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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Verkehr

334 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

VPRRS 2019, 0296
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Bieter muss sich mit Bewertungsmethode auseinandersetzen!

VK Berlin, Beschluss vom 30.07.2019 - VK B 1-09/19

1. Während der Angebotserstellung muss sich ein Bieter zwangsläufig mit der Bewertungsmethode und den einzelnen Zuschlagskriterien auseinandersetzen, wenn er ein wirtschaftliches Angebot abgeben möchte.*)

2. Von einem Bieter, der sich um einen Auftrag in dieser Größenordnung bemüht und vergaberechtlich nicht unerfahren ist, kann und muss erwartet werden, dass er sich mit einer Bewertungsmethode auseinandersetzen und sie durchdringen kann.*)

3. Aus dem Bestimmungsrecht des Auftraggebers folgt gleichsam, dass es nicht erforderlich ist, Preis und Qualitätskriterien mittels derselben Methode zu bewerten.*)

4. Von Bietern solcher Adressatenkreise, die sich regelmäßig um wirtschaftliche Großaufträge bewerben, kann auch die intellektuelle Fähigkeit erwartet werden, aus der Lektüre des einschlägigen Gesetzestextes zu erkennen, ob Regelungen in den Vergabeunterlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.*)

5. Insbesondere im Bereich innovativer Beschaffungen oder künftiger, noch zu entwickelnder Lieferleistungen kann eine Prüfung auf Plausibilität der seitens der Bieter gemachten Angaben ausreichen. Eine Überprüfung in tatsächlicher Hinsicht anhand des konkreten Leistungsgegenstandes könnte dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zuwiderlaufen, wenn man zunächst von allen Bietern die Entwicklung und Herstellung eines Musters verlangen würde. Verfügt der Auftraggeber über geeignetes Fachpersonal und ist die Prüfung entsprechend dokumentiert, ist den Anforderungen des § 127 Abs. 4 Satz 1 GWB in ausreichendem Maße Genüge getan.

6. Eine rechtsmissbräuchliche Vorgehensweise, die geeignet wäre, den Wettbewerb zu behindern, einzuschränken oder zu verfälschen, ist in der gewählten Vorgehensweise einer vernünftig geschätzten Angabe der maximalen Abrufmenge aus einer Rahmenvereinbarung nicht erkennbar. Eine solche könnte möglicherweise dann, aber auch erst dann, vorliegen, wenn weit über die angegebenen geschätzten Mengenangaben hinaus Abrufe aus der Rahmenvereinbarung ohne erneuten Wettbewerb erfolgen.*)

7. Eine noch nicht entstandene Rechtsverletzung kann nicht vorbeugend zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden.*)

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VPRRS 2019, 0216
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angaben zur Preisermittlung fehlen: Keine Angebotswertung möglich!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.03.2019 - 3 VK LSA 07/19

1. Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise und wird das Angebot nicht ausgeschlossen, ist der Auftraggeber zwingend dazu verpflichtet, die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Ohne Nachforderung der fehlenden Unterlagen sind die Angebote keiner weiteren Wertung zugänglich.

2. Es ist zulässig, auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot den Zuschlag zu erteilen, solange die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Bieter auch zu diesem Preis die Leistung zuverlässig und vertragsgerecht erbringen kann. Der Auftraggeber hat insoweit sorgfältig zu prüfen und zu erwägen, ob ein ungewöhnlich niedriges Angebot berücksichtigt und gegebenenfalls bezuschlagt werden kann.

3. Hat ein Bieter in seinem Angebot keine Angaben zur Preisermittlung mittels Formblatt gemacht und der Auftraggeber diese nicht nachgefordert, fehlen ihm zur Beurteilung der Angemessenheit des Preises grundlegende Angaben, so dass keine ordnungsgemäße Wertung vorgenommen werden kann.

4. Bei der Bewertung der Angebote ist der Auftraggeber an die von ihm selbst festgelegten Zuschlagskriterien gebunden. Die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen aufgestellten Kriterien dürfen nicht wieder fallen gelassen und die Angebote schlicht nach dem Preis bewertet werden.

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VPRRS 2019, 0179
VerkehrVerkehr
Kann die Aufhebung einer Linienverkehrsgenehmigung verlangt werden?

VG Freiburg, Urteil vom 19.02.2019 - 13 K 7419/17

1. Im verwaltungsrechtlichen Genehmigungswettbewerb für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2b PBefG gelten die Heilungs- und Unbeachtlichkeitsregelungen der § 45 Abs. 1 Nr. 3-5, Abs. 2 LVwVfG-BW und § 46 LVwVfG-BW grundsätzlich auch bei Fehlern im Anhörungsverfahren nach § 14 PBefG.*)

2. Die Aufhebung einer durch einen planerischen Beurteilungsspielraum gekennzeichneten Auswahlentscheidung nach § 13 Abs. 2b PBefG kann gemäß § 46 LVwVfG-BW nur beansprucht werden, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Verfahrensfehler eine andere Entscheidung getroffen worden wäre; eine nur abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht.*)

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VPRRS 2019, 0399
Waren/GüterWaren/Güter
Wann sind Referenzen "vergleichbar"?

OLG Rostock, Beschluss vom 21.01.2019 - 17 Verg 8/18

1. Referenzen sind dann vergleichbar, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. Dabei kommt dem Auftraggeber ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)

2. Es bleibt offen, inwieweit bei pauschaler Angabe der Eignungskriterien in der Bekanntmachung - hier: Referenzen - Konkretisierungen in Vergabeunterlagen, auf die in der Bekanntmachung nicht mittels sogenannten Deeplinks verwiesen wird, und in branchenüblichen Standardformularen den Anforderungen der §§ 124 Abs. 4 S. 2 GWB, 48 Abs. 1 VgV genügen.*)

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VPRRS 2019, 0064
VerkehrVerkehr
"Erhalt der nationalen Operationsbasis" ist unzulässiges Auswahlkriterium!

EuGH, Urteil vom 07.02.2019 - Rs. C-563/17

1. Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt ist dahin auszulegen, dass sie nicht für die Prüfung erheblich ist, ob bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Tätigkeiten eines Luftfahrtunternehmens, die dem Erwerber einer qualifizierten Beteiligung am Gesellschaftskapital dieses Unternehmens auferlegt werden, insbesondere die Anforderung, dass der Erwerber verpflichtet ist, Gemeinwohlverpflichtungen zu erfüllen und die nationale Operationsbasis (hub) dieses Unternehmens zu erhalten und zu entwickeln, mit dem Unionsrecht vereinbar sind.*)

2. Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er nicht dem entgegensteht, dass in das Lastenheft über die Bedingungen für ein Reprivatisierungsverfahren eines Luftfahrtunternehmens aufgenommen werden:

– eine Anforderung, die den Erwerber der Beteiligung, die Gegenstand dieses Reprivatisierungsverfahrens ist, verpflichtet, über die Fähigkeit zu verfügen, die Durchführung der diesem Luftfahrtunternehmen obliegenden Gemeinwohlverpflichtungen zu gewährleisten, und

– eine Anforderung, die diesen Erwerber verpflichtet, den Sitz und die tatsächliche Leitung dieses Luftfahrtunternehmens im betroffenen Mitgliedstaat zu belassen, da die Verlegung des Hauptgeschäftssitzes dieses Unternehmens außerhalb dieses Mitgliedstaats für es zum Verlust der Verkehrsrechte führen würde, die ihm in bilateralen Abkommen zwischen diesem Mitgliedstaat und Drittländern, zu denen dieser Staat besondere historische, kulturelle und soziale Beziehungen unterhält, eingeräumt sind; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.*)

Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass in diesem Lastenheft die Anforderung enthalten ist, dass der Erwerber der genannten Beteiligung den Erhalt und die Entwicklung der bestehenden nationalen Operationsbasis (hub) sicherzustellen hat.*)

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VPRRS 2019, 0063
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Wann ist ein Netz für Schienenverkehrsleistungen vorhanden?

