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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10875 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

VPRRS 2010, 0120
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Steuerrechtliche Registrierung als Voraussetzung für Teilnahme?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 15.04.2010 - Rs. C-74/09

1. Der freie Dienstleistungsverkehr und die Richtlinie 93/37/EWG stehen einem im innerstaatlichen Recht oder in den Ausschreibungsbedingungen aufgestellten Erfordernis der steuerrechtlichen Registrierung von Unternehmern aus anderen Mitgliedstaaten als Bedingung für ihre Teilnahme an Vergabeverfahren über öffentliche Aufträge nicht entgegen, sofern das Verfahren der Registrierung

- die Beteiligung dieser Unternehmer an einem Vergabeverfahren weder erschwert noch verzögert und sie auch nicht mit zusätzlichen Verwaltungskosten befrachtet und

- sich seinem Gegenstand nach auf die Feststellung und Bescheinigung der beruflichen Eignung und Zuverlässigkeit dieser Unternehmer im Sinne von Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 93/37 beschränkt.*)

2. Art. 24 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 93/37 verbietet es nicht, ausländische Unternehmer als Voraussetzung für ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren zu verpflichten, die von den Behörden ihres Herkunftslands ausgestellten Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern und Sozialabgaben einer anderen Stelle als dem öffentlichen Auftraggeber zur Prüfung vorzulegen, sofern diese Stelle

- nach ihrer Zusammensetzung und Arbeitsweise eine hinreichende Gewähr für die Einhaltung der unionsrechtlichen Vorgaben bietet und

- sich in einer summarischen Prüfung darauf beschränkt, sicherzustellen, dass die jeweilige Bescheinigung aktuellen Datums ist sowie dass sie echt ist und nicht von einer offensichtlich unzuständigen Behörde ausgestellt wurde.

Soweit es das nationale Recht dieser Stelle erlaubt, vom Unternehmer Informationen und Unterlagen zu verlangen, die in der Richtlinie 93/37 nicht vorgesehen sind, darf von einer solchen Befugnis gegenüber einem Unternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat kein Gebrauch gemacht werden.*)

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VPRRS 2010, 0119
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zusätzliche Unterlagen in verschlossenen Umschlägen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2010 - Verg 12/10

Zu der Frage, welche Bedeutung die Übergabe von Unterlagen mit dem Angebot in einem gesondert verschlossenen Umschlag hat, die Öffnung des Umschlags vom Bieter unter eine Bedingung gestellt wird.

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VPRRS 2010, 0118
DienstleistungenDienstleistungen
Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 14.04.2010 - Rs. C-271/08

1. Tarifvertraglich determinierte Rahmenvereinbarungen fallen grundsätzlich in den Geltungsbereich der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit fallen, und damit grundsätzlich auch in den Geltungsbereich der auf diese Grundfreiheiten gestützten Vergaberichtlinie.

2. Wird festgestellt, dass mit einer tarifvertraglich determinierten Rahmenvereinbarung gegen die Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG bzw. gegen die Richtlinie 2004/18/EG verstoßen worden ist, ist allerdings die besondere Stellung des Rechts auf Kollektivverhandlungen und der Tarifautonomie als soziale Grundrechte zu berücksichtigen. Dabei muss anhand der konkreten Umstände des Falls geprüft werden, ob diese Nichtbeachtung der Vergaberichtlinien auf die Ausübung der sozialen Grundrechte auf Kollektivverhandlungen und der Tarifautonomie zurückzuführen ist und, wenn ja, ob eine Einschränkung der Ausübung dieser sozialen Grundrechte durch die in den Vergaberichtlinien enthaltenen Verpflichtungen im Licht der Grundfreiheiten als gerechtfertigt zu betrachten ist.

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VPRRS 2010, 0117
DienstleistungenDienstleistungen
Wesentliche Änderungen im Konzessionsvertrag: Neuausschreibung!

EuGH, Urteil vom 13.04.2010 - Rs. C-91/08

1. Weisen Änderungen der Bestimmungen eines Dienstleistungskonzessionsvertrags wesentlich andere Merkmale auf als die, welche die Vergabe des ursprünglichen Konzessionsvertrags gerechtfertigt haben, und lassen damit den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen dieses Vertrags erkennen, müssen alle zur Wiederherstellung der Transparenz des Verfahrens erforderlichen Maßnahmen, zu denen auch ein neues Vergabeverfahren gehört, nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts des betroffenen Mitgliedstaats gewährt werden. Gegebenenfalls muss das neue Vergabeverfahren nach Modalitäten durchgeführt werden, die den Besonderheiten der betreffenden Dienstleistungskonzession angepasst sind, und ermöglichen, dass ein im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässiges Unternehmen vor Vergabe der Konzession Zugang zu den diese betreffenden angemessenen Informationen erhält.*)

2. Schließt ein konzessioniertes Unternehmen einen Vertrag über Dienstleistungen, die vom Geltungsbereich der ihm von einer Gebietskörperschaft erteilten Konzession erfasst werden, besteht die aus den Art. 43 EG und 49 EG sowie dem Grundsatz der Gleichbehandlung und dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit fließende Transparenzpflicht nicht, sofern dieses Unternehmen

- von dieser Gebietskörperschaft zum Zweck der Abfallentsorgung und Stadtreinigung gegründet wurde, aber auch auf dem Markt tätig ist,

- zu 51 % dieser Gebietskörperschaft gehört, Gesellschafterbeschlüsse jedoch nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen seiner Gesellschafterversammlung gefasst werden können,

- einen Aufsichtsrat hat, dessen Mitglieder einschließlich seines Vorsitzenden nur zu einem Viertel von dieser Gebietskörperschaft bestellt werden, und

- mehr als die Hälfte seiner Umsätze aus gegenseitigen Verträgen über die Abfallentsorgung und Straßenreinigung im Gebiet dieser Körperschaft erzielt, wobei sich diese hierfür über kommunale Abgaben ihrer Bürger refinanziert.*)

3. Der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, die in den Art. 43 EG und 49 EG verankert sind, sowie die daraus fließende Transparenzpflicht verpflichten nicht in allen Fällen, in denen behauptet wird, dass diese Pflicht bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen verletzt worden sei, die nationalen Behörden zur Kündigung eines Vertrags und die nationalen Gerichte zu einer Unterlassungsanordnung. Es ist Sache des innerstaatlichen Rechts, die Rechtsschutzmöglichkeiten, die den Schutz der dem Bürger aus dieser Pflicht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, so zu regeln, dass sie nicht weniger günstig ausgestaltet sind als die entsprechenden innerstaatlichen Rechtsschutzmöglichkeiten und die Ausübung dieser Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren. Die Transparenzpflicht ergibt sich unmittelbar aus den Art. 43 EG und 49 EG, die in den innerstaatlichen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung haben und jeder entgegenstehenden Bestimmung der nationalen Rechtsordnungen vorgehen.*)

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VPRRS 2010, 0116
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines Nebenangebots wegen Abweichung

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.02.2009 - VgK-57/08

1. Von vornherein unzulässig sind solche Nebenangebote oder Sondervorschläge, bei denen die konkurrierenden Bieter bei objektiver Betrachtung nicht damit rechnen konnten, dass sie angeboten werden.

2. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie von den verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen, namentlich von den festgelegten Mindestbedingungen für Nebenangebote abweichen.

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VPRRS 2010, 0115
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Streitwert bei Dienstleistungskonzession

OLG Jena, Beschluss vom 05.03.2010 - 9 Verg 2/08

1. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren nach den §§ 116 ff. GWB ist, wenn es um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession mit einer befristeten Laufzeit von mehr als 48 Monaten geht (hier Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für 20 Jahre und einer Option auf weitere 5 Jahre), auf der Grundlage der gesamten Vertragslaufzeit zu ermitteln. Der Auftragswert ergibt sich aus denjenigen Erlösen, die der Auftragnehmer nach dem Inhalt seines Angebots aus der Verwertung seiner Leistung während der Vertragslaufzeit voraussichtlich erzielen wird.*)

2. Ändert der Antragsteller während des Beschwerdeverfahrens seinen Antrag dahin, festzustellen, dass er in seinen Rechten auf Einhaltung des Vergaberechts verletzt sei, hat das keinen Einfluss auf den Streitwert.*)

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VPRRS 2010, 0114
BauvertragBauvertrag
Spekulativ überhöhter Einheitspreis: Vermutung der Sittenwidrigkeit

BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - VII ZR 160/09

1. Ist der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen außerordentlich überhöht (hier: um mehr als das achthundertfache), weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat, besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.

2. Diese Vermutung kann nur durch Angaben zur Preisbildung widerlegt werden, die den Schluss auf ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben ausschließen (gegen OLG Jena, IBR 2009, 634).

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VPRRS 2010, 0113
DienstleistungenDienstleistungen
Prüfung der Zuverlässigkeit eines Bieters

VK Münster, Beschluss vom 14.01.2010 - VK 24/09

1. Die Zuverlässigkeit eines Bieters kann gemäß § 7 Nr. 5 lit. c) VOL/A in jedem Stadium des Vergabeverfahrens überprüft werden.*)

2. § 7 Nr. 5 VOL/A eröffnet den Vergabestellen aber lediglich einen Beurteilungsspielraum. Sie sind bei der Prüfung der Zuverlässigkeit eines Bieters nicht verpflichtet, mögliche Verstöße gegen Gesetze wie § 4 Nr. 9 UWG nachweisbar zu ermitteln. Es kommt lediglich darauf an, dass die Beurteilungsentscheidung (Prognoseentscheidung) sachlich nachvollziehbar ist.*)

3. Auch eine Vergabekammer ist nach § 110 GWB nicht verpflichtet, Verstößen gegen das UWG nachzugehen.*)

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VPRRS 2010, 0112
DienstleistungenDienstleistungen
Angebote liegen vor dem Bieter: Antrag offensichtlich unbegründet!

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2009 - VK 6/09

1. Wegen des verfassungsrechtlichen Gebotes, den Bietern einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sind an die Darlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Es genügt die schlüssige Darlegung.

2. Ein Nachprüfungsantrag ist offensichtlich unbegründet, wenn bei der vorgenommenen Wertung weitere Bieter (außer demjenigen, der den Zuschlag erhalten hat) vor dem Antragsteller rangieren und Ausschließungsgründe für die vorgehenden Angebote weder vorgetragen wurden noch offensichtlich sind.

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VPRRS 2010, 0111
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
ÖPP und Wettbewerblicher Dialog: Welche Überarbeitungsfristen?

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2009 - VK 17/09

1. Dass sich ein Antragsteller unter den von ihm als vergaberechtswidrig angegriffenen Bedingungen nicht weiter an dem Vergabeverfahren beteiligt, lässt sein Rechtsschutzbedürfnis nicht entfallen, wenn die weitere Teilnahme als nicht zumutbar erscheint.

2. Der Dialog ist eine Art "Vorverfahren zur Bestimmung des Auftragsgegenstandes".

3. Im Verhandlungsverfahren darf der öffentliche Auftraggeber den Bietern feste Fristen für die Überarbeitung ihrer Lösungsvorschläge setzen.

4. Die Nachprüfungsinstanzen können die Fristenregelung des Auftraggebers nur darauf überprüfen, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, der zu Grunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt wurden und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist.

5. Die Umstände, die auf eine Angemessenheit der Frist schließen lassen, müssen nicht mit einer prozessualer Tatsachenfeststellung entsprechenden Gewissheit feststehen. Vielmehr reicht es aus, wenn die Umstände auf einer gesicherten Erkenntnis der Vergabestelle beruhen.

6. Im wettbewerblichen Dialog hat jeder Teilnehmer Anspruch darauf, dass ihm die Position, die er nach Abschluss einer Dialogphase erreicht hat, von einem anderen Teilnehmer nicht mit Verspätung wieder abgenommen wird.

7. Ein Zuschnitt der Überarbeitungsfrist auf eine kleine Anzahl von Teilnehmern kann bei besonderer Eilbedürftigkeit gerechtfertigt sein.

8. Die sukzessive Beschränkung auf immer weniger Verhandlungspartner mit dem Ergebnis, dass am Ende nur noch ein Bewerber verbleibt, ist für sich noch keine Diskriminierung.

9. Die Regel des "echten Wettbewerbes" ist auch dann noch gewahrt, wenn der öffentliche Auftraggeber die Zahl der Teilnehmer bis auf minimal zwei reduziert.

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VPRRS 2010, 0110
DienstleistungenDienstleistungen
Nachweise müssen nicht überprüft werden!

VK Münster, Beschluss vom 14.01.2010 - VK 26/09

1. Kommt es erst nach Wertung der Vergabestelle zu einer unterschiedlichen Auslegung der Vergabeunterlagen, gilt § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB und nicht etwa § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB.*)

2. Für das Verständnis der Leistungsbeschreibung ist auf den nach den Maßstäben der §§ 133, 157 BGB zu ermittelnden objektiven Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen Bieters , der mit Beschaffungsleistungen der vorliegenden Art vertraut ist, abzustellen.*)

3. Die Vergabestellen sind nicht verpflichtet, geforderte Nachweise der Bieter zur Eignung, wie die Nennung von Umsatzzahlen oder Referenzen, auf ihre materielle Richtigkeit zu überprüfen, wenn es dafür keinen Anlass gibt.*)

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VPRRS 2010, 0109
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorabgestattung des Zuschlags

VK Münster, Beschluss vom 22.01.2010 - VK 29/09 E

Die Interessen der Antragsgegnerin an einer Vorabgestattung des Zuschlags für den vor ihr beantragten Teil an der Gesamtbaumaßnahme rechtfertigen hier gemäß § 115 Abs. 2 GWB ausnahmsweise die Zuschlagserteilung auf den Teilbereich.*)

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VPRRS 2010, 0108
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen Abweichung nur bei unmissverständlichen Vorgaben!

