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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10875 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

VPRRS 2009, 0223
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bessere Eignung ist bei Wirtschaftlichkeit nicht zu berücksichtigen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.02.2009 - 1 VK 4/09

1. § 13 VgV erlaubt es der Vergabestelle, sich kurz zu fassen und lediglich einen Grund für die Nichtberücksichtigung anzugeben. Eine nähere Begründung ist nicht erforderlich.*)

2. Da § 25 Nr. 2 VOL/A eine besondere Eignung nicht voraussetzt, verbietet es sich, nach Feststellung der Eignung, später bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, Ranglisten zu bilden und ein "Mehr an Eignung" für die Zuschlagsentscheidung zu berücksichtigen.*)

3. Ein von den Bietern praktiziertes Qualitätskontrollsystem ist ein Eignungsnachweis nach § 7 a Nr. 3 Abs. 2 b VOL/A.*)

4. Auch wenn sich die Bieter verpflichten sollten, das von ihnen eingeführte Qualitätskontrollsystem zur Sicherung der geschuldeten Leistung einzusetzen, ist fraglich, ob dann das als optimaler ermittelte Qualitätskontrollsystem bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden darf.*)

5. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auch im Anwendungsbereich der VOL/A auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen und Nachweise handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebots haben.*)

6. Betraf der Vergabefehler die Vorgabe von Kriterien, reicht es zur Behebung des Vergabeverstoßes aus, dass die Bieter ihre Angebote hierzu modifizieren. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Abgabe eines vollständig neuen Angebots, um damit sein Angebot hinsichtlich fehlender Eignungsnachweise vervollständigen zu können.*)

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IBRRS 2009, 2736
DienstleistungenDienstleistungen
Rechtsschutzbedürfnis des unterlegenen Bieters

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2008 - 1 VK 50/08

1. Macht ein Bieter, dessen Angebot zu Recht ausgeschlossen worden ist, nicht geltend, das Vergabeverfahren dürfe nicht mit der Auftragsvergabe an einen anderen Bieter abgeschlossen werden, fehlt ihm das Rechtsschutzbedürfnis.*)

2. Kann die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens durch teilweise Rückversetzung des Vergabeverfahrens hergestellt werden, kommt eine Verpflichtung zur Aufhebung des Verfahrens nicht in Betracht.*)

3. Zur Feststellung, welchen Inhalt der Bieter seinem Angebot tatsächlich beimisst, können allenfalls solche später entstandenen, den Inhalt erläuternden Äußerungen des Bieters herangezogen werden, die einen Rückschluss auf den Willen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zulassen. Zweckorientierte Antworten, die das Produkt der Zwangslage sind, den drohenden Ausschluss abzuwenden, lassen keinen solchen Schluss auf das ursprünglich Gewollte zu.*)

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VPRRS 2009, 0222
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Rügepräklusion bei Ausscheiden im Verhandlungsverfahren

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2009 - 1 VK 64/08

1. Wenn ein Bieter im Lauf des Verhandlungsverfahrens "ausscheidet" ist er, auch wenn er sich nicht unverzüglich dagegen mit einer Rüge wehrt, nicht automatisch mit der Geltendmachung erst später eintretender möglicher Vergaberechtsverstöße präkludiert.*)

2. Der Vorschrift des § 125 GWB liegt insbesondere der Rechtsgedanke zugrunde, dass die Treuwidrigkeit in der rücksichtslosen Ausnutzung einer formellen Rechtsposition zu sehen ist. Andere unbenannte Gründe müssen ebenso schwer wiegen und mit den benannten Tatbeständen des § 125 Abs. 2 GWB vergleichbar sein.*)

3. Aus einem vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens unterbreiteten Vorschlag, gegen Geldzahlung auf einen Nachprüfungsantrag zu verzichten, kann nicht zwingend geschlossen werden, dass der nun doch eingereichte Nachprüfungsantrag nur aus dem Motiv heraus eingereicht wurde, grob eigennützig Geld aus einer Rücknahme zu erzielen.*)

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VPRRS 2009, 0221
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit - kein Schutz des Mitbieters

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2008 - 1 VK 63/08

1. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A entfaltet keine dem Schutz des Mitbewerbers gegen den "Billigbewerber" dienende Wirkung, sondern dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers, es sei denn die Abgabe eines Unterkostenangebotes stellt zugleich eine wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweise dar.*)

2. § 25 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 VOL/A entfaltet Bieterschutz nicht zugunsten eines Mitbieters, sondern nur zugunsten desjenigen Bieters, dessen Angebot wegen Unauskömmlichkeit des Preises von einem Ausschluss bedroht ist. *)

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VPRRS 2009, 0220
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufteilung gemäß Grundstücksanteilen bei Schwellenwertberechnung

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.11.2008 - 1 VK 45/08

1. Ein reiner Kaufvertrag ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 99 GWB.*)

2. Bei der Errichtung eines Vorhabens zum einen auf Grundstücken, die von der Kommune erworben werden sollen, zum anderen auf Flächen, die bereits aufgrund eines Erwerbsgeschäfts mit Dritten im Eigentum des privaten Investors stehen, ist im Rahmen der Schwellenwertberechnung eine Aufteilung gemäß den Grundstücksanteilen vorzunehmen.*)

3. Es besteht für den öffentlichen Auftraggeber keine Pflicht zum Zwischenerwerb eines Privatgrundstücks ums so ggf. Zustände zu schaffen, die eine europaweite Ausschreibungspflichtigkeit begründen könnten.*)

