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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10873 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

VPRRS 2005, 0510
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Anonymes Nachprüfungsverfahren unzulässig!

OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2005 - 13 Verg 8/05

Weder die Rechtsmittelrichtlinie 92/50/EWG noch § 97 Abs. 7 GWB eröffnen dem Unternehmer das Recht, anonym den Anspruch gegen den öffentlichen Auftraggeber geltend zu machen, eine Vergabe ohne gehöriges Verfahren (de-facto-Vergabe) zu unterlassen und stattdessen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einzuhalten.*)

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VPRRS 2005, 0509
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen Mischkalkulation: Sie muss nachgewiesen werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 01.07.2005 - WVerg 7/05

1. Der Ausschluss eines Angebots gem. den §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 l), 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A wegen unzulässiger Mischkalkulation setzt die Feststellung voraus, dass der betroffene Bieter in seinem Angebot Preisverlagerungen, d.h. in einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses Abpreisungen und an anderer Stelle kompensatorische Aufpreisungen mit dem Ergebnis vorgenommen hat, dass die in den jeweiligen Positionen angegebenen Preise von den ohne Berücksichtigung der Preisverschiebung tatsächlich geforderten Preisen abweichen.*)

2. Zur Darlegungs- und Beweislast, wenn die Vergabestelle dem durch die Angebotsgestaltung ausgelösten Verdacht einer unzulässigen Mischkalkulation durch Nachfrage bei dem betroffenen Bieter nachgeht.*)

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VPRRS 2005, 0508
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Reine "Unterkostenangebote" führen nicht zum Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 12.07.2005 - 1/SVK/073-05

1. Grundsätzlich liegt es - auch nach der Entscheidung des BGH vom 18.05.2004 (X ZB 7/04) - im Verantwortungsbereich des Bieters, wie er seine Preise kalkuliert und zu welchen Preisen er welche Leistungen des Leistungsverzeichnisses anbietet.*)

2. Reine "Unterkostenangebote" in einzelnen Preispositionen allein berechtigen den Auftraggeber nicht zum Vorbehalt einer vergaberechtlich verbotenen Preisverlagerung (Mischkalkulation) mit Ausschlussrelevanz nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A. Unterkostenangebote sind nach allgemeiner Auffassung per se nicht unzulässig. Nach der Rechtsprechung des BGH ist lediglich die Verschiebung eines in einer LV-Position kalkulierten Aufwands in eine andere LV-Position, also Abpreisungen verbunden mit kompensatorischen Aufpreisungen an anderer Stelle, untersagt. Gibt es aber keine derartigen tatsächlich auch überpreisten Positionen , verbietet sich eine darauf aufbauende Annahme einer kompensatorischen Preisverlagerung, die überhaupt erst den vom BGH angedachten Ausschlussgrund begründen kann (wie OLG Dresden, B. v. 01.07.2005, WVerg 7/05 und OLG Koblenz, B. v. 10.05.2005, 1 Verg 3/05).*)

3. Ein Prüfung, wonach einzig und allein eine auffällige Niedrigpreisposition (ohne Aufpreisungen an anderer Stelle) solange einem immer weiter und tiefer gehenden Rechtfertigungszenario zugeführt wird, bis schlussendlich sogar entgegen den Ausführungen einer erstbeurteilenden (unteren) Vergabestelle ein Rechtfertigungsmanko auf der Grundlage allein des ARS Nr. 25/2004 konstatiert wird, ist vergaberechtswidrig. In einer solchen Konstellation erweist sich ein Ausschluss durch eine (übergeordnete) Behörde, der einzig und allein auf eine nicht gesetzlich oder obergerichtlich gestützte Rechtsgrundlage gestützt wird (die in praxi überzogenen Ermächtigungen des ARS Nr. 25/2004) wie auch das Allgemeine Rundschreiben selber als vergaberechtswidrig.*)

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VPRRS 2005, 0507
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vertragsübernahme nach Zuschlagserteilung: Öffentlicher Auftrag?

VK Bund, Beschluss vom 29.06.2005 - VK 3-52/05

1. Die eine Bedarfsdeckung herbeiführende Vertragsübernahme stellt sich als eine Form der Erteilung eines öffentlichen Auftrages dar.

2. Die Erteilung öffentlicher Aufträge unterliegt grundsätzlich dem Vergaberecht, und zwar unabhängig davon, in welcher juristischen Form die Auftragserteilung im konkreten Einzelfall vollzogen wird.

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VPRRS 2005, 0506
DienstleistungenDienstleistungen
Begründet laufendes Gesetzgebungsverfahren besondere Dringlichkeit?

VK Bund, Beschluss vom 09.06.2005 - VK 3-49/05

1. Die zwingenden, durch Europäisches Gemeinschaftsrecht vorgegebenen vergaberechtlichen Fristen haben sich nicht einem innerhalb der Bundesregierung selbstgesetzten Terminplan unterzuordnen. Stattdessen hat sich die Planung der Bundesregierung ihrerseits an den vergaberechtlichen Fristen zu orientieren.

2. Die Darlegung, welchen Teilnahmeantrag der potenzielle Bieter bei einer fehlerfreien Ausschreibung abgegeben hätte, ist im Nachprüfungsverfahren nicht erforderlich.

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VPRRS 2005, 0505
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Anspruch auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren

VK Bremen, Beschluss vom 06.01.2005 - VK 4/04

1. Das Transparenzgebot gebietet die Durchführung offener und nicht hinsichtlich des Bieterkreises beschränkter Verfahren sowie die möglichst weitgehende Streuung von Vergabeankündigungen und Verdingungsunterlagen. Das Transparenzgebot stellt zudem sicher, dass ein öffentlicher Auftraggeber von den aufgestellten Vergabekriterien nach ihrer Bekanntmachung bei der späteren Angebotsprüfung nicht abweicht.

2. Gemäß § 16 Abs. 3 VOF ist nur im Zusammenhang mit der Auftragserteilung - dem Zuschlag -vorgesehen, dass der Auftragsgeber alle Auftragskriterien möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung angibt. § 13 Abs. 1 VOF nennt die Kriterien, die "insbesondere" die fachliche Eignung von Bewerbern verdeutlichen können, ohne den Auftraggeber aufzufordern, die zugrunde gelegten Kriterien in der Reihenfolge ihrer Gewichtigkeit anzugeben. Etwas anderes kann gelten, wenn die Antragsgegnerin vor der Vergabebekanntmachung eine Reihenfolge oder Punktebewertung festgelegt, ohne diese mit zu veröffentlichen.

