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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10875 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

VPRRS 2009, 0121
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nicht ordnungsgemäße bzw. fehlende Dokumentation

VK Südbayern, Beschluss vom 19.01.2009 - Z3-3-3194-1-39-11/08

1. Grundsätzlich führt eine fehlende Dokumentation aufgrund eines mangelhaften Vergabevermerks nicht zwangsläufig zu einem zu Gunsten eines Antragstellers wirkenden Rechtsverstoß mit Auswirkungen auf das Vergabeverfahren. Es gehört jedoch zum Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber den Gang, vor allem aber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten nachvollziehbar und zeitnah dokumentiert.*)

2. Durch eine nicht ordnungsgemäße Dokumentation wird das Transparenzprinzip besonders schwerwiegend verletzt. Der Vergabevermerk muss daher einen erheblichen Detaillierungsgrad aufweisen. Eine ungenügende Dokumentation führt im Regelfall dazu, dass das Verfahren wiederholt werden muss.*)

3. Außerdem muss der Vergabevermerk die Anforderungen erfüllen, die im Rechtsverkehr an einen Aktenvermerk gestellt werden. Dazu gehören Datum und Unterschrift des Ausstellers. Bedient sich die Vergabestelle bei der Fertigung des Vergabevermerks der Hilfe eines Dritten, muss zudem deutlich werden, inwieweit die Vergabestelle dem Vergabevorschlag des Dritten folgt.*)

4. Grundsätzlich ist die Vergabestelle an die Bewerbungskriterien, die sie in der Vergabebekanntmachung genannt hat, nach § 17 VOB/A gebunden. Es widerspricht dem Grundsatz der Transparenz, wenn die Vergabestelle ihrer Wertungsentscheidung andere Kriterien zu Grunde legt, als sie in der Bekanntmachung veröffentlicht hat.*)

5. § 28 Nr.2 Abs.2 VOB/A sieht ausdrücklich vor, dass auch nach Ablauf der Bindefrist auf ein Angebot noch der Zuschlag erfolgen kann. Ein Angebot ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil die Bindefrist zwischenzeitlich - ohne eine lückenlose Verlängerung - verstrichen ist.*)

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VPRRS 2009, 0120
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Strafrecht - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen

BVerfG, Beschluss vom 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08

1. Zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen (Begriff des Angebots).

2. Zum Anspruch auf ein faires Verfahren (Beweiswürdigung).

3. Zur Beweiskraft des Protokolls (Auslegung mehrdeutiger Vermerke).

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VPRRS 2009, 0119
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklarheiten der Ausschreibungsunterlagen: Nicht zu Lasten des Bieters

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.04.2009 - 21.VK-3194-10/09

Das Prinzip der Gleichbehandlung erfordert, Unklarheiten der Ausschreibungsunterlagen nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen zu lassen.*)

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VPRRS 2009, 0118
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beifügung eigener AGB: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.03.2009 - 21.VK-3194-08/09

Die Beifügung eigener AGB, die von den verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen abweichen, auf der Rückseite des dem Angebot beigefügten Begleitschreibens führt zum Angebotsausschluss.*)

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VPRRS 2009, 0117
DienstleistungenDienstleistungen
Beteiligung von in Abhängigkeit zueinander stehender Bieter

EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - Rs. C-538/07

1. Art. 29 Abs. 1 Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ist dahin auszulegen, dass er einen Mitgliedstaat nicht daran hindert, über die in dieser Bestimmung enthaltenen Ausschlussgründe hinaus weitere Ausschlussgründe vorzusehen, die gewährleisten sollen, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz beachtet werden, sofern diese Maßnahmen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.*)

2. Das Gemeinschaftsrecht steht einer nationalen Vorschrift entgegen, mit der in Verfolgung der legitimen Ziele der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz im Rahmen der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge ein absolutes Verbot für Unternehmen, zwischen denen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder die miteinander verbunden sind, aufgestellt wird, sich gleichzeitig in Wettbewerb zueinander an ein und demselben Ausschreibungsverfahren zu beteiligen, ohne dass ihnen die Möglichkeit gegeben wird, nachzuweisen, dass sich dieses Verhältnis nicht auf ihr jeweiliges Verhalten im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens ausgewirkt hat.*)

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VPRRS 2009, 0116
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütungsanspruch bei verspätetem Zuschlag!

BGH, Urteil vom 11.05.2009 - VII ZR 11/08

1. Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können.*)

2. Der so zustande gekommene Bauvertrag ist ergänzend dahin auszulegen, dass die Bauzeit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der vertragliche Vergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen sind.*)




VPRRS 2009, 0459
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auftragskriterien und deren Wichtung sind bekannt zu machen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2009 - VK 11/09

1. Der Auftraggeber hat in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung oder der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung alle Auftragskriterien und deren Wichtung anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist. Kann nach Ansicht des Auftraggebers die Gewichtung aus nachvollziehbaren Gründen nicht angegeben werden, so gibt der Auftraggeber die Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung an.

2. Die Auftraggeberin hat die Zuschlags-/Auftragskriterien unmissverständlich so zu formulieren, dass die fachkundigen Bieter keine Verständnisschwierigkeiten haben. Das bedeutet konkret, dass die Auftragskriterien in den Verdingungsunterlagen oder in der Bekanntmachung so gefasst werden müssen, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auslegen können.

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VPRRS 2009, 0458
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auftragskriterien und deren Wichtung sind bekannt zu machen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2009 - VK 10/09

1. Der Auftraggeber hat in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung oder der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung alle Auftragskriterien und deren Wichtung anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist. Kann nach Ansicht des Auftraggebers die Gewichtung aus nachvollziehbaren Gründen nicht angegeben werden, so gibt der Auftraggeber die Kriterien in der absteigenden Reihenfolge ihrer Bedeutung an.

