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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10874 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

VPRRS 2008, 0262
AußenanlagenAußenanlagen
Grundstückskaufvertrag ohne Bauverpflichtung: Kein Vergaberecht!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.08.2008 - 1 VK 27/08

Ein Grundstücksverkauf ohne Bauverpflichtung für die Nutzung als Einkaufszentrum nach dem Bebauungsplan ist keine Baukonzession.

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VPRRS 2008, 0261
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Überprüfung der Wertentscheidung

VK Hessen, Beschluss vom 18.05.2007 - 69d-VK-18/2007

1. Die nach § 18 VOF zu dokumentierende und zu begründende Wertungsentscheidung kann von der Vergabekammer nur darauf hin überprüft werden, ob die Grenzen des Beurteilungsspielraumes überschritten wurden.*)

2. Im Rahmen der nach § 18 VOF zu treffenden Entscheidung und der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien steht es der Vergabestelle frei, bestimmten ihr besonders wichtigen Gesichtspunkten auch besonderes Gewicht zukommen zu lassen.*)

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VPRRS 2008, 0260
DienstleistungenDienstleistungen
Fortsetzungsfeststellungsantrag statthaft?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.01.2008 - VK 2 LVwA LSA-28/07

1. Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist ein statthafter Rechtsbehelf, wenn zwischen Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer und dessen Zustellung bei der Vergabestelle der Zuschlag erteilt wurde.*)

2. Es sind Unzulänglichkeiten in den Verdingungsunterlagen, die bereits bei Abfassung des Angebots bekannt waren, unverzüglich nach Kenntnis zu rügen.*)

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VPRRS 2008, 0259
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachträgliche Behebung von Defiziten im Vergabevermerk?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.11.2007 - VK 2 LVwA LSA-21/07

1. Zieht die Vergabestelle zur Wertung von Unterkriterien Referenzschreiben heran, so sind diese im Einzelnen zu dokumentieren.*)

2. Defizite im Vergabevermerk sind nachträglich nicht zu beheben.*)

3. Es müssen zumindest wesentliche Zwischenentscheidungen zeitnah und nachvollziehbar dokumentiert sein.*)

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VPRRS 2008, 0258
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Zuschlagsfähigkeit bei fehlenden technischen Nachweisen

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.09.2007 - 1 VK LVwA 18/07

1. Die Zuschlagsfähigkeit eines Angebotes scheitert, wenn der Auftraggeber mit Angebotsabgabe zu allen angebotenen Produkten aussagekräftige technische Unterlagen inkl. Prüfprotokolle und GS-Zeichen fordert und ein Bieter diese Forderung nicht erfüllt.*)

2. Unabhängig von der Zuschlagsfähigkeit des Angebotes der Antragstellerin sind die übrigen Angebote einer Zuschlagserteilung nicht zugänglich, wenn sie an einem gleichwertigen Mangel leiden.*)

3. Weisen die Verdingungsunterlagen hinsichtlich der Wartung nach der Behauptung eines Bieters Mängel auf, ist davon auszugehen, dass er als fachkundiges Unternehmen bereits beim Lesen der Verdingungsunterlagen, spätestens jedoch beim Erstellen des Angebotes, den Rückschluss der vermeintlichen Vergaberechtswidrigkeit gezogen hat und das Rügeerfordernis entsprechend § 107 Abs. 3 S. 1 GWB somit ausgelöst wurde.*)

4. Entspricht ein Angebot nicht den aufgestellten und transparent gemachten Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, so liegt darin eine verbotswidrige Änderung der Verdingungsunterlagen nach § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A und ist auszuschließen.*)

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VPRRS 2008, 0257
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

BVerfG, Beschluss vom 27.02.2008 - 1 BvR 437/08

1. Die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an einen Mitbewerber berührt grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des erfolglosen Bewerbers.

2. Art. 3 Abs. 1 GG ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erst dann verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen; es muss also eine "krasse Fehlentscheidung" vorliegen.

3. Art. 3 Abs. 1 GG ist nicht verletzt, wenn ein Gericht in einem Rechtsstreit über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags unterhalb der Schwellenwerte annimmt, dem Kläger stehe kein Unterlassungsanspruch zu, sondern allenfalls ein Schadensersatzanspruch.

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VPRRS 2008, 0256
DienstleistungenDienstleistungen
Vollständiger Vorrang des SGG vor dem GWB?

OLG Rostock, Beschluss vom 02.07.2008 - 17 Verg 2/08

1. Die Kombination einer Anwendung von Vergabenachprüfungsrecht nach dem GWB bis zur Entscheidung der Vergabekammer mit einer Fortführung des Verfahrens vor den Gerichten nach dem SGG ist unrichtig. Vielmehr verdrängt das SGG das Vergabeverfahren nach dem GWB vollständig.

2. Eine Divergenzvorlage kommt auch bei einer beabsichtigten Abweichung von einer Entscheidung des Bundessozialgerichts in Vergabefragen in Betracht.

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VPRRS 2008, 0255
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen unvollständiger Angaben

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.08.2008 - 21.VK-3194-39/08

1. Der Ausschlusstatbestand des § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A Abschnitt 2 ist nicht etwa erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot im Ergebnis nicht mit den anderen abgegebenen Angeboten verglichen werden kann. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn lediglich in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote gewertet werden. Dies erfordert, dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet, aber ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert war, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen.*)

2. Fehlende Fabrikats- oder Typenangaben, welche die Vergabestelle in den Verdingungsunterlagen klar gefordert hat, deren Angabe den Bietern auch zumutbar war und die für die Wertung der Angebote nicht völlig unbedeutend sind, führen nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zwingend zum Ausschluss des Angebots. Dies gilt auch, wenn es sich bezogen auf die Gesamtleistung nur um untergeordnete Positionen handelt.*)

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VPRRS 2008, 0254
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

OLG Hamm, Urteil vom 12.02.2008 - 4 U 190/07

1. Für Streitigkeiten über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit einem Auftragswert unterhalb der in der Vergabeverordnung genannten Schwellenwerte ist nicht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, sondern gemäß § 13 GVG der ordentliche Rechtsweg gegeben.

