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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10873 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

VPRRS 2005, 0023
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignung einer Bietergemeinschaft

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Verg 48/04

1. Hinsichtlich der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an; hinsichtlich der Zuverlässigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.

2. Das Verhalten des Bieters im Vergabeverfahren und im Wettbewerb kann wichtige Aufschlüsse über seine Zuverlässigkeit liefern. So reichen bereits Manipulationsversuche eines Bieters in einem Aufklärungsgespräch gemäß § 24 Nr. 1 VOB/A aus, um seine Unzuverlässigkeit zu begründen.

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VPRRS 2005, 0022
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Verg 47/04

Die Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot liegt für den Fall vor, dass der öffentliche Auftraggeber bei gebührender Beachtung des als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur das Angebot des Antragstellers, sondern gleichermaßen auch das allein in der Wertung verbliebene Angebot des Beigeladenen oder alle anderen tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote hätte ausschließen und (zum Beispiel) ein neues Vergabeverfahren hätte durchführen müssen.

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VPRRS 2005, 0021
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nicht eindeutig unterschriebenes Angebot: Ausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 04.10.2004 - VK 3-152/04

Der Fall des nicht eindeutig unterschriebenen Angebotes, bei denen also der Vertragspartner nicht eindeutig ermittelt werden kann, ist in der VOB/A nicht geregelt. Auf diese Fälle ist § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b) VOB/A anzuwenden mit dem Ergebnis, dass ein Ausschluss zwingend zu erfolgen hat.

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VPRRS 2005, 0020
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Zur Formulierung einer Rüge

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2004 - 11 Verg 15/04

Die Formulierung der Rüge als "Hinweis gegenüber der Vergabestelle" ist möglich, jedoch muss nach dem objektiven Empfängerhorizont zumindest durch Auslegung eindeutig erkennbar sein, dass nicht nur eine Anregung zur Optimierung eines Vergabeverfahrens gegeben werden soll, sondern ein Rechtsfehler geltend gemacht wird.

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VPRRS 2005, 0019
VergabeVergabe
Vergaberecht und interkommunale Vereinbarungen

EuGH, Urteil vom 13.01.2005 - Rs. C-84/03

1. Der Begriff "Einrichtung des öffentlichen Rechts", der als Begriff des Gemeinschaftsrechts in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen ist, wird durch die ausschließliche Berücksichtigung der drei in Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG und Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG kumulativ aufgeführten Tatbestandsmerkmale funktionell bestimmt.

2. Daraus folgt, dass für die etwaige Einstufung einer privatrechtlich organisierten Einrichtung als Einrichtung des öffentlichen Rechts ausschließlich zu prüfen ist, ob die betreffende Einrichtung die drei kumulativen Tatbestandsmerkmale von Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG und Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG erfüllt, wobei die privatrechtliche Rechtsform der Einrichtung kein Kriterium darstellt, das für sich allein deren Einstufung als öffentlicher Auftraggeber im Sinne dieser Richtlinien ausschließen könnte.

3. Nach Artikel 1 Buchstabe a der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG genügt es grundsätzlich, dass der Vertrag zwischen einer Gebietskörperschaft und einer rechtlich von dieser verschiedenen Person geschlossen wird, damit er einen öffentlichen Liefer- oder Bauauftrag darstellt. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Gebietskörperschaft über die betreffende Person eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausübt und diese Person zugleich im Wesentlichen für die sie kontrollierende Gebietskörperschaft oder Gebietskörperschaften tätig ist.

4. Aufgrund der Übereinstimmung, die zwischen den Definitionsmerkmalen eines Auftrags – abgesehen von dessen Gegenstand – in der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG und der Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG besteht, gilt dies auch für die von der Richtlinie 93/37/EWG erfassten Vereinbarungen zwischen Verwaltungen.

5. Wie sich insbesondere aus der zwölften Begründungserwägung der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG und der achten Begründungserwägung der Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG ergibt, hat das Verhandlungsverfahren Ausnahmecharakter und darf nur in bestimmten, genau festgelegten Fällen zur Anwendung gelangen. Aus diesem Grund bestimmen die Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG und 7 Absatz 3 Buchstabe a der Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG abschließend die Fälle, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung angewandt werden kann.

6. Die Ausnahmen von den Vorschriften, die die Wirksamkeit der Rechte nach dem Vertrag im Bereich der öffentlichen Bauaufträge gewährleisten sollen, sind eng auszulegen. Die Mitgliedstaaten können daher weder Tatbestände für die Anwendung des Verhandlungsverfahrens schaffen, die in den genannten Richtlinien nicht vorgesehen sind, noch die ausdrücklich in diesen Richtlinien vorgesehenen Tatbestände um neue Bestimmungen ergänzen, die die Anwendung des genannten Verfahrens erleichtern, da sie sonst die praktische Wirksamkeit der betreffenden Richtlinien beseitigen würden.

