Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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VPRRS 2007, 0326Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 06.09.2007 - Rs. C-337/06
1. Das Tatbestandsmerkmal der "Finanzierung durch den Staat" des Art. 1 Buchst. b Abs. 2 dritter Gedankenstrich erste Alternative der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ist dahin auszulegen, dass es eine mittelbare Finanzierung von Einrichtungen durch eine Gebührenzahlung durch diejenigen, die Rundfunkgeräte bereithalten, umfasst, ohne dass weitere Voraussetzungen, wie z. B. ein direkter Einfluss des Staates bei der Vergabe von Aufträgen durch die staatlich finanzierte Einrichtung, vorliegen müssen.*)
2. Art. 1 Buchst. a Ziff. iv Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG entzieht deren Anwendungsbereich nur die in dieser Vorschrift genannten Dienstleistungen; andere Dienstleistungen mit Hilfs- und Unterstützungscharakter, die nicht programmspezifischer Art sind, unterliegen dem Anwendungsbereich der Richtlinie.*)
VolltextVPRRS 2007, 0325
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2007 - 17 Verg 4/07
Sieht das Leistungsverzeichnis eine Position „Baustelle einrichten“ vor und ist aus der Leistungsbeschreibung erkennbar, dass diese Position nur Tätigkeiten und Leistungen umfassen soll, die der Einrichtung der Baustelle als solcher und damit der vertragsgemäßen Ausführung der einzelnen Bauleistungen und nicht diesen selbst dienen, so ist ein Bieter, der in diese Position auch die Kosten der Bauleitung einrechnet, zwingend auszuschließen, weil damit Baustellengemeinkosten einer Position zugeordnet werden, welche diese nach dem Leistungsverzeichnis nicht umfasst.
VolltextVPRRS 2007, 0324
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.06.2007 - 17 Verg 1/07
Nimmt der Antragsteller die sofortige Beschwerde zurück, so hat er die Kosten des Beschwerdeverfahrens und der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners und der Beigeladenen entsprechend § 516 Abs. 3 ZPO zu tragen.
VolltextVPRRS 2007, 0323
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.02.2007 - 17 Verg 2/07
1. Nach Durchführung eines zweistufigen Nachprüfungsverfahrens, also nach einer Entscheidung der Vergabekammer und einer solchen des Vergabesenats in der Sache, geht die Zuständigkeit für die Kostengrundentscheidung sowie für die Festsetzung der im Verfahren auch vor der Vergabekammer entstandenen Auslagen auf den Rechtspfleger beim Beschwerdegericht über.
2. Von einer Entscheidung des Vergabesenats "in der Sache" im vorgenannten Sinne ist auch auszugehen, wenn in dem dem Vergabenachprüfungsverfahren nachfolgenden Beschwerdeverfahren durch näher begründeten Beschluss vorab über eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB befunden wird und - erst - daraufhin die sofortige Beschwerde zurückgenommen wird.
3. Werden zwei Nachprüfungsverfahren zu einem verbunden, so wird die Kostenentscheidung für beide Verfahren vor dem Beschwerdegericht entschieden, auch wenn nur in einem sofortige Beschwerde eingelegt wurde.
VolltextVPRRS 2007, 0322
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2007 - 17 Verg 6/07
1. Auch wenn das Angebotsformular nur die Unterschrift und den Stempel einer Firma enthält, ist es als Angebot einer Bietergemeinschaft zu erkennen und einzuordnen, wenn dem Angebotsformular zugleich eine ausdrückliche Erklärung beiliegt, dass es sich um eine Bietergemeinschaft handle, die aus den darin aufgezählten Firmen gebildet werde, und sämtliche beteiligten Firmen diese Erklärung auch unterschrieben und abgestempelt haben.
2. Die fehlende Bezeichnung des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft im Angebot kann auch nach dem Angebot, vor der Zuschlagserteilung, beigebracht werden.
3. Wird in den Verdingungsunterlagen gefordert, dass man zu bestimmten Themen (z. B. Eintragung in die Handwerksrolle) "Angaben" machen muss, so genügen diesbezüglich auch Angaben; Nachweise können aufgrund einer solchen Formulierung nicht verlangt werden.
4. Auch bei (aktiver) Ausübung einer Gesamtprokura kann die Rechtshandlung eines zunächst ohne Vertretungsmacht handelnden Gesamtvertreters nachträglich (formfrei, § 182 Abs. 2 BGB, und damit auch konkludent) sowohl gegenüber dem anderen Vertragsteil als auch (nur) gegenüber dem Gesamtprokuristen (§ 182 Abs. 1 BGB) genehmigt werden.
