Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10873 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
VPRRS 2004, 0323OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004 - Verg 33/04
Gemeinnützige Kapitalgesellschaften sind keine "ähnlichen Einrichtungen" der öffentlichen Hand im Sinne von § 7 Nr. 6 VOL/A und dürfen von der öffentlichen Ausschreibung von Leistungen nicht ausgeschlossen werden.
VolltextVPRRS 2004, 0322
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.09.2004 - 11 Verg 12/04
Die Übertragung des Einsammelns und des Transports von auf dem Gemeindegebiet anfallendem Hausmüll auf eine Nachbarkommune im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unterliegt dem Vergaberecht. Es handelt sich um einen entgeltlichen Auftrag im Sinne des § 99 GWB.
VolltextVPRRS 2004, 0321
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.09.2004 - 11 Verg 11/04
Die Übertragung des Einsammelns und des Transports von auf dem Gemeindegebiet anfallendem Hausmüll auf eine Nachbarkommune im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unterliegt dem Vergaberecht. Es handelt sich um einen entgeltlichen Auftrag im Sinne des § 99 GWB.
VolltextVPRRS 2004, 0320
VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004 - VK 1-81/04
Lässt die Erklärung des Bieters zum Nachunternehmer-Einsatz nicht zweifelsfrei erkennen, welche Leistungen konkret durch Nachunternehmer erbracht werden sollen, ist das Angebot zwingend auszuschließen. Aufklärungsgespräche hierüber sind unstatthaft.
VolltextVPRRS 2004, 0319
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2004 - Verg 78/03
1. Beabsichtigt eine Kommune, die nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und dem nordrhein-westfälischen Landesabfallgesetz (LAbfG) ihr obliegende Sammlung und Beförderung von Altpapier im Wege einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entgeltlich von einer Nachbarkommune durchführen zu lassen, so ist diese Dienstleistung in einem Vergabeverfahren gemäß § 97 Abs. 1 GWB zu beschaffen.*)
2. Diese Beschaffungsmaßnahme ist dem sachlichen Anwendungsbereich der §§ 97 ff GWB nicht dadurch entzogen, dass die beteiligten Kommunen die Durchführung der Aufgabe gemäß § 23 Abs. 1, 2. Alt., Abs. 2 S. 2 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung regeln. Die Aufzählung der in § 100 Abs. 2 GWB genannten Ausnahmetatbestände ist bei richtlinienkonformer Auslegung in einem abschließenden Sinne zu verstehen.*)
VolltextVPRRS 2004, 0318
OLG Rostock, Beschluss vom 15.09.2004 - 17 Verg 4/04
1. Einheitspreise von Euro 0,01 auf diverse Einzelpositionen sind jedenfalls nicht ohne Aufklärung des Angebotsinhaltes als Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Satz 3 VOB/A anzusehen.
2. Allein die Eintragung von Einheitspreisen von Euro 0,01 lässt nicht den Schluss zu, dass der Bieter die für einzelne Leistungspositionen anfallenden Preise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt hätte.
VolltextVPRRS 2004, 0317
EuGH, Urteil vom 14.09.2004 - Rs. C-385/02
1. Art. 7 Abs. 3 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG, der Ausnahmen von den Vorschriften zulässt, die die Wirksamkeit der durch den EG-Vertrag im Bereich der öffentlichen Bauaufträge eingeräumten Rechte gewährleisten sollen, ist eng auszulegen; die Beweislast dafür, dass die außergewöhnlichen Umstände, die die Ausnahme rechtfertigen, tatsächlich vorliegen, obliegt demjenigen, der sich auf sie berufen will.
2. Zwar beruht das Ziel, die Kontinuität von Arbeiten sicherzustellen, die zu komplexen Vorhaben gehören und dem wasserbaulichen Schutz einer Region dienen, auf einer technischen Überlegung von Belang. Die bloße Behauptung, dass eine Gesamtheit von Arbeiten komplex und schwierig sei, genügt jedoch nicht als Beweis dafür, dass sie nur ein und demselben Unternehmen anvertraut werden könnte, zumal wenn die Arbeiten in Lose aufgeteilt sind, deren Ausführung sich über viele Jahre erstrecken soll.
3. Art. 7 Abs. 3 e Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG lässt bei neuen Bauarbeiten, die in der Wiederholung gleichartiger Bauleistungen bestehen, die an den Unternehmer vergeben werden, der den ersten Auftrag erhalten hat, die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Vergabebekanntmachung zu. Satz 3 dieser Vorschrift bestimmt jedoch, dass dieses Verfahren nur "binnen drei Jahren nach Abschluss des ersten Auftrags" angewandt werden darf. Unter dem Ausdruck "Abschluss des ersten Auftrags" ist der Abschluss des ersten Vertrages, nicht aber die Beendigung der Arbeiten zu verstehen, auf die sich der Auftrag bezieht.
