Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10875 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
VPRRS 2009, 0271VK Lüneburg, Beschluss vom 02.12.2008 - VgK-41/08
Zur Zulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB und den Anforderungen an das Feststellungsinteresse.
VolltextVPRRS 2009, 0270
VK Lüneburg, Beschluss vom 19.11.2008 - VgK-40/2008
1. Zum Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen entsprechend § 16 Nr. 3 lit. a VgV.*)
2. Vergaberechtliche Auswirkungen der kommunalrechtlichen Grenzen zur wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden.*)
VolltextVPRRS 2009, 0269
VK Lüneburg, Beschluss vom 27.08.2009 - VgK-35/2009
1. Die Rüge bezüglich der Wahl der zu Grunde gelegten Verdingungsordnung hat spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu erfolgen.
2. Änderungen an den Zahlungszielen oder den Haftungsbedingungen führen zwingend zum Ausschluss.
3. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Unterkriterien und deren Gewichtung besteht jedenfalls dann, wenn sich für die Bieter die Kenntnis davon auf die Inhalte ihrer Angebote auswirken kann.
VolltextVPRRS 2009, 0268
OLG Jena, Urteil vom 11.08.2009 - 5 U 899/05
1. Ist der nach § 2 Nr. 3 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen um mehr als das 800-fache überhöht, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat (hier: 2.200 DM pro kg Betonstabstahl liefern und verlegen), besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.
2. Der Auftragnehmer widerlegt die Vermutung der Sittenwidrigkeit, wenn die betreffende Position im Vergleich zum Gesamtvolumen des Auftrags nur geringe Bedeutung hat, der Auftragnehmer über keinerlei Informationsvorsprung hinsichtlich der tatsächlichen Mengen verfügte und infolge dessen den Preis auch nicht im Hinblick auf zu erwartende Mengenmehrungen gebildet hat.
3. Allein der Umstand, dass sich der Auftragnehmer bei der Bildung der Einheitspreise keine vertieften Gedanken gemacht hat, ist nicht sittlich verwerflich.
4. Der Einheitspreis für die Mehrmenge von >110% ist auf der Grundlage der Kalkulation des ursprünglichen Angebots festzusetzen.
5. Die vorgelegte Kalkulation bzw. die Aufschlüsselung des Einheitspreises muss nachvollziehbar und darf nicht willkürzlich und lebensfremd sein. Das ist jedoch der Fall, wenn ein Auftragnehmer den Einheitspreis in Höhe von 2.210 DM für das Kilogramm Stabstahl wie folgt aufgliedert: 720 DM/kg für Lohn, 1.319,52 DM/kg für Material und 170,48 DM/kg für Gerät.
6. Ist die vom Auftragnehmer vorglegte Kalkulation nicht nachvollziehbar, kann das Gericht dem neuen Einheitspreis für die Mehrmengen >110% den ortsüblichen Einheitspreis zugrunde legen (hier: 2,47 DM/kg statt EP von 2.210 DM/kg).
VolltextVPRRS 2009, 0267
VK Lüneburg, Beschluss vom 11.02.2009 - VgK-56/08
1. Eine Vorbefassung als Projektant führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss des Bewerbers im sich anschließenden Verfahren zur Vergabe von Ingenieurleistungen.*)
2. Zu den Anforderungen an die Dokumentation gemäß § 18 VOF.*)
3. Zur Berücksichtigungsfähigkeit von schlechten Erfahrungen bei vorangegangenen Dienstleistungen im Rahmen der Eignungsprüfung.*)
VolltextVPRRS 2009, 0266
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2008 - 1 VK 67/08
Ist die Vergabekammer des Bundes anlässlich einer Ausschreibung, die mehrere Auftraggeber betrifft in allen Fällen für die Durchführung von Nachprüfungsverfahren zuständig und daneben grundsätzlich verschiedene Vergabekammern der Länder für einzelne Auftraggeber, gegebenenfalls sogar mehrere Vergabekammern der Länder für einen Auftraggeber, ist es im Hinblick auf die Effektivität des Rechtsschutzes und der Einheit der Rechtsordnung geboten, die Vergabekammer des Bundes als ausschließlich zuständige Vergabekammer zu betrachten.*)
VolltextVPRRS 2009, 0265
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.01.2009 - 1 VK 58/08
1. Auch außerhalb des Tatbestandes der § 7 Nr. 4 und 5 und § 7a Nr. 2 VOL/A liegenden Gründe, von denen der Auftraggeber Kenntnis erlangt und die die Unzuverlässigkeit eines Bieters begründen, darf der Auftraggeber bei der Prüfung eines Bieters berücksichtigen.*)
2. Umstände, die sich außerhalb des Bereichs gesicherter Erkenntnisse bewegen, dürfen bei der Prüfung der Eignung eines Bieters keine Berücksichtigung finden.*)
3. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens nach § 26 Nr. 1 b VOL/A wegen Änderung der Verdingungsunterlagen ist nur zulässig, wenn zwingende Gründe die Änderung der Verdingungsunterlagen fordern.*)
4. Die Tatsache, dass Bieter zwingend auszuschließen sind, so dass nur ein Bieter verbleibt, mit dem im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens die abschließenden Verhandlungen geführt werden können, rechtfertigt für sich alleine noch nicht die Aufhebung eines Vergabeverfahrens nach § 26 Nr. 1 d VOL/A.*)
