Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10874 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
VPRRS 2007, 0454OLG Koblenz, Beschluss vom 26.04.2007 - 1 Verg 3/07
Einem Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ist stattzugeben, wenn das Verfahren mehrere Rechtsfragen aufwirft, die in einem Eilverfahren nicht abschließend geklärt werden können und das Rechtsmittel nach vorläufiger Einschätzung jedenfalls nicht aussichtslos erscheint.
VolltextVPRRS 2007, 0232
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 VK 11/07
1. Es ist ausreichend, wenn die Begründungen für die einzelnen Wertungen knapp, aber nachvollziehbar sind. Die Anforderungen an die Begründungspflicht dürfen nicht zu Lasten der Vergabestelle überspannt werden.
2. Bei der Wertung im Rahmen des VOF-Verfahrens steht der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu. Der Nachprüfung unterliegt nur, ob die Grenzen dieses Beurteilungsspielraums überschritten sind. Grund für die Annahme dieses Beurteilungsspielraums sind die gem. § 16 VOF erforderliche Prognoseentscheidung und der Leistungsgegenstand, der in einer selbständig zu erbringenden, im geistig-schöpferischen Bereich liegenden Leistung liegt.
VolltextVPRRS 2007, 0231
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.03.2007 - 1 VK 7/07, 8/07
1. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und seine Beseitigung ernsthaft gefordert wird.
2. Unter Erklärungen im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A fallen alle Erklärungen, die sowohl den Inhalt als auch die rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen der zu erbringenden Leistung betreffen. Hierzu gehört auch die Urkalkulation, die die Preisermittlung im Detail festhält.
3. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen (z.B. die Urkalkulation) fehlen, sind zwingend auszuschließen. Die Gleichbehandlung ist nur gewährleistet, wenn alle Angebote die geforderten Erklärungen enthalten. Darauf, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen handelt, kommt es nicht an.
4. Einem Antrag auf Gestattung des Zuschlags ist nur dann zu folgen, wenn das Interesse der Vergabestelle und der Allgemeinheit von besonderem Gewicht ist.
5. Eine Vergabestelle hat Verzögerungen, welche durch Nachprüfungsanträge eintreten können, von vornherein in ihrem Zeitplan zu berücksichtigen. Sie kann den Anspruch auf effektiven Rechtschutz nicht dadurch unterlaufen, dass sie Zeiten für Nachprüfungsanträge unberücksichtigt lässt.
VolltextVPRRS 2007, 0230
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.03.2007 - 1 VK 6/07
1. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und seine Beseitigung ernsthaft gefordert wird.
2. Für ein Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB genügt nicht allein die Kenntnis der den Vergaberechtsverstoß tragenden tatsächlichen Gegebenheiten; es muss vielmehr zumindest die laienhafte Wertung hinzukommen, dass es sich um einen Rechtsverstoß handelt.
3. Ein Ingenieurbüro, das die Leistungsphasen 1 - 7 nach § 55 HOAI (insbesondere auch die Ausführungsplanung) für ein Ingenieurbauwerk durchgeführt hat, verfügt mit Blick auf eine Ausschreibung der Objektplanungsleistungen für dieses Ingenieurbauwerk nach § 55 HOAI Leistungsphasen 8 + 9 sowie die örtliche Bauüberwachung nach § 57 HOAI über einen Wissensvorsprung gegenüber den übrigen Bietern, der ausgeglichen werden muss.
4. § 4 Abs. 5 VgV ist in VOF-Verfahren entweder unmittelbar oder jedenfalls analog anwendbar.
5. Der Nachweis des Ausgleichs des Wissensvorsprungs eines Bewerbers obliegt dem Auftraggeber. Verbleibende Zweifel gehen zu seinen Lasten.
6. Der Auftraggeber hat den Bewerbern in einem VOF-Verfahren einen ausreichenden Zeitraum zum Ausgleich eines Wissensvorsprungs eines konkurrierenden Bewerbers einzuräumen.
7. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Fragen, die er in dem Verhandlungsgespräch zu stellen beabsichtigt, den Bietern bekannt zu geben.
