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Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Produkte: Energieeffizienz ist zu berücksichtigen!
Besprochener Beitrag: "Ökologische Kriterien in der Vergabeentscheidung - Eine Hilfe zur vergaberechtskonformen nachhaltigen Beschaffung" von RD Michael Gaus (Tobias Schneider) VPR 2013, 1041 (nur online)
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Vergabe
Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Produkte: Energieeffizienz ist zu berücksichtigen!
Besprochener Beitrag: "Ökologische Kriterien in der Vergabeentscheidung - Eine Hilfe zur vergaberechtskonformen nachhaltigen Beschaffung" von RD Michael Gaus (Tobias Schneider) IBR 2013, 518
Nebenangebote sind nicht das gleiche wie Varianten! Leseranmerkung von Urban zu
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Preis einziges Zuschlagskriterium: Keine Wertung von Nebenangeboten! (Christina Link) VPR 2013, 1023 (nur online)
Antwort des Verfassers auf die Leseranmerkung Wionzeck Leseranmerkung von Dr. Christof Schwabe zu
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Vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit: EuGH rudert ein Stück weit zurück! (Christof Schwabe) VPR 2013, 5
Entscheidung der Beschwerdeinstanz Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Bundesfernstraßenbau: Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren? (Hans Christian Schwenker) VPR 2013, 1003 (nur online)
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Vergabe - Grundlagen
Die Eignungsleihe: Effektives Mittel zur Beseitigung von Eignungsdefiziten!
Kann Papierentsorgung einheitlich für die Anteile des öffentlichen Auftraggebers und des Dualen Systems ausgeschrieben werden? (Thomas Schabel) IBR 2013, 1016 (nur online)
Online seit 2012
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Vergaberecht
Vertragsstrafen für die Verletzung von Nebenpflichten in Landesvergabegesetzen - Rechtliche Einordnung und deren Folgen
Urheberrechtliche Werke ohne Vereinbarung der Urheberrechtsfähigkeit Leseranmerkung von Urban zu
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Keine Überprüfung urheberrechtlicher Ansprüche im VOF-Verfahren! (Tobias Hänsel) IBR 2012, 669
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Zuschlagsverzögerung: Die Vertragsschluss-Theorie lebt!
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann ein unterlegener Bieter mit §§ 102 ff. GWB den beabsichtigten Zuschlag an einen anderen Bieter überprüfen lassen. Nachprüfungsverfahren (§ 115 GWB) erfordern eine Verlängerung der Binde- und Zuschlagsfrist von oft mehreren Monaten. Der Geber des GWB als sozusagen Hüteinstanz über faire Wettbewerbsbedingungen hat es versäumt, auf dieses Problem abgestimmte Regelungen zu schaffen. Seit etwa einem Jahrzehnt bemühen sich die Gerichte darum, die Regelungslücke mit den Mitteln der Vertragsauslegung zu schließen. Zentrale Frage: Wie kann bei im (durch die Überprüfung der Vergabeentscheidung verzögerten) Zuschlagszeitpunkt die notwendige Anpassung der obsoleten Ausführungsfristen und die Anpassung der Vergütung im Vertrag untergebracht werden bei einem Vergabeverfahren, das kein Verhandeln und damit schlicht keine Änderung an den Bedingungen der Ausschreibung zulassen darf und grundsätzlich mit einem einfachen Zuschlag abschließen muss? Immer wieder kam die mit der Entscheidung OLG Hamm "Zuschlagsverzögerung, Stahlpreiserhöhung" (BauR 2007, 878) bekannt gewordene Vertragsschluss-Theorie mit ihrem bestechend wirkenden vertragsrechtlichen, aber auch vor dem Hintergrund der Besonderheiten einer öffentlichen Auftragsvergabe problematischen Lösungsansatz in den Fokus der Aufmerksamkeit. Die von vielen schon tot geglaubte Vertragsschluss-Theorie hat der Bundesgerichtshof in einer taufrischen Entscheidung wieder aufleben lassen (Urteil vom 06.09.2012 - VII ZR 193/10). [mehr ...]
"Mischkalkulation" - Vergabestelle muss nachweisen
Im öffentlichen Vergabeverfahren müssen die Angbote die geforderten Preise enthalten (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ein Angebot, in welchem der Bieter den Preis einer wesentlichen Position nicht angibt, ist bei der Prüfung und Wertung aus dem Vergabeverfahren auszuschließen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A). In der Aufmerksamkeit der Vergabestellen stehen heute insbesondere Angebote mit auffällig hohen und auffällig niedrigen Einheitspreisen. Wenn mindestens zwei Einheitspreise diese Auffälligkeit zeigen, der eine hoch und der andere niedrig ist, denken die Prüfer sofort an die spekulative Form der Mischkalkulation. Ein Angebot, bei dem der Bieter Teile von Einheitspreisen einzelner Leistungspositionen in einer "Mischkalkulation" auf andere Leistungspositionen umgelegt hat, ist grundsätzlich von der Wertung auszuschließen, denn es benennt nicht die geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A, so der BGH in "Mischkalkulation", BauR 2004, 1433; näher zur spekulativen Form der Mischkalkulation und dem Widerstand dagegen in Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, Rdn. 325 ff. [mehr ...]