Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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Online seit 2009
VPRRS 2009, 0421OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2009 - Verg 20/09
1. Für die Frage der Kostenfreiheit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer, die in § 128 Abs. 1 GWB durch Verweisung auf das VwKostG spezialgesetzlich geregelt ist, ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW keine einem Sondervermögen oder Bundesbetrieb im Sinne des Art. 110 Abs. 1 GG gleichartige Einrichtung.
2. Richtiger Antragsgegner ist nicht der Landesbetrieb Straßenbau NRW, sondern das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Bauen und Verkehr, dieses vertreten durch die Geschäftsführung des Landesbetriebs Straßenbau NRW.
VolltextVPRRS 2009, 0420
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2009 - Verg 28/09
1. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist öffentlicher Auftraggeber.
2. Der zwingende Ausschluss formal fehlerhafter Angebote im VOF-Verfahren folgt aus dem in § 97 Abs. 2 enthaltenen Gleichbehandlungs - und Transparenzgebot als tragender Grundlage des Vergaberechts. Eines ausdrücklichen Hinweises in den Verdingungsunterlagen auf diese sich aus der Reichweite und Bedeutung der maßgeblichen vergaberechtlichen Prinzipien ergebende Konsequenz bedarf es nicht.
3. Verzichtet die Vergabestelle gegenüber einzelnen Bietern auf die Einhaltung bestimmter bekannt gemachter Standards, ohne die Anforderungen an alle Angebote in transparenter und diskriminierungsfreier Weise geändert zu haben, verstößt sie gegen das Transparenzgebot.
4. Der vom Bundesgerichtshof für ein Verhandlungsverfahren nach der VOB/A aus dem Gleichheits - und Transparenzgebot abgeleitete Grundsatz der Verbindlichkeit von Anforderungen, der den Ausschluss von Angeboten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, zur Folge hat, beansprucht Geltung auch in einem Verhandlungsverfahren nach der VOF.
VolltextVPRRS 2009, 0419
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2009 - Verg 31/09
1. Bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung werden auch De facto-Vergaben von § 13 VgV und von § 101 a GWB erfasst
2. Die in § 5 Abs. 2 d VOF vorgesehene Möglichkeit, auf die Bekanntgabe zu verzichten, ermöglicht dem Auftraggeber nicht, in diesen Fällen auch von der Durchführung eines förmlichen Verhandlungsverfahrens abzusehen und eine De facto-Vergabe einzuleiten.
VolltextVPRRS 2009, 0418
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2009 - Verg 11/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2009, 0417
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2009 - Verg 40/09
1. Der unterlegene Bieter kann nur ausnahmsweise rügen, das Angebot des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters sei unauskömmlich (§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A).
2. Das Fehlen einer Angabe des jeweils genauen Auftragsgegenstandes in einer mit dem Angebot vorgelegten "Referenzliste" ist unschädlich, wenn dieser aus dem Gesamtzusammenhang ersichtlich ist.
VolltextVPRRS 2009, 0416
VK Hessen, Beschluss vom 20.05.2008 - 69d-VK-20/2008
1. Die Vergabestelle hat ein berechtigtes Interesse daran, den Nachweis der Vertretungsbefugnis der für den Bieter handelnden Person zu verlangen.
2. Das Fehlen eines weiteren Bieters führt nicht zur Unanwendbarkeit der Rechtsprechung des BGH, wonach das Fehlen geforderter Erklärungen einen zwingenden Ausschlussgrund nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A darstellt.
3. Die Vergabestelle darf mit Bietern nur verhandeln (ergo: diese anhören), um Unklarheiten zu beseitigen, sei es, dass sich diese aus einem – im Übrigen verbindlichen – Angebot ergeben, sei es, dass der zur Beurteilung der Eignung heranzuziehende Sachverhalt unklar ist.
VolltextVPRRS 2009, 0415
VK Lüneburg, Beschluss vom 24.06.2009 - VgK-28/2009
1. Die Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht, wenn der Bieter von den tatsächlichen Umständen, auf die er seinen Vorwurf einer Vergaberechtsverletzung stützt, volle Kenntnis hat und zumindest nach laienhafter Bewertung aus der Perspektive eines fachkundigen Unternehmens als Vergaberechtsverstoß bewertet hat.
2. Die Rüge muss angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich innerhalb von 1 bis 3 Tagen erfolgen. Eine Rügefrist von 2 Wochen kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sachverhalts- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.