7. Bei der Vergabe von Lieferaufträgen für einheitliche Güter darf das Verhandlungsverfahren nur in den in Artikel 6 Absätze 2 und 3 der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG abschließend aufgezählten Fällen zur Anwendung gelangen.

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VPRRS 2005, 0018
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bietergemeinschaft: Nicht frei kündbar!

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.12.2004 - VK 64/04

Eine Bietergemeinschaft kann vor dem Ablauf der Zuschlagsfrist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

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VPRRS 2005, 0017
DienstleistungenDienstleistungen
Dokumentationsdefizit führt zur Verfahrensaufhebung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.07.2004 - 1 VK LVwA 31/04

1. Es gehört zum Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber den Gang, vor allem aber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten dokumentiert. Diese Dokumentation dient dabei dem Ziel, die Entscheidung der Vergabestelle sowohl für die Nachprüfungsinstanzen als auch für die Bieter überprüfbar zu machen. Es genügt dabei nicht, dass der Vergabevermerk erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und Zuschlagserteilung vorliegt. Vielmehr muss die Dokumentation aus eben diesen Gründen zeitnah nach jeder Einzelentscheidung erfolgen und laufend fortgeschrieben werden. Dabei muss so detailliert vorgegangen werden, dass die das gesamte Vergabeverfahren tragenden Aspekte für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind.

2. Den Auftraggeber trifft gemäß § 22 Nr. 1 VOL/A auch die Verpflichtung zur Dokumentation des rechtzeitigen Eingangs durch Anfertigung eines aussagefähigen Eingangsvermerkes.

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VPRRS 2005, 0016
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
ohne Aussicht auf Zuschlagserteilung keine Antragsbefugnis

VK Halle, Beschluss vom 13.11.2003 - VK Hal 31/03

1. Bei einer Bauleistung nach § 1 a VOB/A hat sich der geschätzte Auftragswert auf das insgesamt zu errichtende Bauwerk oder die ganze - sonstige - Baumaßnahme zu beziehen, wobei für die betreffende bauliche Anlage alle Aufträge zusammenzurechnen sind, die für die vollständige Herstellung sowohl in technischer Hinsicht als auch im Hinblick auf die sachgerechte Nutzung erteilt werden müssen.

2. Ob seitens der Antragstellerin ein Interesse am Auftrag gegeben ist und eine Verletzung ihrer Rechte vorliegt, kann dahinstehen, wenn es bereits an einem eingetretenen oder drohenden Schaden mangelt. Ein drohender Schaden liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der antragstellende Bieter selbst dann evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß ausgeräumt würde.

3. Die Bieter dürfen zwar an ihren eigenen Eintragungen in den Angebotsunterlagen Änderungen vornehmen, jedoch muss nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 4 VOB/A zweifelsfrei erkennbar sein, was gemeint ist. Ein Angebot mit zweifelhaften Änderungen darf in die Wertung nicht einbezogen werden, sondern muss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b) VOB/A ausgeschieden werden.

4. Nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A sollen die Angebote nur die in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass die Angebote die geforderten Erklärungen enthalten müssen.

5. Aus den Regelungen des § 21 VOB/A und der Ermächtigung aus § 8 VOB/A folgt das Erfordernis der Vorlage der abgeforderten Nachweise zum Submissionstermin.

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VPRRS 2005, 0015
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren wegen Verfahrensaufhebung zulässig

VK Hessen, Beschluss vom 10.06.2004 - 69d-VK-28/2004

1. Ein Nachprüfungsantrag ist auch nach erfolgter Aufhebung der Ausschreibung nicht grundsätzlich unzulässig. Allerdings müssen auch in diesem Fall zunächst die allgemeinen Sachentscheidsvoraussetzungen, insbesondere der §§ 107 Abs. 2 und 3, 108 Abs. 1 und 2 GWB, vorliegen. Fehlen diese, ist der Antrag, wie in jedem Nachprüfungsverfahren, unzulässig.*)

2. War das Angebot aufgrund fehlender Unterlagen gem. § 25 Nr. 1 Abs. 2, § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A von der Wertung auszuschließen, kann es für den Zuschlag nicht mehr in Betracht kommen. Mangels drohenden Schadens fehlt es dem Antragsteller an der erforderlichen Antragsbefugnis.*)

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VPRRS 2005, 0014
VergabeVergabe
Rechtsschutz gegen Direktvergabe