2. Auch wenn im Vergabebereich unterhalb der Schwellenwerte kein einfacher Primärrechtsschutz (wie nach § 97 Abs. 7 GWB) und kein allgemeiner Justizgewährungsanspruch nach Art. 19 Abs. 4 GG besteht, kann danach doch Art. 3 Abs. 1 GG unter bestimmten und besonderen Voraussetzungen ausnahmsweise einen Primärrechtsschutz begründen.

3. Der staatlichen Stelle, die einen öffentlichen Auftrag vergibt, ist es verwehrt, das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich zu bestimmen. Darüber hinaus kann die tatsächliche Vergabepraxis zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen.

4. Ein Unterlassungsanspruch der Vergabe an einen anderen Bewerber kommt dann in Betracht, wenn der Auftraggeber vorsätzlich rechtswidrig, sonst in unredlicher Absicht oder jedenfalls in Bezug auf das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich gehandelt hat bzw. wenn offenkundig ist, dass sich für die durch die zweigeteilte gesetzliche Regelung und die durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt.

5. Zu der Frage, ob der Auftraggeber den Auftrag an den Gewinner des Auswahlverfahrens vergeben muss, wenn heftige Bürgerproteste gegen dessen Entwürfe stattfinden.

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VPRRS 2008, 0253
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann liegt Beteiligung des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren vor?

OLG Celle, Beschluss vom 27.08.2008 - 13 Verg 2/08

1. Eine Beteiligung des Beigeladenen am Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat ist nicht gegeben, wenn er lediglich in der mündlichen Verhandlung anwesend ist, ohne sich durch die Einreichung von Schriftsätzen, die Stellung von Anträgen oder die Abgabe von sonstigen Erklärungen in der mündlichen Verhandlung in irgendeiner Weise einzubringen.*)

2. Ist aber infolgedessen keine - einem Beitritt eines Streithelfers vergleichbare - Unterstützungshandlung erkennbar und daher nicht feststellbar, welches (Rechtsschutz)Ziel ein Beigeladener in der Sache verfolgt, kommt seine kostenrechtliche Beteiligung im Nachprüfungsverfahren, sei es in Form einer zu ihren Gunsten ausgesprochenen Kostenerstattung, sei es durch eine ihm auferlegte Kostenhaftung nach §§ 91, 100 Abs.1 ZPO, nicht in Betracht. Allein auf bloße Informationsverschaffung gerichtete Tätigkeiten, wie Akteneinsichtnahme oder die sich auf die Rolle eines Zuhörers beschränkende Teilnahme an der mündlichen Verhandlung, genügen dafür nicht.*)

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VPRRS 2008, 0252
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preisangabe mit mehreren Stellen hinter dem Komma als Mangel?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.12.2007 - VK 2 LVwA LSA-22/07

Fordern die Bewerbungsbedingungen die Angabe der Preise in Euro und bei Bruchteilen in volle Cent, so sind glw. Mängel zu bejahen, wenn sämtliche Bieter ihre Preise mit drei und mehr Stellen hinter dem Komma angeben.*)

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VPRRS 2008, 0251
DienstleistungenDienstleistungen
Unterhalb der Schwellenwerte: Einstweilige Verfügung?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 02.09.2008 - 8 W 117/08

1. Der unterlegene Bieter kann bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb des Schwellenwertes nach Zuschlagserteilung nicht im Wege der einstweiligen Verfügung in das dann begründete Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber eingreifen. Ein Primärrechtsschutz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

2. Bei der Prüfung von Rechtsfragen im Rahmen von Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte handelt es sich um bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Sinne der § 13 GVG, Art. 19 Abs. 4 S. 2 GG, für die die Zivilgerichte zuständig sind.

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VPRRS 2008, 0250
DienstleistungenDienstleistungen
"Select-Vertrag" des Bundes als Rahmenvertrag?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2008 - VK-7/2008-L

1. Das formale Offenhalten jeglicher Abnahmeverpflichtung sowie der abnehmenden Stellen lässt einen öffentlichen Auftrag nicht entfallen, wenn die Vergabestelle tatsächlich davon ausgeht, dass auf der Grundlage des Vertrages zukünftig ein Auftragsvolumen von 5 Mio. Euro pro Jahr umgesetzt würde (Handelspartner - Vertrag zum "Microsoft- Select-Vertrag").*)

2. Die Antragsbefugnis ist trotz unterlassener Angebotsabgabe anzunehmen, wenn die Vergabestelle eine Eignungsanforderung aufstellt ("Großhändler" nach den Bedingungen der Microsoft-Vertriebsstruktur), die der Antragsteller nicht erfüllen kann.*)

3. Die Vergabestelle kann den Erwerb sog. "Gebraucht- Lizenzen" und damit die Leistungsfähigkeit eines Anbieters nur dann grundsätzlich ablehnen, wenn "mit der erforderlichen Gewissheit" feststünde, dass der Bieter durch sein Angebot gegen Schutzrechte Dritter verstößt und deshalb mit Aussicht auf Erfolg auf Unterlassen in Anspruch genommen werden könnte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2005, VII Verg 91/04). Die Schwierigkeit der dabei anzustellenden rechtlichen Betrachtung berechtigt die Vergabestelle nicht, diese zu unterlassen, ebenso wie sie im Hinblick auf Rechtsfragen grundsätzlich keinen überprüfungsfreien Beurteilungsspielraum geltend machen kann (OLG Düsseldorf, a.a.O.).*)

