Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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VPRRS 2016, 0429VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.09.2016 - 3 VK LSA 28/16
1. Mangels Hinweis auf Zuschlagskriterien in den Vergabeunterlagen und einer tabellarische Auflistung von Zuschlagskriterien mit späterem Datum ist davon auszugehen, dass die Zuschlagskriterien nicht vor der öffentlichen Bekanntgabe erstellt wurden.
2. Ist die Präsentation des Angebots wertungsrelevanter Teil der Leistung, dürfen Zuschlagskriterien nicht nur den Bietern in der engeren Wahl bekannt gegeben werden, weil dadurch die Angebote nicht mehr vergleichbar sind.
3. Antworten auf schriftlich formulierte Anfragen eines Bieters sind allen Bietern mitzuteilen und in der Akte zu dokumentieren.
Online seit 2013
VPRRS 2013, 1760VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2011 - 1 VK 73/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1749
VK Thüringen, Beschluss vom 09.04.2002 - 216-4002-20.009/02-EF-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1611
VK Bremen, Beschluss vom 15.10.2001 - VK 6/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1815
VK Bund, Beschluss vom 19.07.2013 - VK 1-54/13
1. Auch im Anwendungsbereich der SektVO muss die Leistungsbeschreibung eindeutig und erschöpfend sein. Zudem müssen die Anforderungen an die Bieter bzw. die zu beschaffende Leistung erfüllbar bzw. objektiv möglich sein.
2. Das Erfordernis des Vorliegens öffentlich-rechtlicher Zulassungen (hier: eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses) bereits zu Beginn eines Vergabeverfahrens ist vergaberechtlich nicht geboten.
3. Der Vorschrift des § 27 Abs. 2 SektVO kommt - wie auch den Parallelvorschriften in § 16 EG Abs. 6 Nr. 1 VOB/A und § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 - nur eingeschränkt bieterschützender Charakter zu.
VolltextVPRRS 2013, 0603
VK Lüneburg, Beschluss vom 02.04.2013 - VgK-04/2013
1. Der öffentliche Auftraggeber ist nach den Vorschriften der VOB/A-EG 2012 nicht dazu verpflichtet, bereits in der Vergabebekanntmachung abschließend die geforderten oder später vorbehaltenen Eignungsnachweise zu benennen.
2. Die Beachtung der Gebote der Transparenz und Gleichbehandlung im Vergabeverfahren erfordern es, dass potentiellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung ihrer Angebote alle Kriterien, die vom Auftraggeber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes berücksichtigt werden, bekannt sein müssen. Ein öffentlicher Auftraggeber darf daher bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge die von ihm bereits frühzeitig gesetzten Bewertungskriterien nicht zurückhalten.
3. Bedienen sich sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch das betreffende Bundesland für ihre jeweilige Straßenverwaltung derselben Landesbehörde, ist zur Klarheit im Rechtsverkehr deutlich hervorzuheben, in welcher Funktion die Behörde jeweils auftritt. Sind die Vergabeunterlagen nicht so ausgestaltet, dass sie eine eindeutige Zuordnung der Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber ermöglichen, hat der fälschlicherweise als Antragsgegner genannte Auftraggeber nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens die Kosten des Verfahrens zu tragen.
VolltextOnline seit 2012
VPRRS 2012, 0271BGH, Urteil vom 05.06.2012 - X ZR 161/11
Einem (potenziellen) Bieter steht gegen den öffentlichen Auftraggeber kein aus bürgerlich-rechtlichen Vorschriften herzuleitender Anspruch darauf zu, die Verwendung bestimmter als vergaberechtswidrig erachteter Vergabebedingungen in etwaigen zukünftigen Vergabeverfahren zu unterlassen (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 74/06, BGHZ 178, 63 bundesligakarten.de).*)
VolltextVPRRS 2012, 0225
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2012 - 1 U 357/11
1. Auch im vergaberechtlichen Unterschwellenbereich kann ein Bieter im Wege des Primärrechtschutzes die Unterlassung der Zuschlagserteilung begehren.*)
2. Der Anspruch folgt aus § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 280 Abs. 1 in Verbindung mit § 1004 Abs. 1 BGB analog. Die gerichtliche Prüfung ist daher nicht auf eine bloße Willkürkontrolle beschränkt.*)
VolltextVPRRS 2012, 0127
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.05.2010 - VK 2-15/10
Der Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren ist begründet, wenn entgegen der in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben, ein anderes Prüfinstitut zur Erstellung eines ausführlichen Prüfungsberichtes beauftragt wurde.