EuGH, Urteil vom 28.02.2019 - Rs. C-388/17

1. Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 2 Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser , Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste ist dahin auszulegen, dass im Sinne dieser Bestimmung ein Netz für Schienenverkehrsleistungen vorhanden ist, wenn gemäß einer nationalen Regelung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.11.2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums Verkehrsleistungen auf einer Schieneninfrastruktur bereitgestellt werden, die von einer nationalen Behörde verwaltet wird, die die Kapazitäten dieser Infrastruktur zuweist, selbst wenn sie verpflichtet ist, den Anträgen von Eisenbahnunternehmen stattzugeben, solange die Fahrwegkapazitäten nicht erschöpft sind.*)

2. Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 Richtlinie 2004/17 ist dahin auszulegen, dass die von einem Eisenbahnunternehmen ausgeübte Tätigkeit der Erbringung von Verkehrsleistungen für die Allgemeinheit unter Ausübung eines Nutzungsrechts am Schienennetz ein "Betreiben von Netzen" im Sinne dieser Richtlinie darstellt.*)

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VPRRS 2019, 0057
VerkehrVerkehr
Vorgegebenes Kalkulationsschema ist verbindlich!

OLG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2018 - 54 Verg 1/18

1. Gibt der Auftraggeber allen Bietern ein Kalkulationsschema vor, sind die Bieter verpflichtet, ihr Angebot auf der Grundlage des Kalkulationsschemas und der darin enthaltenen Vorgaben abzugeben.

2. Reicht ein Bieter sein Angebot auf der Grundlage eigener Erfahrungswerte ein, weicht es von den Vergabeunterlagen ab und ist auszuschließen.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, beim Vorliegen eines Ausschlussgrundes gegen das Angebot eines Bieters (zumindest) gleichwertige Ausschlussgründe auch in Bezug auf Angebote anderer Bieter zu prüfen. Wenn gegen alle Angebote gleichwertige Ausschlussgründe vorliegen, kann auch ein Bieter, dessen Angebot an einem weiteren Ausschlussgrund leidet, verlangen, dass eine Auftragsvergabe in dem eingeleiteten Vergabeverfahren unterbleibt.

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VPRRS 2019, 0039
VerkehrVerkehr
Wann ist ein Angebot "vollständig"?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.12.2017 - VgK-36/2017

1. Eingereichte Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten.

2. Angebote sind vollständig, wenn alles, was nach den Ausschreibungsbedingungen vom Unternehmen eingefordert wird, auch eingereicht wurde. Der Begriff "geforderte Angaben und Erklärungen" ist sehr weit zu verstehen und umfasst alles, was der öffentliche Auftraggeber im Rahmen des Angebotsblanketts zur Bearbeitung aufgestellt und im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens an Daten von den sich beteiligenden Unternehmen verlangt hat.

3. Der Auftraggeber gibt somit vor, was im konkreten Einzelfall zur Vollständigkeit eines Teilnahmeantrags, einer Interessenbestätigung oder eines Angebots gehört.

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VPRRS 2019, 0031
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann führt ein Nebenangebot zu einer "gleichwertigen" Leistung?

OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2019 - 54 Verg 3/18

1. Auch im Bereich der Sektorenverordnung führt eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen zum Angebotsausschluss.

2. Eine Abweichung von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses im Rahmen eines Nebenangebots stellt keine Änderung der Vergabeunterlagen dar, wenn bestimmte Anforderungen für das Hauptangebot nicht zugleich auch als Mindestkriterien für Nebenangebote gelten.

3. Zur Frage, ob ein Nebenangebot zu einer gleichwertigen Leistung führt, kann keine "objektiv" richtige Beurteilung verlangt werden. Maßgeblich ist die ex-ante-Sicht der Vergabestelle, die auf der Grundlage des sachlichen Gehalts eines Nebenangebots (auch) prognostisch darüber zu befinden hat, ob eine anforderungsgerechte Ausführung zu erwarten ist.

4. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der (Vergabe-)Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.

5. Eine die Rügeobliegenheit auslösende Erkennbarkeit ist gegeben, wenn Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften von einem fachkundigen Bieter bei üblicher Sorgfalt und üblichen Kenntnissen erkannt werden können. Das ist der Fall, wenn die in Gestalt der (Auftrags-) Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen vermittelte Tatsachengrundlage schon bei laienhafter rechtlicher Bewertung, also ohne Bemühung besonderen Rechtsrats, auf einen Vergaberechtsverstoß hindeutet.

6. Eine Grenze findet die Rügeobliegenheit erst bei rechtlich komplexen und durch die Rechtsprechung noch nicht vollständig geklärten Fragen. Dazu gehören das Vergabekriterium "Bauzeitverkürzung", die Nichtangabe von Mindestkriterien für (zugelassene) Nebenangebote und zum sog. "Punktesystems" (Umrechnung des Preises in Punkte) nicht.

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Online seit 2018

VPRRS 2018, 0408
VerkehrVerkehr
Veraltete Kalkulationstabelle ist keine fehlende Unterlage!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2018 - Verg 48/18

1. Angebote ausgeschlossen, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.

2. Der Begriff der Unterlagen bezeichnet Erklärungen und Nachweise und ist nach dem Zweck der Norm grundsätzlich weit auszulegen. Hiervon werden auch Preisangaben erfasst.

3. Eine Unterlage fehlt, wenn sie nicht vorgelegt worden ist, also körperlich fehlt oder sie formale Mängel aufweist, aufgrund derer ihr die geforderte Erklärung nicht zu entnehmen ist. Dies ist etwa der Fall bei einem unleserlichen Handelsregisterauszug oder einer Bescheinigung, die mangels Vorlage im Original oder in beglaubigter Kopie nicht gültig ist.

4. Ist der den formalen Anforderungen des Auftraggebers nicht entsprechenden Unterlage hingegen - ggf. durch Auslegung - ein eindeutiger Erklärungsinhalt zu entnehmen, fehlt die Unterlage nicht, sondern ist das Angebot vollständig.