VolltextVPRRS 2009, 0414
VK Köln, Beschluss vom 11.11.2009 - VK VOF 20/2009
Wenn ein Auftraggeber Projektsteuerungsleistungen nach Maßgabe des Leistungskatalogs der AHO-Fachkommission ausschreibt, kann ein Bieter nicht davon ausgehen, dass nur ein Vergütungsangebot auf der Grundlage anrechenbarer Kosten zulässig ist.
VolltextVPRRS 2009, 0413
BGH, Beschluss vom 01.12.2008 - X ZB 32/08
Vergibt ein öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport) an einen privaten Unternehmer, so unterliegt dies dem Vergaberecht.
VolltextVPRRS 2009, 0412
VK Nordbayern, Beschluss vom 30.10.2009 - 21.VK-3194-32/09
1. Die Vergabekammer prüft im Rahmen des § 104 Abs. 2 GWB die Verletzung von Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, die auf die Vornahme oder Unterlassung einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind. Dagegen sind nach § 104 Abs. 3 GWB die Kartellbehörden für die Verfolgung von Verstößen insbesondere nach §§ 19 und 20 GWB zuständig.*)
2. Das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB i.V.m. § 25a VOL/A verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, die Kriterien so klar zu definieren, dass alle Bieter gleichermaßen erkennen, worauf es bei der wirtschaftlichen Wertung der Angebote entscheidend ankommen wird. Die Leistungsanforderung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bieter diese im gleichen Sinne verstehen müssen und die Angebote miteinander verglichen werden können.*)
3. Bei der Wertung verfügt der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich über einen weiten Beurteilungsspielraum. Eine rechtswidrige Überschreitung dieses Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn der Auftraggeber von unzutreffenden bzw. unvollständigen Tatsachen ausgegangen ist, er sachwidrige Erwägungen angestellt hat oder sich an den von ihm aufgestellten Beurteilungsmaßstab nicht hält.*)
VolltextVPRRS 2009, 0411
LG Potsdam, Beschluss vom 20.11.2009 - 4 O 371/09
1. Unterhalb der Schwellenwerte können die Parteien im Zivilrechtswege einstweilige Verfügungen beantragen.
2. Mitbieter im Vergabeverfahren können sich auf die Einhaltung des Preisrechts berufen.
3. Unterwirft sich der öffentliche Auftraggeber keiner konkreten Verdingungsordnung, so muss er in seiner Ausschreibung eigene Regeln, wie er mit den Angeboten umgehen will, aufstellen sowie ein Minimum an ausreichenden Informationen übermitteln, beispielsweise u. a. die Angabe der wesentlichen Honorarparameter der HOAI.
4. Ausreichend als Verfügungsgrund ist die Glaubhaftmachung, dass der Antragsteller bei ordnungsgemäßer Ausschreibung den Zuschlag erhalten würde oder jedenfalls eine Chance auf die Zuschlagserteilung hat.
5. Dies ist der Fall, wenn es nur zwei Bieter gibt und der eine wegen Unterschreitung des Preisrechts wohl ausgeschlossen werden muss.
VolltextVPRRS 2009, 0410
VK Lüneburg, Beschluss vom 03.07.2009 - VgK-30/2009
1. Auch bei einer ggf. notwendigen Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erfüllt ein Rügezeitraum von mehr als einer Woche das Zeitkriterium des § 107 Abs. 3 GWB regelmäßig nicht.
2. Der vom Auftraggeber gemäß § 323 BGB erklärte Rücktritt wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung führt nicht zu einer Unwirksamkeit des Vertrages ex tunc und einer damit verbundenen Nichtigkeit des Zuschlags.
3. Soweit sich der Auftragsgegenstand auf Dienst- oder Lieferleistungen der Daseinsvorsorge bezieht, erfordert der Grundsatz der Kontinuität dieser Leistungen eine nahtlose Weiterführung gegenüber den Nutzern auch nach einer Auflösung des laufenden Vertrages. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber zur Abwendung eines drohenden vertragslosen Zustandes entsprechend §3 a Nr. 2 d VOL/A auf das Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung zurückgreifen. An den Interimsverhandlungen sind zumindest alle Bieter zu beteiligen, die ein wertbares Angebot abgegeben hatten.
