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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10873 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

VPRRS 2006, 0460
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergütung des RA für Beratung im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren

OLG München, Beschluss vom 16.11.2006 - Verg 14/06

1. Hat ein im Nachprüfungsverfahren tätiger Rechtsanwalt den Beteiligten bereits im Vergabeverfahren beraten, bestimmt sich die Abrechnung seiner Gebühren für das Nachprüfungsverfahren nicht nach dem reduzierten Gebührenrahmen der Nr. 2301 (bis 30.6.2006: 2401) VV RVG sondern nach Nr. 2300 (bis 30.6.2006: 2400) VV RVG.*)

2. Bei der Ausfüllung des Rahmens der Nr. 2300 RVG kann sich die Vorbefassung des Rechtsanwalts im Vergabeverfahren gebührenmindernd auswirken.*)

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VPRRS 2006, 0459
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergütung des RA für Beratung im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren

OLG München, Beschluss vom 13.11.2006 - Verg 13/06

1. Hat ein im Nachprüfungsverfahren tätiger Rechtsanwalt den Beteiligten bereits im Vergabeverfahren beraten, bestimmt sich die Abrechnung seiner Gebühren für das Nachprüfungsverfahren nicht nach dem reduzierten Gebührenrahmen der Nr. 2301 (bis 30.6.2006: 2401) VV RVG sondern nach Nr. 2300 (bis 30.6.2006: 2400) VV RVG.*)

2. Bei der Ausfüllung des Rahmens der Nr. 2300 RVG kann sich die Vorbefassung des Rechtsanwalts im Vergabeverfahren gebührenmindernd auswirken.*)

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VPRRS 2006, 0458
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rügefrist beginnt spätestens mit Ausarbeitung des eigenen Angebots

OLG Dresden, Beschluss vom 11.09.2006 - WVerg 13/06

1. Für die Beanstandung eines Bieters, ihm würden mit den Vergabeunterlagen Angaben abverlangt, die objektiv nicht möglich und deshalb vergabewidrig seien, beginnt die Rügefrist des § 107 Abs. 3 GWB spätestens mit dem Beginn der Ausarbeitung des eigenen Angebots, weil der Bieter jedenfalls zu diesem Zeitpunkt den aus seiner Sicht rügbedürftigen Inhalt der Ausschreibung festgestellt hat und ihn dann gegenüber dem Auftraggeber nicht mehr unbeanstandet lassen darf.*)

2. In der Abgabe eines vom Ausschreibungsinhalt abweichenden Angebots liegt nicht ohne weiteres eine durch schlüssiges Verhalten erhobene Rüge, dass die anderslautenden Vorgaben des Auftraggebers vergabewidrig seien.*)

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VPRRS 2006, 0457
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abgelaufene Bindefrist kann nicht nachträglich verlängert werden

OLG Jena, Beschluss vom 30.10.2006 - 9 Verg 4/06

1. Nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln erlischt nach Ablauf der Bindefrist (§ 19 Abs. 3 VOL/A) das Angebot eines Bieters gem. §§ 146, 148 BGB und ist damit für das Ausschreibungsverfahren nicht mehr existent.*)

2. Die Wertung eines wegen Überschreitung der Bindefrist bereits erloschenen und danach erneut zum Wettbewerb eingereichten - inhaltsgleichen - Angebots ist wegen Überschreitung der Angebotsfrist (§ 18 Abs. 1 S. 1 VOL/A) grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass der verspätete Eingang auf nicht vom Bieter zu vertretenden Umständen beruht, § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e VOL/A.*)

3. Nicht der Bietersphäre im vorgenannten Sinne zuzurechnen ist es, wenn die Vergabestelle mit gleicher Wirkung für alle Bieter und im Einvernehmen mit diesen (vgl. § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A) eine bereits abgelaufene Angebotsfrist nachträglich "verlängert", d.h. die erneute Vorlage der bereits erloschenen Angebote mit deren ursprünglichem Inhalt gestattet.*)

4. Übergeht die Vergabestelle im Rahmen der nachträglichen "Verlängerung" einer bereits abgelaufenen Angebotsfrist einen einzelnen Bieter, so ist diesem aus Gleichbehandlungsaspekten wie den übrigen Bewerbern die erneute Vorlage seines (erloschenen) ursprünglichen Angebots gestattet.*)

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VPRRS 2006, 0456
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibungsunterlagen nur gegen Geld?

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.10.2006 - VgK-25/2006

Im Teilnahmeverfahren nach der VOF ist es nicht zulässig, die Abgabe der Ausschreibungsunterlagen an die interessierten Bewerber von einer Kostenerstattung abhängig zu machen.

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VPRRS 2006, 0455
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen Eignung nachweisen!

VK Sachsen, Beschluss vom 20.09.2006 - 1/SVK/085-06

1. Hinsichtlich der Eignung der Bewerber im Sinne des § 2 Nr. 2 VOL/A gilt, das jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Voraussetzungen erfüllen muss. Gemäß § 7 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A sind Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber Einzelbewerbern gleichzusetzen, d.h., sie dürfen gegenüber Einzelbewerbern weder bevorzugt, noch benachteiligt werden. D.h. ggf. hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Geschäftsführer die entsprechenden Führungszeugnisse vorzulegen, anderenfalls könnte über die Wahl des Rechtskonstruktes der Bietergemeinschaft die Forderung des Auftraggebers nach Eignungsnachweisen unterlaufen werden.*)

2. Die erste Tatbestandsalternative des § 26 Nr. 2 a VOL/A erlaubt nur dann eine Teilaufhebung der Ausschreibung, wenn das wirtschaftlichste Angebot mengenmäßig hinter der Ausschreibung zurückbleibt; geregelt werden mithin Fälle einer quantitativen oder kapazitätsmäßigen Abweichung. Die Teilaufhebung einer Ausschreibung, bezogen auf eines von mehreren Losen, muss aber als milderes Mittel im Vergleich zur Gesamtaufhebung zulässig sein, wenn bspw. für nur ein Los keine annehmbaren Angebote abgegeben wurden. Wenn man aber die Teilaufhebung als Minus zur Vollaufhebung versteht, wäre zu fordern, dass diese zumindest aus den in § 26 Nr. 1 VOL/A abschließend genannten Gründen gerechtfertigt ist, da nur so sichergestellt ist, dass außerhalb des Vergaberechts liegende Umstände außer Betracht bleiben.*)

3. Die Kostenschätzung ist als ein der eigentlichen Ausschreibung vorgeschalteter Vorgang mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten behaftet; sie kann nicht an den gleichen Maßstäben wie das Angebot der Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren gemessen werden, d.h. sie kann also aus nachträglicher Sicht durchaus unvollkommen sein.*)

4. Die Wertbarkeit des Angebots eines Antragstellers ist zwar logische Vorfrage eines Beschlusses in einem Vergabenachprüfungsverfahren. Die Auffassung der Vergabekammer zu einer solchen Vorfragen erwächst jedoch im Vergabenachprüfungsverfahren so wenig wie nach anderen Verfahrensordnungen in Bestandskraft, sofern diese Defizite im Angebot des Antragstellers von keinem Verfahrensbeteiligten thematisiert und zum Gegenstand der Entscheidung gemacht werden.*)

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VPRRS 2006, 0454
DienstleistungenDienstleistungen
Unverzüglichkeit der Rüge

VK Sachsen, Beschluss vom 10.08.2006 - 1/SVK/079-06

1. Eine Rüge ist als nicht mehr unverzüglich erfolgt, wenn zwischen Erhalt des § 13 VgV-Schreibens und dem Zugang der Rüge 14 Tage liegen. Eine Kenntnisnahme der Rüge ist nach der Verkehrsanschauung nicht zu erwarten, wenn ein Telefax außerhalb der üblichen Bürozeiten zugeht. Danach ist das Rügeschreiben, welches dem Auftraggeber an einem Freitag, um 19.25 Uhr zugefaxt wird, erst am darauffolgenden Montag zugegangen, da diese Uhrzeit außerhalb der üblichen Bürozeiten liegt.*)

2. Die Entscheidung der Vergabekammer kann gem. § 112 Abs. 1 Satz 3, 2 Alt. GWB bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Antrages ohne mündliche Verhandlung ergehen, insbesondere dann, wenn von einer mündlichen Verhandlung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind.*)

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VPRRS 2006, 0453
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer fehlt: Ausschluss!