VolltextVPRRS 2012, 0010
KG, Beschluss vom 23.06.2011 - 2 Verg 7/10
1. Der Auftraggeber kann auf Unterkostenangebote auch bei einem beachtlichen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung den Zuschlag erteilen, ohne dass sich Mitbieter auf die Verletzung der in erster Linie den Auftraggeber schützenden Vorschrift zur Preisangemessenheit berufen können.
2. Die Preisangemessenheitsprüfung entfaltet erst dann bieterschützende Wirkung, wenn für den Auftraggeber feststeht, dass er mit der Auftragserteilung wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen begünstigt oder ein Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben worden ist, Mitbewerber insgesamt vom Markt zu verdrängen.
VolltextOnline seit 2011
VPRRS 2011, 0258LG Saarbrücken, Beschluss vom 19.08.2011 - 7 O 33/11
1. Mit der Teilnahme an einer Ausschreibung entsteht zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter ein vorvertragliches Schuldverhältnis durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, aus dem der Bieter einen Anspruch auf Einhaltung von Schutz- und Sorgfaltspflichten hat.
2. Erfolgt die Ausschreibung nach den Regeln der VOB/A erfolgt, kann der Bieter verlangen, dass sich der öffentliche Auftraggeber an die sich daraus ergebenden Vergabegrundsätze hält.
3. Bei einem Verstoß gegen die Vergabegrundsätze der VOB/A stehen den betroffenen Bietern Unterlassungsansprüche aus §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB zu. Ein vorsätzliches oder willkürliches Verhalten des Auftraggebers ist nicht erforderlich.
4. Ein Nebenangebot setzt begrifflich voraus, dass die Leistung inhaltlich anders angeboten wird, als sie in der Leistungsbeschreibung, die zum Gegenstand des Vergabeverfahrens gemacht wird, enthalten ist. Ein projektbezogener Nachlass erfüllt diese Voraussetzung nicht.
VolltextVPRRS 2011, 0044
OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2011 - 13 Verg 21/10
1. Ein Antrag nach § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. kann - zwangsläufig - vom Antragsgegner erst dann gestellt werden, wenn sich für ihn aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalls ergibt, dass ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine vorzeitige Zuschlagserteilung gegeben sein könnten. Von daher wird es in aller Regel so sein, dass ein derartiger Antrag nicht sofort, etwa bereits mit der Antragserwiderung im Hauptsacheverfahren, gestellt werden kann, sondern erst zu dem Zeitpunkt, an dem sich abzeichnet, dass das Nachprüfungsverfahren nicht innerhalb der Regelfrist des § 113 Abs. 1 Satz 1 GWB a.F. beendet werden wird.
2. Entscheidend kann nicht sein, ob der Antrag auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit Erfolg hätte gestellt werden können, sondern nur, ob zu dem Zeitpunkt, zu dem er gestellt wird, die Voraussetzungen hierfür (noch) vorliegen.
VolltextOnline seit 2009
VPRRS 2009, 0262KG, Beschluss vom 31.08.2009 - 2 Verg 6/09
1. Es unterliegt grundsätzlich keinen Bedenken, wenn der Auftraggeber Anforderungen, die er ursprünglich für ein ordnungsgemäßes Angebot aufgestellt hat, nachträglich abmildert und die Anforderungen, die an ein ordnungsgemäßes Angebot zu stellen sind, modifiziert.
2. Das gilt jedenfalls, wenn diese Modifikation gegenüber allen Bietern vorgenommen wird, die sich an dem Verfahren beteiligt und die Angebotsunterlagen angefordert haben und die Modifikation nicht ein Ausmaß erreicht, dass anzunehmen ist, dass sich einzelne potenzielle Bieter allein wegen der ursprünglich strengeren Anforderungen nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben.