VolltextVPRRS 2004, 0316
VK Lüneburg, Beschluss vom 20.07.2004 - 203-VgK-25/2004
Bauträger-, Mietkauf- oder Leasingverträge sind grundsätzlich nach Maßgabe der Basis- und a-Paragraphen der VOB/A zu vergeben.
VolltextVPRRS 2004, 0315
VK Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2004 - 203-VgK-24/2004
Bauträger-, Mietkauf- oder Leasingverträge sind grundsätzlich nach Maßgabe der Basis- und a-Paragraphen der VOB/A zu vergeben.
VolltextVPRRS 2004, 0314
VK Nordbayern, Beschluss vom 06.08.2004 - 320.VK-3194-26/04
Der Auftraggeber kann Nebenangebote nur dann einer wirtschaftlichen Wertung zuführen, wenn er die Mindestbedingungen für die Nebenangebote in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat (Art. 19 Abs. 1 und 2 BKR). Es ist unerheblich, ob es sich bei den Nebenangeboten um technische oder nichttechnische Nebenangebote handelt.*)
VolltextVPRRS 2004, 0313
EuGH, Urteil vom 09.09.2004 - Rs. C-125/03
1. Im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge besteht bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission gesetzten Frist ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht dann nicht mehr, wenn alle Wirkungen der fraglichen Ausschreibung zu diesem Zeitpunkt schon erschöpft waren.
2. Ein Verstoß besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch fort, wenn die unter Verletzung der Gemeinschaftsbestimmungen über öffentliche Aufträge geschlossenen Verträge weiter fortwirken.
3. Art. 2 Abs. 6 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG ermächtigt zwar die Mitgliedstaaten, nach Vertragsabschluss den nationalen Rechtsschutz auf Schadensersatz für die durch einen solchen Verstoß geschädigten Personen zu begrenzen, sie führt aber nicht dazu, dass das Verhalten eines öffentlichen Auftraggebers in jedem Fall im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage als gemeinschaftsrechtskonform anzusehen ist.
4. Räumt ein Mitgliedstaat die Fehlerhaftigkeit des fraglichen Vergabeverfahrens ein, so ist das Verfahren vor dem EuGH nicht einzustellen, sondern der EuGH stellt dennoch fest, ob die beanstandete Vertragsverletzung vorliegt oder nicht.
VolltextVPRRS 2004, 0312
BGH, Beschluss vom 22.06.2004 - 4 StR 428/03
Eine "rechtswidrige Absprache" im Sinne des § 298 Abs. 1 StGB liegt nur bei einer kartellrechtswidrigen Absprache zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen vor.*)
VolltextVPRRS 2004, 0311
VK Bund, Beschluss vom 25.05.2004 - VK 1-51/04
1. Auch im Verhandlungsverfahren können nur Angebote in der weiteren Wertung berücksichtigt werden, wenn diese im Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Mindestanforderungen erfüllen.
2. Auch das Verhandlungsverfahren unterliegt den wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts, insbesondere dem Grundsatz des Wettbewerbs, der gleichbehandlung aller Bieter und dem Transparenzgebot.
3. Auch im Verhandlungsverfahren dürfen Nachverhandlungen nicht dazu führen, dass einem im Sinne der Leistungsbeschreibung unzurechenden Angebot durch nachträgliche Ergänzung zur Annahmefähigkeit verholfen wird.
VolltextVPRRS 2004, 0310
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2004 - W (Kart) 13/04
1. Private Auftraggeber können vorschreiben, dass sich umsatzstarke Unternehmen mit einem Jahresumsatz an Entsorgungsdienstleistungen in Höhe von mehr als 50 Mio. Euro nicht als Bietergemeinschaft oder Hauptunternehmer/Subunternehmer an der Ausschreibung beteiligen dürfen.
2. Dies verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht, weil private Auftraggeber nicht der vergaberechtlichen Pflicht, Bietergemeinschaften und Subunternehmer zuzulassen, ausgesetzt sind.
VolltextVPRRS 2004, 0309
BGH, Urteil vom 03.06.2004 - X ZR 30/03
1. Aufgrund der öffentlichen Ausschreibung besteht ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und den Bietern, das bei einer Verletzung der Ausschreibungsregeln und -bedingungen einen Schadensersatzanspruch des übergangenen Bieters wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen begründen kann, wenn der Bieter in seinem berechtigten und schutzwürdigen Vertrauen enttäuscht worden ist, das Vergabeverfahren werde nach den maßgeblichen Bestimmungen abgewickelt.