VolltextVPRRS 2007, 0229
OLG Jena, Beschluss vom 06.06.2007 - 9 Verg 3/07
1. Im Ansatz steht es der Vergabestelle frei, nach ihren Vorstellungen Inhalt und Umfang der auszuschreibenden Leistung zu bestimmen. Verbietet sich bei funktionaler Betrachtung der mit dem Beschaffungsvorhaben verfolgten Ziele und Zwecke eine Zerlegung des Auftrags in Teil- bzw. Fachlose, ist für eine einzelfallorientierte Berücksichtigung mittelständischer Interessen im Sinne des § 97 Abs. 3 GWB ("angemessen zu berücksichtigen") kein Raum.*)
2. Kommt es der Vergabestelle bei der Ausschreibung von Beratungsdienstleistungen zur Planung und fachbegleitenden Durchführung eines PPP-Projekts (Public-Private-Partnership) gerade auf ein interdisziplinäres Projektmanagement des Bewerbers an, wird eine losweise Ausschreibung nach rechtlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Beratungssegmenten dem Ziel einer Integration der einzelnen Sparten nicht gerecht.*)
3. Lässt der nach den Ausschreibungsbedingungen einheitlich zu vergebende Auftrag eine Teilung zu, ist fallbezogen abzuwägen, ob die Vergabestelle aufgrund besonderer Umstände - namentlich zur Vermeidung von Nachteilen wirtschaftlicher oder technischer Art - von einer losweisen Vergabe absehen darf oder ob insoweit dem Interesse kleiner und mittelständischer Unternehmen an einer qualitativ oder quantitativ begrenzten Bewerbung (vgl. §§ 97 Abs. 3 GWB, § 4 Abs. 5 VOF) - auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung (§§ 97 Abs. 2 GWB, 4 Abs. 2 VOF) - der Vorzug gebührt.*)
VolltextVPRRS 2007, 0228
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2007 - 1 VK LVwA 4/07
1. Ausschlaggebend für die Bewertung der Angebote sind die in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen bezeichneten Nachweise und Erklärungen zur Eignungsprüfung. Es kommt hier somit ausschließlich darauf an, dass das Anforderungsprofil des Auftraggebers durch die Bekanntmachung und die Verdingungsunterlagen transparent gemacht worden ist.*)
2. Auch die Leistungsbeschreibung ist ein unverzichtbarer Erklärungsinhalt jeden Angebotes.*)
3. Im Beschluss des BGH v. 26.09.2006, X ZB 14/06 wird von einem gleichartigen Mangel ausgegangen. Eine Aufhebung ist dann geboten, wenn die Angebote sämtlicher konkurrierender Bieter auf der gleichen oder einer früheren Wertungsstufe auszuschließen sind.*)
VolltextVPRRS 2007, 0227
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 VK LVwA 46/06
Ausschlaggebend für die Bewertung der Angebote sind die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bezeichneten Nachweise und Erklärungen zur Eignungsprüfung. Es kommt hier somit ausschließlich darauf an, dass das Anforderungsprofil des Auftraggebers durch das Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes transparent gemacht worden ist.*)
VolltextVPRRS 2007, 0226
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.01.2007 - 1 VK LVwA 41/06
Gemäß §§ 25 Nr. 1 Abs. 1, 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A sind jene Angebote, die den Erfordernissen zur Feststellung des Vorliegens der zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nicht genügen, von der weiteren Wertung auszuschließen.*)
VolltextVPRRS 2007, 0225
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.02.2007 - 1 VK LVwA 39/06
1. Die Reduzierung des Vergabeumfanges während des Vergabeverfahrens hat keine gebührenrechtlichen Auswirkungen.*)
2. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine mögliche Erhöhung der regelmäßigen Höchstgebühr nicht angemessen.*)
3. Keine weitere Ermäßigung der Gebühr aus Billigkeitsgründen gemäß § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB aufgrund des Aufwandes der Vergabekammer sowie der Rückziehung des Antrages erst am Vorabend der mündlichen Verhandlung.*)
VolltextVPRRS 2007, 0224
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.09.2006 - 1 VK LVwA 29/06
1. Eine de-facto-Vergabe liegt nicht vor, da drei Angebote in den wiederholten Wettbewerb aufgenommen wurden, so dass die erkennende Kammer hier vom Vorliegen eines Verhandlungsverfahren ausgehen musste.*)
2. Nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A dürfen bei der nachträglichen Eignungsprüfung nur solche Umstände herangezogen werden, die nach Aufforderung zur Angebotsabgabe Zweifel an der Eignung des Bieters begründen.*)
3. Das in § 24 Nr. 3 VOB/A verankerte grundsätzliche Verbot anderer Verhandlungen dient dem Wettbewerbsgedanken und dem Gleichbehandlungsgebot. Dürften einerseits die Bieter insbesondere ihre Angebotspreise, andererseits die Auftraggeber den Leistungsinhalt durch Herausnahme von Leistungspositionen verändern, so würde das Wettbewerbsergebnis insgesamt verfälscht. Wären Preisverhandlungen generell möglich, würde dies zu unerlaubten Preisabsprachen der Bieter führen. Des Weiteren hätte der Auftraggeber die Möglichkeit, Bieter gegeneinander auszuspielen und Angebotspreise nachträglich zu drücken.*)
VolltextVPRRS 2007, 0223
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.10.2006 - 1 VK LVwA 01/06
1. Die Erweiterung des Antrages hinsichtlich der Höhe der Wertgebühr zu Lasten des Zahlungsverpflichteten ist generell ausgeschlossen.*)
2. Die Abrechnung auf der Grundlage der Nr. 2401 VV RVG scheidet aus, da ein Vergabeverfahren nicht als ein Verwaltungsverfahren im Sinne des § 9 VwVfG bezeichnet werden kann.*)
3. Die Beauftragung eines auswärtigen Anwaltes ist grundsätzlich möglich, jedoch ist dann das zusätzliche Kostenrisiko der Entscheidung selbst zu tragen.*)
4. Bei Verbindung zweier Nachprüfungsanträgen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung erfolgt die Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten ebenfalls gemeinsam und einheitlich.*)
VolltextVPRRS 2007, 0222
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.05.2007 - 1 VK LVwA 11/06
Zur Ermittlung der korrekten Vergütung eines Rechtsanwalts.