EuGH, Urteil vom 11.01.2005 - Rs. C-26/03

1. Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der Fassung der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge, diese in der Fassung der Richtlinie 97/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1997, ist dahin auszulegen, dass sich die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Möglichkeit einer wirksamen und raschen Nachprüfung der Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber sicherzustellen, auch auf Entscheidungen außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens und im Vorfeld einer förmlichen Ausschreibung erstreckt, insbesondere auf die Entscheidung über die Frage, ob ein bestimmter Auftrag in den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50 in ihrer geänderten Fassung fällt. Diese Nachprüfungsmöglichkeit steht jedem, der ein Interesse an dem fraglichen Auftrag hat oder hatte und dem durch einen behaupteten Rechtsverstoß ein Schaden entstanden ist bzw. zu entstehen droht, von dem Zeitpunkt an zur Verfügung, zu dem der Wille des öffentlichen Auftraggebers, der Rechtswirkungen entfalten kann, geäußert wird. Die Mitgliedstaaten dürfen daher die Nachprüfungsmöglichkeit nicht davon abhängig machen, dass das fragliche Vergabeverfahren formal ein bestimmtes Stadium erreicht hat.*)

2. Beabsichtigt ein öffentlicher Auftraggeber, mit einer Gesellschaft, die sich rechtlich von ihm unterscheidet und an deren Kapital er mit einem oder mehreren privaten Unternehmen beteiligt ist, einen entgeltlichen Vertrag über Dienstleistungen zu schließen, die in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50 in der Fassung der Richtlinie 97/52 fallen, so sind die in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge stets anzuwenden.*)




VPRRS 2005, 0013
VergabeVergabe
Kenntnis eines Vergabeverstoßes

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 Verg 17/04

1. Der Vorwurf einer Bieterin gegenüber der Vergabestelle, dass ihr „Angaben/Informationen formell nicht gegeben oder mitgeteilt“ worden seien, stellt keine wirksame Rüge dar.

2. Kenntnis von einem Vergabeverstoß i. S. v. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB liegt bereits dann vor, wenn dem Bieter die den Verstoß begründenden Tatsachen bekannt sind und diese Tatsachen bei objektiver Wertung aus der Sicht des Bieters so offensichtlich einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen, dass der Bieter sich dieser Überzeugung schlechterdings nicht verschließen kann.

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VPRRS 2005, 0012
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostentragungspflicht des Antragstellers bei Erledigung

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2004 - 1 Verg 15/04

1. Nach dem unmittelbaren Regelungsgehalt des § 128 GWB hat grundsätzlich der Antragsteller die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer zu tragen (vgl. § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 VwKostG LSA bzw. ebenso § 13 Abs. 1 Nr. 1 BVwKostG); es sei denn, die abweichende Kostenregelung des § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB greift ein.

2. Die Vorschrift des § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB erfasst nur den Fall, dass der Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren in formeller Hinsicht ganz oder teilweise unterliegt. Der Gesetzgeber hat nach der Rechtsprechung des X. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes bewusst davon abgesehen, eine vom o. g. Grundsatz abweichende Kostenregelung auch für solche Fälle zu treffen, in denen der Antragsgegner ein bevorstehendes vollständiges oder teilweises formelles Unterliegen dadurch abwendet, dass er den gerügten Vergabeverstoß faktisch heilt.

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VPRRS 2005, 0011
VergabeVergabe
Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung erstattungsfähig

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.07.2003 - VK-SH 20/03

Die Erstattungsfähigkeit der Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung wird nicht durch die Antragsrücknahme gehindert.*)

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VPRRS 2005, 0009
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Forderung nach Hersteller- und Typangaben

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.12.2004 - 203-VgK-54/2004

1. Es ist davon auszugehen, dass behauptete Mängel und Ungenauigkeiten eines Leistungsverzeichnisses (z.B. Forderung des Auftraggebers nach Fabrikatsangaben) spätestens bei Erstellung des Angebotes festgestellt werden; sie müssen entsprechend unverzüglich gerügt werden.

2. Verlangt die Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vom Bieter zulässigerweise produktidentifizierende Hersteller- und Typenbezeichnungen, ohne dass der Bieter diese Angaben mit seinem Angebot macht, so führt dies zumindest dann, wenn es sich – gemessen am Gesamtangebot - nicht um eine völlig unerhebliche Anzahl von fehlenden Angaben handelt, ohne weiteres Wertungsermessen der Vergabestelle zwingend zum Ausschluss.

3. Eine geringfügige Verschiebung des Eröffnungstermins, die sich im Rahmen von 15 bis maximal 30 Minuten hält, ist als vergaberechtlich tolerierbar anzusehen.

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VPRRS 2005, 0008
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines Nebenangebots

VK Lüneburg, Beschluss vom 03.12.2004 - 203-VgK-52/2004

Der Ausschlussgrund des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d VOB/A gilt auch dafür, dass der Auftraggeber weitere besondere Kriterien für den Ausschluss oder die Zulassung von Nebenangeboten in den Verdingungsunterlagen ausdrücklich niedergelegt hat und diese Kriterien nicht erfüllt werden.

