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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10873 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

VPRRS 2006, 0527
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Beigeladener erhält seine Kosten nicht erstattet!

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2006 - 1 Verg 7/06

Eine Erstattung der der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen außergerichtlichen Kosten findet in Rheinland-Pfalz nicht statt.

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VPRRS 2006, 0512
DienstleistungenDienstleistungen
Unterkostenangebot darf nicht bezuschlagt werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.11.2006 - Z3-3-3194-1-33-10/06

1. Gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A darf auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverständnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden.*)

2. Erscheinen Angebote im Verhältnis zu der zu erbringen Leistung ungewöhnlich niedrig, so überprüft der Auftraggeber vor der Vergabe des Auftrags die Einzelposten dieser Angebote. Zu diesem Zweck verlangt er vom Bieter die erforderlichen Belege und berücksichtigt bei der Vergabe das Ergebnis dieser Überprüfung (§ 25 Nr. 2 Abs.2 VOL/A). Abzustellen ist hierbei nicht auf einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses, sondern auf die Endsumme des Angebots. Der Auftraggeber ist aber trotzdem dazu berechtigt und auch verpflichtet, die Preise für einzelne Leistungspositionen zu prüfen.*)

3. Macht ein Bieter keine, nur pauschale oder keine plausiblen Erklärungen für sein Angebot, ist der Nachweis des Vorliegens eines angemessenen Angebotspreises nicht erbracht und das Angebot nicht in die vierte Wertungsstufe mit einzubeziehen.*)

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VPRRS 2006, 0504
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Missverhältnis Preis/Leistung: Niedriger Preis allein genügt nicht!

VK Brandenburg, Beschluss vom 10.11.2006 - 2 VK 44/06

1. Ein „offenbares Missverhältnis“ zwischen Preis und Leistung i.S.v. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist dann gegeben, wenn der Preis von den Erfahrungswerten wettbewerblicher Preisbildung so grob abweicht, dass dies sofort ins Auge fällt (VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Mai 2005 - VK 8/05).

2. Ein offenbares Missverhältnis von Preis und Leistung kann nicht allein aus einem möglicherweise im Verhältnis zu den übrigen Bietern sehr niedrigen Preis für eine Leistung geschlossen werden. Dieser kann an besonderen Umständen liegen, die dem Bieter eine von der Vollkostenkalkulation anderer Bieter abweichende, gelegentlich auch deutlich günstigere Kalkulation erlauben. Dies gilt selbst für extreme Abweichungen eines Angebotes vom nächstgünstigsten. Eine über die Nachprüfungspflicht der Vergabestelle hinausreichende Indizwirkung besteht nicht.

3. Zwar hat der Auftraggeber als Antragsteller eines Nachprüfungsantrags grundsätzlich Recht, dass das wirtschaftlichste Angebot auch unter Berücksichtigung anderer Kriterien als des Preises - Qualität, technischer Wert, Kundendienst etc. – zu werten. Solche Kriterien müssen dann aber explizit in den Verdingungsunterlagen genannt werden.

4. Werden derartige Kriterien nicht angeführt, kann das wirtschaftlichste Angebot ohne Verstoß gegen das Vergaberecht auch nur unter Berücksichtigung des Preises ermittelt werden.

5. Bestätigt sich der Anfangsverdacht für eine zunächst „ins Blaue“ erhobene Rüge, so muss die Vergabekammer in Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes des § 110 Abs. 1 GWB den Sachverhalt aufklären, d.h. den Antrag als zulässig annehmen und prüfen, auch wenn sich später dessen Unbegründetheit herausstellt. Eine Zurückweisung des Nachprüfungsantrages in Kenntnis eines möglichen Verstoßes gegen das Vergaberecht zulasten eines Bieters stellte eine unzulässige Verkürzung von dessen Rechtsposition dar.

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VPRRS 2006, 0503
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
, nicht öffentlicher Dienstleistungs- und Lieferauftrag!

VK Lüneburg, Beschluss vom 30.06.2006 - VgK-12/2006

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2006, 0502
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis trotz zwingenden Ausschlussgrundes?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.11.2006 - VK 2-LVwA LSA 33/06

1. Die Antragsbefugnis fehlt, wenn auch der antragstellende Bieter genau aus den Gründen zwingend ausgeschlossen werden muss, die er gerade rügen möchte.

2. Fehlt ein geforderter Nachweis zur Haftpflichtversicherungsdeckung, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2006, 0501
AdministrationAdministration
Rügeerfordernis

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.10.2006 - VK 2-LvwA LSA 32/06

1. Führt der Auftraggeber rechtswidrig kein Vergabeverfahren durch, sondern will den Auftrag andersweitig vergeben und ist der potenzielle Bieter hierüber unterrichtet, so muss er auch in einem solchen Fall erst gegenüber dem Auftraggeber diese Vorgehensweise rügen, bevor er einen Nachprüfungsantrag stellen kann.

2. Die Rüge hat im Regelfall innerhalb von ein bis fünf Tagen nach Kenntniserlangung zu erfolgen. Eine Rügefrist von zwei Wochen wird dem Unternehmen nur dann zugebilligt, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und Rechtslage erschwert wird.

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VPRRS 2006, 0500
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostentragungspflicht nach Erledigung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.11.2006 - VK 2-LVwA LSA 31/06

1. Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, so hat er die Kosten zu tragen.

2. Eine Ermäßigung der Gebühr auf ein Zehntel nach § 128 Abs. 2 Satz 2 GWB scheidet aus, wenn der Antrag erst kurz vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wird.