VolltextVPRRS 2007, 0221
OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2007 - 4 AR 24/07
Bei dem Rechtsstreit wegen fehlerhafter Vergabe von Bauleistungen handelt es sich um eine schlichte bürgerlich-rechtliche Streitigkeit und nicht um eine Kartellsache.
VolltextVPRRS 2007, 0220
VK Nordbayern, Beschluss vom 03.05.2007 - 21.VK-3194-19/07
1. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit ein Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren, insbesondere anhand der Vergabeunterlagen, erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Mängel in den Ausschreibungsunterlagen, die spätestens beim Erstellen des Angebots erkennbar sind, sind mit einer entsprechenden Rüge unverzüglich zu beanstanden.*)
2. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 c VOB/A sind Angebote von Bietern auszuschließen, die in Bezug auf die Ausschreibung eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Eine wettbewerbsbeschränkende Abrede kann nicht schon aus dem Umstand geschlossen werden, dass sich zwei über eine Holding verbundene Firmen jeweils am Wettbewerb beteiligt haben oder dass sich diese Bieter z.T. der gleichen Nachunternehmer bedienen. Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 c VOB/A ist vielmehr, dass eine wettbewerbsbeschränkende Abrede mit einem konkreten Nachweis belegt wird.*)
3. Nach § 25a Nr. 3 VOB/A kann der Auftraggeber nur Nebenangebote berücksichtigen, die die von ihm verlangten Mindestbedingungen erfüllen.*)
4. Der Beurteilungsspielraum des Auftraggebers ist einer nachträglichen Kontrolle durch die Vergabekammer nur eingeschränkt zugänglich. Es kann nur überprüft werden, ob die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten worden sind.*)
5. Der Umfang des Akteneinsichtsrechts ergibt sich aus der Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der konkurrierenden Bieter und dem Rechtsschutzinteresse des Akteneinsicht begehrenden Bieters unter Berücksichtigung des Transparenzgebots im Vergabeverfahren und des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör (§ 111 Abs. 2 GWB).*)
VolltextVPRRS 2007, 0219
VK Sachsen, Beschluss vom 24.05.2007 - 1/SVK/029-07
1. § 22 Nr. 3 b Satz 2 VOL/A fordert, dass die Angebote nach Öffnung üblicherweise durch Datierung und Lochung in allen wesentlichen Teilen einschließlich der Anlagen gekennzeichnet werden. Dies soll verhindern, dass nachträglich einzelne Bestandteile der Angebote ausgetauscht oder entfernt und damit die Angebote manipuliert werden. Die im Sinne vom § 22 VOL/A unterlassene Kennzeichnung der vorgelegten Angebote stellt einen gravierenden Vergaberechtsverstoß dar, der objektiv selbst durch eine Rückversetzung des Vergabeverfahrens auf den Zeitpunkt der Angebotseröffnung ein rechtmäßiges Vergabeverfahren nicht mehr erwarten lässt, denn damit können die entsprechend § 22 Nr. 3 VOL/A erforderlichen Feststellungen durch den Auftraggeber nicht mehr zweifelsfrei getroffen werden.*)
2. Nach § 22 Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 VOL/A sind die Angebote und ihre Anlagen sorgfältig zu verwahren und vertraulich zu behandeln. Es liegt diesbezüglich ein schwerwiegender Vergaberechtsverstoß vor, wenn ein mit der Projektsteuerung beauftragter Externer die Angebote in die Betriebsräume eines Unternehmens verbringt, für das er hauptberuflich tätig ist und das im Rahmen einer Konzernbeteiligung als potentieller Lieferant für die von den Bietern angebotenen Leistungen in Betracht kommt. Dies gilt insbesondere dann, wenn es dem Auftraggeber mangels gefertigter Kopien auch gar nicht mehr möglich ist, festzustellen, ob die vorliegenden Angebote tatsächlich den abgegebenen Angeboten entsprechen.*)
VolltextVPRRS 2007, 0218
VK Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2006 - 1 VK 49/06
1. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A entfaltet ausnahmsweise dann in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützende Wirkung, wenn ein Unterkostenangebot den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, sodass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn es in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden.
