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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10874 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

VPRRS 2007, 0278
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unterkostenangebot?

OLG Schleswig, Beschluss vom 26.07.2007 - 1 Verg 3/07

1. Der Preisabstand zwischen den im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgegebenen Angeboten belegt - für sich betrachtet - keine Unauskömmlichkeit; auch ein erheblich unter den Preisen anderer Bieter liegendes Angebot kann sachgerechte und auskömmlich kalkulierte Wettbewerbspreise enthalten.

2. Wenngleich im Rahmen des § 25 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 VOL/A "Einzelposten" überprüft werden können, kann das "offenbare Missverhältnis" i.S.d. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A nicht aus einem Vergleich zwischen den in einzelnen Angeboten bepreisten Einzelposten oder (allein) der Personalkostenkalkulation verschiedener Angebote abgeleitet werden, sondern erst aus einer Gesamtbetrachtung der Angebotspreise oder der Preise für einzelne, (sachlich) in sich abgeschlossene Teile der ausgeschriebenen Leistung.

3. In betriebswirtschaftlicher Hinsicht können Personalkosten im Rahmen der Kalkulationsfreiheit der Bieter in verschiedener, zulässiger Weise kalkuliert werden. Werden "isoliert" die Ansätze für Personalkosten verglichen, entsteht die Gefahr, dass der kalkulatorische Zusammenhang zu anderen Angebotspositionen und auch die möglicherweise unterschiedlich hohen Gewinnmargen der einzelnen Bieter übergangen werden.

4. Als Grundlage der Prognose, ob während der Auftragsausführung eine tarifkonforme Entlohnung erfolgen wird, sind die Gesamterlöse aus dem Auftrag heranzuziehen, nicht aber isoliert die (nachkalkulierten) Personalkostenansätze.

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VPRRS 2007, 0277
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2006 - 2 VK 48/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0276
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.11.2006 - 2 VK 46/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0275
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Revitalisierung und Erschließung von Planstraßen

VK Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2006 - 2 VK 42/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0274
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferung von Schnelltestsystemen

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2007 - 2 VK 56/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0273
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2007 - 2 VK 58/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0272
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Vergabe

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.09.2006 - 2 VK 40/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0271
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Was ist für die Bewertung der Überhöhung eines Angebots maßgebend?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2007 - Verg 8/07

1. Der Kostenschätzung kommt regelmäßig keine Bedeutung für die Bewertung der Überhöhung eines Angebots zu, wenn zwischen Kostenschätzung und Angebotsabgabe eine erhebliche Steigerung der Baupreise stattgefunden hat und/oder es zu Massenmehrungen gekommen ist.

2. Die Preis eines anderen Bieters ist für die Bewertung der Überhöhung eines Angebots ohne Relevanz, wenn es sich dabei um einen "Kampfpreis" handelt, mit dem sich der Bieter Zutritt zu einem Beschaffungsmarkt verschaffen will.

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VPRRS 2007, 0270
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verpflichtungserklärung "nur" in Kopie - Ausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.03.2007 - 1 VK LVwA 03/07

1. Fordern die Bewerbungsbedingungen, dass alle Eintragungen im Angebot dokumentenecht sein müssen, so stellt dies eine Steigerung des bloßen Schriftformerfordernisses dar.

2. Erfolgt die Vorlage der Verpflichtungserklärung eines Nachunternehmers nicht im Original, sondern lediglich in Kopie, so ist dieses besondere Schriftformerfordernis nicht gewahrt und das Angebot deshalb auszuschließen.

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VPRRS 2007, 0269
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an die Dokumentation

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2007 - 1 VK 11/07

1. Einem Bieter, der in einem noch nicht durch Zuschlagserteilung abgeschlossenen Vergabeverfahren ein Nachprüfungsverfahren einleitet, kommt ein schutzwürdiges Interesse im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschrift des § 13 VgV nicht mehr zu.

2. § 30 Nr. 1 VOL/A ist eine bieterschützende Vorschrift.

3. § 30 Nr. 1 VOL/A verlangt nicht nur das Festhalten der Ergebnisse, sondern auch deren Begründung. Andernfalls ist die Entscheidung des Auftraggebers weder transparent noch für die Vergabekammer und die Bieter überprüfbar. Die Möglichkeit eines Bieters, seinen Anspruch auf fehlerfreie Wertung durchsetzen zu können, hängt auch von dem Vorhandensein und der Nachvollziehbarkeit der Begründung ab.

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VPRRS 2007, 0268
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässigkeit rein formeller Vorgaben für Nebenangebote

VK Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2007 - 1 VK 13/07

1. Schreibt der Auftraggeber eine Bauleistung mit einem Auftragswert unter einer Mio. EUR als Los im Offenen Verfahren EU-weit aus und gibt er als Nachprüfungsstelle die Vergabekammer an, legt er dadurch den rechtlichen Rahmen für die Nachprüfung fest. Die Wirkung dieser Festlegung besteht in einer Selbstbindung dahingehend, dass der Auftraggeber das Los nicht dem 20 %-Kontingent nach § 2 Nr. 7 VgV zuordnet, für das das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet ist.

2. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist ein öffentlicher Auftraggeber, der nicht ausgeschlossen hat, dass Änderungsvorschläge vorgelegt werden, verpflichtet, in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die diese Änderungsvorschläge erfüllen müssen.

3. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung handelt es sich bei den in den Verdingungsunterlagen aufgeführten rein formellen Vorgaben für die Abgabe von Nebenangeboten nicht um ausreichende Mindestbedingungen.

4. Ein Nebenangebot, das von der vorgeschriebenen Farbgebung abweicht, ist nicht gleichwertig.

5. Die Zurückweisung des Nachprüfungsantrages als unbegründet stellt keinen Fall der wirksamen Beendigung des Nachprüfungsverfahrens im Sinne von § 114 Abs. 2 GWB dar.

6. Die Frage, ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren für den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern muss aus prognostischer Sicht (ex ante) stets anhand der Umstände des einzelnen Falles beurteilt werden.

7. Handelt es sich insgesamt im Nachprüfungsverfahren um auftragsbezogene Fragen des materiellen Vergaberechts, das vertiefte Kenntnisse im Recht des Vergabenachprüfungsverfahrens nicht erfordert, ist die Hinzuziehung eines Rechtsbestandes durch den Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig.

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VPRRS 2007, 0267
DienstleistungenDienstleistungen
Anwendung der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB IV

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2007 - 2 VK 14/07

1. Für die Bejahung der Antragsbefugnis eines Nachprüfungsantrags ist die Abgabe eines Angebots nicht erforderlich, wenn sich der Antragsteller gerade wegen der geltend gemachten Vergabeverstöße nachvollziehbar entschieden hat, kein Angebot abzugeben.

