Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10874 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
VPRRS 2007, 0133VG München, Beschluss vom 27.02.2007 - M 16 E 07.664
In den Fällen der Vergabe von Leistungen unterhalb der Schwelle des § 100 Abs. 1 GWB ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht eröffnet.
VolltextVPRRS 2007, 0132
OLG Celle, Beschluss vom 10.04.2007 - 13 Verg 5/07
Hat ein Nachprüfungsantrag dahin Erfolg gehabt, dass der beabsichtigte Zuschlag an die Beigeladene zu unterbleiben hat und neu zu werten ist, und legt die Beigeladene dagegen sofortige Beschwerde ein, ist ihr Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde unzulässig.*)
VolltextVPRRS 2007, 0131
BVerwG, Urteil vom 19.10.2006 - 3 C 33.05
1. Die Vergabe von Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr, wenn sie nur mit öffentlichen Zuschüssen betrieben werden können, muss nicht öffentlich ausgeschrieben werden, um den günstigsten Betreiber zu finden.
2. Die unterschiedliche Regelung der Genehmigung eigenwirtschaftlicher und gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen in § 8 Abs. 4, §§ 13, 13a PBefG stellt eine rechtssichere Teilbereichsausnahme von der VO (EWG) Nr. 1191/69 dar.*)
3. Das Genehmigungsverfahren für einen eigenwirtschaftlichen Linienverkehr nach § 13 i.V.m. § 8 Abs. 4 PBefG umfasst nicht die Prüfung, ob die Finanzierung der Verkehrsleistung teilweise durch eine gemeinschaftsrechtlich unzulässige Beihilfe erfolgen soll.*)
4. Hat der Inhaber der Linienverkehrsgenehmigung über Jahre die Betriebsführung mit behördlicher Genehmigung einem anderen übertragen, so kann ihm jedenfalls bei einer Auswahlentscheidung zwischen ihm und dem Betriebsführer nicht das Altunternehmerprivileg des § 13 Abs. 3 PBefG zugebilligt werden.*)
VolltextVPRRS 2007, 0130
VK Hessen, Beschluss vom 25.08.2006 - 69d-VK-37/2006
Ein Bieter ist als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Rahmen gewillkürter Verfahrensstandschaft rüge- und antragsbefugt, sofern er seitens der Mitglieder der Bietergemeinschaft ermächtigt worden ist, das Nachprüfungsverfahren zu betreiben und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Durchführung des Verfahrens besteht.*)
VolltextVPRRS 2007, 0129
VK Thüringen, Beschluss vom 11.01.2007 - 360-4002.20-024/06-HIG
1. Erkennt ein Bieter Widersprüche in den Bewerbungsbedingungen bei der Bearbeitung des Angebots, ist er verpflichtet, diese Widersprüche spätestens bei Angebotsabgabe zu rügen.
2. § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe d) VOB/A erfasst auch solche Nebenangebote, deren Umfang und/oder Inhalt materiellen Beschränkungen unterliegen sollen, z.B. wenn der Auftraggeber bestimmt, dass Nebenangebote mit negativen Preisen nur gewertet werden, wenn die betroffene Position als Pauschale angeboten wird.
VolltextVPRRS 2007, 0128
VK Thüringen, Beschluss vom 16.02.2007 - 360-4003.20-402/2007-001-UH
1. Wenn ein Bieter erstmalig mit dem Nachprüfungsantrag gegenüber dem Auftraggeber geltend macht, durch die geforderte Berufshaftpflichtversicherung für alle Teilbereiche der geforderten Leistung eine unerfüllbare Bedingung aufzustellen, ist der Nachprüfungsantrag bereits unzulässig, da dem Bieter diese Tatsache bereits mit der Vergabebekanntmachung zur Kenntnis gelangt ist und er diese nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt hat.
2. Bei komplexen Projektmanagementleistungen ist einem interessierten Unternehmen die Beteiligung an einer Bietergemeinschaft grundsätzlich zuzumuten.
3. Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Ausschreibung von Teilleistungen verschiedener Fachbereiche als eine im Gesamten zu bringende Leistung scheidet dann aus, wenn diese Entscheidung nicht von dem Willen getragen ist, gleichsam willkürlich, Marktbeteiligte von der Teilnahme am Wettbewerb damit von vornherein ausschließen zu wollen.
4. Eine losweise Vergabe widerspricht grundsätzlich dem projektorientierten Lebenszyklusansatz von PPP-Modellen. Dem PPP-Modell ist deshalb die Gesamtvergabe inhärent. Eine Aufteilung des Gesamtauftrags in Fachlose entsprechend den einzelnen Leistungsbestandteilen sollte daher nicht vorgesehen werden.
VolltextVPRRS 2007, 0127
VK Thüringen, Beschluss vom 02.02.2007 - 360-4002.20-4968/2006 - 046-WE
In Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer des Freistaates Thüringen kommt in dem Falle, daß der Antrag auf Durchführung des Nachprüfungsverfahrens zurückgenommen wird, gemäß § 128 Abs. 4 S. 2 und 3 GWB, § 80 Abs. 1 Satz 6 ThürVwVfG grundsätzlich auch ein Anspruch der Vergabestelle auf Erstattung ihrer Auslagen gegenüber dem Antragsteller in Betracht.
VolltextVPRRS 2007, 0126
LG Berlin, Urteil vom 15.11.2006 - 23 O 148/06
Ein Auftragnehmer kann vom öffentlichen Auftraggeber aus einer entsprechenden Anwendung von § 2 Nr. 5 VOB/B den Ersatz der Mehrkosten verlangen, die ihm durch die infolge Bindefristverlängerung eingetretene zeitliche Verschiebung der Bauausführung entstehen.