3. Im Falle der Antragsrücknahme findet keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Vergabestelle oder der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer statt.

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VPRRS 2006, 0499
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vergütung für Vergabenachprüfungsverfahren

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.08.2006 - VK 2-LVwA LSA 07/06

Zu Frage der angemessenen Vergütung eines Rechtsanwalts in einem Vergabenachprüfungsverfahren.

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VPRRS 2006, 0498
DienstleistungenDienstleistungen
Bieterzuverlässigkeit: Einzelfallentscheidung!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.09.2006 - 2 VK 34/06

1. Vergibt der Auftraggeber einen Generalplanervertrag und die örtliche Bauüberwachung/Bauoberleitung getrennt voneinander, kann der Generalplaner nicht zugleich Bauüberwacher/Bauoberleiter sein. Der Generalplaner ist bei der Vergabe der Bauüberwachung/Bauoberleitung wegen der bestehenden Interessenkollision als ungeeignet auszuschließen.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat die Verpflichtung, stets dafür zu sorgen, dass ein echter, unverfälschter Wettbewerb hergestellt wird und erhalten bleibt. Dem steht entgegen, dass ein vorbefasster Bieter aufgrund seiner Vorkenntnisse ein Angebot abgeben kann, wie es anderen Mitbewerbern nicht möglich ist.

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VPRRS 2006, 0497
DienstleistungenDienstleistungen
Sich-Verschließen vor Verstoß: Rügeverpflichtung entsteht dennoch!

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2006 - 1 VK 27/06

1. Die Regel, dass eine Rügeobliegenheit nur dann bestehen kann, wo ein Vergabefehler dem Antragsteller positiv bekannt ist und zudem seine laienhafte rechtliche Beurteilung den Schluss auf eine Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen rechtfertigen, findet eine Ausnahme in Fällen, in denen der Kenntnisstand des Antragstellers einen solchen Grad erreicht hat, dass seine (behauptete) Unkenntnis vom Vergaberechtsverstoß nur als ein mutwilliges Sich-Verschließen vor dem Erkennen dieses Rechtsverstoßes gewertet werden kann.

2. Lassen die objektiven Tatsachen eines Falles bei lebensnaher Beurteilung nur den Schluss zu, dass der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß zu einem bestimmten (früheren) Zeitpunkt erkannt oder sich mutwillig der Erkenntnis verschlossen hat, so obliegt es ihm, dies zu entkräften.

3. Bleibt bei eindeutig für Kenntnis sprechender Faktenlage offen, ob die von der Antragstellerin dagegen vorgebrachten Tatsachen zutreffen oder nicht, ist beim Rügepräklusion anzunehmen.

4. Eine vorsorgliche Rüge, die aufschiebend bedingt eine noch gar nicht vollzogene Vergabemaßnahme beanstandet, geht von vornherein ins Leere.

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VPRRS 2006, 0496
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch mündliche Äußerung kann als Rüge gelten

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.09.2006 - 1 VK LVwA 28/06

1. Auch eine mündliche Äußerung kann als Rüge gewertet werden, vor allem wenn der Vertrag des Bieters vom Auftraggeber unwidersprochen bleibt.

2. Dem Nebenangebot sind die in den Mindestbedingungen formulierten Angaben zur Prüfung der Gleichwertigkeit beizufügen. Der Auftraggeber darf sich auf die bloßen Beteuerungen des Bieters hinsichtlich der nach dessen Meinung gegebener Gleichwertigkeit nicht verlassen, vielmehr hat er die Pflicht zur eigenständigen Prüfung der Gleichwertigkeit.

3. Eine Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Informationsschreibens gemäß § 13 VgV kann nicht mehr stattfinden, wenn dieses erst nach dem regelmäßigen Geschäftsschluss beim Bieter eingeht.

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VPRRS 2006, 0495
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Keine Kostenerstattung für Antragsgegner bei Antragsrücknahme

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.10.2006 - 1 VK LVwA 14/06

Bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrages besteht kein Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners.

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VPRRS 2006, 0494
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auswärtiger Anwalt für Vergabeverfahren: Kostenerstattung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.09.2006 - 1 VK LVwA 08/06

1. Bei Inanspruchnahme eines auswärtigen Anwalts werden nur die fiktiven, nicht darüber hinausgehende Reisekosten ersetzt.

2. Das Verfahren vor der Vergabekammer mag zwar gerichtsähnlich ausgestaltet sein, stellt aber dennoch ein Verwaltungsverfahren dar, welches nach § 114 Abs. 3 Satz 1 GWB mit dem Erlass eines Verwaltungsaktes endet. Die anwaltliche Vertretung im Verfahren vor der Vergabekammer gehört daher richtigerweise zu den außergerichtlichen Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Verwaltungsverfahren, deren Vergütung in Teil 2 des VV geregelt ist.

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VPRRS 2006, 0493
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rücknahme von Nachprüfungsantrag: Keine Kostenerstattung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.09.2006 - 1 VK LVwA 07/06

Bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrages besteht kein Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners, zumal § 128 GWB nur Fälle des Obsiegens oder Unterliegens regelt.