5. Die Vertretungsmacht des die Unterschrift Leistenden muss der Vergabestelle, wenn sie dies nicht in den Vergabeunterlagen verlangt hat, nicht schon mit dem Angebot nachgewiesen werden. Eine entsprechende Verpflichtung des Bieters lässt sich weder den Vergabeunterlagen noch der gleichlautenden, bis 2000 gültigen Fassung des § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A entnehmen.
6. Wird die geforderte Urkalkulation nicht mit dem Angebot abgegeben, so ist dieses zwingend auszuschließen.
7. Wird das wirtschaftlich günstigste Angebot aus Preis, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde ermittelt, so muss die Wertung wiederholt werden, da es sich bei den drei letztgenannten Kriterien um Eignungskriterien handelt, die nicht nochmals zur Wertungsprüfung herangezogen werden dürfen.
VolltextVPRRS 2007, 0320
OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2007 - 13 Verg 9/07
1. Scheidet ein Gesellschafter einer Bietergemeinschaft (GbR) nach Angebotsabgabe wegen Insolvenz aus, ist die Bietergemeinschaft nicht allein deshalb zwingend auszuschließen. Der Auftraggeber hat dann allerdings erneut die Eignung der Bietergemeinschaft zu prüfen.*)
2. Auch wenn die Leistungsbeschreibung dem Bieter überlässt, wie er den Bau im Einzelnen ausführt, ist ein Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOB/A zwingend auszuschließen, das hier nachträglich Änderungen vornimmt, die Einfluss auf die Wertung haben.
3. Zur Auslegung eines Angebots.*)
VPRRS 2007, 0319
OLG München, Beschluss vom 02.08.2007 - Verg 7/07
1. Für eine konkrete Rüge, die Ausschreibung sei wegen der verdeckten Ausschreibung eines Leitfabrikats nicht produktneutral erfolgt, sind Angaben dazu erforderlich, welches Leitfabrikat an welchen Stellen verdeckt in der Leistungsbeschreibung enthalten sein soll.*)
2. Im Vergabevermerk muss grundsätzlich weder eine Begründung für die Nichtzulassung von Nebenangeboten noch für die Wahl bestimmter Eigenschaften der Leistung dokumentiert werden.*)
VolltextVPRRS 2007, 0318
VK Lüneburg, Beschluss vom 08.06.2007 - VgK-24/2007
1. Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen. Auch bei einer gegebenenfalls notwendigen Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erfüllt ein Rügezeitraum von mehr als einer Woche das Zeitkriterium des § 107 Abs. 3 GWB nicht. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.
2. Maßgeblich sind nicht die Werk-, sondern die Kalendertage.
VolltextVPRRS 2007, 0317
VK Lüneburg, Beschluss vom 04.06.2007 - VgK-22/2007
1. Ein Angebot, das von vorneherein vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, darf den Zuschlag nicht erhalten, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann; damit ist er nicht antragsbefugt.
2. Fehlen die notwendigen Verfügbarkeitserklärungen der einzusetzenden Nachunternehmer, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.
3. In einer solchen Konstellation, wenn die Eignung des Unternehmens mit dem Einsatz von Nachunternehmern „steht und fällt“, ist es - unabhängig von einer Forderung des Auftraggebers - unabdingbar, dass nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
VolltextVPRRS 2007, 0316
VK Lüneburg, Beschluss vom 05.03.2007 - VgK-07/2007
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2007, 0315
VK Lüneburg, Beschluss vom 27.04.2007 - VgK-15/2007
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2007, 0314
VK Lüneburg, Beschluss vom 29.05.2007 - VgK-19/2007
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2007, 0313
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.07.2007 - 1 Verg 1/07
1. Die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB setzt voraus, dass der Antragsteller auch die Kausalität zwischen Vergaberechtsverletzung und drohendem Schaden darlegen kann.*)
2. Ein Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens ist daher unzulässig, wenn der Antragsteller selbst die Ursache dafür gesetzt hat, dass er sich nicht an einem Vergabeverfahren beteiligen kann.
VolltextVPRRS 2007, 0312
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.07.2007 - 1 Verg 3/07
1. Wenn die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde negativ zu beurteilen und eine Verletzung der Beschwerdeführerin in ihren Rechten durch die angefochtene Entscheidung der Vergabekammer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu verneinen ist, so spricht bereits gemäß § 121 Abs. 1 S. 1 GWB jedenfalls ein maßgeblicher Umstand für die Freigabe des Vergabeverfahrens für den Zuschlag, so die Verneinung der Erfolgsaussicht nicht ohnehin als allein entscheidendes Kriterium anzusehen sein sollte.