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VPRRS 2009, 0219
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.11.2008 - 1 VK 42/08

1. Wenn kein Vertrag zwischen einer Krankenkasse und einem Leistungserbringer nach § 127 SGB V geschlossen wird, fehlt es an einer krankenversicherungsspezifischen Angelegenheit im Sinne von § 51 SGG.*)

2. Die Antragsgegnerin als gesetzliche Krankenkasse ist öffentliche Auftraggeberin nach § 98 Nr. 2 GWB.*)

3. Die Nichtvorlage geforderter Eignungsnachweise unterfällt § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) VOL/A, da diese Norm die Nichtvorlage geforderter Erklärungen sanktioniert und damit formal unvollständige Angebote betrifft. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A betrifft dagegen die materielle Beurteilung, ob anhand der vorgelegten Unterlagen die Einigung zu bejahen ist.*)

4. Wenn als Rechtsfolge statt einer Aufhebung lediglich die Änderung von Verdingungsunterlagen und die Gelegenheit zu Änderungen der Angebote im Hinblick auf den Preis in Betracht kommen, wird der Bieter, der wegen eines unvollständigen Angebotes ausgeschlossen wurde, nicht in die Lage versetzt, ursprünglich fehlende Nachweise nachzureichen oder ein komplett neues Angebot abzugeben.*)

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VPRRS 2009, 0218
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Teilaufhebung bei Ausschreibung von Losen als milderes Mittel

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2008 - 1 VK 39/08

1. Werden Bauleistungen in Losen ausgeschrieben, kommt als milderes Mittel in Analogie zu § 26 Nr. 2 VOL/A ebenfalls eine Teilaufhebung in Betracht, wenn einer der in § 26 Nr. 1 VOB/A genannten Gründe nicht die Gesamtleistung, sondern nur ein bestimmtes Los erfasst.*)

2. Für die Frage der Rechtmäßigkeit einer Aufhebung aufgrund fehlender Haushaltsmittel kommt es auf das im Haushalt eingestellte Gesamtbudget eines Projekts an, nicht jedoch auf die Einzellose.*)

3. Die Aufhebung einer Ausscheidung nach § 26 Nr. 1 c VOB/A scheidet aus, wenn die der Aufhebungsentscheidung zugrundeliegende Kostenschätzung zu beanstanden ist.*)

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VPRRS 2009, 0217
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Ausschluss in vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.09.2008 - 1 VK 34/08

1. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auch im Anwendungsbereich der VOL/A auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen oder Nachweise handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebots haben.*)

2. Der Grundsatz, dass das Fehlen geforderter Erklärungen und Angebote zum Ausschluss eines Angebotes führt, ist entsprechend anzuwenden, wenn im Rahmen eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs in einem Verhandlungsverfahren zur Prüfung der Eignung verlangte Nachweise nicht vorgelegt wurden.*)

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VPRRS 2009, 0216
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen Fehlens geforderter Erklärungen und Nachweise

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2008 - 1 VK 31/08

1. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen oder Nachweise handelt

oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebots haben.*)

2. Die mit dem Fehlen von Erklärungen und Angaben und Nachweisen verbundenen schwerwiegenden Folgen eines Angebotsausschlusses gebieten, dass die ausschreibende Stelle eindeutig bestimmt, welche Erklärungen und Angaben und Nachweise sie mit dem Angebot fordert.*)

3. § 8a Nr. 1 VOB/A bzw. Art. 45 der Richtlinie 2004/18/EG verbieten dem Auftraggeber nicht, bereits mit dem Angebot Führungszeugnisse zu verlangen, um überprüfen zu können, ob einer der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt.*)

4. Da der Inhalt eines Führungszeugnisses vom Tag der Beantragung bzw. Ausstellung abhängig sein kann, handelt es sich um einen wettbewerblichen Eignungsnachweis.*)

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VPRRS 2009, 0215
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Subjektives Recht auf umfassende Information

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.07.2008 - 1 VK 24/08

§ 13 Satz 5 VgV ist im Zusammenhang mit einer unvollständigen oder nicht hinreichend verständlichen Information teleologisch auszulegen. Der Bieter, der innerhalb der Frist des § 13 Satz 2 VgV eine erkennbar unvollständige oder inhaltlich nicht nachvollziehbare Unterrichtung erhält, hat die Möglichkeit, sein subjektives Recht auf umfassende Information nach § 13 Satz 1 VgV nach vorheriger Rüge im Nachprüfungsverfahren geltend zu machen und auf diesem Weg das Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB herbeizuführen. Es bedarf nicht auch noch zusätzlich der Nichtigkeit des Vertragsschlusses nach § 13 Satz 6 VgV.*)

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VPRRS 2009, 0214
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlerhafte Eintragungen im Bauzeitenplan: Angebotsausschluss?

VK Lüneburg, Beschluss vom 22.06.2007 - VgK-21/2007

Zu der Frage, ob fehlerhafte Eintragungen im Bauzeitenplan zum Angebotsausschluss führen.

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VPRRS 2009, 0213
AdministrationAdministration
Ausschluss mangels Zuverlässigkeit nach durchgeführter Eignungsprüfung

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.08.2009 - VgK-32/2009

Werden nachträglich Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Eignung eines Bieters begründen, ist der Ausschluss des Bieters im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb auch nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe möglich.