OLG München, Beschluss vom 06.11.2006 - Verg 17/06

1. Beim Fehlen der vom öffentlichen Auftraggeber verlangten Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer ist das Angebot eines Bieters zwingend wegen unvollständiger Erklärungen nach § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A i.V.m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A von der Wertung auszuschließen.*)

2. Das Erfordernis einer solchen Verpflichtungserklärung muss nicht in der Vergabebekanntmachung veröffentlicht werden; es genügt, dass die Vorlage in den Vergabeunterlagen gefordert wird.*)

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VPRRS 2006, 0529
DienstleistungenDienstleistungen
Überlassen von Anlagen zur Nutzung ≠ geldwerter Vorteil!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.09.2006 - 1 VK 53/06

1. Eine Dienstleistungskonzession muss nicht nach Abschnitt 2 der VOL/A vergeben werden.

2. Bei einer Dienstleistungskonzession handelt es sich um einen Vertrag, bei dem sich ein Unternehmen gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber dazu verpflichtet, diesem gegenüber Dienstleistungen zu erbringen und ist speziell dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung des Auftraggebers nicht in der Zahlung einer Vergütung besteht, sondern in der Verleihung des Rechts, die zu erbringende Dienstleistung entgeltlich zu verwerten, wobei das Verwertungsrisiko im wesentlichen beim Auftragnehmer liegt. Der Auftragnehmer trägt das Risiko, dass seine Leistung am Markt eventuell nicht oder in nicht ausreichendem Maße nachgefragt wird.

3. Die Tatsache, dass der Auftraggeber dem künftigen Betreiber Anlagen zur Nutzung überlässt, stellt nicht die Zahlung einer Vergütung oder einen vergleichbaren geldwerten Vorteil dar.

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VPRRS 2006, 0452
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Umschlag darf nur in Gegenwart des Bieters geöffnet werden: Ausschluss

VK Köln, Beschluss vom 11.11.2005 - VK VOL 23/2005

1. Der Umstand, dass das Angebot eines Antragstellers zwingende Ausschlussgründe aufweist, betrifft nicht die Antragsbefugnis eines Antragstellers, sondern allein die Begründetheit seines Nachprüfungsantrages (im Anschluss an BGH - X ZB 7/04).

2. Erklärt ein Bieter, dass ein seinem Angebot beigelegter verschlossener umschlag nur in seiner Gegenwart geöffnet werden darf, so handelt es sich hierbei um eine unzulässige Ergänzung der Verdingungsunterlagen, die zwingend zum Auschluss führt.

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VPRRS 2006, 0451
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nichtangabe von Teilpreisen: Ausschluss

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.09.2005 - VK 17/05

1. Setzt ein Bieter unterhalb der Überschrift "Zuschlagsposition" aus der Leistungsbeschreibung einen Strich ein und macht an der Stelle, an der der Einheitspreis für die Position prozentual angegeben werden sollte, keinen Eintrag, ist der Preis, der für die betreffende Leistung beansprucht wird, unvollständig angegeben. Hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung müssen alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind.

2. Ein Feststellungsverfahren ist nur möglich, wenn sich das Nachprüfungsverfahren erledigt hat - etwa durch Zuschlagserteilung.

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VPRRS 2006, 0450
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebote: Nur bei Entsprechung der Mindestanforderungen

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.02.2006 - VK 46/05

1. Die Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG sieht bei Bauaufträgen eine Berücksichtigung von Nebenangebote nur dann vor, wenn diese den vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen entsprechen und diese Mindestanforderungen zuvor in den Verdingungsunterlagen erläutert worden sind (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2003, Rs. C-421/01, "Traunfellner"; BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004, Verg 13/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2005, VII-Verg 106/04: OLG Schleswig, Beschluss vom 5. April 2005, 6 Verg 1/05; OLG München, Beschluss vom 11. August 2005, Verg 12/05).

2. Art. 19 der Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG ist nicht eingehalten, wenn die Verdingungsunterlagen nur auf eine nationale Rechtsvorschrift verweisen, die einzig das Kriterium aufstellt, dass mit dem Alternativvorschlag die Erbringung einer qualitativ gleichwertigen Leistung wie derjenigen sichergestellt ist, die Gegenstand der Ausschreibung ist.

3. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hierfür ist einzig die veröffentlichte Vergabebekanntmachung entscheidend. Auf die weiteren Vergabeunterlagen, die den interessierten Bietern zur Verfügung gestellt werden kommt es nicht an.

4. Besteht die konkrete Möglichkeit, dass das Angebot des betreffenden Bieters doch noch in den Kreis derjenigen Angebote gelangt, die für eine Zuschlagserteilung ernsthaft in Betracht zu ziehen sind, genügt dies für die Antragsbefugnis. Ob ein Angebot im Nachprüfungsverfahren auszuschließen ist, betrifft zumindest in den Fällen, in denen der Ausschluss nicht evident erscheint, nicht die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags, sondern die Begründetheit.

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VPRRS 2006, 0449
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch im Sektorenbereich gelten die allgemeinen Vergabegrundsätze

VK Brandenburg, Beschluss vom 02.10.2006 - 2 VK 38/06

1. Auch für die Auftraggeber im Sektorenbereich, insbesondere für das Verhandlungsverfahren, gelten die allgemeinen Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen, dass Aufträge nach einem wirksamen, nicht verfälschten Wettbewerb im Rahmen eines dem Transparenzgebot und dem Gleichbehandlungsgebot folgenden Vergabeverfahren vergeben werden sollen. Das Verhandlungsverfahren eröffnet dem Auftraggeber einen sehr großen Gestaltungsspielraum - und damit auch ein höheres Maß der gestaltenden Verantwortung für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze eines ordentlichen Vergabeverfahrens.*)

2. Es obliegt dem Auftraggeber im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, zunächst und vorrangig sicherzustellen, dass die Bieter gleiche Chancen im Wettbewerb haben und Wettbewerbsverzerrungen ausgeschlossen sind und dann die Bieter nach sachlichen, nachvollziehbaren Kriterien der fachlichen Eignung unter Berücksichtigung der Anforderungen des konkreten Auftrages auszuwählen.*)

3. Daher kommt es bei der Auswahl der Bieter darauf an, Anhaltspunkte für eine Wettbewerbsverzerrung zur Kenntnis zu nehmen, vor der Entscheidung über die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zu würdigen und auf die Wahl von Unternehmen zu verzichten, zwischen denen ein echter Wettbewerb eher unwahrscheinlich ist, sei es aufgrund von besonderen Vorteilen aus der Bedienung von zwei Marktstufen, sei es aus Konzernverflechtungen und damit der Zugehörigkeit zu einer wettbewerblichen Einheit, sei es aber auch aus Anhaltspunkten für gemeinsame Marktstrategien.*)

