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Sachgebiet: Versicherungsleistungen

65 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

VPRRS 2006, 0359
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen zweifelhafter Änderungen der Eintragungen des Bieters

OLG Schleswig, Beschluss vom 11.08.2006 - 1 Verg 1/06

1. Werden an dem Angebot Korrekturen mit einem Korrekturband vorgenommen, welches sich selbst bei intensiver mechanischer Behandlung nicht ablösen lässt, ohne das darunter befindliche Papier mit abzulösen, so rechtfertigt dies keinen Ausschluss.

2. Zu der Frage, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit auch zu erkennen ist, dass die Korrekturen tatsächlich vom Bieter stammen.

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VPRRS 2006, 0264
DienstleistungenDienstleistungen
Kommunalversicherung als Bieter?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2006 - Verg 77/05

Eine Kommunalversicherung als freiwilliger Zusammenschluss von Kommunen in einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit darf sich im Rahmen von Vergabeverfahren als Bieter beteiligen.

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VPRRS 2006, 0197
DienstleistungenDienstleistungen
Form der Unterschriftsleistung und Verstoß gegen Geheimwettbewerb

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.03.2006 - 1 VK LVwA 01/06

1. Entscheidung über einen Ausschluss steht im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Im vorliegenden Fall hat die Antragsgegnerin ihr Ermessen bereits dahingehend ausgeübt, dass die abgeforderten Nachweise und Erklärungen mit den Angebotsunterlagen abgegeben werden mussten und von einer Nachforderung bewusst abgesehen wurde.*)

2. Wenn der Auftraggeber bezüglich des Formerfordernisses der Unterschriftsleistung bestimmte Anforderungen an die Angebote stellt, darf es eben nicht sein, dass die Auftraggeberseite oder auch die Vergabekammer bei der Feststellung der Identität der Unterzeichnenden auf die Mitarbeit eines am Verfahren beteiligten Bieters angewiesen ist.*)

3. Ausschlaggebend für den Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbes ist der Umstand der Kenntnis eines an der Angebotserstellung maßgeblich Beteiligten von den Angeboten oder Teilen der Angebote der Konkurrenz.*)

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VPRRS 2006, 0065
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen zweifelhafter Änderungen der Eintragungen des Bieters

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.01.2006 - VK-SH 31/05

1. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen nicht nur als solche sondern auch als vom Bieter stammend erkennbar sein; dies ist bei der bloßen Verwendung von „Tipp-Ex“ oder Korrekturrollern ohne namentliche Abzeichnung der Änderungen samt Datumsangabe nicht der Fall, was zum Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. c) VOL/A führt.*)

2. Eine im Anschreiben zum Angebot enthaltenen Formulierung „Bei der Erstellung der Versicherungsscheine kann es aufgrund von Rundungsdifferenzen zu geringfügigen Abweichungen in den Endbeträgen kommen“ dürfte eine unzulässige Änderung an den Verdingungsunterlagen gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) VOL/A darstellen.*)

3. Der rechtmäßige Ausschluss des Angebots des Antragstellers führt jedenfalls wegen Unbegründetheit zur Zurückweisung des Nachprüfungsantrags und nimmt dem Antragsteller ohne Rücksicht auf die Wertungsfähigkeit der Angebote anderer Bieter auch den Anspruch auf Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 2 GWB.*)

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VPRRS 2006, 0046
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.01.2006 - VgK-43/2005

1. Macht der Antragsteller geltend, dass er sich an einer Angebotsabgabe gehindert sah, weil die aus seiner Sicht für eine Kalkulation maßgeblichen Versicherungssummen der zu versichernden Gebäudes in den Verdingungsunterlagen nicht genannt werden, so ist er trotz der Tatsache, dass er kein Angebot abgegeben hat, antragsbefugt.

2. Eine unverzügliche Rüge muss nicht durch den Antragsteller selbst erfolgen, es genügt, wenn seine bevollmächtigte Versicherungsmaklerfirma diese erhebt.

3. Eine Erledigung in sonstiger Weise liegt - ebenso wie bei den gesetzlich ausdrücklich genannten Fällen - dann vor, wenn das Nachprüfungsverfahren gegenstandslos wird. Dies kommt vor allem bei einer Nachbesserung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens in Betracht, durch die dem Antragsteller seine Beschwer genommen wird.

4. Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus. Hierfür genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

5. Das Versäumnis des Auftraggebers, den Bietern mit den Verdingungsunterlagen in Ergänzung der zur Verfügung gestellten Objektliste auch die Werte der einzelnen zu versichernden Objekte mit der Angabe des Jahres der Feststellung der jeweiligen Werte zu Kalkulationszwecken mitzuteilen und die Weigerung, diese entsprechenden Daten den Bietern im laufenden Vergabeverfahren nachzuliefern, ist vergaberechtswidrig.

