Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10875 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
VPRRS 2010, 0169Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 01.06.2010 - Rs. C-570/08
Art. 2 Abs. 8 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG steht einer Auslegung nicht entgegen, die dazu führt, dass einem öffentlichen Auftraggeber das Recht verwehrt wird, die Aufhebung seiner Entscheidung durch die für Nachprüfungsverfahren zuständige Verwaltungsbehörde gerichtlich überprüfen zu lassen.*)
VolltextVPRRS 2010, 0167
OLG München, Beschluss vom 20.05.2010 - Verg 4/10
Sektorenauftraggeber dürfen bei der Ausschreibung von Dienstleistungen als einziges Zuschlagskriterium den niedrigsten Preis festsetzen.*)
VolltextVPRRS 2010, 0166
OLG Celle, Beschluss vom 25.05.2010 - 13 Verg 7/10
Zur Ablehnung eines Sachverständigen im Vergabeverfahren.*)
VolltextVPRRS 2010, 0165
BVerfG, Beschluss vom 20.04.2010 - 1 BvR 1670/09
1. Es verstößt gegen die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und damit gegen das Grundgesetz, wenn das Landessozialgericht für vergaberechtliche Streitigkeiten einen Gebührentatbestand des Gerichtskostengesetzes über § 202 SGG herleitet.
2. Ob diese an sich kostenpflichtigen Verfahren mangels Anwendbarkeit eines Gebührentatbestands gerichtskostenfrei sind, bleibt offen.
VolltextVPRRS 2010, 0164
EuG, Urteil vom 20.05.2010 - Rs. T-258/06
Eine Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen, welche lediglich das aktuelle Gemeinschaftsrecht wiedergibt, kann nicht als Akt der Rechtssetzung angegriffen werden.
VolltextVPRRS 2010, 0163
OLG Dresden, Beschluss vom 16.03.2010 - WVerg 2/10
1. Eine Preisangabe fehlt dann nicht, wenn sie zwar nicht an der vorgegebenen Stelle, aber nur geringfügig verschoben erfolgt ist, ohne dass deshalb ein abweichender Sinngehalt auch nur möglich erschiene.*)
2. Eine zulässige Bietergemeinschaft liegt nicht nur dann vor, wenn ihre Mitglieder voneinander abgrenzbare Teilleistungen einer ausgeschriebenen Gesamtleistung erbringen, sondern auch dann, wenn die Unternehmen etwa aus Kapazitätsgründen ein gemeinsames Interesse an dem zu vergebenden Auftrag haben und ungeachtet ihrer unternehmensrechtlichen Trennung bei der Erfüllung des Vertrages als operative geschäftliche Einheit handeln.*)
VolltextVPRRS 2010, 0162
VK Köln, Beschluss vom 10.05.2010 - VK VOL 10/2010
In europaweiten Vergabeverfahren sind die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und der entsprechende Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit Nordrhein-Westfalen nicht anwendbar.
VolltextVPRRS 2010, 0160
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2009 - Verg 32/09
1. Eine Verpflichtung zur Aufhebung beinhaltet § 26 VOL/A nicht, so dass ein Bieter demgemäß auch keinen vergaberechtlichen Anspruch auf Aufhebung der Ausschreibung haben kann.
2. Im Falle der Unvollständigkeit aller Teilnahmeanträge kann die Vergabestelle daher ein Nichtoffenes Verfahren auch fortsetzen.
VolltextVPRRS 2010, 0159
OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2010 - Verg W 2/10
1. Es ist zweifelhaft, ob die für die Ermittlung des Schwellenwertes geltenden Vorschrif-ten zur Bemessung des Streitwertes im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer entsprechend herangezogen werden können.*)
2. Läuft ein zu vergebender Dienstleistungsauftrag länger als 48 Monate, ist eine feste Vertragszeit vorgesehen und kann ein Gesamtpreis angegeben werden, ist die volle Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit für die Streitwertbemessung zugrunde zu legen.*)
3. Der für die Streitwertfestsetzung maßgebliche Auftragswert ist nicht um durchlaufen-de Kosten zu kürzen.*)
4. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren und für das Verfahren der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde ist einheitlich festzusetzen. Wegen des Wortlauts des § 50 Abs. 2 GKG kann für das Verfahren der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Streitwert nicht mit einem Bruchteil der Hauptsache bemessen werden.*)
VolltextVPRRS 2010, 0158
OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2010 - Verg W 6/10
1. Die Rüge eines Vergaberechtsverstoßes muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung enthalten. Dem genügt eine Rüge nicht, wenn sie mehrere Beanstandungen enthält, die nur durch einander ausschließende Verhaltensweisen des Auftraggebers behoben werden können.*)
2. Schließt der Auftraggeber ein Angebot aus zwei voneinander unabhängigen Gründen von der Wertung aus und wird nur hinsichtlich eines der Ausschlussgründe eine ordnungsgemäße Rüge erhoben, hat die Ausschlussentscheidung des Auftraggebers unabhängig von der Berechtigung der Rüge Bestand.*)
3. Im Vergabeverfahren scheidet auf Seiten des Bieters eine nachträgliche Irrtumskorrektur aus, wenn dies zur Folge hätte, dass sich sein Angebot inhaltlich ändern würde.*)
VolltextVPRRS 2010, 0157
LG Mannheim, Urteil vom 20.06.2008 - 22 O 33/07 Kart
1. Sofern nicht über einen Anspruch gegen einen öffentlichen Auftraggeber zu befinden ist, sondern das Verhältnis zwischen Bietern betroffen ist, wird allgemein vertreten, dass ein Wettbewerbsverstoß im Vergabeverfahren zur Grundlage eines Verfahrens vor den Zivilgerichten gemacht werden kann.