VolltextVPRRS 2009, 0264
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2008 - 1 VK 40/08
1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB.*)
2. Eine Aussetzung des Verfahrens zur Klärung der Frage beim Europäischen Gerichtshof, ob es sich bei den gesetzlichen Krankenkassen um öffentliche Auftraggeber handelt, kommt für Vergabekammern im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz des § 113 I GWB nicht in Betracht.*)
3. Ist die Auslieferung von Hilfsmitteln Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages, liegt dem keine Rechtsbeziehung zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer nach § 127 SGB V zugrunde, sodass für die Vergabenachprüfung keine ausschließliche Zuständigkeit der Sozialgerichte nach § 51 SGG bestehen kann.*)
4. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auch im Anwendungsbereich der VOL/A auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen oder Nachweise handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebots haben.*)
VolltextVPRRS 2009, 0263
VK Südbayern, Beschluss vom 29.07.2009 - Z3-3-3194-1-27-05/09
1. Wurde von der Antragstellerin in ihrer Rüge formuliert, dass sie davon ausgeht, dass die Beigeladene die Voraussetzungen, die in der Ausschreibung genannt wurden, nicht erfüllt, weil sie weiter davon ausgeht, dass die Beigeladene zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine genehmigte Umladestation in jedem Landkreis vorweisen konnte, handelt es sich in diesem Verfahren nicht um eine Rüge "ins Blaue hinein", sondern um fundierte Kenntnisse der Antragstellerin um die Müllsituation in den Landkreisen des Antragsgegners.*)
2. Ein Vergabeverfahren wird normalerweise mit dem Zuschlag des Ausschreibenden auf das Angebot eines Bieters beendet. Gemäß § 26 Nr. 1 Buchstabe a VOL/A kann die Ausschreibung jedoch unter anderem aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.*)
3. Das Recht, eine Ausschreibung aufzuheben, konkretisiert sich im Wege der Ermessensreduzierung dann aber auf Null zu einer Pflicht, wenn der Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 lit. a bis d VOL/A gleichzeitig einen Verstoß gegen andere Vorschriften der VOL/A darstellt und der Zuschlag schon deshalb rechtswidrig wäre. Weitere Voraussetzung ist, dass die Rechtswidrigkeit nur dadurch beseitigt werden kann, dass die Ausschreibung aufgehoben wird. Im konkreten Fall liegt, wie in der mündlichen Verhandlung geklärt wurde, kein annahmefähiges Angebot vor. Jedem der drei Angebote fehlt es an Eignungsnachweisen, die nicht mehr nachgefordert werden dürfen.*)
VolltextVPRRS 2009, 0262
KG, Beschluss vom 31.08.2009 - 2 Verg 6/09
1. Es unterliegt grundsätzlich keinen Bedenken, wenn der Auftraggeber Anforderungen, die er ursprünglich für ein ordnungsgemäßes Angebot aufgestellt hat, nachträglich abmildert und die Anforderungen, die an ein ordnungsgemäßes Angebot zu stellen sind, modifiziert.
2. Das gilt jedenfalls, wenn diese Modifikation gegenüber allen Bietern vorgenommen wird, die sich an dem Verfahren beteiligt und die Angebotsunterlagen angefordert haben und die Modifikation nicht ein Ausmaß erreicht, dass anzunehmen ist, dass sich einzelne potenzielle Bieter allein wegen der ursprünglich strengeren Anforderungen nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben.
3. Gibt der Auftraggeber den Bietern keine Mindestanzahl von anzugebenden Referenzaufträgen vor, kann ein Angebot nicht als im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A unvollständig angesehen werden, wenn bei einigen der angeführten Referenzaufträge die Angabe des jährlichen Auftragswertes fehlt. Jedenfalls solange nur ein Referenzauftrag die formellen Anforderungen der Ausschreibung erfüllt, kann das Angebot nicht als formell unvollständig angesehen und bereits deswegen von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
4. Ein unvollständiges und mit Rücksicht darauf nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A auszuschließendes Angebot kann auch dann vorliegen, wenn es die geforderten Angaben zwar enthält, diese sich aber so ungeordnet in den Angebotsunterlagen befinden, dass sich das Angebot mit den Angeboten von Mitbewerbern mit zumutbarem Aufwand nicht vergleichen lässt.
5. Werden in der Bekanntmachung der Ausschreibung noch Anforderungen an die Angebote gestellt, die im Aufforderungsschreiben dann nicht mehr enthalten sind, so ist letzteres Schreiben ausschlaggebend. D. h. Angebote, denen diese Anforderungen fehlen, dürfen nicht ausgeschlossen werden.
VolltextVPRRS 2009, 0261
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2009 - Verg 18/09
1. Basiert ein Tarifvertrag nicht auf einem formellen Bundes- oder Landesgesetz gemäß § 97 Abs. 4, Satz 3 GWB, so ist er nicht als ein Kriterium für eine Eignungsprüfung heranzuziehen.