4. Eine schwer wiegende Verfälschung des Wettbewerbs droht, wenn das Unternehmen, das auf der vorgelagerten Marktstufe mit der Versorgung der Baustellen mit Asphaltmischgut als alleiniger Lieferant beauftragt worden ist, auch als Bieter für die nachgelagerten Bauleistungen aufgefordert wird, bei denen der Auftraggeber den Bietern und damit dem zukünftigen Auftragnehmer eine Bezugsverpflichtung zu festgelegten Konditionen bei dem Mischgutlieferanten auferlegt hat. Der Mischgut liefernde Bieter hat einen eindeutigen, rechtlich nicht zu beanstandenden Wettbewerbsvorsprung, weil er bei der Kalkulation seines Bauangebotes, anders als die übrigen Bieter, die Erlöse des abgesicherten Asphaltverkaufs zur Reduzierung der Baukosten einsetzen kann.*)

5. Zwar hat die Auftraggeberin bei der Auswahl der Bieter einen weiten Ermessensspielraum, der von der Vergabekammer nur eingeschränkt überprüft werden kann. Die von der Auftraggeberin angewandten Kriterien, sollten aber den Bewerbern vorher bekannt gemacht sein und müssen aber zumindest vernünftig, in Bezug auf die Anforderungen der Maßnahme schlüssig und sachgerecht angewandt worden sein.*)

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VPRRS 2006, 0448
DienstleistungenDienstleistungen
Unangemessen hoher oder niedriger Preis: Zuschlag ausgeschlossen!

VK Südbayern, Beschluss vom 10.02.2006 - 57-12/05

1. Gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A darf auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis der Zuschlag nicht erteilt werden. Dieses Verbot dient dem Ziel, die wirklich seriös kalkulierten Angebote in die letzte Wertungsphase einzubeziehen.*)

2. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A soll in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers dienen, der bei Zuschlagserteilung auf ein Angebot mit einem unangemessenen niedrigen Preis Gefahr läuft, dass der Bieter entweder in eine qualitativ schlechte Leistung oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht.*)

3. Allerdings entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A ausnahmsweise dann in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A Bieter schützende Wirkung, wenn Unterkostenangebote den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn das Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden.*)

4. Angebote, die in der Absicht abgegeben werden oder die zumindest die Gefahr begründen, andere Marktteilnehmer zu verdrängen oder die erwarten lassen, dass der Anbieter den Auftrag nicht wird durchführen können oder wenn das Angebot von vornherein darauf angelegt ist, den Auftraggeber im Rahmen der Bauausführung zu übervorteilen, schädigen auch die übrigen Bieter, die entweder einem gezielten Verdrängungswettbewerb ausgesetzt sind oder bei Ausfall des ersten Auftragnehmers nun nicht mehr genügend freie Kapazitäten haben, um den Auftrag zu übernehmen.*)

5. § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A beinhaltet deshalb eine Aufklärungs- und Prüfungspflicht der Vergabestelle, wenn ein Angebot ungewöhnlich niedrig kalkuliert scheint (s. hierzu Noch in Müller-Wrede VOL/A Kommentar, 1. Auflage § 25 Rn 72 m. w. N.). Dies bedeutet, die Vergabestelle verfügt hier über keinerlei Ermessen dahingehend, ob sie eine Überprüfung durchführt oder davon absieht. Die Aufklärungspflicht setzt somit ein, sobald die Vergabestelle Anhaltspunkte für einen ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis hat. Von einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis ist dann auszugehen, wenn der angebotene (Gesamt-)Preis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht, dass eine genauere Überprüfung nicht im einzelnen erforderlich ist und die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt. Als Anhaltspunkt sind grundsätzlich die Preisvorstellungen des Auftraggebers (Haushaltsansatz) und die Angebotssummen der anderen Bieter heranzuziehen.*)

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VPRRS 2006, 0447
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Fabrikatsangaben: Wertungsausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.01.2006 - 56-12/05

Ausschluss von der Wertung wegen fehlenden Typen- und Fabrikatsangaben.*)

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VPRRS 2006, 0446
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nicht nachvollziehbares Angebot: Ausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 02.12.2005 - 48-10/05

Ein Angebot, das entgegen den klaren Anforderungen in den Verdingungsunterlagen nicht nachvollziehbar darstellt, in welchem Umfang Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen, genügt nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A und ist deshalb gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A in der ersten Wertungsstufe auszuschließen.*)

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VPRRS 2006, 0445
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Tariftreueregelungen sind verfassungsgemäß!

BVerfG, Beschluss vom 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

1. Bei strittiger gemeinschaftsrechtlicher und verfassungsrechtlicher Rechtslage gibt es keine feste Rangfolge unter den vom Gericht gegebenenfalls einzuleitenden Zwischenverfahren (Vorabentscheidung nach Art. 234 EG und Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG).*)

2. Die Tariftreueregelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 VgG Bln berührt das Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG nicht und verletzt nicht das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG.*)




VPRRS 2006, 0444
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann liegt eine Bauleistung vor?

VK Südbayern, Beschluss vom 29.11.2005 - 46-09/05

Zur Frage, wann eine Bauleistung vorliegt.

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VPRRS 2006, 0443
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Offenes Verfahren: Aufstellung der Kriterien für Bietereignung

VK Südbayern, Beschluss vom 28.10.2005 - 44-09/05

1. Zwingende Ausschlussgründe sind im 4. Abschnitt der VOB/A nicht geregelt. Allerdings gelten auch hier die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze des § 97 GWB, also insbesondere das Transparenzgebot (Abs. 1), der Gleichbehandlungsgrundsatz (Abs. 2) sowie das Eignungsprinzip (Abs. 4).*)

2. Kriterien, nach denen der Auftraggeber die Eignung der Bieter im offenen Verfahren prüfen muss, sind insbesondere die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Zu deren Nachweis können entsprechende Angaben gefordert werden, soweit es durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist (§ 5 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A-SKR).*)

3. Im Interesse eines transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs darf ein Bieter, der bestimmte Nachweise nicht für erforderlich oder vorlagefähig hält, nicht ohne Weiteres auf die Vorlage verzichten und sich ggf. darauf verlassen, die Vergabestelle werde von den eigenen zwingenden Vorgaben absehen und das Nachreichen ermöglichen.*)

4. Welche Vorgaben bei einer Ausschreibung bezüglich der mit dem Angebot geforderten Eignungsnachweise gemacht wurden, ist anhand der Bekanntmachung sowie der in den Vergabeunterlagen (Angebotsaufforderung, Bewerbungsbedingungen) gemachten Angaben festzustellen. Hierbei ist der objektive Erklärungswert unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu ermitteln, wobei nicht auf die Sicht eines einzelnen, sondern aller potentieller Bieter in deren damaligen Situation abzustellen ist. Die Vergabeunterlagen sind daher so zu verstehen, wie sie von einem fachkundigen und mit einschlägigen Aufträgen vertrauten Bieter aufgefasst werden können.*)

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VPRRS 2006, 0442
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine "unerträgliche Förmelei" bei der Angebotswertung!

VK Köln, Beschluss vom 30.08.2006 - VK VOB 27/06

1. Bei der Angebotswertung ist nicht ausschließlich auf formale Gesichtspunkte, sondern auf die Gesamtheit der abgegebenen Erklärungen abzustellen.