VolltextVPRRS 2009, 0409
VK Lüneburg, Beschluss vom 02.04.2009 - VgK-05/2009
1. Wegen der Bedeutung des Schwellenwertes für den Rechtsschutz ist es erforderlich, dass die Vergabestelle die ordnungsgemäße Ermittlung des geschätzten Auftragswertes in einem Aktenvermerk festhält.
2. Zu der Frage, wann die Einzelauftragswerte einer gemeinsamen Ausschreibung mehrerer öffentlicher Auftraggeber bei der Schätzung insgesamt zu berücksichtigen sind.
VolltextVPRRS 2009, 0408
VK Lüneburg, Beschluss vom 17.04.2009 - VgK-12/2009
Kommunale Unternehmen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (wie Verkehrs-AG oder Verkehrsverbund GmbH) fallen regelmäßig nicht unter den 4. Abschnitt der VOL/A, da sie nicht vorrangig gewinnorientiert sind. Dem steht nicht entgegen, dass an einem solchen Unternehmen ein Minderheitsgesellschafter beteiligt ist, der seinerseits vorrangig markt- und gewinnorientiert ausgerichtet ist.
VolltextVPRRS 2009, 0407
VK Lüneburg, Beschluss vom 17.04.2009 - VgK-11/2009
Kommunale Unternehmen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (wie Verkehrs-AG oder Verkehrsverbund GmbH) fallen regelmäßig nicht unter den 4. Abschnitt der VOL/A, da sie nicht vorrangig gewinnorientiert sind. Dem steht nicht entgegen, dass an einem solchen Unternehmen ein Minderheitsgesellschafter beteiligt ist, der seinerseits vorrangig markt- und gewinnorientiert ausgerichtet ist.
VolltextVPRRS 2009, 0406
VK Lüneburg, Beschluss vom 08.07.2009 - VgK-29/2009
1. Krankenkassen und deren gemeinsame Einrichtungen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.
2. Für einen Auftraggeber, der gemäß § 90 Abs. 2 und Abs. 3 SGB V der Aufsicht durch Landesbehörden untersteht, ist die Vergabekammer des jeweiligen Landes, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat, zumindest parallel zuständig.
VolltextVPRRS 2009, 0405
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2009 - Verg 35/09
1. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts sind auf die Rücknahme des Nachprüfungsantrags durch den Antragstellerdie dem Antragsteller und dem Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen nicht zu erstatten.
2. Den Nachprüfungsantrag kann der Antragsteller im Übrigen jederzeit und generell unabhängig von einer Zustimmung des Antragsgegners zurücknehmen, solange und soweit noch keine formell bestandskräftige oder rechtskräftige sachliche Entscheidung über den Nachprüfungsantrag ergangen ist. Der Antragsteller kann den Antrag auch dann noch zurücknehmen, wenn die Vergabekammer darüber (nicht bestandkräftig) bereits entschieden hat.
3. Die Rücknahme des Nachprüfungsantrags hat für eine zuvor ergangene, formell noch nicht bestandskräftige Entscheidung der Vergabekammer die unabweisbare rechtliche Konsequenz, dass diese ohne weiteres, und zwar insgesamt, hinfällig und gegenstandslos wird. Sie kann in einem solchen Fall auch nicht mehr für eine Pflicht zur Tragung von Aufwendungen anderer Verfahrensbeteiligter durch den Antragsteller herangezogen werden.
