Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10874 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
VPRRS 2008, 0079OLG Jena, Urteil vom 09.05.2007 - 7 U 1046/06
1. Erteilt der Auftraggeber den Zuschlag auf ein zuvor einvernehmlich verändertes Angebot, sind beide Parteien daran gebunden.
2. Das Nachverhandlungsverbot schützt nur die weiteren Teilnehmer am Wettbewerb, nicht den nachverhandelnden Bieter und den Bauherrn.
VolltextVPRRS 2008, 0078
OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2008 - 1 U 99/07
1. Die Ausschreibung von Leistungspositionen als Grund- und Alternativpositionen ist unzulässig, wenn bei ordnungsgemäßer Vorbereitung der Ausschreibung eine Festlegung auf eine der beiden Alternativen möglich und zumutbar gewesen wäre.*)
2. Wird für die Vergabestelle vor Ablauf der Angebotsfrist erkennbar, welche der ausgeschriebenen Leistungsalternativen benötigt und demzufolge beauftragt werden wird, so ist sie verpflichtet, alle Bieter unverzüglich hierüber zu informieren, damit diese ihr Angebot hierauf einrichten können.*)
3. Ergibt sich aus den Verdingungsunterlagen eindeutig, dass - je nach tatsächlichem Bedarf - entweder nur die Grund- oder nur die Alternativpositionen beauftragt werden und dass die Entscheidung über den tatsächlichen Bedarf vor der Zuschlagserteilung erfolgen soll, dann stellt es keine - vergaberechtswidrige - Abweichung von den bekannt gemachten Zuschlagskriterien dar, wenn bei der preislichen Bewertung der Angebote lediglich die Einzelpreise der Alternativ-, nicht diejenigen der Grundpositionen berücksichtigt werden. Dies gilt jedenfalls für Bauaufträge unterhalb des Schwellenwertes.*)
VolltextVPRRS 2008, 0077
VK Sachsen, Beschluss vom 16.01.2008 - 1/SVK/084-07
1. Wenn in den Ausschreibungsunterlagen Angaben und Erklärungen eindeutig und unzweifelhaft gefordert werden, so ist ein Angebot, das diese Angaben und Erklärungen nicht enthält, zwingend von der Wertung der Angebote nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A auszuschließen.*)
2. Sofern die Verdingungsunterlagen vorsehen, dass der Bieter auf Verlangen ein Formblatt EFB-Preis 2 beim Auftraggeber einzureichen hat, so muss dieses, wenn der Bieter ein eigenes von den den Verdingungsunterlagen enthaltenen Formblättern abweichendes Formblatt entwickelt, die gleichen Erklärungen wie die Vorlage in den Verdingungsunterlagen enthalten. So ist das Angebot gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A auszuschließen, wenn die Vorlage die Spalten „Stoffe“ und „Geräte/Sonstiges“ ausweist, das durch den Bieter erstellte Formblatt jedoch lediglich die Spalte „Material“. Selbst wenn man dazu käme, die Spalte „Material“ der Spalte „Stoffe“ gleichzusetzen, so fehlt die Spalte „Geräte/Sonstiges“. Weiterhin ist es ausschlussrelevant, wenn das durch den Bieter erstellte Formblatt abweichend zur Vorlage eine zusätzliche Spalte (hier „psch“) enthält, und hier +++ nicht geforderte Eintragungen vorgenommen wurden. Denn so ist es dem Auftraggeber nämlich nicht möglich, eine Aufgliederung der darin vorgenommenen Beträge in die in der Vorlage abgefragten Einheitspreise nachzuvollziehen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0076
VK Sachsen, Beschluss vom 24.01.2008 - 1/SVK/087-07
1. Von wesentlichen Preisangaben i.S.v. § 25 Nr. 1 Abs. 1 (a) VOL/A ist immer dann auszugehen, wenn die fehlenden Preise Einfluss auf die mögliche Wettbewerbsstellung eines Bieters haben können.*)
2. Dem Begehren eines Antragstellers auf Aufhebung des Vergabeverfahrens kann durch die Vergabekammer nicht entsprochen werden, wenn dessen eigenes Angebot ebenso zwingend entsprechend § 25 Nr. 1 Abs. 1 (a) VOL/A vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen ist, wie das Angebot des Zuschlagsbieters und ein weiteres vollständiges Angebot, welches nicht mit einem gleichwertigen Mangel behaftet ist, in der Wertung verbleibt.*)
VolltextVPRRS 2008, 0075
SG Stuttgart, Beschluss vom 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07 ER
Für Streitigkeiten, bei denen es um die Erteilung von Zuschlägen zu Angeboten zum Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a SGB V geht, ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet. Dies folgt bereits aus § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGG und wird bestätigt und bestärkt durch Wortlaut und Entstehungsgeschichte des § 69 SGB V. Mit Ausnahme der §§ 19 bis 21 GWB sind die Vorschriften des GWB einschließlich der vergaberechtlichen Vorschriften der §§ 97 ff GWB nicht anwendbar. Die gegenteilige Auffassung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf und der Vergabekammer des Bundes sowie des OLG Düsseldorf (z.B. Beschlüsse vom 18./19.12.2007 - VII Verg 44/07 - 51/07) ist abzulehnen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0074
LG Hannover, Urteil vom 20.02.2008 - 11 O 397/05
1. Es ist interessengerecht, den Anspruch auf Ersatz der verzögerungsbedingten Mehrkosten auf eine ergänzende Auslegung der vertraglichen Erklärung des Bieters zu stützen.
2. Es ist unzutreffend, die Kosten der verzögerten Vergabe anhand eines abstrakten Erzeugerpreisindex zu ermitteln. Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Kalkulationsgrundlagen des Auftragnehmers.
VolltextVPRRS 2008, 0073
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.2008 - 1 VK 1/08
1. Die im Rahmen eines förmlichen Verfahrens vorgeschriebene Rügeobliegenheit findet nicht außerhalb eines solchen Anwendung.
2. Es liegt nahe, in Übereinstimmung mit dem BayObLG, IBR 2001, 37 und dem VGH Kassel, IBR 2006, 1403 daran festzuhalten, dass es sich bei städtebaulichen Verträgen und darin enthaltenen Bauverpflichtungen nicht um vergaberelevante "Beschaffungsmaßnahmen" handelt.