3. Wichtiger als die in § 16 Abs. 2 VOF genannten Auftragskriterien sind für die Prognoseentscheidung die für die Bewerberauswahl vorgesehenen Auswahlkriterien der Fachkunde, Eignung, Erfahrung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Der Auftraggeber wird regelmäßig nicht nur gemäß § 10 Abs. 1 VOF diejenigen Bewerber, die nach den Maßstäben der §§ 12 und 13 VOF am geeignetsten erscheinen, zur Verhandlung auffordern. Er wird häufig auch letztlich demjenigen Bewerber den Auftrag erteilen, der nach seinem Ermessen und seiner Überzeugung auf der Grundlage eines transparenten, detaillierten Auswahlverfahrens am geeignetsten ist. §§ 10 und 16 VOF gewähren dem Auftraggeber bei seiner Prognoseentscheidung - sowohl bei der Eignungsprüfung als auch bei der Frage nach dem Zuschlag - den notwendigen, relativ weiten Ermessensspielraum. Dieses Auswahlermessen findet seine Grenzen letztlich im Diskriminierungs- und im Willkürverbot. Bei der Teilnehmerauswahl ist es letztlich Sache der Vergabestelle, anhand einer pflichtgemäßen Ermessensausübung zu prüfen, welcher der für grundsätzlich geeignet befundenen Bewerber die Teilnahmekriterien am ehesten erfüllt. Ein Anspruch auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren besteht nicht. Maßstab für die Frage, ob die Vergabestelle die Reduzierung des Teilnehmerkreises vergaberechtmäßig vorgenommen hat, ist letztlich das Diskriminierungs- und Willkürverbot. Die Vergabestelle muss anhand sachbezogener Kriterien und insbesondere nicht diskriminierend oder willkürlich auswählen. Ein Abstellen auf die Zahl der Referenzen, verbunden mit der Anfertigung von Notenskalen, ist nicht willkürlich.

4. Selbst wenn in zeitlicher Hinsicht ein (Gesamt-)Vergabevermerk erst nach der endgültigen Vergabeentscheidung fertig gestellt werden kann, ist es zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich, dass der Auftraggeber wesentliche Zwischenentscheidungen bereits vor der Zuschlagsentscheidung nachvollziehbar und zeitnah dokumentiert.

5. Ein im Rahmen eines behördeninternen Postdienste eingeschaltete Eigenbetrieb eine ähnliche Funktion wie ein Empfangsbote. Dessen Einschaltung ist für Außenstehende nicht erkennbar. Bei Willenserklärungen, die einem Empfangsboten gegenüber abgegeben werden, erfolgt der Zugang in dem Zeitpunkt, in dem regelmäßig mit der Weitergabe an den Empfänger gerechnet werden kann Bei Tagespost darf ein Außenstehender erwarten, dass diese noch am selben Tag an den vorgesehenen Empfänger weitergegeben wird. Die verspätete Weitergabe geht zu Lasten des Empfängers.

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VPRRS 2005, 0504
DienstleistungenDienstleistungen
Alleiniger Adressat der Rüge: die Vergabestelle

VK Hessen, Beschluss vom 11.03.2004 - 69d-VK-06/2004

1. Ein Schreiben entspricht inhaltlich den Anforderungen an eine Rüge nur, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften konkret benannt wird. Der bloße Hinweis, dass es sich um ein Missverständnis handele und vorsorglich Widerspruch angemeldet werde, genügt den Rügeanforderungen nicht. Etwaige Schreiben an andere Stellen als die Vergabestelle sind für die Erfüllung der Rügepflicht unbeachtlich.

2. Eine Rüge, die bei einem klaren Sachverhalt und einer eindeutigen verbindlichen Mitteilung über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren erst 8 oder 9 Arbeitstage nach Kenntnis des möglichen Verstoßes erfolgt, ist als nicht mehr unverzüglich anzusehen.

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VPRRS 2005, 0503
DienstleistungenDienstleistungen
Zwingender Angebotsausschluss: Grundsätzlich keine Antragsbefugnis

VK Hessen, Beschluss vom 24.03.2004 - 69d-VK-09/2004

1. Die Zulässigkeit eines auf Primärrechtsschutz im Nachprüfungsverfahren gerichteten Antrags setzt insbesondere die Geltendmachung der Verletzung eigener Bieterrechte (§ 97 Abs.7 GWB) und die Darlegung eines zumindest drohenden Schadens voraus ("Antragsbefugnis", vgl. § 107 Abs.2 GWB). Ein Schaden kann nur eintreten, wenn der Antragsteller eine Aussicht auf den Zuschlag hätte. Eine Zuschlagschance besteht jedoch nicht, wenn der Antragsteller ein zwingend auszuschließendes Angebot abgegeben hat. Das Nachprüfungsverfahren dient dem subjektiven, individuellen Rechtsschutz eines Bewerbers/Bieters; eine einer fachaufsichtlichen Kontrolle vergleichbare umfassende Überprüfung der gesamten vergaberechtlichen Sach- und Rechtslage findet dagegen nicht statt. Die Möglichkeit eines Schadenseintritts scheidet aus, wenn der Antragsteller sein Angebot verspätet abgegeben hat und dieses nicht gewertet werden kann und darf, sondern zwingend auszuschließen ist

2. Alle erkannten (vermeintlichen) Verstöße müssen vom Bieter einzeln konkret benannt werden, um später Gegenstand der Überprüfung durch die Vergabekammer werden zu können; die Erfüllung der Rügeverpflichtung ist für jede einzelne der erhobenen Rügen getrennt festzustellen.

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VPRRS 2005, 0502
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 24 Nr. 1 VOB/A vermittelt kein Bieterrecht auf Verhandlung

VK Hessen, Beschluss vom 24.09.2004 - 69d-VK-60/2004

1. Ob das Angebot eines Antragstellers und übriger Beteiligter zwingend auszuschließen ist und bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden kann, berührt nicht die Zulässigkeit, sondern ist eine Frage der Begründetheit. Stellt ein Bieter die Zuschlagsfähigkeit seines Angebots zur Überprüfung, so kann ihm der Zugang zum Nachprüfungsverfahren nicht mit der Begründung verwehrt werden, sein Angebot sei aus anderen als den von ihm zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden gewesen.

2. Der Wortlaut von § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A Abschnitt 2 ("ausgeschlossen werden") weist aus, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen der dort aufgestellten Voraussetzungen kein Recht zu einer großzügigen Handhabung hat, sondern gezwungen ist, das betreffende Angebot aus der Wertung zu nehmen. Im Falle des Fehlens geforderter Erklärungen ändert daran auch der Umstand nichts, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A Abschnitt 2 nur als Sollvorschrift formuliert ist. Der Ausschlusstatbestand des § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A ist daher auch nicht etwa erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot im Ergebnis nicht mit den anderen abgegebenen Angeboten verglichen werden kann. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote gewertet werden. Dies erfordert, dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet, aber ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert war, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen.