2. Die Auftraggeberin hat die Zuschlags-/Auftragskriterien unmissverständlich so zu formulieren, dass die fachkundigen Bieter keine Verständnisschwierigkeiten haben. Das bedeutet konkret, dass die Auftragskriterien in den Verdingungsunterlagen oder in der Bekanntmachung so gefasst werden müssen, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auslegen können.

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VPRRS 2009, 0115
AußenanlagenAußenanlagen
Wie wird Vergabekammergebühr ermittelt? Bruttoauftragssumme?

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.04.2009 - 1 Verg 1/09

1. Bei der Festsetzung der Höhe ihrer Gebühren hat die Vergabekammer einen Ermessensspielraum, der im Beschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist.*)

2. Die für die Kostenfestsetzung maßgebliche Bruttoauftragssumme bestimmt sich grundsätzlich nach dem objektiven Wert derjenigen Leistungen, von deren Vergabe an einen Dritten die Antragstellerin bei Einleitung des Vergabeverfahrens ausgehen durfte. Unerheblich ist dagegen, ob und inwieweit die Antragsgegnerin intern u.U. von der ursprünglichen Vergabeabsicht abgerückt ist und diese vermindert hat, wenn mit der Vergabenachprüfung letztlich eine Verbesserung der Chancen der Antragstellerin zur Erteilung des ursprünglich ausgeschriebenen Auftrages angestrebt wird.*)

3. Zur Ermittlung des Umfangs des ursprünglich ausgeschriebenen Auftrages (hier: Vorrang der verbalen Bezeichnung des Auftrags vor widersprüchlichen Angaben zu den Leistungskategorien und den CPV-Kennziffern)*)

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VPRRS 2009, 0114
DienstleistungenDienstleistungen
Feststellung der Erledigung

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2009 - 1 Verg 5/08

Für die Feststellung der Erledigung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens kommt es auf die ursprüngliche Zulässigkeit und Begründetheit des Nachprüfungsantrages nicht an.*)

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VPRRS 2009, 0113
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erteilung des Zuschlags im Wege der Ersatzvornahme

OVG Sachsen, Beschluss vom 16.07.2007 - 4 BS 243/07

Gestützt auf § 115 SächsGemO kann die Rechtsaufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen einschreiten, wenn eine Gemeinde mit der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten in Verzug geraten ist (im Anschluss an SächsOVG, Beschl. v. 12.9.2005 - 4 BS 449/04 -, SächsVBl. 2006, 45 = JbSächsOVG 13, 294).*)

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VPRRS 2009, 0112
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibungspflicht bei beabsichtigtem städtebaulichem Vertrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2009 - Verg 67/08

1. Auch wenn der Begriff des "Vertrags" i.S.d. § 99 GWB auf Grund seiner Verankerung im EU-Recht nicht im Sinne der §§ 145 ff. BGB auszulegen sein sollte, so setzt er doch das Einvernehmen zumindest zweier Personen über - hier - die Erbringung von Bauleistungen voraus.

2. Der Erlass eines Bebauungsplans ist - auch bei weitestgehender Auslegung - kein Vertrag i.S.d. § 99 GWB. Der Bebauungsplan ergeht als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB). Ob und mit welchem Inhalt ein Bebauungsplan aufgestellt wird, kann nicht Gegenstand eines Vertrages oder sonstiger Abreden sein (§ 1 Abs. 3 BauGB).

3. Der Bebauungsplan wird nicht dadurch zu einem "Vertrag", dass er den Rahmen für einen möglicherweise abzuschließenden Erschließungsvertrag (§ 124 BauGB) setzt.

4. Nach § 111 Abs. 4 GWB kann die Entscheidung über die Versagung der Akteneinsicht als solche nicht mit der Beschwerde angegriffen werden. Vielmehr kann der betreffende Verfahrensbeteiligte im Rahmen eines aus anderen Gründen eingeleiteten Beschwerdeverfahrens beim Vergabesenat weitergehende Akteneinsicht beantragen (§ 120 Abs. 2 i.V.m. §§ 72, 111 GWB).

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VPRRS 2009, 0111
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen Abänderung der Verdinungsunterlagen

VK Bund, Beschluss vom 06.05.2009 - VK 1-74/09

1. Sehen die Verdingungsunterlagen in einer Leistungsposition einen Radial-Ventilator mit rückwärtsgekrümmten Schaufeln vor und bietet der Bieter an dieser Position einen Ventilator mit vorwärtsgekrümmter Schaufel an, in dem er bei der entsprechenden Position im Leistungsverzeichnis ein Fabrikat mit dieser Eigenschaft einträgt, so ändert er die Verdingungsunterlagen ab und ist deshalb zwingend auszuschließen.

2. Zwar lässt § 21 Nr. 2 VOB/A eine Abweichung von vorgegebenen technischen Spezifikationen ausnahmsweise zu; Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Abweichung im Angebot eindeutig bezeichnet und die Gleichwertigkeit bereits mit dem Angebot nachgewiesen wird.

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VPRRS 2009, 0110
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Antragsbefugnis trotz zwingenden Ausschlusses des Bieters

OLG München, Beschluss vom 08.05.2009 - Verg 6/09

1. Der Antragsteller kann, obwohl er mit seinem Angebot unstreitig ausgeschlossen ist, ein Vergabenachprüfungsverfahren, um sich im Falle der Neuausschreibung wiederum um den Auftrag bewerben zu können, mit der Behauptung betreiben, dass auch alle anderen Bieter werden müssen.

2. Die Vergabestelle darf davon ausgehen, dass das von der Beigeladenen verlangte Entgelt während der Vertragslaufzeit durch die Bundesnetzagentur genehmigt ist.