3. Besteht ein Vertragswerk aus einem Kaufvertrag, einer Baukonzession und einer Dienstleistungskonzession und liegt der Schwerpunkt der Vertragsgestaltung im Bereich der nicht ausschreibungspflichtigen Dienstleistungskonzession, so ist das Vergaberecht nicht anwendbar.
VPRRS 2008, 0072
VK Bremen, Beschluss vom 07.03.2008 - VK 01/08
1. Die Antragsbefugnis ist zu verneinen, wenn dem Angebot des Antragstellers mehrere andere preisgünstigere Angebote vorgehen, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
2. Zu der Frage, wann die Eintragung in der Handwerksrolle dem Nachweis eines Meisterbetriebs oder einer vergleichbaren Qualifikation entspricht.
VolltextVPRRS 2008, 0071
OLG Dresden, Urteil vom 22.01.2008 - 20 U 821/07
1. Hat bei einer nach Anspruchsgrundlagen (hier: werkvertragliche Ansprüche auf Architektenhonorar und Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Unterrichtung über eine vergaberechtliche Rüge) gespaltenten örtlichen Zuständigkeit das zunächst angerufene Gericht über einen Anspruch durch Teilurteil entschieden und den anderen verwiesen, so kann dies mit der Berufung jedenfalls dann nicht mehr als verfahrensfehlerhaft angegriffen werden, wenn das Teilurteil in Rechtskraft erwachsen und das zweite Gericht über den verwiesenen Anspruch verhandelt hat, ohne dass die Verweisung beanstandet worden wär. Die Rechtskraft des Teilurteils beschränkt sich auf die Anspruchsgrundlage, für die das erste Gericht seine Zuständigkeit angenommen hat.*)
2. Ein Bieter, der im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung über eine von einem Mitbewerber erhobene Vergaberüge hätte unterrichtet werden müssen, kann bei unterbliebener Information Ersatz seiner bei rechtzeitiger Unterrichtung nicht entstandenen Aufwendungen verlangen. Nicht entstanden wären die Aufwendungen regelmäßig, wenn anzunehmen ist, dass der Verzicht auf sie bei erfolgter Auskunft die einzig rationale und sinnvolle Reaktion des Bieters gewesen wäre.*)
VolltextVPRRS 2008, 0070
VK Hessen, Beschluss vom 05.03.2008 - 69d-VK-06/2008
1. Ist in einem Grundstückskaufvertrag zur Verwirklichung bestimmter städtebaulicher Ziele weder eine ausdrückliche Bauverpflichtung noch ein Hinweis auf städtebauliche Ziele, welche die Kommune verfolgt, enthalten, so liegt kein öffentlicher Bauauftrag im Sinne des § 99 GWB vor (entgegen OLG Düsseldorf, IBR 2007, 505).
2. Selbst ein Rücktrittsrecht der Gemeinde für den Fall der Nichtbebauung kann nicht zur Anwendbarkeit des Vergaberechts führen, weil sie alleine damit noch nicht eine Bebauung des Grundstücks nach ihren (über die Vorgaben des Bebauungsplanes hinausgehenden) Vorstellungen wirtschaftlich durchsetzen kann.
3. Ob im konkreten Fall eine faktische Festlegung des Investors auf die Verwirklichung des (gemeinsam mit der Stadt) entwickelten Projekts besteht oder nicht, ist irrelevant. Aus der Struktur des Begriffs des öffentlichen Auftrages ergibt sich, dass von Kommunen durch die Mittel der Bauleitplanung und/oder durch städtebauliche Verträge begleitete Investorenprojekte in der Regel weder öffentliche Bauaufträge nach § 99 Abs. 3 3. Var. GWB noch Baukonzessionen darstellen.
4. Es fehlt sowohl an einem körperlichen Beschaffungsvorgang als auch am Merkmal der Entgeltlichkeit - jedenfalls solange der Käufer für das Grundstück den marktüblichen Kaufpreis zahlt.
5. Gegen eine Baukonzession spricht, dass dem Käufer zwar das Recht zur Nutzung des Grundstücks übertragen wird, nicht aber das - insoweit allein maßgebliche - Recht zur wirtschaftlichen Nutzung des zu errichtenden Bauwerks.
VPRRS 2008, 0069
EuGH, Urteil vom 18.12.2007 - Rs. C-357/06
1. Art. 26 Abs. 1 und 2 Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG steht nationalen Bestimmungen entgegen, die Bewerber oder Bieter, die gemäß den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind, einschließlich Bietergemeinschaften an der Abgabe von Angeboten in einem Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge, deren Wert den Schwellenwert für die Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG überschreitet, allein deshalb hindern, weil diese Bewerber oder Bieter nicht die einer bestimmten Kategorie von juristischen Personen entsprechende Rechtsform, nämlich die von Kapitalgesellschaften, haben.*)
2. Es obliegt dem nationalen Gericht, eine innerstaatliche Vorschrift unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihm das nationale Recht einräumt, in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen und anzuwenden und, soweit eine solche konforme Auslegung nicht möglich ist, Vorschriften des innerstaatlichen Rechts, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, unangewendet zu lassen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0068
EuGH, Beschluss vom 27.11.2007 - Rs. C-163/07 P
Zu der Frage, ob ein Rechtsmittel beim EuGH unzulässig ist, weil es nicht von einem Anwalt unterschrieben ist, oder ob auf diesen formellen Fehler hätte hingewiesen werden müssen.
VolltextVPRRS 2008, 0067
EuGH, Urteil vom 18.12.2007 - Rs. C-532/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2008, 0066
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2007 - 1 VK 43/07
1. Bei teils mehrdeutigen und widersprüchlichen Regelungen über die Konsequenzen von nicht vorliegenden Nachweisen kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, wenn die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden.
2. Alle Bieter, die grundsätzlich als geeignet angesehen werden, sind, unabhängig vom Maß der Eignung, in das weitere Verfahren einzubeziehen. Deshalb verbietet sich, nach Bejahung der generellen Eignung, später bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots nach § 25 Nr. 3 VOL/A, ein „Mehr an Eignung“ eines Bieters als Kriterium für den Zuschlag zu benennen und zu berücksichtigen.
3. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und seine Beseitigung ernsthaft gefordert wird Darin unterscheidet sich die Rüge von der bloßen Anfrage oder Anregung.
