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Nachträgliche Änderung des Erwartungshorizonts führt zu Intransparenz!
VK Bund, Beschluss vom 06.02.2024
1. Dem Auftraggeber steht bei der Angebotswertung ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur dahin überprüfbar ist, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen... Volltext (Online seit gestern)