VolltextVPRRS 2007, 0125
VK Bremen, Beschluss vom 01.03.2007 - VK 1/07
Am notwendigen Rechtsschutzinteresse für einen Nachprüfungsantrag fehlt es, wenn die Vergabestelle nach Vorabinformation gemäß § 13 VgV auf Rüge eines Bieters angekündigt hat, ihre Vergabeentscheidung zu überprüfen und den Zuschlag nicht vor erneuter Information des Rügenden zu erteilen.
VolltextVPRRS 2007, 0124
OLG Bremen, Beschluss vom 05.03.2007 - Verg 4/2007
Am notwendigen Rechtsschutzinteresse für einen Nachprüfungsantrag fehlt es, wenn die Vergabestelle nach Vorabinformation gemäß § 13 VgV auf Rüge eines Bieters angekündigt hat, ihre Vergabeentscheidung zu überprüfen und den Zuschlag nicht vor erneuter Information des Rügenden zu erteilen.
VolltextVPRRS 2007, 0123
LG München I, Urteil vom 05.04.2006 - 24 O 5433/05
Werden vom Auftragnehmer zur Erlangung eines Auftrags Bestechungsgelder an den Mitgeschäftsführer der Auftrag gebenden GmbH gezahlt, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
VolltextVPRRS 2007, 0122
EuGH, Urteil vom 11.07.2006 - Rs. C-205/03 P
1. Der Begriff des Unternehmens im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft umfasst jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einrichtung unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung.
2. Insoweit ist es das Anbieten von Gütern oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt, was den Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit kennzeichnet, so dass bei der Beurteilung des Wesens der Einkaufstätigkeit der Kauf eines Erzeugnisses nicht von dessen späterer Verwendung zu trennen ist und die spätere Verwendung des erworbenen Erzeugnisses zwangsläufig den Charakter der Einkaufstätigkeit bestimmt.
3. Die öffentliche Hand ist nicht an das europäische Wettbewerbsrecht gebunden, wenn die beschafften Waren und Dienstleistungen eigenen, gemeinnützigen Zwecken dienen.
VolltextVPRRS 2007, 0121
OLG Dresden, Beschluss vom 16.11.2006 - WVerg 15/06
Hat die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen und dem Antragsteller die Verfahrenskosten - gegebenenfalls einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Auftraggebers - auferlegt, so bleibt diese Kostenentscheidung unberührt, wenn der Antragsteller sein Nachprüfungsbegehren im darauffolgenden Beschwerderechtszug zurücknimmt.*)
VolltextVPRRS 2007, 0120
OLG München, Beschluss vom 29.03.2007 - Verg 2/07
1. Ergibt die Auslegung des Leistungsverzeichnisses, dass der öffentliche Auftraggeber die Zustellung von Bußgeldbescheiden mittels "klassischem" Postzustellungsauftrag (PZA) ausgeschrieben hat, entspricht ein Angebot, welches zusätzlich eine im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehene elektronische Erfassung, Aufbereitung und Übermittlung der Zustellungsdaten enthält (ePZA), weder dem Leistungsverzeichnis noch darf das für den ePZA von der Bundesnetzagentur genehmigte Entgelt nach § 23 PostG für die Durchführung des PZA verlangt werden. Das Angebot ist aus diesen Gründen zwingend auszuschließen.*)
2. Verlangt der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Entgeltgenehmigung bis zum Ablauf der Angebotsfrist, ist sie vollständig bis zu diesem Termin vorzulegen. Eine nur auszugsweise Vorlage genügt den Anforderungen jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber anhand des Auszuges keine Klarheit darüber erlangen kann, welches Produkt angeboten wird und ob der Bieter den angebotenen Preis für die ausgeschriebene Leistung verlangen kann.*)
3. Eine durch den Auftraggeber gesetzte Frist zur Vorlage der Entgeltgenehmigung kann nur für alle Bieter gleichermaßen verlängert werden.*)
VolltextVPRRS 2007, 0119
VK Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2007 - 21.VK-3194-05/07
1. Fehlt die vom öffentlichen Auftraggeber verlangte Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer, ist das Angebot des Bieters zwingend wegen unvollständiger Erklärungen von der Wertung auszuschließen. Für die Feststellung der notwendigen Verpflichtungserklärung ist es unerheblich, ob das Büro X Unterauftragnehmer ("Sub-Subunternehmer") der Ingenieurgemeinschaft Y ist. Zwischen dem Büro X und der VSt bestehen keine unmittelbaren vertraglichen Rechte und Pflichten. Mittelbare Auftragnehmer ohne Vertragsbindung mit dem Auftraggeber sind Nachunternehmer, für die in den Verdingungsunterlagen eine Verpflichtungserklärung zur Angebotsangabe verlangt war.*)
2. Bei Fehlen geforderter Erklärungen ist ein Angebotsausschluss zwingend, wenn die Erklärung zumutbar gefordert, klar verlangt und nicht unbedeutend war.*)
VolltextVPRRS 2007, 0118
OLG Rostock, Beschluss vom 03.05.2006 - 17 Verg 3/06
Ob und wieweit ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegen seine eigene Satzung verstößt, ist nicht Sache des Vergabenachprüfungsverfahrens.