2. Alleiniger Zweck der Gründung einer Organgesellschaft kann die Reduktion der Kosten einer Kommune um den Umsatzsteueranteil sein.
3. Konstruktionen, deren alleiniges Ziel es ist, eine Besteuerung oder Nichtbesteuerung zu erlangen, sind nicht erlaubt. Die Feststellung einer missbräuchlichen Praxis erfordert zum einen, dass die fraglichen Umsätze trotz formaler Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einen Steuervorteil zum Ergebnis haben, dessen Gewährung dem mit diesen Bestimmungen verfolgten Zweck zuwiderlaufen würden und es muss zum anderen aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte ersichtlich sein, dass mit den fraglichen Umsätzen im wesentlichen ein Steuervorteil bezweckt wird.
4. Notwendige Folge der Beteiligung Privater an einem mehrheitlich in öffentlicher Hand befindlichem Unternehmen, dass einer Auftragsvergabe an dieses Unternehmen durch den öffentlichen Mehrheitseigner ein Vergabeverfahren vorausgeht. Dabei sind nach dem derzeit geltenden Umsatzsteuerrecht auch die - nur - mehrheitlich in öffentlicher Hand befindlichen Unternehmen - von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit und haben so einen für die Kommune zu Kosteneinsparungen führenden Wettbewerbsvorteil.
VolltextVPRRS 2010, 0156
OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2010 - 13 Verg 3/10
1. Bei der Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist, auf die in der Bekanntmachung hinzuweisen ist.*)
2. Im Rahmen der Darlegung eines drohenden Schadens gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist es notwendig, auch zur Kausalität des behaupteten Vergaberechtsverstoßes für diesen Schaden vorzutragen.*)
3. Zu den Dokumentationspflichten aus § 18 VOF.*)
VolltextVPRRS 2010, 0155
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.10.2009 - VK 2-38/09
1. Der Verzicht auf die Vergabe ist rechtswidrig, wenn er gegen das Willkürverbot verstößt und für die Antragstellerin eine Diskriminierung darstellt.
2. Sofern es sich um eine Scheinaufhebung handelt, die dazu führen würde, einen Bewerber, der in dem ursprünglichen Verfahren keine Chance hatte, im Rahmen einer freihändigen Vergabe zu begünstigen, ist die Aufhebung nicht rechmäßig.
3. Der Auftraggeber hat die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer rechtmäßigen Aufhebung bzw. eines rechtmäßigen Verzichts auf die Vergabe.
VolltextVPRRS 2010, 0154
LG Saarbrücken, Beschluss vom 20.10.2009 - 4 O 450/09
1. Die Beifügung eigener AGB, die von den verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen abweichen, kann zum Angebotsausschluss führen.
2. Ob die Verdingungsunterlagen im Angebot geändert worden sind, ist durch Vergleich des Inhalts des Angebots mit den in den Verdingungsunterlagen geforderten Leistungen festzustellen.
3. Sind Angebotsverstöße so gering, dass weder der Wettbewerb noch die Eindeutigkeit des Angebotsinhaltes noch das vom Auftraggeber nach dem Leistungsprogramm gewollte ernsthaft in Gefahr geraten, besteht kein Anlass, diese Angebote auszuschließen und es kann eine Abstimmung auf den richtigen Angebotsinhalt durch die in § 24 VOB/A gegebene Möglichkeit erfolgen.