2. Der Anspruch richtet sich grundsätzlich auf Ersatz des Vertrauensschadens (negatives Interesse), d.h. auf Erstattung der nutzlosen Aufwendungen für die Erstellung des Angebots, ausnahmsweise jedoch auf Ersatz des entgangenen Gewinns (positives Interesse), falls der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt wurde und bei ordnungsgemäßem Verfahrensablauf dem übergangenen Bieter hätte zugeschlagen werden müssen.
3. Es ist unabdingbar, dass die Wertung der Angebote nur auf solche Kriterien gestützt wird, die vorher, d.h. bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe, bekanntgemacht worden sind. Nur dann ist auch dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit genügt, zu dem die Vorhersehbarkeit und Transparenz staatlichen Handelns gehören.
4. Der Auftraggeber muss die Ausschreibung und insbesondere die Vergabekriterien so klar formulieren, dass jedenfalls fachkundige Bieter keine Verständnisschwierigkeiten haben. Auch ein missverständlich formuliertes Kriterium ist daher nicht hinreichend bekanntgemacht und darf deshalb bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden.
5. Die Schutzwürdigkeit des Vertrauens eines Bieters darauf, dass das Vergabeverfahren nach den einschlägigen Vorschriften des Vergaberechts abgewickelt wird, entfällt, wenn der Bieter bei der ihm im jeweiligen Fall zumutbaren Prüfung erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dass der Auftraggeber von den für ihn geltenden Regeln abweicht.
6. Darüber hinaus verdient sein Vertrauen aber auch dann keinen Schutz, wenn sich ihm die ernsthafte Gefahr eines Regelverstoßes des Auftraggebers aufdrängen muss, ohne dass die Abweichung schon sicher erscheint.
7. So darf sich ein Bieter gegenüber mehrdeutigen Angeboten, die für einen fachkundigen Bieter erkennbar voneinander abweichende, womöglich entgegengesetzte Verständnismöglichkeiten eröffnen, nicht ohne weiteres auf die ihm günstigtere Auslegungsmöglichkeit verlassen.
VolltextVPRRS 2004, 0308
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.04.2004 - 1 Verg 1/04
1. Der Ausschluss eines Generalübernehmers von der Bauvergabe ist rechtmäßig, wenn sein Angebot weder darlegt noch den Nachweis führt, dass er auf die in der Nachunternehmerliste genannten Unternehmen so zugreifen kann, dass er tatsächlich über die Einrichtungen dieser Unternehmen im Sinne einer Leistungserbringung „wie im eigenen Betrieb“ verfügen kann.
2. Die in einer Nachunternehmerliste aufgeführten Leistungen sind regelmäßig ohne weitere Kennzeichnung als Fremdleistung zu werten.
VolltextVPRRS 2004, 0307
VK Nordbayern, Beschluss vom 12.08.2004 - 320.VK-3194-29/04
1. Über die Vergabe freiberuflicher Leistungen wird im Rahmen einer wertenden Prognose entschieden. Dadurch ist dem Auftraggeber ein weiter Beurteilungsspielraum eröffnet, der nur beschränkt einer gerichtlichen Nachprüfung unterliegt. Dieser Beurteilungsspielraum ist nur dann überschritten, wenn ein vorgeschriebenes Verfahren nicht eingehalten worden ist.*)
2. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Planungsauftrag an den ersten Preisträger des Architektenwettbewerbs zu erteilen (§ 25 Abs. 9 VOF, § 5 Abs. 2 Buchst. c VOF).*)
VolltextVPRRS 2004, 0306
VK Nordbayern, Beschluss vom 04.08.2004 - 320.VK-3194-28/04
1. Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig und führen zum Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A (hier: das Angebot umfasst nicht vollständig die Leistungen, die im Leistungsverzeichnis verlangt waren).*)
2. Ein Angebot ist nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A i.V.m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A auszuschließen, wenn geforderte Angaben fehlen (hier: Eintragungen zu den Schutzmaßnahmen und zur Lackierung).*)
VolltextVPRRS 2004, 0305
VK Nordbayern, Beschluss vom 21.07.2004 - 320.VK-3194-24/04
1. Ein zugelassenes Nebenangebot kann dann nicht gewertet werden, wenn der Auftraggeber weder in der Vergabebekanntmachung noch in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen erläutert hat, welche die Nebenangebote erfüllen müssen.*)
2. Legt ein Bieter seine eigenen Verkaufs- und Lieferbedingungen mit seinem Angebot vor, ist das Angebot wegen Änderungen an den Verdingungsunterlagen zwingend auszuschließen (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. d VOL/A).*)
VolltextVPRRS 2004, 0304
VK Hessen, Beschluss vom 02.06.2004 - 69d-VK-69/2002
1. Bei übereinstimmender Erledigungserklärung hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer anfallenden Kosten gemäß § 128 Abs. 1 S. 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG allein zu tragen. Die ihnen entstandenen Auslagen (Rechtsverfolgungskosten) tragen die Beteiligten selbst.*)
2. Die Kostenregelung des § 128 GWB ist abschließend. Auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags vor dessen Erledigung kommt es nicht an. Eine entsprechende Anwendung prozessualer Vorschriften über die Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache kommt nicht in Betracht.*)
VolltextVPRRS 2004, 0303
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.07.2004 - 203-VgK-28/2004
1. Um den Bietern eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen, ist die in der Praxis übliche Erstellung einer Bewertungsmatrix, in der Unterkriterien entsprechend einer vorher festgelegten Gewichtung aufgeführt werden, ausreichend.
