niedergelegt werden.

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VPRRS 2011, 0048
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Substantiierte Rüge nur bei Benennung der konkreten Tatsachen

VK Brandenburg, Beschluss vom 09.06.2010 - VK 26/10

1. Eine Rüge ist als ausreichend substantiiert anzusehen, wenn das rügende Unternehmen eine konkrete Tatsache benennt, aus welcher sich der Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes ergibt.

2. Nebenangebote dürfen zwar per Definition von den Festlegungen der Verdingungsunterlagen abweichen, müssen aber einem Hauptangebot qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Sie dürfen nicht von verbindlichen Festlegungen des Leistungsverzeichnisses, die für Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen gelten, abweichen.

3. Die Kalkulation der Preise ist grundsätzlich Angelegenheit des Bieters. Nur wenn ein offenbares Missverhältnis zwischen dem Gesamtpreis des Angebotes und der Leistung besteht, kommt ein Ausschluss des Angebotes nach § 25 Nr. 3 Abs.

2 VOB/A in Betracht, ohne dass es dabei auf einen Vergleich einzelner Positionen des Leistungsverzeichnisses mit einem auskömmlichen Preis ankommt.

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VPRRS 2011, 0047
ArzneimittelArzneimittel
Gesetzliche Krankenkassen als staatlich kontrollierte Einrichtungen

VK Brandenburg, Beschluss vom 13.08.2010 - VK 19/10

1. Die gesetzlichen Krankenkassen sind grundsätzlich als staatlich kontrollierte Einrichtungen zu betrachten.

2. § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V ist als lex specialis ausgestaltet. Die auf der Grundlage dieser Vorschrift abzuschließenden Verträge haben Vorrang vor bestehenden Verträgen über Arzneimittelpreise.

3. Dem Auftragnehmer dürfen nicht nur gewöhnliche, sondern im Einzelfall durchaus auch ungewöhnliche Wagnisse aufgebürdet werden, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A nicht kumulativ vorliegen.

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VPRRS 2011, 0046
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzuverlässigkeit des Bieters durch Vertragsverletzung?

VK Brandenburg, Beschluss vom 10.05.2010 - VK 13/10

Bei der Bewertung der Zuverlässigkeit eines Bieters ist eine umfassende Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte unter angemessener Berücksichtigung des Umfanges, der Intensität, des Ausmaßes und des Grades der Vorwerfbarkeit von Pflichtverletzungen erforderlich. Aus der Tatsache einer Vertragsverletzung kann nur dann der Rückschluss auf eine Unzuverlässigkeit des Bieters gezogen werden, wenn der Mangel gravierend ist, d.h. zu einer deutlichen Belastung des Auftraggebers, sei es in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht, führt.

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VPRRS 2011, 0045
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren:Keine hohen Anforderungen an die Antragsbefugnis

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.04.2010 - VK 10/10

1. Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der effektiven Rechtsschutzgewährleistung dürfen an die in § 107 Abs. 2 GWB genannten Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden. Ein Interesse am Auftrag liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Verfahren teilgenommen und einen Verstoß gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller ein Angebot abgegeben hat. Hat der Antragsteller kein Angebot abgegeben, muss er schlüssig und nachvollziehbar darlegen, durch welchen Vergabefehler er an der Angebotsabgabe gehindert war oder warum er aufgrund eines Vergabefehlers keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hatte und deshalb von einer Angebotsabgabe abgesehen hat.

2. Dem Auftraggeber können keine Obliegenheiten in Bezug auf Inhalt und Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen auferlegt werden, die er aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen nicht erfüllen kann.

3. Dem Auftragnehmer darf kein Risiko auferlegt werden, das auf Umständen oder Ereignissen beruht, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, das nach Art und Umfang ungewöhnlich ist und dessen Einwirkung auf Preise und Fristen durch den Auftragnehmer nicht geschätzt werden kann.

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VPRRS 2011, 0044
VerkehrsleittechnikVerkehrsleittechnik
Wann kann Antrag auf vorzeitigen Zuschlag gestellt werden?

OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2011 - 13 Verg 21/10

1. Ein Antrag nach § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. kann - zwangsläufig - vom Antragsgegner erst dann gestellt werden, wenn sich für ihn aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalls ergibt, dass ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine vorzeitige Zuschlagserteilung gegeben sein könnten. Von daher wird es in aller Regel so sein, dass ein derartiger Antrag nicht sofort, etwa bereits mit der Antragserwiderung im Hauptsacheverfahren, gestellt werden kann, sondern erst zu dem Zeitpunkt, an dem sich abzeichnet, dass das Nachprüfungsverfahren nicht innerhalb der Regelfrist des § 113 Abs. 1 Satz 1 GWB a.F. beendet werden wird.