2. Daher bleibt es folgenlos, wenn der Bieter statt des Angebotsformblattes das Formblatt " Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" beifügt, im übrigen jedoch alle geforderten Anlagen und Unterlagen mit dem Angebot vorgelegt werden.

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VPRRS 2006, 0441
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Spielraum bei zwingendem Ausschluss als Rechtsfolge!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.11.2005 - Z3-3-3194-1-42-09/05

Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A lässt insoweit keinen Spielraum zu, etwa auch nicht, wenn ein Bieter die Rechtsfolge (zwingender Ausschluss des Angebots) bei Angebotsabgabe z. B. mangels Angabe in den Verdingungsunterlagen nicht kannte (vgl. Urteil des BGH vom 8. September 1998, X ZR 85/97). Der zwingende Ausschluss muss sogar dann erfolgen, wenn die Vergabestelle zunächst die Eignung des betreffenden Bieters bejaht hat und das Angebot zu Unrecht in die engere Wahl für den Zuschlag genommen hat.*)

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VPRRS 2006, 0440
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Nicht ausgefüllte Formblätter: Zwingender Ausschluss

VK Südbayern, Beschluss vom 07.11.2005 - Z3-3-3194-1-40-09/05

1. Ein Angebot ist zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn die Formblätter EFB-Preis 1 d und 2 bei Angebotsabgabe unstreitig nicht ausgefüllt waren. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b VOB/A sind Angebote, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen, zwingend von der Wertung der Angebote auszuschließen.*)

2. Änderung der Verdingungsunterlagen sind nach § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A unzulässig. Sie bestehen darin, Unterlagen zu entfernen oder Zusätze zu machen, aber auch technische Anforderungen oder vertragliche Ansprüche zu ändern. Ein klarstellender Vermerk, durch den die Verdingungsunterlagen nicht verändert werden, ist unschädlich.*)

3. Gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB entscheidet die Vergabekammer, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Nach Satz 2 ist sie hierbei nicht an Anträge gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. Hieraus folgt zwar, dass die Vergabekammer grundsätzlich ungeachtet vom Antragsbegehren des Antragstellers (wenngleich nicht unabhängig vom Erfolg des Nachprüfungsantrags) dazu ermächtigt ist, die in Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens gebotenen Anordnungen zu treffen. Dennoch darf die Vergabekammer von der durch § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB geschaffenen Ermächtigung nur unter zwei wichtigen Einschränkungen Gebrauch machen:

Erstens muss der Nachprüfungsantrag zulässig sein und zweitens darf die Vergabekammer die Ermächtigungsnorm des § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB nicht dazu heranziehen, ungeachtet einer Rechtsverletzung des Antragstellers auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einzuwirken. Die Vorschrift ermächtigt die Vergabekammer zu keiner allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle. Vielmehr müssen diejenigen Vergaberechtsverstöße, welche die Vergabekammer zum Anlass nimmt, unabhängig von den Anträgen des Antragstellers, mithin amtswegig, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens sicherzustellen, zugleich den Antragsteller betreffen und ihn in seinen Rechten verletzen. Dagegen darf die Vergabekammer auf den Nachprüfungsantrag des Antragstellers solche Vergaberechtsverstöße, durch die der Antragsteller in eigenen Bieterrechten nicht betroffen und verletzt ist, nicht zum Anlass nehmen, auf das Vergabeverfahren einzuwirken. In solchen Fällen ist die Vergabekammer zu einem Eingriff in das Vergabeverfahren nur befugt, wenn die vom Rechtsverstoß Betroffenen selbst einen Nachprüfungsantrag gestellt haben. Diese Auslegung von § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB findet sich im Wortlaut der Norm bestätigt. Die Bestimmung löst die Befugnis der Vergabekammer, auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einzuwirken, nämlich nicht von der Feststellung einer Rechtsverletzung des Antragstellers und von der Zweckbindung, die zur Beseitigung einer Rechtsverletzung geeigneten Maßnahmen zu ergreifen (vgl. § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB). Sie befreit die Vergabekammer ausdrücklich nur von der Bindung an die Sachanträge, mit der Folge, dass sie zum Beispiel bestimmte Maßnahmen auch anordnen darf, wenn der Antragsteller keinen konkreten Antrag gestellt oder die Anordnung anderer Maßnahmen beantragt hat. Dadurch wird also die Bestimmung in § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB, wonach die Vergabekammer über eine Rechtsverletzung des Antragstellers entscheidet und diejenigen Maßnahmen ergreift, die dazu geeignet sind, eine Rechtsverletzung zu beseitigen, nicht außer Kraft gesetzt. Sie gilt im Sinn einer Voraussetzung und Begrenzung der zu treffenden Maßnahmen selbstverständlich auch im Fall des § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB, in dem die Vergabekammer bestimmte Maßnahmen unabhängig von den gestellten Anträgen ergreifen darf.*)

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VPRRS 2006, 0439
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geforderte Erklärungen fehlen: Ausschluss auch im VOL/A-Verfahren

VK Münster, Beschluss vom 19.09.2006 - VK 12/06

1. Bereits geschlossene Verträge stehen der Nachprüfung nicht entgegen, wenn der Zuschlag wegen Verstoßes gegen § 13 VgV nicht wirksam erteilt wurde.*)

2. Eine Vergabestelle, die lediglich eine beschränkte Ausschreibung durchführt, obwohl eine europaweite Ausschreibung erforderlich war, führt kein geregeltes förmliches Vergabeverfahren nach dem 4. Teil des GWB durch. Bei diesen sogenannten de facto Vergaben obliegt dem Bieter keine Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)

3. Die Vergabekammern können allein das Unterlassen einer europaweiten Ausschreibung nicht zum Anlass für eine Rechtmäßigkeitskontrolle nehmen. Vielmehr muss der Antragsteller darlegen, dass er durch diesen Vergaberechtsverstoß tatsächlich in seinen Rechten gemäß § 114 Abs. 1 GWB verletzt ist.*)

4. Wenn die Vergabestelle in den Verdingungsunterlagen bestimmte Erklärungen als Mindestanforderungen fordert, dann hat sie sich bereits im Vorfeld gegenüber den Interessenten festgelegt und ihr Ermessen im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A entsprechend ausgeübt. Auch im Anwendungsbereich der VOL/A sind somit solche Angebote, die die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen nicht vollständig enthalten, unter den vergaberechtlichen Geboten des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung von der Wertung genauso zwingend auszuschließen, wie dies unter der Geltung der VOB/A geboten ist.*)

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VPRRS 2006, 0519
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geforderte Erklärung über Umsatz nicht nachgewiesen: Ausschluss zwingend!

VK Bund, Beschluss vom 06.07.2006 - VK 3-54/06

Die Nichtvorlage geforderter Nachweise (hier: Erklärungen über den Umsatz) hat zur Folge, dass der Bieter seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen hat. Dies führt zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags von der Wertung.

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VPRRS 2006, 0438
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ersatz des Vertrauensschadens bei fehlerhafter Ausschreibung

BGH, Urteil vom 01.08.2006 - X ZR 146/03

1. An einer echten Chance im Sinne von § 126 GWB fehlt es, wenn die Leistungsbeschreibung fehlerhaft war und deshalb mangels Vergleichbarkeit die abgegebenen Angebote nicht gewertet werden können.*)

2. Ist dem Bieter bekannt, dass die Leistungsbeschreibung fehlerhaft ist, und gibt er gleichwohl ein Angebot ab, steht ihm wegen dieses Fehlers der Ausschreibung ein Anspruch aus culpa in contrahendo auf Ersatz des Vertrauensschadens nicht zu.*)

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VPRRS 2006, 0437
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlender Erklärung zur Nachunternehmerverpflichtung?