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VPRRS 2005, 0007
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschlussvorschriften der VOB/A sind abschließend

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.02.2003 - VK-SH 03/03

1. Die Anforderungen, die an ein Angebot im Sinne der VOB gestellt werden müssen, sind ausschließlich in den §§ 6, 9ff und 21 VOB/A geregelt.*)

2. Die vom öffentlichen Auftraggeber geforderte Kopie oder Zweitschrift ist nicht als "geforderte Erklärung" im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A zu verstehen. Eine Kopie ist keine eigene oder fremde Erklärung, sondern lediglich die kopierte Form einer Erklärung.*)

3. Die Ausschlussvorschriften nach der VOB/A sind abschließend. Die Voraussetzungen, unter denen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, können vom öffentlichen Auftraggeber nicht durch besondere Vertragsbedingungen erweitert werden.*)

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VPRRS 2005, 0006
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
nur rechtlich zulässige Erklärungen verlangbar

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.02.2003 - VK-SH 01/03

1. Eine Verpflichtung zur Abgabe einer geforderten Erklärung besteht nur dann, wenn die Erklärungen rechtlich zulässig verlangt werden darf. Eine solche Verpflichtung besteht regelmäßig dann nicht, wenn Aussagen zu vergabefremden Kriterien verlangt werden, mit denen allgemein-, sozial-, regionalpolitische oder sonstige Zielsetzungen verfolgt werden, die keinen Bezug zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter haben.*)

2. Will sich der Auftraggeber über das Angebot eines Bieters unterrichten, ist dies im Hinblick auf den Ausnahmecharakter von § 24 Nr. 1 VOB/A nur dann zulässig, wenn es dem Auftraggeber darauf ankommt, Zweifelsfragen aus dem Angebot selbst zu klären. Dabei darf sich die Erläuterung des wirklichen Angebotswillens des Bieters nur auf notwendig aufklärungsbedürftige Teile des Angebots und nicht auf mehr, vor allem nicht auf eine etwaige Änderung des Angebots beziehen.*)

3. Zulässig ist die Wertung eines im Detail unvollständigen Angebots, wenn dies die Beurteilung seiner Funktionalität durch die Vergabestelle in keiner Weise beeinträchtigt, seine sachlichen Lücken lediglich verhältnismäßig geringfügige Details betreffen und in der Zusammenschau aller abgegebenen Angebote die Wettbewerbsstellung des Bieters nicht ändern, die Zulassung des Angebots keinen Manipulationen Vorschub leistet und keine sonstigen besonderen Umstände vorliegen, die das Verhalten des Bieters in einem unlauteren Licht erscheinen lassen.*)

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VPRRS 2005, 0005
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren auch für Aufhebungsentscheidungen

VK Hessen, Beschluss vom 10.06.2004 - 69d-VK-27/2004

1. Ein Nachprüfungsantrag ist auch nach erfolgter Aufhebung der Ausschreibung nicht grundsätzlich unzulässig. Allerdings müssen auch in diesem Fall zunächst die allgemeinen Sachentscheidsvoraussetzungen, insbesondere der §§ 107 Abs. 2 und 3, 108 Abs. 1 und 2 GWB, vorliegen. Fehlen diese, ist der Antrag, wie in jedem Nachprüfungsverfahren, unzulässig.*)

2. War das Angebot aufgrund fehlender Unterlagen gem. §§ 25 Nr. 1 Abs. 2, 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A von der Wertung auszuschließen, kann es für den Zuschlag nicht mehr in Betracht kommen. Mangels drohenden Schadens fehlt es dem Antragsteller an der erforderlichen Antragsbefugnis.*)

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VPRRS 2005, 0004
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebot ohne technische Mindestanforderungen zulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2004 - 203-VgK-50/2004

1. Ein Deichverband im Sinne des § 9 Niedersächsischen Deichgesetzes ist ein öffentlicher Auftraggeber.

2. Eine überwiegende Finanzierung liegt auch dann vor, wenn es sich um eine durch Zwangsmitgliedschaft staatlich vorgeschriebene Finanzierung handelt.

3. Die Formblätter des VHB zur Dokumentation nach § 30 VOB/A dienen in erster Linie als "Checkliste" für ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren und einen aussagefähigen Vergabevermerk.

4. Aus der Rechtsprechung des EuGH lässt sich das Erfordernis der Definition und Bekanntmachung von technischen Mindestanforderungen als zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit von Nebenangeboten nicht ableiten.

5. Werden den Bietern weder mit der Vergabebekanntmachung noch mit den Verdingungsunterlagen Zuschlagskriterien bekannt gemacht, ist das wirtschaftlichste Angebot allein auf der Grundlage des niedrigsten Angebotspreises zu ermitteln.

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VPRRS 2005, 0002
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Absehen von der Erhebung der Gebühr

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.11.2004 - 1 Verg 7/04

Ein gänzliches Absehen von der Erhebung der Gebühr kommt nur in Betracht, wenn bis zur Rücknahme eines Antrages wegen offensichtlicher Unzulässigkeit kein irgendwie ins Gewicht fallender personeller und sachlicher Aufwand bei der Vergabekammer erforderlich geworden ist.