5. Das Verwenden der veralteten Kalkulationstabelle stellt keinen Fall einer fehlenden Unterlage dar.

6. Kalkulationsvorgaben durch den öffentlichen Auftraggeber wie etwa die Zahlung von Tariflöhnen sind vergaberechtlich zulässig und von den Bietern zu beachten, wenn ihr Angebot nicht wegen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden soll.

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VPRRS 2018, 0333
VerkehrVerkehr
Im Vergabeverfahren vereinbarte Preise sind angemessene Preise!

AG Zeitz, Urteil vom 31.07.2018 - 4 C 94/18

Preise, die im Ergebnis eines abgeschlossenen Vergabeverfahrens für die Beseitigung von Ölspuren auf Fernstraßen in einem Rahmenvertrag vereinbart sind, sind in einem Zivilprozess wegen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall nicht auf ihre wirtschaftliche Angemessenheit hin zu überprüfen.

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VPRRS 2018, 0287
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Fahrradverleiher ist kein Sektorenauftraggeber!

VK Nordbayern, Beschluss vom 26.07.2018 - RMF-SG21-3194-3-19

1. Der Betrieb eines Fahrradverleihsystems stellt keine Sektorentätigkeit gem. § 102 Abs. 4 GWB dar. Sektorentätigkeiten im Bereich Verkehrsleistungen haben immer netzgebundene Verkehrsleistungen zum Gegenstand. Ein Fahrradverleihsystem ist dem Individualverkehr zuzuordnen. Es wäre mit der Gesetzessystematik nicht vereinbar, wenn über das Vehikel der Sektorenhilfstätigkeit Verkehrsleistungen, die nicht von § 102 Abs. 4 GWB erfasst sind, der Sektorentätigkeit zugeordnet werden könnten. Sektorenhilfstätigkeiten sind nur solche Leistungen, die ohne die Sektorentätigkeit nicht erbracht werden.*)

2. Die Vergabestelle kann sich nicht darauf berufen, dass mit dem Nachprüfungsantrag die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht mehr festgestellt werden könne, weil die Antragstellerin den Nachprüfungsantrag erst nach Ablauf der 30 Tage-Frist nach Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung gestellt habe, wenn die Bekanntmachung mehrere Fehler enthält und somit keine Rechtswirkung entfaltet.*)

3. Gemäß dem Tatbestand von § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB ist diese Vorschrift nur anzuwenden, wenn Bieter oder Bewerber von der Vergabestelle entsprechend informiert wurden. Hat die Vergabestelle die Antragstellerin nicht am Vergabeverfahren beteiligt, so hatte die Antragstellerin keine Bieter- oder Bewerberstellung inne. Die über den Wortlaut hinausgehende teleologische Auslegung von § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB, dass die 30 Tages-Frist auch dann beginnen würde, wenn der Wirtschaftsteilnehmer direkt von der Vergabestelle informiert worden sei, selbst wenn er nicht Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren gewesen sei, widerspricht dem eindeutigen Wortlaut und lässt eine solche Auslegung nicht zu.*)

4. Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge darf erst bekannt gemacht werden, nachdem der Vertragsschluss erfolgt ist.*)

5. Der Gesetzgeber hat in § 135 Abs. 2 GWB einen gesetzlich detailliert normierten Verwirkungstatbestand geschaffen. Es erscheint nicht zulässig - wenn die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Frist auf 30 Kalendertage gem. § 130 Abs. 2 GWB nicht vorliegen und der Vertragsschluss noch keine sechs Monate zurück liegt - über das Institut der Verwirkung die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags infrage stellen zu wollen.*)

6. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB ist bei einer durchgeführten De-facto-Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU keine Rüge erforderlich. Die von einem Antragstellerin dennoch erhobene Rüge löst nicht die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB aus.*)




VPRRS 2018, 0266
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit: Ausschluss wegen Unzuverlässigkeit?

KG, Beschluss vom 31.07.2017 - Verg 6/17

Zum Ausschluss eines Bieters wegen Unzuverlässigkeit und Ungeeignetheit, die aus schlechten Erfahrungen des Auftraggebers mit diesem Bieter in der Vergangenheit hergeleitet wird.*)

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VPRRS 2018, 0254
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
E-Vergabe: Verwendung von alten Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 17.07.2018 - VK 2-54/18

1. Auch die Bewerbungsbedingungen sind Vergabeunterlagen. Die Abweichung von einer Bewerbungsbedingung ist folglich eine Änderung an den Vergabeunterlagen.

2. Sehen die Bewerbungsbedingungen vor, dass "ausschließliche Grundlage für die Erstellung des Angebots diese Vergabeunterlagen in der aktuellsten über den "AnA-Web" der e-Vergabe-Plattform bereitgestellten Version" ist, wird das Angebot eines Bieters, der nicht die aktuellste Version der Vergabeunterlagen verwandt hat, ausgeschlossen.

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VPRRS 2018, 0171
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter muss die Angemessenheit seiner Preise beweisen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.12.2017 - 3 VK LSA 88/17

1. Der öffentliche Auftraggeber hat ungewöhnlich niedrige Angebote, auf die der Zuschlag erfolgen soll, zu überprüfen. Im Rahmen dieser Überprüfung ist der Bieter verpflichtet, die ordnungsgemäße Kalkulation nachzuweisen. Kommt er dem nicht nach, ist er vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.

2. Der Auftraggeber muss im Rahmen der Preisaufklärung nicht den Nachweis der Unangemessenheit erbringen. Der Bieter trägt die Beweislast dafür, die Zweifel des Auftraggebers zu entkräften.

3. Ein schwerwiegender, nicht vorhersehbarer Grund, der die sanktionslose Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigt, kann darin liegen, dass der Auftraggeber beschließt, von dem Beschaffungsvorhaben endgültig Abstand zu nehmen.

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VPRRS 2018, 0162
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Nachgeforderte Erklärung nicht eingereicht: Angebot wird ausgeschlossen!

VK Bund, Beschluss vom 02.03.2018 - VK 1-9/18

1. Im Anwendungsbereich der SektVO kann der Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.

2. Der Auftraggeber ist an die in der Bekanntmachung und seinem Nachforderungsschreiben vorgegebenen Angebotsbedingungen grundsätzlich gebunden und kann nachträglich nicht auf die zuvor bekanntgemachten Erklärungen und Nachweise verzichten.

3. Konsequenz des erfolglosen Verstreichens der Nachfrist ist der Ausschluss des Bieters.

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VPRRS 2018, 0106
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Was sind "vergleichbare Referenzen"?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.03.2018 - 1 VK 60/17

1. Sind die Vergabeunterlagen nicht eindeutig, sind die Angebote nicht miteinander vergleichbar und das Verfahren ist aufzuheben.

2. Nicht eindeutig sind die Vergabeunterlagen, wenn fachkundigen Unternehmen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben oder das zutreffende Verständnis der Vergabeunterlagen eine besondere Gesamtschau erfordert, die im Vergabewettbewerb erfahrungsgemäß nicht geleistet wird oder nicht geleistet werden kann.