3. Für die Beurteilung eines Sachverhalts ist auf den "objektiven Empfängerhorizont" abzustellen, d.h. maßgebend ist, wie ein verständiger, sach- und fachkundiger und mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Betrachter in der Lage der Vergabestelle die Angaben verstehen musste oder durfte.

4. Es gehört zu den originären Pflichten des Bieters, sein Angebot so eindeutig zu gestalten, dass es möglichst keine Fragen offen lässt: § 21 Nr. 1 VOB/A betrifft den Inhalt des Angebots. § 21 Abs. 1 Satz 1 enthält den Grundsatz, dass das Vertragsangebot klar, vollständig und in jeder Hinsicht zweifelsfrei sein muss. Ergibt sich dennoch Anlass zur Aufklärung, so ist es in erster Linie Sache des Bieters, sich um eine umfassende Information des Auftraggebers zu kümmern. Es ist nicht die Aufgabe oder gar Pflicht des Auftraggebers, sich seinerseits so lange um Klärung zu bemühen, bis alle seine Zweifel oder Unklarheiten ausgeräumt sind. Die Vergabestelle kann unklare Angebotsinhalte aufklären, aber sie muss nicht, denn § 24 Nr. 1 VOB/A vermittelt keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mit dem Bieter über den Angebotsinhalt verhandelt.

5. Etwaige Dokumentationsmängel führen nicht "per se" zu einer Verletzung subjektiver Bieterrechte, sondern nur wenn dieser Mangel sich ursächlich auf die Rechtsstellung des Bieters ausgewirkt hat.

6. Dem Auftraggeber ist es unbenommen, zu seiner Absicherung auch andere Erkenntnisquellen als die Information durch den Bieter zu nutzen. Warum dies nur bei der Eignungsprüfung der Falle sein soll, wo es unbestritten ist, dass der Auftraggeber eigene Erfahrungen und bei Dritten durch Nachfrage gewonnene Informationen verwenden darf, ist nicht ersichtlich.

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VPRRS 2005, 0501
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Statuierung technischer Mindestanforderungen für Nebenangebote

VK Lüneburg, Beschluss vom 19.04.2005 - VgK-11/2005

1. Die Rügepflicht des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt. Vorausgesetzt ist die positive Kenntnis des Anbieters von den Tatsachen. Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

2. Eine transparente und den Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes genügende Wertung technischer Nebenangebote wird bereits dadurch gewährleistet, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, in den Verdingungsunterlagen gem. § 9 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben und gem. § 9 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A alle für eine einwandfreie Preisermittlung relevanten Umstände festzustellen und in den Verdingungsunterlagen anzugeben hat.

3. Wird mit einem Nebenangebot eine andere als die in den Ausschreibungsunterlagen verlangte Bauweise angeboten, so setzt die Zulässigkeit des Nebenangebots in aller Regel nicht voraus, dass der Auftraggeber diese Bauweise ausdrücklich als zugelassen oder erwünscht bezeichnet hat. Denn die Nebenangebote sollen dem Auftraggeber gerade die Kenntnis von alternativen, von ihm möglicherweise gar nicht bedachten Ausführungsmöglichkeiten vermitteln.

4. Der nachträgliche Nachweis der Gleichwertigkeit ist nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A zulässig, wenn es sich dabei nicht um eine inhaltliche Änderung der Angebots handelte.

5. Eine Kostenentscheidung hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Beigeladenen folgt aus analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO. Dort ist für das verwaltungsgerichtliche Verfahren geregelt, dass die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen nur erstattungsfähig sind, wenn sie das Gericht aus Billigkeit der unterliegenden Partei oder der Staatskasse auferlegt. Die analoge Anwendung dieser Vorschrift zugunsten eines obsiegenden Beigeladenen ist im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer geboten. Die für eine analoge Anwendung von Vorschriften erforderliche Regelungslücke ergibt sich daraus, dass gem. § 128 Abs. 4 Satz 2 lediglich geregelt wird: "Soweit ein Beteiligter im Verfahren unterliegt, hat er die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen des Antragsgegners zu tragen. § 80 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und die entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder gelten entsprechend." Eine daraus folgende Ungleichbehandlung eines Beigeladenen gegenüber den anderen Beteiligten des Nachprüfungsverfahrens wäre jedoch nicht sachgerecht, zumal der Beigeladene schließlich gem. § 109 GWB deshalb den Beteiligten-Status erhält, weil "dessen Interessen durch die Entscheidung schwerwiegend berührt werden".

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VPRRS 2005, 0500
DienstleistungenDienstleistungen
Kein wertbares Angebot: Ausschreibungsaufhebung zwingend

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.12.2004 - VK 2-LVwA LSA 41/04

Ein Antragsteller kann eine Verletzung von eigenen Rechten i. S. des § 97 Abs. 7 GWB geltend machen, obwohl sein Angebot vom Vergabeverfahren auszuschließen ist. Wenn auch das Angebot des einzigen anderen Bieters aus kongruenten Gründen nicht zu berücksichtigen ist, ist das Gleichbehandlungsverbot von Bedeutung. Der Vergabestelle liegt in diesem speziellen Fall kein wertbares Angebot vor. Sie ist dann gehalten, zur Beschaffung der Leistung ein neues Vergabeverfahren durchzuführen, an dem sich der Antragsteller mit einem neuen Angebot beteiligen kann.

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VPRRS 2005, 0499
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss von Doppelbewerbungen

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.05.2005 - VK 15/05

Gibt ein Unternehmen sowohl selbstständig als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot ab, so begründet dies ein wettbewerbswidriges Verhalten (Verstoß gegen die Grundsätze des Geheimwettbewerbs), das zum Ausschluss beider Gebote führt.

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VPRRS 2005, 0498
DienstleistungenDienstleistungen
Zulässige Bewertungskriterien

VK Arnsberg, Beschluss vom 05.07.2005 - VK 08/05; VK 11/05

Zu der Frage, ob die telefonische Erreichbarkeit ein Bewertungskriterium sein kann.

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VPRRS 2005, 0497
DienstleistungenDienstleistungen
Auschluss bei wettbewerbsbeschrändenden Abreden

VK Arnsberg, Beschluss vom 28.06.2005 - VK 08/05

Zu der Frage, wann Verhaltensweisen verschiedener Bieter dazu führen, Wettbewerb von einander unabhängiger Firmen vorzutäuschen.

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VPRRS 2005, 0496
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen Mischkalkulation

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.05.2005 - VK 14/05

Sieht das Leistungsverzeichnis in einer Anlage „Kalkulationstabellen“ die Position „Erhaltungs- und Unterhaltungskosten pro Jahr“ vor, und rechnet ein Bieter die hierzu tatsächlich kalkulierten Kosten in die Position „sonst. laufleistungsunabhängige Kosten“ ein, so liegt eine Mischkalkulation vor, die zwingend zum Ausschluss führt.