VolltextVPRRS 2010, 0444
VK Bund, Beschluss vom 16.11.2009 - VK 1-194/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2010, 0153
EuGH, Urteil vom 06.05.2010 - Rs. C-149/08
1. Ein gemischter Vertrag, dessen Hauptgegenstand der Erwerb von 49 % des Kapitals eines öffentlichen Unternehmens durch ein Unternehmen und dessen untrennbar mit diesem Hauptgegenstand verbundener Nebengegenstand die Erbringung von Dienstleistungen und die Durchführung von Bauarbeiten betrifft, fällt nicht in seiner Gesamtheit in den Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien.*)
2. Das Unionsrecht, insbesondere das Recht auf effektiven Rechtsschutz, steht einer nationalen Regelung entgegen, die dahin ausgelegt wird, dass die Mitglieder einer in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags als Bieterin aufgetretenen Gelegenheitsgesellschaft nicht die Möglichkeit haben, individuell Ersatz des Schadens zu verlangen, den sie aufgrund einer Entscheidung individuell erlitten zu haben behaupten, die von einer anderen Behörde als dem öffentlichen Auftraggeber, welche nach den geltenden nationalen Rechtsvorschriften an diesem Verfahren beteiligt gewesen ist, getroffen worden ist und den Ablauf des Verfahrens beeinflussen konnte.*)
VolltextVPRRS 2010, 0152
EuGH, Urteil vom 06.05.2010 - Rs. C-145/08
1. Ein gemischter Vertrag, dessen Hauptgegenstand der Erwerb von 49 % des Kapitals eines öffentlichen Unternehmens durch ein Unternehmen und dessen untrennbar mit diesem Hauptgegenstand verbundener Nebengegenstand die Erbringung von Dienstleistungen und die Durchführung von Bauarbeiten betrifft, fällt nicht in seiner Gesamtheit in den Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien.*)
2. Das Unionsrecht, insbesondere das Recht auf effektiven Rechtsschutz, steht einer nationalen Regelung entgegen, die dahin ausgelegt wird, dass die Mitglieder einer in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags als Bieterin aufgetretenen Gelegenheitsgesellschaft nicht die Möglichkeit haben, individuell Ersatz des Schadens zu verlangen, den sie aufgrund einer Entscheidung individuell erlitten zu haben behaupten, die von einer anderen Behörde als dem öffentlichen Auftraggeber, welche nach den geltenden nationalen Rechtsvorschriften an diesem Verfahren beteiligt gewesen ist, getroffen worden ist und den Ablauf des Verfahrens beeinflussen konnte.*)
VolltextVPRRS 2010, 0151
OLG Dresden, Beschluss vom 08.10.2009 - WVerg 5/09
Das für eine Dienstleistungskonzession charakteristische Betriebsrisiko trägt der Unternehmer auch dann, wenn die Risikolage bei einem Dienstleistungsauftrag nicht anders wäre, solange nur die Gegenleistung nicht maßgeblich vom öffentlichen Auftraggeber erbracht wird, sondern in dem Recht der Nutzung der Dienstleistung, gegebenenfalls zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht.*)
VolltextVPRRS 2010, 0150
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.10.2009 - L 21 KR 39/09
1. Bezüglich der Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften ist der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet.
2. Die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A ist vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
3. Eine Verpflichtung zur Loslimitierung besteht nicht von vornherein.
VolltextVPRRS 2010, 0149
VK Nordbayern, Urteil vom 17.11.2009 - 21.VK-3194-50/09
1. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A. Deshalb sind Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung auszuschließen ( VOB/A).*)
2. Der Ausschluss eines Angebots wegen Mischkalkulation setzt voraus, dass entweder von vorneherein oder aufgrund einer von der VSt wegen bestehender Zweifel durchgeführten Aufklärung nach § 24 Nr. 1 VOB/A feststeht, dass das Angebot auf einer Mischkalkulation beruht. Bloße Zweifel genügen dagegen in keinem Fall für einen Ausschluss, sondern berechtigen die VSt nur zur Aufklärung. Erst von deren Ergebnis hängt es ab, ob ein Ausschluss des Angebots gerechtfertigt ist oder nicht. Können
Zweifel der VSt weder bestätigt noch ausgeräumt werden, muss die VSt ihre Zweifel zurückstellen, denn sie hat grundsätzlich das Vorliegen eines Ausschlussgrundes zu beweisen.*)
3. Die materielle Beweislast dafür, dass der von der BGl angebotene Preis im Sinne von § 25 Nr. 3 Abs. 1 und 2 VOB/A in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht, trägt die Antragstellerin, nicht die Antragsgegnerin.*)
4. Grundsätzlich kann und darf ein öffentlicher Auftraggeber sich bei der Vorbereitung der Vergabe zwar eines Sachverständigen bedienen, § 7 Nr. 1 a und b VOB/A. Der Sachverständige darf zur Unterstützung des öffentlichen Auftraggebers eingesetzt werden; er kann also den dem Vergabeverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt kaufmännisch, technisch oder juristisch aufbereiten. Die Kernkompetenz der Entscheidung muss jedoch beim Auftraggeber verbleiben. Insbesondere ist es allein Sache des Auftraggebers, Wertungen und Ermessensentscheidungen zu treffen.*)
VolltextVPRRS 2010, 0148
VK Nordbayern, Beschluss vom 25.11.2009 - 21.VK - 3194 - 52/09
1. Gem. § 107 Abs. 2 GWB ist nur ein Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und einen Schaden durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dies setzt regelmäßig ein eigenes wertbares Angebot voraus. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann denkbar, wenn alle Bieter zwingend ausgeschlossen werden müssten und deshalb das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss. In einem solchen Fall liegt der mögliche Schaden des Bieters darin, dass ihm die Möglichkeit genommen wird, sich im Falle der Neuausschreibung wiederum am Wettbewerb beteiligen zu können. Auch wenn ein Bieter mit seinem Angebot selbst auszuschließen ist, kann er einen Nachprüfungsantrag auf die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes stützen, wenn auch hinsichtlich des weiteren allein noch in der Wertung verbliebenen Angebots ein zwingender Ausschlussgrund besteht.*)
2. Es obliegt nicht dem Spielraum der VSt von klaren Festlegungen der Bekanntmachung bzw. der Verdingungsunterlagen im Nachhinein bei der Wertung abzuweichen. Vielmehr ist die VSt an ihre Festlegungen hinsichtlich der verlangten Eignungsnachweise gebunden.*)
VolltextVPRRS 2010, 0442
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.12.2009 - VK 1-56/09
Die Forderung nach einem Bauablaufplan ist ein geeignetes Mittel, um prüfen und feststellen zu können, ob der Bieter in der Lage ist, ein komplexes Bauvorhaben zu den vorgegebenen Ausführungszeiten vertragsgerecht auszuführen.
