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Vergabeunterlagen unklar: Ausschluss unzulässig!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2022
1. Die Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes setzt regelmäßig voraus, dass die Rechtsvorschriften, gegen die verstoßen wird, zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise gehören. Eine Rügepräklusion kommt in der Regel nur für auf allgemeiner...![Dokument öffnen](/include/css/vpr-online/zielgrp5/5la.gif)