4. Der "Select-Vertrag" des Bundes ist kein Rahmenvertrag im Sinne § 3 a Nr. 4 VOL/A, da er von den "Beitretenden" nicht mit dem oder den in Aussicht genommenen Leistungserbringer(n) der Einzelabrufe abgeschlossen wird. Die Bundesländer und andere, die dem Select-Vertrag beitreten und hierfür einen Handelpartner bestimmen, vergeben nicht mehrere Rahmenvereinbarungen für dieselbe Leistung, da sie nicht wahlweise aus dem "Select-Vertrag" oder aus (ggf.) ihrer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Handelspartnern abrufen könnten.*)

5. Die Vorschrift aus § 7a Nr. 3 Abs. 1 u. 2 VOL/A ist kein abschließender Katalog von zulässigen Anforderungen (ausgedrückt in den entsprechend vorzulegenden Nachweisen und Angaben). Je nach Eigenart der nachgefragten Leistung muss es dem Auftraggeber möglich sein, auch andere/weitere Anforderungen zu stellen.*)

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VPRRS 2008, 0249
DienstleistungenDienstleistungen
Nachrangige Dienstleistungen und Bekanntgabe aller Zuschlagskriterien

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2008 - VK 4/08

1. Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge nur dann, wenn sie in Anlehnung an die Definition des § 121 Abs. 1, Satz 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern erfolgt. Wann ein schuldhaftes Zögern vorliegt, lässt sich nicht allgemein durch Aufstellen einer Frist bestimmen, sondern ist durch eine an den Umständen des Einzelfalls orientierte Wertung zu beurteilen. Demnach muss die Rüge gegenüber dem Auftraggeber so zeitig erfolgen, wie es dem Bieter unter Berücksichtigung der für die Prüfung und Begründung der Rüge notwendigen Zeit möglich und zumutbar ist. Hierbei ist eine angemessene Überlegungsfrist zuzugestehen, innerhalb derer der Antragsteller die Qualität seiner Argumente überprüfen und eine Chancen-Risiko-Abwägung vornehmen kann. Außerdem ist die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage in Ansatz zu bringen.

2. Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen erfolgen. Die in der Rechtsprechung angenommene Obergrenze von zwei Wochen ab Kenntniserlangung stellt dabei eine maximale Obergrenze dar, deren Ausschöpfung allenfalls zugestanden werden kann, wenn eine schwierige Sach- und Rechtslage gegeben ist, die die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.

3. Die Rügepflicht wird nur positiver Kenntnis des Rechtsverstosses ausgelöst. Zur Kenntnis gehört das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt. Bloße Vermutungen oder ein Verdacht sollen hingegen ebenso wenig wie grob fahrlässige Unkenntnis eine Rügeobliegenheit auslösen.

4. Für Vergaberechtsverstöße, die erst nach Akteneinsicht erkannt werden, entfällt die Rügeobliegenheit, denn ihr Zweck, ein Nachprüfungsverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden, kann nicht mehr erreicht werden. Derart nachgeschobene Rügen müssen jedoch so rechtzeitig vorgetragen werden, dass sie nicht zu einer Verzögerung des Nachprüfungsverfahrens führen. Sie müssen unverzüglich vor der Vergabekammer geltend gemacht werden

5. Die in § 97 GWB niedergelegten vergaberechtlichen Grundprinzipien wie das Diskriminierungsverbot und das Transparenzgebot sind auch bei der Vergabe nachrangiger Dienstleistungen zu beachten.

6. Die in den EG-Vergaberichtlinien (und für Dienstleistungen ausdrücklich in § 9a VOL/A) normierte Forderung, dass der Auftraggeber den Bietern alle Zuschlagskriterien, deren Verwendung er vorsieht, bekannt zu geben hat, beruht auf den allgemeinen vergaberechtlichen Geboten der Gleichbehandlung und Transparenz, § 97 Abs. 1, 2 GWB. Beide Grundsätze gelten in allen nach dem Vierten Teil des GWB durchzuführenden Vergabeverfahren, mithin auch für die Fallkonstellation von Dienstleistungsaufträgen im Sinne des Anhangs I B der Richtlinie 2004/18/EG.

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VPRRS 2008, 0248
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung: Schwellenwertberechnung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2008 - VK-5/2008-B

1. Bei einer geplanten Veräußerung von Grundflächen durch einen öffentlichen Auftraggeber kann eine Umgehung der Ausschreibungspflicht nicht allein in einer vorgenommenen Parzellierung gesehen werden, wenn die Parzellierung und Bauplanung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entsprechen.*)

2. Zwei auf gegenüberliegenden Parzellen zu errichtende Gebäude, die für sich betrachtet technisch und wirtschaftlich nutzbar sind, können nicht allein deshalb als ein „Bauwerk“ im vergaberechtlichen Sinn angesehen werden, weil der Veräußerer eine architektonisch stimmige Bebauung anstrebt.*)

3. Bei einer Baukonzession kann sich der Auftraggeber (Veräußerer) bei der Schätzung des Auftragswertes dem Geschäftsvolumen nur annähern, wenn die Parameter der späteren Bebauung (auch) durch die Erwerber bestimmt werden. Er erscheint nicht grundsätzlich fehlerhaft, bei einer Grundstücksveräußerung den Wert durch Addition des Kaufpreises, den nach DIN 276 zu berechnenden Baukosten und einem durchschnittlichen Gewinn zu ermitteln. Die für den Investor erzielbaren Veräußerungserlöse, wie sie sich etwa aus Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse ergeben, können als Plausibilitätsfaktor ebenfalls herangezogen werden.*)