VolltextVPRRS 2009, 0404
VK Nordbayern, Urteil vom 28.10.2009 - 21.VK-3194-47/09
1. Der Ausschluss eines Angebots wegen Mischkalkulation setzt voraus, dass entweder von vorneherein oder aufgrund einer von der Vergabestelle wegen bestehender Zweifel durchgeführten Aufklärung nach § 24 Nr. 1 VOB/A feststeht, dass das Angebot auf einer Mischkalkulation beruht. Bloße Zweifel genügen dagegen in keinem Fall für einen Ausschluss, sondern berechtigen die VSt nur zur Aufklärung. Erst von deren Ergebnis hängt es ab, ob ein Ausschluss des Angebots gerechtfertigt ist oder nicht. Können Zweifel der VSt weder bestätigt noch ausgeräumt werden, muss die VSt ihre Zweifel zurückstellen, denn sie hat grundsätzlich das Vorliegen eines Ausschlussgrundes zu beweisen.*)
2. Eine aus Wettbewerbsgründen vorgenommene Herabsetzung einzelner Einheitspreise kann nur dann zum erstrebten Erfolg bei der Ausschreibung führen, wenn an anderer Stelle kein Ausgleich erfolgt.*)
VolltextVPRRS 2009, 0403
VK Nordbayern, Beschluss vom 28.10.2009 - 21.VK-3194-46/09
1. Ein Angebot ist dann nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn der Bieter Änderungen an den Verdingungsunterlagen vorgenommen hat. Es ist umstritten, ob bei einem Abweichen der angebotenen Leistung von der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistung ein Fall der unzulässigen Änderung an den Verdingungsunterlagen nach § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A vorliegt, welcher zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A führt, oder ob ein nicht ausdrücklich in der Verdingungsordnung enthaltener zwingender Ausschlussgrund wegen der sich nicht deckenden und damit nicht zu einem Vertrag führenden Willenserklärungen angenommen wird. Unabhängig von der dogmatischen Einordnung ist die Rechtsfolge des zwingenden Ausschlusses aber nach beiden Ansichten gegeben.*)
2. Es steht im Ermessen des Auftraggebers, welche Anforderungen er an die von ihm ausgeschriebene und gewünschte Leistung stellt. Der Auftraggeber hat das Recht, die Einzelheiten der Auftragsdurchführung zu bestimmen; er ist in der Auswahl der von ihm zu beschaffenden Leistungen frei.*)
VolltextVPRRS 2009, 0402
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2008 - Verg 50/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2009, 0401
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 17.11.2009 - Rs. C-451/08
1. Das Vorliegen eines öffentlichen Bauauftrags oder einer öffentlichen Baukonzession im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG setzt eine unmittelbare Verbindung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und den zu realisierenden Arbeiten oder Werken voraus. Diese unmittelbare Verbindung kann insbesondere darin bestehen, dass das Bauwerk von der öffentlichen Verwaltung erworben werden soll oder ihr unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt, oder aber darin, dass die Initiative für die Realisierung beim öffentlichen Auftraggeber liegt oder dieser zumindest teilweise deren Kosten trägt.*)
2. Die Begriffe des öffentlichen Bauauftrags und der öffentlichen Baukonzession im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG setzen eine vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers gegenüber der öffentlichen Verwaltung zur Erbringung der vereinbarten Leistung voraus. Die Folgen einer etwaigen Nichterfüllung von Seiten des Auftragnehmers richten sich nach dem nationalen Recht.*)
3. Mit einer öffentlichen Baukonzession im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG kann nie vorgesehen werden, dass dem Konzessionär ein unbefristetes Recht an der Sache, die Gegenstand der Konzession ist, eingeräumt wird.*)
4. Wenn es klare Hinweise darauf gibt, dass die Gemeinschaftsvorschriften über öffentliche Aufträge und Konzessionen umgangen werden sollten, können bei der rechtlichen Würdigung eines Sachverhalts die beiden - auch in zeitlicher Hinsicht - förmlich voneinander getrennten Handlungen der Veräußerung eines Grundstücks und der Vergabe eines Auftrags oder einer Konzession für dieses Grundstück als eine einzige Rechtshandlung angesehen werden. Es ist Sache des nationalen Gerichts, auf der Grundlage aller Fallumstände zu prüfen, ob eine solche Umgehungsabsicht vorliegt.*)
VolltextVPRRS 2009, 0400
OLG Jena, Urteil vom 23.06.2009 - 1 Ws 222/09
1. Um im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB verfälscht werden zu können, muss eine Urkunde nach der Vorstellung des Ausstellers fertiggestellt sein. Ein Zeitpunkt, zu dem Vergabeakten fertiggestellt sein müssen, ist nicht festzustellen.*)
2. Ob Vergabeakten eine Gesamturkunde darstellen können, ist von ihrer Gestaltung im Einzelfall abhängig.*)
3. Eine Gesamturkunde kann nur vorliegen, wenn die Einzelurkunden körperlich oder zumindest durch chronologische Ordnung und lückenlose Paginierung verbunden sind und der Gesamtheit ein zusätzlicher Erklärungsinhalt zukommt.*)
4. Veränderungen in Vergabeakten können nicht als Falschbeurkundung im Amt nach § 348 StGB geahndet werden.*)
VolltextVPRRS 2009, 0399
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2009 - Verg 10/09
1. Der öffentliche Auftraggeber hat in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Verwendung er vorsieht, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung. Umgekehrt darf der Auftraggeber keine Unterkriterien oder Gewichtungsregeln anwenden, die er den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat. Dies hat auch zu gelten, wenn der Auftraggeber solche Kriterien und Regeln im Nachhinein aufgestellt hat.