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VPRRS 2005, 0001
HardwareHardware
Erfolgsaussichten der Hauptsache im Eilverfahren zu berücksichtigen?

OLG Dresden, Beschluss vom 14.06.2001 - WVerg 04/01

1. Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 115 Abs. 2 Satz 3 GWB nicht zu berücksichtigen, wenn der zu beurteilende Sachverhalt nicht offen zu Tage liegt, sondern ergänzende tatsächliche Feststellungen erfordert, die nach der Aktenlage oder mit präsenten Beweismitteln nicht zu gewinnen sind.*)

2. Ein geldwerter Nachteil der Vergabestelle für den Fall der Verschiebung der Zuschlagsentscheidung vermag für sich gesehen nur dann eine vorzeitige Gestattung des Zuschlags zu rechtfertigen, wenn es sich um eine außergewöhnliche wirtschaftliche Belastung handelt.*)

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Online seit 2004

VPRRS 2004, 0666
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein Rechtsmittel gegen Gewährung von Akteneinsicht!

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.12.2004 - 1 Verg 2/04

Gegen die Entscheidung der Vergabekammer, einem Beteiligten Akteneinsicht (§ 111 Abs. 1 GWB) zu gewähren, ist ein Rechtsmittel nach §§ 116 ff. GWB nicht gegeben.*)

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VPRRS 2004, 0644
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bei fehlendem Schaden keine Antragsbefugnis

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.01.2004 - VK 29/03

1. Die Antragsbefugnis setzt gemäß § 107 Abs. 2 GWB auf Seiten des antragstellenden Unternehmens die Darlegung voraus, dass ihm durch die behauptete Rechtsverletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Eintritt eines Schadens kommt dabei nur in Betracht, wenn der Antragsteller bei ordnungsgemäßer Durchführung zumindest eine Aussicht auf Berücksichtigung gehabt hätte.

2. Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen grundsätzlich zum Angebotsausschluss.

3. Das Angebotsschreiben enthält Erklärungen des Bieters und nicht Erklärungen der Vergabestelle. Dass die Vergabestelle durch das Ankreuzen bestimmter Anlagen wie "Besondere Vertragsbedingungen", "Zusätzliche Vertragsbedingungen" oder "Leistungsbeschreibung" auf obligatorische Angebotsbestandteile hingewiesen hat, führt zu keiner anderen Betrachtung . Es ergibt sich daraus insbesondere nicht, dass der Bieter - soweit es an diesen Vorgaben fehlt - auf entsprechende eindeutig geforderte Angaben verzichten kann.

4. Die Antragstellerin ist mit Angebotsabgabe verpflichtet, den geplanten Nachunternehmereinsatz eindeutig und zweifelsfrei mitzuteilen. Die fehlenden Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz können auch nicht durch Nachverhandlungen nachgeholt werden. Bei Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes handelt es sich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung eines Bieters auswirkt. Die Verschiebung der Leistungsanteile zwischen Haupt- und Nachunternehmer stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Angebotsgestaltung dar.

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VPRRS 2004, 0643
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Darf Unterschrift "i.A." ausgeschlossen werden?

LG Halle, Urteil vom 20.11.1997 - 4 O 400/97

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2004, 0642
VergabeVergabe
Schadensersatz wegen Rücknahme von Ausschreibung?

LG Göttingen, Urteil vom 10.10.1991 - 2 O 332/89

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2004, 0640
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Ausschluss wegen Nichterfüllung des Leistungsverzeichnisses

BayObLG, Beschluss vom 08.12.2004 - Verg 19/04

Bietet ein Bieter statt eines vom Leistungsverzeichnis verlangten Produktes aus Edelstahl ein solches aus Messing verchromt an, entspricht sein Angebot nicht den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses; es ist deshalb, sofern es nicht als Nebenangebot gewertet werden kann, zwingend von der Wertung auszuschließen.*)

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VPRRS 2004, 0638
DienstleistungenDienstleistungen
zwingender Ausschluss bei fehlenden Eignungsnachweisen

VK Thüringen, Beschluss vom 23.12.2004 - 360-4003.20-031/04-ABG

1. Das Fehlen eines geforderten Nachweises über die Zertifizierung der für die Leistungsrealisierung vorgesehenen Betriebsstätte gemäß § 52 KrW-/AbfG führt zwingend zum Angebotsausschluss.

2. Bei fehlenden Eignungsnachweisen hat der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung und Wertung keinen Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum.

3. Die zur Bewertung eines Zuschlagskriteriums herangezogenen Fakten (= Unterkriterien) müssen nicht bekannt gemacht werden.

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VPRRS 2004, 0637
VergabeVergabe
Inhalt der Aufgabenbeschreibung

VK Thüringen, Beschluss vom 17.12.2004 - 360-4004.20-027/04-SLZ

Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der Aufgabenbeschreibung die Leistungsbilder vollständig zu erläutern.