4. Die Umsatzsteuer bleibt im Rahmen der Wertermittlung bei Baukonzessionen jedenfalls dann außer Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Schätzung in keiner Weise vorhersehbar ist, ob der Erwerber seinerseits zum Vorsteuerabzug berechtigt sein wird oder nicht.*)

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VPRRS 2008, 0247
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Fehlende Sachverhaltsdarstellung: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Hessen, Beschluss vom 17.10.2007 - 69d-VK-43/2007

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn weder die Rüge noch der Antrag eine Sachverhaltsdarstellung im Sinne des § 108 GWB enthalten, aus welcher sich ein Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts durch die Antragsgegnerin ergeben könnte. Das gleiche gilt, wenn der Antragsteller nicht die Tatsachen darlegt, aus welchen sich eine unverzügliche Rüge des behaupteten Vergabeverstoßes ergeben könnte. Auch wenn der Antragsgegner dafür, dass eine Rüge nicht mehr unverzüglich erfolgt ist, die Darlegungs- und Beweislast trägt, muss der Antragstelle wenigstens die Daten und Tatsachen benennen, die es der Vergabestelle überhaupt ermöglichen, die Unverzüglichkeit einer Rüge festzustellen zu können. Im Falle von Informationen, deren Inhalt und Herkunft nicht offengelegt werden, sind solche Überprüfungen durch die Vergabestelle jedoch nicht möglich.*)

2. Für Sektorenauftraggeber gelten bei ausgeschriebenen freiberuflichen Leistungen keine nationalen Verdingungsordnungen (§ 5 Satz 2 VgV, § 2 Nr. 8 VgV), daher sind die Vorschriften der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 31.03.2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung (Art. 34 bis 59) unmittelbar anzuwenden. Nach Art. 54 Abs. 5 der Richtlinie hat der Bieter, der sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmer bedienen will, dem Auftraggeber gegenüber nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmer. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen und der jeweilige Auftraggeber ist entsprechend verpflichtet, eine solche Erklärung mit der Angebotsabgabe zu fordern. Die Verpflichtung der Bewerber zur Vorlage der Verpflichtungserklärung besteht grundsätzlich unabhängig vom Umfang des vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes und unabhängig davon, ob es sich um "Haupt"- oder "Nebenleistungen" handelt.*)

3. Gegen die Verpflichtung zur Bekanntgabe der Bewertung verstößt die Vergabestelle nicht, wenn sie nach Aufforderung zur Angebotsabgabe, aber vor Öffnung der Angebote, Unterkriterien zu bildet, diese die bekanntgemachten Kriterien nicht ändern, bei vorheriger Bekanntgabe die Vorbereitung der Angebot nicht hätten beeinflussen können und nicht unter diskriminierenden Umständen erlassen wurden.*)

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VPRRS 2008, 0246
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberechtsschutz bei Verstößen gegen die HOAI

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.05.2008 - Verg 19/08

1. Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB haben bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen die VOF nicht anzuwenden (vgl. § 5 VgV). Infolgedessen haben sie bei Auftragsvergaben im Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB nur die unmittelbar anwendbaren Vorschriften der Richtlinie sowie die in § 97 GWB geregelten Vergabeprinzipien des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung zu beachten.

2. Das Unterlassen einer Bekanntgabe der Wertungsmatrix stellt einen Vergaberechtsverstoß dar (Art. 55 Abs. 2 S. 4 der Richtlinie 2004/17/EG). Denn den am Auftrag interessierten Unternehmen müssen in Fällen, in denen der Auftraggeber den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen will, aus Gründen der Chancengleichheit, der Transparenz des Vergabeverfahrens und der Vergleichbarkeit der eingehenden Angebote alle Kriterien, Unterkriterien und deren relative Bedeutung, die bei der Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden sollen, im Zeitpunkt der Vorbereitung der Angebote bekannt sein. Dies hat auch zu gelten, wenn der Auftraggeber solche Kriterien und Regeln erst im Nachhinein aufgestellt hat und nicht auszuschließen ist, dass, wären diese bei der Vorbereitung der Angebote bekannt gewesen, sie die Vorbereitung hätten beeinflussen können.

3. Bei fehlender Bekanntmachung von Unterkriterien und einer Bewertungsmatrix ist das Vergabeverfahren bis zum Stand vor der Übersendung der Verdingungsunterlagen einschließlich einer Bekanntgabe der Zuschlagskriterien, Unterkriterien und Gewichtungen aufzuheben, d.h. zurückzuversetzen.

4. Die Tatsache der verspäteten Einreichung des Angebots ist rechtlich unerheblich, wenn der betroffene Antragsteller nach (teilweiser) Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen eines Rechtsverstoßes, der sich in einem früheren Stadium des Verfahrens zugetragen hat, Gelegenheit erhalten muss, ein neues Angebot einzureichen und dabei den geltend gemachten Ausschlussgrund zu vermeiden.