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VPRRS 2006, 0492
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kostenfestsetzung durch Vergabekammer: Keine Vorfeldkosten!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.10.2006 - 1 VK LVwA 04/05

Gemäß § 128 Abs. 4 GWB i.V.m. § 80 VwVfG gehört es zum Aufgabenbereich der Vergabekammern, über die Festsetzung der Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung bzw. der notwendigen Rechtsverteidigung auf Antrag eines Beteiligten zu befinden. Dabei geht es jedoch ausschließlich um die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Nachprüfungsverfahren angefallen sind. Im Vorfeld eines derartigen Nachprüfungsverfahrens entstandene Kosten können durch die Vergabekammern hingegen nicht festgesetzt werden.

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VPRRS 2006, 0491
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bestimmung des Gegenstandswertes

VK Sachsen, Beschluss vom 17.11.2006 - 1/SVK/128-04

1. Der Gegenstandswert eines Nachprüfungsverfahrens ist mit 5% der Brutto-Auftrags- oder Angebotssumme anzunehmen.

2. Maßgeblich für die Berechnung des Gegenstandswertes ist das Interesse des Antragstellers am Auftrag.

3. Wird das Einsammeln und Verwerten von Abfall ausgeschrieben, wobei der Unternehmer lediglich durch die Verwertung einen Erlös erzielt, bestimmt sich der Gegenstandswert aus dem Verwertungserlös abzüglich der an den Auftraggeber zu zahlenden Vergütung.

4. Zu der Frage, welcher Gebührensatz des Rechtsanwalts für ein Vergabeverfahren angemessen ist.

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VPRRS 2006, 0490
DienstleistungenDienstleistungen
Auch die Vergabe durch Private kann dem Vergaberecht unterliegen!

VK Bund, Beschluss vom 08.06.2006 - VK 2-114/05

Eine Person des privaten Rechts, die einen Beschaffungsvorgang ausschreibt, kann mittelbare Stellvertreterin der öffentlichen Hand sein, wenn der Zweck der Beschaffung im öffentlichen Interesse liegt und die Person für Rechnung des Staates handelt. Die Beschaffung ist dem Staat als öffentlichem Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 1 GWB zuzurechnen. Die Normen des vierten Teils des GWB sind einzuhalten.

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VPRRS 2006, 0489
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann muss die falsche Vergabeart gerügt werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2006 - Verg 35/06

1. Verträge über die Wartung und Instandsetzung sind hinsichtlich des Bauleistungsanteils genau abzugrenzen.

2. Allein die Tatsache, dass der Instandsetzungsanteil ca. 25% beträgt, rechtfertigt nicht die Annahme, dass die VOB/A Anwendung findet.

3. Wenn der Auftrag neben Dienstleistungen Bauleistungen umfasst, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind, findet die VOL/A Anwendung.

4. Die falsche Vergabeart unterliegt überhaupt nur dann der Rügeobliegenheit, wenn sie aus der Vergabebekanntmachung erkannt werden konnte.

5. Die Kenntnis der falschen Vergabeart setzt erst mit Hinzuziehung juristischen Sachverstandes ein.

6. Die geforderten Eignungsnachweise sind in der Vergabebekanntmachung anzugeben.

7. Die Forderung eines bereits länger als zwei Jahre gültigen QM-Zertifikates ist unzulässig.

8. Der Ausschluss eines Angebots, trotz eines individuell gesetzten Vertrauenstatbestandes, ist nicht vergaberechtskonform.

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VPRRS 2006, 0488
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausnahme vom Gebot der Produktneutralität

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.11.2006 - VK-SH 25/06

1. Ob die Voraussetzungen des als Ausnahmetatbestand eng auszulegenden § 100 Abs. 2 lit. d) GWB vorliegen, ist durch die Vergabekammer von Amts wegen zu prüfen.*)

2. Auch für eine zulässige Beanstandung der gewählten Verfahrensart fehlt die Antragsbefugnis, wenn der Antragsteller nicht darlegen kann, dass ihm durch diesen Umstand ein Schaden i.S.v. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB entstanden ist oder zu entstehen droht.*)

3. Es ist grundsätzlich allein Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Leistung sie ausschreibt; sie ist auch nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer leistungs- und angebotsfähig sind. Die Vergabestelle ist auch nicht berechtigt und schon gar nicht verpflichtet, unabhängig von der konkreten Ausschreibung bestehende Wettbewerbsvorteile und -nachteile potentieller Bieter durch die Gestaltung der Vergabeunterlagen "auszugleichen".*)

4. Vom Gebot der Produktneutralität darf dann abgewichen werden, wenn dies ausnahmsweise durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist; zu einer solchen Rechtfertigung bedarf es dann objektiver, in der Sache selbst liegender Gründe, die sich zum Beispiel aus der besonderen Aufgabenstellung des Auftraggebers, aus technischen oder gestalterischen Anforderungen oder auch aus der Nutzung der Sache ergeben können.*)

5. Die Eignung eines Bieters kann - auch im Rahmen des § 7a Nr. 3 VOL/A - grundsätzlich nur im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilt werden, für die der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist, welcher von den Nachprüfungsinstanzen nur begrenzt überprüft werden kann.*)

6. Hinsichtlich des Nachweises seiner Eignung obliegt die Darlegungspflicht dem Bieter. Mangelnde Nachweise bzw. Erklärungen des Bieters können den Auftraggeber insoweit nicht in Beweisnot bringen.*)

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VPRRS 2006, 0487
DienstleistungenDienstleistungen
Vorlage eigener Bedingungen: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 26.10.2006 - 21.VK-3194-32/06

1. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. d VOL/A sind Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen vorgenommen worden sind, zwingend auszuschließen (hier: Vorlage von eigenen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen mit dem Angebot).*)

2. Nach § 25 Nr. 3 VOL/A ist der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Der Beurteilungsspielraum des Auftraggebers ist einer nachträglichen Kontrolle durch die Vergabekammer nur eingeschränkt zugänglich. Es kann nur überprüft werden, ob die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten worden sind.*)

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VPRRS 2006, 0486
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Wann liegt eine unzulässige Doppelbewerbung vor?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2006 - Verg 23/06

1. Liegen neben einer Unternehmensverbindung im Sinne von §§ 17, 18 AktG, § 36 Abs. 2 GWB, auch personelle, räumliche und infrastrukturelle Verflechtungen sowie Übereinstimmungen bei den abgegebenen Angeboten vor, sind die Angebote der betroffenen Bieter wegen unzulässiger Doppelbewerbung auszuschließen.