2. Unter Unterkriterien werden Kriterien verstanden, die die eigentlichen Zuschlagskriterien genauer ausformen und präziser darstellen, worauf es dem Auftraggeber im Einzelnen ankommt. Gewichtungsregeln bestimmen, wie die (zu erwartenden) Angaben der Bieter zu den einzelnen Kriterien und Unterkriterien zu bewerten sind und wie beispielsweise eine Umrechnung in Wertungspunkte erfolgt.
3. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem mit Unter-Unterkriterien und Gewichtungsregeln im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten.
4. Der Auftraggeber muss für die Angebotswertung kein bis in letzte Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen, das im Übrigen dann auch Gefahr liefe, endlos und unpraktikabel zu werden. Insoweit ist auch daran zu erinnern, dass der Auftraggeber auf der letzten Ebene der Angebotswertung einen Wertungsspielraum hat. Dieser darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er vergaberechtlich in jedem Fall daran gebunden wird, im Voraus in mehrstufige Unterkriterien und entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln aufzustellen (und diese den Bietern in der Regel mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntzugeben). Von daher ist nicht zu beanstanden, wenn sich der Auftraggeber auf der vierten Stufe der Angebotswertung in einem Restbereich eine freie Wertung vorbehält.
VolltextVPRRS 2009, 0398
VK Bund, Beschluss vom 17.01.2008 - VK 1-152/07
1. Die Ausschreibung kann rechtmäßig aufgehoben werden, wenn die im Rahmen der Ausschreibung abgegebenen Angebote deutlich (mehr als 30%) über den geschätzten Kosten liegen und somit aus Wirtschaftlichkeitserwägungen - insbesondere weil eine Finanzierung des Vorhabens im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze nicht möglich ist- ein Zuschlag auf die im Wettbewerb verbliebenen Angebote aus haushalterischen Gründen nicht in Betracht kommt.
2. Zweck des Vergaberechts ist es, dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, eine Ausschreibung vorzeitig zu beenden, um so der öffentlichen Hand eine sparsame Verwendung der ihr anvertrauten Mittel zu ermöglichen.
3. Mit diesem Zweck wäre es unvereinbar, wenn in jedem eingeleiteten Vergabeverfahren auch ein Zuschlag erteilt werden müsste. Auch der Bieter, der im Rahmen einer Ausschreibung das annehmbarste Angebot abgegeben hat, hat deshalb nicht von vornherein Anlass, darauf zu vertrauen, dass ihm der ausgeschriebene Auftrag erteilt wird.
4. Eine Aufhebung ist immer dann gerechtfertigt, wenn die vom Auftraggeber vorgenommene Kostenermittlung nicht zu beanstanden ist.
VolltextVPRRS 2009, 0397
EuGH, Urteil vom 12.11.2009 - Rs. C-199/07
Der Auftraggeber muss in seiner Vergabebekanntmachung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien unterscheiden.
VolltextVPRRS 2009, 0396
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2009 - Verg 1/09
1. Ist die Beschwerde nicht in der gebotenen Form oder Frist eingelegt oder begründet worden, erfüllt die Begründung nicht die Mindestanforderungen des § 117 Abs. 2 Satz 2 GWB oder ist sie aus sonstigen Gründen unzulässig, verwirft das OLG die Beschwerde ohne Sachprüfung. In Analogie zu § 522 ZPO, § 69 GWB (über § 120 Abs. 2 GWB) bedarf es dazu keiner mündlichen Verhandlung.
2. Ein Berichtigungsbeschluss eröffnet einem Antragsteller keine neue Beschwerdemöglichkeit gegen den berichtigten Beschluss. Vielmehr wirkt die Berichtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung der §§ 118 VwGO, 319 ZPO auf den Erlass oder die Verkündung der Entscheidung zurück, so dass die berichtigte Entscheidung als erlassen oder verkündet gilt.
VolltextVPRRS 2009, 0395
VK Bund, Beschluss vom 14.02.2008 - VK 1-12/08
1. Im Falle einer Rechtsverletzung kann verlangt werden, dass eine Auftragsvergabe in dem eingeleiteten Vergabeverfahren unterbleibt, weil aufgrund des bereits vorgenommenen Ausschlusses aller übrigen Angebote kein Angebot mehr vorläge, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte.