2. Der Auftraggeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den Zeitpunkt, an dem ein Antragsteller von den Verfahrensverstößen, die er beanstandet hat, erstmals Kenntnis erlangt.

3. Das Erfordernis, die Verdingungsunterlagen unmittelbar nach deren Übermittlung überprüfen zu müssen, ist weder den Bestimmungen der VOL/A noch § 107 Abs. 3 GWB zu entnehmen.

4. Zu den Wertungsstufen nach § 25 VOL/A.

5. Nach Bejahung der generellen Eignung eines Bieters darf dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht als „Mehr an Eignung“ für den Zuschlag berücksichtigt werden.

6. Gegen die Anwendung der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB IV (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung) zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes bestehen grundsätzlich keine Bedenken.

7. Beschränkt der Auftraggeber bei Anwendung der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB IV die Zahl der Bieter z.B. auf drei, nimmt er damit eine unzulässige Doppelbeschränkung vor. Eine Beschränkung der Bieter wird bereits durch den festgelegten Schwankungsbereich erreicht. Eine nochmalige Beschränkung ist in der UfAB IV nicht vorgesehen.

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VPRRS 2007, 0266
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauleistungen bei Neubaumaßnahmen (Lose Möbel/Textilien)

VK Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2007 - 1 VK 15/07

1. Bei Neubauvorhaben wird - in Abgrenzung zu Lieferaufträgen - der Kreis der Leistungen, die unter Bauleistungen i.S.d. § 1 VOB/A subsumiert werden können, regelmäßig weit gezogen und alles, was der Herstellung und späteren bestimmungsgemäßen Nutzung (Funktion) des Gebäudes dient, als Bauleistung angesehen und dementsprechend ausgeschrieben.

2. Die Anwendbarkeit des 4. Teils des GWB kann nicht dadurch hergestellt werden, dass der Auftraggeber das streitige Gewerk parallel zur nationalen Öffentlichen Ausschreibung auch europaweit im Offenen Verfahren ausschreibt, obwohl er das Gewerk schon vor der Ausschreibung dem 20%-Kontingent zugeordnet hat.

3. Bei Nichterreichen des Schwellenwertes kann durch die Wahl der Bekanntmachungsform (europaweit oder national) eine Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers allenfalls in Bezug auf sein eigenes Verhalten eintreten; d.h. der Auftraggeber mag gehalten sein, sich an die für europaweite Ausschreibungen geltenden Verfahrensvorschriften zu halten, zu denen beispielsweise auch die Mitteilung gemäß § 13 VgV an nicht berücksichtigte Bieter gehört. Der vom Gesetzgeber für Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte nicht vorgesehene Rechtsweg, gemäß §§ 102 ff. GWB ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zu betreiben, wird dadurch nicht begründet.

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VPRRS 2007, 0265
DienstleistungenDienstleistungen
Kooperation in Teilbereichen als Wettbewerbsbeschränkung?

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2007 - 1 VK 9/07

1. Mit der Regelung des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A soll in erster Linie verhindert und ggf. sanktioniert werden, dass potentielle Konkurrenten in Bezug auf eine bestimmte Ausschreibung heimliche Absprachen mit dem Ziel treffen, durch Vermeidung eines echten Wettbewerbs ein ihnen genehmes, möglichst hohes Preisniveau zu erreichen oder zu erhalten.

2. Bei der Frage, ob die Zulassung der Angebote eines Einzelbieters und eines Bieters, der gleichzeitig Kooperationspartner des Einzelbieters ist, wettbewerbsbeschränkend wirkt, sind die Umstände des Einzelfalls zu werten.

3. Die Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen durch einen Bieter führt als unzulässige Ergänzung der Verdingungsunterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes. Es ist ein anerkennenswertes Auftraggeberinteresse zu verhindern, dass über die Geltung von Vertragsbedingungen nachträglich Streit entsteht bzw. von vornherein einen solchen Streit dadurch zu unterbinden, dass ergänzende Bedingungen als Abweichung von den Verdingungsunterlagen behandelt werden.

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VPRRS 2007, 0264
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nichtvorlage der geforderten Urkalkulation: Ausschluss!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.05.2007 - 17 Verg 5/07

Angebote, denen die in den Verdingungsunterlagen verlangte Urkalkulation bei Ablauf der Angebotsfrist nicht beigefügt ist, sind gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2007, 0263
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachträgliche Bildung von Unterkriterien

VK Sachsen, Beschluss vom 13.06.2007 - 1/SVK/039-07

Es ist grundsätzlich zulässig, nach Aufforderung zur Angebotsabgabe, jedoch vor Öffnung der Angebote, Unterkriterien zu Zuschlagskriterien zu bilden. Der Auftraggeber ist dabei an die bereits bekanntgegebenen Zuschlagskriterien gebunden, er kann weder zusätzliche neue Kriterien hinzufügen, noch bereits angegebene Kriterien weglassen, er kann allenfalls "Unterkriterien" zu bereits bestehenden Kriterien bilden. Entscheidend ist hierbei, dass die gebildeten Unterkriterien von den Anforderungen des in der Vergabebekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen bekanntgegebenen Zuschlagskriteriums noch gedeckt sind bzw. sich unter dieses subsumieren lassen.*)

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VPRRS 2007, 0262
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung des Vergabeverfahrens

VK Sachsen, Beschluss vom 10.04.2007 - 1/SVK/020-07

1. Im Interesse eines transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs darf ein Bieter, der bestimmte Nachweise nicht für erforderlich oder gar nicht vorlagefähig hält, nicht ohne Weiteres auf die Vorlage verzichten und sich darauf verlassen, die Vergabestelle werde von den eigenen zwingenden Vorgaben absehen.*)

2. Eine Pflicht zur Aufhebung des Vergabeverfahrens ist immer dann gegeben, wenn ohne die Aufhebung das Wettbewerbsprinzip, das Gleichbehandlungsgebot oder das Diskriminierungsverbot verletzt würde oder als "ultima ratio" wenn das bisherige Verfahren mit derart gravierenden Mängeln behaftet ist, dass diese im Rahmen einer chancengleichen und wettbewerbsgerechten Eignungs- und Angebotsprüfung nicht mehr heilbar sind.*)

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VPRRS 2007, 0261
DienstleistungenDienstleistungen
Gewerbezentralregisterauszug und Bundeszentralregisterauszug