3. Ist nach den Verdingungsunterlagen das Angebot in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift abzugeben, so genügt die mit einem die Erteilung einer Prokura kennzeichnenden Zusatz versehene Unterschrift des Geschäftsbereichsleiters. Demgegenüber ist bei einem Großunternehmen die Unterzeichnung des Angebots durch Vorstandsmitglieder nicht zu erwarten.

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VPRRS 2009, 0109
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen

OLG Rostock, Beschluss vom 06.03.2009 - 17 Verg 1/09

1. Eine vergaberechtskonforme PPK-Ausschreibung muss sowohl den kommunalen als auch den Systembetreiberanteil umfassen.

2. Eine Ausschreibung mit Begrenzung auf den lediglich kommunalen Anteil ist auf die Erbringung einer unmöglichen Leistung gerichtet. Gleichzeitig wird dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis übertragen.

3. Eine geforderte Treueerklärung in den Verdingungsunterlagen zum Verbot gewerblicher (PPK-)Sammlungen stellt die Übertragung eines ungewöhnlichen Wagnisses für den Auftragnehmer dar.

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VPRRS 2009, 0108
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Unanfechtbarkeit der abgelehnten Beiladung:Ausreichender Rechtsschutz?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.11.2008 - 15 Verg 13/08

Der Ausschluss der Anfechtbarkeit gemäß § 109 Satz 2 GWB betrifft nicht lediglich positive Entscheidungen über die Beiladung, sondern auch solche, in denen ein Beiladungsgesuch abgelehnt wird (im Anschluss an OLG Frankfurt VergabeR 2006, 144; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 59).*)

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VPRRS 2009, 0107
DienstleistungenDienstleistungen
Unverzüglichkeit der Rüge

OLG München, Beschluss vom 16.04.2009 - Verg 3/09

Erkennt ein Bieter anhand der Leistungsbeschreibung, dass ein Konzept zur Übernahme der Patienten- und Mitarbeiterversorgung eines Universitätsklinikums ohne Kenntnis des vorhandenen Personalbestandes vorgelegt werden soll, hat er die Rüge, die Ausschreibung von "fiktiven" Angeboten verstoße gegen § 613a BGB und sei vergaberechtswidrig, spätestens bis zur Abgabe seines Angebotes zu erheben.*)

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VPRRS 2009, 0106
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Auslagenerstattung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags

BGH, Beschluss vom 24.03.2009 - X ZB 29/08

Bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren findet keine Erstattung von Auslagen statt, die den Beteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer entstanden sind.*)

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VPRRS 2009, 0105
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtzeitige Rüge

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.01.2009 - VgK-51/2008

Zur Problematik der rechtzeitigen Rüge von Vergabeverstößen.

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VPRRS 2009, 0104
DienstleistungenDienstleistungen
Rechtzeitigkeit der Rüge

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.01.2009 - 21.VK-3194-63/08

1. Ohne das Vorliegen überdurchschnittlicher Schwierigkeiten ist von einer Regelrügefrist von einem bis drei Tagen auszugehen. Die Beanstandung einer Vorabinformation nach § 13 VgV als unzureichend muss sogar noch am Tage ihres Zugangs, spätestens jedoch am Folgetag erfolgen; andernfalls ist sie nicht mehr unverzüglich.

2. Aus dem Umstand, dass der antragstellende Bieter nähere Informationen zur Begründung der Vergabeentscheidung fordert, kann die Vergabestelle keinesfalls entnehmen, dass der Bieter die Vergabeentscheidung an sich als falsch angreifen will.

3. Die bloße Vermutung, eine Rüge werde erfolglos sein, oder die Überzeugung, der Auftraggeber habe bereits "unvermeidbare Tatsachen" mitgeteilt und damit zum Ausdruck gebracht, jeder Widerspruch sei von vornherein sinnlos, macht die Rüge nicht entbehrlich. Allein die Tatsache, dass ein Auftraggeber z. B. mit der Vorabinformation das Ergebnis eines Entscheidungsfindungsprozesses mitgeteilt hat, rechtfertigt nicht den Schluss auf eine Unabänderlichkeit dieser Entscheidung. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren seine Vergabeentscheidung verteidigt.

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VPRRS 2009, 0103
DienstleistungenDienstleistungen
Eignungskriterien als Zuschlagskriterien?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.03.2009 - 1 VK LVwA 32/08

1. Zu den Eignungskriterien als Zuschlagskriterien.*)

2. Eine Überprüfung der Ermessenserwägungen des Antragsgegners mangels Einhaltung der Verpflichtung zur Transparenz ist durch Erstellen eines ordnungsgemäßen Vergabevermerkes ausgeschlossen.*)

3. Zur Nichtbekanntgabe der Bewertungsmatrix.*)

4. Zum Anspruch auf Gewährleistung eines freien und transparenten Wettbewerbs.*)

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VPRRS 2009, 0102
DienstleistungenDienstleistungen
Ungenügende Dokumentation des Vergabeverfahrens: Aufhebung!

VK Südbayern, Beschluss vom 31.10.2008 - Z3-3-3194-1-35-10/08

1. Nach § 114 Abs. 1 Satz 2 ist die Vergabekammer an Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.*)

2. Es gehört zum Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens nach § 97 Nr. 1 GWB, dass der öffentliche Auftraggeber den Gang, vor allem aber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten dokumentiert. Diese Dokumentation dient dabei dem Ziel, die Entscheidung der Vergabestelle sowohl für die Nachprüfungsinstanzen als auch für die Bieter überprüfbar zu machen.*)

3. Durch eine nicht ordnungsgemäße Dokumentation - wie in § 30 VOL/A gefordert - wird das Transparenzprinzip besonders schwerwiegend verletzt. Der Vergabevermerk muss daher einen erheblichen Detaillierungsgrad aufweisen. Eine ungenügende Dokumentation führt im Regelfall dazu, dass das Verfahren nach § 26 Nr. 1 lit. d VOL/A wiederholt werden muss, da die begangene Rechtswidrigkeit nur dadurch beseitigt werden kann, dass die Ausschreibung aufgehoben wird.*)

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VPRRS 2009, 0101
DienstleistungenDienstleistungen
Ungenügende Dokumentation des Vergabeverfahrens: Aufhebung!