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VPRRS 2009, 0212
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklare und unbrauchbare Angaben im Angebot sind als fehlend zu werten

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.05.2009 - 11 Verg 2/09

1. Verlangt die Vergabestelle im Leistungsverzeichnis Hersteller- und Typenangaben zu den angebotenen Produkten, so stehen unklare und unbrauchbare Angaben fehlenden Angaben gleich, wenn die Vergabestelle das angebotene Produkt nicht identifizieren kann.*)

2. Ein Bieter muss, wenn er meint, er brauche den jeweiligen Typ nicht anzugeben, weil es vom Hersteller keine Typenbezeichnung gibt oder er eine Sonderfertigung anbieten will, die Vergabestelle darauf hinweisen oder die entsprechende Position des Leistungsverzeichnisses unverzüglich rügen.*)

3. Es ist nicht Aufgabe der Vergabestelle, den angebotenen Produkttyp durch Suchen in Prospekten oder Nachfrage beim Hersteller aufzuklären. Ein Anspruch des Bieters auf Aufklärung des Angebotes gemäß § 24 VOB/A besteht grundsätzlich nicht.*)

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VPRRS 2009, 0211
Pflege- und VersorgungsleistungenPflege- und Versorgungsleistungen
Rüge muss regelmäßig innerhalb von 3 bis 5 Tagen erfolgen

VK Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2009 - VK 5/09

1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber.

2. In der Regel sind mindestens 3 bis 5 Tage las Rügefrist einzuräumen.

3. Die Verletzung des Prinzips des Wettbewerbs setzt nicht die ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen in einem Ausschreibungsverfahren darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet, voraus. Sie ist in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen eines Konkurrenzangebotes erstellt wird.

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VPRRS 2009, 0210
DienstleistungenDienstleistungen
Öffentlicher Auftraggeberbegriff

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2009 - VK 7/09

Zum öffentlichen Auftraggeberbegriff im Sinne des § 98 GWB.

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VPRRS 2009, 0209
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Verheimlichung einer Unterauftragsvergabe: Ausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 06.04.2009 - VK 3-49/09

1. Verschleiert ein Bieter die beabsichtigte Unterauftragsvergabe, so führt dies zum Ausschluss des Bieters.

2. Es ist auch keine nachträgliche Heilung möglich, weil dieses Verhalten die Vertrauensbasis zerstört und die Zuverlässigkeit des Bieters endgültig beseitigt.

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VPRRS 2009, 0208
DienstleistungenDienstleistungen
Überwiegende Finanzierung im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.07.2009 - 21.VK-3194-25/09

1. Maßgeblich für die Betrachtung der überwiegenden Finanzierung im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB ist nicht der konkret zu vergebende Auftrag. Vielmehr ist auf die Finanzierung des Vereins als juristische Person und seiner Aktivitäten als Ganzes abzustellen, nicht nur auf das jeweilige Aufgabengebiet.*)

2. Als öffentliche Finanzierung sind nicht alle Zahlungen eines öffentlichen Auftraggebers einzustufen, sondern nur solche, welche als Finanzmittel ohne spezifische Gegenleistung die Tätigkeit der betreffenden Einrichtung finanzieren oder unterstützen. Zahlungen, die im Rahmen eines Leistungsaustausches gewährt werden, stellen keine öffentliche Finanzierung dar.*)

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VPRRS 2009, 0455
DienstleistungenDienstleistungen
Eingangsvermerk muss lesbares Handzeichen enthalten!

VK Bund, Beschluss vom 12.05.2009 - VK 3-109/09

1. Der Auftragnehmer kann sich bei der Erfüllung der Leistung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Ein öffentlicher Auftraggeber darf deshalb von seinem Auftragnehmer keinen Eigenleistungsanteil bei der Auftragserfüllung und damit erst recht keinen gänzlichen Ausschluss der Einschaltung von Nachunternehmer fordern.

2. Schriftliche Angebote sind auf dem ungeöffneten Umschlag mit einem Eingangsvermerk zu versehen. Neben Datum und Uhrzeit ist insbesondere die Anbringung eines lesbaren Handzeichens notwendig, wobei als lesbares Handzeichen sowohl Unterschrift als auch Paraphe gelten.

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VPRRS 2009, 0207
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unvollständige Angaben im selbstgefertigten EFB-Preisblatt: Ausschluss

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.06.2009 - VK 27/09

1. Die unterlassene Verwendung von vorgegebenen Formblättern ist unschädlich, solange die selbstgefertigten Formblätter sämtliche von der Vergabestelle geforderten Preisangaben vollständig enthalten und ohne weitere aufwändige Zwischenschritte und Rechenoperationen in die vorgegebenen Formblätter übertragen werden können.

2. Eine fehlenden Preisangabe kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Bieter für diese Leistung keinen Preis beansprucht.

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VPRRS 2009, 0206
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.08.2008 - 11 Verg 12/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0205
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe

VK Köln, Beschluss vom 28.01.2008 - VK VOL 37/2007

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0204
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.10.2006 - 3 VK 9/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0203
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe

VK Münster, Beschluss vom 06.05.2008 - VK 4/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0202
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Schadenersatz wegen fehlerhafter Ausschreibungsunterlagen

OLG Oldenburg, Urteil vom 09.07.2008 - 4 U 66/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0201
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Erfolgloser Nachprüfungsantrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2008 - Verg 42/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0198
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlender Erklärung, wenn eindeutig gefordert?