VK Münster, Beschluss vom 27.04.2007 - VK 6/07

1. Aus dem Wortlaut in der Bekanntmachung, wonach ein Gewerbezentralregisterauszug und ein Bundeszentralregisterauszug des Einzelunternehmers bzw. sämtlicher natürlicher Vertreter der juristischen Person gefordert werden, ergibt sich, dass ein Bieter, der sich als juristische Person an der Ausschreibung beteiligt, neben dem geforderten Gewerbezentralregisterauszug auch einen Bundeszentralregisterauszug seiner natürlichen Vertreter vorzulegen hat. Gewerbezentralregisterauszug und Bundeszentralregisterauszug sind nicht identisch, auch wenn beide Register beim Bundesamt für Justiz geführt werden.*)

2. Die Gewerbezentralregisterauszüge sind keine gleichwertigen Urkunden im Sinne von § 7a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A. Damit sind Urkunden oder Bescheinigungen aus anderen europäischen Staaten gemeint. Bieter, die in der BRD ansässig sind, können sich auf diese Vorschrift nicht berufen.*)

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VPRRS 2007, 0260
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fortsetzungsfeststellungsantrag

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.06.2007 - VgK-29/2007

1. Eine Erledigung des Nachprüfungsverfahrens in sonstiger Weise liegt - ebenso wie bei den gesetzlich ausdrücklich genannten Fällen - dann vor, wenn das Nachprüfungsverfahren gegenstandslos wird. Dies kommt vor allem bei einer Nachbesserung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens in Betracht, durch die dem Antragsteller seine Beschwer genommen wird.

2. Hilft also die Vergabestelle einer Rüge ab, so erledigt sich das gleichzeitig eingeleitete Nachprüfungsverfahren entsprechend.

3. Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus. Hierfür genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

4. Das in diesem Sinne anzuerkennende wirtschaftliche Interesse ergibt sich auch aus der Tatsache, dass der Antragsteller durch die Erledigung des Nachprüfungsverfahrens aufgrund des Regelungsgehalts des § 128 GWB und der dazu ergangenen Rechtsprechung des BGH seine eigenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen müsste, sofern er keinen Fortsetzungsfeststellungsbeschluss der Vergabekammer herbeiführt.

5. Soll ein Angebot wegen Nichteinhaltung der Tariftreuverpflichtung ausgeschlossen werden, so muss dieser Umstand nachvollziehbar sein und auch der Vergabeakte zu entnehmen sein.

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VPRRS 2007, 0445
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Speditionen und Baugerätevermieter sind keine Nachunternehmer

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.05.2007 - VK 20/07

1. Der Auftraggeber ist berechtigt, Verpflichtungserklärungen der Subunternehmer mit Angebotsabgabe zu fordern.*)

2. Bei reinen Hilfsfunktionen wie Speditionsleistungen, Baugerätevermietungen oder Baustoffzulieferungen handelt es sich grundsätzlich nicht um Nachunternehmerleistungen. Der Bauteilelieferant wird erst dann zum Nachunternehmer, wenn er "vor Ort" eine Montageleistung erbringt.*)

3. Der Auftraggeber kann sich über den Ursprungsort oder die Bezugsquelle der Bauteile im Rahmen von Aufklärungsgesprächen informieren.*)

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VPRRS 2007, 0259
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlen einer geforderten Erklärung: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.06.2007 - 21.VK-3194-23/07

1. Bei Fehlen einer geforderten Erklärung hat der öffentliche Auftraggeber kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe hat, sondern ist gezwungen, das betreffende Angebot aus der Wertung zu nehmen.*)

2. Hieran ändert auch nichts, dass § 21 Nr. 1 Satz 2 VOB/A nur als Sollvorschrift formuliert ist. Die Gleichbehandlung aller Bieter ( § 97 Abs. 2 GWB ) ist nur gewährleistet, soweit nur solche Angebote gewertet werden, welche die geforderten Erklärungen enthalten. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn lediglich vergleichbare Angebote - in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht - gewertet werden. Dies erfordert, dass alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet, aber ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert waren, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen.*)

3. Bei Fehlen geforderter Erklärungen ist demnach ein Angebotsausschluss zwingend, wenn die Erklärung zumutbar gefordert, klar verlangt und nicht unbedeutend war.*)

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VPRRS 2007, 0258
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsbeschreibung einer Funktionalausschreibung

VK Hessen, Beschluss vom 26.04.2007 - 69d-VK-08/2007

1. Zu den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung einer Funktionalausschreibung.

2. Lassen Bieterfragen erkennen, dass bestimmte Umstände kalkulationserheblich sind bzw. sein können, und beantwortet die Vergabestelle eine entsprechende Frage, darf sie an die Beurteilung der "Wichtigkeit" dieser Informationen im Übrigen keine hohen Anforderungen stellen.

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VPRRS 2007, 0257
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Erklärungen bei Aufklärung des Angebotsinhalts: Ausschluss?

VK Hessen, Beschluss vom 15.06.2007 - 69d-VK-17/2007

Verlangt der Auftraggeber im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zur Aufklärung des Angebotsinhalts von einem Bieter die Abgabe von Erklärungen und werden diese Erklärungen nicht oder nicht ausreichend beigebracht, kann die Frage, ob das Angebot gemäß § 24 Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen werden kann, dahinstehen. Zumindest bleibt dem Auftraggeber unter Berücksichtigung des aus § 24 Nr. 2 VOB/A abgeleiteten Grundgedankens keine andere Wahl als vom Angebot Abstand zu nehmen, wenn der Bieter als Folge der fehlenden oder nicht zureichenden Erklärungen unter Berücksichtigung der daraus für den Auftraggeber entstehenden vertraglichen und finanziellen Risiken die Zuschlagserteilung im Ergebnis verhindert.*)

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VPRRS 2007, 0256
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Verträge über die Behandlung von Hausmüll unterliegen Vergabeverfahren

EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-382/05

Ein Verfahren für den Abschluss von Verträgen über die Verwertung des nach Durchführung der differenzierten Abfallsammlung verbleibenden Resthausmülls muss nach den Verfahren der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWg durchgeführt werden und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden.

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VPRRS 2007, 0255
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an die Objektivität einer Probestellung für Leuchten

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.09.2006 - 2 VK 36/06

1. Im Beschwerdeverfahren kann die Vergabestelle nicht mehr wirksam bestimmen, die Vergabe des Auftrages werde dem 20 %-Kontingent zugeordnet.

2. Vorschriften über Form und Inhalt der Rüge enthält § 107 Abs. 3 GWB nicht. Insbesondere ist keine Schriftform erforderlich.

