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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10873 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

VPRRS 2006, 0416
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Es kann nur "erklärt" werden, was in der Hand des Bieters liegt

VK Sachsen, Beschluss vom 08.06.2006 - 1/SVK/047-06

1. Ein Bieter kann im Angebot nur das "erklären", was er selbst in der Hand hat. Dazu gehört nicht die Höhe gesetzlich bestimmter Steuersätze zum Zeitpunkt des "Bewirkens der Leistung" bzw. zum (ebenfalls gesetzlich bestimmten) Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, da sich der jeweils zutreffende Steuersatz aus dem Gesetz und nicht aus einer Bietererklärung ergibt.

2. Durch eine privatrechtliche Vereinbarung oder auch durch eine im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegebene Formulierung, kann weder der Zeitpunkt der Entstehung des Steueranspruchs verschoben noch die rechtlich zutreffende Subsumtion unter den Steuertatbestand verändert werden.

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VPRRS 2006, 0415
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Doppelte Rügeverpflichtung bei Neuausschreibung!

VK Sachsen, Beschluss vom 09.05.2006 - 1/SVK/035-06

1. Einem gegen die Aufhebung einer Ausschreibung gestellten, auf die Fortführung des aufgehobenen Verfahrens gerichteten Nachprüfungsantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn vor Antragstellung die Vergabestelle den Auftrag neu ausgeschrieben hat, der Antragsteller die Neuausschreibung aber nicht als verfahrensfehlerhaft rügt und dementsprechend auch nicht mit einem Nachprüfungsantrag beanstandet.

2. Eine solche Vorgehensweise (Verzicht auf vorherige Rüge) ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller während des bereits anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens von Tatsachen Kenntnis erlangte, die ihr vor Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens nicht bekannt waren.

3. Die Rüge in einem zwischenzeitlich im „Zweitverfahren“ neu ausgeschriebenen Vergabeverfahren („Erstverfahren“) hat dann Bestand, wenn der Antragsteller, der in dem erneuten Vergabeverfahren ein Angebot abgegeben hat, bei Abgabe seines Angebotes ausdrücklich betont, dass seine Rüge zur Aufhebung der Ausschreibung weiter Gültigkeit haben soll.

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VPRRS 2006, 0414
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Selbstbindung des Auftraggebers bei Festlegung von Eignungsnachweisen

VK Sachsen, Beschluss vom 25.04.2006 - 1/SVK/031-06

1. Das Ermessen der Vergabestelle reduziert sich auf Null, wenn die Ergänzung der zunächst fehlenden Angaben die Wettbewerbsstellung des betreffenden Bieters ändern würde.

2. Grundsätzlich darf der Auftraggeber frei wählen, welche Eignungsnachweise er fordern möchte. Fordert er jedoch bestimmte Nachweise und Erklärungen, unterwirft er sich hinsichtlich dieser Nachweise einer Selbstbindung.

3. Werden Unterauftragnehmer einbezogen, sind solche Nachweise und Erklärungen auch für jeden von ihnen vorzulegen.

4. Die Nachweis- und Erklärungspflicht für Unterauftragnehmer entfällt, soweit als Unterauftragnehmer ein Postunternehmen tätig wird, das selbst bundesweit flächendeckend Universaldienstleistungen i. S. v. § 11 Postgesetz erbringt.

5. Kennt der Auftraggeber aus früheren Vertragsbeziehungen einen Bewerber bereits, darf aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes dennoch nicht auf dessen Eignungsnachweise verzichtet werden.

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VPRRS 2006, 0413
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ermessensreduzierung bei Wettbewerbsverzerrung

VK Sachsen, Beschluss vom 05.04.2006 - 1/SVK/027- 06

1. Ein Angebot kann bei Fehlen geforderter Angaben und Erklärungen gem. § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A ausgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei zunächst um eine Bestimmung, die den Ausschluss des Bieters - anders als beispielsweise in § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A - in das Ermessen der Vergabestelle stellt. Allerdings reduziert sich das Ermessen der Vergabestelle auf Null, wenn die Ergänzung der zunächst fehlenden Angaben die Wettbewerbsstellung des betreffenden Bieters ändern würde.

2. Der Auftraggeber geht zu Recht von einer Änderung der Verdingungsunterlagen i.S.d. § 21 Nr. 1 Absatz 3 VOL/A bzw. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) VOL/A aus, wenn eine Leistung angeboten wurde, die von einer geforderten Punktlagegenauigkeit abweicht und damit eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet.

3. Änderungen können in Ergänzungen und Streichungen bestehen; sie können sich aber auch auf den (technischen) Inhalt der Leistungen beziehen.

4. Bei der Bestimmung der Unverzüglichkeit i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist dem Antragsteller auch bei einfach gelagerten tatsächlichen oder rechtlichen eine Überlegungsfrist zuzubilligen, ob er taktisch gegen den Auftraggeber überhaupt vorgehen will oder nicht.

5. Eine Nachverhandlung ist dem Auftraggeber ausschließlich als eine Aufklärungsmaßnahme im engeren Sinne gestattet. Sie darf nicht dazu dienen, dem Bieter eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung seines Angebots zu ermöglichen.

6. Die Wertung von technischen Lösungswegen - gerade bei innovativen oder unüblichen Methoden - ist immer von einer gewissen Restunsicherheit geprägt, die jedoch vom Beurteilungsspielraum des Auftraggebers gedeckt ist. Die Vergabekammer darf insoweit nur prüfen, ob die Vergabestelle die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums durch Fehlgebrauch, Überschreitung oder Unterschreitung oder durch Berücksichtigung sachfremder Erwägungen verletzt hat.

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VPRRS 2006, 0412
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.10.2006 - 21.VK-3194-30/06

1. Beim Fehlen geforderter Erklärungen (hier: „Verpflichtungserklärungen“ von Nachunternehmern) ist ein Angebotsausschluss zwingend, wenn die Erklärung zumutbar gefordert, klar verlangt und nicht unbedeutend war.*)

2. Die Vergabestelle darf von den Bietern den Nachweis verlangen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Nachunternehmen zur Verfügung stehen.

3. Es genügt, wenn diese Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer erst in den Verdingungsunterlagen gefordert wird.

4. Legt ein Bieter die geforderte Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer nicht vor, so ist sein Angebot unvollständig und zwingend von der Wertung auszuschließen.

5. Der Einwand, dass eine Verpflichtungserklärung nicht notwendig sei, wenn die Bieter nur untergeordnete Teilleistungen weitervergeben wollen und deshalb die Nachunternehmerleistungen für den Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters nicht maßgebend seien, ist irrelevant. Die Eignungsprüfung ist nicht Gegenstand der formalen Angebotswertung im ersten Wertungsschritt nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A.