2. Zu der Frage, wann ein Angebot unauskömmlich ist.
VolltextVPRRS 2007, 0217
VK Brandenburg, Beschluss vom 06.12.2006 - 1 VK 51/06
1. Die Antragsbefugnis ist zu verneinen, wenn der antragstellende Bieter aus den vorgebrachten Vergaberechtsverstößen keinen Schaden erleiden kann.
2. Zwar kann nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen selbst bei nicht wertbaren Angeboten die Antragsbefugnis von Bieterinteressenten bejaht werden; aber nur unter der Voraussetzung, dass der gerügte Vergaberegelverstoß eine faktische Minderung der Chancen auf den Zuschlag verursacht hat, was namentlich dann der Fall ist, wenn er die Ordnungsgemäßheit der Ausschreibungsbedingungen betrifft.
VolltextVPRRS 2007, 0216
VK Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 VK 41/06
1. Von einer Pflicht zur Aufhebung ist dann auszugehen, wenn auf der Grundlage der eingegangenen Angebote eine ordnungsgemäße Vergabe nicht möglich wäre. Ein solcher Fall ist immer dann gegeben, wenn ohne die Aufhebung das Wettbewerbsprinzip, das Gleichbehandlungsgebot oder das Diskriminierungsverbot verletzt werden oder eine sachgerechte Wertung der Angebote mangels Vergleichbarkeit nicht möglich ist.
2. Dementsprechend ist eine Vergabe aufzuheben, wenn der Auftraggeber erkennt, dass die Verdingungsunterlagen dem Prinzip der Produktneutralität widersprechen, oder er feststellen muss, dass die Leistungsbeschreibung hinsichtlich mehrerer Aspekte nicht hinreichend eindeutig und erschöpfend im Sinne des § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A ist.
VolltextVPRRS 2007, 0215
VK Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2006 - 1 VK 53/06
1. Bei Bestehen einer Rügeobliegenheit muss in der Begründung des Nachprüfungsantrages dargelegt werden, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist, § 108 Abs. 2 GWB. Soweit diese Darlegung im nicht enthalten ist, ist der Antrag offensichtlich unzulässig.
2. Nach § 98 Nr. 2 GWB ist öffentlicher Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen und des privaten Rechts, die gegründet worden ist, um im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, und die eine besondere Staatsnähe aufweist. Für die Staatsnähe bedarf es einer überwiegenden Finanzierung seitens der öffentlichen Hand oder der Leitung oder Aufsicht des Staates bzw. seiner nachgeordneten Stellen.