2. Bei der Durchführung eines Belastungsversuchs handelt es sich um eine im Rahmen der Auftragsdurchführung wesentliche Ingenieurleistung.
3. Es handelt sich um einen zumindest in qualitativer Hinsicht nicht unwesentlichen Leistungsteil für den offensichtlich davon ausgegangen wird, dass die Bieter diese Leistung nicht als Eigenleistung erbringen können, sondern hierfür einen Dritten beauftragen müssen. Aufgrund seiner qualitativen Bedeutung kann dieser Leistungsteil auch nicht als reine Hilfsfunktion qualifiziert werden.
VolltextVPRRS 2009, 0394
VK Lüneburg, Beschluss vom 04.09.2009 - VgK-37/2009
1. Der Auftraggeber darf im Rahmen der Eignungsprüfung auch Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführt wurden, berücksichtigen. Vergleichbarkeit bedeutet nicht "Gleichheit". Vielmehr genügen zumindest grundsätzlich bereits solche Referenzen, die belegen, dass ein Bewerber bereits Aufgaben ausgeführt hat, die im technischen Bereich und hinsichtlich der Organisation der nachgefragten Leistung einen etwa gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen
2. Ferner darf der Auftraggeber auch eigene Erfahrungen aus kleineren, noch nicht abgeschlossenen Aufträgen berücksichtigen.
VolltextVPRRS 2009, 0393
LG Mühlhausen, Urteil vom 18.10.2005 - 6(5)O 1473/04 g
1. Die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen nach § 24 Abs. 2 VOF in der gestellten Planungsaufgabe kann nur im Rahmen des Verfahrens nach Abs. 3 oder eines Planungswettbewerbes verlangt werden.
2. Wenn ein Planungswettbewerb nicht stattgefunden hat, ist der Lösungsvorschlag, welcher von der Klägerin gemacht wurde, zu vergüten.
VolltextVPRRS 2009, 0392
OLG Köln, Urteil vom 18.11.2008 - 15 U 45/08
1. Die Voraussetzung des § 150 Abs. 2 BGB ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Fall angenommen worden, in dem der Baubeginn auf ein bestimmtes Datum festgelegt worden ist, das bei der Annahme des Angebots längst überschritten war, und sich die Parteien über die Geltung einer neuen Bauzeit geeinigt haben.
2. Das Verständnis für ein abänderndes Angebot lässt sich allenfalls aus der allgemeinen Erwägung herleiten, dass ein Unternehmer nach Treu und Glauben nicht erwarten muss, dass der Besteller an dem alten Preis auch dann festhalten will, wenn dem Unternehmer durch die zeitliche Verschiebung Mehrkosten entstehen. Ein entsprechender allgemeiner Rechtssatz in diesem Sinne lässt sich aus § 242 BGB indes nicht herleiten; ein solches Verständnis für den Unternehmer kann sich nur auf der Grundlage der Einzelfallumstände ergeben und im Wege der Auslegung ermitteln lassen.
VolltextVPRRS 2009, 0391
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2009 - Verg 25/09
1. Die Art der zu vergebenden Leistung, also der Auftragsgegenstand, kann verlangte technische Merkmale rechtfertigen, selbst wenn diese wettbewerbsfeindliche Auswirkungen haben.
2. Eine Gesamtvergabe ist aus anerkennenswerten und überwiegenden Gründen zulässig, wie zum Beispiel bei drohender Auftragszersplitterung.