3. Ungenauigkeiten in den Vergabeunterlagen gehen nicht zulasten der Bieter, sondern stets zulasten der Vergabestelle.

4. Referenzprojekte sind vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die erbrachten Leistungen müssen nicht mit dem Ausschreibungsgegenstand identisch sein.

5. Geht aus der Bekanntmachung nicht eindeutig hervor, welchen Anforderungen die Referenzen genügen mussten, um "vergleichbar" zu sein, ist das Vergabeverfahren in den Stand vor der Bekanntmachung zurückzuversetzen und zu wiederholen.

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VPRRS 2018, 0081
DienstleistungenDienstleistungen
Bodenabfertigungsdienste sind wesentlicher Bestandteil des Flughafenbetriebs!

VGH Hessen, Beschluss vom 24.10.2017 - 9 B 1789/17

1. Die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten stellt einen wesentlichen Bestandteil des Betriebs eines Verkehrsflughafens dar und begründet deshalb für Streitigkeiten betreffend den Erlass der Auswahlentscheidung nach § 7 BADV durch die zuständige Luftfahrtbehörde die erstinstanzliche Zuständigkeit des VGH/OVG gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO.*)

2. Bei der Auswahlentscheidung nach § 7 BADV handelt es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt, der gegenüber nicht berücksichtigten Mitbewerbern belastend wirkt, ein Antrag auf Anordnung des Sofortvollzuges durch das Gericht ist deshalb nach § 80a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 VwGO statthaft.*)

3. Bei offenen Erfolgsaussichten der Klage eines Mitbewerbers sind in die danach vorzunehmende Interessenabwägung das private Interesse des Begünstigten an der Vollziehung der Auswahlentscheidung sowie das öffentliche Interesse an der durch die insoweit maßgebliche RL 67/96/EG bezweckten Marktöffnung, das Aufschubinteresse des nicht berücksichtigten Mitbewerbers und das durch die Betriebspflicht nach § 45 LuftVZO begründete öffentliche Interesse einzustellen.*)

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VPRRS 2018, 0057
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Dürfen den Bietern "intensive Auslegungsbemühungen" abverlangt werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 - Verg 19/17

1. Vergabeunterlagen müssen klar und verständlich sein. Das gilt nicht nur für die Leistungsbeschreibung, sondern auch für alle anderen Teile der Vergabeunterlagen.

2. Eindeutig und unmissverständlich sind Vergabeunterlagen, wenn sie von den durchschnittlichen Bietern oder Bewerbern des angesprochenen Bieter- bzw. Bewerberkreises einheitlich verstanden werden können. "Intensive Auslegungsbemühungen" stehen dem nicht entgegen.

3. Nicht mehr eindeutig sind Vergabeunterlagen erst, wenn fachkundigen Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben oder das zutreffende Verständnis der Vergabeunterlagen eine besondere Gesamtschau erfordert, die im Vergabewettbewerb erfahrungsgemäß nicht geleistet wird oder nicht geleistet werden kann.

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VPRRS 2018, 0038
VerkehrVerkehr
Angebot ungewöhnlich niedrig: Auftraggeber muss Kalkulation überprüfen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2017 - 3 VK LSA 72/17

1. Weicht ein Angebot für die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 v. H. vom nächst höheren Angebot ab, so hat der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 2 LVG-SA die Kalkulation des Angebots zu überprüfen.*)

2. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine zwingende Dringlichkeit für eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A 2009 oder für ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung gemäß § 3 EG Abs. 4 lit. d VOL/A 2009 im Bereich der Daseinsvorsorge selbst dann gerechtfertigt ist, wenn die Gründe für die zwingende Dringlichkeit in der Sphäre des Auftraggebers begründet liegen.*)

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VPRRS 2018, 0037
VerkehrVerkehr
Angebot ungewöhnlich niedrig: Auftraggeber muss Kalkulation überprüfen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2017 - 3 VK LSA 71/17

1. Weicht ein Angebot für die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 v. H. vom nächst höheren Angebot ab, so hat der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 2 LVG-SA die Kalkulation des Angebots zu überprüfen.*)

2. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine zwingende Dringlichkeit für eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A 2009 oder für ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung gemäß § 3 EG Abs. 4 lit. d VOL/A 2009 im Bereich der Daseinsvorsorge selbst dann gerechtfertigt ist, wenn die Gründe für die zwingende Dringlichkeit in der Sphäre des Auftraggebers begründet liegen.*)

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VPRRS 2018, 0035
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Angebot ungewöhnlich niedrig: Auftraggeber muss Kalkulation überprüfen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2017 - 3 VK LSA 70/17

1. Weicht ein Angebot für die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 v. H. vom nächst höheren Angebot ab, so hat der öffentliche Auftraggeber gem. § 14 Abs. 2 LVG-SA die Kalkulation des Angebots zu überprüfen.*)

2. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine zwingende Dringlichkeit für eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 4 g VOL/A 2009 oder für ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung gemäß § 3 EG Abs. 4 d VOL/A 2009 im Bereich der Daseinsvorsorge selbst dann gerechtfertigt ist, wenn die Gründe für die zwingende Dringlichkeit in der Sphäre des Auftraggebers begründet liegen.*)

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VPRRS 2018, 0017
VerkehrVerkehr
Wesentliche Preisangabe fehlt: Auftraggeber kann nicht nachfordern!

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.08.2017 - 21.VK-3194-17/17

1. Fehlt eine Preisangabe und war diese wesentlich gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV, ist dies einer Nachforderung nicht zugänglich. Angebote, in denen wesentliche Preisangaben fehlen, sind zwingend von der Wertung auszunehmen. Das Merkmal der Unwesentlichkeit ist ein gesondert zu prüfendes Tatbestandselement und ein unbestimmter Rechtsbegriff, unter denen der Sachverhalt zu subsumieren ist, ohne dass der Auftraggeber einen Beurteilungs- oder Ermessensspielraum hat. Dafür kommt es nicht auf die wettbewerbliche Relevanz der fehlenden Preisangabe an.*)

2. Über die Unwesentlichkeit ist vom öffentlichen Auftraggeber aufgrund des Leistungsgegenstands und seiner Bedeutung, respektive des wertmäßigen Anteils für die Gesamtleistung sowie für den Gesamtpreis im Einzelfall zu entscheiden.*)

3. Während Erklärungen und Nachweise grundsätzlich nachgefordert werden können, sind leistungsbezogene Unterlagen grundsätzlich nicht nachforderbar.*)

4. Bevor ein Auftraggeber ausschließt, muss er prüfen, ob der Fehler nicht korrigierbar ist. Von einer zulässigen Klarstellung des Angebotsinhalts ist auszugehen, wenn der tatsächlich gemeinte Preis durch Auslegung des Angebotsinhalts gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln ist. Voraussetzung hierfür ist, dass sich eindeutig und zweifelsfrei aus den Angebotsunterlagen ergibt, dass ein ganz bestimmter Einheitspreis gewollt war. Für den öffentlichen Auftraggeber muss dies offenkundig und unschwer festzustellen sein. Sind Nachforschungen über das wirklich Gewollte beim Bieter erforderlich, sind diese Anforderungen nicht erfüllt.*)

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VPRRS 2018, 0006
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Wesentliche Preisangabe fehlt: Auftraggeber kann nicht nachfordern!