VK Sachsen, Beschluss vom 18.06.2009 - 1/SVK/017-09

1. Da nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A alle Angebote ausgeschlossen werden müssen, die die geforderten Erklärungen nicht enthalten, muss der Auftraggeber eindeutig bestimmen, welche Erklärungen er für die Angebotswertung fordert.*)

2. Eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen bezüglich der geforderten Belege darf nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen.*)

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VPRRS 2009, 0197
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung muss für durchschnittlichen Bieter verständlich sein

VK Berlin, Beschluss vom 15.07.2009 - VK-B1-16/09

1. Wenn ein Bieter eine von der Vergabestelle geforderte Erklärung in Kenntnis des Umstands, dass er erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Vorlage verpflichtet ist, bereits zu einem früheren Zeitpunkt als gefordert vorlegt, so muss er sich an dieser Erklärung jedenfalls dann festhalten lassen, wenn er mit der verfrühten Vorlage nicht zugleich deutlich macht, dass dieser Erklärung nur vorbereitender Charakter zukommen soll und eine letztgültige Erklärung zum geforderten späteren Zeitpunkt noch nachfolgen wird.*)

2. Da es sich bei Vergabebekanntmachungen nicht um fachrechtliche Veröffentlichungen handelt, die formaljuristischen Voraussetzungen entsprechen müssen, sondern um allgemeinverständliche Vorgaben zu Angebotsvoraussetzungen an einen unbestimmten Bieterkreis, haben Begriffsauslegungen des Bekanntmachungstextes vorrangig mit Blick auf das Verständnis des durchschnittlichen Bieters zu erfolgen. Etwaige dem allgemeinen Sprachgebrauch entgegenstehende terminologische Besonderheiten, die sich ausschließlich aus spezifischen Fachgesetzen ergeben, haben dahinter zurückzutreten.*)

3. Wenn die Vergabestelle hinreichend bestimmte Erklärungen bzw. Dokumente von den Bietern fordert (im Entscheidungsfall "vergleichbare Referenzen") und ein Bieter zusätzliche Dokumente vorlegt, die der Vorgabe nicht entsprechen, so trägt der jeweilige Bieter das Risiko, welches mit der Vorlage nicht abgefragter Erklärungen verbunden ist. Der Vergabestelle steht es in einem solchen Falle frei, alle vorgelegten Dokumente so aufzufassen, als ob sie aus Sicht des vorlegenden Bieters der Vorgabe entsprechen sollen. Insbesondere ist die Vergabestelle nicht verpflichtet, sich aus einer Vielzahl vorgelegter Unterlagen die der Vorgabe entsprechenden Dokumente zusammenzusuchen.*)

4. Eine ausdrückliche Wiederholung der in der Bekanntmachung geforderten Nachweise in den Vergabeunterlagen ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn die Vergabeunterlagen Bestimmungen enthalten, die auch die Vorlage nicht explizit erneut genannter, aber in der Bekanntmachung bereits einschränkungslos aufgestellter Anforderungen umfassen.*)

5. Eine Vergabestelle muss und darf sich bei der Entscheidung bezüglich des Ausschlusses eines Bieters auf die vorgelegten Unterlagen beschränken. Sie darf aus Gründen der Gleichbehandlung nicht etwaige darüber hinaus vorliegende subjektive Kenntnisse hinsichtlich des nämlichen Bieters heranziehen, um damit die fehlenden angeforderten Erklärungen zu ersetzen.

Ein Bieter, der von der Vergabestelle geforderte Erklärungen nicht vorgelegt hat, kann daher mit dem Vortrag, die verlangten Informationen seien der Vergabestelle bereits anderweitig bekannt gewesen, nicht gehört werden.*)

6. Der Vergabestelle steht im Rahmen des § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) VOL/A kein Ermessensspielraum zu. Das ergibt sich bereits aus der innerhalb der Vorschrift zitierten Parallelnorm des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A, nach der die Angebote die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten müssen. Diese Wortlautauslegung steht im Einklang mit dem Sinn und Zweck des § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) VOL/A, da eine Vergabestelle mit der Entscheidung, bestimmte Erklärungen zu fordern, eine Vorabentscheidung über die entsprechend dem Gleichbehandlungsgebot von ausnahmslos allen Bietern vorzulegenden Unterlagen und damit zugleich eine Entscheidung über den grundsätzlichen Vergabebezug der jeweiligen Unterlage trifft.*)

7. Die Vorschrift des § 7a Nr. 5 Abs. 2 S. 4 VOL/A ist bereits ihrer Systematik nach ausschließlich auf Fälle des Abs. 2 des § 7a Nr. 5 VOL/A anzuwenden. Die Anwendung ausschließlich im Rahmen des Abs. 2 erscheint mit Blick auf den expliziten Regelungsgehalt der Vorschrift auch zweckmäßig, da die Norm eine Pflicht zur Anerkennung gleichwertiger Bescheinigungen von Stellen in anderen Mitgliedstaaten sowie anderer Nachweise für gleichwertige Umweltmanagementmaßnahmen vorsieht.*)

8. Die Verpflichtung der Vergabekammer zur amtswegigen Ermittlung und Rechtsprüfung richtet sich maßgeblich danach, ob der Vortrag der Beteiligten oder der sonstige Tatsachenstoff hinreichend Anlass zur Prüfung gibt. Der Untersuchungsgrundsatz wird insoweit ergänzt und eingeschränkt durch die Mitwirkungspflichten der Beteiligten, insbesondere des Antragstellers. Soweit ein Antragsteller lediglich Mutmaßungen anstellt, ist für amtswegige Ermittlungen kein Anlass.*)

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VPRRS 2009, 0196
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss eines Angebots wegen Unvollständigkeit