VolltextVPRRS 2010, 0147
VK Lüneburg, Beschluss vom 21.08.2009 - VgK-42/2009
1. Die Entscheidung der Kammer dient vorrangig, aber nicht allein dem Interesse des Bieters an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens, sondern auch dem öffentlichen Interesse an einer zwar zügigen, aber eben auch "rechtmäßigen" Auftragsvergabe.
2. Eine Erledigung in sonstiger Weise liegt dann vor, wenn das Nachprüfungsverfahren gegenstandslos wird. Dies kommt auch bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern durch die Vergabestelle durch Nachholung oder Neuvornahme und damit Heilung vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens in Betracht, durch die dem Antragsteller seine Beschwer genommen wird.
3. Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus.
VolltextVPRRS 2010, 0146
VK Lüneburg, Beschluss vom 21.08.2009 - VgK-43/2009
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 VgV den Nettowert der in Aussicht genommenen Auftragsvergabe zu schätzen. Maßgeblicher Zeitpunkt dieser Schätzung ist dabei grundsätzlich der Tag der Absendung der Vergabebekanntmachung (§ 3 Abs. 10 VgV). Zu ermitteln ist derjenige Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und auf dem Boden einer betriebswirtschaftlichen Finanzplanung veranschlagen würde.
2. Die Entscheidung der Kammer dient vorrangig, aber nicht allein dem Interesse des Bieters an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens, sondern auch dem öffentlichen Interesse an einer zwar zügigen, aber eben auch "rechtmäßigen" Auftragsvergabe.
3. Eine Erledigung in sonstiger Weise liegt dann vor, wenn das Nachprüfungsverfahren gegenstandslos wird. Dies kommt auch bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern durch die Vergabestelle durch Nachholung oder Neuvornahme und damit Heilung vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens in Betracht, durch die dem Antragsteller seine Beschwer genommen wird.
4. Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus.
VolltextVPRRS 2010, 0145
VK Lüneburg, Beschluss vom 22.10.2009 - VgK-49/2009
1. Parallel- oder Alternativausschreibungen sind nicht per se vergaberechtswidrig. Derartige Ausschreibungen sind zulässig, sofern die berechtigten Interessen der Bieter im Hinblick auf einen zumutbaren Arbeitsaufwand gewahrt werden und zugleich sichergestellt ist, dass die wirtschaftlichste Verfahrensweise auch tatsächlich zum Zuge kommt und das Verfahren für die Beteiligten hinreichend transparent ist.
2. Eine Parallelausschreibung, die lediglich der Markterkundung und Wirtschaftlichkeitsberechnung verschiedener Verfahren dient, verstößt gegen § 16 Nr. 2 VOL/A, da sie einem vergabefremdem Zweck dient und damit nicht den Anforderungen des § 97 GWB entspricht.
VolltextVPRRS 2010, 0144
OLG München, Beschluss vom 30.04.2010 - Verg 5/10
Sofern durch Beschluss der Vergabekammer die Vergabestelle angewiesen wird, den Bietern nach Überarbeitung der Unterkriterien die Verdingungsunterlagen erneut zu übersenden und die Bieter erneut zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern, besitzt ein Dritter, der kein Angebot abgegeben hatte, keinen Anspruch auf Übersendung der überarbeiteten Verdingungsunterlagen und Beteiligungen an dem fortgesetzten Vergabeverfahren.*)
VolltextVPRRS 2010, 0143
OLG Celle, Beschluss vom 26.04.2010 - 13 Verg 4/10
Zu den Voraussetzungen einer Fachlosaufteilung nach § 97 Abs. 3 GWB im Rahmen eines ÖPP-Projektes.