2. Entscheidend kann nicht sein, ob der Antrag auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit Erfolg hätte gestellt werden können, sondern nur, ob zu dem Zeitpunkt, zu dem er gestellt wird, die Voraussetzungen hierfür (noch) vorliegen.

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VPRRS 2011, 0042
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auschluss im Verhandlungsverfahren

VK Hessen, Beschluss vom 25.01.2011 - 69d-VK-41/2010

1. Für den Fall, dass sich der Antrag vor einer Entscheidung der Vergabekammer erledigt hat und ein Unterliegen deshalb nicht im Wege eines Beschlusses festgestellt wird, erfolgt die Entscheidung über die Kostentragungspflicht gemäß § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB nach billigem Ermessen.

2. Billigem Ermessen entspricht es unter Zugrundelegung des Rechtsgedanken des § 91a ZPO beziehungsweise des § 161 VwGO aber, demjenigen die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der, wäre das erledigende Ereignis nicht eingetreten, im Falle einer Entscheidung durch die Vergabekammer unterlegen wäre.

3. § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2009 ist auf ein Verhandlungsverfahren weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar.

4. Unvollständig, sei es aufgrund einer fehlenden Unterschrift oder fehlender Rechtsverbindlichkeit, kann ein Angebot im Verhandlungsverfahren insoweit nur dann sein, wenn nach Abschluss der Verhandlungen der Angebotsmangel immer noch vorhanden ist, es sei denn, der Auftraggeber selbst hat im Hinblick auf die von ihm beabsichtigte Durchführung des Verhandlungsverfahrens formelle Verfahrensanforderungen bekannt gegeben, welche die Bieter zu beachten haben.

5. Folglich kann ein Angebot, das unzulässigerweise ein Gremienvorbehalt enthält, nicht ausgeschlossen werden, wenn dieser Vorbehalt im Lauf der Verhandlungen zurückgenommen wird.

6. Kostenregelung des § 128 Abs. 4 GWB ist abschließend.

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VPRRS 2011, 0041
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügepflicht nur bei Kenntnis, nicht bei bloßer Vermutung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.10.2010 - 11 Verg 7/10

Das Entstehen einer Obliegenheit zur Rüge nach § 107 Absatz 3 GWB setzt voraus, dass der Bieter von den tatsächlichen Umständen, auf die er den Vorwurf der Vergaberechtsverletzung stützt, volle Kenntnis hat. Hat der Bieter aufgrund bestimmter Tatsachen bloße Vermutungen für das Vorliegen einer Vergaberechtsverletzung, darf er ohne schuldhaftes Zögern abwarten, bis die Vergabestelle die von ihm erbetenen weiteren Informationen erteilt hat. Verzögert sich die Informationserteilung durch die Vergabestelle, darf der Bieter die ihm bis dahin bekannten Tatsachen zum Anlass für eine wirksame Rüge nehmen, um sich nicht dem aus seiner Sicht möglichen Vorwurf auszusetzen, nicht unverzüglich gehandelt zu haben.*)

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VPRRS 2011, 0040
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Zuschlag bei nachträglicher Änderung der Bewertungsmatrix

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 40/10

Das Unterlassen einer Bekanntgabe in der Form einer Bewertungsmatrix nachträglich festgelegter Unterkriterien und Gewichtungskoeffizienten ist seiner Art nach geeignet, die Leistungs- und die Angebotsmöglichkeiten der Bieter nachteilig zu beeinflussen. Der Auftraggeber darf keine Zuschlagskriterien, Unterkriterien oder Gewichtungsregeln anwenden, die er den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat.

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VPRRS 2011, 0039
AdministrationAdministration
Ankauf eines Vertragsarztsitzes ist kein Dienstleistungsauftrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 41/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0038
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geheimwettbewerb: Verstoß bei "doppeltem" Angebot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2010 - Verg 50/10

Es liegt ein zum Ausschluss eines Angebots führender Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vor, wenn ein Bieter für die ausgeschriebene Leistung nicht nur ein eigenes Angebot abgibt, sondern sich daneben auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft für dieselbe Leistung bewirbt, weil solche Angebote im Regelfall in Kenntnis des jeweils anderen abgegeben werden.