VolltextVPRRS 2007, 0214
VK Brandenburg, Beschluss vom 31.08.2006 - 1 VK 33/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2007, 0213
VK Sachsen, Beschluss vom 29.11.2005 - 1/SVK/137-05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2007, 0212
VK Sachsen, Beschluss vom 09.12.2005 - 1/SVK/141-05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2007, 0211
VK Sachsen, Beschluss vom 02.12.2005 - 1/SVK/138-05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2007, 0210
VK Sachsen, Beschluss vom 19.08.2005 - 1/SVK/096-05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2007, 0209
VK Sachsen, Beschluss vom 26.01.2005 - 1/SVK/159-05
Ist das ursprüngliche Vorhandensein einer Unterschrift auf dem Angebot zwischen Antragsteller und Beigeladenem streitig, so ist der Beweis von denjenigen zu führen ist, der sich auf das Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A beruft. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in einem solchen Fall eine Negativtatsache d.h. das ursprünglich Nichtvorhandensein einer objektiv vorhandenen Unterschrift bewiesen werden müsste.*)
VolltextVPRRS 2007, 0208
VK Sachsen, Beschluss vom 11.03.2005 - 1/SVK/096-05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2007, 0207
EuGH, Urteil vom 14.06.2007 - Rs. C-6/05
1. Der Grundsatz der Gleichbehandlung und die Pflicht zur Transparenz verwehren es einem öffentlichen Auftraggeber, der ein Vergabeverfahren für die Lieferung von Medizinprodukten eingeleitet und bestimmt hat, dass diese dem Europäischen Arzneibuch entsprechen und mit der CE-Kennzeichnung versehen sein müssen, angebotenes Material, das diese technische Voraussetzung erfüllt, direkt und außerhalb des Schutzverfahrens nach den Art. 8 und 18 der Richtlinie 93/42/EWG zum Schutz der öffentlichen Gesundheit abzulehnen. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass das Material die öffentliche Gesundheit gefährden kann, so ist er verpflichtet, zum Zweck der Durchführung des genannten Schutzverfahrens die zuständige nationale Stelle zu unterrichten.*)
2. Ein öffentlicher Auftraggeber, der zum Zweck der Durchführung des Schutzverfahrens nach den Art. 8 und 18 der Richtlinie 93/42 bezüglich von Medizinprodukten mit CE-Kennzeichnung die zuständige nationale Stelle angerufen hat, ist verpflichtet, das Vergabeverfahren auszusetzen, bis das Schutzverfahren abgeschlossen ist, an dessen Ergebnis er gebunden ist. Führt die Durchführung eines solchen Schutzverfahrens zu einer Verzögerung, die den Betrieb eines öffentlichen Krankenhauses beeinträchtigen und damit die öffentliche Gesundheit gefährden kann, ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit alle vorläufigen Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, damit er das für den reibungslosen Betrieb des Krankenhauses erforderliche Material beschaffen kann.*)
VolltextVPRRS 2007, 0206
VK Sachsen, Beschluss vom 15.05.2007 - 1/SVK/028-07
1. Eine Rüge, dass durch das Leistungsverzeichnis dem Bieter ein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werde, muss im Zuge der mit Ausarbeitung des eigenen Angebots gegenüber dem Auftraggeber erfolgen.*)
2. Ein Bieter, der mehrfach vorbehaltlos seine Zustimmung zu einer Bindefristverlängerung abgibt, kann zu einem späteren Zeitpunkt mit vergaberechtlichen Einwendungen, die auf der Bindefristverlängerung beruhen nicht mehr gehört werden. Der Vortrag, die Vergabestelle beabsichtige ein Angebot zu bezuschlagen, dass sowohl aufgrund einer Verschiebung des ursprünglichen Bauzeitraums wesentlich vom Ausschreibungsgegenstand abweiche als auch aufgrund extrem gestiegener Stahlpreise unauskömmlich sei, ist somit entsprechend § 107 Abs. 3, Satz 1 GWB präkludiert.*)
3. Der Umstand, dass im Laufe eines Vergabeverfahrens mehrfach die Bindefrist verlängert wurde rechtfertigt für sich genommen nicht die Aufhebung des Vergabeverfahrens. Vielmehr genießt nach gefestigter Rechtsprechung ein Bieter im Interesse einer fairen Risikobegrenzung sogar Vertrauensschutz davor, dass seine Amortisationschance durch zusätzliche Risiken vollständig beseitigt wird, die in den vergaberechtlichen Bestimmungen keine Grundlage finden. Der Bieter darf vielmehr darauf vertrauen, dass die mit seiner Beteiligung verbundenen Aufwendungen nicht von vornherein nutzlos sind, insbesondere dass der Auftraggeber nicht leichtfertig ausschreibt und die Ausschreibung nicht aus anderen Gründen als den in § 26 VOB/A genannten beendet. Dies gilt um so mehr, je weiter fortgeschritten das Verfahren ist.*)
VolltextVPRRS 2007, 0205
VK Sachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 1/SVK/027-07