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.08.2017 - 21.VK-3194-18/17

1. Fehlt eine Preisangabe und war diese wesentlich gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV, ist dies einer Nachforderung nicht zugänglich. Angebote, in denen wesentliche Preisangaben fehlen, sind zwingend von der Wertung auszunehmen. Das Merkmal der Unwesentlichkeit ist ein gesondert zu prüfendes Tatbestandselement und ein unbestimmter Rechtsbegriff, unter denen der Sachverhalt zu subsumieren ist, ohne dass der Auftraggeber einen Beurteilungs- oder Ermessensspielraum hat. Dafür kommt es nicht auf die wettbewerbliche Relevanz der fehlenden Preisangabe an.*)

2. Über die Unwesentlichkeit ist vom öffentlichen Auftraggeber aufgrund des Leistungsgegenstands und seiner Bedeutung, respektive des wertmäßigen Anteils für die Gesamtleistung sowie für den Gesamtpreis im Einzelfall zu entscheiden.*)

3. Während Erklärungen und Nachweise grundsätzlich nachgefordert werden können, sind leistungsbezogene Unterlagen grundsätzlich nicht nachforderbar.*)

4. Bevor ein Auftraggeber ausschließt, muss er prüfen, ob der Fehler nicht korrigierbar ist. Von einer zulässigen Klarstellung des Angebotsinhalts ist auszugehen, wenn der tatsächlich gemeinte Preis durch Auslegung des Angebotsinhalts gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln ist. Voraussetzung hierfür ist, dass sich eindeutig und zweifelsfrei aus den Angebotsunterlagen ergibt, dass ein ganz bestimmter Einheitspreis gewollt war. Für den öffentlichen Auftraggeber muss dies offenkundig und unschwer festzustellen sein. Sind Nachforschungen über das wirklich Gewollte beim Bieter erforderlich, sind diese Anforderungen nicht erfüllt.*)

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Online seit 2017

VPRRS 2017, 0318
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Nicht gefordertes Konzept eingereicht: Angebotsausschluss zwingend!

VK Bund, Beschluss vom 18.09.2017 - VK 2-86/17

1. Auch im Anwendungsbereich der SektVO darf von zwingenden Vorgaben des Auftraggebers nicht abgewichen werden.

2. Sowohl ein Abweichen von den Vergabeunterlagen als auch deren unzulässige Ergänzung stellt einen zwingenden Ausschlussgrund dar. Deshalb ist das Angebot eines Bieters, der ein inhaltliches Konzept eingereicht hat, das nicht gefordert war und das damit nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen ausdrücklich nicht zugelassen war, zwingend auszuschließen.

3. Der Auftraggeber kann erneut in die Eignungsprüfung einzutreten, wenn er erst später feststellt, dass er die Eignung trotz Kenntnis aller Tatsachen falsch beurteilt hat.

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VPRRS 2017, 0285
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Abschleppwagen und Verwahrungsfläche bereits bei Angebotsabgabe notwendig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2017 - Verg 11/17

1. Bei der Vergabe von Abschleppleistungen muss ein Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die entsprechende Anzahl an Abschleppfahrzeugen noch nicht vorhalten. Es handelt sich um technische Ausrüstung, die kurzfristig am Markt beschafft werden kann. Nötigenfalls muss der Auftraggeber hierfür durch die Gestaltung der Vertragsvorlaufzeit Gelegenheit geben (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2014 - Verg 46/13, VPRRS 2014, 0447).

2. Wird mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung über das Vorhandensein einer geeigneten Verwahrungsfläche für Fahrzeuge verlangt, kann diese zulässigerweise lediglich als Verpflichtungserklärung verstanden werden.

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VPRRS 2017, 0275
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Flächenzuweisung ist nicht ausschreibungspflichtig!

EuGH, Urteil vom 13.07.2017 - Rs. C-701/15

Art. 7 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, die bei - auch nur vorübergehenden - Zuweisungen von für Bodenabfertigungsdienste bestimmten Flächen ohne Entrichtung einer Vergütung durch den Flughafenbetreiber keine vorherige öffentliche Ausschreibung vorsieht, nicht entgegensteht.*)

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VPRRS 2017, 0271
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Genug Geld für das "Traumschiff"? Auftraggeber darf Alternativpositionen ausschreiben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2016 - Verg 7/16

1. Die Leistungsbeschreibung ist so eindeutig und erschöpfend abzufassen, dass sie alle Bewerber in einem gleichen Sinn verstehen müssen und miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Lässt die Leistungsbeschreibung Spielraum für unterschiedliche Auslegungen, ist sie mehrdeutig und vergaberechtswidrig.

2. Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ob die Leistungsbeschreibung mehrdeutig ist, ist der objektive Empfängerhorizont. Dabei ist auf einen verständigen und sachkundigen, mit Beschaffungsleistungen vertrauten Bieter abzustellen.

3. Bei der Auslegung der Leistungsbeschreibung muss sich der Bieter fragen, was die Vergabestelle aus ihrer Interessenlage heraus wirklich gewollt hat. Ernsthafte Zweifel, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen der Vergabestelle entspricht, muss er gegebenenfalls durch eine Anfrage bei der Vergabestelle klären.

4. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, die Vergabeunterlagen im laufenden Vergabeverfahren zu ändern, sei es zur Korrektur von Vergaberechtsverstößen oder aus Gründen der Zweckmäßigkeit, sofern dies in einem transparenten Verfahren und diskriminierungsfrei geschieht.

5. Der Umstand, dass aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nicht voraussehbar ist, ob die bevorzugten Ausführungsvarianten durchführbar sind, begründet ein berechtigtes Bedürfnis des Auftraggebers an der Ausschreibung von Alternativpositionen.

6. Alternativpositionen sind im Leistungsverzeichnis deutlich als solche zu kennzeichnen und in den Vergabeunterlagen sind die Kriterien bekannt zu geben, die für die Inanspruchnahme der ausgeschriebenen Alternativpositionen maßgeblich sind.

7. Ist alleiniges Zuschlagskriterium der Preis, muss angegeben werden, in welcher Reihenfolge die Alternativpositionen in Anspruch genommen werden, wenn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausreichen.

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VPRRS 2017, 0207
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Preis ungewöhnlich niedrig? Gesamtsumme ist entscheidend!

VK Bremen, Beschluss vom 09.06.2017 - 16-VK 2/17

Für das Vorliegen eines ungewöhnlich niedrigen Angebots kommt es bei Bedarfspositionen auf die Summe aller Einzelpositionen und nicht auf die Summe der Bedarfspositionen selbst an.