VK Münster, Beschluss vom 11.02.2010 - VK 29/09

1. Es ist zwischen der formellen und materiellen Eignungsprüfung zu unterscheiden. Die inhaltliche Überprüfung von Referenzen erfolgt im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung; insoweit steht der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu, der nur beschränkt nachprüfbar ist.*)

2. Bei Abweichungen eines Bieterangebots von den in den Verdingungsunterlagen gemachten Vorgaben, müssen die Vorgaben in den Verdingungsunterlagen klar und unmissverständlich sein. Etwaige Zweifel gehen nicht zu Lasten der Bieter.*)

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VPRRS 2010, 0107
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung muss produktneutral sein!

VK Münster, Beschluss vom 18.02.2010 - VK 28/09

Öffentliche Auftraggeber können nicht sämtliche Komponenten eines Auftrages zusammenfassen und dann, wenn eine technische Besonderheit zu beachten ist, sämtliche Leistungen dem "Wettbewerb entziehen", indem nicht produktneutral ausgeschrieben wird.*)

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VPRRS 2010, 0106
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
"Zahlung von Tariflöhnen": Zulässiges Zuschlagskriterium?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.01.2010 - VK-SH 25/09

1. Im Rahmen des Auftrags "Einsammlung und Transport von PPK" steht das Zuschlagskriterium "Zahlung von Tariflöhnen" nicht in sachlichem Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung und ist vergaberechtswidrig.

2. Die Aufstellung eines vergaberechtswidrigen Zuschlagskriteriums kann ein "Verschulden" im Sinne des § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB darstellen. Hat ein Antragsgegner auf diese Weise die Antragstellung verschuldet, ist er auch dann an den Kosten zu beteiligen, wenn sich das Verfahren vor Sachentscheidung durch Rücknahme des Nachprüfungsantrags erledigt hat.

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VPRRS 2010, 0105
SchienenwegebauSchienenwegebau
Rechtzeitigkeit der Rüge

VK Bund, Beschluss vom 05.03.2010 - VK 1-16/10

Zur Frage der Rechtzeitigkeit einer Rüge.

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VPRRS 2010, 0104
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Streitwertänderung: Angebot ist zu Grunde zu legen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2010 - Verg 40/09

Einer geänderten Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 3 GKG zu Grunde zu legen ist das Angebot, das der Antragsteller in dem Vergabeverfahren eingereicht hat, welches zu dem Vergabenachprüfungsverfahren geführt hat.

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VPRRS 2010, 0103
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bzgl. nicht geforderter Nachweise ist nur Mindeststandard einzuhalten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2009 - Verg 37/09

1. Der öffentliche Auftraggeber hat Erklärungen - wie etwa ein Tragfähigkeitsnachweis von Rammpfählen -, welche die Bieter mit dem Angebot vorlegen sollen, in den (mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelten) Vergabeunterlagen eindeutig und unmissverständlich anzugeben, so dass sie aus der maßgebenden Sicht eines fachkundigen, verständigen Bieters als solche einwandfrei zu erkennen sind.

2. Verlangt der Auftraggeber solche Nachweise nicht, so werden eingehenden Angebote zwar auf die Einhaltung der Mindestanforderungen überprüft; dies ist jedoch nicht mit einer an die Bieter gerichteten Aufforderung gleichzusetzen, deren Einhaltung bereits mit dem Angebot nachzuweisen ist.

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VPRRS 2010, 0102
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffungsentscheidung der Vergabestelle

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010 - Verg 42/09

1. Die Beschaffungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers ist nur daraufhin zu kontrollieren, ob sie auf sach- und auftragsbezogenen Gründen beruht.

2. Eine weitergehende Überprüfung insbesondere auf sachliche Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit der Gründe ist mit dem Bestimmungsrecht des Auftraggebers unvereinbar.

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VPRRS 2010, 0101
DienstleistungenDienstleistungen
Abweichendes Muster: Zwingender Ausschluss des Bieters!

VK Bund, Beschluss vom 05.08.2009 - VK 1-128/09

1. Die im Vergabeverfahren bereitgestellten Muster sind mit Bietererklärungen gleichzusetzen.

2. Weicht das Muster vom angebotenen Produkt ab, liegt ein Widerspruch vor, der zwingend zum Ausschluss des Bieters führt.

3. Ein öffentlicher Auftraggeber ist grundsätzlich frei, welche Zuschlagskriterien er festlegt und wie er diese im Verhältnis zueinander gewichtet.

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VPRRS 2010, 0100
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Gegenstandswert von einstw. Verfahren unterhalb des Schwellenwertes?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.01.2010 - 1 W 333/09

Der Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zur Erlangung von Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte beträgt 5% der Bruttoangebotssumme.

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VPRRS 2010, 0099
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Mangelnde verbindliche Vereinbarung auf Zugriff auf fremde Ressourcen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2010 - Verg W 9/09

1. Die Berufung auf die Leistungen eines anderen Unternehmens - zum Beispiel der Muttergesellschaft - im Rahmen des Nachweises der Leistung und Fachkunde ist zulässig; sie ist nach § 7 a Nr. 3 Abs. 6 S. 2 VOL/A aber davon abhängig, dass der Bieter den Nachweis darüber führt, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen; er muss deutlich machen, dass ein Zugriffsrecht auf fremde Ressourcen tatsächlich besteht.

2. Diesem Anfordernis genügt es nicht, wenn zwar uneingeschränkt die Vorlage der Nachweise der Muttergesellschaft zugunsten der Tochtergesellschaft gebilligt wird, eine verbindliche Vereinbarung über die Überlassung bestimmter, zur Erfüllung des Auftrages erforderlicher Mittel jedoch nicht getroffen, sondern einer späteren Vereinbarung vorbehalten wird.

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VPRRS 2010, 0098
DienstleistungenDienstleistungen
Rügen sind bedingungsfeindlich!

LSG Hessen, Beschluss vom 15.12.2009 - L 1 KR 337/09 ER Verg

1. Eine Rüge setzt voraus, dass der Auftraggeber erkennen kann, dass der Bieter einen Vergaberechtsverstoß unmittelbar beanstanden und nicht nur eine bloße Frage stellen oder eine Bitte um Klarstellung äußern will.