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VPRRS 2006, 0045
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.01.2006 - VgK-41/2005

1. Macht der Antragsteller geltend, dass er sich an einer Angebotsabgabe gehindert sah, weil die aus seiner Sicht für eine Kalkulation maßgeblichen Versicherungssummen der zu versichernden Gebäudes in den Verdingungsunterlagen nicht genannt werden, so ist er trotz der Tatsache, dass er kein Angebot abgegeben hat, antragsbefugt.

2. Eine unverzügliche Rüge muss nicht durch den Antragsteller selbst erfolgen, es genügt, wenn seine bevollmächtigte Versicherungsmaklerfirma diese erhebt.

3. Eine Erledigung in sonstiger Weise liegt – ebenso wie bei den gesetzlich ausdrücklich genannten Fällen – dann vor, wenn das Nachprüfungsverfahren gegenstandslos wird. Dies kommt vor allem bei einer Nachbesserung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens in Betracht, durch die dem Antragsteller seine Beschwer genommen wird.

4. Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus. Hierfür genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

5. Das Versäumnis des Auftraggebers, den Bietern mit den Verdingungsunterlagen in Ergänzung der zur Verfügung gestellten Objektliste auch die Werte der einzelnen zu versichernden Objekte mit der Angabe des Jahres der Feststellung der jeweiligen Werte zu Kalkulationszwecken mitzuteilen und die Weigerung, diese entsprechenden Daten den Bietern im laufenden Vergabeverfahren nachzuliefern, ist vergaberechtswidrig.

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Online seit 2005

VPRRS 2005, 0673
DienstleistungenDienstleistungen
Wer muss Informationen über preisbeeinflussende Umstände verschaffen?

OLG Celle, Beschluss vom 15.12.2005 - 13 Verg 14/05

1. Ein Nachprüfungsantrag ist auch dann zulässig, wenn nicht der Antragsteller, sondern ein anderer Bieter den entsprechenden Vergabefehler rechtzeitig gerügt und der Auftraggeber dieser Rüge nicht abgeholfen hat.*)

2. Sich notwendige Informationen über preisbeeinflussende Umstände zu verschaffen, darf allenfalls dann dem Bieter überlassen werden, wenn er sich diese Informationen mit verhältnismäßig geringem, jedenfalls geringerem Aufwand als der Auftraggeber besorgen kann und dies die Vergleichbarkeit der Angebote nicht gefährdet.*)

3. Zur Verpflichtung des Auftraggebers, in der Ausschreibung einer Gebäudeversicherung Angaben über die Werte der Gebäude zu machen.*)

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VPRRS 2005, 0606
DienstleistungenDienstleistungen
Angebot einer anderen als die ausgeschriebene Leistung

VK Münster, Beschluss vom 05.10.2005 - VK 19/05

Wird mit dem Angebot auf Abschluss eines Versicherungsvertrages auch gleichzeitig die Mitgliedschaft in einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit angeboten, obwohl dies nicht Gegenstand der Ausschreibung war, so dass sich die Höhe der im Angebot genannten Prämie aufgrund der Möglichkeit von Nachschusspflichten ändern kann, so kann dieses Angebot nicht mit anderen Angeboten von Versicherungen, die diese Verknüpfung nicht haben, verglichen werden. Das Angebot ist zwingend gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a) und d) VOL/A von der Wertung auszuschließen, weil eine andere als die ausgeschriebene Leistung angeboten wurde und kein fester Preis im Sinne von § 15 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A genannt wurde.*)

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VPRRS 2005, 0544
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung von Versicherungsleistungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.09.2005 - VgK-38/2005

1. Bei der Ermittlung und Definition des zu deckenden Bedarfs ist der öffentliche Auftraggeber vergaberechtlich weitgehend frei. Das Vergaberecht regelt grundsätzlich nicht das "Ob" oder "Was" einer Beschaffung, sondern lediglich das "Wie".

2. Sofern an die Beschaffenheit der Leistung im Sinne des § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOL/A keine ungewöhnlichen Anforderungen gestellt werden, ist es vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber mit der bisherigen Bedarfsdeckung zufrieden ist und daher den nunmehr zu vergebenden neuen öffentlichen Auftrag unter Verwendung ähnlicher oder gleicher Bedingungen dem Wettbewerb unterstellt.

3. Die Verwendung des Ausschreibungsmusters "Gebäude- und Inhaltsversicherung für Kommunen" des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes ist nicht per se vergaberechtswidrig.