2. Tariftreue ist nicht ohne weiteres ein Umstand, welcher der Zuverlässigkeit und somit der Eignung eines Bieters zugerechnet werden kann; ferner muss eine vorsätzlich falsche Erklärung Tatsachen zum Gegenstand haben, die sich auf Eignungsmerkmale beziehen, § 25 Nr. 1 Abs. 2 b, § 7 Nr. 5 e VOL/A.
VolltextVPRRS 2009, 0260
VK Südbayern, Beschluss vom 17.06.2009 - Z3-3-3194-1-22-05/09
1. Mit der Auswahl des Wertungskriteriums "Anfahrtszeit vom Bürositz zur Baustelle" wird die Ortsansässigkeit abgefragt und bewertet. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsprinzip und den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß § 97 Abs. 1, 2 und 5 GWB, sowie gegen § 16 Abs. 3 VOF. Grundsätzlich ist der Begriff der räumlichen Nähe zur Baustelle nicht zu verwechseln mit der erforderlichen "Präsenz" vor Ort, wobei die "Ortsansässigkeit" nach allgemeiner Rechtssprechung ein vergabefremdes Kriterium darstellt.*)
2. Es liegt auch dann ein Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 GWB) vor, wenn der Vergabevermerk nicht den Anforderungen des § 18 VOF entspricht. Denn "über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält".*)
3. Die Wertung der Referenzen hat durchgängig auf die Gleichwertigkeit bezüglich gleicher Aufgabenstellung und Größe zu erfolgen. Wenn die Projektsumme der gewerteten Referenzen der vorgezogenen Bieter um ein vielfaches unter der voraussichtlichen Auftragssumme für vorliegendes Projekt liegen, entbehrt dies jeglicher Vergleichbarkeit, da für die Einhaltung von Terminen und Kosten bei niedrigen Auftragssummen im Vergleich mit Großprojekten, die sich über längere Zeiträume erstrecken und komplexere Aufgabenstellungen enthalten, nicht der gleiche Maßstab angesetzt werden kann.*)
VolltextVPRRS 2009, 0259
VK Südbayern, Beschluss vom 17.06.2009 - Z3-3-3194-1-21-05/09
1. Mit der Auswahl des Wertungskriteriums "Anfahrtszeit vom Bürositz zur Baustelle" wird die Ortsansässigkeit abgefragt und bewertet. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsprinzip und den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß § 97 Abs.1,2 und 5 GWB, sowie gegen § 16 Abs. 3 VOF. Grundsätzlich ist der Begriff der räumlichen Nähe zur Baustelle nicht zu verwechseln mit der erforderlichen "Präsenz" vor Ort, wobei die "Ortsansässigkeit" nach allgemeiner Rechtssprechung ein vergabefremdes Kriterium darstellt. *)
2. Es liegt auch dann ein Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 GWB) vor, wenn der Vergabevermerk nicht den Anforderungen des § 18 VOF entspricht. Denn "über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. *)
3. Die Wertung der Referenzen hat durchgängig auf die Gleichwertigkeit bezüglich gleicher Aufgabenstellung und Größe zu erfolgen. Wenn die Projektsumme der gewerteten Referenzen der vorgezogenen Bieter um ein vielfaches unter der voraussichtlichen Auftragssumme für vorliegendes Projekt liegen, entbehrt dies jeglicher Vergleichbarkeit, da für die Einhaltung von Terminen und Kosten bei niedrigen Auftragssummen im Vergleich mit Großprojekten, die sich über längere Zeiträume erstrecken und komplexere Aufgabenstellungen enthalten, nicht der gleiche Maßstab angesetzt werden kann. *)
VolltextVPRRS 2009, 0258
VK Südbayern, Beschluss vom 12.06.2009 - Z3-3-3194-1-20-05/09
1. Für die Rüge schreibt § 107 GWB keine besondere Form vor; grundsätzlich sind daher auch telefonische Rügen ausreichend. Jedoch können sich bei mündlichen oder telefonisch erhobenen Rügen Dokumentationsmängel ergeben. *)
2. Eine Rüge muss jedoch objektiv und vor allem auch gegenüber dem Auftraggeber deutlich sein und von diesem so verstanden werden, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß angesehen wird und dass es sich nicht nur um die Klärung etwaiger Fragen, um einen Hinweis, eine Bekundung des Unverständnisses oder der Kritik z. B. über den Inhalt der Ausschreibung oder Verfahrensabläufe und Entscheidungen o. ä. handelt, sondern dass der Bieter von der Vergabestelle erwartet und bei ihr erreichen will, dass der (vermeintliche) Verstoß behoben wird. *)
VolltextVPRRS 2009, 0257
VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2008 - VK 40/08
1. Ein Angebot, das am Folgetag des Fristendes um 0.00h eingeht, ist verspätet und sein Ausschluss ist zulässig.
2. Der Verzicht auf eine unerfüllbare Mindestanforderung ist vergaberechtskonform, wenn die Änderung der Anforderungen transparent und diskriminierungsfrei erfolgt.