VK Südbayern, Beschluss vom 21.07.2008 - Z3-3-3194-1-23-06/08

1. Antragsbefugnis gem. § 107 Abs. 2 GWB auch ohne Abgabe eines Angebots gegeben. Der Bieter ist somit auch dann antragsbefugt, wenn er bei der rechtswidrigen Ausschreibung eines Leitfabrikats zwar in der Lage wäre dieses zu liefern, er aber daran gehindert wird, ein wirtschaftlicheres Konkurrenzprodukt anzubieten.*)

2. Zwar ist es alleine Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Leistungen sie ausschreibt. Es liegt jedoch dann eine Behinderung des Wettbewerbs vor, wenn Merkmale des geforderten Produkts durch einen Produkt- oder Markennamen bezeichnet werden und das Leistungsverzeichnis nach Form, Stofflichkeit, Aussehen und technischen Merkmalen so präzise definiert ist, dass dem Bieter keinerlei Ausweichmöglichkeit mehr bleibt. Hierbei kommt es nicht auf die Feststellung einer subjektiven Absicht der Vergabestelle an, bestimmte Unternehmen zu bevorzugen zu wollen. Entscheidend ist vielmehr die Frage, ob die Leistungsbeschreibung bei objektiver Betrachtung geeignet ist, bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse bevorzugen zu wollen.*)

3. Gemäß § 26 Nr. 1 VOL/A kann die Ausschreibung unter anderem aufgehoben werden, wenn die Verdingungsunterlagen grundlegend geändert (lit. b) oder andere schwerwiegende Gründe bestehen (lit. d). Da § 26 VOL/A lediglich als "Kann-Bestimmung" ausgestaltet ist, besteht für den Auftraggeber grundsätzlich keine Verpflichtung zur Aufhebung. Das Recht, eine Ausschreibung aufzuheben, konkretisiert sich im Wege der Ermessensreduzierung dann aber auf Null zu einer Pflicht, wenn der Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 lit. a bis d VOL/A gleichzeitig einen Verstoß gegen andere Vorschriften der VOL/A darstellt und der Zuschlag schon deshalb rechtswidrig wäre. Weitere Voraussetzung ist, dass die Rechtswidrigkeit nur dadurch beseitigt werden kann, dass die Ausschreibung aufgehoben wird. Als Maßnahme zur Behebung der dargestellten Mängel - unzulässige fabrikatsbezogene Ausschreibung und fehlerhafte Dokumentation des Verfahrens - kommt im Nachprüfungsverfahren gem. § 114 Abs. 1 GWB lediglich die Verpflichtung der Vergabestelle zur Aufhebung der Ausschreibung in Betracht.*)

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VPRRS 2009, 0100
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Preisangabe von 0,00 Euro zulässig! (Gehörsrüge)

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.04.2009 - 1 Verg 10/08

1. Eine Vertretungshandlung entfaltet schon dann Rechtsverbindlichkeit, wenn der Vertreter zum Zeitpunkt der Vornahme dieser Handlung intern hierzu bevollmächtigt ist, ohne dass es darauf ankäme, ob diese keinen formellen Anforderungen unterliegende, intern bereits erteilte Vollmacht in irgendeiner Weise nach außen erkennbar ist.

2. Als fehlende Preisangabe ist eine Auslassung oder eine Angabe mit unbestimmtem Bedeutungsgehalt zu bewerten; als unvollständige Preisangabe eine solche, bei der einzelne Preisbestandteile nicht an der hierfür vorgesehenen Stelle, sondern in einer anderen Leistungsposition, zumeist verdeckt verlagert, angegeben werden. Eine Preisangabe von 0,00 Euro in einer Leistungsposition ist weder das eine noch das andere, sondern eine vorhandene Preisangabe.

3. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist keine Bieter schützende Norm.

4. Es ist selbstverständlich, dass sich aus einer Klarstellung der Leistungsanforderungen - z. T. mit der Tendenz ihrer Erhöhung, z. T. mit der Klarstellung einer notwendigen Abstimmung mit früher beauftragten Unternehmen - für Bieter und Vergabestelle die Frage der Bewertung der Eignung für den konkreten Auftrag nochmals stellt.

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VPRRS 2009, 0457
ArzneimittelArzneimittel
Lieferung von MRT-Kontrastmittel und Röntgenkontrastmittel

VK Bund, Beschluss vom 20.01.2009 - VK 3-191/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0099
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unverzügliche Rüge

OLG Jena, Beschluss vom 30.03.2009 - 9 Verg 12/08

1. Nach § 9 Nr. 10 VOB/A darf in technischen Spezifikationen nur in Ausnahmefällen auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken oder Patente, Typen, eines bestimmten Ursprungs oder einer bestimmten Produktion verwiesen werden, und auch nur dann, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder Produkte nicht begünstigt oder ausgeschlossen werden. Sind solche Verweise zulässig, sind sie mit dem Zusatz "oder gleichwertig" zu versehen.

2. Zur Auslegung einer Leistungsbeschreibung, ob ein Leitfabrikat vorgegeben wurde.

3. In der Regel ist ein Bieter, der einen Vergaberechtsverstoß vermutet, genauso wenig gehalten, seine in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht ungenügenden Kenntnisse zu vervollständigen, insbesondere rechtlichen Rat einzuholen. Von diesen Grundsätzen ist aber dann eine Ausnahme geboten, wenn der Kenntnisstand des Bieters in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einen solchen Grad erreicht hat, dass seine Unkenntnis vom Vergaberechtsverstoß nur als ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis dieses Rechtsverstoßes verstanden werden kann.