4. Die Entwicklung der Kraftstoffpreise hat grundlegende Auswirkungen auf das vertragliche Gleichgewicht. Eine gesicherte Grundlage für eine Schätzung der künftigen Kraftstoffpreise ist bei der derzeitigen Lage auf dem Rohölmarkt, die von Spekulationen geprägt ist, nicht erkennbar. Im Hinblick auf eine längere Vertragslaufzeit (z.B. von dreieinhalb Jahren) ist der Auftraggeber deshalb verpflichtet, bei der Ausschreibung von Schülerbeförderungsleistungen bezüglich der Kraftstoffpreise eine Preisgleitklausel aufzunehmen, damit den Bietern kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet wird.
5. Die generelle Ausdehnung der Zuschlags- und Bindefrist bis zum rechtskräftigen Abschluss eventueller Vergabenachprüfungsverfahren verstößt gegen § 19 Nr. 2 VOL/A.
6. Eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffene Vertragsstrafenregelung stellt für einen Vertragspartner eine unangemessene Benachteiligung dar, wenn sie einen Höchstsatz von 5% der Auftragssumme überschreitet. Diese Grenze ist auch für Verträge, die nicht aufgrund allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande kommen, eine Richtschnur, wobei die Umstände des Einzelfalls und die Bedeutung der Vertragstreue für den Auftraggeber entsprechend zu würdigen sind.
7. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Auftraggebers bei der Ausschreibung von Schülerbeförderungsleistungen für den Fall, dass der Auftraggeber als Schulträger ausscheidet oder Schulen aufgelöst werden, verstößt gegen § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A.
8. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Auftraggebers für den Fall, dass ein Gericht rechtskräftig festgestellt hat, dass der Abschluss bzw. die Aufrechterhaltung des Vertrages gegen Vergaberecht verstößt, ist vergaberechtswidrig.
VolltextVPRRS 2008, 0065
VK Lüneburg, Beschluss vom 01.02.2008 - VgK-48/2007
1. Nennt der Bieter trotz Forderung in den Ausschreibungsunterlagen nicht die Erzeugnis- oder Typbezeichnung des dem Angebot zu Grunde liegenden Produkts, so ist er zwingend auszuschließen.
2. Eine fehlende Produktbezeichnung oder Typenangabe kann allerdings dann unschädlich sein, wenn der im Angebot benannte Hersteller zweifelsfrei nur ein einziges geeignetes Produkt anbietet.
3. Ein Preisabstand des niedrigsten Angebotes von mehr als 10 % auf das nächst höhere Angebot führt nicht automatisch zum Zuschlagsverbot wegen eines unangemessen niedrigen Preises gemäß § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A führt. Der Auftraggeber ist jedoch in diesen Fällen gehalten, die Angemessenheit des Angebotspreises nach den Vorgaben des § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A zu prüfen sowie Prüfung und Ergebnis in einer den Anforderungen der §§ 30, 30 a VOB/A genügenden Weise in der Vergabeakte dokumentieren.
VolltextVPRRS 2008, 0064
VK Lüneburg, Beschluss vom 18.10.2007 - VgK-40/2007
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2008, 0063
VK Lüneburg, Beschluss vom 24.09.2007 - VgK-37/2007
1. Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, dass der Auftraggeber für die sensible Dienstleistung der Postzustellungsaufträge für die Justiz Niedersachsen im gesamten Bundesgebiet jedenfalls im Rahmen der Bewertung der Qualität und des Bieterprofils die flächendeckende Struktur eines Anbieters mit eigenen oder konzernverbundenen Mitarbeitern höher bewertet als die eines Anbieters, der im erheblichen Maße auf den Einsatz konzernfremder Subunternehmen angewiesen ist.
2. Muss gemäß der Verdingungsunterlagen die Entgeltgenehmigung für den angebotenen Preis ausdrücklich bereits mit dem Angebot vorgelegt werden und wird die Nichtvorlage der Entgeltgenehmigung mit dem Angebot in den Verdingungsunterlagen ausdrücklich als Ausschlusskriterium gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A bezeichnet, so ist ein Bieter zwingend auszuschließen, wenn er eine unvollständige Entgeltgenehmigung einreicht.
3. Die Tatsache, dass sich zwei inzwischen dem gleichen Konzern angehörige Schwesterunternehmen am streitbefangenen Vergabeverfahren beteiligt haben, ist nicht per se vergaberechtswidrig.
VolltextIBRRS 2008, 0553
OLG Jena, Urteil vom 07.02.2008 - 1 U 102/07
Bei einer funktional beschriebenen Leistung gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, die planerischen Vorgaben des Auftraggebers auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen und insoweit vorhandene Planungsfehler zu korrigieren.