VolltextIBRRS 2007, 2191; IMRRS 2007, 0650
OLG München, Urteil vom 17.01.2007 - 7 U 2759/06
1. Eröffnet eine Gebietskörperschaft zum Zwecke der Veräußerung eines zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigten Grundstücks ein privatrechtliches Bieterverfahren, so entsteht gegenüber den Bietern ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das insbesondere Pflichten zur Gleichbehandlung, Transparenz des Verfahrens und gegenseitiger Rücksichtnahme erzeugt.*)
2. Diese Pflichten verletzt der Verkäufer, wenn er wesentliche Änderungen der Kaufbedingungen (hier: Abrücken vom festgesetzten Mindestpreis, deutlich verbesserte Möglichkeiten der baurechtlich zulässigen Nutzung, garantierte Altlastenfreiheit des Grundstücks) nur dem letztlich zum Zuge gekommenen Bieter bekannt gibt.*)
3. Gelingt einem dergestalt benachteiligten Bieter der Nachweis, dass ihm im Falle eines ordnungsgemäßen Abschlusses des Bieterverfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, so kann er vom Verkäufer Schadensersatz im Umfang des Erfüllungsinteresses verlangen.*)
VolltextVPRRS 2007, 0117
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 28.03.2007 - Rs. C-503/04
Vergaberechtswidrige Verträge genießen nach europäischem Recht unter keinem Gesichtspunkt Bestandsschutz, auch nicht nach der nationalen Regelung "pacta sunt servanda".
VolltextVPRRS 2007, 0116
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.03.2007 - 17 Verg 3/07
1. Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen enthalten, sind zwingend von der Wertung auszuschließen.
2. Bei den Angaben unter Ziffer 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (HVA B-StB) handelt es sich um geforderte Erklärungen im Sinne der VOB/A.
3. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Erläuterung des Bauablaufs zur Beurteilung des Wertungskriteriums Technischer Wert zu fordern.
VolltextVPRRS 2007, 0115
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.03.2007 - VK-SH 03/07
1. Erklären der Antragsteller und der Antragsgegner das Verfahren für erledigt, ist die Vergabekammer daran gebunden, denn beide verzichten mit der Erledigungserklärung auf die Sachentscheidung. Da sich das Nachprüfungsverfahren dadurch gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB in sonstiger Weise erledigt hat, ist es einzustellen und nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden.*)
2. Die Rechtsprechung des BGH (NZBau 2004, 285), wonach der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen hat und eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten nicht stattfindet, wenn sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache erledigt, ist nicht auf solche Fälle übertragbar, in denen die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, nachdem der Antragsgegner den Antragsteller klaglos gestellt hat.*)
3. War der Antragsteller im Fall übereinstimmender Erledigungserklärungen bei materieller Betrachtung vollumfänglich erfolgreich, weil er genau das mit seinem Antrag verfolgte Ziel - eine Zuschlagsentscheidung des Antragsgegners zu seinen Gunsten - erreicht hat, ist der Antragsgegner die Kosten tragender Unterliegender i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB und § 128 Abs. 4 Satz 1 GWB.*)
VolltextVPRRS 2007, 0114
OLG Naumburg, Beschluss vom 15.03.2007 - 1 Verg 14/06
1. Entbehrlichkeit der Rüge der unterlassenen EU-weiten Ausschreibung nach Abschluss des Vertrages (§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB).*)
2. Wird ein Auftragsverhältnis, das der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterlag, durch Kündigung beendet und beabsichtigt der Auftraggeber, den identischen Vertrag nunmehr mit einem anderen Unternehmen zu schließen, ist ein erneutes Vergabeverfahren i.S. von § 101 Abs. 1 GWB erforderlich.*)
3. Für die Anwendbarkeit des § 13 VgV auf einen Vertragsschluss kommt es darauf an, ob der Auftrag nach §§ 98 bis 100 GWB der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterlag; unerheblich ist hingegen, ob die Vergabestelle ein förmliches Vergabeverfahren i.S.v. § 101 Abs. 1 GWB durchgeführt hat.*)
4. Auch bei einer Auftragsvergabe ohne vorherige Verhandlungen mit mehreren Unternehmen besteht eine Vorabinformationspflicht des Auftraggebers in entsprechender Anwendung des § 13 Satz 1 VgV, wenn der Vertragsschluss im funktionalen Zusammenhang mit einem vorangegangenen Offenen Verfahren steht, und zwar gegenüber allen Bietern des Offenen Verfahrens.*)
VolltextVPRRS 2007, 0113
VK Nordbayern, Beschluss vom 27.02.2007 - 21.VK-3194-04/07
1. Die ASt kann im Nachprüfungsverfahren nur die Verletzung eigener Rechte geltend machen (§ 107 Abs. 2 GWB). Falls durch eine Forderung der VSt der europaweite Wettbewerb in unzulässiger Weise eingeschränkt worden wäre und/oder andere (potentielle) Bieter dadurch in ihren Rechten verletzt wären (was hier beides offen bleiben kann), so würde dies jedenfalls nicht die ASt in ihren Rechten verletzen und gibt ihr somit keine Antragsbefugnis.*)
2. Bei der Rügeverpflichtung nach § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB kommt es auf das tatsächliche Erkennen nicht an. Soweit der Fehler in der Bekanntmachung nur erkennbar ist, muss der Bieter seine Rüge noch vor Öffnung der Angebote vortragen.*)
3. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. d VOL/A sind Angebote zwingend auszuschließen, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen (hier: Beifügung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen der ASt; Abweichungen zu den Festlegungen in den Verdingungsunterlagen bei den Servicekosten, bei der Gewährleistung, bei den Schulungen u.a.) vorgenommen worden sind ( § 21 Nr. 1 Abs. 4 VOL/A ).*)
VolltextVPRRS 2007, 0112
VK Bund, Beschluss vom 18.01.2007 - VK 3-153/06
1. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kein objektives Beanstandungsverfahren, die Geltendmachung subjektiver Rechte Dritter ist nicht möglich.