3. Der Auftraggeber ist an die Zuschlagskriterien gebunden, die er in den Verdingungsunterlagen genannt hat.

4. Es stellt eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes dar, wenn im Rahmen einer Probestellung Leuchten verschiedener „Generationen“ miteinander verglichen werden, obwohl die Bieter jeweils auch die neuere Technik angeboten haben.

5. Vor allem die Wertungsentscheidung als die zentrale Entscheidung im gesamten Vergabeverfahren ist besonders sorgfältig zu dokumentieren.

6. Gravierende Dokumentationsmängel (insbesondere hinsichtlich der Angebotswertung) führen im Ergebnis dazu, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, fehlerbehaftet und insoweit zu wiederholen ist.

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VPRRS 2007, 0254
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit des Generalübernehmereinsatzes nach der VOL/A

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.06.2007 - VK 20/07

1. Eine Leistung darf grundsätzlich auch durch Generalübernehmer, also ausschließlich durch Fremdunternehmen erbracht werden; Forderungen nach Eigenanteilen sind nicht zulässig.

2. In sich widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen ebenso wie fehlende Angaben hierzu zum zwingenden Ausschluss eines Angebots, da die Vergleichbarkeit der Angebote dann nicht mehr gewährleistet ist.

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IBRRS 2007, 3545; IMRRS 2007, 1542
SachverständigeSachverständige
Ablehnung wegen Übereifrigkeit?

OLG Celle, Beschluss vom 15.05.2007 - 13 W 46/07

Ein Sachverständiger kann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er die antragstellende Partei in einem selbstständigen Beweisverfahren mehrfach und nachdrücklich dazu zu bewegen versucht, nicht die von der Antragstellerin gewünschte Feststellung der Mängel vorzunehmen, sondern sogleich die Mängelbeseitigung durch die streitverkündeten Bauunternehmen zuzulassen.*)

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VPRRS 2007, 0253
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauzeiten- und Bauablaufplan

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.03.2007 - 21.VK-3194-06/07

1. Hat der Bieter mit dem Angebot einen Bauzeiten- und Bauablaufplan vorzulegen, der einen Überblick über den Ablauf der Bauarbeiten geben soll, so entspricht ein Bauzeitenplan, der Beginn und Ende der Bauarbeiten darstellt und zudem sind die Reihenfolge und die Ab-wicklung der Arbeiten, gegliedert in einzelnen Leistungspositionen, aufführt, diesen Anforderungen.

2. Zu der Frage, ob der Bauzeitenplan nicht den Vorgaben in den Verdingungsunterlagen entspricht.

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VPRRS 2007, 0462
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlender Eignungsnachweis kann nicht nachgefordert werden!

VK Bund, Beschluss vom 13.06.2007 - VK 2-51/07

1. Ein Angebot darf nur dann gewertet werden, wenn ihm sämtliche geforderten Eignungsbelege beigefügt gewesen sind.

2. Unterlässt es ein Bieter wie hier, seinem Angebot geforderte Eignungsnachweise beizufügen, kann sein Angebot nicht in der Wertung berücksichtigt werden.

3. Ein Nachfordern fehlender Eignungsnachweise kommt nicht in Betracht.

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VPRRS 2007, 0251
StandardsoftwareStandardsoftware
Bestimmung des Auftragswertes und dessen Dokumentation

OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2007 - 13 Verg 6/07

1. Wegen der Bedeutung des Schwellenwertes ist es erforderlich, dass die Vergabestelle die ordnungsgemäße Ermittlung des geschätzten Auftragswertes in einem Aktenvermerk festhält. Der Vermerk muss erkennen lassen, dass der Auftraggeber vor der Schätzung die benötigte Leistung zumindest in den wesentlichen Punkten festgelegt hat. Die Anforderungen an die Genauigkeit der Wertermittlung und der Dokumentation steigen, je mehr sich der Auftragswert dem Schwellenwert annähert.*)

2. Aufträge verschiedener öffentlicher Auftraggeber sind bei der Schätzung des Auftragswerts auch dann selbstständig zu bewerten, wenn bei den Aufträgen sachliche Zusammenhänge bestehen. Anders kann es ausnahmsweise sein, wenn zwei öffentliche Auftraggeber davon ausgehen, dass die benötigte Leistung aus technischen oder anderen Gründen von demselben Anbieter beschafft werden soll, und wenn die Auftraggeber deshalb die Beschaffungsvorhaben koordinieren und Angebote für den gemeinsamen Bedarf einholen. Entschließen die Auftraggeber sich dann unmittelbar vor der Auftragsvergabe zu gesonderten Verträgen, müssen sie eine nachvollziehbare Erklärung dafür liefern, aus welchem Grund dies geschehen ist, wenn nicht zur Vermeidung eines förmlichen Vergabeverfahrens.*)

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VPRRS 2007, 0250
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Forderung von Eignungsnachweisen

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2007 - 1 Verg 3/07

1. Beruft sich ein Antragsteller, dessen Angebot als mangelhaft ausgeschlossen wurde, unter Hinweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darauf, auch der letzte im Wettbewerb verbliebene Konkurrent habe kein mangelfreies Angebot abgegeben, ist es nicht notwendig, dass die Angebotsmängel identisch oder gleichartig sind. Es ist ausreichend, dass die Mängel gleichwertig sind, also auf der Rechtsfolgeseite denselben Stellenwert haben und deshalb dieselbe Konsequenz, wie etwa den zwingenden Angebotsausschluss, nach sich ziehen müssen.*)

2. Es ist nicht Aufgabe der Vergabekammern und -senate, die Forderung des Auftraggebers nach Vorlage bestimmter Eignungsnachweise auf Zweckmäßigkeit zu untersuchen.*)

3. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund eine geforderte Bescheinigung nicht vorlegen, muss er dies innerhalb der Vorlagefrist darlegen und zugleich geeignete Alternativbelege beifügen.*)

4. Vergabekammern und -senate haben grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Auftraggeber mit der Forderung nach Eignungsnachweisen einen Zweck mit einem normorientierten Sinn verfolgt.*)

5. Zweck der "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ist es, den Auftraggeber darüber zu unterrichten, ob der Bieter in der Vergangenheit seine Steuern und (Sozial-)Abgaben pünktlich und gewissenhaft gezahlt hat. Der Auftraggeber kann daraus entnehmen, inwieweit der Bieter wirtschaftlich leistungsfähig und zuverlässig und somit als Vertragspartner der öffentlichen Hand geeignet ist.*)