2. Um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, muss das Vergabeverfahren und alle wesentlichen Entscheidungen laufend und in nachvollziehbarer Weise zu dokumentiert werden.
VolltextVPRRS 2004, 0302
VK Lüneburg, Beschluss vom 24.05.2004 - 203-VgK-14/2004
1. Auch der Hinweise auf die Dringlichkeit der Vorlage von Nachweisen oder Angaben führt nicht automatisch dazu, dass diese Anforderungen als Mindestanforderungen zu verstehen sind und im Falle einer Nichtvorlage ein Angebot zwingend auszuschließen ist.
2. Für den Auftraggeber ist es zumutbar im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten und nach § 24 VOL/A auch geboten, die Antragstellerin zunächst aufzufordern fehlende Liste nachzureichen
3. Ein Bieter ist leistungsfähig im Sinne des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A, wenn er über das für die fach- und fristgerechte Ausführung erforderliche Personal und Gerät verfügt und in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen.
VolltextVPRRS 2004, 0301
VK Lüneburg, Beschluss vom 29.04.2004 - 203-VgK-11/2004
1. Die Mitwirkung Dritter beim Vergabeverfahren stellt nicht in jedem Fall ein Verstoß gegen n den Grundsatz der Leistungsvergabe unter ausschließlicher Verantwortung der Vergabestelle gem. § 2 Nr. 3 VOL/A dar. Die Einschaltung eines fachkundigen Dritten kann vielmehr geboten sein, damit sich der Auftraggeber in die Lage versetzt, eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung im Sinne von § 8 Nr. 1 Abs. 1 und Abs. 2 VOL/A vorlegen zu können.
2. Gehört ein Bieterunternehmen einem Konzernverbund oder einer Firmengruppe an, ist eine Berücksichtigung von finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen anderer Unternehmen dieses Verbundes unbedenklich, wenn und soweit die Firmen dieser Gruppe als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden können. Für den Bereich der Referenzen kann ein Bieter auch auf die für ein Tochter- oder Schwesterunternehmen ausgestellten Referenzen zurückgreifen, sofern dieses mit ihm personell weitgehend identisch ist.
3. Für ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung ist ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal. Hinzukommen müssen vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist.
VolltextVPRRS 2004, 0300
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.07.2004 - VK-SH 18/04
Bei Rücknahme des Nachprüfungsantrages kann die Gebühr gemäß § 128 Abs. 2 Satz 2 GWB ermäßigt werden, maßgeblich ist hierbei der sachliche und personelle Verwaltungsaufwand
VolltextVPRRS 2004, 0299
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.05.2004 - 1 VK 25/04
1. Ein Verstoß gegen die Bestimmung, dass ein Vertrag vor Ablauf der Frist oder ohne dass die Information erteilt worden und die Frist abgelaufen ist, nicht erteilt werden darf, verhindert nicht die Anrufung der Vergabekammer, kann jedoch nicht alleine zur Begründetheit eines Nachprüfungsantrags führen.
2. Eine fehlerhafte Information nach § 13 VgV ist kein vergabeverfahrensimmanenter Vergabeverstoß, der sich auf das Wettbewerbsergebnis auswirken kann. Deshalb können durch die festgestellte Nichtigkeit des Zuschlags, die nach Zustellung des Nachprüfungsantrags eine Aussetzung des Vergabeverfahrens nach § 115 Abs. 1 GWB herbeiführt, die Chancen des Bieters auf den Zuschlag weder beeinträchtigt noch verbessert werden.
3. Nach der Bestimmung des § 107 Abs. 3 GWB sollen Nachprüfungsverfahren dadurch vermieden werden, dass Einwendungen zuallererst und rechtzeitig an den Auftraggeber herangetragen werden. Eine Rüge kann auch mündlich erhoben werden.
4. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 d VOL/A werden Angebote ausgeschlossen, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen vorgenommen worden sind. Die Bestimmung bezieht sich auf § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A, wonach Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig sind.
5. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, die in den Verdingungsunterlagen nicht vorgesehen ist, sind von ihm im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu verlangen (§ 17 Nr. 3 Abs. 5 VOL/A).