2. Die Forderung eines Gewerbezentralregisterauszuges stellt keine unzulässige Inländerdiskriminierung dar.
3. Legt ein Bieter den geforderten Gewerbezentralregisterauszug nicht mit Angebotsabgabe vor, hat er den geforderten Eignungsnachweis nicht erbracht und ist mit seinem Angebot gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A zwingend auszuschließen.
4. Der Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A ist nicht – wie das Fehlen von Angaben und Erklärungen im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A – in das pflichtgemäße Ermessen des Auftraggebers gestellt.
5. Ein Nachfordern fehlender Eignungsnachweise oder die Berücksichtigung des nach Angebotsabgabe eingereichten Gewerbezentralregisterauszuges kommt nach dem Sinn und Zweck des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A nicht in Betracht, da sonst den Geboten der Transparenz und des chancengleichen Wettbewerbs des § 97 Abs. 1, 2 GWB nicht Rechnung getragen würde.
VolltextIBRRS 2007, 1862
OLG Koblenz, Urteil vom 27.03.1997 - 5 U 92/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2007, 0111
VG Meiningen, Beschluss vom 16.01.2007 - 2 E 613/06
1. Für die gerichtliche Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge, auf die gemäß § 100 GWB die §§ 97 ff GWB nicht anwendbar sind, ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben.*)
2. Ein kommunales Wohnungsbauunternehmen, das - obgleich als juristische Person des Privatrechts organisiert - zu dem besonderen Zweck gegründet worden ist, vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.*)
3. Zum Prüfungsumfang des Gerichts, wenn ein unterlegener Wettbewerbsteilnehmer die Auftragsvergabe an die Preisträger eines Architektenwettbewerbs verhindern möchte.*)
VolltextVPRRS 2007, 0110
VG Münster, Beschluss vom 09.03.2007 - 1 L 64/07
1. Die Erteilung einer Dienstleistungskonzession fällt nicht unter das Vergaberecht des GWB.
2. Bei Streitigkeiten um die Erteilung einer Konzession zum Betrieb einer Leichenhalle ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, weil der Betrieb einer städtischen Leichenhalle eine öffentliche Aufgabe darstellt.
3. Auch die Erteilung einer Dienstleistungskonzession unterliegt den Grundregeln des EG-Vertrags (u. a. Transparenzgebot).
4. Aufgrund des Transparenzgebots ist es für die Erteilung einer Dienstleistungskonzession erforderlich, durch eine öffentliche Ausschreibung oder sonstige öffentliche Bekanntmachung potenziell Interessierten den Zugang zu den wesentlichen Informationen über den beabsichtigten Vertrag zu ermöglichen.
VolltextVPRRS 2007, 0109
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 VK LVwA 43/06
1. Fehlende mit Angebotsabgabe geforderte Nachweise, Erklärungen und Hersteller- bzw. Fabrikatsangaben führen zum Ausschluss.*)
2. Jedes einzelne der aufgeführten Defizite des Angebotes rechtfertigt den Ausschluss.*)
3. Die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer im Falle des bieterseitig vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes gehört zum verbindlichen Anforderungsprofil.*)
4. Zur Frage der Bedeutung der Formblätter "Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes" und "Angebotsschreiben".
VolltextVPRRS 2007, 0108
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2006 - 1 VK LVwA 35/06
1. Eine Rüge ist regelmäßig bis Fristende der Bewerbung erforderlich.
2. Zur Problematik, dass Teilnahmeunterlagen nicht dem Anforderungsprofil des Auftraggebers entsprechen.
3. Bei Vorbehalt weiterer Planungsphasen hat sich die Eignungsprüfung auf alle Leistungsphasen zu erstrecken.*)
4. Zur Problematik der Vergleichbarkeit von Referenzobjekten.
5. Die Angabe zum Gesamtumsatz ist unzureichend, wenn der Umsatz detailliert für die letzten drei Geschäftsjahre gefordert wurde.*)
VolltextVPRRS 2007, 0107
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.10.2006 - 1 VK LVwA 16/06 K
1. 1,8-fache Wertgebühr ist auch in einem Nachprüfungsverfahren zulässig.
2. Bei Verbindung zweier Nachprüfungsanträgen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung erfolgt die Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten ebenfalls gemeinsam und einheitlich.*)
3. Die Höhe der Geschäftsgebühr orientiert sich am Umfang der anwaltlichen Vertretung.*)
VolltextVPRRS 2007, 0106
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.12.2006 - 1 VK LVwA 28/06 K
1. Eine Verfahrensgebühr nach 3300 VV RVG ist im Nachprüfungsverfahren nicht einschlägig.
2. Ansatz einer 2,0-fachen Wertgebühr ist ggf. auch ausreichend, wenn es um eine Gleichwertigkeitsprüfung von Nebenangeboten geht.