6. Verlangt ein Auftraggeber den "Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung in der Sozialversicherung", kann das vernünftigerweise nur bedeuten, dass jeder Bieter belegen soll, dass er in der Vergangenheit alle Sozialabgaben pünktlich und gewissenhaft gezahlt hat.*)

7. Würde ein "repräsentativer Nachweis" ausreichen, wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet, weil es einem Auftraggeber faktisch freigestellt wäre, ob er die Bescheinigung einer Krankenkasse als repräsentativ ansieht oder nicht.*)

8. Erklärt eine Behörde, eine von ihr ausgestellte Bescheinigung sei "nur im Original mit Dienstsiegel und Unterschrift" oder "als beglaubigte Fotokopie" gültig, ist eine (unbeglaubigte) Fotokopie im Rechtsverkehr keine von ihr stammende "Bescheinigung der zuständigen Behörde."*)

9. Es ist grundsätzlich möglich, auch grundlegende Mängel im laufenden Vergabeverfahren durch eine transparente und diskriminierungsfreie Änderung der betreffenden Vorgabe zu beheben. Ob eine solche Möglichkeit besteht und gegebenenfalls ergriffen werden soll, hat der Auftraggeber in eigener Verantwortung zu klären und zu entscheiden.*)

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VPRRS 2007, 0249
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unmittelbare Anwendung der Richtlinie 2004/18/EG

OLG Bremen, Beschluss vom 03.04.2007 - Verg 2/07

1. Voraussetzung für eine Verletzung der Rügeobliegenheit aus § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist nicht nur die Kenntnis der Tatsachen, die einen Verstoß gegen das Vergabeverfahren bedeuten könnten, sondern auch die Kenntnis der rechtlichen Relevanz dieser Tatsachen. An dieser fehlt es auch bei Großunternehmen insbesondere dann, wenn die Rechtslage schwierig ist.

2. Im Falle nicht rechtzeitiger bzw. nicht hinreichender Umsetzung einer Richtlinie kann sich der Einzelne gegenüber dem Staat unmittelbar auf die Richtlinie berufen, wenn die Bestimmungen inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind.

3. In einem Rechtsstreit zwischen Privaten ist zwar eine direkte Anwendung der Richtlinie 2004/18/EG nicht möglich, jedoch ist es unter Berücksichtigung der Art. 10 und Art. 249 Abs.3 EG-Vertrag Aufgabe der Gerichte, die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in der Richtlinie vorgesehene Ziel zu erreichen, durch geeignete Maßnahmen zu erfüllen. Deshalb müssen die Gerichte innerstaatliches Recht so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen.

4. Nach dem Gebot der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung inländischen Rechts muss die Vorschrift des § 3a Nr. 5 a VOB/A - jedenfalls nach der Umsetzungsfrist - dahingehend ausgelegt werden, dass auch nach deutschem Recht in einem Verhandlungsverfahren im Anschluss an ein vorhergehendes - aufgehobenes - Vergabeverfahren ohne öffentliche Bekanntmachung nur die Bieter einbezogen werden dürfen, die geeignet sind und die in dem vorangegangenen Verfahren Angebote abgegeben haben, die nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen worden sind.

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VPRRS 2007, 0248
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Untätigkeitsbeschwerde im Vergabeverfahren

OLG Bremen, Beschluss vom 12.03.2007 - Verg 3/06

Bleibt die Vergabekammer über einen langen Zeitraum untätig, so kommt eine Untätigkeitsbeschwerde mangels gesetzlicher Regelung allenfalls als ultima ratio in Betracht. Vor der Einlegung einer solchen Beschwerde müssen sämtliche Möglichkeiten, die Vergabekammer zu einer Entscheidung bzw. der Fortsetzung des Verfahrens zu bewegen, ausgeschöpft sein. Dazu gehört auch die Erhebung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitglieder der Vergabekammer.

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VPRRS 2007, 0247
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung aus wirtschaftlichen Gründen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2006 - Verg 54/06

1. Für die Behauptung, die vom öffentlichen Auftraggeber genannten Anforderungen hinsichtlich Standsicherheit und Ersatzreibungswinkel ließen sich nur erreichen, wenn ausschließlich höherwertiges Material zum Einsatz komme, trägt der Bieter die Darlegungs- und Beweislast.

2. Dem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens ist nicht nachzugehen, wenn er auf die Bestätigung einer rechtlich unerheblichen, da nicht in prozessual gebotener Weise konkretisierten, Tatsachenbehauptung gerichtet ist.

3. Die Aufhebungsentscheidung ist stets von einer Abwägung der im Einzelfall beteiligten Interessen abhängig zu machen, aus der sich ergeben muss, dass wegen des Gewichts des Aufhebungsgrundes eine Bindung des Auftraggebers an die Ausschreibung von den Teilnehmern am Vergabeverfahren trotz schutzwürdigen Vertrauens auf eine planmäßige Beendigung des Verfahrens nicht erwartet werden kann.

4. An diesem Vorverständnis gemessen können auch wirtschaftliche Überlegungen eine Aufhebung des Vergabeverfahrens rechtfertigen, etwa dann, wenn die Ausschreibung zu keinem wirtschaftlich akzeptablen Ergebnis geführt hat, z. B. nur beträchtlich überteuerte Angebote gewertet werden können oder feststeht, dass die ausgeschriebene Leistung in anderer als der angebotenen Weise erheblich kostengünstiger ausgeführt werden kann. In derartigen Fällen ist dem öffentlichen Auftraggeber eine Aufhebung der Ausschreibung aus dem Grund des § 26 Nr. 1 c VOB/A vor allem mit Rücksicht auf das Gebot zu sparsamer und wirtschaftlicher Verwendung der Haushaltsmittel jedenfalls dann nicht zu verwehren, wenn solche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen auf von ihm zutreffend ermittelten Kosten beruhen.

5. Die Entscheidungsbegründung genügt den in formeller Hinsicht zu stellenden Anforderungen, wenn sie insbesondere die Ermessenerwägungen, die für die Entscheidung ausschlaggebend waren, erkennen lässt.

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VPRRS 2007, 0246
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Erschließungsverträgen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2007 - Verg 2/07

1. Als Bauauftrag im Sinne des § 99 Abs. 3 GWB sind in richtlinienkonformer Auslegung auch die in dieser Vorschrift nicht ausdrücklich genannten Baukonzessionen anzusehen.