VolltextVPRRS 2010, 0142
EuGH, Urteil vom 29.04.2010 - Rs. C-160/08
Bei der Vergabe von Aufträgen über öffentliche Notfall- und qualifizierte Krankentransportleistungen nach dem Submissionsmodell muss eine Bekanntmachungen über die Ergebnisse des Verfahrens zur Auftragsvergabe veröffentlicht werden.
VolltextVPRRS 2010, 0141
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2010 - 10 U 76/09
1. Bei Auslegung eines Angebots im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ist der Inhalt des Begleitschreibens einzubeziehen. Durch den Inhalt des Begleitschreiben kann daher das Angebot und damit der spätere Vertragsinhalt von den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis, abweichen.*)
2. Im Ausschreibungsverfahren entsteht zwischen dem Ausschreibenden und den einzelnen Bietern ein vorvertragliches Schuldverhältnis, in dem für die Bieter die in der VOB/A festgehaltenen allgemeinen Verhaltenspflichten gelten, auch wenn die VOB/A dem an die VOB/A angelehnten Ausschreibungsverfahren nicht ausdrücklich zu Grunde gelegt wurde.*)
3. Zu den allgemeinen Verhaltenspflichten eines Bieters gehört die Verpflichtung, Änderungsvorschläge oder Nebenangebote so deutlich zu kennzeichnen, dass ein Übersehen durch die ausschreibende Stelle möglichst ausgeschlossen wird.*)
4. Ändert ein Bieter im Begleitschreiben zu seinem Angebot die im Leistungsverzeichnis des Ausschreibenden verlangte Beschaffenheit des Werks ohne ausreichenden Hinweis ab und wird diese Änderung Vertragsinhalt, kann dieses Verhalten des Bieters einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss begründen.*)
5. Ein solcher Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wird nicht durch das Gewährleistungsrecht verdrängt, weil der Bieter, der eine Änderung der Ausschreibungsunterlagen in Bezug auf die geschuldete Beschaffenheit des Werks nicht hinreichend deutlich macht, besondere Auskunfts- und Hinweispflichten im Ausschreibungsverfahren verletzt. Dadurch wird ein eigenständiger, neben dem Gewährleistungsrecht stehender Schadensersatzanspruch ausgelöst.*)
6. Der Schadensersatzanspruch wird grundsätzlich nicht wegen eines Mitverschuldens reduziert, weil die ausschreibende Stelle die nicht ausreichend kenntlich gemachte Abänderung der Ausschreibungsunterlagen im Angebot übersehen und das Angebot nicht ausgeschlossen hat.*)
VolltextVPRRS 2010, 0140
VK Hamburg, Beschluss vom 07.04.2010 - VK BSU 3/10
1. Die Vergabekammer sieht sich durch die jüngsten Urteile des EuGH vom 28.01.2010 (IBR 2010, 159; IBR 2010, 127) gehindert, jedenfalls die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB anzuwenden.
2. Raum für eine europarechtskonforme Auslegung des allein maßgeblichen Begriffs der Unverzüglichkeit im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB sieht die Vergabekammer nicht.
VolltextVPRRS 2010, 0139
VK Hamburg, Beschluss vom 07.04.2010 - VK BSU 2/10
1. Die Vergabekammer sieht sich durch die jüngsten Urteile des EuGH vom 28.01.2010 (IBR 2010, 159; IBR 2010, 127) gehindert, jedenfalls die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB anzuwenden.
2. Raum für eine europarechtskonforme Auslegung des allein maßgeblichen Begriffs der Unverzüglichkeit im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB sieht die Vergabekammer nicht.
VolltextIBRRS 2010, 1553
OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010 - 21 U 139/09
1. Eine formularmäßige Sicherungsabrede des Auftraggebers, wonach eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen ist, die erst "nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung" gegen eine geringere Gewährleistungsbürgschaft abgelöst werden kann (z. B. 33.6 und 109.2 ZVB/E-StB 95), benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher gemäß § 9 AGB-Gesetz unwirksam.
2. Sie kann nicht in eine wirksame Sicherungsabrede umgedeutet werden, so dass sie ersatzlos entfällt, was wiederum dazu führt, dass die Bürgschaften, die aufgrund der Sicherungsklausel gestellt wurden, nicht in Anspruch genommen werden können.
VolltextVPRRS 2010, 0138
OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09
1. Der Gegenstandswert eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 50 Abs. 2 GKG ist regelmäßig nach der Bruttoangebotssumme des Angebotes des jeweiligen Antragstellers zu bemessen.