3. Es gibt keine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses.
4. Es gibt keine Verzinsung des Kostenerstattungsbetrages.
VolltextVPRRS 2007, 0105
VK Nordbayern, Beschluss vom 13.02.2007 - 21.VK-3194-02/07
1. Mängel in den Ausschreibungsunterlagen, die spätestens beim Erstellen des Angebots erkennbar sind, sind mit einer entsprechenden Rüge unverzüglich zu beanstanden (§ 107 Abs. 3 GWB).*)
2. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält (§ 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A). Abweichungen von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen ändern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise. Ein derartiges Angebot muss schon deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht zu dem beabsichtigten Vertragsabschluss führen kann. Der Bieter muss davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung regelmäßig in den von ihm vorgegebenen Abmessungen ausgeführt haben will. Nur dann ist eine erschöpfende, vergleichende Wertung der einzelnen Angebote möglich und ein transparenter, chancengleicher Bieterwettbewerb i.S.d. § 97 Abs. 1 u. 2 GWB, §§ 2 Nr. 2 und 8 Nr. 1 VOB/A gewährleistet. Die Vergabestelle hat kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe, im nachhinein von ihren Festlegungen abzuweichen. Sie ist vielmehr gezwungen, das abweichende Angebot aus der Wertung zunehmen.*)
VolltextVPRRS 2007, 0104
OLG Celle, Beschluss vom 08.03.2007 - 13 Verg 2/07
"Nachgeschobene" Rügen aufgrund erst im Nachprüfungsverfahren erkannter Vergaberechtsverstöße müssen so rechtzeitig vorgetragen werden, dass sie nicht zu einer Verzögerung des Nachprüfungsverfahrens führen. Ihre Zulässigkeit setzt ferner voraus, dass der betreffende Vergaberechtsverstoß unverzüglich vor der Vergabekammer/dem Vergabesenat geltend gemacht wird. Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)
VolltextVPRRS 2007, 0103
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.02.2007 - VK-SH 03/07
1. Da den Antragstellern durch den Zuschlag der Primärrechtsschutz genommen und diese auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen werden, kann § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB nur dahingehend verstanden werden, dass grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen eine Gestattung des Zuschlags erfolgen darf.*)
2. Das Interesse an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens im Rahmen des § 115 Abs. 2 GWB kann nur dann und insoweit mit dem Allgemeininteresse verbunden sein, als bei der summarischen Überprüfung des Vergabeverfahrens keine durchgreifenden Anhaltspunkte für erhebliche Vergabeverstöße bestehen.*)
VolltextVPRRS 2007, 0102
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.02.2007 - VK-SH 02/07
Die Rechtsfolgen des § 128 Abs. 3 Satz 1 und des § 128 Abs. 4 GWB können (im Wege des Vergleichs) durch eine abweichende Übereinkunft der Verfahrensbeteiligten ersetzt werden.*)
VolltextVPRRS 2007, 0101
VK Sachsen, Beschluss vom 28.02.2007 - 1/SVK/110-06-II
Ein vergaberechtsfreies Eigengeschäft (sog. In-House-Geschäft) liegt nur dann vor, wenn die 100%-ige Eigengesellschaft, über die der öffentliche Auftraggeber eine Kontrolle wie eine eigene Dienststelle ausübt, im Wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber ihre Tätigkeiten erbringt und die Tätigkeiten am Markt (sog. Drittleistungsanteil) marginal bleiben. Diese Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn der Gesellschaftsvertrag eine ausreichende dauerhafte Begrenzung des Drittleistungsanteils vorsieht.
VolltextVPRRS 2007, 0100
VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2007 - 1/SVK/125-06
Auf die Vergabe von SPNV-Leistungen der Kategorie 18 im Anhang I B der VOL/A sind gemäß § 1 a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A neben den Basisparagraphen ausschließlich die §§ 8 a und 28 a VOL/A anwendbar, was nichts daran ändert, dass diese Leistungen dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB unterfallen.*)
Im Falle gemeinsamer Ausschreibung durch in verschiedenen Bundesländern ansässige Auftraggeber ist die Vergabekammer eines jeden in Frage kommenden Landes zuständig.*)
Der Auftraggeber kann keine eigenmächtige Umdeutung des Nebenangebotes als Hauptangebot vornehmen. Für diese Auffassung spricht, dass regelmäßig Haupt- und Nebenangebote, bezogen auf das Ermessen des Auftraggebers, mit einem unterschiedlichen Risikopotential in den Wettbewerb gegeben werden. Eine Umdeutung käme allenfalls in Betracht, wenn aus einer Erklärung des Bieters oder aus der äußeren Gestaltung des Angebotes erkennbar ist, dass der Bieter hier ein zweites Hauptangebot habe abgeben wollen.*)
Aus dem nationalen Vergaberecht lässt sich eine Verpflichtung zur Benennung von Mindestanforderungen für Nebenangebote nicht entnehmen, weshalb die Rechtsprechung des EuGH (Entscheidung vom 16.10.03 - Rs. C -421/01) zur Forderung der Erläuterung von Mindestanforderungen, die Nebenangebote erfüllen müssen, nicht auf nationale Ausschreibungen übertragen lässt.*)
Auf nationaler Ebene sind die allgemeinen Regelungen des § 97 GWB, insbesondere das Transparenz- und das Gleichbehandlungsgebot, zu beachten, was aber bei privilegierten Dienstleistungen nicht dazu führen darf, dass über den Transparenzgrundsatz all diejenigen Bestimmungen, von denen die privilegierten Dienstleistungen gerade ausgenommen sein sollen, wieder in das nationale Vergabeverfahren transportiert werden.*)
VolltextVPRRS 2007, 0099
OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2006 - 24 U 58/05
1. Die Erklärung des Bieters gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Auftraggeber, dass er einer Verlängerung der Zuschlagsfrist zustimme, enthält unter Berücksichtigung des Nachverhandlungsverbots (§ 24 Nr. 3 VOB/A) weder ein stillschweigendes Angebot zu einer Preisanpassung noch einen Verzicht auf ein Mehrpreisverlangen.
2. Die Zustimmungserklärung schafft im Rahmen der Vertragsanbahnung lediglich eine Vertrauensgrundlage für den Auftraggeber, dass der Bieter weiterhin bereit ist, den Auftrag entsprechend seinem Angebot auszuführen, soweit sich dessen Grundlagen nicht nachweislich geändert haben.
3. Die auf das ursprüngliche Angebot bezogene Zuschlagserteilung stellt ein verändertes Angebot im Sinne des § 150 Abs. 2 BGB dar, wenn die zunächst geplanten Termine nach dem übereinstimmenden Verständnis der Parteien im Zeitpunkt des Zuschlags nicht mehr vereinbart werden sollen.