6. Das Nebenangebot muss dem Auftraggeber ein klares Bild über die vorgesehene Ausführung geben. Der Bieter hat für die Gleichwertigkeit seines Nebenangebots die Darlegungs- und Beweislast.
7. Der dem Auftraggeber bei der Wertung von Nebenangeboten zustehende Beurteilungsspielraum ist grundsätzlich nur überschritten, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wird, nicht von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wird, sachwidrige Erwägungen in die Wertung einbezogen werden oder der sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltende Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wird.
8. Gemäß § 16 VgV dürfen als Beauftragte eines Auftraggebers bei Entscheidungen in einem Vergabeverfahren für einen Auftraggeber als voreingenommen geltende natürliche Personen nicht mitwirken, soweit sie in diesem Verfahren Bieter sind.
9. Der Gesetzgeber hat bei der Regelung des Ausschlusses von als voreingenommen geltenden natürlichen Personen gem. § 16 VgV nicht den "bösen Schein" als ausreichend erachtet, sondern er geht vom Erfordernis eines tatsächlichen Interessenkonflikts und einer konkreten Auswirkung der Tätigkeiten der betroffenen Personen auf die Entscheidungen in dem Vergabeverfahren aus.
VolltextVPRRS 2004, 0298
VK Nordbayern, Beschluss vom 24.08.2004 - 320.VK-3194-30/04
1. Der Auftraggeber kann Nebenangebote nur dann einer wirtschaftlichen Wertung zuführen, wenn er die Mindestbedingungen für die Nebenangebote in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat.*)
2. Die Antragsbefugnis ist zu verneinen, wenn die Antragstellerin sowohl mit dem Hauptangebot als auch bei einer Wertung von Nebenangeboten preislich an vierter Stelle liegt.*)
VolltextVPRRS 2004, 0297
OLG Celle, Beschluss vom 02.09.2004 - 13 Verg 11/04
Zu der Frage, ob das einer Ausschreibung von Nahverkehrsleistungen zugrunde gelegte Vertragswerk dem Bieter wegen Unklarheiten ein ungewöhnliches Wagnis aufbürdet, wenn der Auftraggeber Fahrzeuge und Wartungsleistungen beistellt, sich daraus ergebende eigene Vertragspflichten aber dadurch ersetzt, dass er eigene Ansprüche aus den Verträgen mit dem Hersteller- und Wartungsunternehmen an den Auftragnehmer abtritt.*)
VolltextVPRRS 2004, 0296
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.08.2004 - VK-SH 20/04
1. Auch im Verhandlungsverfahren unterliegt der Auftraggeber den wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts.*)
2. Es stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 GWB) und das Gleichbehandlungsgebot (§ 97 Abs. 2 GWB) dar, wenn der Auftraggeber nach Ausschluss eines Bieters mit diesem "vorsorglich" weiterverhandelt.*)
3. Die Aufforderung an einen Bieter, ein neues Angebot abzugeben, stellt nach bereits erfolgtem Ausschluss dieses Bieters die konkludente Aufhebung der Ausschlussentscheidung dar.*)
4. Ändert der Auftraggeber im Laufe des Verhandlungsverfahrens zuvor als nicht disponibel bezeichnete kalkulationserhebliche Teile der Verdingungsunterlagen, ist dem Grunde nach die Rückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Abgabe der ersten Angebote geboten. Die Vergabekammer ist allerdings aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gehindert, dies auch für die Bieter anzuordnen, deren Verzicht auf die Teilnahme am Verhandlungsverfahren nicht auf die ursprüngliche Kalkulationsbasis zurückzuführen ist.*)
5. Ein Zweckverband (im Bereich der Abfallentsorgung) ist ein Gemeindeverband i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 3 VwKostG und von daher persönlich von der Gebührenzahlung befreit. Auch ein Wegfall der Gebührenbefreiung nach § 8 Abs. 2 VwKostG kommt nicht in Betracht.*)
VolltextVPRRS 2004, 0295
BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03
1. Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren.
2. Macht der Bieter geltend, dass durch unklare Ausschreibungsunterlagen ein Verstoß gegen die Chancengleichheit vorliegt, ist ein (drohender) Schadenseintritt im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ohne Weiteres dargelegt.