4. Die Mitwirkung eines Unternehmens an der Erstellung eines Leitfadens oder eines Ausschreibungsmusters ist keine Mitwirkung an Entscheidungen in einem Vergabeverfahren im Sinne des § 16 Abs. 1 VgV.

5. Der "böse Schein" eines Interessenskonflikts genügt nicht zum Ausschluss einer Person von einem Vergabeverfahren.

6. Eine erschöpfende Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung von Gebäudeschadensversicherungsleistungen erfordert zwingend die Angabe der Gebäudewerte. Dabei kann auch auf ältere Daten zurück gegriffen werden.

7. Die Forderung nach einer Terrorversicherung bürdet den sich an einer Ausschreibung beteiligenden Versicherungsunternehmen kein ungewöhnliches Wagnis auf.

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VPRRS 2005, 0513
VersicherungsleistungenVersicherungsleistungen
Unterliegt Abschluss von Kommunalversicherungen dem Vergaberecht?

OLG Köln, Urteil vom 15.07.2005 - 6 U 17/05

1. Eine Beteiligung Privater am Auftragnehmer steht einer Kontrolle des Auftragnehmers durch den öffentlichen Auftraggeber wie über eine eigene Dienststelle entgegen. Ein vergaberechtsfreies In-House-Geschäft ist ausgeschlossen.

2. Die beabsichtigte Auftragsvergabe ohne vorherige Durchführung eines erforderlichen Vergabeverfahrens begründet einen Anspruch des Mitbewerbers gegen den Auftragnehmer auf Unterlassung des Vertragsabschlusses.

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Online seit 2004

VPRRS 2004, 0170
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber muss Gewichtung der Zuschlagskriterien mitteilen

OLG Naumburg, Beschluss vom 31.03.2004 - 1 Verg 1/04

1. Verlangt der öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe von Versicherungsleistungen, dass der führende Versicherer eines mitbietenden Konsortiums - abweichend von branchenüblichen Gepflogenheiten - eine gesamtschuldnerische Haftung für die Leistungspflichten des Konsortialpartners übernimmt, so ist er im Rahmen der Wertung an diese Bedingung gebunden und muss die Angebote von Konsortien ohne eine entsprechende Erklärung nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) i.V.m. 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A ausschließen.*)

2. Aus § 9a VOL/A folgt bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung, dass sich der öffentliche Auftraggeber, wenn er eine Gewichtung der zur Anwendung vorgesehenen Zuschlagskriterien bereits vorgenommen hat, nicht darauf beschränken darf, diese Kriterien in der Vergabebekanntmachung bzw. den Verdingungsunterlagen lediglich zu benennen, sondern dass er den Bietern außerdem die vorgesehene Gewichtung mitteilen muss.*)

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VPRRS 2004, 0081
DienstleistungenDienstleistungen
Mitwirkung eines Sachverständigen bzw. eines Beraters

OLG Naumburg, Beschluss vom 26.02.2004 - 1 Verg 17/03

1. Veröffentlicht die Vergabestelle im Supplement zum Amtsblatt der EG, im Ausschreibungsanzeiger des Landes und in den Verdingungsunterlagen unterschiedliche Anforderungen an die Eignungsnachweise, ist für die Frage, welche Eignungsnachweise obligatorisch vorzulegen sind, auf den Inhalt der EU-weiten Vergabebekanntmachung abzustellen.*)

2. Die Mitwirkung eines Sachverständigen bzw. eines Beraters der Vergabestelle darf die Grenze der bloßen Unterstützung nicht überschreiten. Die Entscheidungen im Vergabeverfahren, insbesondere diejenigen Entscheidungen, bei denen die Ausfüllung eines Beurteilungsspielraumes bzw. eine Ermessensausübung notwendig sind, sind von der Vergabestelle selbst zu treffen, § 2 Nr. 3 VOL/A.*)

Hat die Vergabestelle ursprünglich die Hinzuziehung externen Sachverstandes für die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung für erforderlich erachtet, so liegt eine eigenverantwortliche Entscheidung der Vergabestelle regelmäßig nur dann vor, wenn sie durch den Sachverständigen bzw. Berater objektiv zutreffend und nachvollziehbar über die Entscheidungsgrundlagen aufgeklärt wurde.*)