6. Fehlende Erklärungen können mit einer Aufklärung des Angebotsinhalts nach § 24 VOB/A nicht nachgereicht werden. § 24 VOB/A enthält eine abschließende Aufzählung der zulässigen Verhandlungsgründe. Hiernach sind Verhandlungen nur erlaubt, soweit sie sich auf das rein Informatorische beschränken.

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VPRRS 2006, 0411
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung

VK Sachsen, Beschluss vom 18.08.2006 - 1/SVK/077-06

1. Die Überprüfung der Entscheidung über die Aufhebung eines Vergabeverfahrens muss in einem Nachprüfungsverfahren zulässig sein.

2. Eine Scheinaufhebung liegt dann vor, wenn der Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung gesetzt hat, mit dessen Hilfe er dem ihm genehmen Bieter, obwohl dieser nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte, den Auftrag zuschieben will.

3. Die Aufzählung in § 26 Nr. 1 VOL/A ist als abschließend zu betrachten.

4. Für eine Aufhebung können nur Gründe angeführt werden, die dem Ausschreibenden nicht bereits vor Einleitung des Verfahrens bekannt waren. Erst nachträglich, das heißt nach Beginn der Ausschreibung bekannt gewordene Gründe berechtigen zur Aufhebung wegen der Notwendigkeit einer grundlegenden Änderung der Verdingungsunterlagen.

5. Von einer Berechtigung zur Aufhebung i.S.v. § 26 Nr. 1 lit. d VOL/A ist zumindest dann auszugehen, wenn auf der Grundlage der eingegangenen Angebote eine ordnungsgemäße Vergabe nicht möglich wäre. Ein solcher Fall ist zumindest dann gegeben, wenn ohne die Aufhebung das Wettbewerbsprinzip, das Gleichbehandlungsgebot oder das Diskriminierungsverbot verletzt werden würde oder aber eine sachgerechte Wertung der Angebote mangels Vergleichbarkeit nicht möglich ist.

6. Sind die Verdingungsunterlagen in sich widersprüchlich und insgesamt unklar gefasst, sind sie letztlich gar nach der Intention des Auftraggebers und dem Verständnis objektiver Dritter insbesondere darauf ausgerichtet, etwas auszuschreiben, was es so ab dem 01.09.2006 nicht mehr geben wird, so ist damit die Leistungsbeschreibung entgegen der Forderung in § 8 Nr. 1 Absatz 1 VOL/A gerade nicht so eindeutig beschrieben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen mussten und die Angebote miteinander verglichen werden konnten. Insoweit ist ein schwerwiegender Aufhebungsgrund i. S. d. § 26 Abs. 1 lit. d VOL/A gegeben.

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VPRRS 2006, 0409
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Festsetzung eines Gebührensatzes durch die VK

VK Saarland, Beschluss vom 11.05.2006 - 1 VK 06/2005

Ein anwaltlicher Gebührenansatz ist unbillig, wenn er, ohne dass insoweit besondere Gründe vorgetragen wurden, den nach Auffassung der Vergabekammer für die juristische Unterstützung im konkreten Vergabenachprüfungsverfahren angemessenen Gebührensatz um mehr als 20 % übersteigt. Wird danach die Toleranzgrenze von 20 % überschritten, so ist die anwaltliche Bestimmung unbillig und damit völlig unverbindlich. Die Vergabekammer setzt die Gebühr nicht herab, sondern vollständig neu fest, wobei sie ihren eigenen Maßstab anlegen darf und nicht etwa gezwungen ist, den höchsten, gerade noch nicht unbilligen Betrag, anzunehmen.*)

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VPRRS 2006, 0408
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei Antragsrücknahme

VK Saarland, Beschluss vom 11.05.2006 - 1 VK 05/2004

In Fällen, bei denen sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache erledigt, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten nicht statt.*)

Eine analoge Anwendung prozessualer Vorschriften über die Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache (§§ 91 a Abs. 1 ZPO, 161 Abs. 2 VwGO) kommt nicht in Betracht, denn nach dem in § 128 Abs. 3 Satz 2 u. 3 GWB zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers kommt es nicht auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages vor dessen Erledigung an.*)

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VPRRS 2006, 0407
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Alle Zuschlagskriterien müssen berücksichtigt werden

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.04.2006 - VK 2-LVwA LSA 7/06

1. Wird nur der Preis als relevantes Zuschlagskriterium im Vergabevermerk angeführt, während in der Aufforderung zur Angebotsabgabe außer dem Preis noch weitere Zuschlagskriterien vermerkt waren, fällt der Vergabestelle eine Vergabeverstoß zur Last. Sie hat bei ihrer Wertung alle Kriterien, die sie in der Angebotsaufforderung genannt hat, zu berücksichtigen und entsprechend zu dokumentieren.

2. Können dem antragstellenden Bieter im Nachprüfungsverfahren unabhängig von den geltend gemachten Vergaberechtsverstößen ersichtlich von vornherein keine Aussichten auf den Zuschlag zugebilligt werden, so fehlt es an einem Rechtschutzbedürfnis.

3. Die Rügeobliegenheit besteht nicht erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Antragsteller Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung nachweisbaren Vergabefehler erlangt. Es genügt insoweit vielmehr die Kenntnis eines Sachverhaltes, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

4. Werden die vorgebrachten Vergabeverstöße erst mehrere Monate nach Kenntniserlangung gerügt, ist dies weder nach der im Regelfall angewandten dreitägigen Rügefrist, noch nach der von der Rechtsprechung im Einzelfall bei schwieriger Sach- oder Rechtslage und daher nötiger Konsultation von Sachverständigen zuerkannten zweiwöchigen Höchstfrist rechtzeitig.

5. Werden Preisabsprachen als Vergaberechtsverstoß gerügt, kann diese Rüge nicht auf alle denkbaren wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen ausgedehnt werden. Die dabei relevanten Lebenssachverhalte sind nicht deckungsgleich, weshalb nach § 107 Abs. 3 Satz 1 jeder behaupteter Vergabeverstoß einzeln zu rügen ist.

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VPRRS 2006, 0406
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nichtabgabe geforderter Erklärungen: Zwingender Ausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.03.2006 - VK 2-LVwA LSA 3/06

1. Werden in den Verdingungsunterlagen durch die Vergabestelle Erklärungen nach den Formblättern EFB-Formblatt 1 bzw. 2 in zulässiger Weise gefordert, dann sollen diese Erklärungen für die Vergabeentscheidung relevant sein, so dass die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot zwingend zum Ausschluss von der Wertung nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A führt.