2. Rügen dürfen nicht unter die Bedingung gestellt werden, dass der Auftraggeber zunächst Fragen beantwortet oder aus der Sicht des Bieters vorhandene offene Punkte klärt. Der Bieter darf die Rüge nicht unter eine Bedingung stellen.

3. Bei der Ausschreibung von medizinischen Hilfsmitteln im Wege einer Rahmenvereinbarung verletzt eine Leistungsbeschreibung nicht § 8 Nr. 1 Abs. 1 und 3 VOL/A, wenn der Bedarf auf der Grundlage der Fallzahlen aus einem kürzlich zurückliegenden Zeitraum ermittelt wird. Der Auftraggeberin, einer Krankenkasse, ist eine genauere Ermittlung nicht möglich, weil diese von objektiven und subjektiven Faktoren, nämlich der Erkrankungsfälle und der ärztlichen Verordnungen, abhängt, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht absehbar sind und auf die sie selbst keinen Einfluss hat.

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VPRRS 2010, 0097
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Substantiierte Rüge bei Vergaberechtsverstoß

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.11.2009 - VK 2-51/09

1. In Fällen, in denen der Bieter ein unverschuldetes Informationsdefizit hat, muss es genügen, dass er konkrete Tatsachen vorträgt, die den hinreichenden Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes begründen. Jedoch reicht die bloße Negierung der Vollständigkeit der Angebote ohne weiteren Tatsachenvortrag für eine substantiierte Rüge nicht aus.

2. Die Voraussetzungen der Antragsbefugnis unter dem Gesichtspunkt der Schadensdarlegungslast sind erfüllt, sofern insoweit die schlüssige Behauptung des Bieters vorliegt, dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Zuschlagserteilung hätte.

3. Ergibt sich aus den Vergabeunterlagen nicht eindeutig, dass eine bestimmte Erklärung schon mit dem Angebot vorliegen muss, so kann deren Fehlen bei Angebotsabgabe den Ausschluss nicht rechtfertigen.

4. Bei der Prüfung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, bei der der Vergabestelle ein Bewertungsspielraum zusteht. Die Nachprüfungsbehörden haben sich auf die Prüfung zu beschränken, ob die Prognose eine hinreichende Tatsachengrundlage hat und sich innerhalb des der Vergabestelle im Einzelfall zustehenden Spielraums bewegt.

5. Bei Dienstleistungen mit mehrjähriger Vertragslaufzeit setzt die Eignung nicht voraus, dass ein Bieter, der sich um einen Auftrag bemüht, bereits bei der Angebotsabgabe "auf Vorrat" über sämtliche sachlichen und personellen Ressourcen verfüg, die im Falle der Auftragserteilung benötigt werden.

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VPRRS 2010, 0096
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibungspflicht von Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand?

EuGH, Urteil vom 25.03.2010 - Rs. C-451/08

1. Der Begriff "öffentliche Bauaufträge" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2004/18/EG setzt nicht voraus, dass die Bauleistung, die Gegenstand des Auftrags ist, in einem gegenständlichen oder körperlich zu verstehenden Sinn für den öffentlichen Auftraggeber beschafft wird, wenn sie diesem unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt. Die Ausübung von städtebaulichen Regelungszuständigkeiten durch den öffentlichen Auftraggeber genügt nicht, um diese letztgenannte Voraussetzung zu erfüllen.*)

2. Der Begriff "öffentliche Bauaufträge" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2004/18/EG erfordert, dass der Auftragnehmer direkt oder indirekt die Verpflichtung zur Erbringung der Bauleistungen, die Gegenstand des Auftrags sind, übernimmt und dass es sich um eine nach den im nationalen Recht geregelten Modalitäten einklagbare Verpflichtung handelt.*)

3. Die "vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernisse" im Sinne der dritten in Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2004/18/EG genannten Fallgestaltung können nicht in dem bloßen Umstand bestehen, dass eine Behörde bestimmte, ihr vorgelegte Baupläne prüft oder in Ausübung ihrer städtebaulichen Regelungszuständigkeiten eine Entscheidung trifft.*)

4. Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens ist eine öffentliche Baukonzession im Sinne von Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18/EG abzulehnen.*)

5. Die Bestimmungen der Richtlinie 2004/18 finden unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens keine Anwendung auf eine Situation, in der eine öffentliche Stelle ein Grundstück an ein Unternehmen veräußert, während eine andere öffentliche Stelle beabsichtigt, einen öffentlichen Bauauftrag in Bezug auf dieses Grundstück zu vergeben, auch wenn sie noch nicht formell beschlossen hat, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.*)

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VPRRS 2010, 0095
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachträglich unzulässiger Rechtsweg?

VK Köln, Beschluss vom 03.08.2009 - VK VOB 13/2009

Der einmal zulässige Rechtsweg kann nicht im Nachhinein für unzulässig erklärt werden. Der Rechtsweg kann nur von Anfang an nicht zulässig sein.

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VPRRS 2010, 0094
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässige Mischkalkulation

VK Nordbayern, Beschluss vom 25.02.2010 - 21.VK-3194-04/10

1. Eine unzulässige Mischkalkulation erfordert ein "Abpreisen" bestimmter Leistungen auf einen offensichtlich zu niedrigen Einheitspreis, wie z.B. einen kalkulatorisch nicht nachvollziehbaren Cent-Betrag, das durch eine "Aufpreisung" im Sinne einer bewussten "Verteuerung" einzelner Leistungspositionen ausgeglichen wird.*)

2. Der Vorwurf einer unzulässigen Preiszuordnung in einer Position erfordert ein eindeutiges und unmissverständliches Leistungsverzeichnis. Eine Leistung kann erst dann als positionsfremd angesehen werden, wenn die Angabe des Preises für eine Leistung unter einer Position erfolgt, obwohl die Angabe des Preises klar und objektiv erkennbar in einer anderen Position des Leistungsverzeichnisses gefordert worden war. Fehlt es an einer Anforderung, bestimmte Kosten in einer bestimmten Position einzustellen, ist der Bieter in seiner Zuordnung frei.*)

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VPRRS 2010, 0093
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Schadensersatz wegen eines Vergabefehlers

BGH, Urteil vom 26.01.2010 - X ZR 86/08

Die Rechtsprechung, wonach regelmäßig eine Verurteilung zu Schadensersatz wegen eines Vergabefehlers des Auftraggebers nur in Betracht kommt, wenn der Kläger bei in jeder Hinsicht rechtmäßigem Vergabeverfahren den Auftrag hätte erhalten müssen, gilt auch für Fälle, in denen dem Kläger im fehlerhaften Vergabeverfahren der Zuschlag erteilt worden ist.*)

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VPRRS 2010, 0092
DienstleistungenDienstleistungen
Milliardenauftrag von DB Regio unwirksam!