3. Gibt der Auftraggeber den Bietern keine Mindestanzahl von anzugebenden Referenzaufträgen vor, kann ein Angebot nicht als im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A unvollständig angesehen werden, wenn bei einigen der angeführten Referenzaufträge die Angabe des jährlichen Auftragswertes fehlt. Jedenfalls solange nur ein Referenzauftrag die formellen Anforderungen der Ausschreibung erfüllt, kann das Angebot nicht als formell unvollständig angesehen und bereits deswegen von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
4. Ein unvollständiges und mit Rücksicht darauf nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A auszuschließendes Angebot kann auch dann vorliegen, wenn es die geforderten Angaben zwar enthält, diese sich aber so ungeordnet in den Angebotsunterlagen befinden, dass sich das Angebot mit den Angeboten von Mitbewerbern mit zumutbarem Aufwand nicht vergleichen lässt.
5. Werden in der Bekanntmachung der Ausschreibung noch Anforderungen an die Angebote gestellt, die im Aufforderungsschreiben dann nicht mehr enthalten sind, so ist letzteres Schreiben ausschlaggebend. D. h. Angebote, denen diese Anforderungen fehlen, dürfen nicht ausgeschlossen werden.
VolltextVPRRS 2009, 0132
VK Münster, Beschluss vom 30.04.2009 - VK 4/09
1. Die Ausschreibungsunterlagen sind auszulegen, wobei als Maßstab die Sicht eines verständigen Bieters zugrunde zulegen ist. Eine objektive Mehrdeutigkeit in den Verdingungsunterlagen darf nicht zu Lasten der Bieter gehen.*)
2. Die Angebote der Bieter sind nach den für Willenserklärungen maßgebenden Grundsätzen entsprechend den §§ 133, 157 BGB auszulegen. Erklärungen, die zwar nicht ausdrücklich vom Bieter abgegeben wurden, sich aber aus seinem Angebot unzweifelhaft schließen lassen, wie beispielsweise aus einem beigefügten Firmenprospekt, sind als Teil des Angebots zu werten. Ein solches Angebot ist dann nicht unvollständig.*)
VolltextOnline seit 2008
VPRRS 2008, 0216BGH, Urteil vom 10.06.2008 - X ZR 78/07
Zur Auslegung von Vergabeunterlagen, nach denen der Bieter bei beabsichtigter Übertragung von Teilen der Leistung auf Nachunternehmer in seinem Angebot Art und Umfang der durch Subunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen muss und zu denen ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gehört.*)
VolltextVPRRS 2008, 0210
VK Lüneburg, Beschluss vom 05.03.2008 - VgK-03/2008
Eine Beteiligung von konzernverbundenen oder personell verbundenen Bewerberfirmen an ein und demselben Vergabeverfahren ohne konkreten Nachweis einer Wettbewerbsbeschränkung ist kein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten.
VolltextVPRRS 2008, 0161
VK Lüneburg, Beschluss vom 05.03.2008 - VgK-3/2008
1. Eine echte parallele Doppelbeteiligung einer Bieterfirma sowohl im Wege eines Einzelangebotes wie auch gleichzeitig über eine Beteiligung an einer Bietergemeinschaft, sofern diese ein paralleles Angebot über den identischen Auftragsumfang beinhaltet ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten.
2. Bei einer Beteiligung eines Bieters bezüglich eines Loses und einer parallelen Beteiligung am Angebot einer Bietergemeinschaft über die Summe aller Lose handelt es sich mangels Identität des Auftragsgegenstands nicht um ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten.
3. Eine Beteiligung von konzernverbundenen oder personell verbundenen Bewerberfirmen an ein und demselben Vergabeverfahren ohne konkreten Nachweis einer Wettbewerbsbeschränkung ist kein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten.