4. Der Bieter kann das veränderte Angebot annehmen oder seine Annahmeerklärung hinsichtlich der Vergütung modifizieren. Das darf er unter Beachtung des vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses der Parteien nur auf der Grundlage seiner Kalkulation und den vergütungsrelevanten Veränderungen, die zwischen dem ursprünglich vorgesehenen und dem tatsächlichen Zuschlagszeitpunkt eingetreten sind.
5. Der Besteller ist in diesem Fall unter Beachtung seiner Kooperationspflicht verpflichtet, das hinsichtlich der Vergütung modifizierte Angebot anzunehmen, wenn er keinen triftigen Grund hat, es abzulehnen.
VPRRS 2007, 0098
OLG Jena, Beschluss vom 06.12.2006 - 9 Verg 8/06
1. Die Geltendmachung einer - für sich genommen möglicherweise zutreffenden - Vergaberechtsverletzung, die lediglich die Rechtsposition eines Dritten zu verbessern geeignet ist, stellt eine Form unzulässiger - materiell-rechtlicher - Rechtsausübung dar, die einen vergaberechtlichen Nachprüfungsantrag an der mangelnden Begründetheit scheitern lässt.
2. Ein Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht gemäß § 111 GWB, um überhaupt erst die Aufdeckung hypothetischer Vergaberechtsmängel zu ermöglichen, besteht nicht.
VolltextVPRRS 2007, 0097
OLG Jena, Beschluss vom 11.01.2007 - 9 Verg 9/06
1. Fehlen einem Angebot erforderliche Produktangaben zu Positionen des Leistungsverzeichnisses, so kann deren Inhalt selbst dann nicht ohne weiteres durch einen Rückgriff auf Angaben zu anderen Leistungspositionen ersetzt werden, wenn die Ausschreibungsbedingungen den Einsatz identischer Produkte grundsätzlich gestatten.*)
2. Nimmt an der Ausschreibung mindestens ein wertungstaugliches Angebot eines anderen Bieters teil, ist ein Nachprüfungsantrag unbegründet, falls das eigene Angebot des Antragstellers dem zwingenden Ausschluss vom Wettbewerb unterliegt. Denn ein Antrag, der lediglich darauf abzielt, die Rechtsposition eines Dritten zu verbessern und dem Antragsteller allenfalls die immaterielle Befriedigung verschafft, dass ein von der Vergabestelle vorgesehener Zuschlagsaspirant (ebenfalls) nicht zum Zuge kommt, verstößt gegen das Verbot unzulässiger Rechtsausübung auf der Ebene des materiellen Vergaberechts (im Anschluss an BGH 26.09.2006 - Az. X ZB 14/06).*)
3. Zum ordnungsgemäßen Rügevorbringen eines Nachprüfungsantrags gehört die Darlegung einer substantiierten, auf greifbaren Tatsachen basierenden Vergaberechtsverletzung, deren Korrektur dem Antragsteller die Chance auf Zuschlagserhalt abstrakt, notfalls in der Form einer Neuausschreibung, eröffnet. Akteneinsicht in die Vergabeakten nach § 111 GWB kann nicht schon zu dem Zweck gewährt werden, dem Antragsteller die Möglichkeit zu verschaffen, bislang lediglich hypothetisch - aufs Geratewohl - behauptete Vergaberechtsmängel erst aufzudecken und hierauf seinen Rügevortrag aufzubauen.*)
VolltextVPRRS 2007, 0096
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.01.2007 - VK-SH 01/07
1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer (wie hier durch Antragsrücknahme) ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen.*)
2. Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)
VolltextVPRRS 2007, 0095
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.01.2007 - VK-SH 26/06
1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen.*)
2. Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurück, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt.*)
VolltextVPRRS 2007, 0094
OLG Schleswig, Beschluss vom 19.02.2007 - 1 Verg 14/06
1. Die im Teilnahmewettbewerb zu treffende Entscheidung erfolgt bieterbezogen zur Auswahl derjenigen Bewerber, deren Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit eine ordnungsgemäße Ausführung der geforderten (und noch anzubietenden) Leistung sicherstellt. Von diesen Fragen sind leistungs- oder produktbezogene Fragen des (späteren) Angebots strikt zu trennen.
2. Ist in der Vergabebekanntmachung als "Art des Auftrags" (durch Ankreuzen) "Lieferung" bzw. "Kauf" des Alarmierungsnetzes angegeben, so sind nur solche Bieter leistungsfähig i. S. d. § 7a Nr. 3 VOL/A, die einen Verkauf der nachgefragten Leistung anbieten. Wer demgegenüber nach dem Erkenntnisstand der Vergabestelle im maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung gemäß § 7a Nr. 3 VOL/A nur Miet- oder Leasingangebote unterbreitet hat, ist aus dem Kreis der geeigneten Bieter auszuschließen mit der Folge der Ablehnung seines Teilnahmeantrages.
3. Aus dem der Vergabebekanntmachung beigefügten Zusatz "oder gleichwertig" ist nicht abzuleiten, dass in die Teilnehmerauswahl auch Bieter einzubeziehen sind, die keine durch Kauf, sondern durch Leasing oder Miete erfolgende "Beschaffung" des digitalen Alarmierungsnetzes anbieten. Der Zusatz "oder gleichwertig" bezieht sich auf das Produkt bzw. auf Produktmerkmale, nicht dagegen auf die Form seiner Beschaffung.