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VPRRS 2011, 0037
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Erforderliche Unterlagen : hinreichende Klärung - Auftraggeberpflicht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2010 - Verg 29/10

Ein Angebot kann wegen fehlender Erklärungen oder Nachweise nur dann ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber diese hinreichend eindeutig gefordert hat; Zweifel gehen zu Lasten des Auftraggebers.

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VPRRS 2011, 0036
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Unklare Verdingungsunterlagen: Aufklärungsgespräch angebracht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2010 - Verg 49/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0035
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verknüpfung zwischen Grundstückskaufvertrag und Bauauftrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2010 - Verg 25/08

Eine Verknüpfung zwischen einem Grundstückskaufvertrag und einem Bauauftrag als vergaberechtliche Einheit ist dann gegeben, wenn zwischen beiden Verträgen ein inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht.

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VPRRS 2011, 0034
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Ausschluss des Angebots wegen AGBs des Bieters; Zur Kostentragung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2010 - Verg 15/10

Verweist der Anbietende für bestimmte Service-Leistungen, die Teil des ausgeschriebenen Vertrages sind, auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, so ist dieses Angebot auszuschliessen.

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VPRRS 2011, 0033
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB bleibt anwendbar!

OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

1. Der Anwendung der Präklusionsregelung des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB steht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28.01.2010 (IBR 2010, 159) nicht entgegen.

2. Auch in Fällen der Verletzung der Informations- und Wartepflicht nach § 101a Abs. 1 GWB kann nicht vom Gebot der unverzüglichen Rüge als Zulässigkeitsvoraussetzung für den Nachprüfungsantrag abgesehen werden.

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VPRRS 2011, 0032
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Ausschluss wegen fehlender Qualifikationsnachweise

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2010 - Verg 20/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0031
FahrzeugeFahrzeuge
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 57/10

(Ohne amtlichen Leitsatz.)

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VPRRS 2011, 0030
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 54/10

(Ohne amtlichen Leitsatz.)

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VPRRS 2011, 0029
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Zuschlag ohne Wertung aller Angebote

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 43/10

(Ohne amtlichen Leitsatz.)

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VPRRS 2011, 0027
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verfahrenserledigung nach Abhilfe: Kostentragung durch Vergabestelle

VK Bund, Beschluss vom 24.01.2011 - VK 2-143/10

1. Es entspricht der Billigkeit gemäß § 128 GWB, wenn der Antragsgegner, der nach Einleitung eines Nachprüfungsantrags dem Begehren des Antragstellers abhilft, die Kosten des Nachprüfungsverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen des Antragstellers trägt.

2. Maßgeblich ist dabei der objektive Tatbestand der Abhilfe. Auf Zweifel an der Zulässigkeit oder Begründetheit des Nachprüfungsantrags kommt es nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung im Rahmen der Kostenentscheidung nicht an.

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VPRRS 2011, 0026
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungskriterien nicht rechtzeitig beigebracht: Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 56/10

Bringt der Bieter trotz Aufforderung Eignungsnachweise (hier: Bescheinigung vom Finanzamt) nicht ordnungsgemäß bei, so ist er auszuschließen.

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VPRRS 2011, 0025
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss aufgrund Insolvenz? – Nicht zwangsläufig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.11.2010 - VK 49/10

VOL/A 2009 § 2 Abs. 2 Nr. 3, Bei der Beurteilung der Eignung eines in Insolvenz gefallenen Bieters muss die Vergabestelle bei der von ihr zu treffenden Prognoseentscheidung eine vertiefte Prüfung vornehmen.

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VPRRS 2011, 0024
GesundheitGesundheit
Sozialgerichtsbarkeit - Keine Gebühren bei sofortigen Beschwerden

BSG, Beschluss vom 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D

1. Die Pflicht der Landessozialgerichte, in den gesetzlich bestimmten Fällen sofortige Beschwerden dem BSG vorzulegen, ist nicht auf einen spezifischen Kreis von Rechtsfragen beschränkt.*)

2. In sofortigen Beschwerden darf ein Landessozialgericht über abtrennbare Verfahrensteile vorab entscheiden und anschließend nur den vorlagepflichtigen Teil dem BSG vorlegen.*)

3. Für sofortige Beschwerden ist mangels streitwertabhängiger Gebühren für Gerichtskosten kein Streitwert festzusetzen.*)

4. Für Gerichtskosten gilt ein Analogieverbot.*)

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VPRRS 2011, 0023
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Änderung der Verdingungsunterlagen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.11.2010 - Verg W 14/10

Die Vergabestelle hat kein Recht, den verbindlich vorgegebenen Vorgaben nachträglich einen von den Verdingungsunterlagen abweichenden Inhalt beizumessen. Das abgegebene Angebot muss den ausgeschriebenen Leistungen und den übrigen Verdingungsunterlagen entsprechen, um damit im Wettbewerb vergleichbar zu sein. Somit können die Bieter, die Angebote entsprechend der Ausschreibung abgegeben haben, nicht durch eine Änderung der Verdingungsunterlagen einen Wettbewerbsnachteil erleiden.