VolltextVPRRS 2009, 0390
VK Münster, Beschluss vom 15.09.2009 - VK 15/09
1. Es ist einer Vergabestelle verwehrt, sich nach Eröffnung des Wettbewerbs durch förmliche Ausschreibung mit einem anderen öffentlichen Auftraggeber über die Vergabe des ausgeschriebenen Auftrags unter Berufung auf die Entscheidung des EuGH, 9.6.2009, Rs. C-480/06, zu verständigen.*)
2. Eine Vergabestelle ist nicht verpflichtet, in ihren Vergabeunterlagen auf § 107 Abs. 4 GO NW iVm § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A hinzuweisen. Vielmehr muss eine Vergabestelle in jedem Verfahrensstadium prüfen, ob möglicherweise Ausschlusstatbestände hinsichtlich einzelner Bieter vorliegen.*)*)
3. Die Beurteilungsentscheidung der Vergabestelle, einen dringenden öffentlichen Zweck für die Ausführung eines Entsorgungsauftrages durch ein kommunalwirtschaftlich tätiges Unternehmen in ihrem Gebiet nicht anzunehmen, ist von den Nachprüfungsinstanzen ebenfalls auf grobe Fehleinschätzungen und Vertretbarkeit hin überprüfbar.*)*)
VolltextVPRRS 2009, 0389
VK Münster, Beschluss vom 15.09.2009 - VK 14/09
1. Berücksichtigung des § 107 GO NW in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bei der öffentlichen Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen.*)
2. Die Bieter haben kein subjektives Recht auf Ausschluss eines Unterkostenangebots iSv § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A, aber sie haben ein Recht darauf, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Wertung dies prüft, wenn entsprechende Anhaltspunkte ersichtlich sind.*)
VolltextVPRRS 2009, 0388
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.10.2009 - 11 Verg 3/09
Der sachliche Grund dafür, dass der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Widerspruchsverfahren nach Nr. 2301 VV RVG geringer vergütet wird, liegt darin, dass er durch die - nach Nr. 2300 VV RVG vergütete - vorangegangene Tätigkeit im Ausgangsverfahren bereits in den Fall eingearbeitet ist.
VolltextVPRRS 2009, 0387
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2008 - Verg 52/08
Die Antragsberechtigung für den Antrag, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde zu verlängern, fehlt, wenn schon von Gesetzes wegen ein Zuschlagsverbot besteht.
VolltextVPRRS 2009, 0386
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.06.2009 - VK 2 LVwA LSA-13/09
1. Bei der Forderung nach einem Mindestjahresumsatz für die letzten 3 Jahre ist in der Vergabebekanntmachung die geforderte Höhe anzugeben, sonst ist die Forderung zu vage und unbestimmt.
2. Der Auftraggeber überschreitet sein Ermessen, wenn er einen Mindestumsatz fordert, der in keinem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht.
VolltextVPRRS 2009, 0385
VK Lüneburg, Beschluss vom 23.04.2009 - VgK-10/2009
Die Aufbewahrung lediglich einer Dateikopie stellt einen Verstoß gegen Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung des Angebots des Bieters dar. Dieser Verstoß kann, wenn die Angebotsfrist verstrichen und die Angebote durch die Auftraggeber geöffnet und ausgewertet wurden, nicht mehr durch einen Wiedereintritt in die Angebotswertung geheilt werden, sondern nur durch eine Aufhebung des Vergabeverfahrens beseitigt werden.
VolltextVPRRS 2009, 0384
VK Thüringen, Beschluss vom 07.05.2009 - 250-4003.20-2304
Zur kommunalrechtlich (Thüringen) unzulässigen Teilnahme (kommunaler Unternehmen)am Vergabeverfahren
VolltextVPRRS 2009, 0383
VK Münster, Beschluss vom 25.08.2008 - VK 16/08
Zur erheblichen Reduzierung der Gebühren bei Verfahrenserledigung ohne Entscheidung der Vergabekammer und zur Erstattung von Auslagen
VolltextVPRRS 2009, 0382
VK Münster, Beschluss vom 04.09.2008 - VK 13/08
Zur erheblichen Reduzierung der Gebühren bei Verfahrenserledigung ohne Entscheidung der Vergabekammer und zur Erstattung von Auslagen
VolltextVPRRS 2009, 0381
VK Münster, Beschluss vom 03.09.2008 - VK 11/08
Keine Auslagenerstattung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags.
VolltextVPRRS 2009, 0380
VK Bund, Beschluss vom 22.08.2008 - VK 2-73/08
Eine Rabattvereinbarung, die als materielle Mindestanforderung ausgestaltet ist und verlangt, dass der Unternehmer einen Grundrabatt gewähren muss, der mindestens eine Gleichstellung mit dem günstigsten am Markt befindlichen, wirkstoffgleichen Alternativprodukt herstellt, ist für die Bieter ein ungewöhnliches Wagnis und ist unzumutbar, weil eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation des Angebots unmöglich ist.
VolltextVPRRS 2009, 0379
VK Bund, Beschluss vom 21.08.2008 - VK 3-113/08
Die Vergabestelle ist schon aus Gründen der Gleichbehandlung an die eigenen Vorgaben gebunden; diese dürfen daher nicht im Nachhinein dadurch unterlaufen werden, dass der Vergleichbarkeitsmaßstab ausgedehnt wird.