VolltextOnline seit 2007
VPRRS 2007, 0193BVerwG, Beschluss vom 02.05.2007 - 6 B 10.07
Für Streitigkeiten über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit einem Auftragswert unterhalb der in der Vergabeverordnung genannten Schwellenwerte ist nicht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, sondern der ordentliche Rechtsweg gegeben.*)
VolltextVPRRS 2007, 0153
BGH, Urteil vom 07.11.2006 - KZR 2/06
1. § 141 Satz 1 SGB IX rechtfertigt es nicht, auf eine ansonsten gebotene Ausschreibung nur deshalb zu verzichten, weil der Vertrag mit einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen abgeschlossen werden soll.*)
2. Der Normadressat des Diskriminierungs- und Behinderungsverbots, der zur Auswahl eines Vertragspartners eine Ausschreibung durchführen muss, ist nicht daran gehindert, soziale Belange zu berücksichtigen. Diese müssen jedoch den sich an der Ausschreibung beteiligenden Unternehmen rechtzeitig zur Kenntnis gegeben werden, damit sie die Möglichkeit haben, die Bedingungen für eine bevorzugte Berücksichtigung zu erfüllen.*)
VolltextVPRRS 2007, 0063
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2005 - Fall 1458
Zur Frage der Vergütung von Zusatzleistungen, wenn der Auftragnehmer sie bereits bei Angebotsabgabe hätte erkennen müssen.
VolltextOnline seit 2006
VPRRS 2006, 0505OLG Frankfurt, Urteil vom 07.11.2006 - 11 U 53/03 (Kart)
Zum Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen Submissionsabsprachen.*)
VolltextVPRRS 2006, 0287
OLG Dresden, Beschluss vom 11.04.2006 - WVerg 6/06
1. Ein Angebot unterliegt dem Wertungsausschluss wegen fehlender notwendiger Bietererklärungen (§§ 25 Nr. 1 Abs. 1 b, 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A), wenn die Vergabeunterlagen die namentliche Benennung der in Aussicht genommenen Nachunternehmer und die Bezeichnung der insoweit zu erbringenden Teilleistung mit dem Angebot verlangen und die Angaben des Bieters es nicht erlauben, dem einzelnen Nachunternehmer konkrete Leistungsbestandteile anhand des Leistungsverzeichnisses eindeutig zuzuordnen.*)
2. An einer solchen Zuordnung fehlt es - ungeachtet etwa fehlender oder ungenauer Angaben des Bieters zu Ordnungsziffern des Leistungsverzeichnisses oder zu verbalen Umschreibungen der für einen Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Teilleistung - jedenfalls dann, wenn auch eine Gesamtschau der Bietererklärungen nicht zweifelsfrei Aufschluss darüber gibt, wofür genau der Nachunternehmer in der Bauausführung verwendet werden soll.*)
VolltextVPRRS 2006, 0285
OLG Dresden, Beschluss vom 25.04.2006 - 20 U 467/06
Auf ein Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte des § 2 VgV sind weder § 115 Abs. 1 GWB noch § 13 VgV anwendbar; selbst wenn man bei einem solchen Beschaffungsvorhaben vergaberechtlichen Primärrechtsschutz von Verfassungs wegen grundsätzlich für geboten hielte, unterliegt ein öffentlicher Auftraggeber auch angesichts eines entsprechenden verwaltungs- oder zivilgerichtlichen Rechtsschutzverfahrens daher weder einem Zuschlagsverbot noch einer Vorabinformationspflicht.*)
VolltextVPRRS 2006, 0235
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.03.2006 - 1 VK 6/06
1. Der nachträgliche Verzicht der Vergabestelle auf den in der Bekanntmachung geforderten Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist nicht zulässig. Gemäß § 7a Nr. 2 Abs. 3 VOL/A sind die geforderten Nachweise in der Bekanntmachung anzugeben. Eine spätere Abänderung der Nachweisforderung ist unzulässig.
2. Zwar ist der Vergabestelle eine willkürliche nachträgliche Veränderung der Bewertung nicht gestattet, dies betrifft jedoch nicht den Fall, in dem die Vergabestelle eine erkannte rechtsfehlerhafte Bewertung korrigiert, ohne von den in der Vergabebekanntmachung genannten Kriterien abzuweichen.
3. Zur Frage der Bewertung eines Angebotes.
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VPRRS 2000, 0031BayObLG, Beschluss vom 29.03.2000 - Verg 2/00
Bei der Wartung und Störungsbeseitigung an Lichtsignalanlagen einer Straße handelt es sich um eine Bauleistung.*)
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