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VPRRS 2005, 0495
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen Unvollständigkeit

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2005 - Verg 84/04

Sollen in den Angeboten der Nettopreis pro Teilnehmer und Monat und der Gesamtpreis (inkl. Umsatzsteuer) angegeben werden, so ist ein Angebot dann nicht auszuschließen, wenn es nur einen Preis angibt, die Preisangabe aber zu erkennen gibt, dass mit dem angegebenen Preis pro Teilnehmer und Monat der abschließend zu berechnende Preis gemeint ist.

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VPRRS 2005, 0494
DienstleistungenDienstleistungen
Verdacht eines zu niedrigen Angebotes

EuG, Urteil vom 06.07.2005 - Rs. T-148/04

1. Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über einen weiten Spielraum; die Kontrolle durch das Gericht muss sich auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet worden sind, der Sachverhalt richtig ermittelt wurde und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt.

2. Der Bewertungsausschuss ist nur dann, wenn er ein Angebot im Sinne des Art. 139 Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung als ungewöhnlich niedrig ansieht, verpflichtet, gegebenenfalls vor dessen Ablehnung Aufklärung über die Einzelposten des Angebots zu verlangen, die er für angezeigt hält.

3. Nach ständiger Rechtsprechung muss nicht jedes Vergabekriterium, das der Auftraggeber festgelegt hat, um das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln, zwangsläufig rein wirtschaftlicher Art sein, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Faktoren, die nicht rein wirtschaftlich sind, sich auf den Wert eines Angebots für diesen Auftraggeber auswirken können.

4. Weder die Haushaltsordnung noch die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung verlangen, dass ein Bieter tatsächlich zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots über das Personal verfügt, das zur Durchführung eines möglichen künftigen Vertrages erforderlich ist.

5. Zu der Frage, wann die Anwendung des Verhandlungsverfahrens gerechtfertigt ist.

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VPRRS 2005, 0493
BauvertragBauvertrag
Keine Mehrvergütung bei nicht kalkuliertem Mehraufwand

KG, Urteil vom 15.07.2004 - 27 U 300/03

1. Ein von einem Bieter nicht kalkulierter Mehraufwand stellt weder eine Ausführungsänderung nach § 2 Nr. 5 VOB/B noch eine zusätzliche Leistung im Sinne von § 2 Nr. 6 VOB/B dar.

2. Wenn Daten in Ausschreibungsunterlagen vorbehaltlich einer weiteren Prüfung angegeben sind, obliegt es dem Ermessen eines Bieters, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Daten zu prüfen. Ein aus dem Unterlassen einer Prüfung entstehender Mehraufwand geht zu Lasten des Bieters.

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VPRRS 2005, 0492
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftreten als Generalunternehmer kein Ausschlussgrund

VK Hessen, Beschluss vom 05.10.2004 - 69d-VK-56/2004

1. Wenn ein Bieter als Generalübernehmer auftritt, also weniger als ein Drittel der Bauleistung selbst erbringt, stellt dies keinen Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren dar.*)

2. Fehlende oder unklare Angaben in den Verdingungsunterlagen zu einem beabsichtigten Nachunternehmereinsatz dürfen nicht durch Nachverhandlungen gemäß § 24 Nr. 1 VOB/A bereinigt werden.*)

3. Ein Bieter, der nicht selbst über die zur Ausführung eines Bauauftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt oder diese einsetzen will, muss in seinem Angebot ohne besondere Aufforderung des Auftraggebers darlegen und nachweisen, welcher Nachunternehmen er sich bei der Ausführung des Auftrags bedient und dass er tatsächlich über die den Nachunternehmen zustehenden Mittel, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind, verfügt.*)

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VPRRS 2005, 0491
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschränkende Eingrenzungserklärungen führen zum Ausschluss!

VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005 - VK 10/05

Eingrenzungserklärungen im Anschreiben, die geeignet sind, den Leistungsumfang zu beschränken, können zum Ausschluss führen.*)

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VPRRS 2005, 0490
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bei Einbringung eigener Vertragsbedingungen: zwingender Ausschluss

VK Hessen, Beschluss vom 20.10.2004 - 69d-VK-61/2004

1. Ein Nachprüfungsantrag ist auch zulässig, wenn das Angebot des Bieters möglicherweise zu Recht wegen eines zwingenden Ausschlussgrundes nicht bei der Angebotswertung berücksichtigt wurde. Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt sein sollen und dass er ohne diese Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte.*)

2. Ein Angebot ist bei Einbringung eigener Vertragsbedingungen im Angebotsschreiben des Bieters zwingend auszuschließen. Dabei ist auch die Bezeichnung als „Präzisierung“ als Benennung eigener, von den Verdingungsunterlagen abweichender Vertragsbedingungen anzusehen, da damit die Regelungen in den Verdingungsunterlagen nicht ohne Einschränkung angenommen werden.*)

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VPRRS 2005, 0489
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bei Antragsbefugnis auch Angebotsausschluss zu prüfen

VK Hessen, Beschluss vom 20.10.2004 - 69d-VK-62/2004

1. Die Antragsbefugnis umfasst auch die Frage der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des Angebots. Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt sein sollen und dass er ohne diese Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte.*)

2. Eine erst im Nachprüfungsantrag erbrachten Rüge, dem Bieter sei die vollständige Erstellung des Hauptangebotes aufgrund eines Fehlers der Vergabestelle bei Übersendung der Verdingungsunterlagen nicht möglich gewesen, ist nicht mehr „unverzüglich“ i. S. d. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)

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VPRRS 2005, 0488
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftragsvolumen übersteigt bisherigen Jahresumsatz: Bieter ungeeignet?

BGH, Urteil vom 24.05.2005 - X ZR 243/02

a) Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird. Ein Angebot, das die erforderlichen Erklärungen nicht enthält, ist regelmäßig von der Wertung auszuschließen.*)

b) Der Umstand, daß das Auftragsvolumen den bisherigen Jahresumsatz des Bieters übersteigt, rechtfertigt für sich genommen grundsätzlich nicht den Schluß auf mangelnde Leistungsfähigkeit des Bieters.*)




VPRRS 2005, 0487
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Regelmäßiger Angebotsausschluss wegen Unvollständigkeit

VK Hessen, Beschluss vom 23.08.2004 - 69d-VK-38/2004

1. Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Angebote, die an demselben Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d. h. an den betreffenden übereinstimmenden Mangel vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu knüpfen. Hieraus folgt, dass aus der Wertung auch das Angebot des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, ausgeschlossen werden muss, falls es an demselben Mangel leidet wie dasjenige des Antragstellers.*)

2. Verbleibt danach kein zuschlagsfähiges Angebot mehr, muss die Entscheidung der Vergabestelle und die Ausschreibung insgesamt aufgehoben werden.*)

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VPRRS 2005, 0486
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss bei Doppelangeboten!