5. Der Auftraggeber hat geforderte Ingenieurleistungen aus Gründen der Chancengleichheit der Bieter sowie zur Sicherung der Transparenz des Vergabeverfahrens in einer Leistungsbeschreibung vollständig anzugeben (Art. 10 der Richtlinie 2004/17/EG). Sofern er beim Leistungsbild der technischen Ausrüstung nach § 73 HOAI nicht nur Grundleistungen, sondern auch besondere Leistungen erwartet (vgl. § 73 Abs. 3 HOAI), sind diese den Bietern neben den Grundleistungen grundsätzlich im Einzelnen bekannt zu geben. Anders ist nicht zu gewährleisten, dass ohne weiteres miteinander vergleichbare Angebote eingereicht werden. Daran kann nur eine Ausnahme zugelassen werden, wenn positiv festgestellt werden kann, dass sich Unvollständigkeiten oder Unklarheiten im Leistungsverzeichnis lediglich auf einzelne untergeordnete Details beziehen und alle Bieter die Angaben einheitlich und richtig verstanden haben, m.a.W. wenn im Ergebnis trotz eines Mangels die Vergleichbarkeit der Angebote und die Chancengleichheit der Bieter nicht gefährdet sind.

6. Stehen vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegte Vergütungsbestimmungen im Widerspruch zu verbindlichem Preisrecht - so auch zu den Vorschriften der HOAI - kann dies vom Antragsteller eines Vergabenachprüfungsverfahrens im Prinzip mit Erfolg beanstandet werden. Der Auftraggeber stellt dann nämlich im Rechtssinn eine für die Bieter unzumutbare Auftragsbedingung, der diese sich nur dadurch entziehen können, indem sie widersprechen, dadurch allerdings die Vergabebedingungen, m.a.W. die Verdingungsunterlagen, abändern. Eine Abänderung der Vergabebedingungen führt zum Ausschluss des betreffenden Angebots von der Wertung (vgl. Art. 51 Abs. 3 der Richtlinie 2004/17/EG). Nach Zuschlags- und Auftragserteilung ist ein Anerkenntnis rechtswidriger und in den Verdingungsunterlagen enthaltener Vergütungsbestimmungen hingegen nicht mehr oder nur unter Inkaufnahme großer Unwägbarkeiten zu erreichen. Um derartige Unzuträglichkeiten - insbesondere bei einer Abweichung von unzumutbaren Vergabebedingungen einen Ausschluss des Angebots - zu vermeiden, ist einem Bieter in einem solchen Fall zu gestatten, den Verstoß gegen verbindliche Vergütungsvorschriften in einem Vergabenachprüfungsverfahren zu beanstanden.

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VPRRS 2008, 0245
DienstleistungenDienstleistungen
Dienstleistungsauftrag mit 4-jähriger Laufzeit: Streitwert?

OLG München, Beschluss vom 12.08.2008 - Verg 6/08

Ist bei einem Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren kein Gesamtpreis angegeben, so ist der Schätzung des Auftragswertes der 48-fache Monatsbetrag zugrundezulegen. Wegen der fehlenden Umsetzung in das deutsche Recht gilt insoweit Art 9 Abs. 8 b ii RL 2004/18/EG unmittelbar.*)

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VPRRS 2008, 0244
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderungen an den Verdingungsunterlagen

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.06.2008 - 21.VK-3194-25/08

Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält ( § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A ). Abweichungen von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen ändern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise. Der Bieter muss davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung regelmäßig in dem von ihm vorgegebenen Umfang ausgeführt haben will. Nur dann ist eine erschöpfende, vergleichende Wertung der einzelnen Angebote möglich und ein transparenter, chancengleicher Bieterwettbewerb i.S.d. § 97 Abs. 1 u. 2 GWB, §§ 2 Nr. 2 und 8 Nr. 1 VOB/A gewährleistet. Die Vergabestelle hat kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe, im nachhinein von ihren Festlegungen abzuweichen. Sie ist vielmehr gezwungen, das abweichende Angebot aus der Wertung zunehmen.*)

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VPRRS 2008, 0243
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann beginnt die Rügefrist?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.07.2008 - VK 2 LVwA LSA-07/08

1. Die Rügefrist beginnt hier erst mit Zugang des Vorinformationsschreibens und nicht bereits im Stadium von internen Beschlussfassungen der Vergabestelle.*)

2. Bei Straßenreinigungsleistungen sind Unternehmen, die für die Zwischenlagerung des Kehrguts Behälter bereitstellen und dieses zur Verwertungsanlage transportieren, nicht als Nachunternehmer zu qualifizieren, wenn dies im Leistungsverzeichnis nicht als gesonderte Position ausgewiesen ist. Ebenso ist unter den gleichen Voraussetzungen die Entsorgung und die Verwertung nicht als Nachunternehmerleistung anzusehen.*)

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VPRRS 2008, 0242
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung wegen unwirtschaftlicher Angebote

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.07.2008 - 21.VK-3194-13/08

1. Tritt die reine Baumaßnahme gegenüber einer Lieferleistung zurück, ist der Schwellenwert nach § 2 Nr. 3 VgV von 206.000,00 € heranzuziehen.*)

2. Eine Aufhebung nach § 26 Nr. 1 lit. c VOL/A setzt voraus, dass bei der VSt kein wirtschaftliches Angebot eingegangen ist. Die Wirtschaftlichkeit eines Angebots beurteilt sich letztlich danach, ob ein Angebot im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A im Preis unangemessen von der Leistung abweicht. Dies kann die VSt nach verschiedenen Gesichtspunkten beurteilen. So besteht die Möglichkeit, eigene Kostenschätzungen, vergleichbare Marktpreise oder andere eingegangene Angebote heranzuziehen.*)

3. Soweit die ASt durch die Verdingungsunterlagen gezwungen ist, ein Grundstück mit der Angebotsabgabe nachzuweisen, kann sie keine langwierigen Grundstücksverhandlungen führen. Insoweit kann die VSt auch in ihren Berechnungen keine Abzüge bezüglich der anrechenbaren Grundstücksgröße machen.*)