VolltextVPRRS 2008, 0062
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.2008 - VK-SH 28/07
1. Der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags bezüglich einer Aufhebungsentscheidung steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber das Vergabeverfahren bereits vor Anhängigkeit des Antrags aufgehoben hat.*)
2. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines auf die Überprüfung einer Aufhebungsentscheidung gerichteten Antrags bleibt das Vorliegen der sonstigen allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen.*)
3. Allein aus der Befugnis eines Antragstellers, die Rechtmäßigkeit einer Aufhebungsentscheidung überhaupt zum Gegenstand eines Vergabenachprüfungsverfahren machen zu können, ergibt sich nicht ohne Weiteres ein Anspruch gegen den Auftraggeber auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens bis zur Zuschlags- oder Auftragserteilung.*)
4. Begehrt der Antragsteller die Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung und hat der Auftraggeber seinen Willen zur Vergabe des streitgegenständlichen Auftrags tatsächlich aufgegeben, droht dem Antragsteller durch die Aufhebung kein Schaden, da er selbst für den Fall einer vergaberechtswidrigen Aufhebung keinen Anspruch auf Erteilung des Auftrags hätte. Der Antrag ist mangels Antragsbefugnis unzulässig.*)
5. Für die Frage des aufgegebenen Vergabewillens kommt es nur darauf an, ob der Auftraggeber seinen Vergabewillen tatsächlich aufgegeben hat. Unbeachtlich ist, welche Informationen der Willensbildung zu Grunde gelegen haben.*)
6. Ist der ursprünglich zu vergebende Auftrag auf Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb (Gebäudemanagement) der Erweiterung und Sanierung einer Schule in einem ÖPP-Modell aus einer Hand gerichtet und plant der Auftraggeber nunmehr lediglich die gewerkeweise Sanierung eines Teils der Schule, liegt darin keine Fortsetzung des alten Vergabewillens, sondern ein neuer, auf einen anderen Auftrag gerichteter Vergabewille.*)
VolltextVPRRS 2008, 0061
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.01.2008 - VK-SH 27/07
1. Der Wortlaut des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB sieht keine zwingende Wartefrist zwischen Erklärung der Rüge und Einreichung des Nachprüfungsantrags vor, so dass die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags von der Beachtung einer solchen Wartefrist auch nicht zwingend abhängig gemacht werden kann.*)
2. Fügt ein Bieter Eignungsnachweise, die der Auftraggeber nach § 7 Nr. 4 VOL/A fordern durfte und die zwingend mit dem Angebot vorzulegen waren, seinem Angebot nicht bei, ist er wegen nicht nachgewiesener Eignung nach § 25 Nr. 2 VOL/A zwingend von der Wertung auszuschließen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0060
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.12.2007 - VK-SH 25/07
1. Teilnahmeanträge, denen die in der Bekanntmachung des Auftraggebers zur Beurteilung der Eignung geforderten Nachweise nicht beigefügt sind, sind zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen.*)
2. Fordert der Auftraggeber in seinen Teilnahmebedingungen eine Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, im Sinne von § 8 Nr. 3 Abs. 1 lit. c) VOB/A und ist die geforderte Aufgliederung nicht auf spezifische Berufsgruppen begrenzt, so kann sich der Bewerber nicht darauf berufen, er halte eine Aufgliederung in seinem Fall für sinnlos, da es der Antragsgegner mit der geforderten Aufgliederung ohnehin nur auf bestimmte Berufsgruppen abgesehen habe, die der Antragsteller selbst gar nicht beschäftige.*)
3. Es obliegt dem Bewerber selbst, die geforderten Nachweise so vorzulegen, dass der Auftraggeber dessen Eignung ohne weitere Nachforschungen prüfen kann. Es widerspräche den Grundsätzen eines transparenten, chancengleichen Bieterwettbewerbs, wenn ein Auftraggeber verpflichtet wäre, unvollständige Angaben eines Bewerbers im Wege weiterer Recherchen zu vervollständigen.*)
4. Geforderte Eignungsnachweise müssen aus sich heraus klar und verständlich sein. Etwaiges Sonderwissen Einzelner etwa aus persönlicher Bekanntschaft oder aus früheren Geschäftsbeziehungen darf keine Berücksichtigung finden.*)
5. Der Umsatz eines Unternehmens ist nicht mit den vom Unternehmen erbrachten Leistungen gleichzusetzen. Der Umsatz umfasst alle Einnahmen, die ein Unternehmen mit Dienstleistungen oder dem Verkauf von Waren erzielt, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung eingeschlossen; die Beauftragung von Leistungen dagegen umfasst alle eingekauften Dienstleistungen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0059
VK Bund, Beschluss vom 24.01.2008 - VK 3-151/07
1. Eine Antragsbefugnis besteht trotz fehlender Angebotsabgabe, wenn der potenzielle Bieter ansonsten zur Erstellung eines Angebots auf unsicherer Kalkulationsgrundlage gezwungen ist.
2. Zur Auslegung der Forderung eines Gewerbezentralregisterauszugs für das Unternehmen bzw. die Unternehmensführung.
3. Zur Auslegung der Forderung eines Nachweises, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
4. Ein bedingter Zuschlag bei Losen eines einheitlichen Gesamtbauvorhabens beinhaltet ein ungewöhnliches Wagnis und ist vergaberechtswidrig.
5. Eine Übertragung des Risikos der Verfügbarkeit und Bebaubarkeit der Bauflächen beinhaltet ein ungewöhnliches Wagnis und ist vergaberechtswidrig.
6. Eine ausdrückliche Versicherung des Bieters über die Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit der Verdingungsunterlagen beinhaltet ein ungewöhnliches Wagnis und ist vergaberechtswidrig.
7. Eine Vorabzustimmung des Bieters zur Übertragung der Rechte und Pflichten des Auftraggebers auf eine Projektgesellschaft in den Vergabeunterlagen beinhaltet ein ungewöhnliches Wagnis und ist vergaberechtswidrig.
8. Regelungen in den Vergabeunterlagen zu Vertragsstrafen und Kündigung bei illegalen Praktiken im Baugewerbe begründen kein ungewöhnliches Wagnis und sind vergaberechtskonform.
VolltextVPRRS 2008, 0058
EuGH, Urteil vom 21.02.2008 - Rs. C-412/04
1. Steht fest, dass ein Auftrag unterhalb der Schwellenwerte eine bestimmte grenzüberschreitende Bedeutung hat, liegt in seiner ohne jede Transparenz erfolgenden Vergabe an ein im Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers niedergelassenes Unternehmen eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen, die an diesem Auftrag interessiert sein könnten.
2. Eine solche Ungleichbehandlung, die durch den Ausschluss aller in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen hauptsächlich diese benachteiligt, stellt, sofern sie nicht durch objektive Umstände gerechtfertigt ist, eine nach den Art. 43 EG-Vertrag und 49 EG-Vertrag verbotene mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar.
3. Gleichwohl sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, in ihre Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG Bestimmungen aufzunehmen, die auf die Pflicht zur Beachtung der Art. 43 EG-Vertrag und 49 EG-Vertrag hinweisen.
4. Von der Anwendung der Dienstleistungsrichtlinien 92/50/EWG und Sektorenrichtlinie 93/38/EWG sind nur die Ausnahmen zulässig, die in ihr selbst ausdrücklich und abschließend aufgeführt sind.
5. Die Bauleitung und die mit der Kontrolle der Bauleistungen verbundenen Aufgaben fallen unter die Kategorie 12 sowohl des Anhangs I A der Dienstleistungsrichtlinien 92/50/EWG als auch des Anhangs XVI A der Sektorenrichtlinie 93/38/EWG.
VolltextVPRRS 2008, 0057
VK Saarland, Beschluss vom 20.02.2008 - 1 VK 7/2007
1. Das Regelwerk der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) kennt - in Abweichung von den übrigen Verdingungsordnungen – begrifflich keine Zuschlagsentscheidung; das Vergabeverfahren wird vielmehr durch Auftragsvergabe im Sinne von § 16 VOF, d.h. durch Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages beendet. Ob und wann ein solcher Vertrag zustande kommt, richtet sich grundsätzlich nach allgemeinem Zivilrecht.