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.06.2005 - VK 05/05

Da bei Doppelangeboten der Wille des Anbieters nicht mehr eindeutig für die Vergabestelle ermittelbar ist, sind diese Angebote zwingend auszuschliessen.*)

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VPRRS 2005, 0485
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss bei Änderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft?

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.04.2005 - VK 03/05

Eine Veränderung in einer Bietergemeinschaft im Rahmen einer Rechtsnachfolge, die das Angebot inhaltlich unberührt läßt, führt nicht zu einem zwingenden Ausschluss, sondern zu einer (nachprüfbaren) Ermessensentscheidung des Auftraggeber zur Eignung der Bietergemeinschaft.*)

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VPRRS 2005, 0484
DruckerzeugnisseDruckerzeugnisse
Rücknahme des Nachprüfungsantrags: Kostenfolge

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2005 - VK-SH 18/05

1. Durch Rücknahme des Nachprüfungsantrags wird ein zuvor ergangener Beschluss der Vergabekammer wirkungslos.*)

2. Der Antragssteller trägt die Kosten des Nachprüfungsverfahrens nicht nur bei einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern auch dann, wenn er den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat und ein Beschluss der Vergabekammer dadurch wirkungslos wird.*)

3. Die Verfahrensgebühren der Vergabekammer für die Hauptsacheentscheidung und für ein Eilverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB sind gesondert zu ermitteln.*)

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VPRRS 2005, 0483
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertung von Bedarfspositionen

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2005 - VK-SH 14/05

1. Es ist nicht nur zulässig, Bedarfspositionen zu werten, sondern deren Wertung ist aus Gründen der Transparenz und der Wettbewerbsgerechtigkeit zwingend geboten. Der Auftraggeber hat allerdings sorgfältig darauf zu achten, eine transparente Vergabeentscheidung zu ermitteln und den Gefahren von Manipulationen entgegenzutreten.*)

2. Bei widersprüchlichen Angaben hinsichtlich der Wertungskriterien in Vergabebekanntmachung und Verdingungsunterlagen gelten die Wertungskriterien der Vergabebekanntmachung.*)

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VPRRS 2005, 0482
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einheitspreis offensichtlich falsch: Keine Wertung!

LG Köln, Urteil vom 23.02.2005 - 28 O (Kart) 561/04

Weicht der Gesamtbetrag einer Position vom Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis ab, ist der angebotene Einheitspreis zu werten. Dies gilt auch bei offensichtlich unrichtigen Einheitspreisen (hier: 816 Euro statt richtig 8,16 Euro). Ausnahmen sind nicht zugelassen.

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VPRRS 2005, 0481
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlenden Hersteller- und Typenbezeichnungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.07.2005 - VgK-31/2005

1. Verlangt ein Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen vom Bieter zulässigerweise produktidentifizierende Angaben (Hersteller- und Typenbezeichnung), so führt ein Fehlen dieser Angaben zu einem Fehlen der Vergleichbarkeit mit konkurrierenden Angeboten, welche diese Angaben enthalten. Ein derart unklares, weil unvollständiges Angebot ist von der Wertung auszuschließen.

2. Grundsätzlich hat ein Bieter, der ein unklares Angebot vorgelegt hat, keinen Anspruch auf Nachverhandlung.

3. Die ungenügende Beschreibung eines von den Leitfabrikaten abweichenden Produkts kann nicht mit einer Aufklärung des Angebotsinhalts nach § 24 VOB/A nachgebessert werden.

4. Die Eintragung des Vermerks "LV" bei geforderten Hersteller- und Typenbezeichnungen sowie Vorgabe eines Leitfabrikats ist ausreichend.

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VPRRS 2005, 0480
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anhaltspunkte für eine Mischkalkulation und Beweislast

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.07.2005 - VgK-26/2005

1. Die Tatsache, dass einzelne Positionen sehr niedrig angeboten werden, lässt nicht automatisch auf eine vergaberechtswidrige Mischkalkulation schließen.

2. Insbesondere bei einer Häufung von 1-Cent-Positionen wird eine vergaberechtswidrige Mischkalkulation regelmäßig vermutet. Der Bieter trägt in diesen Fällen die Beweislast für das Nichtvorliegen einer Mischkalkulation.

3. Bei einem grundsätzlich leistungsfähigen Bieter kann es verschiedenste Gründe geben, im Einzelfall auch ein nicht auskömmliches oder jedenfalls sehr knapp kalkuliertes Angebot abzugeben. Derartige Angebote sind im Sinne eines Wettbewerbs erwünscht, solange an der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten keine Zweifel bestehen.

4. Zu Sinn und Zweck sowie dem notwendigen Inhalt eines Vergabevermerks.

5. Der Auftraggeber muss dokumentieren, welche Referenzen er in welcher Art und Weise überprüft hat.

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VPRRS 2005, 0479
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
zusätzliche und wichtige Auskünfte

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.06.2005 - VgK-23/2005

1. Bei Angaben zur Gewichtung der Preisfaktoren für eine Preisgleitklausel handelt es sich nicht um Preisangaben im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a) VOL/A in Verbindung mit § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A.

2. Angaben zur Gewichtung der Preisfaktoren für eine Preisgleitklausel sind preis- und kalkulationsrelevante und damit auch wertungsrelevante Angaben, deren Fehlen der Auftraggeber im Rahmen des fakultativen Angebotsausschlusses gem. § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A berücksichtigen muss.

3. Bei zusätzlichen Auskünften im Sinne des § 17 Abs. 1 VOL/A handelt es sich um Mitteilungen, die nur für den anfragenden Bewerber wichtig sind, weil er z. B. die Verdingungsunterlagen oder das Anschreiben vollständig oder in einzelnen Punkten missverstanden oder nicht genau gelesen hat. Erst wenn derartige Missverständnisse nicht subjektiv, sondern objektiv bedingt sind, weil sie sich als Folge von Unzulänglichkeiten der Leistungsbeschreibung darstellen, liegt eine wichtige Auskunft im Sinne des § 17 Abs. 2 VOL/A vor.

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VPRRS 2005, 0478
DienstleistungenDienstleistungen
Entgeltlichkeit im Sinn von § 99 GWB auch bei mietfreier Überlassung?