4. Fordert ein öffentlicher Auftraggeber Teilnahmeanträge für einen Vergabewettbewerb um einen Kauf bestimmter Waren oder Dienstleistungen an, müssen die Bewerber bis zum Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge eindeutig erklären, dass sie die nachgefragte Leistung im Kaufwege anbieten können. Eine erst danach - in der mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren verbal (und ohne nähere Konkretisierung) - erklärte Bereitschaft, auch "etwas" zum Verkauf anbieten zu können, führt nicht gleichsam rückwirkend zur Rechtswidrigkeit der Ablehnung des Teilnahmeantrags der Beschwerdeführerin.
5. Auch die entsprechend § 24 VOL/A vorgenommene Angebotsaufklärung darf nur Inhalte des Teilnahmeantrags aufdecken, die dieser bereits hatte, nicht aber nachträglich fehlende Angaben ergänzen oder "ungünstige" Angaben modifizieren.
VolltextVPRRS 2007, 0093
OLG Naumburg, Beschluss vom 22.02.2007 - 1 Verg 15/06
1. Werden die Nachprüfungsanträge zweier Bieter eines Vergabeverfahrens nach deren Eingang durch die Vergabekammer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung förmlich verbunden und bis zum Abschluss des Verfahrens nicht wieder getrennt, sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 28.06.2004, 1 Verg 5/04) eine getrennte Kostenentscheidung und eine doppelte Gebührenerhebung grundsätzlich unzulässig. Dies gilt auch für die Gebühren eines Rechtsanwalts im Rahmen der Erstattung als Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.*)
2. Wird zunächst die Nachprüfung von Vergabeverfahren zu zwei Losen eines einheitlichen Beschaffungsvorgangs begehrt und sodann im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens der Antrag auf die Nachprüfung nur noch eines Loses beschränkt, so ist für den Gegenstandswert der Gebühren nach VV Nr. 2300 RVG des Verfahrensbevollmächtigten der Vergabestelle - ungeachtet der Rechtsprechung zum Fehlen eines Kostenerstattungsanspruchs des Antragsgegners bei Rücknahme des Nachprüfungsantrages - der Bruttoauftragswert beider Lose maßgeblich.*)
3. Zum - billigen - Ansatz einer 2,0-fachen Gebühr nach VV Nr. 2300 RVG für ein Nachprüfungsverfahren zweier Bieter mit mündlicher Verhandlung, das sich auf eine Ausschreibung von Versicherungsleistungen und anfangs auf zwei Lose hieraus bezog.*)
VolltextVPRRS 2007, 0092
OLG Naumburg, Beschluss vom 05.02.2007 - 1 Verg 1/07
Einem Bieter, der durch die Entscheidung der Vergabekammer materiell beschwert ist und hiergegen sofortige Beschwerde einlegt, steht auch die Befugnis zur Beantragung einer Verlängerung des prozessualen Zuschlagverbots in analoger Anwendung des § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB zu.*)
VolltextVPRRS 2007, 0091
VK Sachsen, Beschluss vom 31.01.2007 - 1/SVK/124-06
1. Es genügt dem Antragserfordernis des § 108 Abs. 2 GWB, wenn sich die notwendigen Mindestanforderungen nicht allein aus dem Antragsschriftsatz, sondern auch aus den von der Antragstellerin vorgelegten Anlagen ergeben. Das Fehlen einer den Anforderungen des § 108 Abs. 2 GWB genügenden Antragsbegründung kann die Vergabekammer nicht ohne weiteres zum Anlass einer Antragszurückweisung nehmen.*)
2. Sofern in der öffentlichen Bekanntmachung eine Erklärung des Teilnehmers gemäß § 13 Abs. 2 f) VOF gefordert wird, wie er die notwendige Verfügbarkeit vor Ort zur erfüllen gedenkt, ist eine Erklärung über eine Maßnahme zur Verfügbarkeit abzugeben. Im Hinblick auf die Diskriminierung Ortsferner darf die Lage des Büros oder der Wohnort eines Mitarbeiters kein alleiniges Kriterium für die Wertung sein.*)
3. Ein Eignungskriterium "Erfahrungen mit der Förderpraxis im Freistaat Sachsen" ist vergaberechtswidrig, weil zum einen nicht Fördermittel Gegenstand der Ausschreibung sind, sondern Architektenleistungen. Zum anderen bedeutet das genannte Auswahlkriterium eine Diskriminierung von Bewerbern, die nicht ihr Hauptbetätigungsfeld im Freistaat Sachsen haben.*)
VolltextVPRRS 2007, 0090
VK Sachsen, Beschluss vom 17.01.2007 - 1/SVK/002-05
1. Grundsätzlich fehlt das erforderliche Feststellungsinteresse für einen Antrag nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB, wenn die Nichtberücksichtigung eines nicht zuschlagsfähigen Angebots im Ergebnis vergaberechtskonform erfolgt ist. Denn dies kann nicht zu einem, auf enttäuschtem Vertrauen basierenden und auf das positive oder negative Interesse gerichteten Schadenersatzanspruch führen, weil nach keiner vergaberechtlichen Vorschrift ein Vertrauen eines am Vergabeverfahren beteiligten Bieters darauf besteht, ein nicht zuschlagsfähiges Angebot bezuschlagt zu erhalten.*)
2. Auch für den Ersatz des Vertrauensschadens im Sinne des § 126 GWB ist das Bestehen einer echten Chance auf den Zuschlag erforderlich.*)
3. Nicht ausreichend für ein Feststellungsinteresse ist das Ziel, eine für den Antragsteller günstigere Kostenentscheidung zu erlangen.*)
VolltextVPRRS 2007, 0089
VK Sachsen, Beschluss vom 11.01.2007 - 1/SVK/116-06
Dass das Angebot eines Antragstellers nicht schon vom Auftraggeber ausgeschlossen worden ist, hindert die Vergabekammer nicht, im Ergebnis eines Vergabenachprüfungsverfahrens einen zwingenden Ausschlussgrund festzustellen. Denn zum einen obliegt der Vergabekammer ein Amtsermittlungsgrundsatz, zum anderen ist in Auslegung der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 26.09.2006, Az: X ZB 14/06 davon auszugehen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter auch die Nachprüfungsinstanzen verpflichtet, die Angebote, die an einem gleichwertigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln.*)
VolltextVPRRS 2007, 0088
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2006 - Verg 30/06
1. In der Phase zwischen Angebotsabgabefrist und Zuschlag dürfen inhaltliche Änderungen am Angebot nicht vorgenommen werden.