2. Dass die Bestimmung des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A als Sollvorschrift formuliert ist, bezieht sich lediglich darauf, dass das Angebot keine weiteren als die geforderten Erklärungen enthält. Der Auftraggeber hat jedoch bei Nichtvorliegen der verlangten Erklärungen kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Verfahrensweise. Dies gilt nach dem Wortlaut des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A ohne jede Einschränkung.

3. Ist das Angebot des Antragstellers auszuschließen, kann der Fortgang des Vergabeverfahrens grundsätzlich weder seine Interessen berühren, noch kann er durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Vorschriften in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein. Dies gilt auch dann, wenn ein von der Vergabestelle vergaberechtswidrig zugelassenes mangelhaftes Angebot zwingend weiter nicht zu berücksichtigen ist.

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VPRRS 2006, 0405
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestens drei Bewerber zur Verhandlung aufzufordern!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.03.2006 - VK 2-LVwA LSA 2/06

1. Das Wettbewerbsprinzip gebietet grundsätzlich, dass der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren möglichst wettbewerbsoffen zu gestalten hat. Er hat die tatsächlichen Vorraussetzungen dafür zu schaffen, dass Wettbewerb zwischen den Unternehmen möglich ist. Dies hat der Auftraggeber bei der Auswahl von Kriterien zum Nachweis der Eignung der Unternehmen für die Realisierung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. Auch die Vorgaben der Leistungsbeschreibung sind so abzufassen, dass sie in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung einen größt möglichen Wettbewerb ermöglichen. Der Auftraggeber hat weiterhin wettbewerbsbeeinträchtige Verhaltensweisen der Bewerber zu unterbinden.

2. Nach § 10 Abs. 2 VOF darf die Zahl der zur Verhandlung aufgeforderten Bewerber bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber nicht unter drei liegen. Hieraus ergibt sich jedoch im Umkehrschluss, dass diese Zahl auch unterschritten werden darf, wenn es an einer entsprechenden Anzahl von Bewerbern fehlt, die ihre Eignung im Sinne des § 10 Abs. 1 VOF nachgewiesen haben.

3. Die Vergabestelle hat die von ihr geltend gemachten Unzulänglichkeiten im Angebot des Bieters in die Auftragsgespräche einzubeziehen und dem Bieter Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Solche Gespräche sind in einem Verhandlungsverfahren nur dann unzulässig, wenn hierdurch die Identität der ausgeschriebenen Leistung nicht gewahrt wird.

4. Die Vergabekammer ist grundsätzlich auch gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB befugt, die Vergabestelle bei fortbestehender Beschaffungsabsicht zu verpflichten, den Verzicht auf eine Vergabe rückgängig zu machen. Der unterlegene Bieter hat nach § 97 Abs. 7 GWB einen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Hierzu gehören auch die Vorschriften über einen Verzicht auf die Vergabe im Zusammenhang mit den allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätzen.

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VPRRS 2006, 0404
DienstleistungenDienstleistungen
Dienstleistungskonzession unterliegt nicht dem Vergaberecht

VK Nordbayern, Beschluss vom 02.08.2006 - 21.VK-3194-22/06

Eine Dienstleistungskonzession unterliegt nicht dem Vergaberecht.*)

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VPRRS 2006, 0403
DienstleistungenDienstleistungen
Auschluss wegen unvollständiger Angaben

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.09.2006 - 1 Verg 10/06

1. Die Vorabinformationspflicht nach § 13 VgV besteht auch im Verhandlungsverfahren nach VOF. Sie ist nicht nur gegenüber den Bietern begründet, die zur Durchführung von Auftragsverhandlungen ausgewählt worden sind, sondern auch gegenüber einem Bewerber, der objektiv zu Unrecht nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert worden ist.*)

2. Fordert der öffentliche Auftraggeber in den Bewerbungsbedingungen zur Prüfung der Leistungsfähigkeit der Bewerber und ihrer Nachunternehmer für jeden Leistungsausführenden eine Erklärung über dessen Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über den jeweiligen Teilumsatz mit denjenigen Leistungen, deren Ausführung der Erklärende übernehmen soll, so ist eine Erklärung über den "Gesamtumsatz der entsprechenden Leistungen" jedenfalls unvollständig.*)

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VPRRS 2006, 0402
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF: Rechtsmittel gegen Aufhebung der Vergabe?

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.09.2006 - 1 Verg 8/06

1. Ein Bieter kann die Vergabekammer auch dann noch in zulässiger Weise anrufen und geltend machen, dass er durch den Verzicht auf die Fortführung eines Verhandlungsverfahrens nach VOF in seinen subjektiven Rechten verletzt ist, wenn der öffentliche Auftraggeber den Verzicht auf die Fortführung bereits bekannt gegeben hat.*)

2. Zur tatsächlichen Feststellung einer vorgetäuschten Auftragsverhandlung und eines sachlich nicht gerechtfertigten Verzichts auf Fortführung des Verhandlungsverfahrens sowie der fiktiven Aussicht eines Bieters auf Auftragserteilung bei vergaberechtlich beanstandungsfreier Durchführung des Verhandlungsverfahrens.*)

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VPRRS 2006, 0401
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung einer Ausschreibung

OLG Schleswig, Beschluss vom 08.09.2006 - 1 Verg 6/06

1. Nach § 26 Nr. 1 a kann die Ausschreibung aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Das ist u. a. dann der Fall, wenn sämtliche eingegangenen Angebote nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A von der Wertung auszuschließen sind.

2. Die nach § 7 a Nr. 2 Abs. 3 Satz 1 VOL/A in der Bekanntmachung geforderten Nachweise darf die Vergabestelle nicht (nachträglich) durch zusätzliche oder andere Erklärungen bzw. Vorlage von Erklärungen verändern.

3. Verlangt die Leistungsbeschreibung vom "Auftragnehmer" u. a. die Versicherung, die "Entgeltgenehmigung für vorstehende Preise erhalten zu haben" so ist dieses Verlangen kein Angebotskriterium, sondern eine Voraussetzung für den Vertragsschluss. Dafür spricht bereits die Verwendung des Wortes "Auftragnehmer" (statt Bieter), die auf eine Geltung bei Auftragserteilung hinweist.

4. Eine Genehmigung des Angebotspreises durch die Regulierungsbehörde muss erst im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorliegen.

5. Fehlt ein die Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigender Grund i.S.d. § 26 Nr. 1 VOL/A, ist die Aufhebung rückgängig zu machen. Die Vergabestelle hat anschließend das Vergabeverfahren mit dem Ziel einer Zuschlagerteilung fortzusetzen.