VK Lüneburg, Beschluss vom 14.06.2005 - VgK-22/2005

1. Eine öffentliche Dienstleistungskonzession wird definiert als ein Vertrag, bei dem die übertragene Dienstleistung im öffentlichen Interesse liegt, die Gegenleistung für die Erbringung der Auftragsleistung aber nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten und bei dem der Konzessionär das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt.

2. Eine Entgeltlichkeit im Sinn von § 99 GWB kann auch bei mietfreier Überlassung von Räumlichkeiten vorliegen.

3. Auch Dienstleistungen des Anhangs I B der VOL (z.B. Dienstleistungen des Gaststättengewerbes) unterliegen dem Vergabenachprüfungsverfahren.

4. Lediglich beratende Beiräte fallen nicht unter § 16 Abs. 1 Nr. 3 lit. a VgV; bei ihnen besteht jedoch grundsätzlich die Ausschlussmöglichkeit nach § 16 Nr. 2 VgV.

5. Die Vermutung der Voreingenommenheit in den Fällen nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VgV kann bei Vorliegen der Voraussetzungen widerlegt werden. Hierfür trägt der Auftraggeber jedoch die Beweislast.

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VPRRS 2005, 0477
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss von Mischkalkulationen

OLG Rostock, Beschluss vom 10.06.2005 - 17 Verg 9/05

1. Die eingetretene Insolvenz eines Mitglieds der Bietergemeinschaft hindert nicht die Annahme einer Rechtsbeeinträchtigung der Bietergemeinschaft selbst. Sie ist also auch in diesem Falle antragsbefugt.

2. Ein Angebot enthält eine Mischkalkulation, wenn eine niedrige Bepreisung für anfallende Arbeiten durch entsprechende Erhöhungen bei anderen Positionen abgedeckt wird. Eine derartige Kostenverlagerung entspricht nicht § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A; das eine Mischkalkulation enthaltende Angebot ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A grundsätzlich von der Wertung auszuschließen.

3. Erbittet die Vergabestelle in ihrer Leistungsbeschreibung ein Preisangebot für die Position „Bestandsunterlagen“, so ist das Gebot eines Bieters auszuschließen, welches in dieser Position lediglich die Plotterkosten anbietet, die Kosten für die den Bestandsunterlagen zu Grunde liegenden Vermessungen aber in den Gemeinkosten unterbringt.

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VPRRS 2005, 0476
DienstleistungenDienstleistungen
Sind Sparkassen öffentliche Auftraggeber?

OLG Rostock, Beschluss vom 15.06.2005 - 17 Verg 3/05

Soweit für die Qualifizierung einer Sparkasse als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB die nichtgewerbliche Art der Aufgabenerfüllung vorausgesetzt wird, fehlt es insgesamt an den dafür erforderlichen Merkmalen, da Sparkassen mit anderen Kreditinstituten in einem entwickelten Wettbewerb stehen, gewinnorientiert arbeiten, die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken selber tragen und nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

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VPRRS 2005, 0475
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütungsanspruch wegen uneindeutiger Leistungsbeschreibung

LG Stralsund, Urteil vom 12.04.2005 - 3 O 73/03

Es ist Sache des öffentlichen Auftraggebers, vor der Ausschreibung die Frage einer Schadstoffbelastung aufzuklären oder bei überraschendem Auftreten von Schadstoffen den Auftrag entsprechend zu erweitern.

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VPRRS 2005, 0474
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Formblätter EFB-Preis im Angebot: Zwingender Ausschluss!

BGH, Urteil vom 07.06.2005 - X ZR 19/02

a) Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines durch die Ausschreibung begründeten vorvertraglichen schutzwürdigen Vertrauensverhältnisses kommen nicht in Betracht, wenn das Angebot des Schadensersatz begehrenden Bieters zwingend von der Wertung der Angebote auszuschließen war.*)

b) Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nach den Formblättern EFB-Preis 1a, 1b und 2 gefordert, dann sollen diese Erklärungen für die Vergabeentscheidung relevant sein, so daß die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot zwingend zum Ausschluß von der Wertung nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A führt.*)

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VPRRS 2005, 0473
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütung infolge unklarer Leistungsbeschreibung?

OLG Celle, Urteil vom 14.07.2005 - 14 U 217/04

1. Ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, dass der Stahlüberbau einer Brücke unter Verwendung zweier verschiedener Stahlsorten "entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen nach Zeichnung" herzustellen ist, so ist dasjenige Verhältnis der beiden Stahlsorten geschuldet, das konstruktionstechnisch zum Bau der Brücke erforderlich ist.*)

2. a) Enthält die Ausschreibung Unklarheiten, die keine sichere Kalkulation ermöglichen, hat der Auftragnehmer diese durch vorherige Einsichtnahmen in Planunterlagen, Ortsbesichtigungen oder Rückfragen zu klären.*)

b) Unterlässt der Auftragnehmer die gebotenen Aufklärungshandlungen, stehen ihm gegen den Auftraggeber weder Mehrvergütungsansprüche aus § 2 VOB/B noch Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss zu.*)

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VPRRS 2005, 0702
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Bietern darf kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden!

VK Bund, Beschluss vom 13.07.2005 - VK 2-69/05

1. Es ist dem Auftraggeber untersagt, dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis aufzubürden für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im voraus einschätzen kann.

2. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A entsprechend dem Normzweck, den Auftragnehmer vor unangemessenen Vertragsbedingungen zu schützen, nicht eng, sondern eher weit auszulegen.

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VPRRS 2005, 0472
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss bei Fehlen geforderter Erklärungen

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.06.2005 - 320.VK-3194-21/05

1. Die ausschreibende Stelle hat in den Verdingungsunterlagen konkret festzulegen, welche Erklärungen sie für die Angebotswertung fordert. Eine Mehrdeutigkeit in den geforderten Belegen kann nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen. Um Bieter im Vergabeverfahren mit Erklärungspflichten zu belasten, muss der Auftraggeber die Erklärungen „fordern“, das heißt, für das konkrete Vergabeverfahren ausdrücklich verlangen und eindeutig bestimmen, dass und zu welchem Zeitpunkt sie beizubringen sind. Unterlässt er dies, erwächst den Bietern im Vergabeverfahren keine Erklärungspflicht.*)

2. Die Vergabekammer ist bei ihrer Entscheidung an den von der Antragstellerin geltend gemachten Verstoß nicht gebunden. Vielmehr kann sie auch andere Verstöße zugrunde legen, durch welche vergaberechtliche Schutzvorschriften verletzt worden sind (§§ 110 Abs. 1, 114 Abs. 1 Satz 2 GWB). Dies gilt zumindest dann, wenn keine Präklusion mangels unverzüglicher Rüge eingetreten ist.*)

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VPRRS 2005, 0470
DienstleistungenDienstleistungen
Unverzüglichkeit der Rüge

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.06.2005 - VgK-21/2005

1. Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

2. Beauftragt ein Bieter zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen einen Rechtsanwalt, ist eine 6 Tage später abgesetzte Rüge noch unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.

