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Beitrag in Kürze
Bei Rahmenvertrag ist (nur) die maximale Abnahmemenge bekannt zu geben!
VK Bund, Beschluss vom 30.12.2024
1. Aus den Abgabemengen aus dem vergangenen Referenzzeitraum kann belastbar auf die zukünftigen Abgabemengen geschlossen werden. Die Kalkulierbarkeit ist weder unmöglich noch unzumutbar.2. Einer exakten Mengenangabe bedarf es bei Rahmenverträgen nicht. Ein öffentlicher...