VK Bund, Beschluss vom 14.08.2006 - VK 2-80/06

Fehlt in einem Angebot die Bestätigung, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel für die genannten Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ist das Angebot unvollständig und muss zwingend ausgeschlossen werden.

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VPRRS 2006, 0436
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.05.2006 - VK 2-LVwA LSA 17/06

1. Die vermuteten Nachtragsrisiken aus einer verzögerten Vergabe sowie der Ablauf der Bindefrist stellen keine schwerwiegenden Gründe im Sinne des § 26 Nr. 1 c dar, die eine Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigen könnten.

2. Zu der Frage, wann eine Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen aufgehoben werden kann.

3. Die Vergabekammer kann die Vergabestelle anweisen, eine Aufhebung der Ausschreibung rückgängig zu machen. Im Einzelfall kann gleichwohl eine derartige Weisung ausgeschlossen sein. Dies setzt jedoch voraus, dass der öffentliche Auftraggeber den ausgeschriebenen Auftrag endgültig nicht mehr vergeben will und deshalb die Aufhebung der Ausschreibung veranlasst hat. In diesem Falle kann die Vergabestelle nicht zu einem Vertragsschluss gezwungen werden.

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VPRRS 2006, 0435
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.05.2006 - VK 2-LVwA LSA 16/06

1. Zu der Frage, wann eine Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen aufgehoben werden kann.

2. Kommt es aufgrund diverser Nachprüfungsanträge zu zeitlichen Verzögerungen, so rechtfertigt dies keine Aufhebung der Ausschreibung, um einzelne Leistungen herauszulösen und anderweitig zu vergeben.

3. Die vermuteten Nachtragsrisiken aus einer verzögerten Vergabe sowie der Ablauf der Bindefrist stellen keine schwerwiegenden Gründe im Sinne des § 26 Nr. 1 c dar, die eine Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigen könnten.

4. Die Vergabekammer kann die Vergabestelle anweisen, eine Aufhebung der Ausschreibung rückgängig zu machen. Im Einzelfall kann gleichwohl eine derartige Weisung ausgeschlossen sein. Dies setzt jedoch voraus, dass der öffentliche Auftraggeber den ausgeschriebenen Auftrag endgültig nicht mehr vergeben will und deshalb die Aufhebung der Ausschreibung veranlasst hat. In diesem Falle kann die Vergabestelle nicht zu einem Vertragsschluss gezwungen werden.

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VPRRS 2006, 0523
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ausschreibung "Ingenieurleistungen Kanalsanierung im Abwassersystem“

VK Hessen, Beschluss vom 15.05.2006 - 69d-VK-22/2006

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2006, 0522
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auch Planungsleistungen müssen eindeutig beschrieben werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.08.2006 - 11 Verg 3/06

1. Gemäß § 8 Abs. 1 VOF ist die Aufgabenstellung so zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinn verstehen können. Deshalb ist es zunächst Sache des Auftraggebers zu entscheiden, welche Planungsaufgabe verwirklicht werden soll.

2. Bei der Aufgabenbeschreibung sind die Anforderungen an die Qualität der Leistung so zu stellen, dass die Grundsätze der Vergabe nach § 4 VOF konsequent umgesetzt werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bewerber ihre Bewerbung mit dem Ziel der bestmöglichen und möglichst gut vergleichbaren Darstellung ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit formulieren können.

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VPRRS 2006, 0434
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderung an Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern

VK Südbayern, Beschluss vom 23.10.2006 - 30-09/06

1. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A sind Angebote zwingend von der Wertung auszuschließen, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen.

2. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A bestimmt, dass Angebote nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten sollen.

3. Der als Soll-Vorschrift formuliert § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A ist im Kontext mit § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A so auszulegen, dass das Angebot alle geforderten Preise und Erklärungen enthalten muss.

4. Zu den geforderten Erklärungen gehört auch die Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern nach EVM (B) BwB/E EG 212EG, dass der Bieter über die Leistung des Nachunternehmers verfügen kann.

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VPRRS 2006, 0433
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Folgen einer Doppelausschreibung

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 1 Verg 11/06

1. Leitet ein öffentlicher Auftraggeber für einen identischen Beschaffungsvorgang, der nur einmal realisiert werden kann und soll, vor Abschluss der ursprünglichen Ausschreibung ein weiteres Vergabeverfahren ein, so verletzt die Doppelausschreibung für diejenigen Bieter, die im ursprünglichen Verfahren ein zuschlagfähiges Angebot abgegeben haben, sowohl deren Recht auf Durchführung eines fairen Wettbewerbs als auch auf Beachtung des Diskriminierungsverbots.*)

2. Die Anordnung der Aufhebung der Ausschreibung durch die Nachprüfungsinstanzen kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Aufhebung das einzige geeignete Mittel ist, um die drohende oder bereits eingetretene Rechtsverletzung zu beseitigen.*)

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VPRRS 2006, 0432
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertiger Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte? Nein!

BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

1. Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG bindet staatliche Stellen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.*)

2. Die in der Rechtsordnung dem übergangenen Konkurrenten eingeräumten Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen Entscheidungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit Auftragssummen unterhalb der Schwellenwerte genügen den Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art. 20 Abs. 3 GG).*)

3. Es verletzt nicht den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), dass der Gesetzgeber den Rechtsschutz gegen Vergabeentscheidungen unterhalb der Schwellenwerte anders gestaltet hat als den gegen Vergabeentscheidungen, die die Schwellenwerte übersteigen.*)




IBRRS 2006, 3922
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erhebung der Benutzungsgebühren durch Privaten

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.03.2006 - 2 LB 9/05

1. Ein mit der Erhebung von Benutzungsgebühren beauftragter Privater ist als Verwaltungshelfer nicht befugt, Verwaltungsakte im Namen des Einrichtungsträgers (Gebührengläubigers) zu erlassen.*)

2. Eine an den Verwaltungshelfer zu zahlende Pauschale zählt zu den Kosten der laufenden Leistungserbringung und kann nicht mit einer Grundgebühr abgedeckt werden.*)

3. Zur Kostenverteilung bei der Mitbenutzung zentraler Abwasseranlagen durch Umlandgemeinden.*)

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VPRRS 2006, 0431
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Alle Angebote zwingend auszuschließen: Neue Ausschreibung nötig!

BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06

1. Legt ein Bieter die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften dar und kommt danach als vergaberechtsgemäße Maßnahme die Aufhebung der Ausschreibung in Betracht, weil alle anderen Angebote unvollständig sind, ist der Bieter regelmäßig unabhängig davon im Nachprüfungsverfahren antragsbefugt, ob auch sein Angebot an einem Ausschlussgrund leidet.*)

2. Fehlen Muster, deren Vorlage der öffentliche Auftraggeber verlangt, oder sind verlangte Muster unvollständig, ist § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A entsprechend anzuwenden.*)

3. Wenn der öffentliche Auftraggeber in Anwendung von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A das Angebot eines Bieters wegen Unvollständigkeit nicht wertet, muss er jedenfalls auch diejenigen Angebote anderer Bieter ausschließen, die gleichfalls an dem beanstandeten oder einem gleichwertigen Mangel leiden.*)

4. Wenn alle Angebote in bestimmter Hinsicht unvollständig und deshalb von der Wertung auszuschließen sind, kann auch ein Bieter, dessen Angebot an einem weiteren Ausschlussgrund leidet, verlangen, dass eine Auftragsvergabe in dem eingeleiteten Vergabeverfahren unterbleibt.*)

5. Der öffentliche Auftraggeber und der ihn unterstützende Beigeladene haften als Teilschuldner für die Erstattung der Aufwendungen des obsiegenden Antragstellers im Verfahren vor der Vergabekammer.*)

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VPRRS 2006, 0430
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Müssen auch kleine Büros einbezogen werden?