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VPRRS 2011, 0022
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lediglich 10 % Preisunterschied: Kein unauskömmliches Angebot!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.10.2010 - Verg W 13/10

1. Für die Beurteilung eines Angebotspreises als unangemessen niedrig ist maßgeblich auf den Gesamtpreis des Angebots abzustellen und nicht auf einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses.

2. Ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung liegt dann vor, wenn der angebotene Gesamtpreis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht, dass eine genauere Überprüfung nicht im einzelnen erforderlich ist und die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt. Ein Preisunterschied zwischen dem Erst- und Zweitplatzierten von nahezu 10 % ist nicht von solchem Ausmaß, dass er ein offenbares Missverhältnis von Preis und Leistung ergibt.

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VPRRS 2011, 0021
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss des Angebots wegen verspäteter Urkalkulation

OLG Hamburg, Beschluss vom 09.07.2010 - 1 Verg 1/10

Wird die Vorlage einer "Urkalkulation" bis zum Aufklärungsgespräch verlangt, so ist ein Angebot auszuschließen, wenn die Urkalkulation erst nach dem Aufklärungsgespräch eingereicht wird.

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VPRRS 2011, 0020
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kenntnis von Konkurrenzangeboten: Ausschluss!

OLG München, Beschluss vom 17.01.2011 - Verg 2/11

Die Kenntnis wesentlicher Teile des Angebotes eines konkurrierenden Bieters stellt eine zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führende wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise dar. Für die Kenntnis kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Angebots durch das zuständige Organ des Bieters bzw. auf den Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes bei der Vergabestelle an.*)

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VPRRS 2011, 0019
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis bei Hinderung eines Teilnahmeantrags

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.11.2010 - 21.VK-3194-36/10

1. Ein Unternehmen ist auch ohne Einreichung eines eigenen Teilnahmeantrags für einen Nachprüfungsantrag antragsbefugt, soweit es geltend macht, gerade durch den gerügten Verstoß daran gehindert worden zu sein, einen Teilnahmeantrag zu stellen.*)

2. Ein etwaiger Vergaberechtsverstoß in der Wahl der Verfahrensart ist schon aufgrund der Bekanntmachung erkennbar. Der (behauptete) Vergaberechtsverstoß muss daher gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden.*) 3. Die Rüge ist die bestimmte Behauptung eines konkreten Verstoßes gegen die Vorschriften des Vergaberechts. Zwar sind an die Rüge keine hohen Anforderungen zu stellen; es muss jedoch hinreichend deutlich werden, welches konkrete Tun oder Unterlassen der Vergabestelle für rechtswidrig erachtet wird. Die bloße Negierung der Bestimmtheit von inhaltlichen Vorgaben reicht für eine substantiierte Rüge nicht aus. Es obliegt dem ASt, die Kausalität zwischen Vergaberechtsverstoß und einer Nichtteilnahme am Wettbewerb nicht nur zu behaupten, sondern schlüssig darzulegen.*)

4. Eignungskriterien dienen der Prüfung bzw. der Auswahl der Bieter selbst. Sie sind zu unterscheiden von den Zuschlagskriterien, die eine Bewertung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zur Zielsetzung haben. Als Zuschlagskriterien sind Nachweise ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern die im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen.*)

5. Es obliegt dem Auftraggeber, die Kriterien festzusetzen, die der Bewerber für eine Zulassung am Verhandlungsverfahren mindestens erfüllen muss. Der Auftraggeber ist bei der Bestimmung des Eignungsprofils und der Festlegung der Eignungsnachweise weitgehend frei. Die Nachprüfungsstellen sind nicht befugt, die Entscheidung des Auftraggebers, einen bestimmten Nachweis für erforderlich zu halten, durch eine eigene zu ersetzen oder Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen. Sie dürfen nur eingreifen, wenn eine Forderung unzumutbar ist oder nicht mehr der Befriedigung eines mit Blick auf das konkrete Beschaffungsvorhaben berechtigten Informationsbedürfnisses des Auftraggebers dient, sondern ohne jeden sachlichen Grund ausgrenzend und damit wettbewerbsbeschränkend wirkt.