2. Die Bieter müssen bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, dass und aufgrund welcher besonderen Vorkehrungen der Geheimwettbewerb bei der Angebotserstellung gewährleistet war, denn die Vergabestelle ist zu Aufklärungsmaßnahmen zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet.

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VPRRS 2006, 0485
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rücknahme des Nachprüfungsantrags ohne Zustimmung aller Beteiligten

VK Thüringen, Beschluss vom 15.06.2006 - 360-4002.20-006/06-ESA-S

1. Trotz seiner gerichtsähnlichen Ausgestaltung handelt es sich bei dem Verfahren vor der Vergabekammer um ein Verwaltungsverfahren. Daher ist es nicht sachwidrig, das Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden, auch wenn sich insoweit Unterschiede zum prozessualen Streitverfahren ergeben.

2. Ein Nachprüfungsantrag kann gemäß § 22 ThürVwVfG bis zum Ende der mündlichen Verhandlung ohne Zustimmung der sonstigen Beteiligten zurückgenommen werden.

3. Im Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer des Freistaates Thüringen kommt im Falle der Rücknahme des Antrags auf Durchführung des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 128 Abs. 4 S. 2 und 3 GWB, § 80 Abs. 1 Satz 6 ThürVwVfG grundsätzlich auch ein Anspruch der Vergabestelle auf Erstattung ihrer Auslagen gegen die Antragsteller in Betracht.

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VPRRS 2006, 0484
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenrechtliche Behandlung mehrerer Auftraggeber

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.05.2006 - Verg 79/04

1. Die anwaltliche Verfahrensgebühr für das Verfahren über einen Antrag nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB (Nr. 3300 VV zum RVG) und die Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren (Nr. 3200 VV) sind nicht aufeinander anzurechnen (Abweichung von KG, Beschl. v. 14.2.2005 - 2 Verg 13/04, VergabeR 2005, 402 und des BayObLG, Beschl. v. 19.1.2006 - Verg 22/04).*)

2. Bündeln mehrere Auftraggeber ihren Beschaffungsbedarf und schließen sie sich für die Dauer und die Durchführung des Vergabeverfahrens zu einer Auftraggebergemeinschaft zusammen, sind sie kostenrechtlich wie ein Auftraggeber zu behandeln. Eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV zum RVG ist in solchen Fällen ausgeschlossen.*)

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VPRRS 2006, 0483
DienstleistungenDienstleistungen
Kreishandwerkerschaften sind nicht vom Wettbewerb ausgeschlossen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2006 - Verg 16/06

Nach § 7 Nr. 6 VOL/A sind von einem Ausschluss nur solche Einrichtungen betroffen, die - unmittelbar oder mittelbar - in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft stehen. Kreishandwerkerschaften i.S.d. §§ 86 ff. HandwO und deren Berufsbildungseinrichtungen unterliegen keiner derartigen Trägerschaft.

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VPRRS 2006, 0482
DienstleistungenDienstleistungen
Auslegung der Bekanntmachung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2006 - Verg 14/06

1. Für die Auslegung einer Bekanntmachung (ebenso wie für Auslegung von Vergabe- und Verdingungsunterlagen) gilt nach ständiger Rechtsprechung ein objektivierter Maßstab: maßgebend ist die Sicht eines vernünftigen, mit öffentlichen Vergaben vertrauten Bieters.

2. Für die Auslegung der Bekanntmachung ist unerheblich, welchen Inhalt die später den Bietern übersandten Verdingungsunterlagen hatten; auslegungsrelevant sind nur solche die Umstände, die bis zur Veröffentlichung gegeben waren.

3. Schreibt der Auftraggeber einen Abschleppvertrag für mindestens 36 Monate aus und fordert er entsprechende Eignungsnachweise (Angabe des Betriebs- und Verwahrgeländes und als Verfügbarkeitsnachweis die Vorlage eines Grundbuchauszugs oder Mietvertrags sowie die Erlaubnis nach § 3 GüKG), so müssen die Nachweise auch ohne besondere Erwähnung den gesamten Vertragszeitraum abdecken.

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VPRRS 2006, 0481
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen Übernahme der Mischkalkulation eines Nachunternehmers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2006 - Verg 19/06

1. Das Erfordernis, jeden in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Preis so wie gefordert vollständig mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung verlangt wird, soll die Vergleichbarkeit der Angebote auf transparenter und alle Bieter gleich behandelnder Grundlage sicherstellen. Fehlen Preisangaben oder sind gemachte Preisangaben unzutreffend, hat der öffentliche Auftraggeber kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe, sondern ist gezwungen, das betreffende Angebot von der Wertung auszunehmen.