VolltextVPRRS 2009, 0256
VK Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2008 - VK 33/08
1. Die Funktionserweiterung von einer reinen Veröffentlichungsplattform im Internet zur Vergabeplattform, die Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung bereit stellt und die Übermittlung von Angeboten in elektronischer Form ermöglicht, stellt eine Veränderung der vertragstypischen Leistungspflichten und einen veränderten Auftragsgegenstand dar.
2. Die Anforderungen an die Genauigkeit der Wertermittlung und die Anforderungen an die Dokumentation sind umso höher, je mehr sich der Auftragswert dem Schwellenwert annähert.
3. Die Vergabekammer kann zur Bestimmung ihrer Zuständigkeit ergänzend eine eigene Wertermittlung auf Grundlage der Angebotspreise vornehmen.
VolltextVPRRS 2009, 0255
VK Brandenburg, Beschluss vom 22.09.2008 - VK 27/08
1. Zu der Frage, wann ein Flughafenbetreiber öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB ist.
2. § 26 VOB/A ist im Grundsatz auf Ausschreibungen von Sektorenauftraggebern nicht anwendbar.
3. Die Forderung, dass die Bewerber überdurchschnittlich erbrachte Bauleistungen im Umgang mit sicherheitstechnischen Anlagen nachzuweisen haben, rechtfertigt sich durch die besonderen Gefährdungslagen, die mit dem Betrieb eines Flughafens gegeben sind.
VolltextVPRRS 2009, 0254
VK Thüringen, Beschluss vom 10.02.2009 - 250-4002.20-363/2009-001-EA
Grundstückverkauf, städtebaulicher Vertrag, Mietvertrag über die Neuerrichtung eines Gebäudes, öffentlicher Bauauftrag *)
VolltextVPRRS 2009, 0253
VK Bund, Beschluss vom 26.05.2009 - VK 2-30/09
1. Die Vergabekammer Bund ist zuständig für Arzneimittelrabattverträge der Krankenkassen, weil diese jedenfalls seit der Schaffung des Gesundheitsfonds unmittelbar vom Bund finanziert werden.
2. Die Maßstäbe, denen die Auswahlentscheidung auf der nachgelagerten Ebene der Einzelvertragsvergabe genügen muss, betreffen bereits die Zuschlagsentscheidung, nicht erst die Vertragsdurchführung. Es müssen transparente und nicht diskriminierende Auswahlkriterien hinreichend klar vorgegeben werden, damit der vorgelagerte Wettbewerb nicht nachteilig berührt wird. Für die Kalkulation des Angebots und damit den Wettbewerb um die Rabattverträge ist nicht entscheidend, wer anschließend die Einzelverträge vergibt, sondern nach welchen Kriterien dies erfolgt (Rechtsprechungsänderung).
VolltextVPRRS 2009, 0252
VK Bund, Beschluss vom 17.04.2009 - VK 1-35/09
1. Es steht der Antragsbefugnis nicht entgegen, dass sich die Ast zumindest mit sämtlichen ihrer Produkte, für die eine Pharmazentralnummer(PZN) vorhanden ist, am Ausschreibungswettbewerb beteiligen kann, wenn das Rechtsschutzziel ist, eine Ausschreibung nicht nach PZN, sondern nach Wirkstoffen oder Wirkstoffgruppen zu erreichen.
2. An der vergaberechtlich gebotenen Produktneutralität mangelt es, wenn für jedes einzelne Los eine konkrete Produktvorgabe in Gestalt einer PZN gemacht wurde. Auch die Tatsache, dass durch die Gesamtheit der Ausschreibungen sowie der innerhalb der Ausschreibungen gebildeten Lose alle PZN und damit auch alle in Deutschland zugelassenen Kontrastmittel erfasst werden, vermag die gebotene Produktneutralität nicht herzustellen.
VolltextVPRRS 2009, 0251
VK Bund, Beschluss vom 23.01.2009 - VK 3-194/08
1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber.
2. Arzneimittelrabattverträge i.Sd. § 130 a Abs. 8 SGB V sind Rahmenvereinbarungen i.S.d. § 3 a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A
3. Der Vergabekammer kommt trotz der Rechtswegekonzentration des § 104 Abs. 2 GWB keine Prüfungskompetenz hinsichtlich kartellrechtlicher Sachverhalte zu (hier: gemeinschaftlicher Einkauf mehrerer Landesverbände einer Krankenkasse als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung?).
4. Das Eignungskriterium des Nachweises einer "ausreichenden Produktionskapazität" ist vergaberechtskonform.
5. Dass sich die Ag vorbehalten haben, dass einige Eignungsnachweise erst im Laufe der Angebotswertung von den für einen Zuschlag in Betracht kommenden Bietern auf besondere Anforderung hin vorzulegen sind, ist vergaberechtskonform.
6. Es ist zulässig, auch auf der vierten Wertungsstufe ein Ausschlusskriterium als Zuschlagskriterium - ein dem Zuschlag absolut entgegenstehendes Kriterium - vorzusehen.