4. Waren zum Zeitpunkt der Angebotserstellung unstreitig keine Fördermittel erhältlich, können aber zwischenzeitlich wieder Förderanträge gestellt werden, kann dies den Bietern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorgehalten werden. Die fiktive Einrechnung von Fördermitteln würde gegen § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A ein ungewöhnliches Wagnis für die Bieter darstellen.*)

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VPRRS 2008, 0241
DienstleistungenDienstleistungen
Übertragung der Rettungsdienstdurchführung als öffentlicher Auftrag?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.07.2008 - VK 2 LVwA LSA-06/08

1. Die Übertragung der Durchführung der Rettungsdienste nach dem RettDG LSA stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des 4. Teils des GWB dar.*)

2. Rettungsdienstleistungen fallen unter Bereichsausnahme.*)

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VPRRS 2008, 0240
DienstleistungenDienstleistungen
Verstoß gegen das Transparenzgebot

VK Hessen, Beschluss vom 14.01.2008 - 69d-VK-57/2007

1. Es verstößt gegen Vergaberecht, wenn die Vergabestelle es unterlassen hat, den Bietern die bei der Angebotswertung anzuwendenden Zuschlagskriterien entgegen der aus § 9a VOL/A abzuleitenden Verpflichtung vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig bekannt zu geben. Aufgrund dessen ist nicht sichergestellt, dass die Auftragsvergabe in einem transparenten Verfahren erfolgen kann (vgl. § 97 Abs. 1 GWB), in dem die Bieter durch die Vorhersehbarkeit der Wertungsmaßstäbe nicht nur vor einer willkürlichen Bewertung der Angebote, sondern zugleich vor einer nachträglichen Abweichung des Auftraggebers von den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien geschützt sind.*)

2. Unter den Begriff des Zuschlagskriteriums im Sinne des § 9a VOL/A fallen auch sogenannte Unterkriterien, also Maßstäbe, die festlegen, mit welchem Gewicht bestimmte Merkmale des Angebots innerhalb eines Zuschlagskriteriums berücksichtigt werden sollen. Deshalb muss die Vergabestelle bereits in den Vergabeunterlagen mitteilen, dass sie sich für die Wertung des allein ausschlaggebenden Angebotspreises weiterer Unterkriterien bedienen wird, wenn diese Unterkriterien bereits im Voraus, vor einer Übersendung der Verdingungsunterlagen an die potentiellen Bieter, aufgestellt worden sind.*)

3. Werden die von den Bietern genannten Preise mit diesen unbekannten Multiplikatoren vervielfältigt und erst dann ein Gesamtpreis ausgeworfen, der mit dem von den Bietern gelieferten Angebotsendpreis nichts mehr zu tun hat, sondern vielmehr aus deren Sicht rechnerisch als das Ergebnis einer Rechenoperation mit mehreren Unbekannten anzusehen ist, so ist dies mit dem Transparenzgebot nicht vereinbar.*)

4. Können die Bieter nicht voraussehen, worauf es dem Auftraggeber in besonderer Weise bei der Wertung ankommt und dies demzufolge bei der Angebotserstellung auch nicht entsprechend berücksichtigen, sind sie der Willkür des Auftraggebers ausgesetzt, wenn dieser nach der Abgabe der Angebote im Wertungsverfahren das Zuschlagskriterium "Preis" anders gewichtet, als dies das Leistungsverzeichnis aufweist.*)

5. Entscheidend aus rechtlicher Sicht ist dabei die Nachvollziehbarkeit für die Bieter; ist diese nicht gegeben, besteht hinreichend Grund zur Annahme der Intransparenz.*)

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VPRRS 2008, 0239
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Teilnahme eines Bewerbers an Planungswettbewerb: Beratung?

VK Hessen, Beschluss vom 12.02.2008 - 69d-VK-01/2008

1. § 4 Abs. 5 VgV ist analog auf Vergabeverfahren nach der VOF anzuwenden.*)

2. Die Teilnahme eines Bewerbers an einem Planungswettbewerb ist nicht als Beratung oder Unterstützung im Sinn des § 4 Abs. 5 VgV auszulegen, wenn sich der Bewerber später an einem Vergabeverfahren nach der VOF für das gleiche Vorhaben beteiligt. Ebenso wenig ist der Teilnehmer an einem Planungswettbewerb und späteren Vergabeverfahren nach der VOF als Sachverständiger im Sinn des § 6 VOF anzusehen.*)

3. In einem Vergabeverfahren nach der VOF muss der Vergabevermerk Angaben über die Inhalte der Präsentationen enthalten.*)

4. Der in dem Vergabevermerk dokumentierte Wertungsvorgang muss nachvollziehbar erkennen lassen, wie die Vergabe der einzelnen Wertungspunkte in Bezug auf die Auftragskriterien und Unterkriterien erfolgte.*)

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VPRRS 2008, 0384
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mengenfehler im Kurz-LV des Bieters: Ausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 06.05.2008 - VK 3-53/08

Eine Änderung von Mengenangaben im Kurz-Leistungsverzeichnis (Kurz-LV) ist eine Änderung der Verdingungsunterlagen und führt zum zwingenden Angebotsausschluss.

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VPRRS 2008, 0238
DienstleistungenDienstleistungen
Unverzüglichkeit der Rüge

VK Nordbayern, Beschluss vom 07.07.2008 - 21.VK-3194 -31/08

Eine Rüge, die erst nach Ablauf von acht Tagen nach Erhalt der Mitteilung nach § 13 VgV und fünf Tage nach Kenntnis eines Verstoßes erhoben worden ist, ist verspätet (§ 107 Abs. 3 GWB).*)

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VPRRS 2008, 0409
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde

OLG Schleswig, Beschluss vom 12.06.2008 - 1 Verg 4/08

Nimmt der Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer zurück, ist sein Antrag gegenstandslos und er hat die im Beschwerdeverfahren und die im Verfahren über die Verlängerung der aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung über die Beschwerde entstandenen Kosten des Antragsgegners und des Beigeladenen.