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VPRRS 2006, 0400
DienstleistungenDienstleistungen
Änderungen an den Verdingungsunterlagen

VK Thüringen, Beschluss vom 06.07.2006 - 360-4003.20-010/06-HIG

1. Das Angebot einer teilweisen Unterbringung von Asylbewerbern in Wohnungen stellt eine unzulässige Änderung der Verdingungsunterlagen dar, wenn diese eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft vorsehen.

2. Ein Angebot, in dem Teile der geforderten Leistung fehlen, ist wegen Unvollständigkeit auszuschließen.

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VPRRS 2006, 0399
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines Nachlasses

VK Thüringen, Beschluss vom 15.06.2006 - 360-4002.20-024/06-J-S

1. Absolute Obergrenze der Rügefrist sind je nach Einzelfall bis zu 14 Tage entsprechend § 121 BGB.

2. Eine Zeitspanne von fünf Tagen zwischen Information durch die Vergabestele und Rüge des Antragstellers kann als unverzüglich erachtet werden.

3. Ein Nachlass, der nicht an der vom Auftraggeber bezeichneten Stelle eingetragen ist, darf nicht gewertet werden.

4. Lässt der Auftraggeber Nachlässe ohne Bedingung nur als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme zu, können Pauschalpreisnachlässe nicht gewertet werden.

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VPRRS 2006, 0398
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Umstellung der Abwasserentsorgung auf eine zentrale Entwässerung

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.08.2006 - VK-SH 20/06

1. Einzelaufträge sind als Lose einer Gesamtmaßnahme anzusehen (und daher bei der Schätzung des Auftragswertes gemäß § 3 VgV zu addieren), wenn zwischen den verschiedenen Bauabschnitten ein zwingender technischer Zusammenhang besteht, weil einzelne Abschnitte ohne die anderen keine sinnvollen Funktionen erfüllen können.*)

2. Ist für einen Bieter aufgrund der Ausschreibungsbedingungen nicht erkennbar, dass der Auftraggeber den Wert eines objektiv oberhalb des Schwellenwertes liegenden Gesamtbauvorhabens (zwecks vergaberechtswidriger Verkürzung des Rechtsschutzes der Bieter) „künstlich klein rechnen“ wollte, besteht insoweit keine Rügepflicht.*)

3. Eine teleologische Einschränkung der „scharfen“ Rechtsfolge des Angebotsausschlusses gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn ersichtlich ist, dass die Eignung des betreffenden Bieters gegeben ist und durch eine Nachreichung nach Angebotsabgabefrist zwischen den Bietern wettbewerblich nichts „verschoben“ würde. Entsprechen die Feststellungen des Auftraggebers zur Vollständigkeit einzelner Angebote insoweit objektiv nicht den Tatsachen, ist der Ausschluss des betreffenden Angebotes zu verfügen.*)

4. Hinsichtlich des Vorliegens abzugebender Erklärungen (hier: vorgesehener Personaleinsatz und Referenzliste) wird nur ein materielles Verständnis dem mit der Forderung verbundenen Zweck (hier: Beurteilung der Eignung) gerecht.*)

5. Der zwingende Ausschluss nimmt einem Bieter ohne Rücksicht auf die Wertungsfähigkeit anderer Angebote den Anspruch auf Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 2 GWB.

6. Es ist zweifelhaft, ob lediglich in Aussicht gestellte gerichtliche lizenz- oder patentrechtliche Streitigkeiten überhaupt Gegenstand eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens sein können.*)

7. Eine Verpflichtung des Antragsgegners, die Angebotswertung gemäß § 25 VOB/A zu wiederholen, scheidet aus, wenn die fehlerhafte Angebotswertung nicht ursächlich für die Nichtberücksichtigung der Antragstellerofferte (hier: Ausschluss wegen Unvollständigkeit) ist.*)

8. Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf Dokumentationsmängel stützen, wenn sich diese gerade nachteilig auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren ausgewirkt haben können.*)

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VPRRS 2006, 0397
DienstleistungenDienstleistungen
Wann liegt ein vergaberechtsfreies In-house-Geschäft vor?

OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 2/06

Ein vergaberechtsfreies In-house-Geschäft scheidet grundsätzlich aus, wenn das für den Auftrag vorgesehene Unternehmen nur 92,5 % seines Umsatzes aus Geschäften mit den Gebietskörperschaften erzielt, denen das Unternehmen gehört.*)

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VPRRS 2006, 0396
DienstleistungenDienstleistungen
De-facto-Vergabe: Nichtigkeitsfolge bei fehlender Vorabinformation

OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 3/06

1. Öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB kann auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein.*)

2. Zu den Voraussetzungen einer "im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe nichtgewerblicher Art" im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.*)

3. Vergibt der öffentliche Auftraggeber einen den Schwellenwert übersteigenden Liefer- und Dienstleistungsauftrag unmittelbar an ein Unternehmen ohne förmliches Vergabeverfahren, so ist der Vertrag entsprechend § 13 VgV nichtig, wenn der Auftraggeber von dem Interesse eines weiteren Unternehmens Kenntnis erlangt hat und diesem Unternehmen die Vorabinformation über die beabsichtigte Vergabe nicht erteilt hat, obwohl es ihm möglich gewesen wäre. Dass das am Auftrag interessierte Unternehmen ein konkretes Angebot abgegeben hat, ist nicht erforderlich.*)

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VPRRS 2006, 0395
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Religionsgemeinschaft ist kein öffentlicher Aufftraggeber

VK Hessen, Beschluss vom 26.04.2006 - 69d-VK-15/2006

1. Eine Religionsgemeinschaft (hier evangelischer Stadtkirchenkreis) ist als Verwaltungs- und Nutzungsberechtigte von (überwiegend im Eigentum der Kirche stehenden) Friedhöfen kein öffentlicher Auftraggeber (hier: Vergabe von Rasenschnittarbeiten).*)

2. Der Nachprüfungsantrag eines berufsständischen Interessenverbandes (hier: Gärtnereiverband) ist mangels Antragsbefugnis (fehlendes Interesse am Auftrag) unzulässig.*)

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VPRRS 2006, 0394
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluß des Angebots wegen fehlender Unterschrift

VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2006 - VK-16/2006-L

1. Bei Fehlen der Unterschrift sind Angebote nach §§ 25 Nr.1 Abs. 1 lit. b i.V.m. 21 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A zwingend von der Wertung auszuschließen. Hinsichtlich der Rechtsfolge besteht kein Ermessen der Vergabestelle.*)