2. Die Entscheidung eines Preisgerichtes hat trotz des § 661 Abs. 2 Satz 2 BGB keine dem Zuschlag entsprechende Wirkung.
3. Wie sich aus § 5 Abs. 2 Buchstabe c VOF ergibt, sind im Anschluss an einen Wettbewerb mit dem oder den Preisträger(n) Auftragsverhandlungen gemäß § 24 VOF durchzuführen, wenn sich der Auslober in der Auslobung selbst verpflichtet hat, einen der Preisträger weiter zu beauftragen.
4. Es besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Nachprüfungsantrag, wenn ein zwingend auszuschließender potenzieller Teilnehmer doch an Auftragsgesprächen nach der VOF beteiligt werden soll.
5. Mit der Zulassung einer Wettbewerbsarbeit, die bindende Vorgaben eines Wettbewerbs nicht einhält, verstößt das Preisgericht gegen den in § 25 Abs. 2 VOF niedergelegten Grundsatz der Chancengleichheit, der Ausfluss des Gleichheitssatzes des Art. 3 GG ist.
6. Ein solch schwerwiegender Verstoß führt dazu, die Entscheidung des Preisgerichts, dieser Wettbewerbsarbeit den 1. Preis zuzuerkennen, in diesem Umfang als unverbindlich zu erklären. Dementsprechend rücken die übrigen Preisträger nach vorne.
VolltextVPRRS 2008, 0056
LG Essen, Urteil vom 15.11.2007 - 4 O 168/07
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen kein konkretes Datum für den Beginn der Straßenbauarbeiten und kann daher der Bauunternehmer bei der Angebotskalkulation nicht von einem bestimmten Arbeitsbeginn ausgehen, können folglich keine Kosten aus Bauzeitverzögerung gelten gemacht werden.
VolltextVPRRS 2008, 0055
VK Sachsen, Beschluss vom 25.01.2008 - 1/SVK/088-07
1. Rahmenvereinbarungen für Leistungen nach der VOF sind nach derzeit geltender Rechtslage unzulässig. Eine analoge Anwendung der Bestimmungen der VOL/A scheidet mangels Vorliegens einer außerordentlichen bzw. planwidrigen Gesetzeslücke- jedenfalls für die VOF aus. Nach § 8 VOF müssen die Bewerber mit der Aufgabenbeschreibung auch die für eine zweifelsfreie und vollständige Kalkulation erforderlichen Unterlagen und Informationen erhalten. Dieser Anforderung liefe eine Rahmenvereinbarung zu wider.*)
2. Nach § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag dann unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Erkennbar sind Regelverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlich vergabeerfahrenen Unternehmen erkannt werden. Sofern Rechtsverstöße nur unter genauer Auseinandersetzung mit den Vergabekoordinierungsrichtlinien und dem Werdegang des Vergaberechtsänderungsgesetzes erkennbar sind, ist es einem durchschnittlich vergabeerfahrenen Unternehmen nicht zu widerlegen, dass es über den erforderlichen rechtlichen Sachverstand nicht verfügte und der Verstoß infolgedessen nicht zu erkennen war.*)
VolltextVPRRS 2008, 0054
VK Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2007 - VK 36/07
1. In jedem Fall entbinden Zeitprobleme oder Personalengpässe den Bieter nicht von seiner Rügepflicht. Er hat insoweit die nötige Vorsorge zu treffen, um sofort reagieren zu können.
2. Bei Bestehen einer Rügeobliegenheit muss in der Begründung des Nachprüfungsantrages dargelegt werden, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist.
3. Die Rügepflicht aus § 107 Abs. 3 GWB darf allerdings nicht dazu führen, dass der Bieter bei lebensnaher Würdigung ernsthaft damit rechnen muss, im Falle eines vorgeschalteten Rügeverfahrens seinen Primärrechtsschutz zu verlieren oder zu verkürzen. In Betracht kommt dies insbesondere dann, wenn aus verständiger Sicht des Bieters zu besorgen ist, dass der öffentliche Auftraggeber die Rüge zum Anlass für einen alsbaldigen Zuschlag nehmen und keine ausreichende Zeit verbleiben wird, vorher durch Zustellung des Nachprüfungsantrages das Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB zu erwirken.
4. Eine Pflicht zur Rüge ist auch dann entbehrlich, wenn der Auftraggeber im Vergabeverfahren eindeutig erkennen lässt, dass er unter keinen Umständen, also auch nicht auf eine Rüge von Bietern hin gewillt ist, einen vorliegenden Vergabeverstoß abzustellen.
VolltextVPRRS 2008, 0053
VK Brandenburg, Beschluss vom 17.08.2007 - VK 32/07
1. Vergabefehler, die ungerügt geblieben sind, können dennoch korrigiert werden, wenn aus anderen, rechtzeitig beanstandeten Gründen eine Wiederholung von Teilen des Vergabeverfahrens erfolgen muss.
2. Zu den Anforderungen an ein Verhandlungsgespräch im Sinne der VOF.
3. § 4 Abs. 2 HOAI enthält eine „wertneutrale Ordnungsvorschrift“, deren Verletzung nur dann einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn besondere wettbewerbliche Merkmale hinzutreten, die das Verhalten eines Bieters auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht als anstößig erscheinen lassen.
4. Dies wird mit Recht bejaht, wenn sich ein Architekt oder Ingenieur bewusst und planmäßig über die Vorschriften der HOAI hinwegsetzt und für ihn erkennbar ist, dass er sich auf diese Weise einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung vor seinen Mitbewerbern verschafft. Derartige Umstände können gefolgert werden aus Angebotsschreiben, die die Bereitschaft zur Unterschreitung der Mindestsätze dokumentieren, aber auch durch entsprechende mündliche Erklärungen.