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VPRRS 2009, 0463
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Niedrigster Angebotspreis als einziges Zuschlagskriterium?

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.02.2009 - VgK-58/2008

Der niedrigste Angebotspreis kann nur dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn ein Auftraggeber dies so bekannt gegeben hat.

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VPRRS 2009, 0098
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Kosten des Beigeladenen

OLG Dresden, Beschluss vom 08.04.2009 - WVerg 6/08

1. Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung der Beigeladenen sind im Beschwerdeverfahren stets von der Partei zu ersetzen, die im Beschwerdeverfahren unterlegen war.

2. Anderes gilt nur dann, wenn die Beigeladenen eigene Anträge gestellt haben und damit unterlegen sind.

3. Für einen Erstattungsanspruch genügt es, wenn sich der anwaltliche Vertreter des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren nur angezeigt hat, auch wenn er ansonsten keinen Aktivitäten entfaltet hat.

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VPRRS 2009, 0097
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen negativer Referenzen

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.04.2009 - VK 9/09

1. Die Vergabenachprüfungsinstanzen können die Eignungsprüfung der Vergabestelle nur in beschränktem Umfang kontrollieren. Die Vergabestelle hat bei der Entscheidung, ob das betroffene Unternehmen genügend fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist, einen Beurteilungsspielraum, da eine prognostische, in die Zukunft gerichtete Entscheidung zu treffen ist.

2. Der Umstand, dass drei als Referenz angegebene Auftraggeber aus bestimmten Gründen mit der erbrachten Leistung übereinstimmend unzufrieden waren, reicht aus, um eine negative Prognoseentscheidung zu rechtfertigen.

3. Die Transparenz des Vergabeverfahrens erfordert, dass die telefonische Überprüfung der Referenzen zumindest stichwortartig mit Angaben zum Gesprächszeitpunkt, Gesprächspartner und Gesprächsgegenstand schriftlich nieder gelegt werden.

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VPRRS 2009, 0096
DienstleistungenDienstleistungen
Ausgleich bestehender Nachteile für Bieter durch den Auftraggeber?

BGH, Beschluss vom 19.03.2009 - III ZR 106/08

1. Sind vom früheren Betriebsinhaber betriebliche Versorgungsanwartschaften für Arbeitnehmer begründet worden, so haftet dieser im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB nur für die innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werdenden Betriebsrentenansprüche (im Anschluss an BAG, Urteile vom 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - NZA-RR 2007, 310 und vom 21. Februar 2006 - 3 AZR 216/05 - NZA 2007, 931).*)

2. Dies gilt auch, wenn der (Teil-)Betriebsübergang (hier: Neubereederung eines Forschungsschiffes) auf der Grundlage eines vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahrens erfolgt ist (im Anschluss an BAG, Urteil vom 2. März 2006 - 8 AZR 147/05 - NZA 2006, 1105).*)

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VPRRS 2009, 0095
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Rettungsdienstleistungen

VK Südbayern, Beschluss vom 03.04.2009 - Z3-3-3194-1-49-12/08

1. Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Bayern unterliegt dem BayRDG vom 01.01.2009 und wird nach dem sog. Konzessionsmodell gehandhabt.*)

2. Gemäß Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 besteht eine öffentliche Dienstleistungskonzession "ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises". Das BayRDG geht mit dieser europäischen Definition konform.*)

3. Gemäß EU-Richtline 92/50 müssen die öffentlichen Stellen, die Dienstleistungskonzessionen vergeben, dennoch die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen beachten.*)

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VPRRS 2009, 0094
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verstoß gegen Gemeindeordnung vergaberechtsrelevant?

OLG Celle, Beschluss vom 09.04.2009 - 13 Verg 7/08

1. Zur Prüfung eines Verstoßes gegen § 108 NGO im Vergabeverfahren.*)

2. § 16 VgV ist auf Mitglieder eines Beirates oder Aufsichtsrates einer Gesellschafterin entsprechend anzuwenden, wenn diese Gesellschafterin einen erheblichen Anteil (hier 49 bzw. 51 %) des Bieters hält, sich der Bieter im Vergabeverfahren für den Nachweis seiner Eignung auf die Eignung (zumindest auch) dieser Gesellschafterin stützt und auch die Abwicklung der ausgeschriebenen Dienstleistung in nicht unerheblichem Umfang über deren Personal, Organisation und Ressourcen erfolgen soll.*)

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VPRRS 2009, 0093
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
EU-Ausschreibung: Keine Nachweisverpflichtung für Baumaterial

VK Arnsberg, Beschluss vom 25.03.2009 - VK 4/09

Der Bieter hat, soweit nicht anders gefordert, keine Verpflichtungserklärungen von Baustofflieferanten vorzulegen.

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VPRRS 2009, 0092
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kosten der eigenen Rechtsabteilung nicht erstattungsfähig!

VK Hessen, Beschluss vom 28.11.2008 - 69d-VK-17/2007

Lässt sich ein Beteiligter am Nachprüfungsverfahren durch Mitarbeiter der eigenen Rechtsabteilung vertreten, stellen die Personalkosten für diese Mitarbeiter "Sowieso-Kosten" dar und sind kein zusätzlicher erstattungsfähiger Aufwand, welcher Gegenstand eines prozessualen Kostenerstattungsanspruchs sein könnte.

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VPRRS 2009, 0091
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Folgen eines vergaberechtswidrigen Vertragsschlusses

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2008 - 15 Verg 4/08

1. Beschaffung, Montage und Verteilung von Tonnen zur Altpapiersammlung dürfen nicht voneinander getrennt werden, weil die Montage und die Verteilung der Tonnen als untergeordnete Nebenleistung der Tonnenlieferung verstanden werden musst. Sie sind Teil des Lieferauftrags über die Beschaffung der "kompletten Altpapiertonne", die ohne Montage und Verteilung nicht als Altpapiersammelbehälter einsatzfähig sind.