2. Wird eine Unklarheit im Leistungsverzeichnis (hier: Vorlage der Tariftreueerklärung unter- und gegengezeichnet erforderlich?) durch Nachfrage des Bieters vermeintlich beseitigt und stellt sich dann heraus, dass der Bieter diese Aufklärung falsch verstanden hat und er deshalb ausgeschlossen wird, so hat er erst Zeitpunkt des Ausschlussschreibens positive Kenntnis des Vergabeverstoßes.
3. In Fällen, in denen die Vergabestelle selbst die Ursache für unvollständige Angebote setzt, kommt ein Ausschluss von Angeboten nicht in Betracht.
4. Dem Beschleunigungsinteresse gebührt im Zweifel der Vorzug vor dem Interesse eines einzelnen Unternehmens an der Vergabe erst nach rechtskräftigem Abschluss des Beschwerdeverfahrens; der Vergaberechtsschutz soll nicht auf eine Investitionsblockade hinauslaufen.
VolltextVPRRS 2007, 0311
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2007 - Verg 25/07
1. An die formalen Prüfungskriterien sind keine übertriebenen Anforderungen zu stellen.
2. "Gegebenenfalls" geforderte Angaben brauchen zur Angebotsabgabe nicht vorzuliegen.
3. Wird eine Bestempelung "aller Unterlagen" mit der Einschränkung versehen, dass es auf die Zuordnungsfähigkeit zum Bieter ankommt, so ist eine Stempelung jeder einzelnen Seite nicht erforderlich.
4. Bei Mitgliedern einer Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn ein Mitglied die erforderlichen Referenzen erbringt.
VolltextVPRRS 2007, 0310
VK Sachsen, Beschluss vom 07.08.2007 - 1/SVK/051-07
1. Eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen darf nicht zu Lasten der Bieter ausschlagen.
2. Ein Verstoß gegen § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A kann nur angenommen werden, wenn die Bieter nach den Ausschreibungsunterlagen zweifelsfrei und eindeutig zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wurden.
VolltextVPRRS 2007, 0309
VK Saarland, Beschluss vom 09.03.2007 - 3 VK 01/2007
1. Eine nicht ausdrücklich im Namen der Bietergemeinschaft erhobene Rüge durch ein einzelnes Bietergemeinschaftsmitglied ist der Bietergemeinschaft als solche dennoch zuzurechnen, wenn das rügende Mitglied ermächtigt ist, die Bietergemeinschaft federführend gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten.
2. Die Vorlage einer Vollmachtsurkunde (BGB § 174 Satz 1) ist bei Erhebung einer Rüge nicht erforderlich.
3. Die in der Vergabebekanntmachung anzugebenden Auftragskriterien entfalten Bindungswirkung für und gegen den Auftraggeber und sind bei der Vergabeentscheidung zwingend zu berücksichtigen.
4. Der öffentliche Auftraggeber darf die bekannt gemachten Auftragskriterien nach Bewerbungsschluss weder ändern noch ergänzen.
5. Die schrittweise Konfrontation der Bewerber mit neuen Auftragskriterien und die nicht ausreichende Würdigung der ursprünglich benannten Kriterien stellt einen unheilbaren Vergabeverstoß dar.
VolltextVPRRS 2007, 0308
VK Hamburg, Beschluss vom 27.09.2006 - VK BSU-3/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2007, 0307
VK Hamburg, Beschluss vom 01.06.2007 - VK BSU-7/07
1. Die Bewerber haben keinen subjektiven Anspruch auf Beteiligung an dem dem Öffentlichen Teilnahmewettbewerb folgenden Verfahren.
2. Auch das Auswahlverfahren ist entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz durchzuführen. Für den Auftraggeber ergibt sich daraus ein weiter Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum bis hin zur Möglichkeit der Losvergabe.
3. Entgegen der Situation im offenen Vergabeverfahren im Bereich der VOB/A und der VOL/A gilt daher beim Verhandlungsverfahren und beim nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb im Allgemeinen und beim Verhandlungsverfahren nach der VOF im Besonderen der allgemeine Grundsatz, wonach ein Auftraggeber ein "Mehr an Eignung" nicht berücksichtigen darf, nur für die Phase der abschließenden Angebots- oder Zuschlagswertung
4. Um ohne Verletzung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgebots zum engeren Bewerberkreis zu gelangen, ist es entscheidend, dass die Bewerberauswahl anhand objektiver und transparenter Kriterien erfolgt.