VolltextVPRRS 2009, 0250
VK Bund, Beschluss vom 18.02.2009 - VK 3-158/08
1. Eine Rügeobliegenheit besteht im Falle einer De facto-Vergabe nicht.
2. Stellt der Antragsteller einen Nachprüfungsantrag zunächst nicht, weil er noch versucht im direkten Kontakt mit dem Antragsgegner die Aufhebung des angegriffenen Vertrags oder den Abschluss einer eigenen Rabattvereinbarung zu ähnlichen Konditionen wie im angegriffenen Vertrag zu erreichen, so ist dies nicht als illoyale Verspätung i.S.d. § 242 BGB im Hinblick auf den nach dem Scheitern der Verhandlungen gestellten Antrag zu werten.
3. Der direkte Abschluss einer Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum 1. April 2008 verstieß gegen den grundsätzlichen Vorrang des offenen Verfahrens gemäß §§ 3a Nr. 1 Abs. 1, 1a Nr. 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A.
VolltextVPRRS 2009, 0249
VK Bund, Beschluss vom 11.09.2009 - VK 3-157/09
1. Werden Planungsleistungen in einem Architektenwettbewerb vergeben, müssen die Bewerber, die den Auftrag nicht erhalten sollen, eine Vorabmitteilung nach § 13 VgV a. F. (§ 101 a GWB n. F.) erhalten.
2. Die Zulassung eines Bewerbers zum Wettbewerb impliziert nicht automatisch dessen Eignung. Vielmehr hat der Auftraggeber die Eignung des siegreichen Bewerbers unabhängig von der Entscheidung des Preisgerichts zu überprüfen und positiv festzustellen.
3. Wird der siegreiche Bewerber nur "formal" beauftragt, sollen die Leistungen aber durch eine hinter dem Bewerber stehende Projektgesellschaft erbracht werden, erhält der Vertrag den Charakter eines Scheinvertrages, der vergaberechtlich unzulässig ist.
VolltextVPRRS 2009, 0248
VK Hessen, Beschluss vom 17.08.2009 - 69d-VK-25/2009
1. Die in § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB statuierte Rügefrist bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsabgabefrist wird nicht dadurch verlängert, dass die Angebotsabgabefrist im weiteren Verlauf des Angebotsverfahrens verlängert wird. Die neue Angebotsabgabefrist muss auch nicht erneut bekannt gemacht werden.*)
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nicht nur dann positiv bekannt, wenn sich ein Antragsteller mit einem möglichen Vergabeverstoß befasst hat und sich den daraus resultierenden Schlussfolgerungen - mutwillig - verschließt, sondern - insbesondere im Hinblick auf die bereits in diesem vorvertraglichen Verfahren bestehenden gegenseitigen Rücksichtnahme- und Kooperationspflichten - auch dann, wenn ein Antragsteller es vorwerfbar versäumt, die - insbesondere personellen - Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er eine rechtzeitige Kenntnis von den Vergabeverstöße erlangen kann.*)
VolltextVPRRS 2009, 0247
EuGH, Urteil vom 10.09.2009 - Rs. C-573/07
1. Die Art. 43 EG-Vertrag und 49 EG-Vertag, der Grundsatz der Gleichbehandlung, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und die daraus folgende Transparenzpflicht stehen der freihändigen Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an eine vollständig in öffentlichem Eigentum stehende Aktiengesellschaft nicht entgegen, wenn die öffentliche Körperschaft, die der öffentliche Auftraggeber ist, über diese Gesellschaft eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausübt und die Gesellschaft ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften, die ihre Anteile innehat bzw. innehaben, verrichtet.*)
2. Vorbehaltlich der Prüfung der Frage durch das vorlegende Gericht, ob die betreffenden Satzungsbestimmungen greifen, ist davon auszugehen, dass die Aktionärskörperschaften mit der Kontrolle, die sie über die genannte Gesellschaft ausüben, eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausüben, wenn folgende Umstände, wie sie im Ausgangsverfahren vorliegen, gegeben sind:
- Die Tätigkeit der genannten Gesellschaft ist auf das Gebiet der genannten Körperschaften begrenzt und wird im Wesentlichen für diese ausgeübt, und
- diese Körperschaften nehmen durch die satzungsgemäßen Organe, die aus Vertretern dieser Körperschaften bestehen, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen der Gesellschaft ausschlaggebenden Einfluss.*)
VolltextVPRRS 2009, 0246
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 03.09.2009 - Rs. C-305/08
1. Art. 1 Abs. 8 Richtlinie 2004/18/EG und insbesondere der Begriff "Wirtschaftsteilnehmer" sind dahin auszulegen, dass sie es einem Konsortium ohne Erwerbscharakter nicht verwehren, an der Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags für Dienstleistungen teilzunehmen, zu deren Erbringung das Konsortium nach den einschlägigen nationalen Bestimmungen berechtigt ist.