2. Für die Annahme eines Bauauftrages (oder einer Baukonzession) ist es unerheblich, ob der öffentliche Auftraggeber die zu errichtenden Bauwerke selber erwerben oder nutzen will. Es reicht vielmehr aus, dass die Bauwerke entsprechend den Erfordernissen des Auftraggebers erstellt werden, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer die Bauwerke sodann an einen - bestimmten oder beliebigen - Dritten veräußern soll.

3. Für die Entgeltlichkeit eines Bauauftrages kommt es nicht darauf an, ob das Entgelt vom Auftraggeber stammt oder nicht. Als Entgelt sind auch die Einnahmen anzusehen, die der Auftragnehmer durch die Veräußerung der errichteten Bauwerke erzielen wird.

4. Die Besonderheit der Baukonzession gegenüber einem "echten" Bauauftrag besteht nur darin, dass der Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers das wirtschaftliche Risiko des Geschäfts trägt.

5. Bei der Prüfung, ob ein vergabepflichtiger Auftrag erteilt werden soll, ist nicht nur auf den formell gerade zur Vergabe anzustehenden Vertrag abzustellen, vielmehr muss eine Zusammenschau verschiedener, aber zusammenhängender Verträge stattfinden. Andernfalls könnten durch eine geschickte Gestaltung bestimmte Verträge sachwidrig aus der Geltung des Vergaberegimes ausgeschlossen und dessen Geltung leicht umgangen werden.

6. Wird die Absicht, eine Baukonzession zu erteilen, entgegen § 32a Nr. 1 Abs. 2 VOB/A nicht öffentlich bekannt gemacht, so sind bereits hierdurch die Bieter in ihren Rechten verletzt.

7. Ein Bieterwechsel nach Ablauf der Angebotsfrist ist unzulässig.

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VPRRS 2007, 0245
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Begründung von Schadensersatzanspruch durch de-facto-Vergabe?

LG Leipzig, Urteil vom 24.01.2007 - 06HK O 1866/06

1. Der Auftraggeber wird durch § 126 Abs. 1 GWB nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet, welcher während des Vergabeverfahrens durch Verstoß gegen bieterschützende Vorschriften entsteht. Deshalb begründet eine de-facto-Vergabe keinen Anspruch auf Schadensersatz aus § 126 Abs. 1 GWB.

2. Wenn der Auftrag an ein Unternehmen vergeben wurde, welches kurze Zeit später Insolvenz anmelden muss, dann hat ein anderer Bieter deshalb keinen Anspruch auf Ersatz des negativen Interesses.

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VPRRS 2007, 0244
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsnachweise der Nachunternehmer?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2007 - VK-9/2007-B

1. Der Zusatz „gemäß Bewerbungsbedingungen“ kann die Pflicht zur Angabe der Eignungsvoraussetzungen in der Bekanntmachung nicht relativieren und bezieht den gesamten Inhalt der Verdingungsunterlagen bzw. Bewerbungsbedingungen nicht in die Bekanntmachung ein.*)

2. Eine ungeschriebene Pflicht, für jeden Nachunternehmer jeden vom Vertragspartner geforderten Eignungsnachweis zu erbringen, kann nicht angenommen werden. Der Wortlaut der Vorschrift aus § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A benennt eindeutig den Bewerber oder Bieter als Adressat der Anforderungen von Eignungsnachweisen.*)

3. Die Obliegenheit zur Vorlage von „Verfügbarkeitsnachweisen“ ist in der vergaberechtlichen Spruchpraxis erwachsen im Zusammenhang mit der Zulassung von Angeboten durch Generalunternehmer oder Generalübernehmer. Sie erscheint dort gerechtfertigt, da der Bieter andererseits den Vorteil genießt, eine Eignungsanforderung nicht durch sein eigenes Unternehmen erfüllen zu müssen. Die Ausweitung der ungeschriebenen Obliegenheit auf sämtliche oder – wie auch immer definierte – wesentliche Leistungsbestandteile, die durch Nachunternehmer erfüllt werden sollen, ergibt jedoch einen Vorteil allein für den Auftraggeber, der ein aus seiner Sicht sicherlich gewünschtes Mehr an Sicherheit für den Nachunternehmereinsatz erhält, ohne dies überhaupt deutlich gefordert zu haben.*)

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VPRRS 2007, 0243
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schwellenwert und Einbeziehung von Planungskosten

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2007 - 2 VK 8/07

1. Der Auftraggeber soll sich bei seiner Schätzung des Auftragswerts am Markt orientieren. Wenn er aber bei seiner Schätzung nicht in jeder Einzelposition den Marktwert trifft, aber insgesamt des Marktergebnisses widerspiegelt, reicht das für die Ermittlung des geschätzten Auftragswertes aus.

2. Auch bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sind Planungskosten gemäß § 17 HOAI (Freianlagen) nicht in die Berechnung des Auftragswertes einzubeziehen.

3. Das Akteneinsichtsrecht ist nur in dem Umfang gegeben, in dem es zur Durchsetzung der Rechte eines Antragstellers aus § 97 Abs. 7 GWB erforderlich ist. Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall.

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VPRRS 2007, 0242
DienstleistungenDienstleistungen
Sehr kurze Rügeverpflichtung (1 - 2 Tage)

VK Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2007 - 1 VK 7/07

1. Ist eine Mitteilung nach § 13 VgV für den Bieter erkennbar offensichtlich unvollständig, muss der Bieter dies noch am selben Tage oder jedenfalls am Folgetag rügen und vom Auftraggeber die für erforderlich gehaltene nähere Begründung nachfordern.

2. Die Rüge muss eine Sachverhaltsdarstellung enthalten, aus der sich die konkrete Möglichkeit einer Rechtsverletzung zum Nachteil eines Bieters ergibt.

3. Trägt ein Bieter vor, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter seien keine zulässigen Zuschlagskriterien und bei der funktionalen und ästhetischen Qualität der Textilien sei nicht erkennbar, worauf sich der Auftraggeber dabei stützt, muss er diese vermeintlichen Fehler spätestens bis zur Abgabe seines Angebotes rügen.

4. Eine Rüge ist dann entbehrlich, wenn ein Unternehmen erst im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens Kenntnis von weiteren Vergaberechtsverstößen erhält.

5. Die fehlende Angabe der Zuschlagskriterien (Bewertungsmatrix) führt nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens. Aus der unterbliebenen Angabe von Wertungskriterien entgegen § 9 a VOL/A folgt nach allgemeiner Auffassung nur, dass die Vergabestelle bei der Entscheidung über die Auftragsvergabe solche Kriterien nicht berücksichtigen darf, sondern ausschließlich der niedrigste Preis entscheidend ist.