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VPRRS 2008, 0408
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde

OLG Schleswig, Beschluss vom 12.06.2008 - 1 Verg 3/08

Nimmt der Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer zurück, ist sein Antrag gegenstandslos und er hat die im Beschwerdeverfahren und die im Verfahren über die Verlängerung der aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung über die Beschwerde entstandenen Kosten des Antragsgegners und des Beigeladenen.

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VPRRS 2008, 0237
DienstleistungenDienstleistungen
Feststellungsinteresse

VK Bund, Beschluss vom 21.05.2008 - VK 2-40/08

1. Der Feststellungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein besonderes Feststellungsinteresse voraus. Dieses kann begründet werden durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

2. Nicht ausreichend für ein Feststellungsinteresse ist es, wenn mit dem Feststellungsantrag eine Entscheidung in der Sache allein zu dem Zweck angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft.

3. Für das Vorliegen eines Feststellungsinteresses ist nicht etwa auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem der Sachprüfungsantrag gestellt wurde. Vielmehr müssen im Zeitpunkt der Entscheidung der Vergabekammer sämtliche Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen.

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VPRRS 2008, 0236
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vertrauensschutz bei unvollständiger Nachunternehmererklärung

VK Bund, Beschluss vom 26.05.2008 - VK 2-49/08

1. Das Formblatt 317 EG - Nachunternehmer - muss durch die Vergabestelle im Formblatt "Angebotsschreiben" nicht angekreuzt werden.

2. Die Nachunternehmerstellung resultiert daraus, dass der Nachunternehmer nicht in unmittelbarer Vertragsbeziehung zum Auftraggeber steht.

3. Auch eine anerkannte Prüfstelle nach DIN 1045-3 für die Fremd- und Eigenüberwachung ist als Nachunternehmer zu qualifizieren.

4. Hat ein Auftraggeber anerkannte Prüfstellen in der Vergangenheit nie als Nachunternehmer behandelt, fehlt es wegen des Vertrauensschutzes der Bieter an der notwendigen Voraussetzung dafür, das Fehlen einer Nachunternehmererklärung bzw. eines solchen Nachweises im Angebot mit dessen Ausschluss ahnden zu können.

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IBRRS 2008, 2499
BauvertragBauvertrag
Abrechnung von Außenwandschalung

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2008 - Fall 1542

Abrechnung von Außenwandschalung.

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VPRRS 2008, 0235
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsausschluss wegen Vorbehalt

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2008 - Fall 1541

1. Bei einer Einschränkung des Angebots ist der Bieter auszuschließen.

2. Die Forderung zur Einrechnung von Überstundenzuschlägen ist unzulässig, da es sich bei diesem Kalkulationsbestandteil um eine variable Größe handelt, die nur bei überschreiten der tariflichen oder betrieblich vereinbarten Arbeitszeit anfallen kann.

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VPRRS 2008, 0234
BauvertragBauvertrag
Unzureichend beschriebene Fassadensanierungsarbeiten

VOB-Stelle Niedersachsen, Beschluss vom 19.06.2008 - Fall 1540

Hat zwar der Auftraggeber nicht gemäß § 9 Nr. 1 und 2 VOB/A die Leistung eindeutig und so erschöpfend beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibungen im gleichen Sinne verstehen und dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet wird, der Auftragnehmer die unzureichende Leistungsbeschreibung vor Angebotsabgabe aber nicht gerügt, so kann er den zusätzlichen Verschnitt nicht geltend machen, da er sich auf die ungenügende Leistungsbeschreibung eingelassen hat.

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IBRRS 2008, 2496
BauvertragBauvertrag
Kosten der Bodenanalyse bei Bodenablagerung

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2008 - Fall 1539

Kosten der Bodenanalyse bei Bodenablagerung

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VPRRS 2008, 0233
BauvertragBauvertrag
Nachträglich angeordnete Wochenendarbeit

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2008 - Fall 1538

Wenn der Auftraggeber vor Arbeitsbeginn Wochenendarbeit anordnet, hat der Auftragnehmer gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B Anspruch auf eine geänderte Vergütung, die die erhöhten Kosten gegenüber der normalen Ausführungszeit abdeckt.

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VPRRS 2008, 0232
BauvertragBauvertrag
Abrechnung von Querkreuzungen

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2008 - Fall 1537

Wenn der Auftraggeber Zusatzleistungen für Erschwernisse vorsieht, dann sollen sie sachgerecht und aufwandsbezogen aufgegliedert sein. Es wirkt sich auf den Arbeitsablauf unterschiedlich aus, ob eine oder mehrere Querkreuzungen die Arbeiten behindern. In einer Pauschalposition dürfen diese Erschwernisse nicht zusammengefasst werden.

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IBRRS 2008, 2493
BauvertragBauvertrag
Ermittlung des Abrechnungsgewichts für Schottertragschicht

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2008 - Fall 1536

Ermittlung des Abrechnungsgewichts für Schottertragschicht zur Profilregulierung.

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IBRRS 2008, 2492
BauvertragBauvertrag
Abrechnung einer Sauberkeitsschicht

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1533

Die Abrechnung einer Sauberkeitsschicht erfolgt in der notwendigen Größe der Streifenfundamente.