VK Berlin, Beschluss vom 07.08.2006 - VK-B1-34/06

(ohne amtlichen Leitsatz

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VPRRS 2009, 0195
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss aus dem Vergabeverfahren

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.12.2008 - VK 27/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0194
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlerhafte Ausschreibung eines Nachfolgeauftrages

VK Arnsberg, Beschluss vom 28.10.2008 - VK 24/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0193
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren mit der Aufhebung der Ausschreibung erledigt

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.11.2008 - VK 22/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0192
DienstleistungenDienstleistungen
Besonderheiten bei Ausschreibung von IT-Beschaffungen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2009 - VK-2/2009-L

1. Ausschlussgründe sind den Bietern deutlich zu machen. Wenn die Vergabestelle bei einer IT-Beschaffung unterschiedliche "Warenkörbe" für vollständig neu zu liefernde Geräte (mit Stückzahlen) und zum Anderen für Austausch-/Erweiterungskomponenten bildet, muss es dem Bieter eindeutig vermittelt werden, wenn gerade die kaufmännisch naheliegende Konsequenz, in bestimmten Stückzahlen abgenommene Neugeräte günstiger anzubieten als die Summe ihrer Einzelkomponenten, nicht gezogen werden darf.*)

2. Wenn bei einer Ausschreibung der endgültige Lieferumfang nicht feststeht, sind die Angaben des Auftraggebers über voraussichtliche Mengengerüste für die Bieter von besonderer kalkulatorischer Bedeutung. Auch wenn Geräte-Konfigurationen in der textlichen Einführung als "lediglich beispielhaft" und als "Grundlage für die Auswertung" bezeichnet werden, so darf ein Bieter dennoch davon ausgehen, dass die Vergabestelle ihm durch die Vorgabe der Konfigurationen und des zugeordneten Mengengerüstes eine zutreffende, kalkulatorisch beachtliche Information geben wollte.*)

3. Bei IT-Beschaffungen ist der Wettbewerb bereits vielfach grundsätzlich durch die Vorgaben der Vergabestelle auf große Systemhäuser begrenzt. Wenn diese sich außerdem nur durch den Preis voneinander abheben können, besteht die Gefahr, dass der hinter den Bietern stehende Hersteller durch die Gewährung der Händlerkonditionen das Wettbewerbsergebnis steuert. Die Vergabestelle muss in einer solchen Situation so viel Wettbewerb wie möglich sicher stellen (§ 2 VOL/A) und dafür den Markt unter dem Gesichtspunkt der Herstellerkonditionen besonders sorgfältig beobachten.*)

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VPRRS 2009, 0191
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergabestelle hat Rechtmäßigkeit ihrer gewünschten Leistung zu klären

VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2008 - VK-18/2008-L

1. Wenn die Vergabestelle die Übernahme von Abfällen zur Verwertung ausschreibt, muss ein Unternehmen, welches die Verwertung für abfallrechtlich fehlerhaft hält, kein Angebot abgeben. Die Abgabe eines Angebotes gerichtet auf die Beseitigung der Abfälle würde sich als nutzloser Aufwand darstellen, da es von der Vergabestelle nicht gewertet würde.*)

2. Der Antragsteller kann jedoch kein Rechtsschutzbedürfnis geltend machen, soweit er eine Marktansprache gänzlich unterbinden will. Der Antragsteller kann sein rechtliches Interesse auch nicht daraus herleiten, dass er bei einem anderen Zuschnitt der ausgeschriebenen Leistung ein Angebot abgeben würde wenn nicht erkennbar ist, dass die Vergabestelle die Leistung zukünftig in dieser Form nachfragen wird.*)

3. Die Vergabestelle kann jedenfalls dann nicht den Bietern das Wagnis auferlegen, ob die gewünschte Leistung in rechtskonformer Art und Weise zu erbringen ist, wenn ihr selbst eine weitergehende rechtliche Klärung möglich wäre. Sie kann vor Veröffentlichung eines Wettbewerbes abklären, ob und welche aufsichtlichen Zuständigkeiten bestehen und ob mit einem Eingreifen der Aufsichtsbehörde zu rechnen wäre. Die Schwierigkeit der dabei anzustellenden rechtlichen Betrachtung berechtigt die Vergabestelle nicht, diese zu unterlassen wie sie auch gehalten ist, im Rahmen eines Vergabeverfahrens Rechtsfragen aus anderen Rechtsgebieten (hier: Abfallrecht) einer endgültigen Klärung zuzuführen.*)

4. Die Übertragung der Pflicht zur Entsorgung von Abfall zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen auf ein Unternehmen durch gemeindliche Satzung begründet kein Recht für dieses Unternehmen, die Leistung zu erbringen, noch würde das Recht auf einer gesetzlichen Regelung gemäß § 100 Abs. 2 Buchst. g GWB beruhen.*)

5. Auch der Grundsatz der Amtsermittlung zwingt die Vergabekammer nicht zur Berücksichtigung eines in der mündlichen Verhandlung nur angekündigten Vorbringens , wenn der gesamte Verfahrensverlauf der Partei ausreichend Gelegenheit zu einem früheren Vortrag geboten hat und die Vergabekammer durch Mitteilung einer rechtlichen Einschätzung der Partei auch die Notwendigkeit des Vortrages vor Augen geführt hat.*)

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VPRRS 2009, 0190
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenerstattung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.07.2009 - VK 1-41/09

1. Für den Fall der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags ist eine Erstattung der notwendigen Aufwendungen in § 128 Abs. 4 Satz 1 und 2 GWB nicht vorgesehen. Die Bestimmungen regeln nur die Erstattungsansprüche für die Fälle, in denen die Anrufung der Vergabekammer zu einem Unterliegen geführt hat.