2. Die Richtlinie 2004/18/EG steht innerstaatlichen Vorschriften entgegen, die Einrichtungen, die zu anderen Zwecken als zu Erwerbszwecken, wie etwa zu Forschungszwecken, tätig sind, von der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren ausschließen, vorausgesetzt, diese Einrichtungen sind nach den einschlägigen nationalen Bestimmungen berechtigt, auf dem Markt die Ausführung von Bauleistungen, die Lieferung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen anzubieten.*)
VolltextVPRRS 2009, 0451
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 VK 62/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2009, 0450
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.01.2009 - 1 VK 63/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2009, 0245
KG, Beschluss vom 20.08.2009 - 2 Verg 4/09
1. Hat die Vergabekammer eine Entscheidungsfrist nach § 113 Abs. 1 Satz 2 GWB gesetzt und noch vor Ablauf dieser Frist entschieden, bemisst sich die Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde auch dann ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer gemäß § 117 Abs. 1, 1. Fall GWB, wenn die Entscheidung erst nach Ablauf der Entscheidungsfrist dem Beschwerdeführer zugestellt wird.*)
2. Für die Entscheidung über den Antrag gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB ist es unerheblich, ob der Nachprüfungsantrag unzulässig oder unbegründet ist.*)
3a. Zur Unzulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrages wegen unzureichend substanziierter Rüge des Antragstellers gemäß § 107 Abs. 1 GWB im Einzelfall.*)
3b. Die Rüge nach § 107 Abs. 1 GWB setzt u.a. voraus, dass der Antragsteller gegenüber der Vergabestelle unmissverständlich zum Ausdruck bringt, er sehe deren Vorgehen als unrechtmäßig an und verlange die Korrektur dieses Vorgehens. Zu Unmissverständlichkeit im Einzelfall.*)
4. Die §§ 7 Nr. 4, 7a Nr. 3 Abs. 3, 17 Nr. 3 Abs. 2 Buchst. k VOL/A enthalten kein Verbot gegenüber der Vergabestelle, Anforderungen, die sie in der Bekanntmachung zum Zwecke des Nachweises der Rechtstreue und Leistungsfähigkeit des Bieters aufgestellt hat, abschwächend zu modifizieren.*)
5. Der bloße Umstand, dass sich ein Bieter möglicherweise nicht an die Bedingungen des an ihn vergebenen Auftrages hält, stellt grundsätzlich keinen Vergaberechtsverstoß der Vergabestelle dar.*)
6. Ein Bieter darf wegen des von ihm geplanten Verstoßes gegen das in den Verdingungsunterlagen enthaltene Verbot, Nachunternehmer einzusetzen, nicht von der Vergabe ausgeschlossen werden. (Anschluss an EuGH, VergabeR 2004, 465)*)
VolltextVPRRS 2009, 0244
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2009 - Verg 76/08
1. Ein privates Briefzustellunternehmen darf nicht als unzuverlässig ausgeschlossen werden, weil es sich weigert, Postmindestlöhne zu bezahlen. Dies gilt zumindest dann, wenn die zu Grunde liegende Postmindestlohnverordnung als nichtig anzusehen ist.
2. Die Einhaltung von Postmindestlöhnen darf nicht als zusätzliches vergabefremdes Ausschlusskriterium nach § 97 Abs. 4 GWB definieren werden.
VolltextVPRRS 2009, 0243
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2007 - 1 VK 83/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2009, 0242
VK Südbayern, Beschluss vom 29.01.2007 - Z3-3-3194-1-37-11/06
1. Gemäß § 9 Nr. 1 VOB/A ist eine Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen.*)
2. Bezeichnungen für bestimme Erzeugnisse dürfen ausnahmsweise, jedoch nur mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art", verwendet werden, wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue allgemein verständliche Bezeichnungen nicht möglich ist (§ 9 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A).*)
3. Ist eine geplante europäische Norm für ein Produkt die ein einheitliches Prüfungsverfahren für Europa enthalten und die Vergleichbarkeit garantieren soll nicht bekannt gemacht und in Kraft getreten, kann diese auch nicht einer Ausschreibung zugrunde gelegt werden.*)
4. Gemäß § 114 Abs. 1 GWB entscheidet die Vergabekammer, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Die Maßnahme muss jedoch geeignet sein, die Rechtsverletzung zu beseitigen, gleichzeitig aber auch das mildeste Mittel hierfür sein.*)
VolltextVPRRS 2009, 0241
VK Sachsen, Beschluss vom 07.07.2009 - 1/SVK/028-09
1. Das Zuschlagsverbot nach § 13 VgV ist als Entäußerungsverbot zu verstehen. Der Auftraggeber darf vor Ablauf der 14-tägigen Sperrfrist nichts tun, was auch gegebenenfalls nach Ablauf derselben ohne sein weiteres Zutun zum Vertragsschluss führt.*)
2. § 13 VgV verlangt zwingend die Nennung des erfolgreichen Bieters, denn dem nicht berücksichtigten Bieter soll die Identifizierung des für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieters ermöglichet werden, um gegen die beabsichtigte Zuschlagserteilung Gründe geltend machen zu können, die in der Person dieses Bieters liegen.*)
VolltextVPRRS 2009, 0240
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.04.2009 - Verg W 14/09
1. Wendet sich ein Bieter bei einer Vergabe im wettbewerblichen Dialog mit einem Nachprüfungsantrag gegen die Verfahrensgestaltung in der Dialogphase, ist der Streitwertfestsetzung die Auftragswertschätzung des Auftraggebers zugrunde zu legen, nicht dagegen die Preisangaben des Bieters für seinen Lösungsvorschlag.*)
2. Es ist im wettbewerblichen Dialog zulässig, der Ermittlung des Auftragswertes den sog. Public Sector Comparator (PSC), vermindert um einen Abschlag von 10 %, zugrunde zu legen. Im Rahmen der Streitwertfestsetzung ist nicht zu prüfen, ob diese Auftragswertschätzung zutreffend ist oder nicht.*)
VolltextVPRRS 2009, 0239
VK Köln, Beschluss vom 19.08.2009 - VK VOB 11/2009
Erledigt sich das vom Bieter angestrengte Nachprüfungsverfahren durch eine für den Bieter positive Abhilfeentscheidung der Vergabestelle, so trägt diese die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Bieters.