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VPRRS 2004, 0636
DienstleistungenDienstleistungen
Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei Antragsrücknahme

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.12.2004 - VK-SH 35/04

Im Falle der Antragsrücknahme kann eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten angeordnet werden, nachdem der BGH (Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03) offen gelassen hat, ob eine entsprechende Anwendung prozessualer Vorschriften über die Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache (§ 91a Abs. 1 ZPO, § 161 Abs. 2 VwGO) auch im Falle der Antragsrücknahme nicht in Betracht kommt.*)

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VPRRS 2004, 0635
DienstleistungenDienstleistungen
Unverzüglichkeit der Rüge

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.12.2004 - VK-SH 34/04

Die in der Rechtsprechung für eine Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB angenommene Maximalfrist von zwei Wochen gilt nur für Fälle mit besonders schwieriger Sach- und Rechtslage. Eine Rüge ist demnach nicht mehr unverzüglich i.S.v. § 107 Abs. 3 GWB, wenn sie nahezu zwei Wochen nach Kenntnis des vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes erfolgt und die Antragstellerin einräumt, dass ihr die rechtliche Bewertung des Sachverhalts innerhalb von drei Tagen möglich war.

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VPRRS 2004, 0634
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Angabe der Honorarzone in Ausschreibung zwingend?

BGH, Urteil vom 11.11.2004 - I ZR 156/02

Zur wettbewerblichen Haftung des Auftraggebers, der Ingenieurleistungen ausschreibt, wenn die gemäß der Ausschreibung vorgenommenen Honorarberechnungen der Ingenieure gegen die HOAI verstoßen.*)

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VPRRS 2004, 0633
VergabeVergabe
Vergabe auf Kredit unzulässig!

VG Koblenz, Urteil vom 06.07.2004 - 6 K 2875/03

1. Eine Gemeinde darf nach der Gemeindeordnung finanzielle Verpflichtungen nur dann eingehen, wenn sie im Haushaltsplan vorgesehen sind.

2. Ausnahmsweise kann sie dennoch eine Verpflichtung eingehen, wenn das Vorhaben unabweisbar erscheint, weil seine Unterlassung zu schweren Schäden oder Gefahren führen würde, wie dies z. B. der Fall wäre, wenn ein Schulhaus oder eine Brücke einzustürzen drohten.

3. Ist eine solche Ausnahme jedoch nicht gegeben, so darf eine Vergabe über die Planung eines Schwimmbades nicht vergeben werden, wenn dies nur durch einen Kredit finanziert werden könnte.

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VPRRS 2004, 0632
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nichtigkeitsfolge bei De-facto-Vergabe?

KG, Beschluss vom 11.11.2004 - 2 Verg 16/04

1. Die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV ist auf so genannte De-facto-Vergaben nicht entsprechend anwendbar.

2. Es bleibt offen, ob die Nichtigkeitsfolge einer De-facto-Vergabe bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung aus § 134 BGB herzuleiten ist, nachdem der EuGH entschieden hat, dass eine durch eine vergaberechtswidrige Vergabe begangene Verletzung des Gemeinschaftsrechts während der gesamten Dauer der Erfüllung der geschlossenen Verträge fortdauert.

3. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine De-facto-Vergabe im Einzelfall gegen § 138 BGB verstößt (hier bejaht).

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VPRRS 2004, 0631
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Was ist ein Bauauftrag?

OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.2004 - WVerg 11/04

1. Eine zur Annahme eines Bauvertrages i.S.d. § 99 Abs. 3 GWB führende Bauleistung umfasst die Arbeiten, die zur Herstellung eines funktionsfähigen Bauwerkes notwendig sind. Die Funktionsfähigkeit richtet sich nach dem Nutzungszweck, den der Auftraggeber mit dem Bauwerk verwirklichen will. Nicht entscheidend ist demgegenüber, ob die Leistung nach deutschem Zivilrecht als werkvertragliche einzustufen ist.*)

2. Ausgehend hiervon kann im Einzelfalle auch der Kauf der Ausstattung eines Gebäudes dienenden Zubehörs i.S.d. §§ 90 ff. BGB als Bauleistung im vergaberechtlichen Sinne anzusehen sein.*)

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VPRRS 2004, 0630
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Nebenangebote ohne Mindestanforderungen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 02.12.2004 - 320.VK-3194-47/04

1. Zur Frage der unverzüglichen Rüge (§ 107 Abs. 3 GWB).

2. Keine Wertung von Nebenangeboten, wenn die Vergabestelle weder in der Bekanntmachung noch in den Verdingungsunterlagen Anforderungen an Nebenangebote und deren Wertung formuliert hat.*)

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VPRRS 2004, 0629
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmernennung mit Zusatz "oder gleichwertig": Ausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2004 - VK 2-LVwA LSA 40/04

Fügt ein Antragsteller in einem geforderten Nachunternehmerverzeichnis neben der Angabe einzelner Nachunternehmer ergänzend einen Zusatz "oder gleichwertig" an, ist sein Angebot zwingend auszuschließen.