2. Jedoch ist eine Erstattung über § 19 Abs. 1 AGVwGO-RP möglich.

3. Zur Problematik der zulässigen Beiziehung eines Rechtsanwaltes durch die Vergabestelle.

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VPRRS 2009, 0189
DienstleistungenDienstleistungen
Unzulässige Bewertungssystematik bei Ausschreibung von Schulbüchern

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2008 - VK-15/2008-L

1. Wenn unter mehreren gleich bewerteten Angeboten eine Auslosung stattfindet, kann ein daran mit seinem Angebot teilnehmender Bieter in seinen Rechten verletzt sein, wenn andere Angebote einbezogen werden ohne ausreichende Feststellung der Eignung. Dies stellt eine statistische Verringerung der Chance des Antragstellers dar, seinerseits ausgelost zu werden.*)

2. Die Bestellung und Auslieferung von Schulbüchern ist nicht so komplex, dass den Anbietern, wie etwa bei technischen Systemen, die Bedarfsstruktur besonders ausdifferenziert im Leistungsverzeichnis dargelegt werden müsste. Die Vergabestelle muss den in diesem Marktbereich nicht möglichen Preiswettbewerb nicht durch besonders ausgefeilte Anforderungen und Bewertungssystematiken ausgleichen, nur um den Bietern eine Differenzierung zu ermöglichen.*)

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VPRRS 2009, 0188
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Leistungsbeschreibung im Sinne von § 8 Abs. 1 VOL/A

VK Arnsberg, Beschluss vom 15.01.2009 - VK 31/08

1.Die Anforderungen an eine Entgeltgenehmigung im Leistungsverzeichnis sind nicht eindeutig, wenn der Auftraggeber entgegen den Anforderungen des § 23 Post G eine Genehmigung zulässt, die eine Preisspanne enthalten könnte.*)

2.Die Leistungsbeschreibung verstößt gegen § 8 Abs.1 VOL/A, wenn die dem Auftraggeber zur Verfügung stehenden Fallzahlen bezogen auf die Abholstellen den Bietern nicht zur Verfügung gestellt werden.*)

3. Auf der Basis einer Ausschreibung, in der kein zuschlagsfähiges Angebot eingereicht wurde, kann kein Zuschlag erteilt werden.*)

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VPRRS 2009, 0187
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässige fabrikatsbezogene Ausschreibung => Aufhebungspflicht!

VK Arnsberg, Beschluss vom 25.05.2009 - VK 8/09

1. Für die Antragsbefugnis im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB reicht es aus, wenn der Antragsteller nachvollziehbar darlegt, dass er durch einen Vergaberechtsverstoß in seiner Chance auf einen Zuschlag beeinträchtigt wird. Nicht erforderlich ist hingegen, dass er nachweisen kann, dass er bei korrekter Anwendung der Vergabevorschriften den Auftrag erhalten hätte.

2. Zur Darlegung seines Interesses am Auftrag ist es nicht unbedingt notwendig, dass der Antragsteller ein Angebot abgibt.

3. Eine Vergabe erfordert gemäß § 30a VOB/A einen zeitnahen Vermerk über alle wesentlichen Auftraggeberentscheidungen mit hinreichenden Begründungen. Dieser ist zur Rechtsverfolgung für den Bieter erforderlich und unmittelbarer Ausfluss des Transparenzgebotes. Das vollständige Fehlen einer hinreichenden Dokumentation führt zur Aufhebung der Ausschreibung schon aufgrund der Verletzung des Transparenzgebotes.

4. Die Ausschreibung eines Leitfabrikats ist nur ausnahmsweise zulässig. Beabsichtigt der Auftraggeber, ein bestimmtes Leitfabrikat vorzugeben, muss er dies eingehend, gegebenenfalls hinsichtlich sämtlicher technisch relevanter Details, begründen.

5. Der Zusatz "oder gleichwertig" und die Begründung, das Leitfabrikat sei nur informationshalber vorgegeben, ist nicht hinreichend, solange der Auftraggeber durch die Vorgabe von genauen Produkteigenschaften des Leitprodukt als zwingende Vorgaben den Markt ohne nähere Begründung auf ein einziges Produkt einschränkt.

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VPRRS 2009, 0186
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Leistungsbeschreibung im Sinne von § 8 Abs. 1 VOL/A

VK Arnsberg, Beschluss vom 15.01.2009 - VK 30/08

1. Die Anforderungen an eine Entgeltgenehmigung im Leistungsverzeichnis sind nicht eindeutig, wenn der Auftraggeber entgegen den Anforderungen des § 23 PostG eine Genehmigung zulässt, die eine Preisspanne enthalten könnte.*)

2. Die Leistungsbeschreibung verstößt gegen § 8 Abs. 1 VOL/A, wenn die dem Auftraggeber zur Verfügung stehenden Fallzahlen bezogen auf die Abholstellen den Bietern nicht zur Verfügung gestellt werden.*)

3. Auf der Basis einer Ausschreibung, in der kein zuschlagsfähiges Angebot eingereicht wurde, kann kein Zuschlag erteilt werden.*)

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VPRRS 2009, 0185
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Eignungsnachweise: Unklare Formulierungen gehen zu Lasten des AG

VK Arnsberg, Beschluss vom 28.01.2009 - VK 35/08

Die Bescheinigung eines Amtsgerichts für die Forderung einer "Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Erteilung öffentlicher Aufträge" ohne nähere Angaben kann nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, man habe die Bescheinigung einer Stadtkasse erwartet.*)