6. Sind Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ausschließlich die Beanstandungen, die ein Antragsteller gegen die Vorgehensweise der Auftraggeberin im Hinblick auf die Zuschlagskriterien, die Anforderungen an abzugebende Angebote sowie die Wertungsentscheidung erhoben hat, kann ein sich aktiv beteiligender Beigeladener keine Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen verlangen.

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VPRRS 2007, 0241
DienstleistungenDienstleistungen
Grundsätze des Nachverhandlungsverbots

VK Brandenburg, Beschluss vom 06.02.2007 - 2 VK 5/07

1. Bei § 24 VOL/A handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, deren Grenzen restriktiv zu sehen sind. Eine Nachverhandlung darf nicht dazu dienen, dem Bieter eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung seines Angebotes zu ermöglichen. Aufklärungsverhandlungen können insgesamt nur dazu dienen, einen feststehenden Sachverhalt aufzuklären, nicht aber diesen zu verändern. Es ist weder im Rahmen von Aufklärungsgesprächen noch mit Hilfe nachgereichter Unterlagen möglich, ein Angebot inhaltlich zu ergänzen.

2. Verhandlungen über fehlende Nachweise (Organigramm, Qualifikationsnachweise von Mitarbeitern, Referenzliste) sind nach § 24 VOL/A unzulässig.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Angebot vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn die beabsichtigte Zuschlagserteilung die Rechte eines Antragstellers verletzt und eine Beseitigung dieser Rechtsverletzung auf andere Weise nicht in Betracht kommt.

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VPRRS 2007, 0240
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Contracting-Verträge eines Sektorenauftraggebers

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2007 - 2 VK 4/07

1. Zulässig ist über den Primärrechtsschutz des GWB die Nachprüfung von konkreten Auftragsvergaben, die von öffentlichen Auftraggebern außerhalb eines geregelten Vergabeverfahrens oberhalb der Schwellenwerte vorgenommen werden. Von einem derart konkreten Vergabevorhaben, nicht nur von einer Markterkundung, ist auszugehen, wenn der Auftraggeber mit einem Bieter einen Vertrag abgeschlossen hat.

2. Der Bieter hat auch dann noch einen Anspruch nach § 97 Abs. 7 GWB auf ein materiell transparentes, die Bieter gleich behandelndes Vergabeverfahren und – soweit noch möglich - den primären Rechtsschutz, der mit den Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gesetzlich garantiert ist, wenn er nicht unverzüglich, also spätestens mit der Angebotsabgabe rügt, sofern er sich an dem als vergaberechtswidrig erkannten Vergabeverfahren beteiligt.

3. Enthält der abzuschließende Vertrag einerseits die Vereinbarung über die Errichtung einer Fernwärmeerzeugungsanlage auf einem von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Grundstück, andererseits die wechselseitige Lieferung und Abnahme von Fernwärme über einen Zeitraum von 15 Jahren mit der Option einer automatischen Verlängerung des Bezugsvertrages, sollen über den Fernwärmeliefervertrag die Investitionskosten, die Primärenergie, der Betrieb und ein Gewinn für den Vertragspartner finanziert werden, überwiegt damit wertmäßig der Dienstleistungsteil dieses Auftrages, der damit als Ganzes als Dienstleistungsvertrag einzuordnen ist.

4. Der Ausnahmetatbestand des § 100 Abs. 2 lit. f) GWB zu der umfassend geltenden allgemeinen Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber, öffentliche Aufträge nach einem geregelten Vergabeverfahren zu vergeben, ist eng auszulegen und greift jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber auch Leistungen nachfragt, die im Allgemeinen einer Ausschreibungspflicht unterliegen.

5. § 13 Satz 6 gilt nicht nur bei der Durchführung eines geregelten Vergabeverfahrens, sondern in analoger Anwendung auch dann, wenn der Auftraggeber, etwa weil er der Auffassung war, dass der beabsichtigte öffentliche Auftrag nicht unter das Vergaberegime fällt, das Vergaberecht gar nicht angewandt hat.

6. Die Umgehung der Ausschreibungspflicht ist eine so gravierende Verletzung des Vergaberechts, dass die Berufung darauf keiner Rüge bedarf.

7. Bei einer vergaberechtswidrigen de-facto-Vergabe kann selbst im Bereich des 4. Abschnitts der VOL/A nur durch die Verpflichtung des Auftraggebers zur Aufhebung der Ausschreibung und Neuausschreibung ein Rechtsfrieden hergestellt werden und nur der Neubeginn eines derartigen Vergabeverfahrens kann den Beteiligten letztlich volle Rechtssicherheit bieten.

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VPRRS 2007, 0239
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Ausschluss wegen eines fehlenden Gewerbezentralregisterauszugs

VK Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2007 - 2 VK 2/07

1. Das Fehlen eines Eignungsnachweises in der geforderten Form (Gewerbezentralregisterauszug) stellt nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A keinen zwingenden Ausschlussgrund dar, sondern eröffnet dem Auftraggeber allenfalls ein Ermessen, den Bieter auszuschließen.

2. Bei der Ausschreibung von Unterhaltsreinigungsleistungen sind die Zuschlagskriterien "Jahresarbeitsstunden" mit einer Gewichtung von 14,0 und "Quadratmeterleistung" mit einer Gewichtung von 14 % zulässig.

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VPRRS 2007, 0238
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung wegen Rechtsprechungsänderung

LG Leipzig, Urteil vom 31.05.2007 - 6 O 2003/06

Ändert sich die Bauabsicht einer Kommune, weil infolge der Änderung der bisherigen Rechtsprechung ein Teil des Planfeststellungsbeschlusses nicht vollzogen werden kann, so rechtfertigt dies die Aufhebung der Ausschreibung.