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IBRRS 2008, 2491
BauvertragBauvertrag
Zuschneiden von Betonsteinpflaster

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1531

Nach Abschnitt 4.2.4 der DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten-Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen hat der Auftraggeber für das Zuarbeiten oder Schneiden von Platten oder Pflaster einschließlich Passstücken gesonderte Positionen in der Leistungsbeschreibung vorzusehen.

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IBRRS 2008, 2490
BauvertragBauvertrag
Abrechnung von in Filigrandeckenplatten eingebrachtem Stahl

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1525

Abrechnung von in Filigrandeckenplatten eingebrachtem Stahl.

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VPRRS 2008, 0231
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2008 - Fall 1543

Angebote, die den § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen, weil ihnen geforderte Erklärungen fehlen, zwingend von der Vergabe auszuschließen sind. Dem steht nicht entgegen, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A als Sollvorschrift formuliert ist. Der Ausschlusstatbestand ist erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot wegen fehlender Erklärung im Ergebnis nicht mit den anderen abgegebenen Angeboten verglichen werden kann.

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IBRRS 2008, 2488
BauvertragBauvertrag
Zusatzvergütung

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1524b

Wenn zur Herstellung der Leistung die Verwendung von Betonschalungssteinen unerlässlich ist, bekommt der Auftragnehmer diese Leistung zusätzlich gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B vergütet, sofern sich dieser Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis und Plan) nicht ergibt.

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VPRRS 2008, 0230
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Kostentragung nach Antragsrücknahme

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.04.2008 - 11 Verg 13/07

1. Der Antragsteller hat nach Antragsrücknahme in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten des Antragsgegners und des Beigeladenen, sofern sich dieser am Beschwerdeverfahren aktiv beteiligt hat, zu tragen.

2. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Verfahren vor der Vergabekammer findet nicht statt.

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VPRRS 2008, 0229
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Kostentragung nach Antragsrücknahme

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.04.2008 - 11 Verg 10/07

1. Der Antragsteller hat nach Antragsrücknahme in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten des Antragsgegners und des Beigeladenen, sofern sich dieser am Beschwerdeverfahren aktiv beteiligt hat, zu tragen.

2. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Verfahren vor der Vergabekammer findet nicht statt.

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VPRRS 2008, 0228
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Versicherungsleistungen

BGH, Urteil vom 03.07.2008 - I ZR 145/05

1. Die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, aus denen sich die Pflicht zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge ergibt, sind Marktverhaltensregeln i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.*)

2. Öffentliche Auftraggeber können nicht als Mitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit Versicherungsdienstleistungen im Wege eines "In-House"-Geschäfts ohne Ausschreibung beschaffen.*)

3. § 104 Abs. 2 GWB schließt wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen von Mitbewerbern gegen Auftragnehmer nicht aus, die auf deren Beteiligung an vergaberechtlichen Verstößen gestützt werden.*)

4. Die ausschließliche Zuständigkeit der Vergabekammer nach § 104 Abs. 2 GWB gilt nur für Ansprüche gegen dem Kartellvergaberecht unterworfene öffentliche Auftraggeber, nicht dagegen für solche gegen Mitbewerber.*)

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VPRRS 2008, 0227
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Kostentragungspflicht im Vergabenachprüfungsverfahren

OLG München, Beschluss vom 28.07.2008 - Verg 9/08

1. Kostentragungspflicht im Vergabenachprüfungsverfahren.

2. Vergütung des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit im Vergabenachprüfungsverfahren.

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IBRRS 2008, 2467
VergabeVergabe
Strafrecht - Amtsträgereigenschaft eines selbständigen Ingenieurs

BGH, Urteil vom 19.06.2008 - 3 StR 490/07

Zur Amtsträgereigenschaft eines selbständigen Ingenieurs, der aufgrund eines Dienstvertrages langfristig bei einer 100-prozentigen Tochter der Deutsche Bahn AG im Konzernbereich Fahrweg (jetzt: DB Netz AG) beim Um- oder Ausbau des Streckennetzes tätig ist (Fortführung von BGHSt 49, 214).*)

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VPRRS 2008, 0226
BauvertragBauvertrag
Bindefristverlängerung: Mehrvergütungsanspruch des Auftragnehmers?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.05.2008 - 4 U 500/07

1. Zur Vertragsanpassung eines nach vorangegangenem Vergabeverfahren abgeschlossenen Bauvertrags.*)

2. Der Auftragnehmer kann nicht analog § 2 Nr. 5 VOB/B eine Vergütung wegen seiner Mehrkosten aufgrund der verzögerten Zuschlagserteilung verlangen, wenn er vorbehaltlos der Verlängerung der Bindefrist zugestimmt hat.

3. Nur unter extremen Umständen steht dem Auftragnehmer nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein Mehrvergütungsanspruch zu.

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VPRRS 2008, 0225
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsmittel bei Rabattverträgen von Krankenkassen

BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 17/08

1. Gegen die Entscheidung einer Vergabekammer, die das Vergabeverfahren für den Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Gegenstand hat, ist allein das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu dem für den Sitz der Vergabekammer zuständigen Oberlandesgericht gegeben.*)

2. Erklärt ein um die Rechtswegbestimmung angegangener oberster Gerichtshof des Bundes in einem solchen Fall einen anderen Rechtsweg als zulässig, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden.*)

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VPRRS 2008, 0224
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten

OLG München, Beschluss vom 11.08.2008 - Verg 16/08

Der gegenseitige Austausch wesentlicher Angebotsteile von Mitgliedern konkurrierender Bietergemeinschaften in Kenntnis der Konkurrenzsituation stellt eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise dar.*)

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