2. Wenn die Vergabestelle Angebote trotz fehlender Unterschrift wertet, sind Mietbieter, die sich an die Vorschrift des § 21 Nr.1 Abs. 2 Satz 1 VOL/A gehalten haben, in ihrem subjektiven Recht aus § 97 Abs. 7 GWB verletzt.*)

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VPRRS 2006, 0393
DienstleistungenDienstleistungen
De-facto-Vergabe: Nichtigkeitsfolge bei fehlender Vorabinformation

VK Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2006 - VK-12/2006-L

1. Sofern es zumindest möglich erscheint, dass ein Vertrag gemäß § 13 Satz 6 VgV nichtig ist, steht dieser Vertrag der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nicht entgegen. Ob der Vertrag tatsächlich nichtig ist, ist eine Frage der Begründetheit.*)

2. Eine innerhalb von drei Werktagen platzierte Rüge ist regelmäßig "unverzüglich", eine noch kürzere Frist wäre schlichtweg nicht mehr praktikabel.*)

3. § 13 Satz 6 VgV ist analog anzuwenden, sofern es im Anwendungsbereich der §§ 97 ff GWB bei der Beschaffung von Dienstleistungen zur Beteiligung mehrerer Unternehmen gekommen ist, die Angebote abgegeben haben, und der öffentliche Auftraggeber eine Auswahl unter diesen Unternehmen trifft (BGH Beschl. v. 01.02.2005, Az: X ZB 27/04).*)

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VPRRS 2006, 0392
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rechtsweg für Nachprüfung unterhalb der Schwellenwerte

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.08.2006 - 15 E 880/06

Für die gerichtliche Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge, auf die gemäß § 100 GWB die §§ 97 ff. GWB nicht anwendbar sind, ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben (wie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.5.2005 - 7 B 10365/05 -, DVBl. 2005, 988; OVG Bautzen, Beschluss vom 13.4.2006 - 2 E 270/05 -; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.7.2006 - 1 B 26/06 - 7 OB 105/06).*)

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VPRRS 2006, 0391
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.08.2006 - 1 Verg 2/06

1. Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer stellt eine selbständig anfechtbare Entscheidung dar, gegen die das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. den §§ 116 ff. GWB zum Vergabesenat gegeben ist.

2. Über Beschwerden gegen Nebenentscheidungen der Vergabekammern wie Entscheidungen über die Kosten und die Auslagen, selbst wenn sie isoliert getroffen werden, kann generell ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.

3. Im Regelfall erscheint es im Sinne von § 14 Abs. 1 RVG nicht unbillig, wenn der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verfahren vor der Vergabekammer mit mündlicher Verhandlung eine 2,0-fache Geschäftsgebühr ansetzt.

4. Die volle Ausschöpfung des Gebührensatzrahmens oder eine über den Satz von 2,0 hinausgehende Festlegung setzt besondere Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit voraus, die allein mit der Mehrbeanspruchung durch eine mündliche Verhandlung noch nicht gegeben ist.

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VPRRS 2006, 0390
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Geltung des Vergaberechts für vergabestellennahe Nachunternehmer

KG, Beschluss vom 27.07.2006 - 2 Verg 5/06

1. Beauftragt ein öffentlicher Auftraggeber ein Gemeinschaftsunternehmen, an dem er selbst zur Hälfte beteiligt ist, ohne Durchführung eines den Anforderungen des Vierten Teils des GWB und der VgV genügenden Vergabeverfahrens mit ausschreibungspflichtigen Dienstleistungen (hier: Facility Management) und will das Gemeinschaftsunternehmen dazu gehörende Teilleistungen (hier: Abfallentsorgung), die als solche dem GWB-Vergaberegime unterfallen, in der Folge nachunternehmerähnlich weiter vergeben, ist es gegenüber einem daran interessierten Unternehmen zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen über das Vergabeverfahren der VgV und der VOL/A gleichermaßen verpflichtet, wie es der öffentliche Auftraggeber selbst ohne Einschaltung des Gemeinschaftsunternehmens gewesen wäre.*)

2. Zur Auftraggebereigenschaft einer Messegesellschaft.*)

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VPRRS 2006, 0389
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nachweis der erforderlichen Leistungsfähigkeit

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.07.2006 - 1 Verg 6/05

1. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags ist ein Feststellungsinteresse, beispielsweise die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters oder eine drohende Wiederholungsgefahr.

2. Zur Abgrenzung zwischen einem ernsthaften Nachverlangen von Eignungsnachweisen und einer bloßen Nachfrage.

3. In einer Ausschreibung kann nicht gefordert werden, dass der Bieter bereits zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über das nötige Personal, Material etc. verfügt. Er muss jedoch darlegen, dass er sich für den Fall der Beauftragung die nötigen Mittel verschaffen kann.

4. Zu der Frage, wie ein solcher Nachweis geführt werden muss.

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VPRRS 2006, 0388
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Angebot mit Vergütungsvorbehalt: Ausschluss!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.07.2006 - 1 Verg 1/06

1. Enthält das Angebot eines Bieters nicht - insgesamt - die geforderten Preisangaben, ist das Angebot gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOL/A von der Wertung auszuschließen.

2. Gleiches gilt auch, wenn das Angebot einen Vergütungsvorbehalt in Form einer Gleitklausel enthält, denn hierdurch werden die Preisangaben, soweit sie zukünftig zu erbringende Leistungen betreffen, relativiert, da insoweit keine konkrete Festlegung erfolgt.

3. Die Prüfungspflicht der Vergabekammer ist nicht durch den Antrag des Antragstellers beschränkt, sie muss jedoch im Rahmen des auf Nachprüfung gerichteten Antrags des Antragstellers liegen.

4. Es ist unerheblich, in welchem Stadium der Angebotswertung der zwingende Ausschlussgrund "auffällt"; er kann und muss jederzeit berücksichtigt werden.