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VPRRS 2007, 0237
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Schadensersatz: Bindungswirkung der Feststellungen im Vergabeverfahren

OLG Naumburg, Urteil vom 23.04.2007 - 1 U 47/06

1. Im Schadenersatzprozess entfaltet die Feststellung des schuldhaften Vergaberechtsverstoßes durch den Vergabesenat für das Prozessgericht Bindungswirkung (§ 124 Abs. 1 GWB); neues Vorbringen des öffentlichen Auftraggebers zum Themenkomplex "Pflichtverletzung" ist präkludiert.*)

2. Anforderungen an die Darlegung eines hypothetischen Nebenangebotes, auf welches der Zuschlag bei vergaberechtskonformer Entscheidung zu erteilen gewesen sein soll.*)

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IBRRS 2007, 3378
BauvertragBauvertrag
AGB-Kontrolle der VOB/B

BGH, Urteil vom 10.05.2007 - VII ZR 226/05

1. Jede Abweichung von der VOB/B führt, auch wenn sie sich in einem Vertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber findet, dazu, dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 419/02, BGHZ 157, 346).*)

2. Eine vertragliche Regelung, aufgrund derer der Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Form einer Bürgschaft auf erstes Anfordern verlangen kann, wich auch vor der Neufassung der VOB/B 2002 von § 17 Nr. 4 VOB/B ab.*)

3. Zur Kündigung eines Bauvertrags durch den Auftraggeber, wenn der Auftragnehmer die Arbeit nicht fristgemäß wieder aufnimmt, weil erhebliche Zweifel über die Anwendbarkeit öffentlich-rechtlicher Vorschriften bestehen, aufgrund derer ihm die Gefahr eines Bußgeldes droht.*)




VPRRS 2007, 0236
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Baustellengemeinkosten: Keine Kalkulationsfreiheit der Bieter?

VK Bund, Beschluss vom 03.05.2007 - VK 2-27/07

1. Gibt ein Bieter im Rahmen der Angebotsaufklärung an, eine Leistung nicht wie durch die Leistungsbeschreibung gefordert erbringen zu wollen, weist dies auf eine Änderung an den Verdingungsunterlagen hin.

2. An dieser Feststellung ändert nichts, dass der Bieter mit seinem Angebot die Akzeptanz der Bedingungen des Leistungsverzeichnisses unterschrieben hat.

3. Die Baustellengemeinkosten, für die das Leistungsverzeichnis eine Leistungsposition vorsieht, sind dort zu kalkulieren.

4. Alle andere Baustellengemeinkosten müssen als Umlage bzw. als Zuschlag auf die Einheitspreise kalkuliert werden.

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VPRRS 2007, 0235
AdministrationAdministration
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

OLG München, Beschluss vom 26.06.2007 - Verg 6/07

1. Damit der öffentliche Auftraggeber in die Lage versetzt wird, die gerügten Mängel abzustellen, muss der Rüge eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen. Die Vergabestelle muss erkennen können, um welchen Verstoß es sich handelt. Nur so kann sie Abhilfe schaffen. Deshalb sind Rügen unzulässig, die pauschal die Fehlerhaftigkeit des Vergabeverfahrens angreifen.

2. Wird den Rügen nicht abgeholfen, kann der Auftraggeber nicht damit rechnen, dass der rügende Bieter ihm nochmal vor der zu treffenden Entscheidung über die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens antwortet.

3. Zu der Frage, wann eine Bewertungsmatrix gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

4. Zur Problematik der Prüfung der Eignung anhand von Referenzobjekten.

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VPRRS 2007, 0234
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Berücksichtigung eines niedrigen Unterkostenangebots

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.06.2007 - VK-SH 10/07

1. Aus dem Wortlaut der Normen des TariftreueG des Landes Schleswig-Holstein (insbesondere der zentralen Norm des § 3 TariftreueG) ergibt sich lediglich, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die am Ort der Leistungserbringung geltenden Lohn- und Gehaltstarife zu zahlen. Hieraus folgt jedoch nicht die Verpflichtung, Angebote auch tariftreu zu kalkulieren.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber hat wegen § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A zu prüfen und zu erwägen, ob ein niedriges Unterkostenangebot berücksichtigt und ggf. bezuschlagt werden kann oder nicht. Hierzu ist zunächst festzustellen, ob ein überprüfungspflichtiges niedriges Angebot vorliegt. Im weiteren hat er das Angebot auf seine wirtschaftliche Auskömmlichkeit zu überprüfen, wobei der Bieter zu hören ist. Schließlich ist unter Berücksichtigung der Stellungnahme und der Erläuterungen des Bieters zu werten, ob trotz des niedrigen Angebots eine ordnungs- und vertragsgemäße Leistungserbringung zu erwarten ist oder nicht.*)

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VPRRS 2007, 0233
DienstleistungenDienstleistungen
Nachunternehmerverzeichnis: Auch Sub-Sub-Unternehmer sind anzugeben!

VK Sachsen, Beschluss vom 15.03.2007 - 1/SVK/007-07

1. Hat sich der Bieter mit Angebotsabgabe darüber zu erklären, wer vertretungsbefugt ist, das Angebot rechtsverbindlich für ihn abzugeben, und ist die Vertretungsbefugnis mit Angebotsabgabe nachzuweisen, so liegt, wenn der Geschäftsbrief zwei Geschäftsführer ausweist zunächst die Vermutung nahe, dass entsprechend § 35 Absatz Satz 2 GmbHG eine Gesamtvertretung durch alle Geschäftsführer vorliegt.*)

2. Ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer vorzulegen, sind mit Angebotsabgabe auch die Sub-Sub-Unternehmer aufzuführen. Dafür ist nicht erforderlich, dass der Auftraggeber explizit eine „ausführliche Übersicht der Nachunternehmer“ verlangt. Anderenfalls wäre ein Auftraggeber gehalten, jede rechtlich denkbare Gestaltungsform vertraglicher Beziehungen zwischen dem Bieter und seinen Nachunternehmern zu umschreiben und der Bieter könnte durch die Einschaltung eines einzigen Nachunternehmers verschleiern, wer tatsächlicher Leistungserbringer ist. Da von dem Bieter kein Kern an eigener Leistungsfähigkeit gefordert werden kann, ist es konsequent zu fordern, dass der Bieter im Nachunternehmerverzeichnis auch die Nachunternehmer zweiter Linie und weitere angibt, sofern deren Einbindung in die Leistungserbringung geplant ist. Aus Sicht des Auftraggebers ist also jedes nach dem eigentlichen Bieter zur Realisierung des Auftrages beauftragte Unternehmen ein Nachunternehmer.*)

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VPRRS 2007, 0455
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ungültiger Nachweis = fehlender Nachweis!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.04.2007 - VK 3/07

1. Eine Rüge muss nicht ausdrücklich "im Namen" einer Bietergemeinschaft erfolgen.*)

2. Die Vorlage eines ungültigen Nachweises führt dazu, dass dieser als nicht erbracht gilt.*)

3. Soweit § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) VOL/A den Ausschluss eines unvollständigen Angebots in das Ermessen der Vergabestelle stellt, tritt bei Fehlen oder Unvollständigkeit der geforderten Angaben und Erklärungen eine Ermessensreduzierung auf Null ein. Unvollständige Angebote sind von der Wertung auszuschließen, ohne dass dem öffentlichen Auftraggeber bei Vorliegen des Ausschlusstatbestandes das Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe zusteht.*)

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