VolltextVPRRS 2009, 0238
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2009 - Verg W 6/09
1. Ein Nachprüfungsverfahren ist nicht eröffnet, wenn der Bieter im wettbewerblichen Dialog geltend macht, der Auftraggeber schulde eine höhere als die von ihm in Aussicht gestellte Vergütung. Der Streit über die Höhe der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung ist in einem Verfahren vor den ordentlichen Gerichten auszutragen.*)
2. Schließt der Auftraggeber im wettbewerblichen Dialog unbeanstandet eine Lösung aus dem Verfahren aus, ist er nicht verpflichtet, durch Gewährung einer besonders langen Überarbeitungsfrist wettbewerbliche Nachteile desjenigen Bieters auszugleichen, der die ausgeschlossene Lösung vorgeschlagen hat.*)
VolltextIBRRS 2009, 2857
VK Bund, Beschluss vom 18.03.2008 - VK 3-35/08
Die fehlende physische Beifügung der Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) und der Leistungsbeschreibung führt nicht zum Angebotsausschluss, wenn der Bieter im Angebot erklärt, dass EVB und Leistungsbeschreibung Bestandteile des Angebots sind.
VolltextVPRRS 2009, 0237
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2008 - Verg 27/08
Der Auftragswert einer Baukonzession ist grundsätzlich nach dem auf die Bauleistung bezogenen Verwertungserlös zu bestimmen.
VolltextVPRRS 2009, 0236
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2009 - VK 1-39/09
1. Die Vergabestelle gibt ihr Beschaffungsvorhaben nicht endgültig auf, wenn sie beabsichtigt, die Leistungen erst nach Ablauf eines Jahres auszuschreiben und in der Zwischenzeit Teile der Leistungen freihändig zu vergeben.
2. Die Vergabestelle trägt die Beweislast dafür, dass die Ausschreibung zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis geführt hat. Eine hierfür erforderliche Ermittlung des Marktpreises muss vor Einleitung des Vergabeverfahrens erfolgen und mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar sein.
VolltextVPRRS 2009, 0235
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.05.2009 - 1 Verg 1/09
1. Mangels eines konkreten Gebührentatbestands verdient der Rechtsanwalt für die Tätigkeit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer eine Geschäftsgebühr (vgl. BGH, Urt. vom 23.09.08 - Az. X ZB 19/07).
2. Daneben kann der Rechtsanwalt grds. aber zusätzlich auch im Rahmen einer außergerichtlichen Tätigkeit die Einigungsgebühr Nr. 1000 RVG-VV verlangen , sofern deren Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind.
VolltextVPRRS 2009, 0234
VG Magdeburg, Beschluss vom 14.08.2009 - 1 B 142/09
1. Aus § 11 Abs. 2 RettDG-SA ergibt sich, dass den Trägern des Rettungsdienstes ein Wahlrecht eröffnet ist, ob ein Angebotsverfahren im Wege eines tatsächlichen Verwaltungsverfahrens oder im Wege eines materiellen Vergabeverfahrens im Sinne der Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durchgeführt werden soll.