2. Ein Bieter, der eine Mischkalkulation und damit unzutreffende Preisangaben des Nachunternehmers unberichtigt übernimmt, macht diese zum Gegenstand seines Angebots; dies jedenfalls dann, wenn die Nachunternehmerleistungen im Angebotsblankett nach den Positionen des Leistungsverzeichnisses aufgegliedert werden. Die Angebotspreise sind in diesen Fällen unvollständig und unzutreffend, mit der Folge, dass das Angebot einem zwingenden Wertungsausschluss unterliegt.

3. Ist das Angebot des Antragstellers von der Wertung auszuschließen, kann der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens grundsätzlich weder seine Interessen berühren, noch kann der Antragsteller durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein.

4. Das Gebot, die Bieter gleich zu behandeln (§ 97 Abs. 2 GWB), verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben oder einem gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen.

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VPRRS 2006, 0480
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Betrieb einer Feuerbestattungsanlage als Dienstleistungskonzession

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2006 - Verg 12/06

1. Erwirbt ein Unternehmen von einer Kommune ein Grundstück und verpflichtet sich der Erwerber, auf dem Grundstück eine in seinem Eigentum stehende Feuerbestattungsanlage zu bauen und zu betreiben, handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession.

2. Eine Dienstleistungskonzession unterfällt gemäß Art. 17 der Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge nicht dieser Richtlinie und damit auch nicht dem Vergaberecht des GWB, denn dessen Anwendungsbereich geht nicht über den der einschlägigen europäischen Richtlinie hinaus.

3. Dienstleistungskonzessionen unterliegen den Grundregeln des EG-Vertrages (u.a. Gleichbehandlungsgrundsatz und Verbot der Diskriminierung). Die Einhaltung dieser Grundregeln kann im Sekundärrechtsschutz überprüft werden.

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VPRRS 2006, 0509
DienstleistungenDienstleistungen
Dienstleistungsauftrag „Neustrukturierung des Krankenhauses … - Objektplanung“

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2006 - 1 VK 52/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2006, 0479
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtzeitigkeit der Rüge

VK Bremen, Beschluss vom 31.05.2006 - VK 2/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2006, 0478
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit bestimmt sich nach funktionaler Betrachtungsweise

VK Bremen, Beschluss vom 15.11.2006 - VK 2/06

Ob Gleichwertigkeit vorliegt, ist anhand der allgemeinen Leistungsbeschreibung und der Tauglichkeit des Alternativprodukts zu dem von der Vergabestelle vorgesehenen Gebrauch zu ermitteln. Maßgebend ist eine funktionale und nicht formale Betrachtungsweise, da ansonsten fast nie Gleichwertigkeit vorliegen und faktisch ein Zwang zur Verwendung bestimmter Produkte entstehen würde. Erfüllt ein Alternativprodukt solche Merkmale des in der Leistungsbeschreibung genannten Produkts nicht, die für den geplanten Einsatz nicht von Relevanz sind, so ist es gleichwertig.

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VPRRS 2006, 0477
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Öffentliche Rundfunkanstalten sind öffentliche Auftraggeber

VK Bremen, Beschluss vom 01.02.2006 - VK 1/06

1. Öffentliche Rundfunkanstalten sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB.

2. Stellt ein Bieter die Zuschlagsfähigkeit seines Angebots zur Überprüfung, so kann ihm der Zugang zum Nachprüfungsverfahren nicht mit der Begründung verwehrt werden, sein Angebot sei aus anderen als den von ihm zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden gewesen.

3. Fordert der Auftraggeber freie Farbtonwahl bei der Lieferung der Heizkörper und bietet der Bieter lediglich weiße Heizkörper an, die nachträglich den gewünschten Farbton erhalten könnten, so ist dieses Angebot wegen fehlender Eindeutigkeit zwingend auszuschließen, sofern sich dem Angebot nicht entnehmen lässt, ob und ggf. wie sich die nachträgliche Änderung des Farbtons preislich niederschlagen kann.

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VPRRS 2006, 0476
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschlussgrund: Beachtlich bis Abschluss des Verfahrens

VK Bremen, Beschluss vom 12.10.2006 - VK 04/06

1. Ein zwingender Ausschlussgrund ist vom Auftraggeber bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens - d.h. bis zur rechtswirksamen Zuschlagserteilung - zu beachten. Selbst wenn der Auftraggeber zunächst die Eignung des betreffenden Bieters bejaht und das Angebot zu Unrecht in die engere Wahl für den Zuschlag genommen hatte, ist das Vertrauen auf dieses vergaberechtswidrige Verhalten des Auftraggebers rechtlich nicht schützenswert.

2. Fehlen in der Leistungsbeschreibung geforderte Angaben, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2006, 0475
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Mutmaßungen rechtfertigen keine Rügeobliegenheit

OLG Bremen, Beschluss vom 31.07.2006 - Verg 2/2006

Reine Mutmaßungen rechtfertigen noch keine Rügeobliegenheit.

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VPRRS 2006, 0474
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Eignung eines Generalübernehmers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2006 - Verg 18/06

Gemäß § 4 Abs. 4 VgV kann sich ein Auftragnehmer bei der Erfüllung der Leistung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Für die Zeit vor Geltung der Richtlinie 2004/18/EG ist die Vorschrift im Lichte der zur Richtlinie 92/50/EG ergangenen EuGH-Rechtsprechung dahin auszulegen, dass ein Bieter wegen der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf verbundene Unternehmen verweisen kann. Ein im Streitfall weder bestimmter noch bestimmbarer "Kern" an eigener Leistungsfähigkeit darf nicht gefordert werden.