VPRRS 2004, 0669
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Andere Leistung angeboten: Ausschluss zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2004 - Verg 56/04

Eine Änderung an den Verdingungsunterlagen liegt auch dann vor, wenn der technische Inhalt abgeändert und etwas anderes als die ausgeschriebene Leistung angeboten wird. Auf die Bedeutung der Abweichung und die wirtschaftlichen und technischen Auswirkungen kommt es nicht an.

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VPRRS 2004, 0628
DienstleistungenDienstleistungen
vorläufiger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2004 - Verg 75/04

1. Gegen Vollstreckungsmaßnahmen kann vorläufiger Rechtsschutz im Wege eines Eilantrages in analoger Anwendung von § 80 Abs. 5 VwGO in Anspruch genommen werden.

2. Entscheidend für den Erfolg eines Eilantrages sind die Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsmittels, über die mittels einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage entschieden wird.

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VPRRS 2004, 0627
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Voraussetzungen des § 7 Nr. 6 VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2004 - Verg 46/04

1. Zum Begriff der Einrichtungen im Sinne von § 7 Nr. 6 VOL/A.

2. Indizien für einen Verdrängungswettbewerb einer Einrichtung im Sinn von § 7 Nr. 6 VOL/A müssen immer verbunden sein mit einer primär sozialpolitischen Zielsetzung der Einrichtung.

3. Ist ein Wettbewerber anhand der vorstehenden Grundsätze als eine öffentliche Einrichtung mit sozialpolitischer Ausrichtung zu qualifizieren, kommt es auf die zusätzliche Feststellung einer konkreten Wettbewerbsverfälschung oder -verzerrung nicht an.

4. § 7 Nr. 6 VOL/A verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz.

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VPRRS 2004, 0626
DienstleistungenDienstleistungen
Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2004 - Verg 69/04

1. Ein Beigeladener unterliegt im Sinn von § 128 Abs. 3, Abs. 4 GWB mit der entsprechenden Kostenfolge, wenn er zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen seinem Antrag entschieden worden ist.

2. Die Vergabekammer trifft gegenüber einem Beigeladenen keine Aufklärungs- und Untersuchungspflicht über das mit der Stellung eines Antrags verbundene Kostenrisiko, wenn der Beigeladene anwaltlich vertreten ist.

3. Das der nach § 128 Abs. 3 Satz 4 der Vergabekammer eingeräumte Ermessen, von der (ganzen oder teilweisen) Erhebung der Gebühren abzusehen, erstreckt sich nicht auf die vom Gesetz angeordnete gesamtschuldnerische Haftung.

4. Auswirkungen der Gebührenbefreiung eines Gesamtschuldners auf die Kostentragungspflicht des anderen Gesamtschuldners.

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VPRRS 2004, 0625
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenfestsetzung durch die Vergabekammer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2004 - Verg 80/04

Wird eine Entscheidung der Vergabekammer nicht in der Hauptsache, sondern nur in einer Nebenentscheidung angegriffen, bleibt für die Festsetzung der zu erstattenden Kosten des Vergabekammerverfahrens die Vergabekammer zuständig.

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VPRRS 2004, 0624
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
zeichnerische Darstellung der Leistung

BayObLG, Beschluss vom 17.11.2004 - Verg 16/04

1. Überprüfung eines Angebots auf die Übereinstimmung mit den Anforderungen an elektroakustische Notfallwarnsysteme nach EN 60849 (= VDE 0828).*)

2. Es bildet nicht die Regel, sondern die Ausnahme, dass der Auftraggeber über die allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe und ein in Teilleistungen gegliedertes Leis-tungsverzeichnis hinaus die Leistung vorab auch zeichnerisch, etwa durch Pläne, den Bietern darzustellen hat.*)

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VPRRS 2004, 0623
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss bei fehlender Fabrikatsangabe zwingend!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.10.2004 - 2 Verg 9/04

1. Angebote, denen geforderte Erklärungen wie die Angabe von Fabrikaten fehlen, sind zwingend auszuschließen, obwohl § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nur als „Soll-Vorschrift“ formuliert ist.

2. Wenn sich aus den Verdingungsunterlagen nicht eindeutig ergibt, dass eine bestimmte Angabe oder Erklärung mit dem Angebot vorliegen muss, ist der Ausschluss auf dieser Grundlage nicht gerechtfertigt.

3. Nachverhandlungen wie das Einholen fehlender Preisangaben sind unzulässig.

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VPRRS 2004, 0622
VergabeVergabe
Überprüfbarkeit eines Widerrufs eines Vergabeverfahrens?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 16.12.2004 - Rs. C-15/04

1. Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG ist dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die dem Widerruf der Ausschreibung vorangehende Entscheidung des Auftraggebers, die Ausschreibung widerrufen zu wollen, einem Nachprüfungsverfahren zugänglich zu machen, indem der Antragsteller, unabhängig von der Möglichkeit, nach dem Widerruf Schadenersatz zu erlangen, die Aufhebung der Entscheidung erwirken kann, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

2. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG ist so unbedingt und hinreichend genau, dass sich ein Einzelner im Falle eines Widerrufs der Ausschreibung nach Angebotsöffnung vor den nationalen Gerichten unmittelbar darauf berufen und zulässigerweise ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren beantragen kann.