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VPRRS 2009, 0184
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss von scharfkantigen Schutzplankenpfosten in LV

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.07.2009 - VK-SH 6/09

1. Im Rahmen eines auf die Montage von Schutzplanken gerichteten Auftrags steht es dem Auftraggeber frei, scharfkantige Pfosten mit I-Profil grundsätzlich nicht zuzulassen und damit ausschließlich abgerundete Pfosten zu verlangen.*)

2. In Ergänzung zur Rechtsprechung des BGH vom 26.09.2006 - X ZB 14/06 kann der mit seinem Angebot von der Wertung ausgeschlossene Antragsteller nur dann wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebots in seinen Rechten verletzt sein, wenn alle anderen der Wertung verbliebenen Angebote ebenfalls an einem Mangel leiden.*)

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VPRRS 2009, 0183
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Staatlich anerkannte Materialprüfanstalt als Nachunternehmer

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.07.2009 - VK-SH 5/09

1. Eine staatlich anerkannte Materialprüfanstalt ist als "anderes Unternehmen" im Sinne von Ziffer 7 des Formblatts HVA B-StB-EG-Bewerbungsbedingungen zu qualifizieren.

2. Ein zwingender Ausschluss von Angeboten wegen insoweit fehlender Nachunternehmerangaben und entsprechender Verpflichtungserklärungen kann aber nur erfolgen, wenn diese Erklärungen unmissverständlich verlangt worden sind.

3. Bei der Auslegung ist auf den angesprochenen Empfängerkreis insgesamt abzustellen und nicht auf das mögliche Verständnis eines einzelnen Bieters.

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VPRRS 2009, 0181
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Abstandnahme von Losaufteilung

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.07.2009 - 21.VK-3194-15/09

1. Hat die ASt die Angebotsunterlagen angefordert und gezeigt, dass sie sich am Verfahren beteiligen will, sich aber aufgrund der behaupteten Verfahrensverstöße an der Abgabe des Angebots gehindert sieht, so bedarf es in einem solchen Fall keiner Abgabe eines Angebotes, um die Antragsbefugnis zu begründen. Vielmehr ist der Nachprüfungsantrag in dem Umfang der gerügten Vergabeverstöße, welche die ASt an der Abgabe eines Angebotes hindern, zulässig.*)

2. Es besteht die grundsätzliche Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Losteilung. Ausnahmsweise kann von einer Losteilung abgesehen werden, wenn qualitative und/oder wirtschaftliche Gründe dagegen sprechen. Was vertretbare Gründe sind, die für eine zusammengefasste Vergabe sprechen, ist anhand der konkreten Umstände der einzelnen Projekte zu bestimmen. Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu. Die Gesamtzielsetzung des Vergaberechts, wirtschaftliche Beschaffungen zu erreichen, kann im Einzelfall auch eine Abweichung von der Losvergabe rechtfertigen. Ein Anspruch auf Losaufteilung besteht nicht bereits dann, wenn eine solche technisch möglich wäre.*)

3. Der in § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOL/A niedergelegte Grundsatz der Produktneutralität der Ausschreibung lässt bestimmte Lieferanten bevorzugende oder ausschließende Leistungsbeschreibungen nur unter der Voraussetzung zu, dass die geforderte Leistung durch die zu vergebende Leistung gerechtfertigt ist. Eine solche Rechtfertigung erfordert objektive, in der Sache selbst liegende Gründe, die sich u. a. aus der spezifischen Aufgabenstellung des Auftraggebers, aus technischen oder gestalterischen Erfordernissen oder auch aus der zukünftigen Nutzung der Sache ergeben können. Es genügt dabei die sachliche Vertretbarkeit der geforderten Leistungsspezifikation.*)

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VPRRS 2009, 0180
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Festlegung des Auftragswerts muss dokumentiert werden!

OLG Bremen, Beschluss vom 26.06.2009 - Verg 3/2005

1. Angesichts der Wichtigkeit der Festlegung des Auftragswertes für die Eröffnung des Primärrechtsschutzes unterliegen diese Angaben aber nach Auffassung des Senats der aus dem Transparenzgebot folgenden Dokumentationspflicht und müssen daher notwendiger Bestandteil des Vergabevermerks sein.

2. Führt die Vergabestelle die von ihr in der Ausschreibung vorgesehenen Tests von vorneherein nur unvollständig durch, wendet sie in der Ausschreibung nicht zugelassene Bewertungskriterien an und lässt sie auf Seiten des verbliebenen Konkurrenten eine noch nicht auf dem Markt eingeführte Softwareversion zu, so bieten diese Tests keine taugliche Grundlage, eine Vergabeentscheidung zu treffen.