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VPRRS 2006, 0473
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Typenbezeichnung: Ausschluss

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.11.2006 - 21.VK-3194-33/06

1. Die Antragstellerin kann das Versäumen ihrer Rügeobliegenheit (§ 107 Abs. 3 GWB) nicht durch urlaubsbedingte Abwesenheit der zuständigen Person rechtfertigen.*)

2. Ein Angebot ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A von der Wertung zwingend auszuschließen, wenn verlangte Typenbezeichnungen fehlen.*)

3. Nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A darf der Auftraggeber mit den Bietern Verhandlungen führen, um Zweifel über das Angebot zu beheben. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben, so kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben ( § 24 Nr. 2 VOB/A ).*)

4. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, die von der Antragstellerin mitgeteilten Werte einer Geräteliste auf Plausibilität zu überprüfen. Es ist allein Sache des Bieters, seine Erklärungen auf Schreibfehler zu kontrollieren. Aus Gründen des nach § 97 Abs. 2 GWB festgelegten Gleichbehandlungsgrundsatzes kann ein Schreibfehler im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens nicht mehr korrigiert werden.*)

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VPRRS 2006, 0472
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachträgliche Veränderung der Mengenansätze

VK Nordbayern, Beschluss vom 11.10.2006 - 21.VK-3194-31/06

1. Der Vergabestelle ist es verwehrt, nach der Angebotsfrist eine Veränderung der Mengenansätze des Leistungsverzeichnisses vorzunehmen. Dies käme einer unstatthaften Änderung der Angebote i.S.d. § 24 Nr. 3 VOB/A gleich. Für eine nachträgliche Änderung der Mengenansätze und eine sich darauf stützende Angebotswertung lässt die VOB keinen Raum. Nur für die im Leistungsverzeichnis angesetzten Mengen liegen gültige Angebote vor. Die Bieter können darauf vertrauen, dass die Angebotswertung mit diesen Mengenansätzen durchgeführt wird und konnten ihre Preiskalkulation darauf aufbauen. Jedes nachträgliche Abweichen vom Leistungsverzeichnis würde dem Wettbewerbs- und Transparenzgrundsatz nach § 97 Abs. 1 GWB zuwiderlaufen.*)

2. Bedarfspositionen sind zwingend zu berücksichtigen, wenn ihre Wertung in der Angebotsaufforderung festgelegt wurde. Ist die grundsätzliche Wertung der Bedarfspositionen aus der Angebotsaufforderung ersichtlich, ist die Vergabestelle an diese Vorgabe gebunden.*)

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VPRRS 2006, 0471
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Geforderte Nachweise fehlen: Zwingender Ausschluss

OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2006 - WVerg 15/06

1. Gemäß § 7 Nr. 4 VOL/A zulässigerweise geforderte, aber mit dem Angebot nicht abgegebene Nachweise zur Zuverlässigkeit eines Bieters führen dazu, dass dieses Angebot von der Wertung zwingend auszuschliessen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob der Auftraggeber sich insoweit ein Ausschlussermessen vorbehalten oder sich, gleich in welchem Stadium der Wertung, auf diesen Ausschlussgrund berufen hat.*)

2. Ein dem Auftraggeber nach dem Wortlaut von § 25 Nr. 1 Abs. 2a VOL/A zustehendes Ausschlussermessen wird jedenfalls dann regelmäßig auf Null reduziert sein, wenn Erklärungsdefizite eines Angebots für die Position eines Bieters im Wettbewerb von Belang sind.*)

3. Die Rechtskraft einer Vergabenachprüfungsentscheidung, die als Vorfrage das Angebot des damaligen Antragstellers als vollständig behandelt hat, steht der nachträglichen Feststellung der Unvollständigkeit dieses Angebots nicht entgegen.*)

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VPRRS 2006, 0470
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind öffentliche Auftraggeber

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2006 - Verg 13/06

Auch eine mittelbare Finanzierung ist eine "Finanzierung durch den Staat" im Sinne des Art. 1 Abs. 9, 2. Unterabsatz, lit. c), 1. Alternative der Richtlinie 2004/18/EG (Vorlage an den EuGH).

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VPRRS 2006, 0469
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Verhandlungsverfahren auf Basis unvollständiger Angebote

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2006 - Verg 21/06

Hebt der öffentliche Aufraggeber ein Offenes Verfahren auf, weil keines der Angebote den Ausschreibunsgbedingunegnentsprechen, so kann er die zum vorangegangenen Offenen Verfahren eingegangen Angebote als die (ersten) zum nachfolgenden Verhandlungsverfahren eingereichten Angebote behandeln, sofern er den Bietern diese Absicht vor Abgabe eines im Verhandlungsverfahren anzubringenden und eine erste Verhandlungsrunde eröffnenden Angebots unzweideutig bekannt gibt. Dem Erfordernis der Transparenz ist in diesem Fall genügt. Das Verhandlungsverfahren kennt nicht die Formenstrenge des Offenen Verfahrens (und auch noch des Nicht Offenen Verfahrens).

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VPRRS 2006, 0468
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOL-Verfahren: Kein zwingender Ausschluss wie in VOB-Verfahren!

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.10.2006 - VgK-26/2006

1. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A können Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, von der Angebotswertung ausgeschlossen werden. Es handelt sich somit um eine fakultative Ausschlussregelung. Im Gegensatz zur entsprechenden zwingenden Regelung in § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A liegt die Entscheidung über Ausschluss und Wertung eines Angebotes mit fehlenden Angaben und Erklärungen daher grundsätzlich im Ermessen des Auftraggebers.