2. Eine Bindung des Trägers des Rettungsdienstes tritt erst nach der Ausübung dieses Wahlrechts ein. Entscheidet sich der Träger des Rettungsdienstes dazu, das Angebotsverfahren nach Maßgabe der Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durchzuführen, so ist er auch an deren materiell-rechtlichen Vorgaben gebunden.*)
VolltextVPRRS 2009, 0232
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2009 - 11 Verg 17/08
Setzt die Vergabekammer die Kosten für das Verfahren vor der Vergabekammer auf die sofortige Beschwerde der Kostenschuldnerin herab, so fehlt für eine dagegen gerichtete Beschwerde der obsiegenden Partei regelmäßig die erforderliche Beschwer.*)
VolltextVPRRS 2009, 0231
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.07.2009 - 11 Verg 1/09
1. Hat der Rechtsanwalt einen Antragsteller bereits im Vergabeverfahren vertreten, indem er für ihn einen Vergabeverstoß gerügt hat, bemisst sich die erstattungsfähige Geschäftsgebühr für seine Tätigkeit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nach Nr. 2301 VV-RVG (0,5 bis 1,3).*)
2. Die bereits zuvor für die Tätigkeit im Vergabeverfahren entstandene Geschäftsgebühr nach Nr. 2330 VV-RVG (0,5 bis 2,5) ist nicht erstattungsfähig.*)
VolltextVPRRS 2009, 0230
OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2009 - 13 Verg 4/09
1. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswerts durch den Auftraggeber zum maßgebenden Zeitpunkt, hat der Vergabesenat den Auftragswert eigenständig zu schätzen. Dafür kommt neben den Angeboten der anderen Bieter vor allem dem Angebot, das in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten hat, entscheidende Bedeutung zu.*)
2. Erfolgt im Rahmen einer Gesamtauftrags, der den maßgeblichen Schwellenwert nach § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 2 VgV nicht erreicht, die Ausschreibung eines Loses trotzdem europaweit im offenen Verfahren, bindet diese Entscheidung den Auftraggeber nicht hinsichtlich der Wahl des Vergabeverfahrens für weitere Lose.*)
VolltextVPRRS 2009, 0229
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2008 - 1 VK 21/08
Da die Rüge vorrangig dem Zweck dient, der Vergabestelle die Möglichkeit zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur der Entscheidung zu geben, bevor sie mit einem Nachprüfungsantrag überzogen wird, ist sie vor dem Nachprüfungsantrag zu erheben. Ein Bieter ist indes nicht verpflichtet, noch eine Reaktion der Vergabestelle auf seine Rüge abzuwarten, wenn er ansonsten Gefahr läuft, dass zwischenzeitlich der Auftrag vergeben wird, ohne dass er dies verhindern kann.
VolltextVPRRS 2009, 0228
VK Münster, Beschluss vom 12.05.2009 - VK 5/09
1. Die Zuschlagskriterien müssen eindeutig und unmissverständlich von der Vergabestelle entweder in der Bekanntmachung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe angegeben werden.*)
2. Bekannt gegebene Zuschlagskriterien sind bei der Wertung auch tatsächlich zu berücksichtigen.*)
3. In der Bekanntmachung geforderte Eignungskriterien können - auch bei einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb- nicht einfach vor Angebotsabgabe durch Informationsschreiben an die Teilnehmer fallengelassen werden.*)
VolltextVPRRS 2009, 0227
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.05.2009 - 1 VK 25/09
1. Ein Nachprüfungsantrag, bei dem sich die geltend gemachten Vergabeverstöße nicht schlüssig aus dem vorgetragenen Sachverhalte ergeben, ist unzulässig.*)
2. Ein Antrag ist mangels Begründung unzulässig, wenn der Antragsteller im Antrag nicht darlegt, dass gerügt wurde bzw. nicht darlegt, weshalb eine Rüge ausnahmsweise entbehrlich sei.*)
VolltextVPRRS 2009, 0226
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2009 - 1 VK 22/09
1. Der Wert eines Loses ist bei der Berechnung des 80%-Kontingents des § 2 Nr. 7 VgV nicht einzurechnen, wenn es zwar zunächst im offenen Verfahren ausgeschrieben wurde, später dann aber, weil keine Angebote eingegangen waren, national, ohne vorangegangenen Teilnahmewettbewerb vergeben wurde.*)
2. Eine Rüge nach § 107 Abs. 2 erfolgt nicht unverzüglich, wenn sie erst einen Tag nach Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erhoben wurde.*)
3. Es liegt ein Verstoß gegen die Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 2 GWB vor, wenn die Rüge dem Auftraggeber erst nach Einreichen des Nachprüfungsantrags übermittelt wurde und er deswegen keine Gelegenheit erhielt, seine Entscheidung gegebenenfalls zuvor noch zu korrigieren.*)
VolltextVPRRS 2009, 0225
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.04.2009 - 1 VK 13/09
1. Angebote bzw. Nebenangebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen und Nachweise handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotes haben.*)
2. Fordert die Vergabestelle bei technischen Nebenangeboten, auch wenn sie zu einem Pauschalpreis angeboten werden, die Aufschlüsselung der Leistung nach Mengenansätzen und Einzelpreisen und kommt dem der Bieter nicht nach, ist dessen Nebenangebot auszuschließen.*)
3. Fordert die Vergabestelle für technische Nebenangebote eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der angebotenen Leistung, wird dem eine Beschreibung des Inhalts, dass die Unterfangung des Nachbargebäudes im klassischen Verfahren abschnittsweise vorgenommen werde, nicht gerecht, selbst wenn damit allgemeinklar ist, welches Verfahren damit gemeint ist.*)
4. Eine Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und dessen Beseitigung ernsthaft gefordert wird. Sie unterscheidet sich damit von einer Anfrage, Anregung oder Kritik.*)
VolltextVPRRS 2009, 0224
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2009 - 1 VK 15/09
Ein unangemessen hoher Preis liegt vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem erheblichen Missverhältnis zueinander stehen, was der Fall ist, wenn der Gesamtpreis nicht nur überteuert, sondern erheblich übersetzt ist.*)
Volltext