VolltextVPRRS 2008, 0052
VK Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2008 - VK 2/08
1. In Übereinstimmung mit dem OLG Düsseldorf (IBR 2007, 505) ist für das Vorliegen eines öffentlichen Bauauftrages keine Bedarfsdeckung im engeren Sinne erforderlich. Voraussetzung ist aber nach wie vor, dass der Auftraggeber zumindest in einem weiteren Sinne einen eigenen Bedarf decken will und deshalb bei wirtschaftsfunktionaler Betrachtung als Nachfrager nach der vertragsgegenständlichen Leistung auftritt. Enthält demzufolge der Grundstückskaufvertrag eine konkrete Bauverpflichtung für den Investor, liegt die Annahme eines Beschaffungsbezuges regelmäßig vor.
2. Enthält der Grundstückskaufvertrag jedoch keinerlei Verpflichtung für den Käufer, das Grundstück in einer bstimmten Weise zu nutzen, insbesondere umfasst der Vertrag keine Bau- bzw. Investitionsverpflichtungen, unterfällt er nicht dem Vergaberecht.
3. Auch bei der Veräußerung eines Entwicklungsgrundstücks begründen die Befugnisse der Gemeinde im Rahmen der Baugenehmigung nach § 34 BauGB keine hinreichende Einflussmöglichkeit zur Absicherung der gemeindlichen Vorgaben. Denn die Bauerlaubnis nach § 34 BauGB ist eine gebundene Entscheidung und steht daher nicht im Ermessen der Gemeinde.
VolltextVPRRS 2008, 0051
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2008 - Verg 37/07
Als öffentlicher Bauauftrag gemäß § 99 Abs. 3 GWB in Form einer Baukonzession sind auch Aufträge über die Erbringung von Bauleistungen durch Dritte, gleichgültig mit welchen Mitteln, gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen anzusehen.
VolltextVPRRS 2008, 0050
VK Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2007 - VK 50/07
1. Ein Verhandlungsverfahren nach den Bestimmungen des vierten Abschnitts der VOB/A (SKR-Paragraphen) kann eingestellt werden, wenn ein sachlicher Grund hierfür vorliegt. Dieser ist dann gegeben, wenn das Verhandlungsverfahren voraussichtlich zu keinem wirtschaftlich akzeptablen Ergebnis führt.
2. Ein Nachprüfungsantrag, der sich gegen die Aufhebung einer Ausschreibung richtet, schützt den Antragsteller nicht vor der Zuschlagserteilung im Rahmen eines nachfolgend neuen Ausschreibungsverfahrens. Erforderlich ist hierfür ein gesonderter Nachprüfungsantrag, der sich gegen die Durchführung des neuen Verfahrens richtet.
VolltextVPRRS 2008, 0049
OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - Verg W 18/07
1. Nach Ansicht des Senats sind gesetzliche Krankenversicherungen öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB. Da es hierzu aber ein Vorlageverfahren des OLG Düsseldorf an den EuGH gibt (IBR 2007, 1356 - nur online), muss das Verfahren bis zur Klärung dieser Frage ausgesetzt werden.
2. Bestätigt der EuGH diese Ansicht des Senats, so unterliegen die Vergabetätigkeiten der gesetzlichen Krankenversicherer dem Vergaberecht. § 69 SGB V steht dem nicht entgegen.
VolltextVPRRS 2008, 0048
OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.12.2007 - Verg W 6/07
1. Die Frage, wann die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig ist, kann nicht schematisch beantwortet werden. Es ist eine Entscheidung geboten, die den Umständen des Einzelfalles Rechnung trägt. Entscheidend ist, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtsverteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und entsprechend gegenüber der Vergabekammer vorzutragen.
2. In einem Fall, bei dem sich die Streitpunkte auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentrieren, muss der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis organisieren und bedarf daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten.
VolltextVPRRS 2008, 0047
OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.01.2008 - Verg W 10/07
Auf das Beschwerdeverfahren als streitiges Verfahren vor einem ordentlichen Gericht sind die Kostenvorschriften der ZPO analog anzuwenden. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten Beigeladener.
VolltextVPRRS 2008, 0046
OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2007 - Verg W 12/07
Enthält ein Angebot zu den Preisen und den Lohnkosten als Preisbestandteil widersprüchliche Angaben, so führt dies zum Ausschluss gemäß den §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 a, 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A.
VolltextVPRRS 2008, 0045
OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2007 - Verg W 23/07
1. Nach § 9 Nr. 10 VOB/A darf grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden.
2. Erstellt der Bieter unter Außerachtlassung der im Leistungsverzeichnis unmissverständlich gestellten Anforderungen sein Angebot nicht ordnungsgemäß und hätte er bei gebotener Sorgfalt die tatsächlichen Umstände feststellen müssen, die nach seiner Auffassung einen Verstoß gegen Vergabevorschriften begründen, dann verschließt er sich treuwidrig der Erkenntnis eines Vergabeverstoßes.