2. Zur Problematik der sorgfältigen Prüfung und Einschätzung des Tonnenbedarfs, wenn eine Gemeinde erstmalig die Einführung einer kommunalen Altpapiersammlung plant.

3. § 13 VgV ist entsprechend auf Vergaben ohne förmliches Vergabeverfahren anzuwenden, die bei korrekter Gesetzesanwendung europaweit hätten ausgeschrieben werden müssen, der öffentliche Auftraggeber sie aber nicht ausgeschrieben hat - zum Beispiel deshalb, weil er fälschlicherweise von einem Unterschreiten des relevanten Schwellenwerts für eine europaweite Ausschreibung ausgegangen ist -, zumindest dann, wenn zu einem bestimmten Beschaffungsvorhaben mehrere Angebote bekannter Bieter eingegangen sind; dies gebieten Sinn und Zweck von § 13 VgV, die einen primären Rechtsschutz eines Bieters bzw. Interessenten ermöglichen sollen.

4. Der wettbewerbsrechtliche Beseitigungsanspruch steht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Demnach ist eine Rückabwicklung der vergaberechtswidrig beschafften Tonnen nur dann erforderlich, wenn nur so ein andauernder wettbewerbswidriger Zustand behoben werden kann.

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VPRRS 2009, 0089
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässige Zuschlagskriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2009 - Verg 59/08

1. Bei den Kriterien "Plausibilität des Angebots" und "Machbarkeit der Leistung" handelt es sich nicht um zulässige Zuschlagskriterien im Sinne des § 25a VOL/A.

2. Keinesfalls kann die Vergabestelle in den Verdingungsunterlagen über die eindeutig in der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise hinausgehen. Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Zur Wirksamkeit einzelner Klauseln in den Verdingungsunterlagen.

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VPRRS 2009, 0088
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verwirkung des Nachprüfungsrechts

VK Köln, Beschluss vom 10.02.2009 - VK VOB 39/2008

1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswerts ist grundsätzlich der Tag der Absendung der Vergabebekanntmachung.

2. Rügt ein Bieter eine Entscheidung der Vergabestelle als vergaberechtswidrig, unterwirft sich später aber genau dieser Entscheidung, enthält dies die Zusage, nicht mehr gegen die zuvor als vergaberechtswidrig gerügte Entscheidung der Vergabestelle vorzugehen. Ein dennoch eingeleitetes Nachprüfungsverfahren ist wegen Verwirkung des Antragsrechts unzulässig.

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VPRRS 2009, 0087
DienstleistungenDienstleistungen
Verbot der Verbesserung der Rechtsposition eines Dritten

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2009 - VK 47/08

1. Um den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, den gerügten Mangel abzustellen, muss der Rüge eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen sein. Dabei ist zum Ausdruck zu bringen, welcher Sachverhalt konkret zugrunde gelegt und woraus im Einzelnen ein Vergabeverstoß abgeleitet wird.

2. Die Rügeobliegenheit setzt positive Kenntnis aller tatsächlichen Umstände, aus denen die Beanstandung im Nachprüfungsverfahren abgeleitet wird, sowie die zumindest laienhafte rechtliche Wertung voraus, dass sich aus ihnen eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren ergibt.

3. Bei Leistungen des Holzeinschlages und Rücken von Holz handelt es sich um nachrangige Dienstleistungen des Anhangs I B zur VOL/A, die nur einem beschränkten Vergaberegime unterliegen. Auch in diesen Verfahren gelten die vergaberechtlichen Grundregeln des Gleichbehandlungsgrundsatzes und das Wettbewerbs- sowie Transparenzgebots.

4. Die Geltendmachung einer – für sich genommen gegebenenfalls zutreffenden – Vergaberechtsverletzung, die lediglich die Rechtsposition eines Dritten zu verbessern geeignet ist, stellt eine Form unzulässiger materiellrechtlicher Rechtsausübung dar, die einem Bieter nach dem die gesamte Rechtsordnung beherrschenden Wertungsgedanken des § 242 BGB versagt ist und einen gleichwohl eingelegten Nachprüfungsantrag an der mangelnden Begründetheit scheitern lässt.

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VPRRS 2009, 0086
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung für Zuschlag an überhöhtes Angebot

OLG Schleswig, Urteil vom 25.04.2008 - 1 U 77/07

Der Architekt, der bei der Auftragsvergabe eingeschaltet ist, hat die Pflicht, Angebote eingehend zu prüfen und zu werten. Überschreitet der Angebotspreis eines Unternehmers, mit dem der Auftraggeber den Bauvertrag abschließt, den tatsächlichen Wert der Arbeiten (beurteilt nach ortsüblicher Vergütung eine Überschreitung um 35%), haftet der Architekt auf Schadensersatz unter Abzug eines 10%-igen Risikozuschlags auf die übliche Vergütung.*)

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VPRRS 2009, 0085
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergleich in der mündlichen Verhandlung?

VK Berlin, Beschluss vom 05.06.2007 - VK-B2-17/07

1. Einer Einigung der Beteiligten im Wege des Vergleichs in der mündlichen Verhandlung steht das Gesetz nicht entgegen, auch wenn dies in den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren nicht ausdrücklich vorgesehen ist.*)

2. Sofern es zu einer Einigung der Beteiligten kommt, ist diese bindend und erstreckt sich auch auf die zur Rechtsverfolgung aufgewendeten Kosten, sofern sich ein Beteiligter zu deren Erstattung verpflichtet hat.*)

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VPRRS 2009, 0084
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Folge der fehlenden Bekanntmachung von Eignungskriterien

VK Thüringen, Beschluss vom 17.03.2009 - 250-4003.20-650/2009-003-EF

1. Ein Nachschieben von abgeforderten Eignungsnachweisen in den Vergabeunterlagen ist nicht zulässig.

2. Die fehlende Bekanntgabe von Eignungsnachweisen in der Bekanntmachung ist ein Verstoß gegen § 7a Nr. 3 Abs. 3 VOL/A. Sie führt zur Unmöglichkeit der Angebotswertung in der zweiten Wertungsstufe und zur Unmöglichkeit der Einhaltung der Vergabegrundsätze gemäß § 2 Nr. 3 VOL/A, wenn nach Auffassung der Vergabestelle nicht jeder Bieter den Auftrag ausführen kann.