VK Münster, Beschluss vom 18.03.2010 - VK 1/10

1. Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gemäß § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.*)

2. Abgrenzung eines Dienstleistungsauftrages von einer Dienstleistungskonzession.*)

3. Wesentliche Änderungen in bestehenden Verträgen unterliegen dem Vergaberechtsregime.)

4. Im Falle von de facto Vergaben kommt es nicht auf den formalen Bieter- oder Bewerberstatus eines Antragstellers an, sondern auch Interessenten, die wesentliche Teilleistungen ausführen wollen, können in ihren Rechten verletzt sein.

5. Zu der Frage, ob die Vergabe von Schienenpersonennahverkehrsleistungen ausgeschrieben werden muss (Abgrenzung Dienstleistungsauftrag/-konzession).

6. Freihändige Vergabe bedeutet nicht, dass nur mit einem Bieter verhandelt werden kann. Die Beteiligung mehrerer Unternehmen ist nur dann entbehrlich, wenn dies im Einzelfall nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist. Das ist vor allem dann der Fall, wenn aus besonderen objektiven Gründen nur ein Unternehmen für die Ausführung der Leistung in Betracht kommt.

7. Nur wenn der Auftraggeber infolge einer Markterkundung festgestellt hat, dass nur ein bestimmtes Unternehmen den Auftrag ausführen kann, sind die Anforderungen des § 3 Nr. 4 a VOL/A erfüllt.

8. Wesentliche Änderungen der Bestimmungen in einem öffentlichen Auftrag während der Geltungsdauer sind als Neuvergabe eines Auftrags anzusehen.

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VPRRS 2010, 0091
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Umdeutung eines Hauptangebotes in ein Nebenangebot?

VK Bund, Beschluss vom 11.03.2010 - VK 3-18/10

1. Findet sich an keiner Stelle des Angebots ein Hinweis des Bieters, dass er ein Nebenangebot abgegeben wollte, ist die Umdeutung eines Haupt- in ein Nebenangebot unzulässig.

2. Werden die technische Vorgaben - hier: Modulabstände und Betriebsgewicht einer Kühldecke - überschritten, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.

3. Ein Angebot lässt sich nicht nach § 25 Nr. 4 VOB/A wie ein Hauptangebot werten, wenn eine eindeutige Bezeichnung der Abweichung und der Nachweis der Gleichwertigkeit fehlen.

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VPRRS 2010, 0090
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Eignungsprüfung kann auch im Nachprüfungsverfahren wiederholt werden!

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.10.2009 - 1 Verg 9/09

1. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A hat grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung, was zur Folge hat, dass ein Antragsteller in aller Regel den Zuschlag auf ein Unterkostenangebot nicht mit einem Nachprüfungsantrag verhindern kann.*)

2. Die Prüfung der Eignung (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB) obliegt nicht den Vergabekammern und -senaten, sondern dem Auftraggeber. Er allein hat darüber zu befinden, ob er einem Bieter eine fachgerechte und reibungslose Vertragserfüllung zutraut.*)

3. Die Nachprüfungsbehörden dürfen die Bewertung des Auftraggebers keinesfalls durch eine eigene ersetzen. Sie haben sich vielmehr auf die Prüfung zu beschränken, ob die Prognose eine hinreichende Tatsachengrundlage hat und sich innerhalb des der Vergabestelle im Einzelfall zustehenden Spielraums bewegt.*)

4. Prüfungsgrundlage ist einzig und allein der Vergabevermerk, nicht das Vorbringen des (Verfahrensbevollmächtigten des) Auftraggebers im Nachprüfungsverfahren.*)

5. Eine fehlerhafte oder nicht ordnungsgemäß dokumentierte Eignungsprüfung kann auch während eines laufenden Nachprüfungsverfahrens wiederholt werden.*)

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VPRRS 2010, 0089
DienstleistungenDienstleistungen
§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Auf Rechtsbehelfsfrist ist hinzuweisen!

OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010 - 13 Verg 1/10

§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB enthält eine Rechtsbehelfsfrist, auf die nach § 17a Nr. 1 VOL/A 2006 i.V.m. Ziff. VI. 4. 2 Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 in der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung hinzuweisen ist.*)

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VPRRS 2010, 0088
DienstleistungenDienstleistungen
§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB noch anwendbar?

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.02.2010 - 21.VK-3194-01/10

1. Eine Rüge, die erst nach nahezu zwei Monaten erfolgt, ist nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Allerdings ist aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 28.01.2010 Az. C-406/08 fraglich, ob § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB im Einklang mit der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG steht und deswegen unbeachtet bleiben muss.*)

2. Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen (§ 97 Abs. 5 GWB ). Aus diesem Wortlaut ergibt sich nicht, dass das wirtschaftlichste Angebot nicht schlicht nach dem Preis als alleiniges Zuschlagskriterium ermittelt werden darf.*)

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VPRRS 2010, 0087
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Vergabe von "Maßnahmen zur Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen“!

VK Bund, Beschluss vom 28.01.2008 - VK 2-162/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0086
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss bei Liquiditätslücken im Businessplan

OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.02.2010 - Verg W 2/10

1. Es bestehen Bedenken gegen die Zulässigkeit der Beschwerde, wenn mit der Beschwerde lediglich ein Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer und Zurückverweisung des Verfahrens gestellt wird, im Verfahren vor der Vergabekammer nacheinander zwei einander inhaltlich ausschließende Anträge gestellt worden sind und die Ausführungen in der Beschwerdebegründung nur einen dieser Anträge tragen.*)

2. Will der Auftraggeber Managementleistungen für sein Unternehmen für einen mehrjährigen Zeitraum vergeben, muss er ein Angebot ausschließen, das im vom Bieter vorzulegenden Businessplan mehrere Jahre vor dem Ende des Leistungszeitraums eine über der Managementvergütung liegende Liquiditätslücke aufweist. Modellannahmen in einem Businessplan dürfen nicht derart sein, dass sie in der Realität dazu führen würden, dass der Auftraggeber einen Insolvenzantrag stellen und damit das Konzept vor Ende der Laufzeit scheitern muss.*)

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VPRRS 2010, 0085
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Preisangabe = 0 Euro?