1. Ein Bieter, der mehrfach vorbehaltlos seine Zustimmung zu einer Bindefristverlängerung abgibt, kann zu einem späteren Zeitpunkt mit vergaberechtlichen Einwendungen, die auf der Bindefristverlängerung beruhen nicht mehr gehört werden. Der Vortrag, die Vergabestelle beabsichtige ein Angebot zu bezuschlagen, dass sowohl aufgrund einer Verschiebung des ursprünglichen Bauzeitraums wesentlich vom Ausschreibungsgegenstand abweiche als auch aufgrund extrem gestiegener Rohstoffpreise unauskömmlich sei, ist somit entsprechend § 107 Abs. 3, Satz 1 GWB präkludiert.*)
2. Der Umstand, dass im Laufe eines Vergabeverfahrens mehrfach die Bindefrist verlängert wurde rechtfertigt für sich genommen nicht die Aufhebung des Vergabeverfahrens. Vielmehr genießt nach gefestigter Rechtsprechung ein Bieter im Interesse einer fairen Risikobegrenzung sogar Vertrauensschutz davor, dass seine Amortisationschance durch zusätzliche Risiken vollständig beseitigt wird, die in den vergaberechtlichen Bestimmungen keine Grundlage finden. Der Bieter darf vielmehr darauf vertrauen, dass die mit seiner Beteiligung verbundenen Aufwendungen nicht von vornherein nutzlos sind, insbesondere dass der Auftraggeber nicht leichtfertig ausschreibt und die Ausschreibung nicht aus anderen Gründen als den in § 26 VOB/A genannten beendet. Dies gilt um so mehr, je weiter fortgeschritten das Verfahren ist.*)
VolltextVPRRS 2007, 0204
VK Sachsen, Beschluss vom 21.02.2005 - 1/SVK/08-05
1. Wenn ein öffentlicher Auftraggeber als Hilfsmittel zur Prüfung und Beurteilung der Eignung von Bietern in den Ausschreibungsbedingungen von den Bietern zu erfüllende Mindestanforderungen aufstellt, ist er auch selbst daran gebunden, auf die Einhaltung dieser Mindestanforderungen zu achten, und darf nicht zu Gunsten eines Bieters auf die Erfüllung der Mindestanforderung verzichten. Ein solcher Verzicht wäre gegenüber anderen Bietern, die ihrerseits die Mindestanforderung erfüllen, ein Vergaberechtsverstoß, den sie gemäß den § 97 Absatz 7, § 107 ff. GWB mit einem Nachprüfungsantrag geltend machen könnten.
2. Dementsprechend ist ein Bieter auszuschließen, der ein gefordertes mikrobiologisches Gutachten seinem Angebot nicht beifügt; auch wenn der Auftraggeber nachträglich meint, die Abforderung eines solchen Gutachtens sei unsinnig, da hierdurch das offene Leistungsverzeichnis wieder auf eine bestimmte Herstellerangabe reduziert werden würde.
VolltextVPRRS 2007, 0203
VK Sachsen, Beschluss vom 24.02.2005 - 1/SVK/005-05
1. Zu den Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht des Auftraggebers.
2. Die Ausschreibung ist gemäß § 114 Abs. 1 GWB aufzuheben ist, wenn die Vergabestelle zwingende Normen wie die Kennzeichnungspflicht der Angebote im Rahmen der Eröffnung nach § 22 Nr. 3 b VOB/A verletzt und dadurch der ordnungsgemäße Wettbewerb nicht mehr gewährleistet werden kann.
3. Im Vergabevermerk sind die Gründe so dezidiert festzuhalten, dass auch einem Außenstehenden bei Kenntnis der Angebotsinhalte deutlich erkennbar und nachvollziehbar wird, warum gerade auf das betreffende Angebot der Zuschlag erteilt werden soll. Mängel in der Erkennbarkeit und in der Nachvollziehbarkeit in diesem Bereich gehen daher zu Lasten des Auftraggebers.
4. Dokumentationsmängel führen im Ergebnis dazu, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend oder fehlerbehaftet ist, zu wiederholen ist.
VolltextVPRRS 2007, 0202
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.12.2006 - 11 Verg 7/06
1. Fehlende Nachweise zur Fachkunde führen ebenso wie fehlende Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zum Ausschluss.
2. Wenn der öffentliche Auftraggeber in Anwendung von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A das Angebot eines Bieters wegen Unvollständigkeit nicht wertet, muss er jedenfalls auch diejenigen Angebote anderer Bieter ausschließen, die gleichfalls an dem beanstandeten oder einem gleichwertigen Mangel leiden.
3. Gleichwertige Mängel sind anzunehmen, wenn an ihr Vorliegen dieselben rechtlichen Folgen geknüpft werden.
4. Sind Angaben zu den "ausgeführten Betriebsleistungen in den letzten drei Jahren" gefordert, so ist diese Forderung nicht dahin auszulegen, dass in jedem dieser Jahre derartige Leistungen erbracht sein müssen, sondern es reicht aus, wenn Angaben zu den (irgendwann) in den letzten drei Jahren ausgeführten Betriebsleistungen gemacht wurden.
VolltextVPRRS 2007, 0201
LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 06.06.2007 - 2 O 198/07
1. Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte ist nur eingeschränkter Primärrechtsschutz gegeben.