VolltextVPRRS 2007, 0306
VK Sachsen, Beschluss vom 12.07.2007 - 1/SVK/049-07
1. Die Lieferung und Montage von Maschinen und Anlagen sind einem Bauauftrag zuzuordnen, wenn sie für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich sind.
2. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswertes ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung der beabsichtigten Auftragsvergabe oder die sonstige Einleitung des Vergabeverfahrens.
3. Ist eine Kostenberechnung bereits frühzeitig erfolgt, ist grundsätzlich eine Aktualisierung zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens erforderlich. Dies gilt jedoch nur dann zwingend in den Fällen, in denen zweifelhaft ist, ob der Schwellenwert über- oder unterschritten wird, wenn es sich also um einen Grenzfall handelt.
4. Die Überprüfung der Höhe des Schwellenwertes erfolgt von Amts wegen. Dabei errechnet sich der Gesamtauftragswert aus der Summe aller für die Erstellung der baulichen Anlage erforderlichen Leistungen ohne Umsatzsteuer, allerdings abzüglich der Baunebenkosten der Kostengruppe 700 der DIN 276.
5. Ein pflichtgemäß geschätzter Auftragswert ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegmentes und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sachen veranschlagen würde.
VolltextVPRRS 2007, 0305
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.07.2007 - 1 VK LVwA 13/07
1. Auch ein bereits geschlossener Vertrag entfaltet keine rechtliche Wirksamkeit, wenn die Anforderungen an die Informationspflicht i. S. des § 13 VgV nicht erfüllt werden.*)
2. Wenn ein Angebot eines vorausgehenden Verfahrens Grundlage der Verhandlungen im nachfolgenden Verfahren mit nur einem Bieter ist, müssen sämtliche Bieter des vorherigen Verfahrens über den beabsichtigten Vertragsschluss rechtzeitig informiert werden.*)
3. Grundsätzlich ist es unzulässig, ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung mit nur einem möglichen Vertragspartner durchzuführen.*)
VolltextVPRRS 2007, 0304
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.06.2007 - 1 VK LVwA 29/06
Zur Frage der angemessenen Vergütung eines Rechtsanwalts für seine Tätigkeit und seine Aufwendungen/Kosten in einem Vergabenachprüfungsverfahren.
VolltextVPRRS 2007, 0303
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1506
Müssen Wasserhaltungsanlagen mit einem Wasserstand über Rohrgrabensohle von 1,51 m bis 1,90 m aufgestellt werden und sieht das Leistungsverzeichnis lediglich Wasserhaltungsanlagen mit einem Wasserstand über Rohrgrabensohle von max. 1,50 m vor, so muss eine geänderte Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B vereinbart werden.
VolltextVPRRS 2007, 0302
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1501a
Zur Frage des Leistungsumfangs einer Erdbauposition.
VolltextVPRRS 2007, 0301
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 08.03.2007 - Fall 1500
Zur Problematik der Abrechnung eines landwirtschaftlichen Weges.
VolltextVPRRS 2007, 0300
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1499
1. Zur eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung nach § 9 Nr. 1 VOB/A gehört es, dass der Auftraggeber den entscheidenden Lastfall auch in der Statikposition mit angibt.
2. Kann der Auftragnehmer die Unvollständigkeit der Leistungsbeschreibung erkennen, so kann er diesbezüglich keine veränderte Vergütung verlangen.
VolltextIBRRS 2007, 3903; IMRRS 2007, 1766
OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.05.2007 - 8 U 253/06
Räumt der marktbeherrschende Vermieter in einem die Vermietung nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehender Gewerbeflächen betreffenden Mietvertrag dem Mieter über die Grundmietzeit von fünf Jahren hinaus eine einseitige Verlängerungsoption ein, so verstößt dies gegen das Verbot unbilliger Behinderung gemäß § 20 Abs. 1 GWB, was die Nichtigkeit der Klausel nach § 134 BGB zur Folge hat.*)
VolltextVPRRS 2007, 0299
KG, Urteil vom 07.05.2007 - 23 U 31/06
Auch die gesellschaftliche Treuepflicht führt nicht dazu, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zustimmung zu einem Angebot verpflichtet ist, wenn die Parteien Einstimmigkeit vereinbart haben.*)
VolltextVPRRS 2007, 0298
EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-503/04
Vergaberechtswidrige Verträge genießen nach europäischem Recht unter keinem Gesichtspunkt Bestandsschutz, auch nicht nach der nationalen Regelung "pacta sunt servanda".