VK Lüneburg, Beschluss vom 25.09.2006 - VgK-19/2006

§ 4 Nr. 5 VOF verpflichtet den Auftraggeber nicht, kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger am Verhandlungsverfahren zu beteiligen.

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VPRRS 2006, 0514
GesundheitGesundheit
Gesetzliche (Orts-)Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.08.2006 - VK-38/2006

Die Antragsgegnerin ist öffentlicher Auftraggeber. Krankenkassen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen. Im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen sie weitestgehend nicht. Ihnen obliegt die Sicherstellung der notwendigen Gesundheitspflege ihrer Mitglieder (§ 1 SGB V). Ihre enge Verbindung zu Auftraggebern gemäß § 98 Abs. 1 GWB ergibt sich aus ihrer Finanzierung (§ 98 Abs. 2 Satz 1), die durch Gesetz geregelt ist (§ 22, 28i SGB IV, § 5 SGB V). Diese stellt sich zwar nicht als eine direkte Staatsfinanzierung dar. Die Versicherten, soweit sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sind jedoch gesetzlich verpflichtet, durch ihre Beiträge die Versicherungen zu finanzieren. Dem stünde es gleich, wenn staatliche Stellen – in Form von Steuern o.ä. – die Geldmittel einzögen, um sie dann den Krankenkassen zu übergeben.

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VPRRS 2006, 0429
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung wegen Mengenänderungen?

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 1 Verg 6/06

1. Für die Wahrung der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 GWB ist es ausreichend, wenn die Entscheidung der Vergabekammer vor Fristablauf vollständig abgesetzt und zur Geschäftsstelle gelangt ist. Hierfür ist nicht erforderlich, dass auch die Bekanntgabe der Entscheidung gegenüber allen Verfahrensbeteiligten innerhalb der Entscheidungsfrist bereits bewirkt ist.*)

2. Die Anordnung der Fortsetzung der Ausschreibung mit dem Ziel einer Zuschlagserteilung kommt nicht nur bei irrtümlicher Aufhebung der Ausschreibung in Betracht, sondern auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber seine Absicht, die ausgeschriebene Leistung von Dritten zu beschaffen, unverändert aufrecht erhält und ihm tatsächlich kein sachlicher Grund, insbesondere kein Grund i.S.v. § 26 Nr. 1 VOB/A, für die Aufhebung zur Seite steht bzw. wenn die Aufhebung selbst im Falle des Vorliegens eines sachlichen Grundes nicht verhältnismäßig ist.*)

3. Eine unvollständige Dokumentation des Wertungsprozesses sowie der Grundlagen für die Entscheidung zur Aufhebung einer Ausschreibung kann zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zugunsten des Bieters führen, der geltend macht, dass die Aufhebungsgründe vorgeschoben oder manipuliert sind.*)

4. Mengenänderungen in einzelnen Leistungspositionen, die nicht auf einer willentlichen Neubestimmung des Beschaffungsbedarfs, sondern auf einer veränderten Prognose des erforderlichen Leistungsumfangs beruhen, rechtfertigen regelmäßig keine Aufhebung einer Ausschreibung, deren Gegenstand ein Einheitspreisvertrag nach VOB/B ist.*)

5. Wird von einem Auftrag ein Teil der Leistungspositionen nachträglich herausgenommen, so liegt faktisch eine Teilaufhebung der Ausschreibung vor, die einer eigenen sachlichen Rechtfertigung bedarf.*)

6. Soll eine Aufhebung auf die fehlende Zuschlagfähigkeit der in der Wertung verbliebenen Angebote wegen ihrer Preisrisiken, insbesondere des Preisrisikos wegen verzögerter Auftragsvergabe, gestützt werden, so ist dieses Risiko im Hinblick auf das konkrete Angebot zu prüfen und sein Ausmaß zu quantifizieren. Als Aufhebungsgrund können regelmäßig nur solche Preisrisiken in Betracht kommen, die im Rahmen einer Neuausschreibung vermeidbar sind.*)

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VPRRS 2006, 0428
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rechtsweg bei Vergabe unterhalb der Schwellenwerte

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.09.2006 - 2 B 11024/06

Für Streitigkeiten über Auftragsvergaben unterhalb des Schwellenwertes nach § 100 Abs. 1 GWB durch eine von einer kommunalen Gebietskörperschaft beherrschte juristische Person des privaten Rechts i. S. d. § 98 Satz 1 Nr. 2 GWB ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (im Anschluss an OVG RP, AS 32, 216 = IBR 2005, 386 = DVBl. 2005, 988 = DÖV 2006, 129).*)

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VPRRS 2006, 0511
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an die Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.08.2006 - VK-30/2006

1. Der wettbewerbliche Dialog unterliegt vollumfänglich der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Die Vergabekammer hat auch bei einem wettbewerblichen Dialog zu entscheiden, ob ein Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und ggfs. geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern.*)

2. Bei einem unvollständigen Teilnahmeantrag eines Antragstellers kann die Antragsbefugnis aus dem Recht auf Gleichbehandlung hergeleitet werden, wenn das allein in der Wertung verbliebene Angebot des Beigeladenen oder alle anderen tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote ebenfalls hätten ausgeschlossen werden müssen.*)

3. Eine Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen in der Dialogphase des wettbewerblichen Dialogs ist nur anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien möglich.*)

4. Während des wettbewerblichen Dialogs ist eine Änderung der bereits mitgeteilten Zuschlagskriterien nicht möglich.*)

5. Für im wettbewerblichen Dialog geforderte Mindestbedingungen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.*)

6. So wie Zuschlagskriterien können auch einmal geforderte Mindestbedingungen im wettbewerblichen Dialog nicht mehr geändert werden.*)

7. Verbleibt kein Bieter mehr im Wettbewerb, ist das Vergabeverfahren aufzuheben.*)

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VPRRS 2006, 0427
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Doppelte Rügeverpflichtung" bei erneut ausgeschriebenem Verfahren

VK Sachsen, Beschluss vom 10.05.2006 - 1/SVK/037-06

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Vergaberechtsverstoß fehlt, wenn der Antragsteller in einem neu ausgeschrieben Verfahren die Neuausschreibung nicht als verfahrensfehlerhaft rügt, sondern lediglich einen konkreten Vergabeverstoß. Diese einzelne Rüge kann die Antragsbefugnis nicht begründen. Insofern besteht in solchen Fällen eine „doppelte Rügeverpflichtung“.

2. Eine solche Vorgehensweise (Verzicht auf vorherige Rüge) ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller während des bereits anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens von Tatsachen Kenntnis erlangte, die ihr vor Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens nicht bekannt waren.