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VPRRS 2005, 0469
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Reichweite des Amtsermittlungsgrundsatzes

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.07.2005 - VgK-27/2005

1. Bei offensichtlichen, schwerwiegenden Vergaberechtsverstößen ist die Vergabekammer auch dann nicht gehindert, diese im Rahmen ihrer Entscheidung zu berücksichtigen, wenn die Verstöße nicht - oder verspätet - gerügt wurden.

2. Weicht ein Auftraggeber von der europaweit bekannt gemachten Verfahrensart ab, kann dies von der vergabekammer von Amts wegen berücksichtigt werden.

3. Im gerichtsähnlich ausgebildeten Nachprüfungsverfahren ist die Hinzuziehung enes Rechtsanwalts für den Bieter regelmäßig notwendig.

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VPRRS 2005, 0468
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anspruch auf Nachverhandlung?

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.07.2005 - VgK-29/2005

1. Die Vergabekammer kann nur dann eine Aufhebung der Aufhebung anordnen, wenn der Vergabewille der Vergabestelle fortbesteht.

2. Grundsätzlich hat ein Bieter, der ein unklares Angebot vorgelegt hat, keinen Anspruch auf Nachverhandlung.

3. Die Nachbesserung der ungenügenden Beschreibung eines Nebenangebotes im Wege des § 24 VOL/A ist nicht zulässig.

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VPRRS 2005, 0700
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Vorgabe zum NU-Einsatz: Auftraggeber muss bei Zweifeln nachfragen!

VK Berlin, Beschluss vom 30.12.2004 - VK-B2-67/04

1. Das Europäische Vergaberecht verlangt keine Beschränkung des Nachunternehmeranteils bei Bauvergaben.*)

2. Will der Auftraggeber eine solche Beschränkung, muss er dies eindeutig in den Verdingungsunterlagen festlegen.*)

3. Verzichtet der Auftraggeber auf derartige Vorgaben und erscheint ihm der Eigenanteil als zu gering, muss er dem Bieter Gelegenheit geben nachzuweisen, dass dieser über die Mittel der Nachunternehmer wie über eigene verfügt.*)

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VPRRS 2005, 0467
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzureichendes Nachunternehmerverzeichnis: Ausschluss!

OLG Naumburg, Beschluss vom 18.07.2005 - 1 Verg 5/05

1. Ein Bieter hat ein Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB, wenn der öffentliche Auftraggeber seiner Ansicht nach einen unwirksamen, weil gegen das prozessuale Verbot des § 115 Abs. 1 GWB verstoßenden Zuschlag erteilt hat.*)

2. Fehlt in dem vom Bieter eingereichten Nachunternehmerverzeichnis die vom öffentlichen Auftraggeber geforderte Bezeichnung der Teilleistungen, die von den jeweiligen Nachunternehmern erbracht werden sollen, bzw. sind diese Teilleistungen nicht hinreichend identifizierbar bezeichnet, so ist das Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A von der Wertung auszuschließen.*)

3. Dem Bieter dieses Angebotes fehlt eine Antragsbefugnis zur Geltendmachung von vermeintlichen Vergaberechtsverstößen im Rahmen der weiteren Angebotswertung (hier: in der 3. Wertungsstufe).*)

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VPRRS 2005, 0466
DienstleistungenDienstleistungen
Zulassung zu Märkten durch Losverfahren

OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03

1. Bei Platzmangel können Standplätze auf Märkten auch allein durch Losverfahren vergeben werden.*)

2. Der Veranstalter eines Marktes kann den mit einer Vergabeentscheidung verbundenen Verwaltungsaufwand als Ermessensgesichtspunkt bei der Entscheidung für ein bestimmtes Vergabeverfahren berücksichtigen.*)

3. Für die gerichtliche Überprüfung einer gemäß § 70 Abs. 3 GewO getroffenen Auswahlentscheidung ist unerheblich, ob die zugrundeliegenden Vergabekriterien von der verwaltungsintern dafür zuständigen Stelle bestimmt worden sind (wie OVG N-W, Urt. v. 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, NVwZ-RR 1994, 157 = GewArch 1994, 25).*)

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VPRRS 2005, 0465
DienstleistungenDienstleistungen
Zwingender Ausschluss bei Mehrfachbeteiligung

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2005 - VK 16/05

1. Ein Unternehmen hat grundsätzlich die im Vergabeverfahren erkannten Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich, d.h. unter Berücksichtigung der für die Prüfung und Begründung der Rüge notwendigen Zeitspanne so bald gegenüber dem Auftraggeber zu rügen als es nach den Umständen möglich und zumutbar ist. Für die Unverzüglichkeit einer Rüge werden im Hinblick auf die Eigenarten des Vergabeverfahrens sehr kurze Fristen von der Rechtsprechung gefordert. Die Rüge hat im Regelfall innerhalb von ein bis drei Tagen zu erfolgen. Die unverzügliche Rüge wird verlangt, damit der Auftraggeber den Fehler korrigieren und ein Nachprüfungsverfahren vermieden werden kann. Die Beantwortung der Frage, ob die Rügepflicht eine mit den Geboten von Treu und Glauben unvereinbare Förmelei darstellt, hängt von der Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls ab.

2. Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 2 und Abs. 3 VOL/A entfaltet unter bestimmten Voraussetzungen bieterschützende Wirkung und zwar dann, wenn der niedrige Preis wettbewerblich nicht zu rechtfertigen ist und das Angebot nur in Marktverdrängungsabsicht abgegeben worden sein kann, das niedrige Angebot also als unlautere Verhaltensweise gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A zu werten ist.

3. Die Antragsbefugnis beurteilt sich ausschließlich nach dem Vorbringen des Antragstellers; außerhalb des zur Überprüfung gestellten Gegenstands liegende Gründe bleiben dabei unberücksichtigt. Aber einem Bieter, der auf die Ausschreibung hin ein Angebot abgegeben und damit sein Interesse am Auftrag bekundet hat, und im Nachprüfungsverfahren die Rechtsmäßigkeit der Entscheidung des Auftraggebers, sein Angebot nicht als das Beste zu bewerten, zur Überprüfung stellt, kann der Zugang zum Nachprüfungsverfahren nicht mit der Begründung verwehrt werden, sein Angebot sei aus anderen als mit dem Nachprüfungsantrag zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden gewesen, so dass ihm wegen der von ihm behaupteten Rechtswidrigkeit kein Schaden erwachsen sei oder drohe.