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VPRRS 2017, 0249
FahrzeugeFahrzeuge
Toiletten im Zug gehören zum Mehrzweckbereich!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.08.2017 - 1 VK 30/17

1. Mehrzweckbereich bedeutet, dass dieser Bereich "mehreren Zwecken" dient. Dazu zählen im schienengebundenen Personenverkehr insbesondere Toiletten, weil diese für den Ausschreibungsgegenstand nicht wesentlich sind.

2. Besagt das Fahrzeuglastenheft für schienengebundenen Personennahverkehr, dass "jeder Mehrzweckbereich direkt ohne Gang am Einstiegsbereich anzuordnen ist und vom Einstiegsbereich aus stufenlos und ohne Engstellen erreichbar sein muss" und gibt vor, "nach Möglichkeit ist der Mehrzweckbereich mit Klappsitzen auszurüsten. Bei Klappsitzen im Gang einer Toilette muss die Gangbreite bei aufgeklapptem Sitz mindestens 500 mm betragen", kann dies nur so verstanden werden, dass Toiletten zum Mehrzweckbereich gehören und ein Gang gegenüber einer Toilette zulässig ist.

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VPRRS 2017, 0233
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Wertungsmatrix muss transparent sein!

VK Bund, Beschluss vom 21.07.2016 - VK 1-50/16

1. Der den Bietern bekanntzugebende Bewertungsmaßstab für die Angebotswertung muss hinreichend transparent sein. Dafür hat der Auftraggeber die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bekanntzugeben.

2. Der Auftraggeber hat darüber hinaus unter Umständen Unterkriterien zu benennen oder den Bietern anderweitig Bewertungsmaßstäbe an die Hand zu geben, um ihnen zu ermöglichen, ein möglichst optimales Angebot abzugeben.

3. Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist überschritten, wenn die aufgestellten Bewertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand derer das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird.

4. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe müssen insbesondere hinreichend zuverlässige und kalkulierbare Informationen darüber enthalten, wie und mit welcher Punktzahl die Angebote in Bezug auf die Wertungsanforderungen bewertet werden sollen, und den Bietern ermöglichen, im Voraus (bei Angebotserstellung) zuverlässig ermitteln zu können, auf welche konkreten Leistungen der Auftraggeber Wert legt.

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VPRRS 2017, 0167
Mit Beitrag
FahrzeugeFahrzeuge
Rückversetzung = Teilaufhebung!

VK Südbayern, Beschluss vom 05.10.2016 - Z3-3-3194-1-33-08/16

1. Eine Rückversetzung des Vergabeverfahrens richtet sich nach den Regelungen über eine (teilweise) Aufhebung des Vergabeverfahrens. Bei der rechtlichen Überprüfung einer vollständigen oder auch nur teilweisen Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist zwischen der Wirksamkeit und der Rechtmäßigkeit der (Teil-) Aufhebungsentscheidung öffentlicher Auftraggeber zu unterscheiden.*)

2. Sowohl für eine wesentliche Änderung der Grundlagen des Vergabeverfahrens nach § 20 EG Abs. 1 b VOL/A 2009 als auch für andere schwerwiegende Gründe nach § 20 EG Abs. 1 d VOL/A 2009 können aber nur Gründe angeführt werden, die nicht der Vergabestelle zurechenbar sind und nicht in die Risikosphäre des Auftraggebers fallen. Ein vom Auftraggeber fehlerhaft erstelltes Leistungsverzeichnis liegt eindeutig in dessen Risikobereich.*)

3. Eine wettbewerbsbeschränkende Leistungsbestimmung, für die der Auftraggeber keine sachlichen Gründe, die tatsächlich gegeben sind, vorbringen kann, verletzt einen dadurch an der Teilnahme am Vergabeverfahren gehinderten Bieter in seinen Rechten.*)

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VPRRS 2017, 0157
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Auftraggeber spart: Auftrags-Schwellenwert nicht erreicht!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2016 - Verg 21/16

1. Auch wenn das bisherige Wertaufkommen eines öffentlichen Auftrags über dem einschlägigen Auftrags-Schwellenwert liegt, kann der Auftragswert des Folgeauftrags aufgrund von geplanten Kosteneinsparungen auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers unter dem maßgebenden Schwellenwert liegen.

2. Derartige Gegenmaßnahmen sind im Vergabevermerk nachvollziehbar zu dokumentieren.

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VPRRS 2017, 0144
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Wann wird ein Mautsystem "produktiv" betrieben?

VK Bund, Beschluss vom 12.04.2017 - VK 1-25/17

1. Zum produktiven Betrieb eines Informations- und Kommunikationssystems gehört die permanente Durchführung aller notwendigen Tätigkeiten, die für die kontinuierliche Erbringung der Leistungen des Systems erforderlich sind.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat einem Bewerber oder Bieter, der sich zum Nachweis seiner Eignung auf ein Drittunternehmen beruft, das ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe vorliegen, in der Phase der Eignungsprüfung vor Zuschlagserteilung vorzuschreiben, dass er dieses Unternehmen ersetzen muss.

3. Liegt hinsichtlich des Drittunternehmens kein Ausschlusstatbestand vor und entspricht der Teilnahmeantrag des Bewerber oder Bieters - auch in Bezug auf das referenzgebende Drittunternehmen - den formalen Anforderungen, muss der Auftraggeber den Bieter nicht dazu auffordern, das Drittunternehmern zu ersetzen.

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VPRRS 2017, 0126
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Zu viele Wahl- und Bedarfspositionen: Verfahren intransparent!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.03.2017 - 3 VK LSA 04/17

1. Die Leistungsbeschreibung erfolgt grundsätzlich durch Grundpositionen. Diese Positionen enthalten Leistungen, die ohne jeden Vorbehalt zur Ausführung gelangen sollen.

2. Die Aufnahme von Wahlpositionen ist in der VOL/A nicht geregelt. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie von vornherein unstatthaft sind.

3. Wahlpositionen beeinträchtigen die Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung und die Gewährleistung der Transparenz. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet zu dokumentieren, aus welchen Gründen oder Erwägungen er Wahlpositionen aufgenommen hat.

4. Zur Gewährleistung eines transparenten Verfahrens hat der Auftraggeber den Bietern vorab die Kriterien bekanntzugeben, die zur Auswahl einer Wahlposition führen.

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VPRRS 2017, 0062
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen beruflicher Verfehlung zwingend?

EuGH, Urteil vom 14.12.2016 - Rs. C-171/15

1. Das Unionsrecht, insbesondere Art. 45 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG steht dem nicht entgegen, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende einen öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, unter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob ein Bewerber um einen öffentlichen Auftrag, der eine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, tatsächlich auszuschließen ist.*)

2. Die Richtlinie 2004/18/EG, insbesondere deren Art. 2 und Anhang VII Teil A Nr. 17, ist angesichts des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des daraus abgeleiteten Transparenzgebots dahin auszulegen, dass sie dem entgegensteht, dass ein öffentlicher Auftraggeber beschließt, einen öffentlichen Auftrag an einen Bieter zu vergeben, der eine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, und zwar mit der Begründung, dass der Ausschluss dieses Bieters vom Vergabeverfahren gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen würde, obwohl nach den Ausschreibungsbedingungen für diesen öffentlichen Auftrag ein Bieter, der eine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, zwingend und ungeachtet dessen auszuschließen war, ob diese Sanktion verhältnismäßig ist oder nicht.*)

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VPRRS 2017, 0058
DienstleistungenDienstleistungen
Bayerische Bürgermeister gelten als umfassend bevollmächtigt!