3. Aus der Nichtberechnung einer Lizenzgebühr folgt nicht, dass eine verbotene Mischkalkulation vorliegt.

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VPRRS 2009, 0178
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügepflicht bei Kenntniserlangung v. Vergabefehlern erst im Verfahren?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.05.2009 - 1 VK 19/09

1. Eine Rügeobliegenheit besteht nicht bei Vergabefehlern, die anlässlich der Durchführung eines Vergabenachprüfungsverfahrens erkannt werden.*)

2. Werden den Bieten im Rahmen eines nach § 3 a Nr. 1 lit. d) VOB/A durchgeführten Verhandlungsverfahrens Fristen zur Abgabe modifizierter Angebote gesetzt, können nach Ablauf der Frist eingegangene Angebote nicht mehr berücksichtigt werden, auch dann nicht, wenn die Bieter davon ausgehen können, dass im Anschluss über diese Angebote nochmals verhandelt wird.*)

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VPRRS 2009, 0177
DienstleistungenDienstleistungen
Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens

OLG Celle, Beschluss vom 17.07.2009 - 13 Verg 3/09

1. Zur Frage, ob die Beschwerdefrist des § 117 Abs. 1 GWB dadurch in Lauf gesetzt wird, dass die Vergabekammer eine Beschlussabschrift "vorab" per Telefax übersendet.*)

2. Einem Bieter droht regelmäßig auch dann im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 2 GWB ein Schaden durch eine Verletzung von Vergabevorschriften, wenn das eingeleitete Vergabeverfahren nicht ohne weiteres durch Zuschlag beendet werden darf und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt.*)

3. Zur Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens nach § 3a Nr. 1 Abs. 5 b VOL/A.*)

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VPRRS 2009, 0176
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berücksichtigung persönlicher Referenzen als Firmenreferenzen?

VK Thüringen, Beschluss vom 24.06.2009 - 250-4002.20-3114/2009-005-SOK

1. Verlangt der Auftraggeber nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 Buchstabe a) VOB/A Angaben über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und liegen die Leistungen außerhalb des geforderten Zeitraums der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, weil sie entweder älteren Datums sind oder es sich hierbei um solche Leistungen handelt, die selbst erst in 2009 abgeschlossen wurden oder bis heute nicht abgeschlossen und damit noch nicht beendet sind, ist das Angebot mangels entsprechender Angaben auszuschließen.

2. Persönliche Referenzen können mit Firmenreferenzen jedenfalls in den Fällen nicht gleichgesetzt werden und diese gleichsam ersetzen, wo komplexe Bau- und Verfahrensabläufe die Tätigkeit vieler und damit die Fachkunde eines ganzen Unternehmens und seiner Mitarbeiter bedingen. Allein die Eignung des Unternehmens/des Bieters lässt es daher begründet erscheinen, das ausgeschriebene Projekt/die ausgeschriebene Leistung planmäßig und erfolgreich realisieren zu können.

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VPRRS 2009, 0175
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens

VK Berlin, Beschluss vom 04.05.2009 - VK-B2-5/09

1. Ein Unternehmen, das ohne Abgabe eines Angebots ein Nachprüfungsverfahren einleitet, ist nur antragsbefugt, soweit es hinreichend darlegt, dass es ihm durch die gerügten Vergaberechtsverstöße verwehrt war, überhaupt ein rechtmäßiges Angebot abzugeben.*)

2. Die Pauschalierung einzelner Leistungspositionen, deren Umfang im Verhältnis zum Gesamtumfang des Auftrags als geringfügig anzusehen ist, hindert ein interessiertes Unternehmen nicht an der Abgabe eines Angebots, wenn der Preis insgesamt kalkulierbar bleibt.*)

3. Zum Umfang der Akteneinsicht.*)

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VPRRS 2009, 0174
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschlussmöglichkeit eines Angebots bei fehlenden Nachweisen

VK Berlin, Beschluss vom 18.03.2009 - VK-B2-30/08

1. Nach der abschlägigen Beantwortung einer Rüge ist vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens regelmäßig keine erneute Rüge erforderlich.*)

2. Eignungsnachweise, die nicht zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen sind, kann der Auftraggeber bis zum Abschluss der Eignungsprüfung nachfordern.*)

3. Fehlen mit dem Angebot einzureichende Angaben oder Unterlagen, ist das Angebot unvollständig und unabhängig von der Wettbewerbsrelevanz des Mangels auszuschließen.*)

4. Ein Bieter hat keinen Anspruch auf den Ausschluss anderer unvollständiger Angebote, wenn sein eigenes Angebot ebenfalls trotz fehlender oder unvollständiger Angaben in die Wertung einbezogen wurde.*)

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VPRRS 2009, 0173
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Instandhaltungsarbeiten = Dienstleistungsauftrag?

VK Berlin, Beschluss vom 02.06.2009 - VK-B2-12/09

1. Instandhaltungsarbeiten mit geringfügigem Instandsetzungsanteil sind als Dienstleistungsauftrag anzusehen.*)

2. Eine Rüge ist nach Einholung von Rechtsrat auch eine Woche nach Erhalt des Informationsschreibens noch unverzüglich, wenn der Auftraggeber, insbesondere aufgrund des vorangegangenen Ablaufs des Vergabeverfahrens, davon ausgehen muss, dass seine Entscheidung nicht unbeanstandet bleiben wird.*)

3. Zur Beurteilung der Unangemessenheit eines Preises führt die Ermittlung von Mittelwerten für einzelne Leistungstitel ohne Berücksichtigung der Gesamtangebote zu keiner transparenten Beurteilung der Preisunterschiede.*)

4. Erst wenn auf Grund des niedrigen Preises zu erwarten ist, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag deshalb nicht oder nicht mehr ordnungsgemäß ausführen wird, besteht Anlass zu dessen Ausschluss wegen eines offenbaren Missverhältnisses zur Leistung.*)

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VPRRS 2009, 0172
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Inhaltliche Änderung des öffentlichen Angebots durch Bieter unzulässig

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2008 - Verg 52/08

Der Bieter darf sich nicht gegen den öffentlichen Auftraggeber wenden, indem er den Auftrag gemäß seinen eigenen Vorschlägen inhaltlich abzuändern versucht.

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