3. Die Rüge in einem zwischenzeitlich im „Zweitverfahren“ neu ausgeschriebenen Vergabeverfahren („Erstverfahren“) hat dann Bestand, wenn der Antragsteller, der in dem erneuten Vergabeverfahren ein Angebot abgegeben hat, bei Abgabe seines Angebotes ausdrücklich betont, dass seine Rüge zur Aufhebung der Ausschreibung weiter Gültigkeit haben soll.

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VPRRS 2006, 0426
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Punktesystem: Sachfremder Maßstab!

VK Sachsen, Beschluss vom 11.08.2006 - 1/SVK/073-06

1. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist nach seinem Wortlaut und Sinn nur auf "im Vergabeverfahren", aber nicht auf erst "im Nachprüfungsverfahren" erkannte Vergaberechtsverstöße anwendbar. Daher entfällt die Rügeobliegenheit für solche Vergaberechtsfehler, die der antragstellenden Partei erst während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens bekannt werden.

2. Entschließt sich der Auftraggeber, zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für die benannten Zuschlagskriterien ein unterschiedliches Wertungssystem anzuwenden, so muss dieses System mit den Bewertungsmaßstäben des anderen Systems dergestalt kompatibel sein, dass im Ergebnis den einzelnen Kriterien die verlautbarte Gesamtgewichtung zukommt und nicht durch die unterschiedlichen Wertungssysteme eine Verzerrung der ursprünglichen Wichtungsfaktoren entsteht. Dies erfordert, dass sich die unterschiedlichen Wertungssysteme in ein sinnvolles Verhältnis zueinander bringen lassen und eine sachbezogene Ausfüllung zulassen.

3. Wendet der Auftraggeber ein Punktesystem an, das für das Kriterium „Preis“ 500 Maximalpunkte vorsieht, für die jedes Prozent der Differenz zum Preis des günstigen Bieters jedoch Punktabzüge vornimmt, wobei eine Abweichung von 4,96 % z.B. einen Punktabzug von 25 Punkten, eine Abweichung von 5,35 % einen Punktabzug von 26,75 (gerundet 27) Punkten bewirkt, rechnerisch eine Preisdifferenz von 100 % also einem Punktwert von 0 gleichkommt, ist dieser Maßstab sachfremd, da er nicht die branchenüblichen Preisabweichungen widerspiegelt, die üblicherweise bei Ausschreibungen von Wäscheleistungen im Krankenhauswesen anzutreffen sind.

4. Eine Dienstleistungskonzession, die die Übertragung eines Rechts zur Verwertung einer bestimmten Leistung umfasst und dem Konzessionär das wirtschaftliche Nutzungsrisiko auferlegt, scheidet aus, wenn der Konzessionär als Entgelt ausschließlich einen vorher festgelegten Preis erhält.

5. Nur wenn der Auftraggeber bereits vor Veranlassung der Bekanntmachung oder vor Versendung der Verdingungsunterlagen Regeln für die Gewichtung der Wertungskriterien aufstellt, ist er auch verpflichtet, diese in der Vergabebekanntmachung oder den Ausschreibungsunterlagen anzugeben.

6. Die Verdingungsunterlagen als Ganzes und in all ihren Teilen sind Grundlage der Angebote der sich beteiligenden Bieter; diese müssen also - um vergleichbar zu bleiben - von dem gleichen unveränderten Text, wie ihn der Auftraggeber aufgrund der VOL/A erarbeitet und an die Bieter verschickt hat, ausgehen.

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VPRRS 2006, 0425
DienstleistungenDienstleistungen
Rettungsdienst unterfällt nicht dem Vergaberegime

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.02.2006 - VK 2-LVwA LSA 1/06

1. Die Übertragung der Durchführung der Rettungsdienste (Notfallrettung und der qualifizierte Krankentransport) nach § 3 Abs. 2 RettDG-LSA stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB dar. Die Vergabekammer ist mangels Anwendbarkeit des Vierten Teils des GWB gemäß § 102 GWB sachlich nicht zuständig.

2. Die Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie 92/50 EWG bzw. die Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, gelten nicht für landesinterne Rettungsdienste, da diese Tätigkeiten i.S.v. Art. 45 Satz 1 EGV i. V. mit Art. 55 EGV dauernd mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind.

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VPRRS 2006, 0424
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung einer Ausschreibung

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 1 Verg 7/06

1. Für die Wahrung der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 GWB ist es ausreichend, wenn die Entscheidung der Vergabekammer vor Fristablauf vollständig abgesetzt und zur Geschäftsstelle gelangt ist. Hierfür ist nicht erforderlich, dass auch die Bekanntgabe der Entscheidung gegenüber allen Verfahrensbeteiligten innerhalb der Entscheidungsfrist bereits bewirkt ist.*)

2. Die Anordnung der Fortsetzung der Ausschreibung mit dem Ziel einer Zuschlagserteilung kommt nicht nur bei irrtümlicher Aufhebung der Ausschreibung in Betracht, sondern auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber seine Absicht, die ausgeschriebene Leistung von Dritten zu beschaffen, unverändert aufrecht erhält und ihm tatsächlich kein sachlicher Grund, insbesondere kein Grund i.S.v. § 26 Nr. 1 VOB/A, für die Aufhebung zur Seite steht bzw. wenn die Aufhebung selbst im Falle des Vorliegens eines sachlichen Grundes nicht verhältnismäßig ist.*)

3. Eine unvollständige Dokumentation des Wertungsprozesses sowie der Grundlagen für die Entscheidung zur Aufhebung einer Ausschreibung kann zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zugunsten des Bieters führen, der geltend macht, dass die Aufhebungsgründe vorgeschoben oder manipuliert sind.*)

4. Zur Feststellung der Unverhältnismäßigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung wegen der Besorgnis von Preiserhöhungen aufgrund verzögerter Auftragsvergabe.*)

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VPRRS 2006, 0423
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Folgen einer Doppelausschreibung

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 1 Verg 12/06

1. Leitet ein öffentlicher Auftraggeber für einen identischen Beschaffungsvorgang, der nur einmal realisiert werden kann und soll, vor Abschluss der ursprünglichen Ausschreibung ein weiteres Vergabeverfahren ein, so verletzt die Doppelausschreibung für diejenigen Bieter, die im ursprünglichen Verfahren ein zuschlagfähiges Angebot abgegeben haben, sowohl deren Recht auf Durchführung eines fairen Wettbewerbs als auch auf Beachtung des Diskriminierungsverbots.

2. Die Anordnung der Aufhebung der Ausschreibung durch die Nachprüfungsinstanzen kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Aufhebung das einzig verhältnismäßige Mittel ist, um die drohende oder bereits eingetretene Rechtsverletzung zu beseitigen.