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VPRRS 2011, 0018
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Zum Präzisierungsgrad der Zuschlagskriterien

VK Nordbayern, Beschluss vom 01.12.2010 - 21.VK-3194-38/10

1. Nach § 11 Abs. 4 VOF 2009 haben die Auftraggeber alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Anwendung im Verhandlungsverfahren vorgesehen ist. Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, der im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt (§ 11 Abs. 6 VOF 2009). Dabei muss der Präzisierungsgrad der bekanntgegebenen Kriterien so hoch sein, dass für den Bewerber erkennbar ist, worauf es dem Auftraggeber ankommt, so dass er sein Angebot entsprechend optimal gestalten kann.*)

2. Aus der Angabe "rechnerische Auswertung Honorarangebot" kann ein mit VOF-Verfahren vertrauter Bieter nicht erkennen, dass das angebotene Honorar nach der sog. "Mittelwertmethode" gewertet wird. Unabhängig von der gewählten Wertungsmethode muss dem Bieter vorab die Vorgehensweise im Wertungsverfahren eröffnet werden, damit dieser sich mit seinem Angebot auf die konkrete Wertung bestmöglich platzieren kann. Hierzu ist im Zweifelsfall auch die vom Auftraggeber verwendete Berechnungsmethode mitzuteilen.*)

3. Der VSt bleibt es unbenommen, die persönliche Vorstellung einzelner Mitglieder der Bewerber in die Wertung einfließen zu lassen, allerdings muss die Anwesenheit vor der Durchführung des Gespräches klar und unmissverständlich gefordert sein.*)

4. Soweit die VSt sich bei ihrer Wertungsentscheidung thematisch auf bestimmte Schwerpunkte beschränken möchte, hat sie sicherzustellen, dass dieser Umstand für alle Bieter gleichermaßen erkennbar ist.*)

5. Haben Bewerber oder Bieter vor Einleitung des Vergabeverfahrens Auftraggeber beraten oder sonst unterstützt, haben die Auftraggeber sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieser Bewerber oder Bieter nicht verfälscht wird (§ 4 Abs 5 VOF).Aus dieser Festlegung in der VOF 2009 kann ein zwingender Ausschluss eines vorbefassten Bieters nur dann hergeleitet werden, wenn ein wegen der Vorbefasstheit gewonnener Vorteil unter keinen Umständen ausgeglichen werden kann.*)

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VPRRS 2011, 0017
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kosten bei Rüge des Vergaberechtsverstoßes

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.12.2010 - 21.VK-3194-40/10

Die Kosten sind gem. § 128 Abs. 3 Satz 1 und Satz 5 nicht der ASt, sondern einem anderen Verfahrensbeteiligten aufzuerlegen, soweit dieser im Verfahren unterliegt. Das ist der Fall, wenn sich die Rüge des Vergaberechtsverstoßes als erfolgreich erweist. Die am verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren orientierte Kostenregelung des § 128 GWB setzt insoweit eine behördliche Entscheidung voraus. Diese kann in der Abhilfeentscheidung der Ausgangsbehörde oder in der Entscheidung der Wider-spruchsbehörde liegen. Kommt daher die VSt dem Rechtsschutzbegehren der ASt nach, so war die Rüge des Vergaberechtsverstoßes i. S. v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB im Verfahren erfolgreich.*)

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VPRRS 2011, 0016
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Darf Auftraggeber vor Zuschlag ausgeschriebene Leistung reduzieren?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2011 - Verg 46/10

1. Bei einer Änderung des Beschaffungsbedarfs des öffentlichen Auftraggebers, die zu einer kalkulationserheblichen Reduzierung oder Erweiterung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs führt, hat der Auftraggeber den Bietern in jeder Lage des Verfahrens Gelegenheit zu geben, auf diese Korrektur zu reagieren. Sind die Angebote bereits eröffnet, müssen die Bieter entsprechende Änderungen ihres Angebots vornehmen können.

2. Die Bieter haben einen Anspruch auf Durchführung eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens, nicht dagegen darauf, dass die Vergabestelle den ausgeschriebenen Leistungsumfang unter Effizienz- oder Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten abändert.

3. Ist die Reduzierung des Auftragsumfangs geringer als der Preisvorsprung des Bestbieters, kann die Kenntnis des Wegfalls dieser Positionen die Kalkulation in einer die Angebotsreihenfolge ändernden Weise nicht beeinflussen.

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