BAG, Beschluss vom 22.08.2016 - 2 AZB 26/16

Bayerische Gemeinden werden durch ihren ersten Bürgermeister auch dann wirksam vertreten, wenn die nach der gemeindeinternen Kompetenzverteilung für die Rechtshandlung erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats nicht erfolgt ist.

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VPRRS 2017, 0043
VerkehrVerkehr
Wie ist Dieselöl zu beseitigen? Fachbehörde hat weiten Ermessensspielraum!

BGH, Urteil vom 20.12.2016 - VI ZR 612/15

1. Es ist im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB unbedenklich, wenn die für den Geschädigten handelnde Fachbehörde den Auftrag zur Reinigung ölverunreinigter Verkehrsflächen auf der Grundlage einer Ausschreibung erteilt. In diesem Fall ist für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB im konkreten Schadensfall maßgeblich, ob die Fachbehörde im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung in ihrer damaligen speziellen Situation, d. h. angesichts ihrer damaligen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie unter Berücksichtigung etwaiger gerade für sie bestehender Schwierigkeiten, die ausgeschriebenen Maßnahmen zur Schadensbehebung für wirtschaftlich und den Angebotspreis des jeweiligen Bieters für angemessen halten durfte.*)

2. Die Entscheidung der Fachbehörde, welche Leistungen sie im Zusammenhang mit der Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen ausschreibt, ist angesichts ihres erheblichen Entscheidungsspielraums hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen nur beschränkt überprüfbar. Bei der Vergabe eines Auftrags auf der Grundlage einer Ausschreibung ist die Bandbreite künftiger Schadensfälle und deren zuverlässige, rasche und vollständige Beseitigung in den Blick zu nehmen.*)

3. Bezugspunkt für die Beurteilung der Erforderlichkeit im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ist der jeweilige Angebotsendpreis für das Gesamtpaket der ausgeschriebenen Leistungen. Damit wird der speziellen Situation des Auftraggebers und seinen Einflussmöglichkeiten im Vergabeverfahren Rechnung getragen.*)

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VPRRS 2017, 0041
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Öffentliche Verkehrsinteressen beeinträchtigt: Genehmigung zum Linienverkehr ist zu versagen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.01.2017 - 13 A 208/16

1. Die Genehmigung zum Linienverkehr ist zu versagen, wenn durch den beantragten Verkehr die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden.

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der von der Genehmigungsbehörde getroffenen (Auswahl-) Entscheidung ist bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung.

3. Nach Ablauf der Antragsfristen führt ein nachträglich eingehender eigenwirtschaftlicher Antrag eines Verkehrsunternehmers nicht dazu, dass das Initiativrecht wieder an diesen zurückfällt.

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VPRRS 2017, 0010
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber darf von ausgeschriebenem Konzessionszeitraum nicht abweichen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.06.2016 - 20 D 95/13

1. Schreibt ein Auftraggeber Bodenabfertigungsarbeiten an einem Flughafen für einen konkreten Zeitraum aus (hier: 2010 - 2017), ist die Auswahlentscheidung eines Bewerbers rechtswidrig, wenn dieser die Konzession für einen abweichenden Geltungszeitraum erhält (hier: 2014 - 2020).

2. Erfolgt die Vergabe - jedenfalls teilweise - ohne die vorgeschriebene Ausschreibung im Amtsblatt der EU, wird dadurch das Recht der übrigen Bewerber auf ein ordnungsgemäßes und faires Auswahlverfahren verletzt, weil diese davon ausgehen dürfen, dass der konkret angegebene Ausschreibungszeitraum verbindlich ist.

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VPRRS 2017, 0024
Waren/GüterWaren/Güter
Nicht einwandfreie Produkte muss der Auftraggeber nicht zulassen!

OLG Celle, Beschluss vom 10.11.2016 - 13 Verg 7/16

1. Es verstößt nicht gegen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung gemäß § 8 EG Abs. 7 Satz 1 VOL/A 2009, wenn bei der Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von tauenden Streustoffen Salz aus einer bestimmten Gewinnungsstätte ausgeschlossen wird, bei dessen Verwendung in der Vergangenheit erhebliche Probleme (u.a. Verkrustungen und Verklumpungen) aufgetreten waren. Im Hinblick auf die zwingende Notwendigkeit eines jederzeit störungsfreien Betriebs des Winterdienstes darf der Auftraggeber die absehbaren Risiken der (Weiter-)Verwendung dieses Streusalzes ausschließen und den sichersten Weg wählen, weil bereits das tatsächlich vorhandene Risikopotential die getroffene Beschaffungsentscheidung sachlich rechtfertigt.*)

2. Die unterlassene Aufteilung des Liefervolumens in Teillose verletzt den Bieter nicht in seinen Rechten, wenn er selbst bei unterstellter Teillosbildung den Zuschlag nicht erhalten hätte.*)

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Online seit 2016

VPRRS 2016, 0444
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Unwissenheit schützt nicht vor Rügepräklusion!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.07.2016 - 1 VK LSA 08/16

1. Kann ein durchschnittlich erfahrener Bieter durch das bloße Lesen der Vergabeunterlagen merken, dass das ausgewiesene Konzept zu den geplanten Eignungs- und Zuschlagskriterien eine unzulässige Mehrfachbewertung zulässt, ist ihm zuzumuten, dies zu rügen. Verschließt sich der Bieter gegen diesen offensichtlich möglichen Rückschluss, ist er im Nachprüfungsverfahren mit diesem Einwand präkludiert.

2. Kann der konkrete Bieter wegen unterdurchschnittlicher Erfahrungen den Rückschluss nicht ziehen, muss er sich gegebenenfalls fachlichen Rat erkaufen. Wer dies unterlässt, handelt schuldhaft.

3. Fordert die Bieterinformation unmissverständlich dazu auf, Start- und Zielzeit der Busfahrt sowie die Linienkilometer nachvollziehbar anzugeben, führt ein unbekümmerter Umgang mit diesen Vorgaben (hier: durch Stehenlassen der Platzhalter-Null bei der Kilometerangabe) und die Änderung der Vergabeunterlagen zum Ausschluss des Bieters.

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VPRRS 2016, 0462
VerkehrVerkehr
Ist Betonbauweise gefordert, genügt Referenz zu Asphaltbauweise nicht!