2. Eine Ermessensreduzierung auf Null in Richtung eines Ausschlusses kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Dies ist etwa der Fall, wenn der Auftraggeber die Folge eines zwangsläufigen Ausschlusses bei Nichterbringung der geforderten Nachweise für die Bieter unmissverständlich in den Verdingungsunterlagen zum Ausdruck gebracht hat. Andernfalls ist der Auftraggeber gehalten, fehlende Nachweise im Rahmen von Aufklärungsverhandlungen nach § 24 VOL/A nachzufordern.

3. Wird in den Ausschreibungsbedingungen verlangt, dass die Besonderen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen mit dem Angebot wieder zurückgeschickt werden, so kann dennoch das Angebot eines Bieters, der diese nicht zurückschickt, nicht ausgeschlossen werden, wenn der Bieter durch seine Unterschrift diese Vertragsbedingungen ausdrücklich als Vertragsbestandteile akzeptiert. In diesem Falle können die entsprechenden Formularvordrucke nachgefordert werden, weil keine Manipulationsmöglichkeiten zu Gunsten des Bieters bestehen.

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VPRRS 2006, 0467
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Überprüfung der Aufhebung eines Offenen Verfahrens

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.10.2006 - 21.VK-3194-28/06

Die Aufhebung eines Offenen Verfahrens ist nach Beschluss des BGH v. 18.02.2003 - X ZB 43/02 aufgrund der Erweiterung des Primärrechtsschutzes aus europarechtlichen Gesichtspunkten überprüfbar.*)

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VPRRS 2006, 0466
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufklärung eines unklaren Angebotes

OLG Köln, Urteil vom 16.12.1999 - 7 U 27/99

Ist eine Ausschreibung unklar und legt ein Bieter sie vertretbar anders aus als vom Ausschreibenden beabsichtigt, ist der Ausschreibende zu einer Unterrichtung über den genauen Inhalt des Angebotes verpflichtet.

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VPRRS 2006, 0465
BauvertragBauvertrag
Schadensersatzanspruch wegen unklarer Leistungsbeschreibung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2006 - 4 U 94/05

1. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A, nach dem auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Gesamtpreis der Zuschlag nicht erteilt werden darf, ist nicht bieterschützend.

2. Die Aufklärung über die Ermittlung einzelner Einheitspreise nach § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A dient dem Schutz des Bieters.

3. Schadensersatzansprüche einer Baufirma wegen unklarer Leistungsbeschreibung setzen u. a. eine Pflichtverletzung des Bauherrn und den Nachweis der Firma voraus, dass ihr gerade dadurch ein Schaden entstanden ist.

4. Konkret formulierte Leistungspositionen gehen allgemein gehaltenen Hinweisen auf DIN-Vorschriften in den Vorbemerkungen vor.

5. Weisen einzelne Positionen eine Gerüststandzeit von mehreren Wochen aus, gilt diese auch für eine für den gleichen Zeitraum notwendige Leistung, für die eine Zeitangabe offensichtlich übersehen wurde.

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VPRRS 2006, 0464
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Negative Abgrenzung reicht als Mindestbedingungen für Nebenagebote

VK Arnsberg, Beschluss vom 13.06.2006 - VK 15/06

Mindestkriterien für Nebenangebote können auch negativ abgegrenzt sein.*)

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VPRRS 2006, 0521
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wer ist der richtige Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2006 - VK-44/2006

1. Auch wenn sich der Auftraggeber bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens der Hilfe eines Dritten bedient, wird nur der Auftraggeber selbst, der letztlich auch Vertragspartner wird, vergaberechtlich verpflichtet, so dass das Nachprüfungsverfahren nur diesem gegenüber durchgeführt werden kann.*)

2. Insbesondere im Rahmen von Sanierungsarbeiten können einzelne Maßnahmen - anders als bei einem Neubau - für sich genommen eine funktionale Einheit bilden, ohne gleichzeitig mit den übrigen Erneuerungen in einem zwingenden technisch funktionalen Zusammenhang zu stehen.*)

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VPRRS 2006, 0517
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Zeitpunkt der Kenntniserlangung ungewiss: Antragsteller trägt Beweislast

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.06.2006 - 1 Verg 6/06

1. Lässt das Vorbringen des Antragstellers bei Ausklammerung objektiv unwahrer Behauptungen vernünftigerweise nur den Schluss zu, dass ihm der geltend gemachte Vergaberechtsverstoß viel früher bekannt war als behauptet, ist von einer Rügepräklusion auszugehen.*)

2. Für einen anderen, atypischen Geschehensablauf trägt der Antragsteller die Darlegungs- und Beweislast.*)

3. Allein die Tatsache, dass die Vergabestelle eine nach ihrer Vorstellung abschließende Vergabeentscheidung getroffen und vorab mitgeteilt hat, lässt die Rügepflicht nicht entfallen.*)

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VPRRS 2006, 0515
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Wann beginnt bei einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG) die Rügefrist?