VolltextVPRRS 2009, 0378
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2008 - Verg 57/08
Wenn nach vorgegangenem aufgehobenen förmlichen Verfahren, an dem mehrere Bieter teilgenommen haben, ein Verhandlungsverfahren mit nur einem einzigen Bieter durchgeführt wird, ist dieser Zuschlag ohne Einhaltung der Informationspflichten gegenüber den anderen Bietern nichtig.
VolltextVPRRS 2009, 0377
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2008 - Verg 53/08
Auch im Vergabenachprüfungsverfahren kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden.
VolltextVPRRS 2009, 0376
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2008 - Verg 49/08
1. Eine Änderung an den Verdingungsunterlagen kann auch gegeben sein, wenn inhaltlich eine andere Leistung angeboten wird, als im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben ist.
2. Wird lediglich die technische Eignung eines Systems näher erläutert, so liegt darin kein unzulässiges Nachverhandeln.
VolltextVPRRS 2009, 0375
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2008 - Verg 45/08
Optionsrechte und Vertragsverlängerungen sind bei der Bemessung des Auftragswerts zu berücksichtigen.
VolltextVPRRS 2009, 0374
VK Hessen, Beschluss vom 13.11.2008 - 69d-VK-54/2008
1. Eine Vergabestelle darf die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemachte Bewertungsmatrix hinsichtlich diverser Kriterienhauptgruppen nur dann modifizieren und Unterkriterien und deren Gewichtung neu erstellen, wenn dies den Bietern vor Abgabe ihrer Angebote bekannt gemacht wird.*)
2. Ein Vergaberechtsverstoß liegt bereits dann vor, wenn die Vergabestelle die von ihr in Gestalt einer Bewertungsmatrix vorgenommene Gewichtung von Unterkriterien den Bietern nicht zu einem Zeitpunkt bekannt gemacht hat, bei dem diese noch bei der Angebotserstellung hätten berücksichtigt werden können.*)
VolltextVPRRS 2009, 0373
VK Hessen, Beschluss vom 10.11.2008 - 69-d-VK-53/2008
1. Voraussetzung für den Ausschluss eines Angebots gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b i. V. m. § 21 Nr.1 Abs.1 S.3 VOB/A ist, dass den Verdingungsunterlagen zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass ein Bieter mit Angebotsabgabe zumindest Art und Umfang vorgesehener Nachunternehmerleistungen zu benennen hat. Nur dann handelt es sich bei dieser Benennung um eine geforderte Erklärung im Sinne des § 21 Nr.1 Abs.1 Satz 3 VOB/A.*)
2. Widersprüchliche und missverständliche Verdingungsunterlagen sind nicht geeignet festzustellen, bei welchen Erklärungen es sich um geforderte Erklärungen i. S. des §21 Nr.1 Abs.1 Satz 3 VOB/A handeln soll, deren Fehlen zum zwingenden Ausschluss nach §25 Nr.1 Abs. 1 b VOB/A führt.*)
3. Es ist Sache der Vergabestelle sicherzustellen, dass sie in den Verdingungsunterlagen alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie den genauen Zeitpunkt ihrer Abgabe widerspruchsfrei fordert, die sie für die Prüfung und Wertung der Angebote benötigt. Unklarheiten gehen zu ihren Lasten und können nicht den zwingenden Ausschluss eines Angebotes wegen Fehlens geforderter Nachweise begründen.*)
4. Ein Ausschluss trotz fehlender Eindeutigkeit der Verdingungsunterlagen verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des § 97 Abs.2 GWB bzw. § 2 Nr.2 VOB/A.*)
VolltextVPRRS 2009, 0372
VK Hessen, Beschluss vom 31.10.2008 - 69d-VK-47/2008
1. Zu den Voraussetzungen des Erkennens eines "Verstoßes gegen Vergabevorschriften" im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)
2. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber.*)
3. Ausreichend für eine positive Kenntnis eines Rechtsverstoßes im Rahmen einer Rüge gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist, dass der Antragsteller um einen Sachverhalt weiß, der einen Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und es nach vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Verhalten der Vergabestelle als fehlerhaft zu beanstanden. Der Sachverhalt muss bei vernünftiger Würdigung einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können. Für eine insoweit erforderliche rechtliche Wertung bedarf es lediglich einer "Parallelwertung in der Laiensphäre".*)
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