VK Sachsen, Beschluss vom 16.12.2009 - 1/SVK/057-09

1. Eine fehlende Preisangabe kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Bieter für diese Leistung keinen Preis beansprucht.*)

2. Der Einwand, fehlende Preisangaben müssten 0 € bedeuten, da eine Zusammenrechnung der übrigen Preisangaben die entsprechende Summe ergeben würden, geht fehl, da damit die Eindeutigkeit des Angebots nicht mit letzter Sicherheit gegeben ist. Unterstellte man, dass eine Preisangabe schlichtweg vergessen wurde, so führt eine mit einem Tabellenkalkulationsprogramm durchgeführte Addition immer zu einer richtigen Summe. Auch sind Fälle denkbar, in denen ein anderer Bearbeiter als derjenige, der die Einzelpreise errechnet, die Gesamtaddition durchführt.*)

3. Blieben fehlende Preisangaben Nachverhandlungen vorbehalten, könnte der Bieter sein Angebot nach Abgabe noch erheblich, möglicherweise entscheidend verändern. Dies ist mit dem Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 u. 2 GWB nicht vereinbar. Auch die Klärung von widersprüchlichen Preisangaben kann nicht Gegenstand einer zulässigen Nachverhandlung sein. Lässt man die Modifizierung von wesentlichen Preisangaben eines Angebots in einer Nachverhandlung zu, so eröffnet man dem jeweiligen Bieter - gegebenenfalls in Zusammenspiel mit dem Auftraggeber - einen unkontrollierbaren Spielraum zur nachträglichen Manipulation von wertungsrelevanten Positionen.*)

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VPRRS 2010, 0084
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Umgehung der Schwellenwerte

VK Sachsen, Beschluss vom 14.09.2009 - 1/SVK/042-09

1. Auch bei einem unzulässigen Vergabenachprüfungsantrag hat die Vergabekammer zunächst ihre Zuständigkeit und damit das Erreichen des Schwellenwertes zu prüfen.*)

2. Eine verbotene Umgehung der a-Paragrafen der VOB/A liegt vor, wenn eine einzige Baumaßnahme dergestalt aufgeteilt wird, dass einzelne, sich in Wirklichkeit als Los eines einzigen Bauwerkes darstellende Aufträge vergeben werden und die Aufteilung dieser einen baulichen Anlage nicht durch objektive Gründe gerechtfertigt ist.*)

3. Zur Bestimmung der geschätzten Gesamtvergütung nach § 3 Abs. 1 und 5 VgV ist die Summe aus allen Bauaufträgen für ein Bauvorhaben zu ermitteln. Erforderlich ist demnach ein funktionaler Zusammenhang der Einzelaufträge in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.*)

4. Komplexe Bauvorhaben, die in verschiedenen Phasen realisiert werden, sind nur dann kein Gesamtbauwerk, wenn die unterschiedlichen baulichen Anlagen ohne Beeinträchtigung ihrer Vollständigkeit und Benutzbarkeit auch getrennt voneinander errichtet werden können.*)

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VPRRS 2010, 0083
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auch Verhandlungsverfahren muss transparent sein!

VK Sachsen, Beschluss vom 08.01.2010 - 1/SVK/059-09

Auch im Verhandlungsverfahren ist die Auswahlentscheidung und differenzierte Bewertung der Angebote transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Insoweit muss im Nachgang nachvollziehbar sein, in welcher Hinsicht die Angebote besser oder schlechter zu bewerten waren. Dies kann im Regelfall nur gelingen, wenn der Auftraggeber im Vorfeld einen Bewertungsmaßstab aufstellt. Um sich selbst die Entscheidung bei der Auswahl des späteren Auftragnehmers zu erleichtern und Willkürvorwürfen vorzubeugen, kann es sich für den Auftraggeber, auch im Verhandlungsverfahren empfehlen, vorab eine Bewertungsskala (Matrix) aufzustellen. Durch eine Punktebewertung der einzelnen Auftragskriterien im Rahmen einer Bewertungsskala mit der jeweiligen Zuordnung zu den Bewerbern wird darüber hinaus auch die Aufnahme in den Vergabevermerk gem. § 18 VOF transparenter und damit letztlich auch nachvollziehbarer. Eine lediglich "vergleichende" Bewertung unabhängig von jedweden fixierten Wertungsmaßstäben ist vergaberechtswidrig.*)

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VPRRS 2010, 0082
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Architektenauftrag für Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2009 - Verg 39/09

1. Auch bei Planungswettbewerben nach §§ 20, 25 VOF ist schon mit Rücksicht auf den nach der Rechtsmittelrichtlinie zu gewährleistenden effektiven Primärrechts-schutz ein weites, grundsätzlich alle Preisträger einbeziehendes Verständnis des Begriffs des Bieters im Sinne des § 13 Satz 1 VgV angebracht.*)

2. Die Erfüllung der Mindestanforderungen für eine Teilnahme am Planungswettbe-werb ist nicht notwendig gleichzuerachten mit der Eignung zur Ausführung der Leistung. Sie geben insoweit nur das zu fordernde Mindestmaß vor. Dagegen dürfen weitere Planungsleistungen einem Preisträger nur übertragen werden, wenn er eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet und sonstige wichtige Gründe der Beauftragung nicht entgegenstehen (§ 25 Abs. 9 VOF).*)

3. Die im Rahmen der Eignungswertung an die Prüfungstiefe und den Grad der Erkenntnissicherheit zu richtenden Anforderungen sind auch am Interesse des öffentlichen Auftraggebers an einer zügigen Beschaffung und an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens sowie daran zu messen, dass der Auftraggeber innerhalb der bestimmungsgemäß kurzen Frist, in der die Entscheidung über die Auftragsvergabe zu treffen ist, in der Regel nur über begrenzte Ressourcen und administrative Möglichkeiten zu weiteren Überprüfungen verfügt. Unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit ist von daher eine gewisse Begrenzung der dem Auftraggeber obliegenden Aufklärungs- und Prüfungsaufgaben geboten.*)

4. Für die Entscheidung, ob ein Bewerber oder Bieter auf Grund seiner Eigenerklärungen als geeignet zu beurteilen ist, ist nicht erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber sämtliche in Betracht kommenden Erkenntnisquellen ausschöpft, um die gemachten Angaben zu verifizieren. Die Entscheidung ist hinzunehmen, wenn sie methodisch vertretbar gewonnen worden ist, sich auf eine befriedigende Erkenntnislage stützt und die Prognose unter Berücksichtigung der aufgrund zumutbarer Aufklärung gewonnenen Erkenntnisse (noch) vertretbar erscheint.*)

5. Auch wenn vergaberechtlich zuzulassen ist, dass sich der Auftragnehmer bei der Ausführung der Leistung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, muss doch sichergestellt sein, dass seine inhaltlichen und materiellen Befugnisse im Hinblick auf die Leistungserbringung seinem rechtlichen Status als Vertrags-partner entsprechen, die als Subunternehmer (-planer) einzusetzenden Unter-nehmen also keinen beherrschenden Einfluss auf die Ausführung erlangen können. Dazu sind die zwischen dem Auftragnehmer und Subunternehmern getroffenen Absprachen auszuwerten.