Wenn aber eine solche Bruttoangebotssumme nicht festgestellt werden kann, weil der Bieter, der den Nachprüfungsantrag stellt, nie ein Angebot abgegeben hat, ist auf den objektiven Wert des ausgeschriebenen Auftrags abzustellen. Dies ist insbesondere bei einer behaupteten "de-facto-Vergabe" der Fall.*)
2. Bei Beschwerden gegen die von den Vergabekammern festgesetzten Gebühren hat der Senat bisher die Vorschriften der ZPO, insbesondere § 97 ZPO, analog angewandt.
Der Senat hält hieran jedenfalls in solchen Fällen, in denen sich die Beschwerde ausschließlich auf die Bemessung des Streitwertes erstreckt und weder die Kostengrundentscheidung angegriffen noch eine konkrete Gebührenfestsetzung begehrt wird, nicht länger fest. Für eine solche Streitwertbeschwerde gilt § 68 Abs. 3 GKG analog.*)
VolltextVPRRS 2010, 0137
VK Sachsen, Urteil vom 28.12.2009 - 1/SVK/060-09
1. Eine im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a) VOL/A fehlende Preisangabe liegt vor, wenn sich aus den von den Bietern in den Los- und Preisblättern vorgenommenen Eintragungen keine zweifelsfreien Preisangaben entnehmen lassen, mithin nicht eindeutig erkennbar ist, zu welchem Preis die ausgeschriebene Leistung tatsächlich angeboten wird.*)
2. Korrekturen von unbeachtlichen und eindeutigen Übertragungsfehlern führen nicht notwendigerweise zum Ausschluss des Angebots.*)
3. Fordern die Verdingungsunterlagen: "Im Angebot muss zweifelsfrei gekennzeichnet sein, welche Leistungsanteile von welchem Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden.", so kann von einer fehlenden Angabe keine Rede sein, wenn die Antragstellerin erklärt, die Mitglieder der Bietergemeinschaft wollten alle Leistungsteile gemeinschaftlich erbringen.*)
VolltextVPRRS 2010, 0136
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2009 - Verg 30/09
Ein Hauptangebot ist nicht wegen unzulässiger Änderung der Verdingungsunterlagen auszuschließen, wenn ein Bieter die zwingend anzubietende Leistungsbestandteile sowie alternative Leistungspositionen erkennbar gesondert ausweist und die Inhalte insoweit eindeutig sind.
VolltextVPRRS 2010, 0135
VK Detmold, Beschluss vom 17.11.2009 - VK.2-13/09
1. Verlangt die Bekanntmachung den Nachweis einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb ohne weitere Konkretisierungen, so ist dieser Nachweis bereits geführt, wenn eine Niederlassung entsprechend zertifiziert ist - welche ist irrelevant.
2. Gibt die Vergabestelle konkret vor, welche Leistungen sie unter dem Begriff "vergleichbare Leistungen" versteht, so genügt es, wenn ein Bieter unter diesem Punkt wie gefordert seine entsprechenden Umsätze auflistet. Er muss nicht noch zusätzlich eintragen, um welche Leistungen konkret es sich handelt.
3. Hat die Vergabestelle dennoch Zweifel, die Umsätze welcher Leistungen der Bieter angibt, so darf - und muss! - sie nachfragen.
VolltextVPRRS 2010, 0134
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.12.2009 - VK 2 LVwA LSA - 30/09
1. Eingangsvermerke sind mit einem Namenszug zu versehen.
2. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt dazu, dass das Vergabeverfahren ab Versendung zur Angebotsaufforderung zu wiederholen ist.
VolltextVPRRS 2010, 0133
EuGH, Urteil vom 22.04.2010 - Rs. C-423/07
Sollen Bauwerke, die in der veröffentlichten Vergabebekanntmachung und in den Ausschreibungsbedingungen nicht benannt waren, ebenfalls ausgeführt werden (hier: teilweise drei- und vierspurige Bau einer Autobahn statt des ursprünglich zweispurigen Baus), so darf kein Zuschlag erfolgen. Vielmehr bedarf es einer neuen Ausschreibung.
VolltextVPRRS 2010, 0132
VK Lüneburg, vom 15.12.2009 - VgK-63/2009
1. Von § 98 Nr. 2 GWB werden juristische Personen des privaten Rechts erfasst, die von der öffentlichen Hand überwiegend finanziert werden oder bei denen die öffentliche Hand den beherrschenden Einfluss infolge Aufsicht oder mehrheitlicher Beteiligung ausübt und die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art erfüllen. Erfasst werden damit vor allem Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand im Bereich der Daseinsvorsorge. Merkmal der Sektorenauftraggeber im Sinne des Vierten Abschnitts der VOL/A oder der VOB/A ist es hingegen gerade, dass Wirtschaftlichkeitsaspekte Vorrang vor Vorsorgeüberlegungen haben.
2. Ein Nichtabhilfeschreiben nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss einen ausdrücklichen Hinweis enthalten, dass der Auftraggeber der Rüge nicht abhelfen will.
3. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A können Angebote ausgeschlossen werden, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Dieses Ermessen reduziert sich durch Selbstbindung eines Auftraggebers aber immer dann auf Null und damit auf einen zwingenden Ausschluss des Angebotes, sobald der Auftraggeber mit der Vergabebekanntmachung, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder den sonstigen Vergabeunterlagen Nachweise und Belege zu Mindestbedingungen erhebt, in dem er ihre Vorlage ausdrücklich mit Angebotsabgabe verlangt und auf einen zwingenden Ausschluss im Falle der Nichtbeifügung oder nicht rechtzeitigen Beifügung hinweist.
4. Grundsätzlich steht dem Auftraggeber bei der Bewertung der Bewerbereignung ein weiter Ermessensspielraum zu. Dieser Spielraum engt sich jedoch dann ein, wenn der Auftraggeber selbst dieses weite Ermessen durch Angabe von zulässigen Mindestvoraussetzungen einschränkt. Er ist dann an diese Voraussetzungen gebunden und darf nicht nachträglich von ihnen abweichen.
5. Die Möglichkeit der Angebotsaufklärung nach § 24 VOL/A darf ein öffentlicher Auftraggeber nur nutzen, um Zweifel über die Angebote der Bieter zu beheben. Das Recht des öffentlichen Auftraggebers zur Aufklärung eines Angebotes darf jedoch nicht dazu führen, dass einem Bieter Gelegenheit gegeben wird, ein Angebot im Zuge der Aufklärungsverhandlung ggf. so zu ändern, nachzubessern oder zu vervollständigen, dass dieses wertbar und damit zuschlagsfähig wird.
VolltextVPRRS 2010, 0131
VK Lüneburg, vom 08.01.2010 - VgK-68/2009
1. Bei einem Vortrag "ins Blaue hinein" ist die Vergabekammer von der Notwendigkeit einer Sachaufklärung von Amts wegen gem. § 110 Abs. 1 GWB entbunden.
2. Ein Nebenangebot muss den vertraglich vorausgesetzten Zweck unter allen technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten mindestens ebenso erfüllen wie das Hauptangebot und so für den Auftraggeber geeignet sein. Es muß gegenüber dem Hauptangebot eine gleichwertige Qualität aufweisen, in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht die Anforderungen der Vergabestelle erfüllen, ohne teurer zu sein oder die Qualität der ausgeschriebenen Bauleistung übertreffen, dabei aber preislich im Rahmen der Hauptangebote bleiben.
VolltextVPRRS 2010, 0130
OLG Schleswig, Urteil vom 09.04.2010 - 1 U 27/10
Anspruchsbegründende Wirkung vermögen Erstmaßnahmen der Vergabestelle auszulösen, die die Bewerbungs- bzw. Auftragschancen eines Bieters konkret und in rechtswidriger Weise gefährden. Die Durchführung einer Angebotseröffnung gehört nicht dazu.
VolltextVPRRS 2010, 0129
VK Südbayern, Beschluss vom 10.12.2009 - Z3-3-3194-1-59-10/09
Notwendiger Inhalt einer Rüge ist, dass der Auftraggeber in der Rolle eines "verständigen Dritten" objektiv erkennen können muss, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften gesehen wird. Eine Bitte um die Beantwortung von in einem Schreiben aufgeworfener Fragen reicht hierzu nicht aus.
VolltextVPRRS 2010, 0128
LG Flensburg, Urteil vom 22.03.2010 - 4 O 67/10
Die Fehlerhaftigkeit der Ausschreibungsunterlagen begründet keinen Anspruch darauf, den Submissionstermin bis zur Entscheidung der Vergabeprüfstelle hinauszuschieben. Eine weitgehende Verpflichtung kann bei Abwägung der beiderseitigen Interessen aus dem zwischen den Parteien bestehenden vorvertraglichen Schuldverhältnis nicht abgeleitet werden.
VolltextVPRRS 2010, 0127
VK Lüneburg, Beschluss vom 08.01.2010 - VgK-74/2009
1. Ein Bieter darf sich nicht mutwillig einer positiven Kenntnisnahme von vermeintlichen, anschließend im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens geltend gemachten Vergabeverstößen verschließen.
2. Die Frage, ob ein vertraglich aufgebürdetes Wagnis ungewöhnlich und damit unzulässig ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung von Art und Umfang der nachgefragten Leistung sowie unter Beachtung des Gesichtspunkt der Branchenüblichkeit zu klären. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass § 8 Abs. 1 Nr. 3 VOL/A nicht ausschließt, dass die Beteiligten den Rahmen des Zulässigen ausschöpfen.