VK Brandenburg, Beschluss vom 31.05.2016 - VK 6/16

1. Schreibt ein Auftraggeber den Bau von Flugbetriebsflächen in Betonbauweise aus und fordert Firmenreferenzen zur Leistungsart "in Betonbauweise" an, sind die Mindestanforderungen durch diesen Wortlaut definiert.

2. Werden vergleichbare Referenzen zur Erstellung von Flugbetriebsflächen in Asphaltbauweise eingereicht, erfüllt dies die Mindestanforderungen der Ausschreibung nicht. Der Auftraggeber ist an die Vorgaben der Bekanntmachung gebunden und darf diese Referenz nicht werten.

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VPRRS 2016, 0443
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Wie wird festgestellt, ob das Angebot von der Ausschreibung abweicht?

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.09.2016 - 7 Verg 5/16

1. Angebote, bei denen Änderungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen wurden, sind zwingend von der Angebotswertung auszuschließen.

2. Ob das Angebot eines Bieters von den Vertragsunterlagen abweicht und diese damit ändert, ist anhand der Leistungsbeschreibung einschließlich sämtlicher Anlagen, wie Erläuterungen, etwaigen Datenblättern etc., durch Auslegung zu ermitteln.

3. Für die Auslegung der Vertragsunterlagen ist ein objektiver Maßstab anzulegen und auf den Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters, der mit der Leistung vertraut ist, abzustellen.

4. Ein Angebotsausschluss wegen Änderungen an den Vertragsunterlagen setzt voraus, dass Gegenstand und Inhalt der Leistung entsprechend eindeutig beschrieben sind. Verstöße gegen interpretierbare oder missverständliche bzw. mehrdeutige Angaben in den Vergabeunterlagen führen somit nicht zum Angebotsausschluss.

5. Ein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ist abzulehnen, wenn unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen die nachteiligen Folgen der Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über die Beschwerde die damit verbundenen Vorteile überwiegen. Darüber hinaus sind die Erfolgsaussichten der Beschwerde in die Abwägung einzubeziehen, was eine summarische Bewertung des Sachstands und zumindest eine Plausibilitätsprüfung der Rechtsfragen erforderlich macht.

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VPRRS 2016, 0414
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Privatschule e.V. ist öffentlicher Auftraggeber!

VK Westfalen, Beschluss vom 21.09.2016 - VK 1-30/16

1. Privatschulen, die als eingetragene Vereine i.S. des BGB gegründet wurden, sind öffentliche Auftraggeber i.S. des § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Die Aufhebung einer öffentlichen Ausschreibung steht in der alleinigen Verantwortung des öffentlichen Auftraggebers. Dieser kann - auch unabhängig von etwaigen Aufhebungsgründen - seine Ausschreibung aufheben oder auch teilaufheben oder zurückversetzen.*)

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VPRRS 2016, 0371
DienstleistungenDienstleistungen
Für Dienstleistungskonzessionen nach "altem" Recht sind die Zivilgerichte zuständig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2016 - 7 Verg 2/16

1. Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmern über die Beschaffung von Leistungen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, ferner Baukonzessionen und Auslobungsverfahren, die zu Dienstleistungsaufträgen führen (§ 99 Abs. 1 GWB a.F.). Dienstleistungskonzessionen zählen nicht zu den öffentlichen Aufträgen.

2. Bei der Vergabe von Dienstleistungen zur Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession, wenn der Unternehmer das wirtschaftliche Risiko seiner Leistung trägt und seine Vergütung in erster Linie durch eine Zahlung vom Nutzer der Dienstleistungen erhält.

3. Wird eine Dienstleistungskonzession in den Formen des Privatrechts vergeben, sind für die vergaberechtliche Nachprüfung die ordentlichen Gerichte zuständig.

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VPRRS 2016, 0505
VerkehrVerkehr
Teilnahme einer BIEGE: Umsätze sind zu addieren!

OLG Jena, Beschluss vom 24.02.2016 - 2 Verg 1/16

1. Es ist einem öffentlichen Auftraggeber nicht gestattet, im Nachhinein von den von ihm selbst aufgestellten Mindestanforderungen nach unten abzuweichen.

2. Es ist Sinn einer Bietergemeinschaft, durch das Zusammenwirken ihrer Mitglieder an einem Vergabeverfahren teilnehmen zu können, das ein größeres Auftragsvolumen umfasst. Von daher kann der Blick nicht bei der Würdigung der Umsatzzahlen des einzelnen Mitglieds stehenbleiben. Vielmehr sind die Umsatzzahlen der einzelnen Bieter für das jeweilige Geschäftsjahr zu summieren.

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VPRRS 2016, 0297
DienstleistungenDienstleistungen
Welche Tätigkeiten sind „inhouse-unschädliche“ Eigengeschäfte?

VK Bund, Beschluss vom 18.05.2016 - VK 1-18/16

1. Eine vergaberechtsfreie Inhouse-Vergabe setzt zunächst voraus, dass der öffentliche Auftraggeber über die betreffende juristische Person, die den Auftrag erhalten soll, eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen.

2. Zweites Inhouse-Kriterium ist, dass die kontrollierte Person wesentlich für den öffentlichen Auftraggeber tätig sein muss. Dabei sind alle Tätigkeiten des Auftragnehmers als "inhouse-unschädliches" Eigengeschäft anzusehen, die für dem Auftraggeber zuzurechnende Stellen erbracht werden.

3. "Inhouse-schädliche" Fremdgeschäfte des Auftragnehmers sind nur jene Tätigkeiten, die nicht für den Auftraggeber oder ihm zuzurechnende Stellen, sondern für Dritte (Private) erbracht werden.

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VPRRS 2016, 0298
DienstleistungenDienstleistungen
Zuschlagskriterien müssen transparent sein!

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.07.2016 - VgK-26/2016

1. Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Wertung der Angebote entsprechend der bekannt gegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind.

2. Der Grundsatz des Transparenzgebots bedeutet, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar, präzise und eindeutig in der Vergabebekanntmachung, konkret allerdings noch in den Vergabeunterlagen zu formulieren sind.

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VPRRS 2016, 0257
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Abrechnung erfolgt direkt zwischen Auftragnehmer und Verursacher: Dienstleistungskonzession!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.03.2016 - 2 VK LSA 41/15

1. Nur die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern (vgl. § 102 GWB). Es handelt sich bei dem streitbefangenen Gegenstand jedoch nicht um einen Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 und 4 GWB, da es an einem entgeltlichen Vertrag eines öffentlichen Auftraggebers mit einem Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen fehlt. Vielmehr liegt eine Dienstleistungskonzession vor.*)

2. Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung für die geschuldeten Dienste in dem Recht zur Verwertung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen auf eigene Verantwortung und überwiegend auf eigenes Risiko besteht, sei es ohne oder zuzüglich der Zahlung eines Preises (siehe EuGH, IBR 2009, 1244 - nur online; EuGH, IBR 2012, 215; OLG Brandenburg, IBR 2012, 1213 - nur online; VK Nordbayern, Beschluss vom 02.08.2006 - 21.VK-3194-22/06, IBRRS 2006, 3661 = VPRRS 2006, 0404).*)

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