VPRRS 2010, 0081
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde

OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2010 - Verg W 10/09

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der an dritter Stelle liegende Antragsteller lediglich darlegt, dass der für den Zuschlag vorgesehene Bieter von der Wertung auszuschließen ist, weil dessen Ausscheiden allein ihm keine Aussicht darauf eröffnet, den Zuschlag selbst zu erhalten.*)

2. Der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde wird durch eine bloße Erklärung der Muttergesellschaft des Bieters, dass die Vorlage der Nachweise der Muttergesellschaft zugunsten der Tochtergesellschaft gebilligt werde, nicht geführt. Darin liegt nicht die notwendige verbindliche Vereinbarung über die Überlassung zur Erfüllung des Auftrages erforderlicher Mittel.*)

3. Die Vergabekammer darf den für die Prüfung des Nachprüfungsantrages notwendigen Sachverhalt von Amts wegen ermitteln. Sind infolge der Rüge des Antragstellers die Referenzen eines Bieters zu prüfen, darf die Vergabekammer eine unzulässige Bezugnahme auf Nachweise Dritter nicht nur bei dem von der Rüge betroffenen Los, sondern auch bei anderen Losen berücksichtigen, wenn sich die Prüfung innerhalb des Rechtsschutzziels des Antragstellers hält.*)

4. Unterliegen der Antragsteller und die Beigeladene, die sich am Verfahren vor der Vergabekammer beteiligt und das Verfahren insoweit gefördert hat, jeweils teilweise, ist die Beigeladene an der Erstattung der notwendigen Auslagen des Antragstellers zu beteiligen. Soweit die Beigeladene obsiegt hat, entspricht die Kostenentscheidung zu Lasten des Antragstellers hinsichtlich der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen der Billigkeit.*)

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VPRRS 2010, 0080
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsschutz unterhalb Schwellenwerte: Nicht nur bei Willkürverstößen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2010 - 27 U 1/09

1. In Vergabeverfahren, deren Auftragsgegenstand den Schwellenwert nicht erreicht, bestehen Unterlassungsansprüche des unterlegenen Bieters gegen den Auftraggeber, wenn dieser gegen Regeln, die er bei der Auftragsvergabe einzuhalten versprochen hat, verstößt und dies zu einer Beeinträchtigung der Chancen des Bieters führen kann. Auf eine willkürliche Abweichung des Auftraggebers kommt es nicht an.*)

2. Derartige Unterlassungsansprüche können auch im Wege des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.*)

3. Dazu ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller eine (echte) Chance auf den Zuschlag hat. Jedoch kann im Rahmen der gebotenen Abwägung der Verfügungsgrund fehlen, wenn unwahrscheinlich ist, dass der Antragsteller den Zuschlag letztlich erhalten kann.*)

4. Bei der Verfahrensgestaltung sind die Besonderheiten des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen. Es kann für das Gericht geboten sein, dem Auftraggeber im Wege einer Zwischenverfügung aufzugeben, befristet bis zur Entscheidung in erster Instanz eine Auftragsvergabe zu unterlassen sowie das Unterneh-men, dem der Auftraggeber den Zuschlag erteilen will, von dem Verfahren zu benachrichtigen. Einer lückenhaften Tatsachenkenntnis des Antragstellers ist durch eine sachgerechte Handhabung der sekundären Darlegungslast und der Glaubhaftmachungslast Rechnung zu tragen.*)

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VPRRS 2010, 0079
Sonstige DienstleistungenSonstige Dienstleistungen
Für die Beteiligung im Beschwerdeverfahren gilt § 109 GWB entsprechend

KG, Beschluss vom 07.12.2009 - 2 Verg 10/09

§ 109 Satz 1 GWB ist im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden.*)

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VPRRS 2010, 0078
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Reinigung von Erdreich als Bauleistung im Sinne von § 1 VOB/A

KG, Beschluss vom 21.12.2009 - 2 Verg 11/09

1. Die Reinigung des Erdreichs eines Grundstücks ist jedenfalls dann eine Arbeit im Sinne von § 1 VOB/A, wenn hierdurch die Bebauung des Grundstücks vorbereitet werden soll.*)

2. Die Nichtvorlage eines in den Verdingungsunterlagen erforderten Zertifikates durch einen Bieter kann ein anderer Bieter gemäß § 107 Abs. 2 GWB im Vergabenachprüfungsverfahren beanstanden.*)

3. Wird in den Verdingungsunterlagen die Vorlage eines Zertifikates des Bieters erfordert, so hat eine Bietergemeinschaft für jedes einzelne ihrer Mitglieder ein aktuell gültiges Zertifikat vorzulegen.*)

4. Die Nichtvorlage eines in den Verdingungsunterlagen erforderten Zertifikates wird nicht dadurch geheilt, dass der zu zertifizierende Sachverhalt tatsächlich gegeben ist und die Vergabestelle sich durch eigene Nachforschung Kenntnis von diesem Sachverhalt verschafft.*)

5. Zur Frage der ausnahmsweisen Nichtgeltendmachbarkeit des Ausschlusses eines mangelbehafteten Angebots des Beigeladenen im Vergabenachprüfungsverfahren wegen schwerwiegenden vergaberechtlichen Mangels des Angebots des Antragstellers.*)

6. Angebote von Bietergemeinschaften sind gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe c) VOB/A vom Vergabeverfahren im Regelfall auszuschließen. Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen einen nur unerheblichen Marktanteil haben oder wenn sie erst durch das Eingehen der Gemeinschaft in die Lage versetzt werden, ein Angebot abzugeben.*)

7. Bei der vergaberechtlichen Angebotswertung ist der wortlautgetreuen Auslegung des Leistungsverzeichnisses im Zweifel der Vorzug zu geben.*)

8. Die Prognose ausbleibender Vertragserfüllung durch den Bieter ist nicht gemäß § 25 Nr. 1 VOB/A auf der ersten Stufe der Angebotswertung zu berücksichtigen, sondern gemäß § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A auf der vierten Stufe und dort im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes. Hat die Vergabestelle sich hinsichtlich der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote selbst eingeschränkt, indem sie in den Verdingungsunterlagen ausdrücklich als alleiniges Zuschlagskriterium den "Preis" angegeben hat, ist die Berücksichtigung der Prognose ausbleibender Vertragserfüllung bei der Angebotsbewertung ausgeschlossen. Allenfalls dann, wenn die Vertragserfüllung offensichtlich und von vornherein ausgeschlossen ist, kann ein Angebotsausschluss wegen der Abgabe eines "faktischen" Nebenangebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe d) VOB/A in Betracht zu ziehen sein. Dabei ist der negativen Vertragserfüllungsprognose der Vergabestelle kein besonderes Gewicht zuzumessen.*)