3. Zu den Voraussetzungen der Pflicht zur Vorlage an den EuGH.
VolltextVPRRS 2004, 0294
BayObLG, Beschluss vom 13.08.2004 - Verg 17/04
1. Einem Beschwerdeführer, der sich bei der für den Vergabesenat zuständigen Telefonvermittlung nach der Telefaxnummer des Vergabesenats erkundigt hat, ist Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist zu gewähren, wenn ihm eine unzutreffende Faxnummer genannt wird und der Beschwerdeschriftsatz deshalb verspätet eingeht.*)
2. Wird in einem solchen Fall Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, gilt die sofortige Beschwerde als rechtzeitig eingelegt. Ein bereits erteilter Zuschlag ist nichtig.*)
VolltextVPRRS 2004, 0293
BayObLG, Beschluss vom 09.08.2004 - Verg 15/04
1. Zurückverweisung des Nachprüfungsverfahrens an die Vergabekammer, da diese den Nachprüfungsantrag zu Unrecht als unzulässig zurückgewiesen und die Rügen des Antragstellers in der Sache bisher nicht geprüft hat.*)
2. Im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB kann die unselbstständige Anschlussbeschwerde auch bedingt erhoben werden für den Fall, dass dem in erster Linie gestellten Antrag auf Zurückweisung des gegnerischen Rechtsmittels nicht entsprochen wird (Eventual-Anschlussbeschwerde; Ergänzung zu BayObLGZ 2002, 336).*)
VolltextVPRRS 2004, 0292
BayObLG, Beschluss vom 22.07.2004 - Verg 15/04
1. Ergibt sich aus den Vergabeunterlagen nicht eindeutig, dass eine bestimmte Angabe oder Erklärung mit dem Angebot vorliegen muss, so kann deren Fehlen bei Angebotsabgabe den Ausschluss des Angebots nicht rechtfertigen.*)
2. Die Klausel in der Leistungsbeschreibung, dass Subunternehmer nur nach deren Benennung und vorheriger Genehmigung das Auftraggebers eingesetzt werden dürfen, begründet für sich genommen keine Anforderung an die Bieter, den beabsichtigten Nachunternehmereinsatz bereits mit dem Angebot anzugeben.*)
VolltextVPRRS 2004, 0291
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2004 - 1 VK 37/04
Die Fiktion des § 116 Abs. 2 GWB, dass der Nachprüfungsantrag als abgelehnt gilt, führt gemäß § 128 Abs. 3 GWB zur Kostentragung des Antragstellers.
VolltextVPRRS 2004, 0290
BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004 - Verg 14/04
1. Der Auftraggeber darf nach Öffnung der Angebote mit einem Bieter verhandeln, um sich u.a. über das Angebot selbst zu unterrichten. Die Verhandlung darf jedoch nur der weiteren Information und Aufklärung dienen und nicht zu einer Änderung des abgegebenen Angebotes führen.
2. Angebote, die dem § 21 Nr. 1 Abs.1 VOB/A nicht entsprechen, weil ihnen geforderte Erklärungen fehlen, sind nach ständiger Rechtsprechung zwingend von der Wertung auszuschließen.
3. Trotz des Wortlautes "sollen" in § 21 Nr. 1 Abs.1 Satz 3 VOB/A kann ein Angebot eines Bieters nur dann in die Wertung kommen, wenn es die Preise und die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen vollständig, und zwar eindeutig und zweifelsfrei, enthält.
4. Die Bieter ist allerdings nur im "Rahmen des Zumutbaren" zu vollständigen Erklärungen verpflichtet. Ist eine Wettbewerbsrelevanz ofensichtlich ausgeschlossen, kann also das Fehlen der geforderten Erklärungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung führen, ist das Angebot des Bieters nicht als unvollständig zu behandeln.
VolltextVPRRS 2004, 0289
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 1/04
1. Erwägungen des öffentlichen Auftraggebers zur Losaufteilung unterliegen der Dokumentationspflicht. Das gilt auch dann, wenn der Zuschnitt der Lose einheitlich für eine Vielzahl von Vergaben festgelegt wird, bevor die sonstigen Schritte zur Durchführung der einzelnen Vergabeverfahren vorgenommen werden.
2. Der Mangel der Dokumentation kann nicht dadurch behoben werden, dass der öffentliche Auftraggeber die entsprechenden Angaben schriftsätzlich oder durch mündlichen Sachvortrag im Vergabenachprüfungsverfahren nachholt.
VolltextVPRRS 2004, 0288
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2004 - Verg 15/04
1. Ist der Zuschlag erteilt, ist zwischen der Vergabestelle und dem Auftragnehmer ein Vertrag geschlossen worden, der im Regelfall auch dann, wenn das Vergabeverfahren nicht ordnungsgemäß war, wirksam bleibt.
2. Ein Angebot ist nicht zwingend deshalb von der Wertung auszuschließen, weil es nur ein vorläufiges Honorar und keine Baukostenobergrenze enthält.
3. Zwar ist es grundsätzlich zulässig, für alle in der HOAI geregelten Architekten- und/oder Ingenieurleistungen einen Pauschalpreis/Festbetrag zu vereinbaren, mit dem alle vereinbarten Leistungen eines Auftrages abgegolten sind. Da das in der HOAI geregelte Preisrecht eine Unterschreitung der Höchstsätze in der Regel aber nur bis zum Erreichen der Mindestsätze zulässt (§ 4 Abs. 1 HOAI), ist eine Pauschalvereinbarung aber unwirksam, wenn das Pauschalhonorar bei zutreffender Berechnung nach der HOAI die Mindestsätze unterschreitet, ohne dass die engen Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 HOAI vorliegen.