2. Im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung des Bieterunternehmens auf ein anderes Unternehmen wird die Person des Bieters und künftigen Auftragnehmers geändert.
3. In einem derartigen Fall gebieten vielmehr die vergaberechtlichen Prinzipien des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Transparenz, das geänderte Angebot insgesamt von der Wertung auszunehmen.
VolltextVPRRS 2007, 0087
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.06.2006 - 1 Verg 5/06
1. In Rheinland-Pfalz hat der Antragssteller nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V. mit § 19 Abs. 1 Satz 5 AGVwGO die der Vergabestelle im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten, wenn und soweit dies dem billigen Ermessen entspricht.*)
2. Das Recht des Landes Rheinland-Pfalz regelt lediglich Erstattungsansprüche des Antragstellers gegen die Vergabestelle und umgekehrt, nicht aber anderer Beteiligter. Eine entsprechende Anwendung des § 19 Abs. 1 AGVwGO (oder anderer Kostenvorschriften wie § 162 Abs. 3 VwGO) zugunsten eines Beigeladenen kommt nicht in Betracht, weil es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt, die für die Heranziehung der Grundsätze über die Analogie notwendig wäre.*)
3. Es ist zu erwarten, dass die für die Beschaffung verantwortlichen Mitarbeiter eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit einem eigenen Dezernat "Einkauf und Logistik" die wesentlichen vergaberechtlichen Normen kennen, die mit einer Auftragsvergabe verbundenen Rechtsfragen, auch schwierigerer Art, beantworten können und weiter in der Lage sind, ihren Standpunkt vor der Vergabekammer zu vertreten, wenn diese ihre Vergabetätigkeit auf die Einhaltung der Vergabevorschriften überprüft; jedenfalls die Kenntnis der vergabespezifischen Vorschriften des nationalen Gesetz- und Verordnungsgebers ist regelmäßig vorauszusetzen.*)
4. Die Behauptung, beim Vergaberecht handele "es sich um eine außerordentlich komplizierte Materie, die nicht nur in kurzer Zeit zahlreiche Veränderungen und Neuregelungen erfahren hat, sondern insbesondere auch durch komplexe gemeinschaftsrechtliche Fragen überlagert ist", ist eine Leerformel, die wenig über die tatsächliche Notwendigkeit externer Beratung im konkreten Einzelfall besagt.*)
5. Dass die Ausschreibung als solche komplex und rechtlich schwierig war, weshalb möglicherweise bereits bei deren Vorbereitung die Einholung juristischen Ratschlags geboten erschien, besagt für sich allein nichts darüber, ob die Hinzuziehung im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig war.*)
VolltextVPRRS 2007, 0086
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.06.2006 - 1 Verg 4/06
1. In Rheinland-Pfalz hat der Antragssteller nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V. mit § 19 Abs. 1 Satz 5 AGVwGO die der Vergabestelle im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten, wenn und soweit dies dem billigen Ermessen entspricht.*)
2. Das Recht des Landes Rheinland-Pfalz regelt lediglich Erstattungsansprüche des Antragstellers gegen die Vergabestelle und umgekehrt, nicht aber anderer Beteiligter. Eine entsprechende Anwendung des § 19 Abs. 1 AGVwGO (oder anderer Kostenvorschriften wie § 162 Abs. 3 VwGO) zugunsten eines Beigeladenen kommt nicht in Betracht, weil es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt, die für die Heranziehung der Grundsätze über die Analogie notwendig wäre.*)
3. Es ist zu erwarten, dass die für die Beschaffung verantwortlichen Mitarbeiter eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit einem eigenen Dezernat "Einkauf und Logistik" die wesentlichen vergaberechtlichen Normen kennen, die mit einer Auftragsvergabe verbundenen Rechtsfragen, auch schwierigerer Art, beantworten können und weiter in der Lage sind, ihren Standpunkt vor der Vergabekammer zu vertreten, wenn diese ihre Vergabetätigkeit auf die Einhaltung der Vergabevorschriften überprüft; jedenfalls die Kenntnis der vergabespezifischen Vorschriften des nationalen Gesetz- und Verordnungsgebers ist regelmäßig vorauszusetzen.*)
4. Die Behauptung, beim Vergaberecht handele "es sich um eine außerordentlich komplizierte Materie, die nicht nur in kurzer Zeit zahlreiche Veränderungen und Neuregelungen erfahren hat, sondern insbesondere auch durch komplexe gemeinschaftsrechtliche Fragen überlagert ist", ist eine Leerformel, die wenig über die tatsächliche Notwendigkeit externer Beratung im konkreten Einzelfall besagt.*)
5. Dass die Ausschreibung als solche komplex und rechtlich schwierig war, weshalb möglicherweise bereits bei deren Vorbereitung die Einholung juristischen Ratschlags geboten erschien, besagt für sich allein nichts darüber, ob die Hinzuziehung im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig war.*)
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