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VPRRS 2006, 0422
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss von Angeboten aufgrund Mischkalkulation!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.04.2006 - 6 A 10145/06

1. Für die Erneuerung von Grundstücksanschlüssen kann eine (Verbands-)Gemeinde auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 Satz 1 KAG nur die Aufwendungen erstattet verlangen, die sie für erforderlich halten darf. Diese Begrenzung der Erstattungspflicht ist nicht gleichbedeutend mit dem beitragsrechtlichen Grundsatz, dass nur der erforderliche Aufwand beitragsfähig ist.*)

2. Werden Maßnahmen zur Erneuerung einer öffentlichen Einrichtung ausgeschrieben, deren Kosten zum Teil von konkret begünstigten Grundstückseigentümern in voller Höhe erstattet verlangt und zum anderen Teil als einmalige Beiträge oder als laufende Entgelte auf eine Solidargemeinschaft umgelegt werden (sollen), ist ein Hinweis darauf in die Verdingungsunterlagen aufzunehmen. Bei der Entscheidung, welches der in die Wertung einzubeziehenden Angebote als das wirtschaftlichste erscheint, ist auf diese unterschiedlichen Kosteninteressen Rücksicht zu nehmen, ggf. müssen sie gegeneinander abgewogen werden. Angesichts des geringeren Spielraums der (Verbands-)Gemeinde bei Kosten, die in voller Höhe von den Grundstückseigentümern erstattet verlangt werden, wird im Zweifel der Zuschlag auf das Angebot zu erteilen sein, das hinsichtlich der Grundstücksanschlüsse das günstigere ist.*)

3. In einem solchen Vergabeverfahren sind Angebote von der Wertung auszuschließen, die den tatsächlichen Preis einer Einzelleistung nicht an ihrer Position des Leistungsverzeichnisses offenlegen, sondern in der Preisangabe einer anderen Position "verstecken" und damit auf einer unzulässigen Mischkalkulation beruhen (im Anschluss an BGHZ 159, 186 = NJW-RR 2004, 1626).*)

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VPRRS 2006, 0421
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unzumutbare Vorgabe nicht erfüllt: Kein Ausschluss!

BGH, Urteil vom 01.08.2006 - X ZR 115/04

1. Die Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen für die Angebote sind auch im Verhandlungsverfahren verbindlich, solange sie nicht vom Auftraggeber transparent und diskriminierungsfrei gegenüber allen noch in die Verhandlungen einbezogenen Bietern aufgegeben oder geändert worden sind (Fortführung von Sen.Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 99/96, NJW 1998, 3640, 3644; v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).*)

2. Angebote, die eine für die Bieter unzumutbare Vorgabe nicht erfüllen, dürfen nicht ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss kommt danach nicht in Betracht, soweit die Ausschreibungsbedingungen eine technisch unmögliche Leistung verlangen (Fortführung von Sen.Beschl. v. 18.02.2003 - X ZB 43/02, NZBau 2003, 293, 295 f.).*)

3. Werden an den Inhalt der Angebote unerfüllbare Anforderungen gestellt, so muss die Vergabestelle die Ausschreibung entweder gemäß § 26 Nr. 1 VOB/A aufheben oder diskriminierungsfrei die Leistungsbeschreibung soweit ändern, wie es erforderlich ist, um die unerfüllbaren Anforderungen zu beseitigen.*)

4. Für den Erfolg einer auf positives Interesse gerichteten Schadensersatzklage eines Bieters nach Erteilung des ausgeschriebenen Auftrags an einen anderen Bieter ist entscheidend, ob dem klagenden Bieter bei objektiv richtiger Anwendung der bekanntgemachten Vergabekriterien unter Beachtung des der Vergabestelle gegebenenfalls zukommenden Wertungsspielraums der Zuschlag erteilt werden musste (Fortführung von Sen.Urt. v. 05.11.2002 - X ZR 232/00, NZBau 2003, 168; Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).*)

5. Bei einer Ausschreibung mit Leistungsprogramm ist es jedenfalls dann unzulässig, die Preise der Angebote mittels einer Mengenkorrektur zum Zweck der Wertung vergleichbar zu machen, wenn ein Einfluss der angebotenen Mengen auf die Angebotsbewertung nicht transparent gemacht worden ist.*)




VPRRS 2006, 0420
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss weil Felder nicht ausgefüllt wurden?

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.05.2003 - 4 U 63/02

1. Werden in einem auszufüllenden Formblatt einzelne Felder nicht ausgefüllt, weil sie auf das Angebot des Bieters nicht zutreffen, so rechtfertigt dies keinen Ausschluss des betreffenden Bieters, wenn aus den konkreten Unständen nicht hergeleitet werden kann, dass in einem solchen Fall diese Felder mit einer Null oder einem Querstrich etc. hätten ausgefüllt werden müssen.

2. Missverständliche Äußerungen im Angebot des Bieters, zu denen auch fehlende ausdrückliche Äußerungen zählen können, sind in den in § 24 VOB/A genannten Fällen aufklärungsfähig und "verhandelbar". Aufklärungen und Verhandlungen sind dagegen unzulässig, wenn hierdurch der Bieter sein Angebot, insbesondere den Angebotspreis, unzulässigerweise nachbessern und damit ändern könnte.

3. Hätte der Auftrag bei ordnungsgemäßer Ausführung der Vergabe an den klagenden Bieter vergeben werden müssen, so steht ihm der Ersatz des entgangenen Gewinns zu.

4. Zur Berechnung des entgangenen Gewinns.

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VPRRS 2006, 0418
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlen von Gewichtungsregeln: Transparenzgebot verletzt!

VK Sachsen, Beschluss vom 28.12.2005 - 1/SVK/147-05

1. Selbst wenn ein Auftraggeber die Zuschlagskriterien in den Vergabeunterlagen benannt und dazu auch festgelegt hat, dass diese in der Reihenfolge ihrer Nennung gewichtet werden sollen, er jedoch an keiner Stelle dokumentiert hat, mit welchem Anteil nunmehr die genannten Zuschlagskriterien Berücksichtigung finden sollen, stellt dies einen Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB i.V.m. § 30 VOL/A dar.

2. Weist der Auftraggeber in seinen Vergabeunterlagen auf sein Ermessen hinsichtlich eines Ausschlusses bei Nichtvorlage von Nachweisen hin, ist dennoch nicht ersichtlich, wa-rum bei Fehlen dieser Unterlagen mit Angebotsabgabe für den Auftraggeber eine Ermessensreduzierung auf null eintreten sollte.

3. Der Auftraggeber bindet sich an seine verlautbarten Zuschlagskriterien. Es besteht die Verpflichtung, diese Zuschlagskriterien zur Grundlage der Entscheidung zu machen. Eine Benennung allein von Eignungskriterien als letztendliche Zuschlagskriterien ist unzulässig.

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VPRRS 2006, 0417
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausreichend fähige Einzelunternehmen: Bietergemeinschaft unzulässig!

VK Sachsen, Beschluss vom 19.07.2006 - 1/SVK/059-06

1. Bietergemeinschaften sind vor allem dann unzulässig i.S.v. § 1 GWB, wenn sich Unternehmen zusammenschließen, die als Einzelunternehmen den Auftrag allein hätten ausführen können, weil sie über die geforderten Kapazitäten, technischen Ausrüstungen und fachlichen Kenntnisse verfügen.

2. Erweist sich die unternehmerische Entscheidung gegen die Alleinbewerbung nach diesem Maßstab als nachvollziehbar, so ist von der Zulässigkeit einer Bewerbergemeinschaft auszugehen.

3. Für eine fortwährend behauptete wettbewerbsbeschränkende Abrede muss ein gesicherter Nachweis existieren, woran hohe Anforderungen zu stellen sind. Eine reine Vermutung kann für einen Ausschluss nicht genügen.

4. Fehlt es an der erforderlichen Vorlage von Eignungsnachweisen, liegt kein Anwendungsfall von § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A vor, in dem das Fehlen geforderter „Angaben und Erklärungen“ nur nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftraggebers zu einem Ausschluss des Angebots führt. Eignungsnachweise unterfallen nicht dem Begriff der „Angaben und Erklärungen“ im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A.

5. Die aus § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A folgende Konsequenz, wonach Angebote, in denen die Eignung nicht belegt ist, von der Wertung auszunehmen sind, ist im Rechtsinn zwingend.

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