2. Ein Unterlassungsanspruch aus § 3 UWG oder § 823 Abs. 2, § 1004 BGB analog kommt nur dann in Betracht, wenn die Vergabestelle vorsätzlich rechtswidrig oder sonst in unredlicher Absicht oder willkürlich gehandelt hat (GG Art. 3).
VolltextVPRRS 2007, 0200
VK Nordbayern, Beschluss vom 08.05.2007 - 21.VK-3194-20/07
1. Die Bewerbung der Antragstellerin um den Auftrag kann nicht erfolgreich sein, wenn das von ihr abgegebene Angebot durch die unterlassene, von der Vergabestelle geforderte Aufgliederung der Einheitspreise in Lohn- und Materialkosten gegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A verstößt und damit gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) VOB/A von der Wertung der Angebote auszuschließen ist.*)
2. Auch im Vergaberecht besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Auslegung von Angeboten (§ 133 BGB).*)
3. Der bloße Umstand, dass die Beigeladene ein günstigeres Angebot als die Antragstellerin abgegeben hat, ist kein Indiz für ein Unterkostenangebot.
§ 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers und entfaltet nur in Verbindung mit der bieterschützenden Vorschrift des § 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A, wonach der Auftraggeber wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen zu bekämpfen hat, seine Drittschutzwirkung (OLG Düsseldorf 04.09.2002 Verg 37/02). Ein Angebot mit einem offenbaren Missverhältnis zwischen Preis und Leistung kann demnach nur ausgeschlossen werden, wenn es mit der zielgerichteten Absicht eines Verdrängungswettbewerbs abgegeben wurde.*)
4. Wenn an der Ausschreibung mindestens ein wertungstaugliches Angebot eines anderen Bieters teilnimmt und das eigene Angebot des Antragstellers dem zwingenden Ausschluss vom Wettbewerb unterliegt, ist der Nachprüfungsantrag unbegründet. In einer solchen Konstellation ist ein Eingriff seitens der Vergabeprüfungsinstanzen in das Ausschreibungsverfahren nach bisher einhelliger Auffassung der Vergabesenate ausgeschlossen.*)
VolltextVPRRS 2007, 0199
VK Brandenburg, Beschluss vom 07.09.2006 - 2 VK 28/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2007, 0198
VK Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2006 - 2 VK 26/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2007, 0197
VK Brandenburg, Beschluss vom 28.06.2006 - 2 VK 22/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2007, 0196
VK Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2006 - 2 VK 16/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3091
BGH, Urteil vom 26.04.2007 - VII ZR 152/06
Eine juristische Person des Privatrechts ist selbst dann nicht öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 17 Nr. 6 Abs. 4 VOB/B, wenn sämtliche Anteile einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gehören.*)
VolltextVPRRS 2007, 0195
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 07.06.2007 - Rs. C-241/06
Hat ein Bieter eine Verfahrenswahl, mit der die Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags fälschlicherweise außerhalb des gemeinschaftsrechtlichen Schutzbereichs angesiedelt wurde, nicht innerhalb der vom nationalen Recht gesetzten Frist beanstandet, steht die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG nicht dem entgegen, dass ihm das in dieser Richtlinie vorgesehene Recht auf Nachprüfung weiterer Entscheidungen im Vergabeverfahren abgeschnitten wird, sofern die Anwendung der Frist die Beanstandung der Verfahrenswahl unter den gegebenen Umständen nicht praktisch unmöglich macht oder übermäßig erschwert. Dies wäre der Fall, wenn für einen durchschnittlich fachkundigen und im Rahmen des Üblichen sorgfältigen Bieter die Angaben in der Ausschreibungsbekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen nicht ausreichen würden, um zu erkennen, dass das falsche Verfahren angewandt wurde. Es ist Sache des nationalen Gerichts, dies im Einzelfall zu prüfen.*)
VolltextVPRRS 2007, 0194
OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2007 - 13 Verg 5/07
1. Lässt sich nicht klären, ob die tatsächlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, einen Bieter auszuschließen, geht diese Nichterweislichkeit jedenfalls dann nicht zu Lasten des Bieters, wenn sie im Verantwortungsbereich der Vergabestelle liegt.*)
2. Zur Auslegung eines schriftlichen Vertragsangebots im Verhandlungsverfahren.*)
3. Wer in der abschließenden Entscheidung unterliegt, hat die Kosten eines Eilverfahrens (hier: § 118 Abs. 1 S. 3 GWB) dann nicht zu tragen, wenn der Eilantrag aus Gründen erfolglos geblieben ist, die ihm nicht zuzurechnen sind (z. B. Antragsrücknahme, unzulässiger Antrag).*)