4. Ein Angebot ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A wegen wettbewerbswidrigem Verhalten auszuschließen, wenn sich aus der Grobkalkulation schließen lässt, dass der Geschäftsführer des einen Unternehmens bei der Kalkulation des anderen Unternehmens mitgewirkt hat.

5. Bietergemeinschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmen zur gemeinschaftlichen Abgabe eines Angebots mit dem Ziel, den durch die Verdingungsunterlagen beschriebenen Auftrag gemeinschaftlich zu erhalten und auszuführen. Der Zusammenschluss von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig, § 7 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A.

6. Eine Doppelbeteiligung kann nicht zugelassen werden, da der zwingend notwendige Geheimwettbewerb durch die Mehrfachbeteiligung nicht mehr gewährleistet ist. Es ist mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsprinzip nämlich schlechterdings unvereinbar, dass ein Bieter an der Ausschreibung teilnimmt, dem (ganz oder teilweise) das Angebot oder zumindest die Angebotsgrundlagen eines Mitbewerbers um den Zuschlag bekannt sind. Die Sicherstellung eines geheimen Wettbewerbs zwischen den beteiligten Bietern ist eine essentielle und unverzichtbare Grundvoraussetzung jeder Auftragsvergabe. Nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der konkurrierenden Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulationen anbietet, kommt überhaupt ein echter Wettbewerb zustande. Der strikten Einhaltung der Geheimhaltungsvorschriften unter den Mitbewerbern kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Dies zeigt § 22 Nr. 1 S. 1, Nr. 3 a), Nr. 6 Abs. 1 VOL/A.

7. Es reicht für die Annahme eines Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb, wenn sich das Wissen um die Offerte eines Mitbieters auch nur auf Teile des Angebots des Mitbieters oder zumindest die Grundlagen oder die Kalkulation bezieht.

8. Ein über die Kenntnis der Besprechung von Kalkulationsgrundlagen hinaus seitens der Vergabestelle geforderter gesicherter Nachweis für eine auch subjektiv zielgerichtete wettbewerbsbeschränkende Abrede wird aufgrund der Eigenart solcher Abreden in der Regel nur schwer möglich sein und ist deshalb für die Annahme einer wettbewerbsbeschränkenden Tatsache im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A nicht erforderlich. Eine solche Mehrfachbeteiligung muss bereits aufgrund einer Regelvermutung zum Ausschluss der Angebote führen. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist mit Blick auf den das gesamte Vergabeverfahren beherrschenden Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht nur auf ein gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst alle sonstigen Absprachen, aber auch Verhaltensweisen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot des § 97 Abs. 1 GWB und § 2 Nr. 1 VOL/A unvereinbar sind. Wettbewerbsbeschränkend ist jedes Verhalten, das auf die Einschränkung von Wettbewerb hinausläuft. Der Grundsatz der wettbewerblichen Vergabe hat bieterschützenden Charakter.

9. Das Gebot des Geheimwettbewerbs gegenüber einem Mitbieter muss ausnahmslos gelten. Die Missbrauchsgefahr liegt auf der Hand, wenn man die Offenlegung bzw. den Austausch von Angebotsgrundlagen, Kalkulationen oder Angeboten für Fälle, in denen behauptet wird, es sei zunächst nur die Bewerbung außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens oder nur ein Bieterkonsortium geplant gewesen, erlaubte. Erweisen sich die Parteien der so nicht zustande gekommenen Bewerbung oder des "gescheiterten Bieterkonsortiums" im Nachhinein als "gegnerische" Mitbieter und haben sie ihre Angebotskalkulationen bezüglich der konkreten Auftragsvergabe besprochen, so sind sie in jedem Fall dann zwingend auszuschließen, wenn der Austausch der Informationen eine wettbewerbserhebliche und wettbewerbswidrige Dichte zum eigentlichen Ausschreibungsgegenstand erreicht hat. Dem gleichzustellen sind Fälle von sich im Laufe des Vergabeverfahrens als Mitbieter entpuppenden potentiellen Subunternehmern und von solchen Subunternehmern, welche die Seiten wechseln und dabei ihr Wissen um die Kalkulationen des ersten Verhandlungspartners mitnehmen. Insbesondere bei spezialisierten Arbeiten ist es nicht selten der Fall, dass dabei ein und derselbe Nachunternehmer von mehreren Bietern benannt wird. Im Regelfall kennt zwar der Subunternehmer nicht die Angebotskalkulation und - im Gegensatz zum Mitglied einer Bietergemeinschaft - nicht den Angebotspreis. Sofern aber die Arbeiten des Subunternehmers einen erheblichen Teil des Gesamtauftrags darstellen, ist jedenfalls die Kenntnis von weiten Teilen der Angebotsunterlagen gegeben.

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VPRRS 2005, 0464
VergabeVergabe
Kostenermäßigung bei Antragsrücknahme

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.12.2004 - VK 26/04

Aus Billigkeitserwägungen (§ 128 Abs. 3 Satz 4 GWB) kann die Gebühr vor dem Hintergrund, dass der Antragsteller den Antrag in einem frühen Verfahrensstadium zurück genommen hat, weiter reduziert werden.

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VPRRS 2005, 0463
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Transparenz bei Vergabe einer Konzession für öffentl. Dienstleistung

EuGH, Urteil vom 21.07.2005 - Rs. C-231/03

Die Artikel 43 EG und 49 EG stehen unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens der unmittelbaren Vergabe einer Konzession für die Verwaltung der öffentlichen Dienstleistung der Gasversorgung an eine Gesellschaft mit überwiegend öffentlichem Stammkapital, an dem eine Gemeinde eine Beteiligung von 0,97 % hält, durch diese Gemeinde entgegen, wenn diese Vergabe nicht Transparenzerfordernissen genügt, die, ohne notwendigerweise eine Verpflichtung zur Vornahme einer Ausschreibung zu umfassen, insbesondere geeignet sind, einem in einem anderen Mitgliedstaat als dem dieser Gemeinde niedergelassenen Unternehmen vor der Vergabe Zugang zu angemessenen Informationen über diese Konzession zu ermöglichen, so dass dieses Unternehmen gegebenenfalls sein Interesse am Erhalt dieser Konzession hätte bekunden können.*)

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VPRRS 2005, 0462
DienstleistungenDienstleistungen
Angebot ohne geforderte Einzelpreise: Ausschluss!

VK Münster, Beschluss vom 19.06.2005 - VK 14/05

1. Angebote, die keine Einzelpreise beinhalten, obwohl diese von der Vergabestelle gefordert waren, sind gemäß § 25 Nr. 1 lit. a) in Verbindung mit § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A zwingend von der Wertung auszuschließen.*)

2. Fordert die Vergabestelle die Vorlage einer Zertifizierung mit dem Angebot, so muss das Zertifikat zu dem Zeitpunkt auch gültig sein.*)

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