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.09.2006 - 1 Verg 6/06

1. Ein Feststellungsantrag nach 114 Abs. 2 S. 2 GWB ist unzulässig, wenn schon der verfahrenseinleitende Nachprüfungsantrag nicht zulässig gewesen ist.*)

2. Für juristische Personen beginnt die Rügefrist nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB mit der Kenntnis eines Mitarbeiters, der im konkreten Vergabeverfahren befugt ist, gegenüber der Vergabestelle verbindliche Erklärungen abzugeben. Eine allgemeine Vertretungsbefugnis als Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist o.ä. ist nicht erforderlich.*)

3. Das Vorbringen eines Antragstellers, der seine Behauptungen zur Erfüllung seiner Rügeverpflichtung weniger an den Tatsachen, sondern eher an prozesstaktischen Überlegungen ausrichtet und ungeachtet aller Hinweise durch die Vergabekammer und den Senat versucht, den tatsächlichen Bearbeitungsvorgang in seinem Betrieb und den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von dem zur Nachprüfung gestellten Vergabeverstoß zu verschleiern, ist unerheblich.*)

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VPRRS 2006, 0463
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann ist Rüge eines Mitglieds der Bietergemeinschaft zuzurechnen?

VK Nordbayern, Beschluss vom 12.10.2006 - 21.VK-3194-25/06

1. Die Aufhebungsentscheidung der VSt ist eine Entscheidung im Sinne von Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 89/665/EWG vom 21.12.1989 in Gestalt von Art. 41 der Richtlinie 92/50/EWG vom 18.06.1992 ("Rechtsmittelrichtlinie"), gegen die die Mitgliedstaaten primären Vergaberechtsschutz zu gewährleisten haben. In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen.*)

2. Eine nicht ausdrücklich im Namen der Bietergemeinschaft erhobene Rüge eines einzelnen Mitglieds einer Bietergemeinschaft ist der Bietergemeinschaft zuzurechnen, wenn das Mitglied mit Erklärung der Arbeitsgemeinschaft ermächtigt wurde, als geschäftsführendes Mitglied die Arbeitsgemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten.*)

3. Die Forderung, dass die Bieter nur Angebote auf alle Lose abgeben dürfen, eine losweise Vergabe jedoch vorbehalten bleibt, stellt keinen Widerspruch dar.*)

4. Die Befürchtung, mit einem Nachprüfungsverfahren überzogen zu werden, ist kein "anderer schwerwiegender Grund" für eine Aufhebung.*)

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VPRRS 2006, 0462
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung der Dienstleistung der laborärztlichen Untersuchung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.09.2006 - 1 Verg 3/06

Die zumindest im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen zu erbringende Dienstleistung der laborärztlichen Untersuchung kann - trotz weitgehender Offenheit von Lösungsweg und Arbeitsergebnis im Einzelfall - so genau beschrieben werden, dass sie einer öffentlichen Ausschreibung zugänglich ist. Der Ausschluss des § 5 Satz 2 VgV findet unter diesen Voraussetzungen keine Anwendung; stattdessen muss die Vergabe laborärztlicher Untersuchungen gem. § 3 VOL/A öffentlich ausgeschrieben werden.*)

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VPRRS 2006, 0461
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtzeitige Rüge bei falscher Wahl des Vergabeverfahrens

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.10.2006 - VgK-23/2006

1. Die Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwerts ist eine Anwendungsvoraussetzung des vergaberechtlichen Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahrens und daher jederzeit von Amts wegen zu prüfen. Diese Prüfung bleibt unbeeinflusst von dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten, insbesondere davon, ob und wann diese zu den tatsächlichen Grundlagen der Schwellenwertberechnung oder zu den fachlichen und rechtlichen Fragen der Berechnung (Vorausschätzung) des voraussichtlichen Auftragswertes (Honorarsumme nach HOAI) im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB Rügen erhoben haben.

2. Steht bei einer öffentlichen Ausschreibung nach § 3 VOB/A nach Mitteilung der Submissionsergebnisse fest, dass die Angebote sämtlicher Bieter weit über den Schwellenwerten liegen, so haben spätestens ab diesem Zeitpunkt alle Bieter positive Kenntnis davon, dass der Auftraggeber gegen seine Pflicht zur Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens verstoßen hat.

3. Bei einem solchen Verstoß liegt keine schwierige Sach- oder Rechtslage vor, so dass eine Rüge innerhalb weniger Tage erfolgen muss.

4. Wird die Wahl der öffentlichen Ausschreibung nach § 3 VOB/A anstelle des gebotenen europaweiten, offenen Verfahrens nicht rechtzeitig beanstandet, erfasst die Präklusionswirkung die spätere Nichteinhaltung solcher Bestimmungen, die gerade nur bei gemeinschaftsweiter Ausschreibung einzuhalten sind. Dies gilt insbesondere für die Nichterteilung der Vorinformation nach § 13 VgV und deren Rechtsfolgen. Der dann - wie im vorliegenden Fall - nach öffentlicher Ausschreibung geschlossene Vertrag ist nicht wegen unterbliebener Vorinformation nichtig.

5. Die Vergabekammer kann gravierende Verstöße, die nicht das individuelle Interesse eines Bieters, sondern vornehmlich auch das öffentliche Interesse an einem fairen und ausschließlich wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Vergabeverfahren im Wege der Amtsermittlung auch dann aufgreifen, wenn diese Verstöße nicht gerügt wurden. Solchen Verstößen darf die Kammer aber nur dann nachgehen, wenn der Nachprüfungsantrag zumindest in Teilen zulässig ist.

6. Das vergaberechtswidrige Unterlassen der Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens, das wegen Erreichens oder Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes geboten ist, erfüllt nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der §§ 107, 109 GWB die Anwendungsvoraussetzungen eines Nachprüfungs- oder Beschwerdeverfahrens.

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