VolltextVPRRS 2007, 0297
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.07.2007 - 11 U 54/06
1. Ist die Leistungsbeschreibung entgegen § 8 Nr. 1 (1) VOL/A nicht eindeutig, kann die Vergabestelle die Ausschreibung gemäß § 26 Nr. 1 d) VOL/A aufheben oder eine Klarstellung gegenüber den Bewerbern veranlassen (§ 17 Nr. 6 (2) VOL/A).*)
2. Die Weiterführung des Vergabeverfahrens ist dann möglich, wenn die mehrdeutige Klausel von allen Bietern im selben Sinne verstanden wird.*)
VolltextVPRRS 2007, 0296
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2007 - Verg 50/06
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. EG L 134 S. 114 vom 30.04.2004 - zukünftig nur Richtlinie genannt) gemäß Art. 234 Abs. 1 EG-Vertrag folgende Fragen vorgelegt:
1. a) Ist das Tatbestandsmerkmal der "Finanzierung durch den Staat" des Art. 1 Absatz 9, 2. Unterabsatz, lit. c), 1. Alternative der Richtlinie dahin auszulegen, dass der Staat die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung sowie die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen - deren Höhe vom Ein-kommen abhängig ist - an die jeweilige Krankenkasse anordnet, wobei die Krankenkasse den Beitragssatz festlegt, die Krankenkassen aber durch ein in den Gründen näher geschildertes System der solidarischen Finanzierung miteinander verbunden sind und die Erfüllung der Verbindlichkeiten jeder einzelnen Krankenkasse gesichert ist ?
b) Ist das Tatbestandsmerkmal in Art. 1 Absatz 9, 2. Unterabsatz, lit. c) 2. Alternative, demzufolge die Einrichtung "hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch Letztere unterliegt", dahin auszulegen, dass eine staatliche Rechtsaufsicht, die auch noch laufende oder zukünftige Geschäfte betrifft, - gegebenenfalls zuzüglich weiterer in den Gründen geschilderter Eingriffsmöglichkeiten des Staates - für die Erfüllung des Merkmals aus-reicht ?
2. Falls die erste Vorlagefrage - in a) oder b) - mit "ja" zu beantworten ist, sind die lit. c) und lit. d) von Art. 1 Absatz 2 der Richtlinie dahin auszulegen, dass die Zurverfügungstellung von Waren, die in ihrer Form individuell nach den Erfordernissen des jeweiligen Kunden hergestellt und an-gepasst sowie über deren Nutzung die jeweiligen Kunden individuell zu beraten sind, als "Lieferaufträge" oder als "Dienstleistungsaufträge" einzustufen sind ? Ist dabei nur der Wert der jeweiligen Leistungen zu berücksichtigen ?
3. Falls die in Frage 2 genannte Zurverfügungstellung als "Dienstleistung" einzustufen ist oder sein könnte, ist Art. 1 Absatz 4 der Richtlinie - in Abgrenzung zu einer Rahmenvereinbarung im Sinne des Art. 1 Absatz 5 der Richtlinie - dahin auszulegen, dass unter einer "Dienstleistungskonzession" auch eine Auftragserteilung in der Form zu verstehen ist, bei der
- die Entscheidung darüber, ob und in welchen Fällen der Auftragnehmer mit Einzelaufträgen beauftragt wird, nicht vom Auftraggeber, sondern von Dritten getroffen wird,
- die Bezahlung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erfolgt, weil allein Letzterer kraft Gesetzes alleiniger Vergütungsschuldner und den Dritten gegenüber zur Erbringung der Dienstleistung verpflichtet ist, und
- der Auftragnehmer vor Inanspruchnahme durch den Dritten keine Leistungen irgendwelcher Art erbringen oder vorhalten muss?
VolltextVPRRS 2007, 0295
BGH, Urteil vom 03.04.2007 - X ZR 19/06
1. Durch die Teilnahme eines Bieters an der Ausschreibung eines öffentlichen Auftraggebers entsteht ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis mit Sorgfalts- und Schutzpflichten, zu denen jedenfalls dann, wenn auf der Grundlage der VOB/A ausgeschrieben war, auch gehört, dass der Auftraggeber deren Vorgaben einhält.
2. Der Bieter darf auf die Einhaltung dieser Regeln vertrauen; eine Verletzung dieses Vertrauens kann auf seiner Seite Ersatzansprüche auslösen. Ein solcher Schadensersatzanspruch ist auf § 311 Abs. 2 BGB zu stützen.