IBRRS 2007, 3082; IMRRS 2007, 1241
OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.05.2007 - 8 U 253/06-64
Räumt der marktbeherrschende Vermieter in einem die Vermietung nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehender Gewerbeflächen betreffenden Mietvertrag dem Mieter über die Grundmietzeit von fünf Jahren hinaus eine einseitige Verlängerungsoption ein, so verstößt dies gegen das Verbot unbilliger Behinderung gemäß § 20 Abs. 1 GWB, was die Nichtigkeit der Klausel nach § 134 BGB zur Folge hat.*)
VolltextVPRRS 2007, 0193
BVerwG, Beschluss vom 02.05.2007 - 6 B 10.07
Für Streitigkeiten über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit einem Auftragswert unterhalb der in der Vergabeverordnung genannten Schwellenwerte ist nicht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, sondern der ordentliche Rechtsweg gegeben.*)
VolltextVPRRS 2007, 0192
OLG Schleswig, Beschluss vom 23.05.2007 - 1 Verg 1/07
Nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde hat die Beschwerdeführerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
VolltextVPRRS 2007, 0191
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.03.2007 - 1 VK 13/07
1. Nach § 1 VgV entspricht der Schwellenwert dem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer. Maßgebend ist bei der Aufteilung eines Auftrags in Lose grundsätzlich nicht der Wert des Loses, das zu erhalten ein antragstellender Bieter anstrebt, sondern der Auftragswert des gesamten zur Ausschreibung anstehenden Auftrags.
2. Nach wirksam erteiltem Zuschlag können Vergabefehler nicht mehr geltend gemacht werden. Dies folgt aus § 114 Abs. 2 GWB. Ein dennoch gestellter Nachprüfungsantrag ist nach allgemeiner Ansicht unzulässig.
VolltextVPRRS 2007, 0190
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.03.2007 - 1 VK 3/07
1. Zu den Bauleistungen zählen insbesondere auch die Lieferung und Montage der für die bauliche Anlage erforderlichen maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen und Anlagenteile. Ein etwaiger hoher Lieferanteil nimmt dem Auftrag nicht den Charakter eines der VOB/A unterfallenden Bauauftrags.
2. Werden geforderte Erklärungen nicht abgegeben, so ist das Angebot zwingend auszuschließen. Dies gilt auch dann, wenn die geforderten Erklärungen aus den übrigen Angaben des Angebots entnommen werden könnten.
3. Ein Bieter kann sich nicht auf einen Verstoß gegen § 13 VgV berufen, wenn sein Angebot zwingend auszuschließen ist. Dies gilt zumindest dann, wenn zuschlagsfähige Angebote vorhanden sind.
4. Eine fehlende Bietererklärung führt zwingend zum Ausschluss.
5. Auch das Fehlen einer geforderten Gesamtpreisermittlung führt zwingend zum Ausschluss.
VolltextVPRRS 2007, 0189
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.2007 - 1 VK 1/07
1. In Bezug auf die Preisangaben verlangt § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass jeder nach der Leistungsbeschreibung anzugebende Preis, so wie gefordert, vollständig und mit dem Betrag anzugeben ist, der für die betreffende Leistung beansprucht wird.
2. Ist in einer Position der Preis für die Baustelleneinrichtung anzugeben, so sind hier regelmäßig nicht die Kosten der Bauleitung mit einzukalkulieren.
3. In den Fällen, in denen das Leistungsverzeichnis keine eigene Position für die Baustellengemeinkosten vorsieht, sind diese durch Zuschläge auf die Einzelpositionen zu verteilen.
VolltextVPRRS 2007, 0188
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.02.2007 - 1 VK 83/06
1. Fehlen die geforderten Angaben zur Erläuterung des Bauablaufs, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.
2. Liegen die Voraussetzungen des § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A vor, ist der Auftraggeber gezwungen, das betreffende Angebot von der Wertung auszuschließen.
VolltextVPRRS 2007, 0187
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.01.2007 - 1 VK 82/06
Der Gesetzgeber hat in § 130a Abs. 9 SGB V Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Rabattverträge auf den Rechtsweg vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit verwiesen. Diese Vorschrift verdrängt als speziellere Norm § 104 Abs. 2 GWB.
VolltextVPRRS 2007, 0186
OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2007 - 13 Verg 1/07
1. Im Vergabeverfahren muss die Belehrung über das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde sich auch auf den Anwaltszwang erstrecken.*)
2. Im Vergabeverfahren hat eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung zur Folge, dass die Rechtsmittelfrist für die sofortige Beschwerde nicht zu laufen beginnt.*)
Volltext