VolltextVPRRS 2008, 0044
OLG München, Beschluss vom 21.02.2008 - Verg 1/08
1. Das Begleitschreiben des Bieters ist regelmäßig Bestandteil seines Angebots.*)
2. Nachträgliche Äußerungen des Bieters können nur insoweit berücksichtigt werden, als sie einen Rückschluss auf das maßgebliche Verständnis des Angebots zum Zeitpunkt von dessen Abgabe zulassen, wobei es entscheidend auf den objektiven Empfängerhorizont ankommt.*)
VolltextVPRRS 2008, 0043
VK Sachsen, Beschluss vom 17.12.2007 - 1/SVK/074-07
Bietet ein Bieter ein Produkt an, dass von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses abweicht, so liegt darin eine Änderung der Verdingungsunterlagen, die einen zwingenden Ausschluss des Angebotes nach sich zieht.*)
VolltextVPRRS 2008, 0042
VK Nordbayern, Beschluss vom 01.02.2008 - 21.VK-3194-54/07
1. Scheidet ein Mitglied einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe aus, ist die Bietergemeinschaft nicht allein deshalb zwingend auszuschließen. Der Auftraggeber hat dann allerdings erneut die Eignung der Bietergemeinschaft zu prüfen.*)
2. Nach § 107 Abs. 3 Satz GWB sind von den Bietern erkannte Verfahrensverstöße unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) zu rügen, um der VSt die Möglichkeit einzuräumen, die behaupteten Verfahrensfehler frühzeitig zu korrigieren.*)
VolltextVPRRS 2008, 0041
VK Nordbayern, Beschluss vom 01.02.2008 - 21.VK-3194-53/07
1. Kriterien, die nicht mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, sondern im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen, sind als "Zuschlagskriterien" ausgeschlossen.*)
2. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Unterkriterien besteht jedenfalls dann, wenn sich für die Bieter die Kenntnis von den Unterkriterien und deren Gewichtung auf den Inhalt ihrer Angebote auswirken kann.*)
3. Die Auswahl eines Bewerbers darf nicht dadurch beeinflusst werden, dass von den Bewerbern zusätzlich unaufgefordert Lösungsvorschläge eingereicht wurden.*)
4. Honorarzonen sind nach der HOAI nicht disponibel, sondern zwingend festgelegt.*)
5. Es nicht zulässig, dass die Vergabestelle keine Vorgabe der für das Vorhaben anzusetzenden Baukosten macht und sie die Feststellung dieser Kosten allein den Bewerbern überlässt.*)
6. Die Dokumentation anhand des Vergabevermerks dient dem Ziel, die Entscheidungen der Vergabestelle transparent und sowohl für die Nachprüfungsinstanzen als auch für die Bieter überprüfbar zu machen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0040
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.01.2008 - 1 VK LVwA 32/07
1. Entsprechend den Regelungen der §§ 11,12 HwO schließen sich die Mitgliedschaft in der IHK und die Eintragung in die Handwerksrolle nicht aus.*)
2. Ist ein Bieter nur untergeordnet auf dem Gebiet eines Vollhandwerkes tätig und bietet entsprechende Handwerksleistungen an, trifft ihn demnach — wie jeden 100 %igen Handwerksbetrieb — die Verpflichtung, um die Eintragung in die Handwerksrolle nachzusuchen bzw. die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu beantragen.*)
3. Ein Angebot ist nicht zuschlagsfähig, wenn im EFB-Preisblatt 1 a für Nachunternehmerleistungen ein bestimmter Zuschlag einkalkuliert wurde, während an anderer Stelle des Angebotes ausdrücklich festgestellt wird, dass die Leistung im eigenen Betrieb ohne Nachunternehmereinsatz erbracht wird.*)
4. Ein Angebot ist nicht zuschlagsfähig, wenn im Angebot für eine Leistungsposition unterschiedlich hohe Einheitspreise ausgewiesen sind.*)
5. Die bloße Bestätigung eines Versicherungsmaklers reicht zum Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes nicht aus.*)
VolltextVPRRS 2008, 0039
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 VK LVwA 28/07
1. Soweit der Versicherungsschutz hinsichtlich der Betriebshaftpflicht für den vom Auftraggeber geforderten Zeitraum nicht hinreichend ausgewiesen ist, reicht auch der Hinweis zur automatisierten Verlängerung des bestehenden Versicherungsschutzes bei Nichtkündigung des Vertrages nicht aus. Es muss nachgewiesen werden, dass die Verlängerungsoption auch tatsächlich eingetreten ist. Notwendig ist ein Beleg des Versicherungsgebers, aus dem die Nichtkündigung des fraglichen Vertrages folgt.*)
2. Ein Angebot ist nicht zuschlagsfähig, wenn im EFB-Preisblatt 1 a für Nachunternehmerleistungen ein bestimmter Zuschlag einkalkuliert wurde, während an anderer Stelle des Angebotes ausdrücklich festgestellt wird, dass die Leistung im eigenen Betrieb ohne Nachunternehmereinsatz erbracht wird.*)
VolltextVPRRS 2008, 0037
VK Nordbayern, Beschluss vom 24.01.2008 - 21.VK-3194-52/07
1. Ein Angebot, das entgegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 5 VOB/A nicht sämtliche, zulässig und klar geforderte Erklärungen enthält, ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A zwingend auszuschließen. Unter "Erklärungen" sind nicht nur solche Angaben zu verstehen, die die ausgeschriebenen Leistungspositionen selbst betreffen. Vielmehr gehören zu den "Erklärungen" auch sonstige Erklärungen wie Angaben nach den Formblättern EFB-Preis, die Vorlage von Mustern und Aussagen, welche Leistungen der Bieter nicht selbst erbringen, sondern durch Nachunternehmer erbringen lassen will.*)
2. Fehlt es an einer Zuordnung, welche Nachunternehmer welche konkreten Leistungen erbringen, ist das Angebot auszuschließen (Angaben im Formblatt EFB U EG 317 nicht deckungsgleich mit den Nachunternehmerleistungen, welche in der Aufgliederung wichtiger Einheitspreise EFB - Preis 2 angegeben sind).*)
3. Hat die ASt in den beiden Preisblättern EFB-Preis 1a und EFB - Preis 2 unterschiedliche Lohnsätze angesetzt und lassen die Unterlagen deshalb offen, mit welchem konkreten Lohnkostensatz die ASt kalkuliert hat, so ist das Angebot hinsichtlich der angesetzten Lohnkosten unklar und konnte deswegen bei der Wertung unberücksichtigt gelassen werden. Die in den Preisblättern dargestellten Löhne sind wettbewerbserheblich, da sie bei Nachträgen maßgeblich für die zu vereinbarenden Kostensätze sind. Deshalb ist der VSt ein gewichtiges Interesse zuzuerkennen, die genauen Kostenansätze aufzuklären, zumal wenn wegen einer beträchtlichen Verschiebung des angedachten Baubeginns mit Nachforderungen zu rechnen ist.*)
4. Abweichungen von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen ändern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise. Ein derartiges Angebot muss schon deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht zu dem beabsichtigten Vertragsabschluss führen kann.*)
5. Ein Schaden droht einem Antragsteller dann nicht, wenn er ohnehin keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat, weil sein Angebot unabhängig von den geltend gemachten Vergabeverstößen ausgeschlossen werden muss. An der Überprüfung dieser Verfahrensverstöße fehlt das Rechtsschutzinteresse. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann denkbar, wenn alle Bieter zwingend ausgeschlossen werden müssten und deshalb das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss. In einem solchen Fall liegt der mögliche Schaden des Bieters darin, dass ihm die Möglichkeit genommen wird, sich im Falle der Neuausschreibung wiederum am Wettbewerb beteiligen zu können.*)
6. Auch nach Ablauf der Bindefrist kann auf ein Angebot noch der Zuschlag erfolgen. Ein Angebot ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil die Bindefrist zwischenzeitlich - ohne eine lückenlose Verlängerung - verstrichen ist. Die Bindefrist kann nachträglich durch Erklärung der Bieter verlängert werden. Der Ablauf der Bindefrist hat lediglich zur Folge, dass der Bieter an sein Angebot nicht mehr gebunden, ein Zuschlag vielmehr als Angebot des Auftraggebers zu werten ist (§§ 148, 150 Abs. 1 BGB). Derartiges ist in § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A ausdrücklich vorgesehen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0036
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.10.2007 - VK 2 LVwA LSA-17/07
1. Sieht die Leistungsbeschreibung vor, dass bei einem Abweichen vom Leitfabrikat die Gleichwertigkeit durch Katalogunterlagen und technische Beschreibungen nachgewiesen werden muss, so ist ein Angebot, welchem auch nur eine der beiden Unterlagen fehlt, zwingend auszuschließen.