3. Ersatz seines entgangenen Gewinns kann ein grundsätzlich ersatzberechtigter übergangener Bieter nur dann erhalten, wenn er ohne den Verstoß und bei auch ansonsten ordnungsgemäßer Vergabe den Zuschlag hätte erhalten müssen.
4. Es besteht keine Rechtspflicht zum Zuschlag, wenn der Bieter vom Auftraggeber von den Verhandlungen ausgeschlossen wird und dadurch wegen seiner fehlenden Beteiligung an einem berücksichtigungsfähiggen Angebot gehindert wird.
VolltextVPRRS 2007, 0294
VK Brandenburg, Beschluss vom 11.07.2007 - 1 VK 23/07
1. Bei einer Bietergemeinschaft, die gemäß § 25 Nr. 6 VOB/A einem Einzelbieter gleichzusetzen ist, müssen die sachlichen und persönlichen Eignungskriterien bei den Personen vorhanden sein, unter deren technischer und wirtschaftlicher Verantwortung die angebotene Bauleistung ausgeführt werden soll; hinsichtlich der Zuverlässigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
2. Zur Problematik der Bewertung der Zuverlässigkeit.
VolltextVPRRS 2007, 0293
VK Brandenburg, Beschluss vom 23.07.2007 - 1 VK 26/07
Gesetzliche Krankenkassen sind keine öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB.
VolltextVPRRS 2007, 0292
VK Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2007 - 1 VK 24/07
1. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 bezwecken keinen grundsätzlichen Bieterschutz.
2. Allerdings entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A ausnahmsweise dann in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützende Wirkung, wenn ein Unterkostenangebot den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, sodass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn es in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz – und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe – verdrängt werden.
VolltextVPRRS 2007, 0291
OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2007 - 13 Verg 8/07
1. Zur Frage der Kenntnis des Bieters im Sinn des § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB.*)
2. Zur Auslegung des Begriffs "Subunternehmen" in Vergabeunterlagen.*)
3. Wer "Subunternehmer" im Sinne der Verdingungsunterlagen ist, richtet sich nach dem üblichen Verständnis der fachkundigen Bieter und dem Zusammenhang, in dem dieser Begriff in den Verdingungsunterlagen verwendet wird.
4. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist kein "Subunternehmer" im Sinne der Verdingungsunterlagen, wenn das BfJ aufgrund eines bereits vor Jahren abgeschlossenen Vertrags Leistungen an einen Bieter erbringt, der Wortlaut der Verdingungsunterlagen es jedoch nahelegt, dass "Subunternehmer" erst noch einzuschaltende Unternehmer sind, und die für Subunternehmer geforderten Angaben hinsichtlich des BfJ nicht sinnvoll möglich sind.
VolltextVPRRS 2007, 0290
OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - Verg 8/07
Die bloße Negierung der Vollständigkeit der Angebote sowie der Eignung aller anderen Bieter ohne weiteren Tatsachenvortrag reicht weder für einen formwirksamen Nachprüfungsantrag noch für eine substantiierte Rüge aus.*)
VolltextVPRRS 2007, 0289
VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2007 - 1/SVK/046-07
Die Prüfung der Zuverlässigkeit erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage einer Analyse des in der Vergangenheit liegenden Geschäftsgebarens des Bieters. Zu den in die rechtliche Beurteilung einzubeziehenden Umständen zählt vor allem eine "schwere Verfehlung" i.S.d. § 8 Nr. 5 Abs. 1 c VOB7A, die beispielsweise in einem früheren vertragswidrigen Verhalten des Bieters, namentlich vorwerfbare Lieferverzögerungen sowie Schlechtleistungen liegen kann. Bloße Meinungsverschiedenheiten, die hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung bestehen, mögen sie auch Gegenstand eines Rechtsstreites oder eines selbständigen Beweisverfahrens sein, sind jedoch noch nicht als eine solche schwere Verfehlung zu werten.*)
VolltextVPRRS 2007, 0288
VK Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2007 - VgK-30/2007
1. Ein Angebot, das von vorneherein vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, darf den Zuschlag nicht erhalten, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann; er ist dementsprechend nicht antragsbefugt.
2. Enthält das Leistungsverzeichnis keine gesonderte Position für die Baustellengemeinkosten, so dürfen die Baustellengemeinkosten in der Position „Baustelle einrichten“ nicht kalkuliert werden, wenn sie hier nicht vorgesehen sind, sondern müssen mittels einer Umlage über alle Leistungspositionen kalkuliert werden.