4. Schriftliche Anfragen eines Stadtbauamtes an Architekturbüros, in denen nach der Honorarhöhe für Architektenleistungen gefragt wird, ohne diese Leistungen genau zu spezifizieren, sind wettbewerbswidrig.
5. Gehört die Kostenberechnung nicht zu den übertragenen Leistungen des Architekten oder Ingenieurs, ist es Sache des Auftraggebers, die Kostenermittlung für die maßgeblichen Kostengruppen so aufbereitet zur Verfügung zu stellen, dass die anrechenbaren Kosten zweifelsfrei ermittelt werden können.
VolltextVPRRS 2004, 0663
OLG Jena, Beschluss vom 06.07.2004 - 6 Verg 3/04
Dem Ausschluss des § 25 Nr. 1 c VOB/A unterliegen zwei um denselben Zuschlag streitende Bieter, die gegenseitig den Inhalt ihrer Angebote offenlegen. Das gilt auch für den Fall, dass ein dem Leistungsverzeichnis konformes Hauptangebot des einen Bieters mit einem von den technischen Vorgaben der Verdingungsunterlagen abweichenden Nebenangebot oder Änderungsvorschlag des anderen Bieters konkurriert.*)
VolltextVPRRS 2004, 0654
VK Arnsberg, Beschluss vom 16.06.2004 - VK 1-07/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2004, 0653
VK Arnsberg, Beschluss vom 16.06.2004 - VK 1-07/2004
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2004, 0287
OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2004 - 9 Verg 1/04
1. Die formale Beteiligtenstellung in einem vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren erlangt ein am Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligter nicht erst durch die vom Vergabesenat veranlasste Zustellung der Beschwerdeschrift, sondern schon durch deren Zugang im Parteibetrieb nach § 117 Abs. 4 GWB.*)
2. Ein von der Vergabekammer nach § 109 GWB zugelassener Beigeladener ist hinsichtlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens wie die übrigen Verfahrensbeteiligten zu behandeln.*)
VolltextVPRRS 2004, 0286
VK Hessen, Beschluss vom 16.07.2004 - 69d-VK-39/2004
1. Bieter dürfen bei einem Verhandlungsverfahren darauf vertrauen, lediglich "erwartete" Erklärungen im weiteren Verfahrensverlauf abgeben zu dürfen.
2. Die Höhe der Gesamtinvestitionssumme ist regelmäßig im Verhältnis zur Höhe einer Zuschusszahlung nicht vorrangig.
3. Die Einholung eines Honorarangebots bei einem von der Vergabestelle beauftragten Ingenieurbüro für nachfolgend vom Bieter zu erbringende Planungsleistungen stellt keinen Verstoß gegen § 16 VgV dar.
VolltextVPRRS 2004, 0285
VK Lüneburg, Beschluss vom 14.05.2004 - 203-VgK-13/2004
Durch die parallele Beteiligung an mehreren Ausschreibungen verbraucht sich die Leistungsfähigkeit eines Bieters grundsätzlich nicht.
VolltextVPRRS 2004, 0284
VK Nordbayern, Beschluss vom 27.05.2004 - 320.VK-3194-14/04
Die Vergabe an eine Justizvollzugsanstalt stellt ein In-house-Geschäft dar und unterfällt nicht dem Vergaberecht, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer rechtlich identisch sind, d.h. derselben juristischen Person angehören.*)
VolltextVPRRS 2004, 0283
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.08.2004 - VK-SH 19/04
1. Bezeichnet der Auftraggeber ein "Offenes Verfahren" in den nationalen Publikationsorganen fehlerhaft als "Öffentliche Ausschreibung", so rechtfertigt dies noch keine Aufhebung der Ausschreibung.*)
2. Die Benennung der Nachunternehmer enthält "kalkulationserhebliche Gesichtspunkte" und ist damit grundsätzlich wettbewerbsrelevant.*)
3. Eine mit Aufforderung zur Angebotsabgabe geforderte Nachunternehmererklärung kann nicht im Rahmen des Aufklärungsgespräches nach § 24 Nr. 1, Abs. 1, Nr. 3 VOB/A "nachgeschoben" werden.*)
4. Das in einem Vergabeverfahren abgegebene Angebot ist eines i.S.v. § 145 ff. BGB. Der Gegenstand und Inhalt des Vertrages müssen im Antrag so bestimmt oder bestimmbar angegeben werden, dass die Annahme durch ein einfaches "Ja" erfolgen kann.*)
5. Darauf, dass ein Auftraggeber in der Vergangenheit die Einreichung einer mit Angebotsabgabe abzugebenden Erklärung auch nach Angebotsabgabe zugelassen hat, kann es nicht ankommen. Aus einem vergaberechtswidrigen Handeln kann kein Vertrauensschutztatbestand begründet werden.*)