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VPRRS 2006, 0387
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderung an Nebenangebote für die Wertung

OLG Koblenz, Beschluss vom 31.05.2006 - 1 Verg 3/06

1.) Lässt der Auftraggeber Nebenangebote zu, muss er den Bietern dazu in den Verdingungsunterlagen bestimmte Vorgaben an Hand geben und darf Nebenangebote in der Wertung nur berücksichtigen, wenn sie diesen Vorgaben gerecht werden.*)

2.) Das Aufstellen rein formaler Wertungsvoraussetzungen für Nebenangebote reicht nicht aus, erforderlich sind leistungsbezogene, d.h. sachlich-technische Vorgaben.*)

3.) Fehlt die Vorgabe solcher Mindestanforderungen dürfen abgegebene Nebenangebote nicht gewertet werden, und zwar selbst dann nicht, wenn sie in der Ausschreibung für zulässig, bzw. nicht für unzulässig erklärt worden sind.*)

4.) Ein Beigeladener als Beschwerdeführer kann nicht im Beschwerdeverfahren erstmals Eingriffe in das Vergabeverfahren verlangen, die einzig und allein der Durchsetzung seiner subjektiven Rechte als Bieter dienen sollen und zugleich im Widerspruch zu den subjektiven Rechten des Antragstellers stehen.*)

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VPRRS 2006, 0386
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmererklärung: Angaben zu Teilleistungen fehlen

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.02.2006 - 1 Verg 1/06

1.) Eine Beschwerdebegründung, die jeglicher Tatsachendarstellung entbehrt und sich auf Angriffe gegen die im angefochtenen Beschluss geäußerte Auffassung der Vergabekammer beschränkt, ist unzulässig; auch eine ausdrückliche oder konkludente Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen und den Inhalt der Vergabeakten ersetzt die geforderte Angabe von Tatsachen und Beweismitteln nicht.*)

2.) Enthält die nach den Bewerbungsbedingungen abzugebende Nachunternehmererklärung nicht die geforderten Angaben zu den Teilleistungen, die auf den Nachunternehmer übertragen werden sollen, ergibt sich daraus ein zwingender Ausschlussgrund; eine Verweisung auf die entsprechende Ordnungsziffer im Leistungsverzeichnis ersetzt die fehlenden Angaben nicht, wenn die Leistungsposition verschiedene Leistungen umfasst.*)

3.) Soweit § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A den Ausschluss eines unvollständigen Angebots in das Ermessen der Vergabestelle stellt, tritt bei Fehlen oder Unvollständigkeit der geforderten Angaben und Erklärungen eine Ermessensreduzierung auf Null ein.*)

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VPRRS 2006, 0385
DienstleistungenDienstleistungen
Beschwerdebegründung: Nachbesserung nur innerhalb d. Beschwerdefrist!

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.04.2006 - 1 Verg 1/06

Werden in der Beschwerdebegründung entgegen § 117 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GWB die Tatsachen und Beweismittel nicht angegeben, muss dieser Formfehler nicht sogleich zur Verwerfung des Rechtsmittels führen. Er gibt zunächst nur Anlass, den Beschwerdeführer auf die Unvollständigkeit seiner Beschwerdebegründung hinzuweisen und ihm Gelegenheit zur Ergänzung zu geben. Eine Vervollständigung kann jedoch nur innerhalb der zweiwöchigen Beschwerdefrist nach § 117 Abs. 1 GWB erfolgen. Schöpft der Beschwerdeführer die Frist mit Einlegung des Rechtsmittels nahezu vollständig aus und ist deswegen die Erteilung eines Hinweises und eine ihm folgende Nachbesserung innerhalb der Beschwerdefrist nicht mehr möglich, ist eine formwidrige Beschwerde ohne weiteres als unzulässig zu verwerfen.*)

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VPRRS 2006, 0384
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Konkludente Vergabe des Gesamt-Architektenauftrages

OLG Schleswig, Beschluss vom 01.09.2006 - 1 (6) Verg 8/05

1. Im Rahmen der §§ 107, 116 ff GWB ist nicht zu prüfen, ob eine bereits erfolgte Vergabe "fortbesteht" und daher eine anderweitige Vergabe nicht mehr möglich ist.

2. Zwar kann ein Architektenvertrag konkludent geschlossen werden. Wenn allerdings - wie hier - ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, das auf eine (Gesamt-)Vergabe aller für die Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen Leistungsphasen abzielt, liegt in der Entgegennahme von Teilleistungen, um "keine Zeit zu verlieren", nicht bereits die konkludente Vergabe des Gesamt-Architektenauftrages.

3. Der Bieter kann nicht beanspruchen, dass die Vergabestelle eine einmal begonnene Verhandlungsphase mit ihm gleichsam "um jeden Preis" zum Abschluss führt.

4. Wenn der Bewerber schon unmissverständlich, eindeutig und abschließend mündlich informiert worden ist und er diese mündliche Information so ernst nimmt, dass er den vermeintlichen Vergabefehler formgerecht rügt, ist die Textform des § 13 VgV nicht mehr erforderlich, um den Primärrechtsschutz sicherzustellen.

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VPRRS 2006, 0383
DruckerzeugnisseDruckerzeugnisse
Urheberrecht - Amtliche Vergaberichtlinien dürfen frei verbreitet werden

BGH, Urteil vom 06.07.2006 - I ZR 175/03

1. Der Begriff des Erlasses in § 5 Abs. 1 UrhG ist kein verwaltungsrechtlicher, sondern ein urheberrechtlicher Begriff, der entsprechend dem Zweck der Vorschrift auszulegen ist. Zu den amtlichen Erlassen gehören deshalb auch allgemeine Regelungen, die zwar formal nur an andere Behörden gerichtet sind, denen aber zumindest eine gewisse Außenwirkung zukommt.*)

2. Wegen des durch § 5 Abs. 1 UrhG geschützten Publizitätsinteresses der Allgemeinheit kann die Vorschrift auch eingreifen, wenn das Werk im urheberrechtlichen Sinn, das der Hoheitsträger zum Inhalt seiner - vom Gesetz als "amtliches Werk" bezeichneten - Willensäußerung gemacht hat, nicht aus dem Amt selbst herrührt und von dessen Mitarbeitern im dienstlichen Auftrag geschaffen worden ist, sondern von Mitarbeitern eines anderen Amtes oder privaten Urhebern. Entscheidend ist, ob und inwieweit die Verlautbarung dem Hoheitsträger als eigenverantwortliche Willensäußerung zuzurechnen ist.*)

3. Nach dem Regelungszweck des § 5 Abs. 1 UrhG kommt es nicht darauf an, ob die von dem Hoheitsträger als amtlicher Erlass getroffene Regelung rechtlich zulässig und wirksam ist, sofern sie nur nach seinem Willen die Verwaltungspraxis bestimmen soll.*)

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IBRRS 2006, 3368; IMRRS 2006, 2451
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.10.2004 - 20 W 370/03

1. Das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung steht grundsätzlich dem im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer zu. Auf aus dem Grundbuch nicht ersichtliche gesellschaftsrechtliche Bindungen einzelner Wohnungseigentümer kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.*)

2. Ein Verstoß gegen eine Bindung im Rahmen eines Stimmrechtsvertrages ist für die Bewertung der Stimmabgabe in der Wohnungseigentümerversammlung zunächst ohne Bedeutung.*)

3. Legt ein Beteiligter gegen einen den Wohnungseigentümerbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss keine Erstbeschwerde ein, so fehlt ihm für die sofortige weitere Beschwerde die Beschwerdeberechtigung.*)

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VPRRS 2006, 0382
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte: BVerwG vertagt Entscheidung

BVerwG, Beschluss vom 08.08.2006 - 6 B 65.06

1. Wird die Beschwerde gemäß § 17a Abs. 4 Satz 6 GVG zugelassen, so ist das BVerwG zwar an diese Zulassungsentscheidung gebunden, es darf jedoch die weiteren Zulassungsvoraussetzungen prüfen.

2. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Zurückweisung der Beschwerde gegen einen erstinstanzlichen Beschluss, durch den der Rechtsweg in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren für unzulässig erklärt worden ist, unterliegt nicht der (weiteren) Beschwerde an das BVerwG.

3. Die Frage der Klärung des Rechtswegs bei Klagen gegen Vergabeentscheidungen für öffentliche Aufträge unterhalb der Schwelle des § 100 Abs. 1 GWB i.V. mit § 2 VgV muss daher einer Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten bleiben.

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VPRRS 2006, 0381
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung unterlassen: Schadensersatz für Subventionsausfall

LG Münster, Urteil vom 18.05.2006 - 12 O 484/05

Unterlässt der Geschäftsführer einer GmbH eine öffentliche VOB/A-Ausschreibung, obwohl eine solche zwingend in den der Subventionsbewilligung zu Grunde liegenden Nebenbestimmungen vorgesehen ist, so haftet er der GmbH nach § 43 Abs. 2 GmbHG für den aus seiner Obliegenheitsverletzung folgenden Schaden.

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VPRRS 2006, 0380
BestandssanierungBestandssanierung
Erhöhung der Wertgebühr wegen besonders hohem terminlichen Druck?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.03.2006 - 1 VK LVwA 44/05-K

1. Bei einer Sachentscheidung ohne mündliche Verhandlung ist höchstens eine 1,8-fache Wertgebühr angemessen.*)

2. Im vorliegenden Fall rechtfertigt unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände ein besonders hoher terminlicher Druck im Kammerverfahren keine Erhöhung der Wertgebühr.*)

3. Eine gesonderte Gebühr wird durch den Antrag gem. § 115 Abs. 2 S. 1 GWB nicht ausgelöst.*)

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VPRRS 2006, 0379
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Verwaltungsrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2006 - 1 L 59.06

1. Die Vergabeentscheidung bei staatlicher Auftragsvergabe ist nicht öffentlich-rechtlicher Art, so dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht eröffnet ist.

2. Für Streitigkeiten in Vergabeverfahren, die Aufträge unterhalb der Schwellenwerte betreffen, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

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VPRRS 2006, 0378
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auslegung der Leistungsbeschreibung

OLG Koblenz, Urteil vom 19.05.2006 - 8 U 69/05

1. Ein Bieter darf die Leistungsbeschreibung einer öffentlichen Ausschreibung im Zweifelsfalle so verstehen, dass sie den Anforderungen der VOB/A entspricht.*)

2. Maßgebend für die Auslegung ist der objektive Empfängerhorizont. Da der Empfängerkreis abstrakt ist, kommt dem Wortlaut der Ausschreibung große Bedeutung zu.*)

3. Zur Feststellung, wie die beteiligten Fachkreise die in der Ausschreibung verwendete Terminologie üblicherweise im speziellen fachlichen Sinne verstehen, kann ein Sachverständiger herangezogen werden.*)

4. Bei der Auslegung der Leistungsbeschreibung ist zunächst von der auf die konkrete Leistung bezogenen Positionen auszugehen. Die dort enthaltenen Angaben sind jedoch in Verbindung mit den sonstigen Angaben des Leistungsverzeichnisses und anderen vertraglichen Unterlagen als sinnvolles Ganzes auszulegen.*)

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VPRRS 2006, 0377
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bewertung der Angebote

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.07.2006 - 1 VK LVwA 11/06

1. Ausschlaggebend für die Bewertung der Angebote sind die in der Bekanntmachung veröffentlichten Nachweise und Erklärungen zur Eignungsprüfung, da die VOL/A unter § 7a Nr. 2 Abs. 3 bestimmt, dass der Auftraggeber bereits in der Bekanntmachung (§§ 17 und 17a VOL/A) angibt, welche Nachweise von den Bietern vorzulegen sind.*)

2. Nach § 25 Nr. 2 Abs. 3 und Nr. 3 VOL/A darf der Zuschlag nur auf ein Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Umstände das wirtschaftlichste Angebot ist. Auf ein Angebot, dessen Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Der Auftraggeber hat zwar in seiner Prüfung erkannt, dass das Angebot der Beigeladenen erheblich vom Nächstbietenden abweicht und eine Aufklärung des Zustandekommens der Preise gefordert, jedoch entbehrt seine anschließende Bewertung im Ergebnis jeder rechtlichen Grundlage.*)

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VPRRS 2006, 0376
BestandssanierungBestandssanierung
Erhöhung der Wertgebühr wegen besonders hohem terminlichen Druck?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.03.2006 - 1 VK LVwA 44/05

1. Bei einer Sachentscheidung ohne mündliche Verhandlung ist höchstens eine 1,8-fache Wertgebühr angemessen.*)

2. Im vorliegenden Fall rechtfertigt unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände ein besonders hoher terminlicher Druck im Kammerverfahren keine Erhöhung der Wertgebühr.*)

3. Eine gesonderte Gebühr wird durch den Antrag gem. § 115 Abs. 2 S. 1 GWB nicht ausgelöst.*)

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VPRRS 2006, 0375
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Transparenz des Vergabevermerks

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.04.2006 - 1 VK LVwA 8/06

1. Der Antragsgegner hat sein Auswahlermessen im Widerspruch zu § 25 a VOB/A nicht an den Kriterien ausgerichtet, die er selbst in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen benannt hat.*)

2. Dem Erfordernis der hinreichenden Transparenz wird nicht bereits dadurch genügt, dass der Vergabevermerk die Entscheidungen der formellen und wirtschaftlichen Prüfung wiedergibt, dabei jedoch die Betrachtung anhand der veröffentlichen Zuschlagskriterien gänzlich unerwähnt lässt.*)

3. Es ist festzustellen, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, ab dem die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beginnt und die Dokumentation unzureichend wird, zu wiederholen ist.*)

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VPRRS 2006, 0374
BestandssanierungBestandssanierung
Höhere Gebühr für Bevollmächtigten wegen zeitlichem Druck?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.06.2006 - 1 VK LVwA 51/05

Grundsätzlich hat der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit der Anrufung der Vergabekammern in seine zeitlichen Planungen einzubeziehen. Kommt er dem nicht nach, so kann dieses selbst gewählte Los nicht dazu führen, dass die im Nachprüfungsverfahren unterliegende Gegenseite ein erhöhtes Kostenrisiko trägt. Dies gilt selbstverständlich auch für damit verbundene Risiken der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen.*)

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VPRRS 2006, 0373
TransportleistungenTransportleistungen
Vergabe für 20 Jahre an einen Bieter unzulässig!