3. Hält sich ein Bieter nicht an eine solche Kalkulation, so ist er auszuschließen.
VolltextVPRRS 2007, 0287
VK Brandenburg, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 VK 17/07
1. Die Bildung von Durchschnittswerten und damit allein quantitativen Kriterien als Bewertungsmaßstab und die daran formal orientierte Ausrichtung der Angebote ohne eine weitergehende Prüfung wird der Verpflichtung des Auftraggebers, eine Ermessensentscheidung aufgrund qualitativer und quantitativer Kriterien zu treffen, nicht gerecht.
2. Das Fehlen tauglicher Zuschlagskriterien führt nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens. Hieraus folgt nur, dass die Vergabestelle bei der Entscheidung über die Auftragsvergabe diese Kriterien nicht berücksichtigen darf, sondern ausschließlich der niedrigste Preis entscheidend ist. Diese Auffassung ergibt sich aus einem Umkehrschluss aus Art. 53 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG.
VolltextVPRRS 2007, 0286
VK Brandenburg, Beschluss vom 18.06.2007 - 1 VK 20/07
1. Sinn und Zweck der Regelung des § 13 VgV ist die Gewährleistung eines effektiven Primärrechtsschutzes im Vergabeverfahren, indem erfolglose Bieter über die geplante Zuschlagsentscheidung informiert werden und so die Möglichkeit erhalten, ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten, dessen Gegenstand der beabsichtigte Vertragsschluss sein kann. Aus dieser Zielsetzung folgt, dass einem Bieter, der in einem noch nicht durch Zuschlagserteilung abgeschlossenen Vergabeverfahren ein Nachprüfungsverfahren einleitet, ein schutzwürdiges Interesse im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschrift des § 13 VgV nicht mehr zukommt. Die rechtlich schutzwürdigen Interessen des Bieters sind nämlich vollumfänglich bereits dadurch gewahrt, dass sein Nachprüfungsantrag vor Zuschlagserteilung an den öffentlichen Auftraggeber zugestellt wurde.
2. Die fehlende Definition und Angabe der Wertigkeit eines Zuschlagskriteriums muss spätestens bis zur Abgabe des Angebots gerügt werden.
3. Sofern selbst nach dem Vortrag des Antragstellers nicht sämtliche vor ihm liegenden Angebote auszuschließen sind, so fehlt ihm die Antragsbefugnis.
VolltextVPRRS 2007, 0285
VK Brandenburg, Beschluss vom 11.06.2007 - 1 VK 18/07
1. Im Rahmen der Prüfung der Antragsbefugnis ist an die Darlegungslast kein allzu strenger Maßstab anzulegen; insbesondere soll im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes (GG Art. 19 Abs. 4) vermieden werden, dass die eigentliche Sachprüfung bereits in der Zulässigkeitsstation erfolgt.
2. Greift der Antragsteller jedoch nicht sämtliche vor ihm platzierten Angebote an, so dass auch bei unterstelltem Erfolg seines Antrags besser platzierte Angebote übrigbleiben, fehlt ihm die Antragsbefugnis.
VolltextVPRRS 2007, 0284
VK Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2007 - 1 VK 19/07
Die Begrifflichkeiten „wirtschaftlichstes“ Angebot und „wirtschaftlich günstigstes“ Angebot werden in der vergaberechtlichen Spruchpraxis synonym gebraucht; deshalb kann eine Ausschreibung, in der der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgen soll, nicht so gedeutet werden, dass der Preis das einzige Wertungskriterium sein soll.