2. Werden einem Angebot nicht alle geforderten Eignungsnachweise beigelegt, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.
3. Die unter 1. und 2. aufgeführten Mängel sind vorliegend als gleichwertig einzustufen. Es kommt dabei nicht entscheidend darauf an, dass die zum Ausschluss führenden Mängel unterschiedliche Wertungsstufen (Vollständigkeitsprüfung einerseits / Eignungsprüfung andererseits) betreffen; allein entscheidend ist, dass hinsichtlich aller Angebote gleichermaßen ein zwingender Ausschlussgrund besteht.
VolltextVPRRS 2008, 0035
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.08.2007 - VK 2 LVwA LSA-15/07
1. Die Vergabe hat unter ausschließlicher Verantwortung der Vergabestelle zu erfolgen, die dafür zu sorgen hat, dass die Vergaberegeln eingehalten werden.
2. Aus dem Vergabevermerk hat hervorzugehen, dass die im Laufe des Vergabeverfahrens nötigen Entscheidungen von der Vergabestelle getroffen und nicht einem privaten Dritten überlassen wurden.
3. Wenn sich die Vergabestelle den Vergabevorschlag eines Dritten zu eigen macht, muss ein entsprechender schriftlicher Zustimmungsvermerk der Vergabestelle selbst ergehen, aus dem die Zustimmung und Verantwortlichkeit der Vergabestelle deutlich wird.
4. Liegt ein ordnungsgemäßer Vergabevermerk nicht vor, so ist das Verfahren ab der Stufe zu wiederholen, ab der der Transparenzmangel vorliegt.
5. Die Vergabestelle hat im Verhandlungsverfahren zu dokumentieren, nach welcher Methode die Punkte im Einzelnen vergeben werden.
6. Nicht ortsansässige Bewerber dürfen nicht benachteiligt werden.
VolltextVPRRS 2008, 0034
EuGH, Urteil vom 14.02.2008 - Rs. C-450/06
Art. 1 Abs. 1 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG in Verbindung mit Art. 15 Abs. 2 Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG ist dahin auszulegen, dass die Nachprüfungsinstanz im Sinne dieses Art. 1 Abs. 1 die Vertraulichkeit und das Recht auf Wahrung der Geschäftsgeheimnisse im Hinblick auf den Inhalt der ihr von den Verfahrensbeteiligten, u. a. vom öffentlichen Auftraggeber, übergebenen Unterlagen gewährleisten muss, wobei sie Kenntnis von solchen Angaben haben und diese berücksichtigen darf. Es ist Sache dieser Instanz, zu entscheiden, inwieweit und nach welchen Modalitäten die Vertraulichkeit und die Geheimhaltung dieser Angaben im Hinblick auf die Erfordernisse eines wirksamen Rechtsschutzes und der Wahrung der Verteidigungsrechte der am Rechtsstreit Beteiligten und - im Fall einer Klage oder eines Rechtsbehelfs bei einer Stelle, die ein Gericht im Sinne von Art. 234 EG-Vertrag ist - zu gewährleisten sind, damit in dem Rechtsstreit insgesamt das Recht auf ein faires Verfahren beachtet wird.*)
VolltextVPRRS 2008, 0033
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.07.2007 - VK 2 LVwA LSA-11/07
Für den Schwellenwert ist der von der Vergabestelle geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer maßgeblich, sofern die Schätzung nicht willkürlich erfolgt. Nicht entscheidend ist demgegenüber, zu welchem Preis der antragstellende Bieter die Leistungen angeboten hat.
VolltextVPRRS 2008, 0032
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.07.2007 - VK 2 LVwA LSA-10/07
1. Zu den Anforderungen an eine transparente Dokumentation und Bewertung.
2. Verfügt die Vergabestelle über ein Raumprogramm, über Angaben zum Kostenrahmen und zur Baugrundbeschaffenheit sowie über ein Nutzungskonzept, so hat sie diese den Bietern mitzuteilen.
VolltextVPRRS 2008, 0031
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.06.2007 - VK 2-LVwA LSA 07/07
1. Aufgrund der kurzen Fristen, die im Vergabeverfahren gelten, muss die Rüge im Regelfall binnen 1 bis 5 Tagen erfolgen, und zwar auf dem schnellstmöglichen Weg, gegebenenfalls per Fax oder Telefon. Eine Rügefrist von 2 Wochen, die in der Rechtssprechung als Obergrenze anerkannt wurde, kann dem Unternehmen lediglich dann eingeräumt werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fach- und rechtskundiger Unterstützung erfordert.
2. Die Rügefrist beginnt, wenn dem Bieter diejenigen Tatsachen bekannt sind, aus denen sich ein tatsächlicher oder vermeintlicher Vergabefehler ergibt.
VolltextVPRRS 2008, 0030
VK Nordbayern, Beschluss vom 10.01.2008 - 21.VK-3194-56/07
1. Wird im Leistungsverzeichnis ein PVC-Boden mit einer Nutzschichtdicke von 1 mm verlangt, so ist ein Angebot, welches nur eine Nutzschichtdicke von 0,7 mm aufweist, zwingend auszuschließen.
2. Gibt das technische Datenblatt eine Nutzschichtdicke von 0,7 mm an, so ist auch von dieser Dicke auszugehen. Die Vergabestelle muss ohne weitere Anhaltspunkte nicht davon ausgehen, dass der Bieter nicht die Standardausführung, sondern eine Sonderanfertigung mit einer Nutzschichtdicke von 1 mm anbieten möchte.
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