3. Die Nichtbekanntgabe der "Unterkriterien" und "Unter-Unterkriterien" als solche sowie der bei deren Bewertung verwendeten Bewertungssysteme stellt einen Verstoß gegen Artikel 53 der Richtlinie 2004/18/EG, § 97 Abs. 7 GWB, § 9a Nr. 1 lit. c VOL/A und § 25a Nr. 1 Abs. 2 VOL/A dar.

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VPRRS 2009, 0083
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsnachweise in der Bekanntmachung nicht gefordert: Ausschluss?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2009 - VK-43/2008-L

1. Von den Bietern geforderte Nachweise (hier: in der Vergangenheit für andere Auftraggeber erbrachte Gutachten / Laboruntersuchungen) können aus Gründen der Transparenz, Rechtsicherheit und Gleichbehandlung nicht gleichzeitig als Eignungsnachweise und als "Angaben und Erklärungen" im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 2 lit) a VOL/A gelten.*)

2. Wenn diese Nachweise nach dem Wortlaut der Verdingungsunterlagen zum Beleg für die Kompetenz des Bieters gefordert wurden, darf ein verständiger Bieter davon ausgehen, dass sie der Eignungsprüfung dienen sollen und nicht als Arbeitsproben Teil des Angebotes sein sollen.*)

3. Auch wenn in der Bekanntmachung keinerlei Eignungsnachweise aufgeführt werden und der Antragstellerin dies nicht innerhalb der Angebotsfrist beanstandet, ist er nicht mit der Beanstandung präkludiert, dass der Auftraggeber kein Angebot ausschließen darf, welches Eignungsnachweise nicht enthält, die erstmalig in den Verdingungsunterlagen gefordert wurden. Der Antragsteller muss dann zwar den Zustand hinnehmen, welcher sich aufgrund einer nicht ausgesprochenen Rüge ergibt, kann sich im Gegenzug aber darauf berufen, dass diese Umstände im Vergabeverfahren in dem ungerügten Zustand Bestand und Geltung haben. Für die Anforderung von Eignungsnachweisen bedeutet dies dass sie so zu behandeln sind, wie sie bekanntgemacht wurden, nämlich gar nicht.*)

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VPRRS 2009, 0082
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Forderung nach einer Haftpflichtversicherung im Teilnahmewettbewerb

VK Thüringen, Beschluss vom 02.03.2009 - 250-4004.20-584/2009-002-EF

1. Es stellt eine nicht zumutbare Einschränkung der Bieterrechte dar, wenn der Auftraggeber schon für das Stadium des Auswahlverfahrens verlangt, dass der Bieter den Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nachweisen muss.

2. Ist eine Zertifizierung des Qualitätsmanagements nach ISO 9001 nicht gefordert und bekanntgemacht worden, darf eine Zertifizierung des Qualitätsmanagements auch nicht zu einem Kriterium für die Punkteverteilung gemacht werden.

3. Auch wenn im Anwendungsbereich der VOF ein Ausschlussgrund der „fehlenden Angaben und Erklärungen“ nicht vorgesehen ist, darf eine Vergabestelle ein Angebot in der weiteren Prüfung und Wertung der Angebote nicht mehr berücksichtigen, wenn sie ungleich gelagerte Sachverhalte (Angebote mit und ohne Preise) gleich behandelt hat.

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VPRRS 2009, 0081
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ordnungsgemäße Kostenprognose?

VK Berlin, Beschluss vom 25.07.2008 - VK-B2-07/08

1. Es liegt nach § 114 Abs. 1 GWB nicht in der Kompetenz der Vergabekammer, den Auftraggeber zur Beseitigung einer Rechtsverletzung zu verpflichten, wenn dadurch ein mittelbarer Zwang zur Vergabe des Auftrags entstünde, obwohl der Auftraggeber von der Auftragvergabe endgültig Abstand genommen hat. Auf die Rechtmäßigkeit einer Aufhebung kommt es dabei nicht an.*)

2. § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB ist allein auf die Gewährung von Primärrechtsschutz ausgerichtet und bietet daher keine Rechtsgrundlage für einen isolierten Feststellungsantrag.*)

3. Bei dem Zeitpunkt der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens durch Wegfall des Vergabewillens kommt es nicht auf den Zeitpunkt der endgültigen Aufgabe des Beschaffungswillens an, sondern auf den Zeitpunkt seiner Feststellung durch eine Nachprüfungsinstanz.*)

4. Der Detaillierungsgrad einer Kostenprognose hängt von der Art des Auftrages und dem Stand des Verfahrens ab. Ein Kostenansatz entspricht nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kostenprognose, wenn der Auftraggeber die zwischenzeitlich eingetretene Baupreisentwicklung und Konkretisierung Leistungsanforderungen nicht berücksichtigt.*)

5. Soll die Einhaltung eines bestimmten Kostenrahmens als Vergabekriterium herangezogen werden, muss der Auftraggeber dies mit der Ausschreibung deutlich zum Ausdruck bringen. Begründet der Auftraggeber die Aufhebung mit dem Überschreiten des - vorab nicht mitgeteilten - Kostenrahmens, wird er damit den Anforderungen des § 97 GWB an ein transparentes Vergabeverfahren gerecht, insbesondere wenn die geforderten Leistungen mit denen der Kostenprognose nicht übereinstimmen.*)

6. Im Verfahren gegen die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist nicht der gleiche strenge Maßstab an die Rügepflicht anzulegen, der während des Vergabeverfahrens besteht. Denn zu einer unmittelbaren Verzögerung der Auftragserteilung und daraus resultierender Kostenfolgen kann es nach der Aufhebung nicht mehr kommen.*)

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VPRRS 2009, 0080
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabestelle muss über drohende Aufhebung informieren!