VolltextVPRRS 2007, 0283
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.06.2007 - VK-SH 12/07
1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer durch Antragsrücknahme ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen.*)
2. Das GWB sieht eine Erstattung von Kosten, die der Antragsgegner im Verfahren vor der Vergabekammer gehabt haben, nicht vor, wenn dieses Verfahren durch Antragsrücknahme und Einstellung geendet hat.*)
VolltextVPRRS 2007, 0282
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.07.2007 - VK-SH 13/07
1. Die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag fehlt mangels eines Schadens i.S.v. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB, wenn das Angebot des Antragstellers auf einem wirtschaftlich aussichtslosen Rang liegt, hinsichtlich der übrigen Angebote kein Ausschlussgrund vorliegt und insoweit ausgeschlossen erscheint, dass der preisliche Nachteil des Angebots des Antragstellers im Vergleich zu den anderen Angeboten durch die Bewertung des Angebots nach weiteren Zuschlagskriterien kompensiert werden kann. Die Antragsbefugnis eines Bieters ist nur dann trotz einer aussichtslosen Position in der Wertungsreihenfolge zu bejahen, wenn diese Position durch die unterstellten Vergaberechtsverstöße der Antragsgegnerin hervorgerufen worden ist.*)
2. Die Geltendmachung einer – für sich genommen möglicherweise zutreffenden – Vergaberechtsverletzung, die lediglich die Rechtsposition eines Dritten zu verbessern geeignet ist, stellt eine Form unzulässiger Rechtsausübung dar, die einen Nachprüfungsantrag scheitern lässt.*)
3. Lässt eine lebensnahe Beurteilung nur den Schluss zu, dass der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß bereits zu einem bestimmten (frühen) Zeitpunkt erkannt oder sich mutwillig der Erkenntnis verschlossen hat, so obliegt es ihm (wie sich auch aus § 108 Abs. 2 GWB ergibt), dies zu entkräften. Dem Bieter ist in der Regel zwar nur eine laienhafte Würdigung abzuverlangen, erhöhte Anforderungen können aber – je nach den Umständen des Einzelfalles – bei erfahrenen Auftragsbewerbern gelten.*)
4. Auch „nachgeschobene“ Rügen aufgrund erst im Nachprüfungsverfahren erkannter Vergaberechtsverstöße müssen so rechtzeitig vorgetragen werden, dass sie nicht zu einer Verzögerung des Nachprüfungsverfahrens führen. Ihre Zulässigkeit setzt ferner voraus, dass der betreffende Vergaberechtsverstoß unverzüglich vor der Vergabekammer geltend gemacht wird.*)
VolltextVPRRS 2007, 0281
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2007 - VK-SH 11/07
1. Selbst wenn die Nichteignung eines von mehreren Bewerbern im Verhandlungsverfahren nachträglich festgestellt würde, stellt dies keinen Grund für eine Aufhebung des Vergabeverfahrens dar.*)
2. Die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag fehlt, wenn das Angebot des Antragstellers auf einem wirtschaftlich aussichtslosen Rang liegt, hinsichtlich der übrigen Angebote kein Ausschlussgrund vorliegt und insoweit ausgeschlossen erscheint, dass die Nachrangigkeit der Antragstellerofferte im Vergleich zu den anderen Angeboten kompensiert werden kann.*)
3. Eine Fristverlängerungsbitte für den Fall, dass eine bestimmte Bedingung eintritt, stellt keine Rüge dar; die Rüge ist grundsätzlich bedingungsfeindlich.*)
4. Die Feststellung der Eignung verlangt eine Wertungsentscheidung des Auftraggebers, die dieser unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu treffen hat; im eigentlichen Sinne handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Es verbleibt der Vergabestelle daher ein Beurteilungsspielraum – allein ob dessen Grenzen eingehalten wurden, kann durch die Vergabekammer überprüft werden. Die Nachprüfungsinstanzen können insoweit grundsätzlich nicht an die Stelle des Auftraggebers treten.*)
VolltextVPRRS 2007, 0280
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.07.2007 - VK-SH 05/07
Zur Frage der Kostenverteilung, wenn sich das Nachprüfungsverfahren „anderweitig“ i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB erledigt.*)
VolltextIBRRS 2007, 3724; IMRRS 2007, 1665
BGH, Urteil vom 24.05.2007 - IX ZR 97/06
Zur Widerlegung der Vermutung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO muss der Anfechtungsgegner konkrete Umstände darlegen und beweisen, die es naheliegend erscheinen lassen, dass ihm der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners nicht bekannt war.*)
VolltextIBRRS 2007, 3703; IMRRS 2007, 1648
VG Berlin, Urteil vom 08.06.2007 - 4 A 434.05
Auch Nachunternehmer sind im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erbringung von Straßenunterhaltungsdienstleistungen für diese Einsatzfahrten mautfrei.
VolltextVPRRS 2007, 0279
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.06.2007 - VgK-23/2007
1. Eine Regelung im Gesellschaftsvertrag einer Bietergemeinschaft ist unwirksam, wenn diese es dem Beschluss der übrigen Gesellschafter überlässt, ob ein insolventer Gemeinschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeschlossen wird oder ob die Gesellschaft nach wie vor mi allen Gesellschaftern fortgesetzt wird.
2. Der Gesellschafter einer Bietergemeinschaft scheidet nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwingend aus, die Bietergemeinschaft besteht aber weiter fort und verbleibt auch in der Wertung.
3. Die Vergabestelle muss eine erneute Eignungsprüfung vornehmen und gegebenenfalls durch Aufklärung nach § 24 VOB/A prüfen, ob die verbliebenen Mitglieder der Bietergemeinschaft in der Lage sind, auch ohne den insolventen Partner den Auftrag auszuführen.
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