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VPRRS 2004, 0621
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grundwasserverhältnisse bei Ausschreibung nicht berücksichtigt

OLG Celle, Urteil vom 07.01.1993 - 7 U 182/91

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2004, 0620
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Streitwert bei Bauwerk im Mietkaufmodell

BayObLG, Beschluss vom 18.11.2004 - Verg 22/04

Bestimmung des Streitwerts, wenn Gegenstand des Auftrags die Errichtung eines Bauwerks (Schulgebäude) im Mietkaufmodell ist.*)

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VPRRS 2004, 0619
DienstleistungenDienstleistungen
Interimsbeauftragung: Ausgeschlossener Bieter nicht beauftragbar!

VK Münster, Beschluss vom 10.11.2004 - VK 29/04

1.Bei der Entscheidung nach § 115 Abs. 2 GWB ist zu berücksichtigen, ob die Dringlichkeit von der Vergabestelle selbst herbeigeführt wurde.*)

2. Da die Interimsbeauftragung die Fortsetzung des ursprünglichen Nachprüfungsverfahrens ist, darf ein bereits ausgeschlossener Bieter nicht erneut wieder mit der vorübergehenden Durchführung des Auftrages beauftragt werden.*)

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VPRRS 2004, 0618
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Keine Nebenangebote ohne Mindestanforderungen!

OLG Rostock, Beschluss vom 24.11.2004 - 17 Verg 6/04

1. Nebenangebote - auch wenn sie zugelassen sind - dürfen nicht gewertet werden, wenn die Vergabestelle keine Zuschlagskriterien für eine Wertung mitteilt.

2. Die Vergabestelle muss in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen erläutern, die etwaige Nebenangebote oder Änderungsvorschläge erfüllen müssen.

3. Auch die in den derzeitigen Vergabehandbüchern der öffentlichen Auftraggeber enthaltenen Formblätter für die Einreichung von Nebenangeboten stellen regelmäßig solche Anforderungen nicht dar. Aus ihnen ergibt sich nämlich nicht, welchen materiellen Mindestanforderungen die Nebenangebote genügen müssen.

4. Auch auf die Anforderungen, welche das Leistungsverzeichnis aufstellt, kann nicht zurückgegriffen werden. Das Leistungsverzeichnis befasst sich nur mit den Anforderungen, welche an das Hauptangebot gestellt werden.

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VPRRS 2004, 0617
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen unzulässiger Änderung der Verdingungsunterlagen

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.12.2004 - VK-SH 33/04

1. Ist nach vollständiger Ermittlung des Sachverhalts durch die Kammer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht mehr davon auszugehen, dass der Antragsteller noch substantiiert zur tatsächlichen oder rechtlichen Fragen vortragen und die vorläufige Rechtsauffassung der Kammer erschüttern wird, ist ein Verzicht auf die mündliche Verhandlung wegen offensichtlicher Unbegründetheit gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB möglich.*)

2. Die Eintragung eines Bieters in den Angebotsunterlagen, er könne ein gefordertes Fabrikat nicht in der von der Vergabestelle gewünschten Weise anbieten, stellt eine unzulässige Änderung der Verdingungsunterlagen i.S.v. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A dar.*)

3. In Fällen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Bestimmungen des § 9 Nr. 2 oder Nr. 3 Abs. 1 VOB/A obliegt dem Bieter eine Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB vor Angebotsabgabe, um seinen Nachprüfungsantrag auf diesen Verstoß stützen zu können.*)

4. Die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, ein Los dem 80-%-Kontingent des § 2 Nr. 7 VgV zuzuordnen, ist im Vergabevermerk ebenso nachvollziehbar zu dokumentieren wie die Tatsache, dass sich der Auftraggeber Vergabevorschläge eines beauftragten Ingenieurbüros zu eigen macht. Nachweise bezüglich der Vergabebekanntmachung sind zu den Vergabeakten zu nehmen.*)

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VPRRS 2004, 0616
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindesteigenschaften müssen erfüllt werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.11.2004 - 320.VK-3194-41/04

Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält (§ 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A). Der Bieter muss davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung regelmäßig mit den von ihm geforderten Mindesteigenschaften ausgeführt haben will. Nur dann ist eine erschöpfende, vergleichende Wertung der einzelnen Angebote möglich und ein transparenter, chancengleicher Bieterwettbewerb i.S.d. § 97 Abs. 1 u. 2 GWB, §§ 2 Nr. 2 und 8 Nr. 1 VOB/A gewährleistet.*)

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