6. Es ist unerheblich, ob den Verdingungsunterlagen ein Formular zur Benennung der Nachunternehmer beigefügt ist, wenn die Bewerbungsbedingungen die Abgabe einer Nachunternehmererklärung fordern. Ein Formular hat lediglich den Sinn und Zweck der Arbeitserleichterung.*)
7. Hat die Beigeladene keinen Antrag gestellt, ist sie als Unterliegende an den Kosten des Verfahrens sowie an den Aufwendungen der Antragstellerin nicht zu beteiligen.*)
VolltextVPRRS 2004, 0282
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004 - VK-SH 21/04
1. Die Vergabekammer kann auch dann wegen Unzulässigkeit ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie den Nachprüfungsantrag der Antragsgegnerin zugestellt hat.*)
2. Abfallrechtliche Bestimmungen sind keine bieterschützenden Normen i.S.v. § 97 Abs. 7 GWB.*)
3. Positive Kenntnis von (vermeintlichen) Vergaberechtsverstößen, die der Rügepflicht des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unterfallen, liegt bereits dann vor, wenn beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt werden.*)
4. Ein (offensichtlich) unzulässiger Nachprüfungsantrag rechtfertigt die Versagung der Akteneinsicht durch die Vergabekammer.*)
5. Wenn die Vergabekammer von einer Beiladung abgesehen hat, kann diese auch noch im Beschwerdeverfahren erfolgen.*)
6. Es sachgerecht, auch auf Seiten der Vergabestelle die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2003, 6 Verg 6/03).*)
VolltextVPRRS 2004, 0281
EuG, Beschluss vom 14.01.2004 - Rs. T-202/02
1. Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Vergabeverfahren können regelmäßig nur vor nationalen Gerichten mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden.
2. Bieter können die EU-Kommission regelmäßig nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Überwachung nationaler öffentlicher Auftraggeber in Anspruch nehmen.
VolltextVPRRS 2004, 0280
VK Münster, Beschluss vom 20.07.2004 - VK 19/04
Dem Antragsteller fehlt die Antragsbefugnis, wenn er die in der Bekanntmachung verlangte Vorlage einer Referenzliste über einen Zeitraum von drei Jahren wegen der Neugründung seines Unternehmens seinem Angebote nicht beigefügt hat und auch nicht beifügen konnte.*)
VolltextVPRRS 2004, 0279
BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - Verg 13/04
1. Ein Schaden kann nur dann drohen, wenn das antragstellende Unternehmen bei korrekter Wertung Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat. Ist das Angebot eines Antragstellers auszuschließen, kann er keine konkrete Aussicht auf Erteilung des Zuschlages haben: eine Antragsbefugnis ist nicht gegeben.
2. Der Bieter muss, wenn er Fehler oder Unklarheiten im Leistungsverzeichnis entdeckt, dies dem öffentlichen Auftraggeber unverzüglich mitteilen, damit der öffentliche Auftraggeber in die Lage versetzt wird, diesen Fehler noch zu heilen.
3. Unterlässt ein Bieter dies, so kann er sich nach Abgabe seines Angebotes nicht mehr auf Fehler oder Unklarheiten im Leistungsverzeichnis berufen. Zumindest ist er mit dieser Rüge nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ausgeschlossen.
4. Aus dem Wortlaut von Art. 19 Abs. 2 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG ergibt sich, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen.
VolltextVPRRS 2004, 0277
VK Münster, Beschluss vom 21.07.2004 - VK 17/04
Unter § 25 Nr. 1 Abs. 1 f VOL/A fallen nicht nur konkrete Preisabsprachen, sondern die Vorschrift umfasst auch Verhaltensweisen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot des § 97 Abs. 1 GWB und § 2 Nr. 1 VOL/A unvereinbar sind.*)
VolltextVPRRS 2004, 0274
VK Hessen, Beschluss vom 30.03.2004 - 69d-VK-08/2004
1. Die VOB/A-SKR enthält - auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des BGH vom 18. 2. 2003 (AZ.: X ZR 43/02) - keine Vorgaben für einen zwingenden Ausschluss des Angebotes i.S.d. §§ 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3, 25 Nr.1 Abs 1 lit. b VOB/A.
2. Ein im Verhandlungsverfahren an 6. Rangstelle liegende und vom weiteren Verfahren durch Abschichtung ausgeschlossener Bewerber muss eine behauptete Zusage des Auftraggebers, "zu weiteren Gesprächen eingeladen zu werden", beweisen und trägt die materielle Beweislast.
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