3. Ist eine einseitige Verlängerungsoption hinreichend bestimmt und insbesondere hinsichtlich Laufzeit und Umfang eindeutig begrenzt, so wird dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis im Sinne des § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A aufgebürdet, wenn er in der Lage ist, die entsprechenden Risiken zu kalkulieren.
VolltextVPRRS 2010, 0126
VK Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2009 - VK 42/09
1. Ist das Angebot eines Antragstellers von der Wertung auszuschließen, kann der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens grundsätzlich weder seine Interessen berühren, noch kann der Antragsteller durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein. Es sei denn, dass auch alle anderen tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote hätten ausgeschlossen und (zum Beispiel) ein neues Vergabeverfahren hätte durchgeführt werden müssen.
2. Das Gebot, die Bieter gleich zu behandeln (§ 97 Abs. 2 GWB), verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben oder einem gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d. h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen.
3. Zusätzliche Zahlungsbedingungen führen zum Ausschluss des Angebots.
4. Es unterliegt grundsätzlich keinen Bedenken, wenn der Auftraggeber Anforderungen, die er ursprünglich für ein ordnungsgemäßes Angebot aufgestellt hat, nachträglich modifiziert, wenn diese Änderung gegenüber allen Bietern vorgenommen wird, die sich am Verfahren beteiligt haben.
VolltextVPRRS 2010, 0125
VK Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2010 - VK 47/09
1. Die Rügeobliegenheit entfällt für solche Vergaberechtsfehler, die der antragstellenden Partei erst während des laufenden Nachprüfungsverfahrens bekannt werden, weil dann deren Zweck, ein Nachprüfungsverfahren zu vermeiden, nicht mehr erreicht werden kann.
2. § 9a VOL/A ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber sich nicht darauf beschränken darf, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen; vielmehr hat er den Bietern auch von ihm zu den Zuschlagskriterien aufgestellte Unterkriterien ("alle Zuschlagskriterien") Mitzuteilen.
3. Zu der Frage, wann der Auftraggeber nachträglich Unterkriterien und ihre Gewichtung festlegen kann.
4. Ist der Auftraggeber aus nachvollziehbaren Gründen (zum Beispiel wegen der Komplexität des Auftragsgegenstandes) erst kurz vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe in der Lage, die Unterkriterien sowie deren Gewichtung festzulegen, muss er die spätere Festlegung den Bietern nachträglich bekannt geben, sofern die Kenntnis davon die Vorbereitung der Angebote beeinflussen kann. Darüber hinaus hat der Auftraggeber den Bietern Gelegenheit zu einer Änderung oder Anpassung der Angebote, soweit diese bereits vorbereitet sind, zu geben. Notfalls hat dies dadurch zu geschehen, indem die Frist zur Angebotsabgabe verlängert wird.
VolltextVPRRS 2010, 0124
VK Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2010 - VK 1/10
In formaler Hinsicht muss eine Rüge den vermeintlichen Vergabeverstoß bezeichnen und die Aufforderung an den Auftraggeber enthalten, den Verstoß zu beseitigen.
VolltextVPRRS 2010, 0123
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.03.2010 - 11 Verg 9/09
1. Auch soweit sich die Verfahrensgebühr für das Verfahren vor der Vergabekammer nach Nr. 2301 RVG-VV richtet, weil der Anwalt bereits im Vergabeverfahren tätig war, kommt der Ansatz der Höchstgebühr nur in Frage, wenn es sich um ein überdurchschnittlich schwieriges oder umfangreiches Nachprüfungsverfahren handelt.*)
2. Handelt es sich um eine tatsächlich und rechtlich nicht einfache Sache und hat eine mündliche Verhandlung stattgefunden, kann eine 1,1-fache Gebühr im Einzelfall angemessen sein.*)
VolltextVPRRS 2010, 0122
VK Münster, Beschluss vom 11.12.2009 - VK 23/09
1. Versäumt die Vergabestelle, den Interessenten Mindestanforderungen für Nebenangebote zu nennen, dann ist sie verpflichtet, alle Nebenangebote aus der Wertung zu nehmen. Auf die Gleichwertigkeit kommt es dann nicht mehr an.*)
2. Als Nebenangebote werden Vorschläge eines Bieters angesehen, die in technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht eine andere Lösung anbieten und eben nicht nur ein alternatives - aber gleichwertiges- Produkt benennen.*)
3. Die Vergabestelle bestimmt allein den Gegenstand und Inhalt der Beschaffung. Die Grenze wird erst erreicht, wenn eine wettbewerbsfeindliche Verengung des Angebotsmarktes eintritt.*)
VolltextVPRRS 2010, 0121
VK Münster, Beschluss vom 18.03.2010 - VK 2/10
1. Auf einen formalen Bieterstatus kommt es bei Anwendung des § 101b Abs. 2 GWB nicht an.*)
2. Die Nachprüfung gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann aber nur derjenige beantragen, der antragsbefugt nach § 107 Abs. 2 GWB ist.*)
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