EuGH, Urteil vom 09.03.2006 - Rs. C-323/03

Es verstößt gegen Art. 1, 4 und 9 Verordnung (EWG) Nr. 3577/92, wenn ein Mitgliedstaat eine Regelung beibehält, die es zulässt, die Seeverkehrsdienstleistungen der Beförderung von Personen für einen Zeitraum von 20 Jahren an einen einzigen Betreiber zu vergeben, und als eines der Kriterien für die Vergabe der Konzession die Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrs in einem bestimmten Gebiet vorsieht.

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VPRRS 2006, 0516
ITIT
Zurückweisung einer Gegenvorstellung

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.06.2006 - 1 Verg 6/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2006, 0372
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anordnung einer Verlängerung der Angebotsfrist im Offenen Verfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.08.2006 - 1 Verg 11/06

1. Ein Antrag auf Anordnung weiterer vorläufiger Maßnahmen i.S.v. § 115 Abs. 3 Satz 1 GWB ist auch im Beschwerdeverfahren statthaft.*)

2. Eine Anordnung nach § 115 Abs. 3 GWB (analog) durch den Vergabesenat kann auch vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung über den Eilantrag ergehen.*)

3. Zur Anordnung einer Verlängerung der Angebotsfrist in einem Offenen Verfahren nach VOB/A.*)

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VPRRS 2006, 0371
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB bei Doppelausschreibung

OLG Naumburg, Beschluss vom 31.07.2006 - 1 Verg 6/06

1. Ein Antrag i.S.v. § 115 Abs. 3 Satz 1 GWB auf Anordnung anderer vorläufiger Maßnahmen als der Anordnung bzw. Verlängerung eines Zuschlagverbots ist grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat statthaft.*)

2. Zum (hier fehlenden) Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 115 Abs. 3 Satz 1 GWB analog bei Doppelausschreibung.*)

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VPRRS 2006, 0370
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterschrift lediglich des Prokuristen kein Ausschlussgrund mehr!

VK Sachsen, Beschluss vom 31.01.2005 - 1/SVK/144-04

1. Die nicht rechtsverbindliche Unterschrift durch lediglich einen Prokuristen ist seit der Vergaberechtsnovelle des Jahres 2000 selbst in der VOB/A und VOL/A kein Ausschlussgrund mehr. Für die VOF gilt ein Erst-Recht-Schluss, da dort die Ausschlussgründe in § 11 normiert sind und die nicht rechtsverbindliche Unterschrift nicht genannt ist.

2. Führt der Auftraggeber eine Neubewertung mit neuen Bietergesprächen durch, handelt es sich dennoch um kein separates Verfahren mit Submissionstermin. Einen solchen gibt es ohnehin nur in VOB-Verfahren.

3. Rügt ein Bieter, dass preisliche Aspekte, die seiner Ansicht nach für sein Angebot sprechen, jedoch nicht nach § 16 Abs. 3 VOF publiziert wurden, nicht in die Entscheidung eingeflossen sind, ist dies aufgrund der fehlenden Publikation unbeachtlich.

4. Für den Zeitpunkt des Entstehens der Rügeobliegenheit ist das Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes relevant, nicht die Entstehung desselben.

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VPRRS 2006, 0369
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Mängel des Absageschreibens: Per se kein Ungültigkeitsgrund!

VK Sachsen, Beschluss vom 23.12.2004 - 1/SVK/129-04

1. Mängel des Absageschreibens können für sich genommen einem Nachprüfungsantrag nie zum Erfolg verhelfen, insbesondere wenn durch schriftsätzlichen Vortrag des Auftraggebers, Akteneinsicht bei der Vergabekammer und durch Erörterung in der mündlichen Verhandlung denkbare Defizite der Vorinformation mehr als ausreichend ausgeglichen und damit geheilt worden sind.

2. Obwohl an Form und Inhalt der Rüge keine hohen Ansprüche gestellt werden, genügt eine bloße Meinungsäußerungen oder die Ankündigung, man werde die Vergabepraxis nicht hinnehmen, aber nicht.

3. Die bloße Übersendung eines Antrags an die Vergabekammer stellt noch keine Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB dar. Eine Rüge muss immer auch eine Aufforderung zur Abhilfe enthalten.

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VPRRS 2006, 0368
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wohlwollende Nichtannahme von Bieterfehler: Keine Rechtsverletzung

VK Sachsen, Beschluss vom 11.02.2005 - 1/SVK/128-04

1. Der Auftraggeber verletzt den Bieter nicht dadurch in seinen Rechten, dass er seine Angebot bis zur dritten Wertungsstufe im Wertungsvorgang belässt und zu seinen Gunsten nicht von einem Fehlen wesentlicher Preisangaben ausgeht, obwohl dies nach logischen Gesichtspunkten nahe liegt.

2. Bei ungewöhnlich niedrig erscheinenden Angeboten innerhalb der der Wirtschaftlichkeitsprüfung vorangehenden Preis- und Preis-Leistungs-Prüfung hat der Auftraggeber eine Nachfragepflicht, um die zu erfüllen er die Einzelposten der Angebote zu prüfen hat, die jedoch nicht denklogisch mit einem Nachfrageverbot bei nicht ungewöhnlich niedrigen erscheinenden Angeboten korreliert.

3. Der Begriff des „Dienstleistungsauftrags“, der eine Leistung zur ausschreibungspflichtigen Leistung i.S.v. § 99 GWB macht, ist weit auszulegen, so dass alle gegenseitigen Verträge erfasst sind, mit denen der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Bedarfsdeckung die Leistungserbringung gegen Entgelt vereinbart.

4. Eine Entsorgungsträgereigenschaft nach §§ 15, 17, 18 KrW-/AbfG ist gegeben, wenn der Auftraggeber die ihm auferlegten Aufgaben nicht allein durch den Verkauf des Altpapiers an Dritte erfüllen kann, da dann der Verwertungserfolg noch nicht eingetreten ist.

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