9. Die Aufhebung des Vergabeverfahrens nach § 26 Nr. 1 Buchstabe c) VOB/A ist in das Ermessen der Vergabestelle gestellt; die Ermessensausübung ist durch die Nachprüfungsinstanz nicht zu ersetzten. Allenfalls dann, wenn der Mangel des Vergabeverfahrens derart gravierend und grundsätzlich ist, dass eine Ermessensreduzierung auf Null anzunehmen ist, kommt eine Aufhebung durch die Nachprüfungsinstanz bzw. auf deren Anordnung in Betracht.*)

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VPRRS 2010, 0077
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Spekulativen Preisbildung für Mengenmehrungen in VOB/B-Bauverträgen

OLG Dresden, Urteil vom 11.12.2009 - 4 U 1070/09

Auch dann ist spekulatives Bieterverhalten (420- bis 560- fache Überschreitung des durchschnittlichen Preises für eine Einzelposition in einem Einheitspreisvertrag) nicht schützenswert, wenn durch die anstößig überhöhte Position der Auftragnehmer Verluste bei anderen Positionen ausgleichen will. (Anschluss an Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2008, VII ZR 201/06)*)

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VPRRS 2010, 0076
GutachtenerstattungGutachtenerstattung
Keine Berücksichtigung bei altersbedingtem Erlöschen der Eignung!

VK Südbayern, Beschluss vom 31.07.2009 - Z3-3-3194-1-35-06/09

1. Ein Bewerber ist im weiteren Verfahren nicht zu berücksichtigen, wenn die Anerkennung als Prüfingenieur altersbedingt während der Vertragslaufzeit erlischt.*)

2. Ist nach der Bekanntmachung die Erbringung der Dienstleistung einem besonderen Berufsstand, nämlich Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen (bzw. Prüfämter) für Standsicherheit der Fachrichtung 1 (= Massivbau), oder solchen mit vergleichbarer Qualifikation, vorbehalten, genügt die Anerkennungsurkunde den Anforderungen der Ausschreibung nicht, wenn diese im Jahr 2011 altersbedingt erlischt (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 PrüfVBau) und damit die vorgesehene Vertragslaufzeit bis 30.06.2015 bei weitem unterschreitet.*)

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VPRRS 2010, 0075
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Antragsbefugnis bei zwingendem Ausschluss

VK Südbayern, Beschluss vom 03.09.2009 - Z3-3-3194-1-26-05/09

1. Ein Nachprüfungsantrag ist nicht allein deswegen unzulässig, weil die Antragsgegnerin den Zuschlag für das streitgegenständliche Vergabeverfahren bereits erteilt hat.*)

2. Ein wirksamer Vertrag ist dann als nichtig einzustufen, wenn die Antragsgegnerin weder der Antragstellerin noch den anderen Bietern vor der Auftragserteilung eine zwingend notwendige Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und den Namen des Bieters der den Zuschlag erhalten soll zukommen hat lassen.*)

3. Bei einer Vermischung von Liefer- und Bauleistungen ist der Grundsatz anzuwenden, dass die vergaberechtliche Einordnung grundsätzlich danach bestimmt wird, bei welchen Leistungsanteilen der Wert übersteigt. Hierbei kommt der Bauleistung zwar grundsätzlich ein höheres Gewicht zu, dies darf aber nicht dazu führen, dass der Bauleistung der Vorzug gegeben wird, insbesondere dann, wenn diese gemessen am Gesamtauftrag einen weitaus geringen Anteil als die Lieferleistung ausmacht.*)

4. Bei der Beurteilung danach ob ein Bauauftrag vorliegt ist unter anderem von entscheidender Bedeutung, ob ein Baueingriff in die Bausubstanz vorliegt oder es sich um eine technische Erneuerung einer bereits bestehenden elektrischen Anlage handelt.*)

5. Die Antragsbefugnis liegt dann nicht vor, wenn das Angebot des Antragstellers aus vergaberechtlichen Gründen zwingend ausgeschlossen werden muss und den Zuschlag nicht erhalten darf, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann. Die vergaberechtliche Prüfung des streitgegenständlichen Vergabeverfahrens ist dann bereits mit der Feststellung des Ausschlussgrundes beendet.*)

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VPRRS 2010, 0074
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verletzung der Rügeobliegenheit

VK Südbayern, Beschluss vom 06.05.2009 - Z3-3-3194-1-14-04/09

1. Eine Verletzung der Rügeobliegenheit kann dem Antragsteller aufgrund seines Vortrag, dass er das Informationsschreiben gem. § 13 VgV nicht erhalten hat, grundsätzlich nicht angelastet werden.*)

2. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Kenntnis setzt positive Kenntnis des Antragstellers von den vergaberechtswidrigen Tatsachen voraus und seine laienhafte rechtliche Wertung, dass das Handeln des Auftraggebers einen Vergaberechtsverstoß darstellt, wobei er die Augen nicht mutwillig vor der Erkenntnis verschließen darf.*)

3. Dies ist der Fall, wenn der Antragsteller weder auf das ihm übersandte Ergebnis der Submission - aus dem erkennbar ist, dass er Mindestbieter war - noch auf den Ablauf der Bindefrist reagiert.*)

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VPRRS 2010, 0073
DienstleistungenDienstleistungen
Zwingender Ausschluss: Nachprüfungsantrag unbegründet!

VK Südbayern, Beschluss vom 13.08.2009 - Z3-3-3194-1-38-07/09

Ein Nachprüfungsantrag ist unbegründet, wenn das Angebot des Antragstellers zwingend auszuschließen ist (§ 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchstabe a VOL/A), weil es nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthält (hier: Der Umfang der Nachunternehmerleistung wurde nicht angegeben).*)

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VPRRS 2010, 0072
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Hinweis - Keine Präklusion

VK Südbayern, Beschluss vom 05.02.2010 - Z3-3-3194-1-66-12/09

1. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB stellt eine Rechtsbehelfsfrist dar.

2. Auf die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist in der Vergabebekanntmachung hinzuweisen.

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VPRRS 2010, 0071
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmerverpflichtungserklärungen

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.07.2009 - VK-SH 05/09

1. Liegt das Angebot des Antragstellers auf einem aussichtslosen Rang in der Bieterreihenfolge, so fehlt es an der Antragsbefugnis, es sei denn, der Antragsteller legt substantiiert dar, dass nicht nur der für den Zuschlag vorgesehene, sondern sämtliche vor ihm platzierten Bieter auszuschließen sind.*)

2. Um einen Ausschluss auf fehlende Nachunternehmerverpflichtungserklärungen stützen zu können, muss der öffentliche Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen hinreichend deutlich machen, dass gerade auch für Untersuchungsleistungen von einer staatlich anerkannten Materialprüfanstalt eine entsprechende Verpflichtungserklärung gefordert ist.*)

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