BGH, Beschluss vom 03.03.2009 - X ZR 22/08

Informiert die Vergabestelle einen Bieter pflichtwidrig nicht über die begründete Vergaberüge eines Dritten und die dadurch drohende Aufhebung eines Vergabeverfahrens, kann sie auf Aufwendungsersatz haften.

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VPRRS 2009, 0079
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabestelle muss über drohende Aufhebung informieren!

OLG Dresden, Urteil vom 10.01.2008 - 20 U 1697/03

Informiert die Vergabestelle einen Bieter pflichtwidrig nicht über die begründete Vergaberüge eines Dritten und die dadurch drohende Aufhebung eines Vergabeverfahrens, kann sie auf Aufwendungsersatz haften.

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VPRRS 2009, 0078
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung bei nur einem Angebot?

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.10.2008 - VgK-35/2008

1. Gegen eine Aufhebungsentscheidung des Auftraggebers ist Vergaberechtsschutz möglich.

2. Eine "Aufhebung der Aufhebung" kommt nur bei fortbestehendem Vergabewillen des Auftraggebers in Betracht.

3. Das Ermessen des Auftraggebers zur Führung von Aufklärungsgesprächen kann sich ausnahmsweise zur Aufklärungspflicht verdichten, wenn etwaige Unklarheiten im Angebot ihrerseits auf einer unklaren Leistungsbeschreibung beruhen. Dann ist der Auftraggeber verpflichtet, die Unklarheiten im Rahmen eines Aufklärungsgespräches zu beseitigen, bevor er das Angebot ausschließt.

4. Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. § 26 Nr.1 lit. a VOL/A ist ausdrücklich nur dann zulässig, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Aus diesem insoweit eindeutigen Wortlaut folgt, dass die Aufhebung nach dieser Fallgruppe dann nicht möglich ist, wenn zumindest ein wertbares Angebot vorliegt.

5. Eine Aufhebung wegen des Vorliegens nur eines wertbaren Angebotes kann auch gemäß § 26 Nr. 1 lit. d VOL/A angesichts der hieran zu stellenden strengen Anforderungen dann nicht mehr rechtmäßig erfolgen, wenn mehrere Angebote eingegangen sind und lediglich nach der Prüfung der Angebote nur eines in der Wertung verbleibt.

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VPRRS 2009, 0077
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 13 VgV und erloschenes Angebot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2008 - Verg 17/08

1. Der öffentliche Auftraggeber ist aus haushaltsrechtlichen Gründen gehalten, auch auf ein gemäß § 146 BGB erloschenes Angebot eines Bieters gemäß § 150 Abs. 1 BGB beim Bieter nachzufragen, ob ein Vertragsschluss nach Maßgabe des sachlichen Inhalts des erloschenen Angebots noch möglich sei und dem Bieter den Abschluss eines Vertrags mit diesem Inhalt anzubieten. Die übrigen Bieter können nicht darauf vertrauen, dass ein Vertragsschluss wegen des Ablaufs der Bindefrist unterbleibt.

2. Für die Wirksamkeit eines solchen Vertragsschlusses ist die Mitteilung nach § 13 VgV zur Annahme des erloschenen Angebots entscheidend.

3. § 28 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/A stellt eine Ordnungsvorschrift dar. Ein mündlich erteilter Zuschlag ist nach dem zweiten Halbsatz des § 28 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/A allein zu Dokumentations- und Beweiszwecken schriftlich zu bestätigen. Satz 2 setzt aber voraus, dass der Zuschlag ("ausnahmsweise") auch mündlich wirksam erteilt werden kann.

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VPRRS 2009, 0076
DienstleistungenDienstleistungen
Unberechtigter Ausschluss von Medizinprodukten

EuGH, Urteil vom 19.03.2009 - Rs. C-489/06

Lehnt ein Mitgliedstaat Angebote von mit der EG-Konformitätskennzeichnung versehenen Medizinprodukten ab, ohne dass die zuständigen öffentlichen Auftraggeber der Krankenhäuser des Mitgliedstaates das in der Richtlinie 93/42/EWG vorgesehene Verfahren eingehalten haben, so verstößt dies gegen europäisches Vergaberecht.

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VPRRS 2009, 0075
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Fehlende Angaben führen immer zum Ausschluss!

VK Berlin, Beschluss vom 06.03.2009 - VK-B2-32/08

1. Auch geforderte Angaben, die nicht unbedingt wettbewerbserheblich sind oder nachrangig erscheinen, müssen beigefügt werden, sonst ist das Angebot auszuschließen.

2. Auch solche Angaben und Erklärungen, deren Fehlen den (End-)Preis nicht berührt, sind wettbewerbsrelevant.

3. Der Gleichheitsgrundsatz ist auch dann verletzt, wenn die Angebote aller weiteren Bieter aufgrund unterschiedlicher gleichwertiger Mängel zwingend ausgeschlossen werden müssen.

4. Der Ausschluss des Angebots eines Bieters verstößt gegen das Gebot der Gleichbehandlung, wenn er selbst zu seinem Referenzobjekt keine näheren Angaben mehr machen darf, einem anderen Bieter hingegen Gelegenheit gegeben wird, zu dessen Referenzobjekt nähere Angaben zu machen.

5. Sind alle Angebote unvollständig und entsprechen damit nicht den Ausschreibungsbedingungen, kommt auch eine Aufhebung gemäß § 26 Nr. 1 a VOB/A in Betracht.

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