3. Die Mitwirkung des Versicherungsberaters verstößt gegen § 6 Nr. 3 VOL/A analog, wenn der Berater ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Gestaltung und am Ausgang des Vergabeverfahrens hat, z.Bsp. dadurch, dass zwischen der Vergabestelle und dem Berater ein erfolgsabhängiges Honorar bzw. Provisionszahlungen vereinbart worden sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Maßstab für die zu honorierenden Leistungen, z.Bsp. das Volumen der erreichten Kosteneinsparungen, vom Maßstab des Vergabeverfahrens (wirtschaftlich günstigstes Angebot unter Berücksichtigung mehrerer Zuschlagkriterien) abweicht.*)

4. Nach § 17 Nr. 6 VOL/A sind Anfragen der Bewerber um sachdienliche Auskünfte unverzüglich und sachlich zutreffend zu beantworten; unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes sind die Antworten jeweils allen Bewerbern zugänglich zu machen.*)

5. Die Versagung der Antragsbefugnis kann grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass der Bieter einen bei der Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags geforderten Eignungsnachweis nicht vorgelegt hat, wenn die Vergabestelle selbst keine entsprechende Ausschlussentscheidung getroffen hat.*)

6. Für die Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde ist § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO n.F. entsprechend anzuwenden.*)

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Online seit 2003

VPRRS 2003, 0678
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung von Versicherungsleistungen

OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2003 - 13 Verg 22/03

1. Zieht der Auftraggeber für die Vorbereitung der Ausschreibung, die Auswertung der Angebote und die Ausarbeitung eines Vergabevorschlags einen sachkundigen Dritten hinzu, so dürfen keine Umstände vorliegen, aufgrund derer der Dritte dazu neigen kann, die ihm übertragenen Aufgaben nicht frei von subjektiven Interessen zu erfüllen. Ein solcher Umstand kann darin liegen, dass sich das Honorar des hinzugezogenen Dritten nach den durch die Vergabe erzielten Einsparungen im folgenden Jahr bemisst.*)

2. Gibt bei der Ausschreibung von Versicherungsleistungen ein Versicherungsunternehmen das Angebot auch im Namen eines anderen Versicherungsunternehmens ab (Mitversicherung), so kommen im Fall des Zuschlags Versicherungsverträge mit beiden Unternehmen zustande. Deshalb muss das handelnde Versicherungsunternehmen von dem anderen zur Abgabe des Angebots bevollmächtigt sein. Die Vollmacht muss bei Abgabe des Angebots vorliegen. Ihr Nachweis kann regelmäßig während des Vergabeverfahrens nachgeholt werden.*)

3. Zur Frage, ob ein Verstoß gegen § 8 Nr. 1 VOL/A vorliegt, wenn bei der Ausschreibung von Gebäude- und Inventarversicherungen dem Bieter die Möglichkeit eröffnet wird, das Terrorrisiko ganz oder teilweise auszuschließen oder nur eingeschränkt zu versichern.*)

4. Die Feststellung, dass dem das Nachprüfungsverfahren beantragenden Unternehmen aus der behaupteten Rechtsverletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 GWB), setzt regelmäßig nicht voraus, dass das Unternehmen gemäß § 13 VgV bereits dahin informiert worden ist, dass es den Zuschlag nicht erhält.*)

5. Der Bieter hat grundsätzlich einen Anspruch im Sinn des § 97 Abs. 7 GWB darauf, dass der Auftraggeber den Zuschlag nicht unter Verstoß gegen § 25 Nr. 2 Abs. 2, 3 VOL/A auf ein Angebot erteilt, dessen Preis in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht.*)

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VPRRS 2003, 0368
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Tätigkeit eines Versicherungsmaklers im Vergabeverfahren

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.04.2002 - 6 Verg 11/02

1. Die Vergabekammer ist gem. § 114 Abs. 1 S. 2 GWB bei ihrer Entscheidung an Anträge der Verfahrensbeteiligten nicht gebunden und kann im Interesse einer raschen Gesamtlösung auch zur Aufhebung des 'Vergabeverfahrens verpflichten.

2. Die Erarbeitung von Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, die Bemessung von Angebots- oder Zuschlagsfristen, ferner die Begutachtung oder Auswertung von Angeboten sowie die Vorbereitung der Angebotswertung und der Zuschlagsentscheidung können im Rahmen des § 6 VOL/A zum zulässigen Aufgabenbereich eines von der Vergabestelle hinzugezogenen Sachverständigen gehören.

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VPRRS 2003, 0259
VersicherungsleistungenVersicherungsleistungen

BayObLG, Beschluss vom 23.12.1999 - Verg 9/99

Zur Interessenabwägung im Verfahren zur Wiederherstellung des Zuschlagsverbots bei Gefährdung der von der Vergabestelle angestrebten Vertragsgestaltung durch die Verzögerung des Zuschlags (Multi-Line-Versicherungspolice).*

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